A-W/0039/2021
Parkverbot in unmittelbarer Nähe des Zebrastreifens auf der Waldeyerstraße gegenüber der Kirche St. Theresia und Ausbesserung des Zebrastreifens
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Originalantrag
2227 Zeichen
CDU-Kreisverband Münster e.V .
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
CDU-Fraktion in der BV-West
Münster, 07.06.2021
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West A-W/0039/2021
Herrn Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
Parkverbote in unmittelbarer Nähe des Zebrastreifens auf der Waldeyerstraße gegenüber
der Kirche St. Theresia und Ausbesserung des Zebrastreifens
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münter-West bittet die Verwaltung, durch geeignete
Maßnahmen (Schilder, Fahrbahnkennzeichnung, Freiburger Kegel etc.) sicherzustellen, dass in
unmittelbarer Nähe des Zebrastreifens beidseitig nicht geparkt werden kann, sowie die
Bodenmarkierungen des Zebrastreifens auszubessern.
CDU-Kreisverband Münster e.V .
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
Begründung:
Aufgrund der Tatsache, dass der beschriebene Zebrastreifen auf der Waldeyerstraße nicht über die
gesamte Breite der Straße angelegt wurde, sind beidseitig kleine Einbuchtungen entstanden, die
regelmäßig als Parkbucht für Kraftfahrzeuge verwendet werden. Nach Aussage ei niger Anwohner
entstehen dadurch regelmäßig gefährliche Situationen - vor allem zu den Zeiten, wenn der
Kindergarten öffnet und schließt -, da die parkenden Kraftfahrzeuge die Sicht für herannahende
Kraftfahrzeuge auf den Zebrastreifen massiv einschränken. Auch vor dem Hintergrund der geringen
Breite der Waldeyerstraße und der Tatsache, dass dort oft schneller als die zugelassene
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gefahren wird, sieht die CDU -Fraktion in der B ezirksvertretung
Münster-West dort erheblichen Ha ndlungsbedarf. Zusätzlich ist anzumerken, dass sich die
Bodenmarkierungen des Zebrastreifens in einem schlechten Zustand befinden und aus Sicht der CDU
einer Ausbesserung bedürfen.
Gezeichnet:
Peter Hamann,
Christian Hinzmann,
Thomas Lilge,
Karin Park-Luikenga,
Nicholas Reuting,
Nils Schappler,
Peter Wolfgarten
Stellungnahme der Verwaltung vom 23.12.2021
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A-W/[c0o33 12024 32.12.0013 23.12.2021 Frau Solf 3292 An die Bezirksvertretung Münster-West ——— über Eing. 23 DEZ. 2021 Herrn Stadtrat Heuer über 33.24 Amt für Bürger u Bezirkeverwaltung Parkverbote in unmittelbarer Nähe des Zebrastreifens auf der Waldeyerstraße gegenüber der Kirche St. Theresia und Ausbesserung des Zebrastreifens e A-W/0039/2021 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West aus der Sitzung vom 07.06.2021 Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob die Einrichtung von Parkverboten oder ähnliche Maßnahmen in unmittelbarer Nähe des auf Höhe der Kirche St. Theresia befindlichen Fußgängerüberweges veranlasst werden können. Hierdurch soll das Parken in unmittelbarer Nähe des Fußgängerüberweges unterbunden werden. Darüber hinaus soll die Bodenmarkierung des Fußgängerüberwegs erneuert werden. Nach Prüfung des Antrages kann Folgendes zum Ergebnis mitgeteilt werden: Parkverbote in unmittelbarer Nähe des Fußgängerüberweges Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht ein gesetzliches Halt- und Parkverbot (jeweils 5 Meter) vor Fußgängerüberwegen. Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO, sind Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht anzuordnen. Zudem bestehen aus Richtung Norden kommend in Fahrtrichtung Ring unmittelbar vor dem Fußgängerüberweg eine Bushaltestelle sowie eine Grundstücksausfahrt. In der Gegenrichtung ist ebenfalls vor dem Fußgängerüberweg eine Grundstücksausfahrt. Hierdurch ist ein Parken in unmittelbarer Nähe verboten. Zudem ist bereits rechtsseitig in Fahrtrichtung Schmeddingstraße ein Haltverbot (Verkehrszeichen (VZ) 283.3, Absolutes Haltverbot Mitte) auf Höhe der Hausnummer 58 angeordnet. Als weitere mögliche Maßnahme wird die Aufstellung von Freiburger Kegeln zur Verhinderung von Parkverstößen vor dem Fußgängerüberweg beantragt. Freiburger Kegel stellen vorrangig ein Mittel der Verkehrsberuhigung, nicht aber der Verhinderung von Parkverstößen, dar. Zudem besteht die Gefahr, dass kleinere Kinder hinter einem Freiburger Kegel zu spät erkannt werden. Die Aufstellung von Freiburger Kegeln zur Verhinderung von Parkverstößen kommt im vorliegenden Fall dementsprechend nicht in Betracht. Die Einhaltung des Haltverbots an dem Fußgängerüberweg wird nach Absprache mit der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes in den nächsten Wochen im Rahmen der personellen Möglichkeiten schwerpunktmäßig überwacht wird. Ausbesserung der Markierung des Fußgängerüberweges Das Amt für Mobilität und Tiefbau teilte mit, dass die weiße Markierung des Fußgängerüberweges auf der Fahrbahn zeitnah erneuert wird. Zudem wird die Reinigung der Leitzylinder des Fußgängerüberweges (Rohrpfosten mit blauweißer Folierung) veranlasst, sodass die reflektierenden Elemente der Pfosten wieder eine verbesserte zusätzliche Warnwirkung haben. Bereits im Bestand wird durch den Einsatz des Dialogdisplays sehr auffällig auf die Einhaltung - der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hingewirkt. Darüber hinaus weist in Fahrtrichtung Ring ein Gefahrzeichen (VZ 136 Straßenverkehrsordnung) vor der Bushaltestelle und dem Fußgängerüberweg auf querende Kinder hin. Das Amt für Mobilität und Tiefbau und die Polizei halten weitere Maßnahmen nicht für erforderlich. Die Polizei teilt darüber hinaus mit, dass im betreffenden Streckenabschnitt keine Unfalllage besteht. Auch bei Ortsterminen durch die Verkehrsplanung und Straßenverkehrsbehörde wurden keine Auffälligkeiten festgestellt, die eine abweichende Beurteilung zur Folge haben. Abschließend kann mitgeteilt werden, dass durch die beschriebenen Maßnahmen an dem Fußgängerüberweg an der Waldeyerstraße ein hohes Maß an Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann. No bert Vechtel / Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Waldeyerstraße
- Mauritzstraße 4
- Schmeddingstraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0039/2021
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 09.06.2021
- Erstellt
- 09.06.2021 09:09