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V/0478/2014

Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates in Ausschüsse des Rates und andere Gremien

Vorlagen 16.07.2014

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 28.08.2014, TOP 3.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2791 Zeichen

V/0478/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle 
Angelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates in Ausschüsse des Rates und andere Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.08.2014 Integrationsrat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Integrationsrat entsendet folgende/n sachkundige/n Einwohner/in in den Ausschuss:   
 
Ausschuss 
 
Mitglied Stellvertretung 
Ausschuss für Kinder, J u-
gendliche und Familien 
 
 
  
 
 
2. Folgendes Mitglied wird durch den Integrationsrat in das betreffende Gremium entsandt: 
  
 
Gremium 
 
Mitglied Stellvertretung 
Beirat für kommunale En t-
wicklungszusammenarbeit 
 
  
 
 
 
3. Der Integrationsrat entsendet folgendes Mitglied in das Gremium: 
 
 
Gremium Mitglied 
 
Bewertungsgremium für die 
Vergabe der Trägerschaft der 
neuen Flüchtlingsei nrichtung 
Nienberge  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0478/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Rischer 
Ruf: 
492-7056 
E-Mail: 
Rischer@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.07.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0478/2014 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
 
Gemäß § 71 Abs. 5 SGB VIII iVm. § 5 Abs. 1  AG-KJHG gehören dem Jugendhilfeausschuss ein/e 
Vertreter/in des Integrationsrates an, der/ die durch den Integrationsrat gewählt wird. Eine Stellver-
treterregelung ist dabei auf Grundlage des § 5 Abs. 2 AG-KJHG zu treffen. 
 
Zu 2.:      
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.06.2014 die erneute Einrichtung des Beir a-
tes für kommunale Entwicklungszusammenarbeit beschlossen und den Teilnehmerkreis sowie das 
Entsendungsrecht festgelegt. 
 
Demnach ist ein Mitglied des Integrationsrates in den Beirat für kommunale Entwicklungszusa m-
menarbeit zu entsenden. 
 
Des Weiteren sollte zu r Gewährleistung der Interessenswahrnehmung eine Stellvertreterregelung 
getroffen werden.  
 
Zu 3.:  
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 02.07.2014 mit der Vorlage V/0418/2014 die 
Einrichtung eines Bewertungsgremiums für die kriteriengeleite te Bewertung zuzulassender Ang e-
bote für die Vergabe der Trägerschaft der neuen Flüchtlingseinrichtung in Nienberge  einstimmig 
beschlossen. Danach kann der Integrationsrat ein Mitglied für die Teilnahme an dem Bewertung s-
gremium benennen.   
 
 
Hinweis:  
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ve r-
waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparit ätische Bese t-
zung zu achten.      
 
 
 
I.V. 
gez. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

28.08.2014 Integrationsrat
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0478/2014
Typ
Vorlagen
Datum
16.07.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37