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AN/0645/2023

Anpassung Maßnahmen zur Grethenstraße

Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 19.04.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.05.2023, TOP 8.1.3

Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

3901 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 18.04.2023 
AN/0645/2023 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Anpassung Maßnahmen zur Grethenstraße 
- Antrag der Grünen - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen:   
  
Die Bezirksvertretung hebt den Beschluss der Bezirksvertretung zur Verwaltungsvorlage zur 
Bürgereingabe 2629/2022  und dem Antrag AN/0076/2023 vom 02.02.2023 zugunsten fol-
genden Beschlusses auf: 
 
Das Park- und Halteverbots in der Grethenstraße wird nur wie folgt erweitert: 
 
1. Auf der linken Seite (Westseite) wird das Halteverbot von der Einmündung Longeri-
cher Hauptstraße um zwei Kfz.-Stellplätze bis Hausnummer 3 erweitert. 
2. Der Radschutzstreifen wird bis Hausnummer 3 verlängert und rot eingefärbt. 
3. Auf der rechten Seite (Ostseite), von der Einmündung Longericher Hauptstraße bis 
einschließlich Hausnummer 4-10 (Gebäude, Volksbank Rhein-Erft-Köln eG.) wird ein 
Halteverbot gerichtet und durch entsprechende Markierungen auf der Fahrbahn 
kenntlich gemacht. 
4. Der in 1. bis 3. benannte Bereich wird durch Kontrollen des Ordnungs- und Verkehrs-
dienstes der Stadt Köln entsprechend den Vorgaben freigehalten. 
  Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Rechtmäßigkeit der aktuellen KfZ-Parksituation 
in der Grethenstraße zu überprüfen, insbesondere in Hinsicht auf die Gewährleistung 
der Verkehrssicherheit gemäß StVO sowie anerkannter Richtlinien und der Umset-
zung der Barrierefreiheitsvorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.  
6. Der Radverkehr darf weiterhin im Sinne des Radverkehrshauptnetzes Nippes (Be-
schluss 1210/2022)  (https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/getfile.asp?id=880272&type=do) gegen die Einbahnstraße fahren. 
7. Die Umgestaltung im Sinne von 1. bis 4. wird nicht vor der ebenso dringend nötigen, 
von einer systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung begleiteten und am 27.01.2022 
beschlossenen (AN/0230/2022) https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0053.asp?__kvonr=106414 Umgestaltung der Longericher Hauptstraße 
vorgenommen. 
 
Begründung: 
Wir schließen uns der Begründung des Petenten zur Bürgereingabe 2629/2022 , der die 
Punkte 1 bis 4 eingebracht hat, an: 
Die genannte Straße ist eine Einbahnstraße und seit einiger Zeit für den Radverkehr auch in 
Gegenrichtung freigegeben. Der Abstand zwischen den parkenden Fahrzeugen (bei beidsei-
tiger Nutzung) ist im Bereich der Einmündung für den Radverkehr zu gering, hier besteht für 
den Radverkehr eine sehr hohe Unfallgefahr durch fehlenden Platz daher sollte das Halten 
und Parken auf beiden Seiten unterbunden werden um den Einmündungsbereich zu verbrei-
tern um damit die Unfallgefahr zu mindern. 
Der bestehende Radschutzstreifen auf der linken Fahrbahnseite ist zu kurz und wird sehr 
häufig widerrechtlich zugestellt dieser sollte durch häufigere Kontrollen freigehalten werden. 
Der rechte Bürgersteig beträgt in der Breite 2,37 m und kann zur Zeit bis zur Hälfte als 
Parkplatz genutzt werden, für Fußgänger bleibt von der Hauswand bis zum Parkstreifen nur 
noch eine Breite von 1,37 m dies entspricht nicht den gültigen Richtlinien. Eine Behinderung 
ergibt sich noch zusätzlich, wenn nicht entsprechend der Markierung geparkt wird und Fahr-
zeugtüren geöffnet werden, für Nutzer*innen von Rollatoren und Rollstühlen sowie von Men-
schen mit Kinderwägen ist nicht genügend Platz und eine gegenläufige Begegnung ist nicht 
möglich. 
Diese Maßnahme dient zur Sicherung des Rad- und Fußverkehrs. 
 
 
gez. Vogel        gez. Spieß

Beratungsverlauf (1)

04.05.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0645/2023
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
19.04.2023
Erstellt
18.04.2023 12:26