2218/2021
Gemeinsame Stellungnahme zur Laufzeitverlängerung des Kernkraftwerks Doel (Belgien)
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 2218/2021 Freigabedatum 14.06.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gemeinsame Stellungnahme zur Laufzeitverlängerung des Kernkraftwerks Doel (Belgien) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Oberbürgermeisterin im Namen der Stadt Köln die von der StädteRegion Aachen initiierte gemeinsame Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitsprü- fung aufgrund der Laufzeitverlängerung des Kernkraftwerks Doel (Belgien) zu unterzeichnen. Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Aktuell wird in Belgien geplant, die Laufzeit der Reaktoren Doel 1 und Doel 2 zu verlängern. Das Kernkraftwerk Doel liegt rund 150 km von der deutschen Grenze entfernt und wird seit Jahren wegen etwaiger Sicherheitsbedenken kontrovers diskutiert. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der mögli- chen Auswirkungen für den angrenzenden deutschen Lebensraum bei einem Schadensfall, wird eine Laufzeitverlängerung durch zahlreiche deutsche Kreise und Kommunen sehr kritisch gesehen. Aufgrund der Sicherheitsrisiken, die im Ernstfall zu einer unabsehbaren Gefahr für die Region und damit auch für die Bevölkerung Kölns werden kann, hat der Rat der Stadt Köln in 2016 eine sofortige und endgültige Stilllegung gefordert (Ratsbeschluss vom 02.02.2016). Aber auch eine Sammelklage der Städteregion Aachen, Maastricht in Belgien und Wiltz in Luxemburg mit Unterstützung der Landesregierungen NRW und Rheinland-Pfalz vor dem europäischen Ge- richtshof in Brüssel gegen den Betreiber des AKW hat bis heute nicht dazu führen können, diese permanente Gefahr abzuwenden. Es wird als sehr gefährlich eingeschätzt, dass in Folge des Klimawandels und der daraus erwachsen- den dringenden Notwendigkeit einer Nutzung alternativer Energien zur Eindämmung der schädlichen CO2-Emissionen nun eine neue Diskussion über die Nutzung von Strom aus Atomkraft beginnt. Denn nach wie vor sind die Sicherheitsrisiken ungewiss, nach wie vor ist die Entsorgungsfrage des Atom- mülls nicht geklärt. Es muss sich vielmehr stärker mit der Gewinnung alternativer, regenerativer Energien beschäftigt werden, als vorschnell wieder auf den Atomstrom als Ausweg zurückzugreifen. Im Rahmen der erforderlichen und aufgrund eines gerichtlichen Urteils nachzuholenden Umweltver- träglichkeitsprüfung wurde durch die StädteRegion Aachen eine Stellungnahme abgegeben und die Bedenken formuliert. Da dies in einem breiten regionalen und überregionalen Kontext, unter Einbe- ziehung der kommunalen Ebene sowie von Abgeordneten aus Europa, Bund und Land, geschehen soll, wurde auch die Stadt Köln gebeten, diese Stellungnahme bis zum 18.06.2021 ebenfalls zu un- terzeichnen. Gemäß § 19 Abs. 1 Ziffer 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln werden Entscheidungen über „Stellungnahmen der Stadt Köln zu Planungsvorhaben Dritter inner- und außerhalb Kölns von we- sentlicher Bedeutung sowie im Rahmen von Planfeststellungsverfahren…“ auf den Stadtentwick- lungsausschuss übertragen. Feststellung der Dringlichkeit Die Bitte der StädteRegion Aachen wurde kurzfristig vorgelegt. Da die Frist für eine Unterzeichnung am 18.06.2021 endet, ist eine spätere Beschlussfassung nicht möglich. Entwurf der entsprechenden Stellungnahme der StädteRegion Aachen siehe Anlage.
Stellungnahme UVP Doel
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Sehr geehrte Damen und Herren, mit großer Sorge nehmen die Menschen in unserer Reg ion die Diskussion um die Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerks Doel wahr. Wenn immer wieder Zwischenfälle auftreten und technische Auffälligkei ten in grenznahen kerntechnischen Anlagen festgestellt werden, wird d as Sicherheitsgefühl der Menschen, insbesondere in den grenznahen Regionen, empfindlich berührt. Im Hinblick auf die wiederholten Zwischenfälle beim Be trieb des belgischen Atomkraftwerks Doel, aber auch der Reaktoren in Tihange, ist dies der Fall. Das nun eine Umweltverträglichkeitsprüfung für eine bereits erfolgte Laufzeitverlängerung aufgrund eines gerichtlichen U rteils nachgeholt werden muss, hat die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger unserer R egionen weiter vergrößert. Das Kernkraftwerk Doel ist 150 km von der deutschen Gre nze entfernt und liegt in einer sehr dicht besiedelten Umgebung: in einem Umkreis m it dem Radius von 75 km leben etwa 9 Millionen Menschen, die bei einem Stör fall unmittelbar betroffen wären. Die Zahl der betroffenen Menschen geht aller dings tatsächlich weit darüber hinaus, da im Schadensfall ein weitaus größerer Radius betroffen wäre. Neuere Studien belegen eindrucksvoll, dass gerade v on einer Laufzeitverlängerung alter Atomkraftwerke ein besonderes Risiko ausgeht. In diesem Zusammenhang sei auf eine entsprechende Studie der International Nuc lear Risk Assessment Group (INRAG) verwiesen. Die INRAG kommt zu folgenden Schlussfolgerungen: Die Alterung von Kernkraftwerken birgt ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere Unfälle und radioaktive Freisetzungen. Dieses deutlich erhöhte Risiko wird durch den Weiterbetrieb von Altanlagen infolge von Laufzeitve rlängerungen und Leistungserhöhungen nochmals signifikant erhöht. Da ran können auch partielle Nachrüstungen, soweit sie in der Praxis überhaupt erfolgen, wenig ändern. Die Studie führt weiter aus: ‚Die Ursache vieler sicherheitsrelevanter Ereigniss e ist auf Alterungsprozesse zurückzuführen. Dies zeigen d ie Betriebserfahrungen. Alterungsprozesse wie Korrosion, Verschleiß oder Versprödung mindern die Qualität von Komponenten, Systemen und Strukturen bis hin zu deren Ausfall. Sicherheitsreserven schwinden, Wirksamkeit und Zuve rlässigkeit von Sicherheitsfunktionen und damit auch das Potenzial zur Beherrschung von Störfällen sind deutlich eingeschränkt.‘ Dabei ist zudem festzustellen, dass insbesondere be i älteren Anlagen generell ein unzureichender Schutz gegen ‚neue Risiken‘, insbeso ndere durch äußere Einwirkungen und gemeinsam auftretende Ereignisse ( zum Beispiel Erdbeben, Flugzeugabsturz, Terroranschläge, klimatische Ursac hen wie Überschwemmungen u.ä.) besteht. Damit sind Aussagen, wonach die Atomenergie als nac hhaltig und ungefährlich einzustufen sei, eindrucksvoll widerlegt. Darüber hinaus ist der Weiterbetrieb der belgischen Reaktoren zur Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung in den betreffende n Regionen aus unserer Sicht nicht mehr notwendig. Die Einbindung Belgiens in de n europäischen Stromverbund hat sich beträchtlich verbessert. Mit der Errichtung einer ca. 100 km langen 320 kV- Gleichstromverbindung vom Kreis Düren nach Belgien (die so genannte ALEGrO- Leitung), wurde hier ein wichtiger Beitrag geleiste t. Darüber hinaus setzt sich das Land Nordrhein-Westfalen für die Errichtung einer w eiteren grenzüberschreitenden Leitung ein. Die Menschen in unseren Regionen werden durch den B etrieb veralteter Atomreaktoren einem permanenten Risiko ausgesetzt. Diese Reaktoren müssen sofort und endgültig stillgelegt werden, spätestens aber mit ihrem Laufzeitende vom Netz genommen werden. Wir fordern Sie daher auf, die bereits erfolgte Lau fzeitverlängerung der Reaktoren Doel 1 und 2 unverzüglich zu beenden. Jede andere E ntscheidung würde die Sicherheit und das Leben von Millionen von Menschen in vollkommen inakzeptabler Art und Weise gefährden. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2218/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.06.2021
- Erstellt
- 08.06.2021 14:04