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A-W/0039/2021

Parkverbot in unmittelbarer Nähe des Zebrastreifens auf der Waldeyerstraße gegenüber der Kirche St. Theresia und Ausbesserung des Zebrastreifens

Antrag an die BV West 09.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 20.01.2022, TOP 7.4

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 23.12.2021

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Originalantrag

2227 Zeichen

CDU-Kreisverband Münster e.V . 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
 
 
                                              CDU-Fraktion in der BV-West 
 
 
 
Münster, 07.06.2021 
 
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West    A-W/0039/2021 
Herrn Jörg Nathaus 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
 
 
 
Parkverbote in unmittelbarer Nähe  des Zebrastreifens auf der Waldeyerstraße gegenüber 
der Kirche St. Theresia und Ausbesserung des Zebrastreifens  
 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münter-West bittet die Verwaltung, durch geeignete 
Maßnahmen (Schilder, Fahrbahnkennzeichnung, Freiburger Kegel etc.) sicherzustellen, dass in 
unmittelbarer Nähe des Zebrastreifens beidseitig nicht geparkt werden kann, sowie die 
Bodenmarkierungen des Zebrastreifens auszubessern.

CDU-Kreisverband Münster e.V . 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
Begründung:  
 
Aufgrund der Tatsache, dass der beschriebene Zebrastreifen auf der Waldeyerstraße nicht über die 
gesamte Breite der Straße angelegt wurde, sind  beidseitig kleine Einbuchtungen entstanden, die 
regelmäßig als Parkbucht für Kraftfahrzeuge verwendet werden. Nach Aussage ei niger Anwohner 
entstehen dadurch regelmäßig gefährliche Situationen - vor allem zu den Zeiten, wenn der 
Kindergarten öffnet und schließt -, da die parkenden Kraftfahrzeuge die Sicht für herannahende 
Kraftfahrzeuge auf den Zebrastreifen massiv einschränken.  Auch vor dem Hintergrund der geringen 
Breite der Waldeyerstraße und der Tatsache, dass dort oft schneller als die zugelassene 
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gefahren wird, sieht die CDU -Fraktion in der B ezirksvertretung 
Münster-West dort erheblichen Ha ndlungsbedarf. Zusätzlich ist anzumerken, dass sich die 
Bodenmarkierungen des Zebrastreifens in einem schlechten Zustand befinden und aus Sicht der CDU 
einer Ausbesserung bedürfen. 
 
 
 
Gezeichnet: 
Peter Hamann,  
Christian Hinzmann,  
Thomas Lilge,  
Karin Park-Luikenga, 
 Nicholas Reuting,  
Nils Schappler,  
Peter Wolfgarten

Stellungnahme der Verwaltung vom 23.12.2021

3792 Zeichen

A-W/[c0o33 12024
32.12.0013 23.12.2021

Frau Solf 3292

An die Bezirksvertretung
Münster-West ———

über Eing. 23 DEZ. 2021
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.24

Amt für Bürger u

Bezirkeverwaltung

Parkverbote in unmittelbarer Nähe des Zebrastreifens auf der Waldeyerstraße
gegenüber der Kirche St. Theresia und Ausbesserung des Zebrastreifens

e A-W/0039/2021 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West aus
der Sitzung vom 07.06.2021

Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt, zu
prüfen, ob die Einrichtung von Parkverboten oder ähnliche Maßnahmen in unmittelbarer Nähe
des auf Höhe der Kirche St. Theresia befindlichen Fußgängerüberweges veranlasst werden
können. Hierdurch soll das Parken in unmittelbarer Nähe des Fußgängerüberweges
unterbunden werden. Darüber hinaus soll die Bodenmarkierung des Fußgängerüberwegs
erneuert werden.

Nach Prüfung des Antrages kann Folgendes zum Ergebnis mitgeteilt werden:

Parkverbote in unmittelbarer Nähe des Fußgängerüberweges

Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht ein gesetzliches Halt- und Parkverbot
(jeweils 5 Meter) vor Fußgängerüberwegen. Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
StVO, sind Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht
anzuordnen. Zudem bestehen aus Richtung Norden kommend in Fahrtrichtung Ring
unmittelbar vor dem Fußgängerüberweg eine Bushaltestelle sowie eine Grundstücksausfahrt.
In der Gegenrichtung ist ebenfalls vor dem Fußgängerüberweg eine Grundstücksausfahrt.
Hierdurch ist ein Parken in unmittelbarer Nähe verboten. Zudem ist bereits rechtsseitig in
Fahrtrichtung Schmeddingstraße ein Haltverbot (Verkehrszeichen (VZ) 283.3, Absolutes
Haltverbot Mitte) auf Höhe der Hausnummer 58 angeordnet.

Als weitere mögliche Maßnahme wird die Aufstellung von Freiburger Kegeln zur Verhinderung
von Parkverstößen vor dem Fußgängerüberweg beantragt. Freiburger Kegel stellen vorrangig
ein Mittel der Verkehrsberuhigung, nicht aber der Verhinderung von Parkverstößen, dar.
Zudem besteht die Gefahr, dass kleinere Kinder hinter einem Freiburger Kegel zu spät erkannt
werden. Die Aufstellung von Freiburger Kegeln zur Verhinderung von Parkverstößen kommt
im vorliegenden Fall dementsprechend nicht in Betracht.

Die Einhaltung des Haltverbots an dem Fußgängerüberweg wird nach Absprache mit der
Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes in den nächsten Wochen im Rahmen der
personellen Möglichkeiten schwerpunktmäßig überwacht wird.

Ausbesserung der Markierung des Fußgängerüberweges

Das Amt für Mobilität und Tiefbau teilte mit, dass die weiße Markierung des
Fußgängerüberweges auf der Fahrbahn zeitnah erneuert wird. Zudem wird die Reinigung der
Leitzylinder des Fußgängerüberweges (Rohrpfosten mit blauweißer Folierung) veranlasst,
sodass die reflektierenden Elemente der Pfosten wieder eine verbesserte zusätzliche
Warnwirkung haben.

Bereits im Bestand wird durch den Einsatz des Dialogdisplays sehr auffällig auf die Einhaltung
- der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hingewirkt. Darüber hinaus weist in Fahrtrichtung Ring
ein Gefahrzeichen (VZ 136 Straßenverkehrsordnung) vor der Bushaltestelle und dem
Fußgängerüberweg auf querende Kinder hin.

Das Amt für Mobilität und Tiefbau und die Polizei halten weitere Maßnahmen nicht für
erforderlich. Die Polizei teilt darüber hinaus mit, dass im betreffenden Streckenabschnitt keine
Unfalllage besteht. Auch bei Ortsterminen durch die Verkehrsplanung und
Straßenverkehrsbehörde wurden keine Auffälligkeiten festgestellt, die eine abweichende
Beurteilung zur Folge haben.

Abschließend kann mitgeteilt werden, dass durch die beschriebenen Maßnahmen an dem
Fußgängerüberweg an der Waldeyerstraße ein hohes Maß an Verkehrssicherheit
gewährleistet werden kann.

No bert Vechtel

/ Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Waldeyerstraße
  • Mauritzstraße 4
  • Schmeddingstraße

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Details

Aktenzeichen
A-W/0039/2021
Typ
Antrag an die BV West
Datum
09.06.2021
Erstellt
09.06.2021 09:09