0424/2023
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation Paul-Humburg-Straße, Köln-Nippes (Az.: 02-1600-159-22)
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Anlage-Eingabe
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1 Anlage Köln, 25.08.2022 Anregung gem. § 24 GO NRW für die Bezirksvertretung Nippes Hiermit regen wir im Sinne der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes, aber auch im Interesse der Verkehrssicherheit folgende möglichst zügig durchzuführende Veränderungen in der Paul-Humburg-Str (unserer Wohnstraße) in Köln-Longerich an: Es handelt sich um eine Tempo 30-Zone. Leider ist das entsprechende Schild denkbar ungünstig angebracht (und klein) nämlich zwischen der Johannes-Rings-Straße und der Schlackstr. In dem Bereich befinden sich auch die Gleise der Linie 15 (siehe zu allem auch unten die Karte). Die Autofahrenden, die von der Johannes-Rings-Str. aus kommen, müssen also auf die Bahn und wegen „Rechts vor Links“ an der Schlackstr. auf den dortigen Autoverkehr achten. Die Autofahrenden, die auf der Paul-Humburg-Str. aus Richtung Hansenstr. kommen, haben wiederum die Ampel im Blick und geben Gas, wenn es dort grün ist. Zwischen Hansenstr. und der Schlackstr. befinden sich jedoch auch noch eine Kita, eine Kirche (nebst Gemeinderäumen) und die alten Räume der Carl-von Ossietzky-Gesamtschule (in der sich seit dem schweren Unwetter im Juli 2021 die Förderschule Lindweiler Hof befindet). Zudem hat spätestens dieser Sommer gezeigt, dass der Klimawandel leider schon Wirklichkeit geworden ist und dringend Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Wir schlagen folgende Maßnahmen vor: 1. Verkehrskontrollen 2. Tempo 30-Hinweis oder Verkehrszeichen 136 „Achtung Kinder“ auf die Straße kurz vor der Höhe der Kita der Immanuelkirche (Paul-Humburg-Str 7b) und vor dem Bereich der Schule von der Fahrtrichtung Hansenstr. in Richtung Schlackstr. aufmalen. 3. Optische Verengung der Straße im Bereich Paul-Humburg-Str zwischen der Hansenstr. und der Schlackstr. durch das Setzen von 4 Bäumen auf die Straßenseite der Immanuelkirche. Dadurch würden vermutlich 4 Parkplätze wegfallen. Wir würden uns dafür einsetzen, dass die Bäume gewässert werden und dass auch die Baumscheiben bepflanzt werden. Die Bäume würden das Klima in der Straße verbessern und die Verkehrssicherheit erhöhen. Wir beziehen uns auf das Straßenbaumkonzept Nippes (siehe Seite 3 den Auszug) und regen dieselben Pflanzstellen für die Bäume wie in dem Konzept vorgeschlagen an. Leider ist das Konzept diesbezüglich erst in Stufe 2. Wir bitten um höhere Priorisierung und schlagen Gleditschien oder Kirschbäume bzw Bäume vor, die dem Klimawandel entsprechen und zum Straßenbild passen (nicht zu groß und nicht zu klein). 4. Um den Radverkehr zu erleichtern, sollte der Weg, der in den Park führt – gegenüber der Paul-Humburg-Str 22 (zwischen Kirche und Schulgebäude) auch für Radfahrende freigegeben werden. Also bitte durch z. B. Verkehrszeichen 240 ersetzen oder „Radfahrende frei“-Schild ergänzend aufhängen. Am Weg müsste vorne eine kleine Rampe für die Radfahrenden ergänzt werden, da der Bürgersteig dort leider nicht abgesenkt ist (siehe Bild unten). 2 Da die Maßnahmen aus unserer Sicht wichtig im Sinne der verschiedenen Ziele, aber auch preiswert und einfach in der Umsetzung sind, bitten wir um zügige Besprechung, Entscheidung und Umsetzung. Besonders wünschenswert wäre natürlich die Anhebung mit farblicher Markierung des Straßenniveaus vom Bereich der Kita bis zum hinter der Schule (Fahrtrichtung in Richtung Hansenstr.). Darauf wird jetzt und hier aber aus Kostengründen und auch wegen dem erheblichen zeitlichen Vorlauf bei der Realisierung verzichtet. Vielen Dank und freundliche Grüße 3
Anlage 2 - Beantwortung von Nachfragen
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Anlage 2 Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation Paul-Humburg-Straße, Köln- Nippes (Az.: 02-1600-159-22) 0424/2023 Frau Vogel hat folgende Nachfragen: • Zu Punkt 2: „Wo in der StVO steht, dass eine Wiederholung der Beschilderung nicht möglich ist? Es wird um genaue Angabe gebeten. Weiterhin wird um eine Stellungnahme zum Alternativvorschlag „Achtung Kinder“ gebeten.“ Antwort der Verwaltung: Nach den Verwaltungsvorschriften zu Verkehrszeichen 274.1 „Beginn Tempo 30 Zone“ und Verkehrszeichen 274.2 „Ende Tempo 30 Zone“, sind zusätzliche Zeichen, die eine Begründung für die Zonengeschwindigkeitsbeschränkung enthalten, unzulässig. Die Straßenverkehrsordnung schreibt in § 45 Abs. 9 fest, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Das Verkehrszeichen 136 „Achtung Kinder“ ist ein solches Gefahrenzeichen. Der Bereich der Paul-Humbug-Str. befindet sich in einer Tempo 30 Zone, so dass aufmerksame Verkehrsteilnehmer mit der hierdurch einhergehenden Gefahr, welche durch den erhöhten Querungsbedarf im gesamten Bereich der Tempo-30 Zone entsteht, rechnen müssen. • Zu Punkt 3:“ Hier ist die Rede von „Arbeiten vom Amt für Straßen und Radwegebau“, die anstünden und vermutlich die Voraussetzung dafür darstellen, dass die geplanten vier neuen Bäume gepflanzt werden können. Vor Beschlussfassung bitten wir um Mitteilung, was das für Arbeiten sind und für wann sie geplant sind.“ Antwort der Verwaltung: Es hat sich im Nachhinein herausgestellt, dass keine Arbeiten vom Amt für Straßen und Radwegebau anstehen, so dass die entsprechenden Baumstandorte in die erste Stufe des Straßenbaumkonzepts versetzt werden können. Da allerdings stadtweit zahlreiche neue Standorte in den jeweiligen Straßenbaumkonzepten bedient werden müssen, kann es sein, dass sich eine Durchführung der Pflanzungen verschiebt. Die Verwaltung prüft eine Vorziehung der Pflanzung, kann aber nicht garantieren, dass diese auch tatsächlich im Herbst dieses Jahrs durchgeführt werden kann.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer 0424/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation Paul-Humburg-Straße, Köln- Nippes (Az.: 02-1600-159-22) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes bedankt sich für die Eingabe der Petentinnen und beauftragt die Verwaltung, Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen wie die Freigabe für den Rad- verkehr für den Weg, der durch den Park führt. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petentinnen regen einige verkehrliche Änderungen in der Paul-Humburg-Straße an (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Zu Punkt 1. Verkehrskontrollen: Der BF weist darauf hin, dass auf der Paul-Humburg-Straße häufig die Geschwindigkeit über- schritten wird. Seitens Verkehrsdienst wurde die Straße bisher als unauffällig eingeschätzt. Die Paul-Humburg-Straße wurde nunmehr vom technischen Außendienst des Verkehrsdiens- tes des Amtes für öffentliche Ordnung auf Möglichkeiten zur Durchführung von Geschwindig- keitskontrollen überprüft und es konnte eine Messstelle gelistet werden. Die Möglichkeit zur Durchführung ist abhängig von Straßenlänge, Straßenverlauf und Stellplatzmöglichkeit für den Radarwagen oder eine semistationäre Anlage. Der technische Innendienst wurde gebeten, die Straße möglichst kurzfristig zu berücksichti- gen, um feststellen zu können, in welchem Umfang die Geschwindigkeit überschritten wird. Aufgrund der hohen Anzahl von Eingaben von Bürger*innen und aus der Politik, kann kein genauer Termin genannt werden, jedoch ist von schnellstmöglicher Umsetzung auszugehen und dann ist die Möglichkeit gegeben, Ergebnisse bekannt zu geben. Zu Punkt 2. Tempo 30-Hinweis oder Verkehrszeichen 136 „Achtung Kinder“ auf die Straße: Die Beschilderung der Tempo 30 Zone ist gut sichtbar vorschriftsgemäß nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung erfolgt, eine Wiederholung der Beschilderung ist nach der Stra- ßenverkehrsordnung nicht möglich. Zur Verdeutlichung wird die Beschilderung adäquat des Zonenendes in Größe 2 beschildert. Darüber hinaus hält der Gesetzgerber nach §§ 39 Abs.1 i. V. m. 45 Abs. 9 StVO an, verkehrstechnische Maßnahmen nur dort zu treffen, wo ein zwin- gendes Erfordernis besteht. In Tempo 30 Zonen herrscht bereits ein gemäßigtes Geschwin- digkeitsniveau. Durchgangsverkehre werden durch ein übergeordnetes Netz geführt. Die Ein- gänge zu Kindergarten und Schulgebäude liegen nicht unmittelbar an der Straße, so dass die Kinder und Eltern genügend Raum haben sich zu sortierten. Durch die bestehenden Regelun- gen ergibt sich kein zwingendes Erfordernis zur Anordnung von zusätzlichen Verkehrszei- chen. Zumal die Griffigkeit der Fahrbahn durch das Auftragen von großflächigen Piktogram- men leidet und hierdurch eine zusätzliche Gefahrenquelle entsteht. Zu Punkt 3. Das Setzen von 4 Bäumen: Im Straßenbaumkonzept Nippes sind 4 Bäume in der Paul- Humburg-Straße vorgesehen, die auch von der BV in ihrer Sitzung am 28.04.2022 beschlossen wurden. Dies aber in 2. Stufe, da dort noch Arbeiten vom Amt für Straßen und Radwegebau anstehen. Zu Punkt 4: der Weg, der in den Park führt, soll auch für Radfahrende freigegeben wer- den: Der Weg zur Grünanlage entlang des Schulkomplexes wird zum Befahren durch Radfahrende 3 freigeben. Hierzu wird die Beschilderung mit VZ 239 StVO „Gehweg“ und ZZ 1022/11 StVO „ Radfahrer frei“ genutzt. Die Verkehrsrechtlichen Anordnungen wurden gefertigt und werden durch den städtischen Bauhof im Rahmen der personellen Kapazitäten und Prioritäten umgesetzt. Wenn der Fußweg auch für Radfahrende freigegeben wird, ist die Absenkung des Gehwegs aus technischer Sicht möglich und könnte zeitnah erfolgen. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0424/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 15.02.2023
- Erstellt
- 30.01.2023 12:36