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A-W/0055/2020

Errichtung eines Fuß-/Radweges auf der Lindenallee (K30) zwischen Freie Flur und Alvingheide (K31) in Albachten

Antrag an die BV West 13.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 11.11.2021, TOP 10.3

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 30.09.2021

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Originalantrag

1903 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
An den                   A-W/0055/2020 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
 
 
Münster, 10.08.2020 
 
Errichtung eines Fuß-/Radweges auf der Lindenalle (K30) zwischen Freier Flur und 
Alvingheide (K31) in Albachten 
 
Die Verwaltung prüft und zeigt Wege auf, wie ein kombinierter Fuß- und Radweg auf der 
Straße Lindenallee zwischen der Freien Flur und Alvingheide in Albachten entstehen kann. 
Die Kosten sind aufzuzeigen, ebenso evtl anfallende KAG–Belastungen. 
 
Begründung: 
Schon auf der Topographischen Karte von 1842 ist die mit alten Linden bestandene Straße – 
damals noch ohne Namen – verzeichnet. 
 
Die Straße wurde anlässlich der Kommunalen Neuordnung 1975 in Alvingheide benannt. Der 
Name bezog sich auf das westlich gelegene Haus Alvinghof. Wegen wiederholter 
Verwechslung mit der Straße Alvingheide im benachbarten Bösensell gab man ihr 2002 ihren 
heutigen Namen Lindenallee. 
 
Die Lindenallee in Nordwest-Albachten, Bauerschaft Oberort, führt auf Albachtener Gebiet vom Kreisverkehr 
Dülmener Straße gegenüber Rottkamp nordnordwestwärts bis zur Bösenseller Straße.  
 
Nach dem Passieren der Straße Freien Flur verläßt die Lindenallee das Wohngebiet und durchläuft freies 
Gelände, an der Westseite liegt der Albachtener Forst. 
 
Die Straße ist beidseitig befahrbar, dient als Anliegerstraße und Verbindungsstrasse und 
verfügt ab der Freien Flur über keinen Fuß- und Radweg. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 
in dem Bereich 50 km/h.   
 
gezeichnet: 
Peter Wolfgarten 
Thomas Bartelt 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge 
Nils Schappler 
Markus v. Diepenbroick-Grüter 
Ingeborg Hißmann

Stellungnahme der Verwaltung vom 30.09.2021

2546 Zeichen

ArW[OO5S/AO2T

66.31.0113 Dassaa j 30.09.2021
Herr Blankemeyer Eing. O6, OKT. 021 .6699
Amt für Bürger- und Ratsservice [<
Bezirksvertretung Münster - West STADT u?
Bezirksverwaltung Münster - West 12. 0K7. 2 A

Ant für Ehren R
5 Bezirkan, erw
über Herrn Stadtbaurat Denstorff In

Errichtung eines Fuß-/Radweges auf der Lindenallee (K30) zwischen Freier Flur und -
Alvingheide (K31) in Albachten

Antrag Ifd. Nr. A-W/0055/2020 der CDU-Fraktion aus der Bezirksvertretung Münster-
West vom 10.08.2020

Die Verwaltung wird im o.g. Antrag der CDU-Fraktion gebeten: zu prüfen, ob auf der
Lindenallee zwischen Freier Flur und Alvingheide in Albachten ein Fuß-/Radweg
entstehen kann.

Die Straße Lindenallee verfügt lediglich über eine Breite von ca. 5,50 m. Beidseitig verläuft
an der Lindenallee zusätzlich ein Grünstreifen mit einer Breite von jeweils ca. 4,00 m, der
auf der ganzen Länge mit Bäumen bepflanzt ist.

Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite kann ein kombinierter Geh- und Radweg lediglich
in den beidseitig verlaufenden Grünstreifen geplant werden. Das Amt für Grünflächen,
Umwelt und Nachhaltigkeit sieht auf der Ostseite, ohne gravierende Verluste für den
Naturhaushalt, den Landschafts- bzw. Stadtraum, keine Möglichkeit einen. kombinierten
Geh- und Radweg anzulegen. Auf der Westseite ist ohne nachhaltige Eingriffe ebenfalls
kein Geh- und Radweg realisierbar, der eine artenschutzrechtlichen Prüfung und
umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßßnahmen notwendig machen würden.

Die Führung des Radverkehres auf der Fahrbahn über einen Schutzstreifen ist aufgrund
der fehlenden Breiten nicht möglich. Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
schreiben eine notwendige Breite von 7,00 m vor. Diese notwenigen Breiten liegen, wie
oben bereits beschrieben, nicht vor. Grundsätzlich wird in den Richtlinien für die Anlage
von Stadtstraßen die Führung des Radverkehrs auf’der Fahrbahn, bei vorhandenen
Fahrbahnbreiten bis 6,00 m und einer gleichzeitigen Verkehrsstärke von bis zu 500 Kfz/h,
als geeignet angesehen. Aktuell liegt eine Verkehrsbelastung von unter 200 Kfz/h vor. In

der Prognose der kommenden Jahre gibt es keinen Anhaltspunkt, dass sich dies ändern
wird.

Aufgrund der erheblichen zu erwartenden Verluste für den Naturhaushalt, den
Landschafts: bzw. Stadtraum in Kombination mit.der richtlinienkonformen Führung des
Radverkehrs auf der’ Fahrbahn, wird die Planung für. eirien gemeinsamen Geh- und
Radweg von der Verkehrsplanung nicht weiterverfolgt. -

Der 0.g. Antrag wird damit als-erledigt angesehen.

MichRel Grimm

Beratungsverlauf (1)

11.11.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 10.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Lindenallee
  • Mauritzstraße 4
  • Dülmener Straße
  • Bösenseller Straße
  • Rottkamp
  • Freie Flur
  • Alvingheide
  • Oberort

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Details

Aktenzeichen
A-W/0055/2020
Typ
Antrag an die BV West
Datum
13.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37