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AN/0890/2024

Aktualisierung der Broschüre „Keine Räume für Nazis“ und Erstellung eines Code of Conduct für die Veranstaltungs- und Kulturwirtschaft

SPD Antrag nach § 3 06.06.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 18.06.2024, TOP 3.1

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

6307 Zeichen

An die Vorsitzende des  
Ausschusses Kunst und Kultur  
Frau Elfi Scho-Antwerpes  
 
 
An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.06.2024 
 
AN/0890/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 18.06.2024 
 
Aktualisierung der Broschüre „Keine Räume für Nazis„ und Erstellung eines Code of 
Conduct für die Veranstaltungs- und Kulturwirtschaft 
Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzender,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Ausschusses am 
18.06.2024 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss:  
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Broschüre „Keine Räume für Nazis“ zu überarbei-
ten, damit sie den aktuellen Stand der Rechtslage, bewährte Praktiken und zusätzliche 
Handlungsempfehlungen widerspiegelt und bekannter zu machen. Die überarbeitete Bro-
schüre soll der Veranstaltungsbranche sowie allen anderen Anbietern von Räumen usw. 
zur Verfügung gestellt werden, um sie für die Problematik zu sensibilisieren und ihnen 
konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. 
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Veranstaltungs- und Kultur-
wirtschaft einen Code of Conduct zu entwickeln, der die klare Absichtserklärung enthält, 
dass Auftritte von Nazibands oder anderen menschen- oder demokratiefeindlichen Grup-
pierungen im Kölner Stadtgebiet nicht geduldet werden. Der Code of Conduct soll dar-
über hinaus konkrete Maßnahmen und Kriterien festlegen, wie Veranstalter rechtsext-
reme Inhalte erkennen und gegen die Anmietung vorgehen können.  
3. Die Verwaltung soll prüfen, inwiefern sie Veranstalter*innen juristische Unterstützung bei 
der Entwicklung von Vertragsklauseln bieten kann, die einen Vertragsausstieg bei nach-
weisbaren Zweifeln an der pro-demokratischen Gesinnung der anfragenden 
Bands/Künstler*innen ermöglichen.

- 2 - 
 
Begründung:  
Der Rat der Stadt Köln hat sich mit Beschluss vom 18.12.2018 klar gegen die Überlassung 
von städtischen Räumen zur Durchführung von Veranstaltungen ausgesprochen, in denen 
rassistisches, antisemitisches, salafistisches, antidemokratisches, sexistisches, gewaltver-
herrlichendes oder anderes menschenfeindliches Gedankengut dargestellt oder verbreitet 
werden soll. In Umsetzung des Beschlusses hat die Verwaltung 2019 in der Benutzungsord-
nung der Bürgerhäuser und der VHS eine Klausel aufgenommen, die verhindert, dass die 
Räumlichkeiten für extremistische Zwecke benutzt werden. 2023 kündigte die Verwaltung an, 
dass im Sinne einer einheitlichen Regelung die übrigen bestehenden Benutzungsordnungen 
für städtische Räume, die für kulturelle, politische oder andere Zwecke vermietet werden 
(u. a. Schulen), bis Ende 2023 ebenfalls angepasst werden sollen. Unabhängig davon sei in 
die Mietverträge folgende Klausel entsprechend der Formulierung im Ratsbeschluss vom 
04.04.2019 aufgenommen worden: „Eine Überlassung ist ausgeschlossen, sofern die Räum-
lichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen genutzt werden sollen, bei denen die hohe 
Wahrscheinlichkeit besteht, dass auf diesen politisch extremistisches, rassistisches, antise-
mitisches, radikalislamistisches, sexistisches, gewaltverherrlichendes oder menschenfeindli-
ches sowie verfassungswidriges oder verfassungsfeindliches Gedankengut dargestellt oder 
verbreitet wird, sei es von dem Nutzer / der Nutzerin selbst, seinen / ihren Mitgliedern oder 
von Besuchern / Besucherinnen der Veranstaltung.“ Damit zeigt Köln, dass die Stadt für Viel-
falt, Toleranz und ein friedliches Miteinander einsteht. Die Stadtverwaltung hat einen gang-
baren Weg entwickelt, wie sie diese Werte schützen kann, und für klare und verbindliche 
Maßnahmen gegen rechtsextreme Aktivitäten in ihren Räumen gesorgt. Diese Möglichkeiten 
müssen nun bekannter gemacht und auch auf nichtstädtische Einrichtungen ausgeweitet 
werden.  
Köln als Stadt der Vielfalt muss in besonderem Maße den Schutz aller Kulturräume als Orte 
der Vielfalt und der Demokratie stärken. Es ist daher untragbar, dass am 4. Mai 2024 einer 
der beliebtesten Kölner Veranstaltungsorte seine Türen für eine Band mit rechtsradikalen 
Verbindungen und Fans mit eindeutig im rechten Spektrum zu verordnenden Symbolen öff-
nete. Ein Jahr zuvor war der Antisemit Roger Waters trotz Protesten u. a. auch des Stadtra-
tes in der Lanxess-Arena aufgetreten. Diese Vorfälle haben gezeigt, dass Handlungsbedarf 
besteht und die Stadt dafür sorgen muss, dass Kulturstätten in Köln vor rechtsextremen, an-
tisemitischen oder antidemokratischen Gruppen geschützt werden.  
Die Broschüre "Keine Räume für Nazis" diente vor einigen Jahren als wichtiges Instrument 
zur Aufklärung und Unterstützung von Raumvermietern und Veranstaltern, um rechtsextreme 
Aktivitäten in ihren Räumlichkeiten zu verhindern. Sie bietet rechtliche Hinweise, Praxisbei-
spiele und konkrete Handlungsempfehlungen, wie gegen rechtsextreme Veranstaltungen 
vorgegangen werden kann. Ein besonderer Schwerpunkt der Broschüre lag zudem auf der 
korrekten Vertragsgestaltung. 2018 wies die Stadt darauf hin, dass das Rechts- und Versi-
cherungsamt auf die Hinweise aus der Broschüre zurückgreife und diese bei der Vertragsge-
staltung berücksichtige. Das Rechts- und Versicherungsamt stelle zudem eine interne 
Rechtsberatung zur Verfügung, die explizit das Thema „Vertragsgestaltung und Abwicklung“ 
als eigenes Rechtsgebiet unterhält. Alle [städtischen] (Kultur-)Einrichtungen könnten Ver-
tragsentwürfe dem Rechts- und Versicherungsamt zur Prüfung vorlegen. 
Nach den Vorkommnissen in den letzten Jahren müssen wir Maßnahmen verstärken und 
ausweiten, die dazu beitragen, dass Köln auch in Zukunft ein sicherer und lebenswerter Ort 
für alle Bürger*innen bleibt. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Veranstaltungs- und 
Kulturwirtschaft soll sichergestellt werden, dass alle Akteur*innen im Sinne unserer demokra-
tischen Grundwerte handeln und rechtsextreme Aktivitäten keine Plattform mehr finden. 
Mit freundlichen Grüßen

- 3 - 
 
gez. Christian Joisten 
SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

18.06.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0890/2024
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
06.06.2024
Erstellt
06.06.2024 09:16