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1232/2018

Unterbringung von Flüchtlingen in Hotels

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.06.2018

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Nächste Beratung: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Sitzung am 15.06.2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

9668 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1232/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 15.06.2018 
 
Unterbringung von Flüchtlingen in Hotels 
Beantwortung der Anfrage AN/0572/2018 
 
Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Die Zurverfügungstellung von Räumen zur Unterbringung von Flüchtlingen durch einen Dritten 
stellte eine Dienstleistung gegenüber der Stadt Köln dar, da sie dazu verpflichtet ist. Gemäß § 
5 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung entscheiden die vom Rat gebildeten Ausschüsse in ihrem 
Aufgabenbereich im Regelfall über den Bedarf u.a. von Dienstleistungen bei Auftragswerten 
von mehr als 100.000 EUR bis zu 1 Mio. EUR. Bei einem Auftragswert von über 1 Mio. EUR 
ist im Regelfall der Rat zuständig. Die in der Berichterstattung erwähnten Vertragswerte las-
sen auf eine Ratszuständigkeit schließen. 
 
Hat die Stadtverwaltung die Notwendigkeit der Gremienbeteiligung geprüft? Warum ist die Be-
teiligung der Gremien nicht erfolgt? 
 
2. Sind im Hinblick auf die enormen Kosten, die während der Vertragslaufzeit anfallen, die maß-
geblichen Unterschriftsbefugnisse bei der Vertragsunterzeichnung eingehalten worden? Wie 
hat die Stadtverwaltung sichergestellt, dass die Vorschriften zur Korruptionsprävention einge-
halten worden sind? 
 
 Welche Dienststellen und Ämter der Stadtverwaltung waren an der Ausarbeitung des Vertra-
ges und Gesprächen über den Abschluss des Vertrages zur Unterbringung von Flüchtlingen 
mit Frau Horitzky oder anderen Ansprechpartnern seitens des betreffenden Hotels in Dell-
brück beteiligt? 
 
3. Wie viele Verträge mit Hotelbesitzern wurden seit dem Jahr 2016 abgeschlossen? Welche 
Vertragslaufzeiten wurden dabei mit den jeweiligen Vertragspartnern abgeschlossen und wel-
che Möglichkeiten der vorzeitigen Beendigung der Verträge gibt es? Die Verwaltung wird ge-
beten alle eingegangenen Verträge mit Hotels und Vertragspartnern an Hand der Kriterien 
Laufzeit, Kündigungsklauseln, der jeweiligen Erstattungskosten pro Person, Unterbringungs-
plätze, Adresse und Vertragspartner zu nennen. Dabei sind auch ggfs. bereits ausgelaufene 
Verträge aufzulisten 
 
4. Im 16. Flüchtlingsbericht vom September 2017 verwies die Stadtverwaltung auf rückläufige 
Flüchtlingszahlen und die Absicht, teure Unterbringung in Hotels schnellstmöglich zu been-
den. Bestand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit Frau Horitzky im Oktober 2017 tat-
sächlich Bedarf für eine Unterbringung von Flüchtlingen in einem Hotel? Wie begründet die 
Verwaltung diese Einschätzung? Es ist in diesem Zusammenhang aufzulisten, welche Kapazi-

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täten im Oktober 2017 absehbar verfügbar gewesen sind, die statt einer Unterbringung in Ho-
tels hätten herangezogen werden können. 
 
5. Aus der Presse ist zu entnehmen, dass infolge der langjährigen Anmietung für Flüchtlinge, 
das Objekt in Dellbrück seinen ursprünglichen Hotelbetrieb gänzlich eingestellt hat und damit 
faktisch eine dauerhafte Wohnnutzung bietet. Warum wurde die Miethöhe dennoch nach den 
hochpreisigen Hotelanmietungsstandards festgelegt? 
 
 
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: 
 
zu 1. Für die Vergaben der Stadt Köln gilt grundsätzlich die Kölner Vergabeordnung (KVO). Verga-
ben im Sinne der KVO sind sämtliche Beschaffungen im Liefer-, Dienstleistungs- und Baube-
reich sowie die Erteilung von Konzessionen. Die KVO beinhaltet Regelungen für Vergaben 
sowohl oberhalb als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte und nimmt damit Bezug auf Be-
schaffungsvorgänge im Sinne der einschlägigen europäischen Richtlinien und des Gesetzes 
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 103 Absatz 1 GWB hat ein öffentlicher 
Auftrag die Lieferung von Waren, die Ausführung von Bauleistungen oder die Erbringung von 
Dienstleistungen zum Gegenstand. 
Die mit den Betreibern des Hotels getroffene Vereinbarung dient der zusätzlichen Sicherheit 
der grundsätzlich von anderer Stelle (Sozialamt, Jobcenter, eigene Leistung der untergebrach-
ten Person) zu zahlenden Übernachtungskosten. Die Regelung erstreckt sich dabei darauf, 
dass das Amt für Wohnungswesen im Fall der Unterschreitung eines bestimmten, monatlichen 
Betrages der Übernachtungskosten, den Differenzbetrag bis zur vereinbarten Höhe über-
nimmt. Die Vereinbarung dient damit der zusätzlichen Sicherung der grundsätzlich von ande-
rer Stelle (Sozialamt, Jobcenter, eigene Leistung der untergebrachten Person) zu zahlenden 
Übernachtungskosten. Sie zielt mithin nicht auf eine Beschaffung, sondern auf eine Absiche-
rung. Damit handelt es sich bei dieser Absicherung weder um eine Bau-, noch um eine Liefer- 
oder Dienstleistung im Sinne des § 103 GWB. Mangels öffentlichen Auftrages liegt daher auch 
keine Vergaberelevanz vor. 
 
Eine Vergaberelevanz entsteht auch nicht in dem Fall, in welchem man die von der Stadt ge-
wählte Vorgehensweise der Flüchtlingsunterbringung in Hotels rechtlich als eine Anmietung 
qualifizieren würde. Die Miete von vorhandenen Gebäuden ist nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB 
von der Anwendung der Vergaberechtsvorschriften des GWE explizit ausgenommen. 
 
Weder nach § 5 noch nach § 17 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ergibt sich eine Be-
teiligung der politischen Gremien. 
 
 
 
zu 2.  Die Vereinbarungen mit den Hoteliers werden seit Jahren von den Mitarbeitern/innen des Am-
tes für Wohnungswesen ausgehandelt und geschlossen. 
 Erst nach Vorliegen aller Begutachtungen und Festschreibung aller Konditionen wird die Ver-
einbarung von der Amtsleitung oder ihrer Vertretung unterschrieben. 
 
Die Vorschriften der Korruptionsprävention werden dadurch eingehalten, dass der Vorgang 
drei Vorgesetztenebenen durchläuft, bevor eine Unterschrift erfolgt. Die Verwaltung arbeitet 
hier mit dem Mehraugen Prinzip. 
 
 
zu 3. Siehe Mitteilung 1251/2018 nicht öffentlicher Teil 
 
 
zu 4. Ein erstes Angebot von dem Hotelier erfolgte im Oktober 2015, erste Verhandlungen wurden 
im März 2016 geführt. Hier wurde von Herrn Horitzky mitgeteilt, dass er beabsichtigt das Hotel 
zu erwerben, wenn die Stadt sich vorstellen könnte mit ihm zusammen zu arbeiten. Aufgrund 
der Flüchtlingssituation in 2016 wurde dies in Aussicht gestellt.

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Konkrete Verhandlungen zur Vermittlung von geflüchteten Personen erfolgten ab März 2017. 
Zu diesem Zeitpunkt stand Herr Horitzky kurz vor dem Erwerb des Hotels. Die Belegungsver-
einbarung wurde im Juni 2017 abgeschlossen.  
 
Bei Aufnahme der konkreten Verhandlungen im März 2017 waren noch ca. 3.900 geflüchtete 
Personen in Turnhallen, Leichtbauhallen und Notunterkünften untergebracht. Im Juni 2017 re-
duzierte sich die Zahl auf 3350 Geflüchtete in diesen Unterbringungsformen. In Hotels waren 
im Juni 2017 2.600 Geflüchtete untergebracht. 
 
Vor diesem Hintergrund sowie der guten strukturellen Voraussetzungen des Hotels in Dell-
brück (hohe Anzahl an Zweibettzimmern, sehr gute Ausstattung, gute Infrastruktur usw.) be-
stand immer noch ein hoher Bedarf an guten Unterbringungsressourcen, die insbesondere 
Privatsphäre für die Bewohner schaffen, so dass die Vereinbarung im Juni 2017 abgeschlos-
sen wurde. Da noch Umbaumaßnahmen erfolgen mussten (ausreichende Koch- und Wasch-
gelegenheiten) konnte die Erstbelegung erst im Oktober 2017 erfolgen. 
 
 Da die Privatsphäre in den Notunterkünften und den Leichtbauhallen nur sehr eingeschränkt 
ist, verfolgt die Verwaltung als Ziel, diese Unterbringungsplätze sukzessive abzubauen. Abge-
schlossener Wohnraum für Geflüchtete - wie er auch in den Hotels/Beherbergungsbetrieben 
vorhanden ist - ist daher vorrangig zu schaffen bzw. zu akquirieren. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 20.12.2016 den Bau weiterer Unterkünfte für 
Geflüchtete im Stadtgebiet beschlossen. An den Standorten werden rund 2.100 Plätze in ab-
geschlossenen Wohneinheiten (mobile Wohneinheiten bzw. Systembauten) geschaffen. Die 
ersten Unterkünfte werden im II. Quartal 2018 bezugsfertig. 
 
Insoweit war es unabdingbar, auch im Juni 2017 noch auf ein Hotel zurückzugreifen, um 
schnell insbesondere Wohnraum für besonders schutzbedürftige Menschen bereitstellen zu 
können. Freie Kapazitäten standen im Oktober 2017 nur in Notunterkünften und Leichtbauhal-
len zur Verfügung. 
 
 
zu 5. Der Hotelbetrieb des Betreibers ist nicht eingestellt. Das Amt für Wohnungswesen mietet hier 
kein Hotel bzw. Gebäude zur Unterbringung an, sondern vermittelt zur Vermeidung von Ob-
dachlosigkeit Geflüchtete in einen Hotelbetrieb und stellt zur Sicherheit des Hoteliers eine Be-
legungsgarantie aus, da das Hotel durch die Unterbringung von Geflüchteten für den allge-
meinen Tourismusmarkt nicht mehr zur Verfügung steht. 
 
Bei einem Beherbergungsbetrieb/Hotel kann man jedoch keinen Quadratmeterpreis zu Grun-
de legen, da hier Übernachtungspreise pro Zimmer oder pro Person marktüblich sind. 
 
Das Hotel unterliegt auch weiterhin der Umsatzsteuerpflicht, ist jedoch - aufgrund der Unter-
bringung von geflüchteten Personen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit - auf Antrag von der 
Kölner Kulturförderabgabe befreit. 
 
Auch von der Abgabe der monatlichen Beherbergungszahlen an NRW-Tourismus (IT.NRW) 
sind Hotels, die Geflüchtete im Auftrag der Kommune unterbringen, befreit.  
 
Das Hotel ist  weiterhin ein genehmigter Beherbergungsbetrieb. Wegen der unterschiedlichen 
rechtlichen Rahmenbedingungen kann kein Vergleich zu einer normalen Wohnnutzung, bei 
der mietrechtliche Gesichtspunkte (ortsübliche Vergleichsmiete, Mietwucher usw.) Berücksich-
tigung finden würden, vorgenommen werden.

Beratungsverlauf (2)

19.04.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.06.2018 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1232/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.06.2018
Erstellt
17.04.2018 07:49