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2218/2021

Gemeinsame Stellungnahme zur Laufzeitverlängerung des Kernkraftwerks Doel (Belgien)

Beschlussvorlage Ausschuss 14.06.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 17.06.2021, TOP 5.5

Beschlussvorlage Ausschuss

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Stellungnahme UVP Doel

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Beschlussvorlage Ausschuss

3616 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 2218/2021 
Freigabedatum 
 14.06.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gemeinsame Stellungnahme zur Laufzeitverlängerung des Kernkraftwerks Doel (Belgien) 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Oberbürgermeisterin im Namen der Stadt Köln die 
von der StädteRegion Aachen initiierte gemeinsame Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitsprü-
fung aufgrund der Laufzeitverlängerung des Kernkraftwerks Doel (Belgien) zu unterzeichnen. 
 
Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Aktuell wird in Belgien geplant, die Laufzeit der Reaktoren Doel 1 und Doel 2 zu verlängern. Das 
Kernkraftwerk Doel liegt rund 150 km von der deutschen Grenze entfernt und wird seit Jahren wegen 
etwaiger Sicherheitsbedenken kontrovers diskutiert. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der mögli-
chen Auswirkungen für den angrenzenden deutschen Lebensraum bei einem Schadensfall, wird eine 
Laufzeitverlängerung durch zahlreiche deutsche Kreise und Kommunen sehr kritisch gesehen. 
 
Aufgrund der Sicherheitsrisiken, die im Ernstfall zu einer unabsehbaren Gefahr für die Region und 
damit auch für die Bevölkerung Kölns werden kann, hat der Rat der Stadt Köln in 2016 eine sofortige 
und endgültige Stilllegung gefordert (Ratsbeschluss vom 02.02.2016). 
Aber auch eine Sammelklage der Städteregion Aachen, Maastricht in Belgien und Wiltz in Luxemburg 
mit Unterstützung der Landesregierungen NRW und Rheinland-Pfalz vor dem europäischen Ge-
richtshof in Brüssel gegen den Betreiber des AKW hat bis heute nicht dazu führen können, diese 
permanente Gefahr abzuwenden. 
 
Es wird als sehr gefährlich eingeschätzt, dass in Folge des Klimawandels und der daraus erwachsen-
den dringenden Notwendigkeit einer Nutzung alternativer Energien zur Eindämmung der schädlichen 
CO2-Emissionen nun eine neue Diskussion über die Nutzung von Strom aus Atomkraft beginnt. Denn 
nach wie vor sind die Sicherheitsrisiken ungewiss, nach wie vor ist die Entsorgungsfrage des Atom-
mülls nicht geklärt.  
Es muss sich vielmehr stärker mit der Gewinnung alternativer, regenerativer Energien beschäftigt 
werden, als vorschnell wieder auf den Atomstrom als Ausweg zurückzugreifen. 
 
Im Rahmen der erforderlichen und aufgrund eines gerichtlichen Urteils nachzuholenden Umweltver-
träglichkeitsprüfung wurde durch die StädteRegion Aachen eine Stellungnahme abgegeben und die 
Bedenken formuliert. Da dies in einem breiten regionalen und überregionalen Kontext, unter Einbe-
ziehung der kommunalen Ebene sowie von Abgeordneten aus Europa, Bund und Land, geschehen 
soll, wurde auch die Stadt Köln gebeten, diese Stellungnahme bis zum 18.06.2021 ebenfalls zu un-
terzeichnen. 
 
Gemäß § 19 Abs. 1 Ziffer 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln werden Entscheidungen über 
„Stellungnahmen der Stadt Köln zu Planungsvorhaben Dritter inner- und außerhalb Kölns von we-
sentlicher Bedeutung sowie im Rahmen von Planfeststellungsverfahren…“ auf den Stadtentwick-
lungsausschuss übertragen. 
 
 
Feststellung der Dringlichkeit 
Die Bitte der StädteRegion Aachen wurde kurzfristig vorgelegt. Da die Frist für eine Unterzeichnung 
am 18.06.2021 endet, ist eine spätere Beschlussfassung nicht möglich. 
 
 
Entwurf der entsprechenden Stellungnahme der StädteRegion Aachen siehe Anlage.

Stellungnahme UVP Doel

3985 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit großer Sorge nehmen die Menschen in unserer Reg ion die Diskussion um die 
Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerks Doel wahr. Wenn immer wieder 
Zwischenfälle auftreten und technische Auffälligkei ten in grenznahen  
kerntechnischen Anlagen festgestellt werden, wird d as Sicherheitsgefühl der 
Menschen, insbesondere in den grenznahen Regionen, empfindlich berührt. Im 
Hinblick auf die wiederholten Zwischenfälle beim Be trieb des belgischen 
Atomkraftwerks Doel, aber auch der Reaktoren in Tihange, ist dies der Fall. 
Das nun eine Umweltverträglichkeitsprüfung für eine  bereits erfolgte 
Laufzeitverlängerung aufgrund eines gerichtlichen U rteils nachgeholt werden muss, 
hat die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger unserer R egionen weiter vergrößert. Das 
Kernkraftwerk Doel ist 150 km von der deutschen Gre nze entfernt und liegt in einer 
sehr dicht besiedelten Umgebung: in einem Umkreis m it dem Radius von 75 km 
leben etwa 9 Millionen Menschen, die bei einem Stör fall unmittelbar betroffen 
wären. Die Zahl der betroffenen Menschen geht aller dings tatsächlich weit darüber 
hinaus, da im Schadensfall ein weitaus größerer Radius betroffen wäre. 
Neuere Studien belegen eindrucksvoll, dass gerade v on einer Laufzeitverlängerung 
alter Atomkraftwerke ein besonderes Risiko ausgeht.  In diesem Zusammenhang sei 
auf eine entsprechende Studie der International Nuc lear Risk Assessment Group 
(INRAG) verwiesen. Die INRAG kommt zu folgenden Schlussfolgerungen: 
Die Alterung von Kernkraftwerken birgt ein deutlich  erhöhtes Risiko für schwere 
Unfälle und radioaktive Freisetzungen. Dieses deutlich erhöhte Risiko wird durch den 
Weiterbetrieb von Altanlagen infolge von Laufzeitve rlängerungen und 
Leistungserhöhungen nochmals signifikant erhöht. Da ran können auch partielle 
Nachrüstungen, soweit sie in der Praxis überhaupt erfolgen, wenig ändern. 
Die Studie führt weiter aus: ‚Die Ursache vieler sicherheitsrelevanter Ereigniss e ist 
auf Alterungsprozesse zurückzuführen. Dies zeigen d ie Betriebserfahrungen. 
Alterungsprozesse wie Korrosion, Verschleiß oder Versprödung mindern die Qualität 
von Komponenten, Systemen und Strukturen bis hin zu  deren Ausfall. 
Sicherheitsreserven schwinden, Wirksamkeit und Zuve rlässigkeit von 
Sicherheitsfunktionen und damit auch das Potenzial zur Beherrschung von Störfällen 
sind deutlich eingeschränkt.‘ 
Dabei ist zudem festzustellen, dass insbesondere be i älteren Anlagen generell ein 
unzureichender Schutz gegen ‚neue Risiken‘, insbeso ndere durch äußere 
Einwirkungen und gemeinsam auftretende Ereignisse ( zum Beispiel Erdbeben, 
Flugzeugabsturz, Terroranschläge, klimatische Ursac hen wie Überschwemmungen 
u.ä.) besteht. 
Damit sind Aussagen, wonach die Atomenergie als nac hhaltig und ungefährlich 
einzustufen sei, eindrucksvoll widerlegt. 
Darüber hinaus ist der Weiterbetrieb der belgischen  Reaktoren zur Gewährleistung 
einer sicheren Energieversorgung in den betreffende n Regionen aus unserer Sicht 
nicht mehr notwendig. Die Einbindung Belgiens in de n europäischen Stromverbund

hat sich beträchtlich verbessert. Mit der Errichtung einer ca. 100 km langen 320 kV-
Gleichstromverbindung vom Kreis Düren nach Belgien (die so genannte ALEGrO-
Leitung), wurde hier ein wichtiger Beitrag geleiste t. Darüber hinaus setzt sich das 
Land Nordrhein-Westfalen für die Errichtung einer w eiteren grenzüberschreitenden 
Leitung ein.  
Die Menschen in unseren Regionen werden durch den B etrieb veralteter 
Atomreaktoren einem permanenten Risiko ausgesetzt. Diese Reaktoren müssen 
sofort und endgültig stillgelegt werden, spätestens aber mit ihrem Laufzeitende vom 
Netz genommen werden.  
Wir fordern Sie daher auf, die bereits erfolgte Lau fzeitverlängerung der Reaktoren 
Doel 1 und 2 unverzüglich zu beenden. Jede andere E ntscheidung würde die 
Sicherheit und das Leben von Millionen von Menschen  in vollkommen inakzeptabler 
Art und Weise gefährden. 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

17.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2218/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.06.2021
Erstellt
08.06.2021 14:04