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1066/2021

PFC-Belastung Kölner Süden

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 13.04.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 25.08.2022, TOP 4.2.2.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

5796 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57 
 
Vorlagen-Nummer  13.04.2021 
 1066/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 22.04.2021 
 
PFC-Belastung Kölner Süden 
Hier: Mündliche Anfragen im Ausschuss Klima Umwelt und Grün am 04.03.2021 zur 
Beschlussvorlage 0312/2021 
RM Frau Aengenvoort übermittelt namens der CDU-Fraktion folgende Anfrage per E-Mail: 
Wieso werden 120.000 € für die Untersuchung veranschlagt, die Untersuchung nur für den Teil 
des linksrheinischen Kölner Südens aber deutlich günstiger ist.  
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die höheren Kosten für die Untersuchungen im rechtsrheinischen Süden sind mit den aufwendigeren 
Untersuchungen, einem wesentlich größeren und hydrogeologisch wesentlich komplexeren Betrach-
tungsgebiet zu begründen. Folgende Faktoren sind besonderes ausschlaggebend:  
 
Köln-Rodenkirchen (Basell)  Köln-Porz (Flughafen / Kaserne) 
24.000 € 120.000 € 
Grundwassermodell vorhanden Grundwassermodell nicht vorhanden 
1 Schadstoffquelle 3 Schadstoffquellen und sich überlagernde 
Fahnen 
Ca. 7 km² Betrachtungsgebiet Ca. 13 km² Betrachtungsgebiet 
Ein quartärer Grundwasserleiter Teilweise 2 Grundwasserstockwerke, kom-
plexe hydrogeologische Verhältnisse 
Bekannte Nutzungsverhältnisse Viele zusätzlich zu recherchierende Nut-
zungen 
 
Die Volt-Fraktion übermittelt folgende Anfragen per E-Mail: 
Die Beschlussvorlage enthält folgenden Abschnitt zu der Schadstoffahne Porz Schadstoff-
quelle Flughafengelände ehem. Feuerlöschübungsbecken: "Allerdings sind bis heute die Aus-
breitungsmechanismen der Schadstoffe nicht vollständig aufgeklärt, sodass es weiterhin zu 
einem Abströmen von PFC vom Rhein-Sieg-Kreis auf das Kölner Stadtgebiet kommt. Insofern 
besteht aus Sicht der Verwaltung auch hier Handlungsbedarf. Die erforderlichen Maßnahmen 
werden sowohl mit dem Flughafen als auch mit der zuständigen Ordnungsbehörde des Rhein-
Sieg-Kreises abgestimmt.“  
1. Wie soll hier schnellstmöglich ein weiteres Abströmen von PFCs verhindert werden? In 
welchem Zeitrahmen finden die Abstimmungen statt? Diese Abstimmun-
gen/Einschätzung/Maßnahmen sollten transparent gemacht werden.

2 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Ausbreitungsmechanismen der Schadstoffe aus dem Bereich des ehemaligen Feuerlöschü-
bungsbeckens des Flughafens sind in den letzten Monaten genauer untersucht worden. Nach diesen 
Untersuchungen ist davon auszugehen, dass die PFCs nicht stetig im Grundwasser abströmen, son-
dern das Grundwasser im Areal um das ehemalige Feuerlöschübungsbecken aus einem dortigen 
Feuchtgebiet in kleine Oberflächengewässer übertritt und damit die Schadstoffe über die kleinen Bä-
che in die Scheuerbachaue ausgetragen werden. 
Um ein weiteres Abströmen von Schadstoffen zu vermeiden sind zuletzt am 31.03.2021 zwischen 
dem Rhein-Sieg-Kreis, der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Köln, dem Flughafen Köln/Bonn 
und einem beauftragten Sachverständigen im Wesentlichen drei Maßnahmen einvernehmlich verein-
bart worden:  
 
 Zur Fassung des hoch belasteten Abflusses aus dem Feuchtgebiet im Areal Feuerlöschü-
bungsbecken wurde ein Drainageschacht errichtet. Dort wurde auch bereits ein erfolgreicher 
Pumpversuch durchgeführt. Das dem Schacht zuströmende Wasser wird in Kürze dauerhaft 
der Grundwasserreinigungsanlage zugeführt und dort behandelt. 
 Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Optimierung der hydraulischen Sanierung 
 Für die Errichtung einer weiteren Drainage soll möglichst kurzfristig zunächst ein kleinräumig 
angelegter Pilotversuch durchgeführt werden. Hier sind neben der Wirkung auf die PFCs auch 
die Auswirkungen einer Drainage auf den Wasserhaushalt der naturschutzfachlich wertvollen 
Feuchtbiotope zu ermitteln.  
 
Die nächste Abstimmung der genannten Beteiligten zur weiteren Vorgehensweise findet im Juni 
2021statt. Über das Ergebnis wird berichtet. 
 
Die Beschlussvorlage enthält folgenden Abschnitt zu der Schadstoffahne Porz Schadstoff-
quelle Kasernengelände: "Auf dem Kasernengelände befindet sich ein lokaler PFC-
Schadensbereich am Regenrückhaltebecken. In diesem Fall ist die Gefährdungsabschätzung 
zur Eingrenzung und Bewertung des Schadens noch nicht abgeschlossen. Erst anschließend 
können Sanierungsmaßnahmen geprüft und festgelegt werden. Diese Maßnahmen sind durch 
den Bund als Eigentümer des Grundstückes nach Abstimmung und ggf. Anordnung durch die 
Bodenschutzbehörde vorzunehmen.“ 
2. Wie lange wird die Gefährdungsabschätzung voraussichtlich dauern? Wie wird hier si-
chergestellt, dass schnellstmöglich Ergebnisse erzielt und Maßnahmen vorgenommen 
werden? Auch diese Maßnahmen und Einschätzungen sollten transparent gemacht wer-
den. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Eingrenzende Bodenuntersuchungen im Bereich des Regenrückhaltebeckens sind im März 2021 
durchgeführt worden. Zwei Bohrungen mussten wegen einem unklaren Verlauf dort liegender Leitun-
gen abgebrochen werden und können nicht wie geplant niedergebracht werden. Derzeit laufen die 
Abstimmungen mit dem Bund, wie die Gefährdungsabschätzung trotzdem kurzfristig abgeschlossen 
werden kann. Die Verwaltung erwartet hierzu bis zum Mai die Vorlage des Abschlussgutachtens. Da-
nach ist über weitere erforderliche Maßnahmen zur Sicherung oder Sanierung des Schadens zu ent-
scheiden. 
 
Der Bund ist nach dem Bodenschutzgesetz unmittelbar verpflichtet, die dort festgestellten schädli-
chen Bodenveränderungen sowie durch schädliche Bodenveränderungen verursachte Grundwasser-
verunreinigungen zu beseitigen. Zur Beschleunigung der Maßnahmen wird die Verwaltung bei Bedarf 
ordnungsbehördliche Anordnungen gegen den Bund erlassen und behält sich vor, die Maßnahmen in 
Ersatzvornahme selber durchzuführen. 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

25.08.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1066/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
13.04.2021
Erstellt
18.03.2021 14:05