1066/2021
PFC-Belastung Kölner Süden
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57 Vorlagen-Nummer 13.04.2021 1066/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 22.04.2021 PFC-Belastung Kölner Süden Hier: Mündliche Anfragen im Ausschuss Klima Umwelt und Grün am 04.03.2021 zur Beschlussvorlage 0312/2021 RM Frau Aengenvoort übermittelt namens der CDU-Fraktion folgende Anfrage per E-Mail: Wieso werden 120.000 € für die Untersuchung veranschlagt, die Untersuchung nur für den Teil des linksrheinischen Kölner Südens aber deutlich günstiger ist. Antwort der Verwaltung: Die höheren Kosten für die Untersuchungen im rechtsrheinischen Süden sind mit den aufwendigeren Untersuchungen, einem wesentlich größeren und hydrogeologisch wesentlich komplexeren Betrach- tungsgebiet zu begründen. Folgende Faktoren sind besonderes ausschlaggebend: Köln-Rodenkirchen (Basell) Köln-Porz (Flughafen / Kaserne) 24.000 € 120.000 € Grundwassermodell vorhanden Grundwassermodell nicht vorhanden 1 Schadstoffquelle 3 Schadstoffquellen und sich überlagernde Fahnen Ca. 7 km² Betrachtungsgebiet Ca. 13 km² Betrachtungsgebiet Ein quartärer Grundwasserleiter Teilweise 2 Grundwasserstockwerke, kom- plexe hydrogeologische Verhältnisse Bekannte Nutzungsverhältnisse Viele zusätzlich zu recherchierende Nut- zungen Die Volt-Fraktion übermittelt folgende Anfragen per E-Mail: Die Beschlussvorlage enthält folgenden Abschnitt zu der Schadstoffahne Porz Schadstoff- quelle Flughafengelände ehem. Feuerlöschübungsbecken: "Allerdings sind bis heute die Aus- breitungsmechanismen der Schadstoffe nicht vollständig aufgeklärt, sodass es weiterhin zu einem Abströmen von PFC vom Rhein-Sieg-Kreis auf das Kölner Stadtgebiet kommt. Insofern besteht aus Sicht der Verwaltung auch hier Handlungsbedarf. Die erforderlichen Maßnahmen werden sowohl mit dem Flughafen als auch mit der zuständigen Ordnungsbehörde des Rhein- Sieg-Kreises abgestimmt.“ 1. Wie soll hier schnellstmöglich ein weiteres Abströmen von PFCs verhindert werden? In welchem Zeitrahmen finden die Abstimmungen statt? Diese Abstimmun- gen/Einschätzung/Maßnahmen sollten transparent gemacht werden. 2 Antwort der Verwaltung: Die Ausbreitungsmechanismen der Schadstoffe aus dem Bereich des ehemaligen Feuerlöschü- bungsbeckens des Flughafens sind in den letzten Monaten genauer untersucht worden. Nach diesen Untersuchungen ist davon auszugehen, dass die PFCs nicht stetig im Grundwasser abströmen, son- dern das Grundwasser im Areal um das ehemalige Feuerlöschübungsbecken aus einem dortigen Feuchtgebiet in kleine Oberflächengewässer übertritt und damit die Schadstoffe über die kleinen Bä- che in die Scheuerbachaue ausgetragen werden. Um ein weiteres Abströmen von Schadstoffen zu vermeiden sind zuletzt am 31.03.2021 zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis, der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Köln, dem Flughafen Köln/Bonn und einem beauftragten Sachverständigen im Wesentlichen drei Maßnahmen einvernehmlich verein- bart worden: Zur Fassung des hoch belasteten Abflusses aus dem Feuchtgebiet im Areal Feuerlöschü- bungsbecken wurde ein Drainageschacht errichtet. Dort wurde auch bereits ein erfolgreicher Pumpversuch durchgeführt. Das dem Schacht zuströmende Wasser wird in Kürze dauerhaft der Grundwasserreinigungsanlage zugeführt und dort behandelt. Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Optimierung der hydraulischen Sanierung Für die Errichtung einer weiteren Drainage soll möglichst kurzfristig zunächst ein kleinräumig angelegter Pilotversuch durchgeführt werden. Hier sind neben der Wirkung auf die PFCs auch die Auswirkungen einer Drainage auf den Wasserhaushalt der naturschutzfachlich wertvollen Feuchtbiotope zu ermitteln. Die nächste Abstimmung der genannten Beteiligten zur weiteren Vorgehensweise findet im Juni 2021statt. Über das Ergebnis wird berichtet. Die Beschlussvorlage enthält folgenden Abschnitt zu der Schadstoffahne Porz Schadstoff- quelle Kasernengelände: "Auf dem Kasernengelände befindet sich ein lokaler PFC- Schadensbereich am Regenrückhaltebecken. In diesem Fall ist die Gefährdungsabschätzung zur Eingrenzung und Bewertung des Schadens noch nicht abgeschlossen. Erst anschließend können Sanierungsmaßnahmen geprüft und festgelegt werden. Diese Maßnahmen sind durch den Bund als Eigentümer des Grundstückes nach Abstimmung und ggf. Anordnung durch die Bodenschutzbehörde vorzunehmen.“ 2. Wie lange wird die Gefährdungsabschätzung voraussichtlich dauern? Wie wird hier si- chergestellt, dass schnellstmöglich Ergebnisse erzielt und Maßnahmen vorgenommen werden? Auch diese Maßnahmen und Einschätzungen sollten transparent gemacht wer- den. Antwort der Verwaltung: Eingrenzende Bodenuntersuchungen im Bereich des Regenrückhaltebeckens sind im März 2021 durchgeführt worden. Zwei Bohrungen mussten wegen einem unklaren Verlauf dort liegender Leitun- gen abgebrochen werden und können nicht wie geplant niedergebracht werden. Derzeit laufen die Abstimmungen mit dem Bund, wie die Gefährdungsabschätzung trotzdem kurzfristig abgeschlossen werden kann. Die Verwaltung erwartet hierzu bis zum Mai die Vorlage des Abschlussgutachtens. Da- nach ist über weitere erforderliche Maßnahmen zur Sicherung oder Sanierung des Schadens zu ent- scheiden. Der Bund ist nach dem Bodenschutzgesetz unmittelbar verpflichtet, die dort festgestellten schädli- chen Bodenveränderungen sowie durch schädliche Bodenveränderungen verursachte Grundwasser- verunreinigungen zu beseitigen. Zur Beschleunigung der Maßnahmen wird die Verwaltung bei Bedarf ordnungsbehördliche Anordnungen gegen den Bund erlassen und behält sich vor, die Maßnahmen in Ersatzvornahme selber durchzuführen. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1066/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 13.04.2021
- Erstellt
- 18.03.2021 14:05