AN/0890/2024
Aktualisierung der Broschüre „Keine Räume für Nazis“ und Erstellung eines Code of Conduct für die Veranstaltungs- und Kulturwirtschaft
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SPD Antrag nach § 3
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An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Elfi Scho-Antwerpes An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.06.2024 AN/0890/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 18.06.2024 Aktualisierung der Broschüre „Keine Räume für Nazis„ und Erstellung eines Code of Conduct für die Veranstaltungs- und Kulturwirtschaft Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Ausschusses am 18.06.2024 aufzunehmen: Beschluss: 1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Broschüre „Keine Räume für Nazis“ zu überarbei- ten, damit sie den aktuellen Stand der Rechtslage, bewährte Praktiken und zusätzliche Handlungsempfehlungen widerspiegelt und bekannter zu machen. Die überarbeitete Bro- schüre soll der Veranstaltungsbranche sowie allen anderen Anbietern von Räumen usw. zur Verfügung gestellt werden, um sie für die Problematik zu sensibilisieren und ihnen konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. 2. Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Veranstaltungs- und Kultur- wirtschaft einen Code of Conduct zu entwickeln, der die klare Absichtserklärung enthält, dass Auftritte von Nazibands oder anderen menschen- oder demokratiefeindlichen Grup- pierungen im Kölner Stadtgebiet nicht geduldet werden. Der Code of Conduct soll dar- über hinaus konkrete Maßnahmen und Kriterien festlegen, wie Veranstalter rechtsext- reme Inhalte erkennen und gegen die Anmietung vorgehen können. 3. Die Verwaltung soll prüfen, inwiefern sie Veranstalter*innen juristische Unterstützung bei der Entwicklung von Vertragsklauseln bieten kann, die einen Vertragsausstieg bei nach- weisbaren Zweifeln an der pro-demokratischen Gesinnung der anfragenden Bands/Künstler*innen ermöglichen. - 2 - Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat sich mit Beschluss vom 18.12.2018 klar gegen die Überlassung von städtischen Räumen zur Durchführung von Veranstaltungen ausgesprochen, in denen rassistisches, antisemitisches, salafistisches, antidemokratisches, sexistisches, gewaltver- herrlichendes oder anderes menschenfeindliches Gedankengut dargestellt oder verbreitet werden soll. In Umsetzung des Beschlusses hat die Verwaltung 2019 in der Benutzungsord- nung der Bürgerhäuser und der VHS eine Klausel aufgenommen, die verhindert, dass die Räumlichkeiten für extremistische Zwecke benutzt werden. 2023 kündigte die Verwaltung an, dass im Sinne einer einheitlichen Regelung die übrigen bestehenden Benutzungsordnungen für städtische Räume, die für kulturelle, politische oder andere Zwecke vermietet werden (u. a. Schulen), bis Ende 2023 ebenfalls angepasst werden sollen. Unabhängig davon sei in die Mietverträge folgende Klausel entsprechend der Formulierung im Ratsbeschluss vom 04.04.2019 aufgenommen worden: „Eine Überlassung ist ausgeschlossen, sofern die Räum- lichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen genutzt werden sollen, bei denen die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass auf diesen politisch extremistisches, rassistisches, antise- mitisches, radikalislamistisches, sexistisches, gewaltverherrlichendes oder menschenfeindli- ches sowie verfassungswidriges oder verfassungsfeindliches Gedankengut dargestellt oder verbreitet wird, sei es von dem Nutzer / der Nutzerin selbst, seinen / ihren Mitgliedern oder von Besuchern / Besucherinnen der Veranstaltung.“ Damit zeigt Köln, dass die Stadt für Viel- falt, Toleranz und ein friedliches Miteinander einsteht. Die Stadtverwaltung hat einen gang- baren Weg entwickelt, wie sie diese Werte schützen kann, und für klare und verbindliche Maßnahmen gegen rechtsextreme Aktivitäten in ihren Räumen gesorgt. Diese Möglichkeiten müssen nun bekannter gemacht und auch auf nichtstädtische Einrichtungen ausgeweitet werden. Köln als Stadt der Vielfalt muss in besonderem Maße den Schutz aller Kulturräume als Orte der Vielfalt und der Demokratie stärken. Es ist daher untragbar, dass am 4. Mai 2024 einer der beliebtesten Kölner Veranstaltungsorte seine Türen für eine Band mit rechtsradikalen Verbindungen und Fans mit eindeutig im rechten Spektrum zu verordnenden Symbolen öff- nete. Ein Jahr zuvor war der Antisemit Roger Waters trotz Protesten u. a. auch des Stadtra- tes in der Lanxess-Arena aufgetreten. Diese Vorfälle haben gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht und die Stadt dafür sorgen muss, dass Kulturstätten in Köln vor rechtsextremen, an- tisemitischen oder antidemokratischen Gruppen geschützt werden. Die Broschüre "Keine Räume für Nazis" diente vor einigen Jahren als wichtiges Instrument zur Aufklärung und Unterstützung von Raumvermietern und Veranstaltern, um rechtsextreme Aktivitäten in ihren Räumlichkeiten zu verhindern. Sie bietet rechtliche Hinweise, Praxisbei- spiele und konkrete Handlungsempfehlungen, wie gegen rechtsextreme Veranstaltungen vorgegangen werden kann. Ein besonderer Schwerpunkt der Broschüre lag zudem auf der korrekten Vertragsgestaltung. 2018 wies die Stadt darauf hin, dass das Rechts- und Versi- cherungsamt auf die Hinweise aus der Broschüre zurückgreife und diese bei der Vertragsge- staltung berücksichtige. Das Rechts- und Versicherungsamt stelle zudem eine interne Rechtsberatung zur Verfügung, die explizit das Thema „Vertragsgestaltung und Abwicklung“ als eigenes Rechtsgebiet unterhält. Alle [städtischen] (Kultur-)Einrichtungen könnten Ver- tragsentwürfe dem Rechts- und Versicherungsamt zur Prüfung vorlegen. Nach den Vorkommnissen in den letzten Jahren müssen wir Maßnahmen verstärken und ausweiten, die dazu beitragen, dass Köln auch in Zukunft ein sicherer und lebenswerter Ort für alle Bürger*innen bleibt. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Veranstaltungs- und Kulturwirtschaft soll sichergestellt werden, dass alle Akteur*innen im Sinne unserer demokra- tischen Grundwerte handeln und rechtsextreme Aktivitäten keine Plattform mehr finden. Mit freundlichen Grüßen - 3 - gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0890/2024
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 06.06.2024
- Erstellt
- 06.06.2024 09:16