Mandari Insight

V/1007/2015

Basisinformationen Jobcenter Münster

Vorlagen 04.01.2016

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Anlage 2 - Bericht Mittelabfluss Eingliederungstitel (EGT)

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Anlage 1 - Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik

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Anlage 2 - Bericht Mittelabfluss Eingliederungstitel (EGT)

3225 Zeichen

Anlage 2 zur Basisinformation des Jobcenter Münster 
Bericht Mittelabfluss Eingliederungstitel (EGT): Stand 03.12.2015  
 
Vermittlungsbudget 604.883,10 6,01 569.532,68 5,65 17.694,42 0,18 17.656,00 0,18%
Reisekosten für Meldepflichten 1.500,00 0,01 627,47 0,01 0,00 0,00 872,53 0,01%
Aktivierung und berufliche Eingliederung 2.576.699,80 25,58 2.451.780,22 24,34 119.496,88 1,19 5.422,70 0,05%
Summe 3.183.082,90 31,60 3.021.940,37 30,00 137.191,30 1,36 23.951,23 0,24%
Förderung berufl.  Weiterbildung (FbW) 1.913.035,92 18,99 1.904.652,49 18,91 5.817,59 0,06 2.565,84 0,03%
Summe 1.913.035,92 18,99 1.904.652,49 18,91 5.817,59 0,06 2.565,84 0,03%
Eingliederungszuschüsse (EGZ) 527.015,31 5,23 512.986,69 5,09 5.286,82 0,05 8.741,80 0,09%
Eingliederungszuschuss für AN ab 50 Jahre 52.855,37 0,52 52.387,37 0,52 468,00 0,00 0,00 0,00%
befristeter Beschäftigungszuschuss (BEZ) (bis 31.03.2012) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00%
unbefristeter Beschäftigungszuschuss (BEZ) (bis 31.03.2012) 743.105,57 7,38 734.774,17 7,30 8.309,88 0,08 21,52 0,00%
Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV( (ab 01.04.2012) 378.762,95 3,76 353.778,04 3,51 1.883,26 0,02 23.101,65 0,23%
Einstiegsgeld 45.366,92 0,45 45.366,92 0,45 0,00 0,00 0,00 0,00%
Begleitende Hilfen für Selbstständige 9.982,45 0,10 9.982,45 0,10 0,00 0,00 0,00 0,00%
Summe 1.757.088,57 17,45 1.709.275,64 16,97 15.947,96 0,16 31.864,97 0,32%
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 329.114,44 3,27 512.986,69 3,02 24.757,79 0,25 0,00 0,00%
Einstiegsqualifizierung (EQ) 32.938,93 0,33 32.730,13 0,32 0,00 0,00 208,80 0,00%
ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 89.280,00 0,89 77.103,00 0,77 8.910,00 0,09 3.267,00 0,03%
Summe 451.333,37 4,48 622.819,82 4,11 33.667,79 0,33 3.475,80 0,03%
Ausbildungszuschuss 21.123,75 0,21 21.123,75 0,21 0,00 0,00 0,00 0,00%
Probebeschäftigung behinderter Menschen 24.937,83 0,25 24.937,83 0,25 0,00 0,00 0,00 0,00%
Probebeschäftigung schwerbehinderter Menschen 178.872,05 1,78 176.125,61 1,75 2.746,44 0,03 0,00 0,00%
Eingliederungszuschüsse f. Behinderte [222] 46.467,50 0,46 40.620,96 0,40 0,00 0,00 5.846,54 0,06%
Eingliederungszuschüsse f. Schwerbehinderte [223] 929.403,32 9,23 926.052,65 9,19 2.983,33 0,03 367,34 0,00%
besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Reha 241.716,40 2,40 231.236,81 2,30 0,00 0,00 10.479,59 0,10%
Summe 1.442.520,85 14,32 1.420.097,61 14,10 5.729,77 0,06 16.693,47 0,17%
Arbeitsgelegenheit  Mehraufwand 775.777,95 7,70 678.025,63 6,73 97.752,32 0,97 0,00 0,00%
Summe 775.777,95 7,70 678.025,63 6,73 97.752,32 0,97 0,00 0,00%
Freie Förderung (§ 16f SGB II) 444.062,00 4,41 398.140,54 3,95 45.921,46 0,46 0,00 0,00%
Summe 444.062,00 4,41 398.140,54 3,95 45.921,46 0,46 0,00 0,00%
Sonstiges 104.833,00 1,04 96.085,42 0,95 8.747,58 0,09 0,00 0,00%
Summe 104.833,00 1,04 96.085,42 0,95 8.747,58 0,09 0,00 0,00%
Gesamtsumme 10.071.734,56 € 100,00 9.851.037,52 € 95,74 350.775,77 € 3,48 78.551,31 € 0,78%
% Verfügbares 
Budget %
Leistungen für Menschen mit Behinderung
Beschäftigung schaffende Leistungen
Freie Förderung
Sonstiges
Ausgaben 2015 Mittelbindungen 
2015
Beratung und Unterstützung der Arbeitsuche
Qualifizierung
Beschäftigung begleitende Leistungen
Maßnahmen für Jüngere
Datum Budget % %

Berichtsvorlage

11361 Zeichen

V/1007/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Basisinformationen Jobcenter Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.01.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Bericht 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1007/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Bierstedt 
Ruf: 
60918-300 
E-Mail: 
Bierstedt@stadt-muenster.de 
Datum: 
29.12.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/1007/2015 
 
Bericht: 
 
1.) Strukturdaten und Kennzahlen 
 
Im Berichtsmonat August 2015 befinden sich 21.216 Personen im Leistungsbezug nach d em 
SGB II, davon sind 14.716 Leistungsberechtigte erwerbsfähig und 6.500 Leistungsberechtigte 
nicht erwerbsfähig (vgl. Abbildung 1). Während der Bestand der nicht erwerbsfähigen Leistung s-
berechtigten im Vergleich zum Vormonat weitgehend konstant ist, ist d ie Anzahl der erwerbsfähi-
gen Leistungsberechtigten um 106 Personen deutlich verringert. Dies ist darauf zurückzuführen, 
dass der Monat August – wie jedes Jahr – der integrationsstärkste Monat ist.   
 
Strukturdaten Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
August 15 Juli 15 Abweichung August 14 Abweichung Durchschnitt
Leistungsberechtigte 21.216             21.328             -0,5% 20.836             1,8% 20.781          
männlich 10.590             10.619             -0,3% 10.413             1,7% 10.386          
weiblich 10.626             10.709             -0,8% 10.423             1,9% 10.395          
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) 14.716             14.822             -0,7% 14.471             1,7% 14.447          
männlich 7.295               7.337               -0,6% 7.157               1,9% 7.154            
weiblich 7.421               7.485               -0,9% 7.314               1,5% 7.293            
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (nEf) 6.500               6.506               -0,1% 6.365               2,1% 6.334            
männlich 3.295               3.282               0,4% 3.256               1,2% 3.231            
weiblich 3.205               3.224               -0,6% 3.109               3,1% 3.103            
Erwerbstätige Leistungsbeziehende* 4.535               4.550               -0,3% 4.625               -1,9% 4.563            
abhängig erwerbstätig 4.218               4.238               -0,5% 4.270               -1,2% 4.203            
mit Einkommen bis zu 450 € 2.189               2.190               0,0% 2.319               -5,6% 2.255            
mit Einkommen zwischen 450 € bis 850 € 824                  833                  -1,1% 838                  -1,7% 846              
mit Einkommen ab 850 € 1.205               1.215               -0,8% 1.113               8,3% 1.102            
selbständig erwerbstätig 365                  362                  0,8% 411                  -11,2% 414              
* Berichtsmonat Juli 2015
 
Abbildung 1: Strukturdaten 
 
Analog zur Entwicklung des Bestands der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zeigt sich im 
Monat August 2015 sowohl für die Ausgabensumme für Leistungen zum Lebensunterhalt als 
auch für die Ausgabensumme für Unterkunft und Heizung ein konformer Rückgang im Vergleich 
zum Vormonat Juli 2015 (vgl. Abbildung 2). 
 
Kennzahlen und Ergänzungsgrößen Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
August 15 Juli 15 Abweichung August 14 Abweichung Durchschnitt
 K1 - Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt 
 (Monatswert) 4.066.649         4.099.312         -0,8% 3.948.833         3,0% 3.934.445     
 Jahresfortschritt der Leistungen zum Lebensunterhalt
 (kumulierte Werte Januar bis August) 32.554.398       28.487.749       31.569.933       3,1%
 K1E1 - Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung
 (Monatswert) 4.571.610         4.611.979         -0,9% 4.464.028         2,4% 4.475.769     
 Jahresfortschritt der Leistungen für Unterkunft und Heizung
 (kumulierte Werte Januar bis August) 36.542.295       31.970.685       35.750.772       2,2%
 K1E2 - Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
 (Monatswert) 14.716             14.822             -0,7% 14.471             1,7% 14.447          
 K2E3 - Nachhaltigkeit der Integrationen* 
 (Durchschnittswert der vergangenen zwölf Monate) 64,3                 63,9                 0,7% 60,9                 5,6% 61,6             
 K3E1 - Anzahl Integrationen Langzeitleistungsbeziehende 
 (Monatswert) 247                  121                  104,1% 201                  22,9% 119              
 * Berichtsmonat Mai 2015 
 
Abbildung 2: Kennzahlen und Ergänzungsgrößen

3 
V/1007/2015 
 
 
Die Arbeitslosenquote der Stadt Münster liegt im Berichtmonat November 2015 bei 5,6 % und 
somit 0,1 Prozentpunkt niedriger als im Vormonat (vgl. Abbildung 3). Der Anteil der Arbeitslosen, 
die im Bezug von Leistungen nach dem SGB II stehen, beträgt 69,6 %.Die Verringerung der A r-
beitslosenquote ist erneut vorrangig auf einen Rückgang des Arbeitslosenbestands im Recht s-
kreis SGB III zurückzuführen, gleichwohl hat sich auch der Bestand im Rechtskreis SGB II um 15 
Arbeitslose verringert. Ein Rückgang ist ebenfalls im Bestand der Langzeitarbeitslosen zu ve r-
zeichnen. 
 
Arbeitslose Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat VorjahrBerichtsmonat: Jul. 15
November 15 Oktober 15 Abweichung November 14 Abweichung Durchschnitt
 Arbeitslosenquote Münster (in %) 5,6             5,7                   -1,8% 5,7                   -1,8% 6,0               
 Anteil ALG II-Bezieher an Arbeitslosenquote (in %) 69,6              68,4              1,8% 68,4                 1,8% 68,3             
 Bestand Arbeitslose SGB II 6.333               6.348               -0,2% 6.202               2,1% 6.430            
 männlich 3.565               3.563               0,1% 3.396               5,0% 3.572            
 weiblich  2.768               2.785               -0,6% 2.806               -1,4% 2.858            
    15 bis unter 25 Jahre 495                  494                  0,2% 476                  4,0% 509              
    50 Jahre und älter 1.928               1.931               -0,2% 1.851               4,2% 1.915            
    Schwerbehinderte 390                  386                  1,0% 385                  1,3% 378              
    Ausländer 1.585               1.579               0,4% 1.379               14,9% 1.365            
    Langzeitarbeitslose 3.514               3.533               -0,5% 3.408               3,1% 3.313            
 
Abbildung 3: Arbeitslose 
 
Im Berichtsmonat August 2015 sind 461 Sanktionen wirksam, dies sind 25 Sanktionen weniger 
als im Vormonat (vgl. Abbildung 4). Während die Sanktionsquote im Vergleich zum Juli 2015 la n-
des- und bundesweit gestiegen ist, ist sie in Münster um 0,1 Prozentpunkt auf 2,4 % g esunken 
und liegt damit erneut deutlich unter dem Niveau von Land und Bund.  
 
Sanktionen Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
August 15 Juli 15 Abweichung August 14 Abweichung Durchschnitt
 Anzahl der wirksamen Sanktionen 461                    486                        -5,1% 485                        -4,9% 508                   
 Sanktionsquote 
 Münster 2,4                     2,5                         -5,8% 2,6                         -9,5% 2,7                    
 Nordrhein-Westfalen 2,8                     2,7                         3,3% 2,9                         -5,6% 3,0                    
 Deutschland 3,1                     3,0                         3,1% 3,2                         -4,0% 3,2                    
 Durchschnittliche Höhe der Kürzung 
 Münster 99,29 €               93,79 €                   5,9% 95,32 €                   4,2% 94,18 €               
 Nordrhein-Westfalen 104,29 €             103,15 €                 1,1% 101,20 €                 3,1% 101,75 €            
 Deutschland 108,32 €             107,74 €                 0,5% 107,29 €                 1,0% 106,96 €            
 
Abbildung 4: Sanktionen

4 
V/1007/2015 
 
2.) Zielerreichung 
 
a) Integrationen 
 
Hinsichtlich der Integrationen zeigt sich eine positive Entwicklung: die Integrationsquote  im Jah-
resfortschritt liegt im Berichtsmonat Juli erstmalig im Jahr 2015 zielkonform bei 12,3 %. Im A u-
gust beträgt die Integrationsquote 16,0 % (vgl. Abbildung 5), der unterjährige Sollwert wird um 
0,8 Prozentpunkte übertroffen. Bei gleichbleibender Entwicklung ist davon auszugehen, dass das 
mit dem Land vereinbarte Ziel am Jahresende erreicht wird.  
 
 
Abbildung 5: K2 – Integrationsquote

5 
V/1007/2015 
 
Im Zeitraum von Januar bis August 2015 sind insgesamt 2.347 Integrationen zu zählen (vgl. Ab-
bildung 6). Dies sind 195 Integrationen mehr als im Vorjahreszeitraum, der unterjährige Sollwert 
für den Monat August 2015 wird um 135 Integrationen übertroffen.  
 
 
Abbildung 6: Anzahl der Integrationen 
 
b) Langzeitleistungsbeziehende 
 
Im Berichtsmonat August 2015 werden durchschnittlich 9.201 Langzeitleistungsbeziehende b e-
treut (vgl. Abbildung 7). Der unterjährige Sollwert beträgt 9.216 Langzeitleistungsbeziehende im 
Durchschnitt, der Sollwert wird somit um 15 Personen unterschritten. Die Zielerreichung am Ende 
des Jahres ist zum jetzigen Zeitpunkt realistisch.

6 
V/1007/2015 
 
# 
Abbildung 7: K3 - Bestand Langzeitleistungsbeziehende 
Die Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresdurchschnitt liegt a uch im 
aktuellen Berichtsmonat August 2015 mit 9,1 % auf einem konstant hohen Niveau (vgl. Abbildung 
8). Auch dieses Ziel wird am Jahresende 2015 voraussichtlich erreicht. 
 
 
Abbildung 8: K3E2 - Aktivierungsquote Langzeitleistungsbeziehende

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c) Arbeitslosigkeit 
 
Die durchschnittliche Jugendarbeitslosenquote für den Rechtskreis SGB II (seit Jahresbeginn) 
beträgt im Berichtsmonat November 2015 erneut 2,5 % (vgl. Abbildung 9). Hinsichtlich der Zieler-
reichung ist festzustellen, dass im Monat November der Sollwert um 0,1 Prozentpunkt verfehlt 
wird.   
 
 
Abbildung 9: Jugendarbeitslosenquote SGB II 
 
 
Der Anteil der Aktivierungen von ausländischen Arbeitslosen an allen Aktivierungen von Arbeit s-
losen liegt im Berichtsmonat August 2015 bei 18,3 % und somit erneut unterhalb des Sollwerts.  
 
Wie bereits in der letzten Berichtsvorlage erläutert, gelten ausschließlich drittmittelfinanzierte 
Maßnahmen (überwiegend Sprach - und Integrationskurse) gemäß den statistischen Vor gaben 
der Bundesagentur für Arbeit nicht als Aktivierung. Für den Großteil der ausländischen Arbeitsl o-
sen gilt jedoch, dass zunächst die Förderung von deutschen Sprachkenntnissen im Vordergrund 
stehen muss, zudem ist der Besuch von Integrationskursen oftma ls ausländerrechtlich verpflich-
tend. Die Teilnahme an den Kursen ist mittel - bis langfristig anzulegen (Teilnahmedauer von 
mehreren Monaten bis hin zu einem Jahr) Es handelt sich um einen langfristigen Prozess bevor 
weitere Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in Frage kommen.  
 
Dem Jobcenter Münster stehen hier lediglich begrenzt Steuerungsmöglichkeiten zur Verfügung. 
Vor diesem Hintergrund zeigt sich weiterhin, dass die Zielvereinbarung ambitioniert ist. Eine Zie l-
erreichung ist nicht realistisch.

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Abbildung 10: Anteil der Aktivierungen von ausländischen Arbeitslosen 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik 
Anlage 2 – Bericht Mittelabfluss Eingliederungstitel (EGT)

Anlage 1 - Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik

7048 Zeichen

Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und 
Abkürzungen) 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ 
Weiterbildung (z. B. Umschulung). 
Aktivierungsquote  
der 
Langzeitleistungsbezi
ehenden (K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden  in einer Maßnahme der aktiven 
Arbeitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden  
gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die 
Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden  jeweils als Jahresdurchschnittswert 
abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein -Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige 
zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl 
der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen 
und den mithelfenden Familienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der 
Begriff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht 
arbeitslosen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung such en, auch 
wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in 
einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 
miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen 
(Ehegatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte.  
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem 
statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
eLb = erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, 
die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie 
Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.  
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen 
Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf 
Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert 
abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen

Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Kumulierte Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
Jugendarbeitslosenq
uote 
Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) 
und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als 
Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen 
getroffenen Zielvereinbarung). 
Leistungsberechtigte Personen, die im Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung 
für Arbeitsuchende (SGB II) stehen. 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, 
Neben- und Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, 
Haushaltsenergie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 
Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 
15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden Langzeitleistungsbeziehende ab Vollendung 
des 17. Lebensjahres ausgewiesen.  
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des 
Beschäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote 
(K2E3) 
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten 
(Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
nEf = nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft 
leben, selbst aber noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren), oder aufgrund 
ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der 
Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen 
Arbeitsmarktes zu arbeiten. 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen durch den erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten. Im Falle wiederholter Pflichtverletzungen können Sanktionen von bis 
zu 100% des Arbeitslosengeldes II (Regelbedarf und Kosten der Unterkunft) verhängt werden. 
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer 
gültigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  zum 
Stichtag (Nenner).  
Veränderungsrate des 
Bestands der 
Langzeitleistungsbezi
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der 
Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als

ehenden (K3) Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen 
getroffenen Zielvereinbarung). 
zkT = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung 
(Optionskommune) – z. B. Jobcenter Münster

Beratungsverlauf (1)

20.01.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1007/2015
Typ
Vorlagen
Datum
04.01.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37