1558/2025
Fahrradstraße Kopernikusstraße (RadPendlerRoute 2)
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Anlage 4 - Kopernikusstr_Plan 3
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0.500.50 M 2.490.754.020.755.012.892.925.020.754.110.752.32 III IIISI IIIISSIII II IIS FS FISS FF S S VII II VIIIIIIIIII VVVIII VS S FSS SS FSSS FSS F PSIII PIIIP154 a154 c154 bIIISII PIPIS1524147 14351 156534559 46137495755 2439 3632 Newton - Weg Fabriciusstraße Kopernikusstraße Kopernikusstraße Mesmerstraße KindertagesstätteGGSKopernikusstraße B 0,5/0,5 Aufpflasterungca. 56 m²Aufpflasterungca. 51 m²AufpflasterungMo - Fr7:30 - 16 h VZ 301 anneuen MastBodenmarkierungVZ 244.1BodenmarkierungVZ 244.1BodenmarkierungVZ 244.1BodenmarkierungVZ 244.1X Die konkrete Gestaltung des Multifunktionsstreifenswird vor Ort festgelegtDie konkrete Gestaltung des Multifunktionsstreifenswird vor Ort festgelegtBodenmarkierungVZ 244.1VZ 244.1 undZZ "Kfz/Krad frei"VZ 274.1 anneuen MastVZ 205VZ 244.1 undZZ "Kfz/Krad frei"an vorh. Mast VZ 205VZ 244.1 undZZ "Kfz/Krad frei"an vorh. MastVZ 244.1 und0.754.080.75 2.530.754.040.755.022.920.754.060.755.042.99B BBBB SSSS SSB 0,5/0,5SB 0,5/0,5B 0,5/0,2B 0,5/0,2B 0,5/0,2B 0,5/0,2SB 0,5/0,2B 0,5/0,2S0.500.50 2.300.754.140.68S 0,5/0,5S 0,5/0,5S 0,5/0,5S 0,5/0,5S 0,5/0,5S 0,5/0,2S 0,5/0,2S 0,5/0,2S 0,5/0,5S 0,5/0,5S 0,5/0,2S 0,5/0,2S 0,5/0,2X 2.490.754.020.755.012.892.925.020.754.110.752.32 0.754.080.75 2.530.754.040.755.022.920.754.060.755.042.99 2.300.754.140.68 BestandLegendeGebäudePoller, Mast,FahnenstangeBeleuchtungsanlagen AnschlagsäuleBaumFindlingSchächteLichtsignalanlageGasschieber,Wasserschieber, HydrantAbfallbehälter, BriefkastenVerkehrs- undHinweisschilderBeschilderungStromkastenVerteilerkastenKanaldeckel,EntlüftungsdeckelSinkkastenEinlaufGebüschGras, GrünanlageAltkleidercontainer,GlascontainerZufahrtFahrradabstellanlagen BreitstrichmarkierungBetonsteinplatten 40/40/8altgraphitBetonsteinplatten 30/30/8altgraphitAsphaltBeschilderungSchmalstrichmarkierungPollerTaktile ElementeRippenplatte 30/30FahrradabstellanlagenRundbordTaktile ElementeNoppenplatte 30/30Rotmarkierung aufder FahrbahnRadfahrfurt MPAutPSA A SBBegleitliniePlanungRBS Markierung DatumAmtsleiter/-in (68)Abteilungsleiter/-in (682)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab NHNNNGauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für nachhaltigeMobilitätsentwicklung Übersichtsplan G:\CAD(K00287)\682\Bezirk 9\Kopernikusstraße\Fahrradstraße_Zelle\Planung\250424_Kopernikusstr_Markierung ST.dwg08.05.2025 CPos.BA Geneh.Gepr.UnterschriftDienststelleDatumArt der AbstimmungDatumÄnderungenBearb.Gez.D 3Einrichtung einer Fahrradstraße950 x 297 mm(682/4)24.04.20251:250KopernikusstraßeMarkierungs- und BeschilderungsplanMülheim / BuchforstXXEntwurfsplanung (682/4) Anhörungsverfahren für Beschilderungen undMarkierungen gemäß §44 und §45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion VerkehrIm AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Verkehrsmanagement644/5 Im AuftragAO-Nr. Markierung:AO-Nr. Beschilderung: Plan 2 Plan 4
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 1558/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fahrradstraße Kopernikusstraße (RadPendlerRoute 2) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung einer Fahr- radstraße auf der Kopernikusstraße entsprechend den angehängten Plänen (Anlage 2-5). Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 200.800 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Kopernikusstraße in Köln-Buchforst ist Teil der geplanten RadPendlerRoute 2 zwischen Köln und Bergisch Gladbach. Das im Jahre 2019 beschlossene Projekt RadPendlerRouten (s. Vorlage 0665/2019) sieht die Einrichtung vier schneller Radverbindungen zwischen Köln und den rechtsrheinischen Nachbarn Leverkusen, Bergisch Gladbach, Rösrath, Lohmar, Troisdorf und Niederkassel vor. Am 23.08.2022 hat der Verkehrsausschuss die Einleitung der nächsten Planungsschritte für den westlichen Teilabschnitt von Route 2 zwischen Deutz und Chemnit- zer Straße/Wichheimer Straße beschlossen, zu dem auch die Kopernikusstraße zählt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie für die RadPendlerRouten wurden u.a. mögliche Füh- rungsformen des Radverkehrs für die einzelnen Teilabschnitte geprüft. Für die Kopernikus- straße wurde dabei die Führungsform Fahrradstraße ermittelt. Die Verwaltung schließt sich der Einschätzung aus der Machbarkeitsstudie an, dass eine Fahrradstraße auf der Koperni- kusstraße eine sinnvolle Führungsform darstellt. Die Kopernikusstraße dient schon heute als wichtige nahräumige Verbindung zwischen Buch- heim und Kalk und wird aufgrund ihrer Lage abseits des Hauptverkehrsstraßennetzes schon 3 heute vom Radverkehr rege frequentiert. Darüber hinaus dient sie als Schulweg u. a. zur Grundschule Kopernikusstraße. Weitere schützenswerte Einrichtungen sind der Kindergarten „Märchenwald“, die Katholische Kindertagesstätte sowie das Seniorenzentrum Köln Buchforst. Die Einrichtung einer Fahrradstraße gemäß vorliegender Planung wird seitens der Verwaltung auch aus Verkehrssicherheitsgründen als dringend notwendig erachtet. Durch regelwidrig par- kende Fahrzeuge in kritischen Bereichen kommt es regelmäßig zu Behinderungen insbeson- dere von Einsatzfahrzeugen von Feuerwehr, AWB sowie des Schulbusverkehrs. Dies soll künftig unterbunden werden. Die Umsetzung der Planung würde zudem die Sicherheit von Fußgänger*innen, insbesondere von Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen erhö- hen, in dem die Gehwege künftig von parkenden Fahrzeugen freigehalten und somit in voller Breite genutzt werden können. Eine Verzögerung der Umsetzung wird aus Sicht des Facham- tes daher kritisch gesehen. Bestand: Die Umfeldnutzung im Quartier ist hauptsächlich von Wohnen in Ein- und Mehrfamilienhäu- sern geprägt. Der Großteil der Bebauung zählt zum teils denkmalgeschützten Ensemble „Weiße Stadt“ aus den 1920er/30er Jahren. Zu den verkehrlich relevanten Zielen auf der Kopernikusstraße zählen eine Grundschule, zwei Kindertagesstätten, eine Sportanlage, eine Seniorenwohnanlage, die Kulturkirche Ost sowie ein Spielplatz. Die Straße ist Bestandteil einer Tempo 30-Zone. Auf der Kopernikusstraße herrscht Zweirich- tungsverkehr, während die Verlängerung in Richtung Klaprothstraße als Einbahnstraße mit Freigabe für den Radverkehr in Fahrtrichtung Waldecker Straße beschildert ist. Die aktuellste Verkehrszählung in Höhe des Knotenpunkts Kopernikusstraße/Cusanusstraße ergab Verkehrsmengen von 822 Kfz pro Tag und 742 Radfahrenden pro Tag. Die Kopernikusstraße besitzt zwischen Klaprothstraße und Kirchhoffstraße eine Fahrbahn- breite von ca. 5,50 – 5,60 m. Auf der Westseite schließen durch Baumscheiben unterbro- chene Parkbuchten mit Schrägparkplätzen an die Fahrgasse an. Die Gehwege zwischen Grundstücksgrenze und Fahrgasse weisen Breiten zwischen 2,70 m und 3,20 m auf. Die Geh- wege auf der Ostseite sind zwischen 2,40 m und 2,60 m breit. Die nutzbare Breite beträgt je- doch nur ca. 1,10 – 1,50 m, da halbseitig auf dem Gehweg geparkt wird, obwohl dies nicht zu- lässig ist. Dadurch kommt es regelmäßig zu Behinderungen des Fußverkehrs bzw. zu Ein- schränkungen im Rahmen von Feuerwehreinsätzen. Abbildung 1: Beispielquerschnitt Bestand 4 Zwischen Kirchhoffstraße und Heidelberger Straße weitet sich die Fahrbahn von 5,50 m auf ca. 9,00 m im Knotenpunktbereich auf. Auch hier wird halbseitig auf dem Gehweg sowie auf der gegenüberliegenden Seite am Fahrbahnrand geparkt. Im Quartier herrscht erfahrungsgemäß hoher Parkdruck. Im öffentlichen Straßenraum finden sich unbewirtschaftete Parkflächen in Form von Parkbuchten mit Schrägparkständen in den Nebenstraßen sowie in Kopernikusstraße und Klaprothstraße. Darüber hinaus wird auf der Fahrbahn sowie teilweise halbseitig auf Gehwegen geparkt, auch in Bereichen, in denen dies nicht erlaubt ist. Im Rahmen mehrerer Ortstermine auf der Kopernikusstraße konnten kritische Situationen zwi- schen fließendem und ruhendem Verkehr beobachtet werden. Häufig wird an Stellen geparkt, an denen dies nicht zulässig ist, wodurch Sichtbeziehungen zwischen Verkehrsteilnehmenden eingeschränkt werden. Nach Aussage der Grundschule muss beispielsweise der zweimal wö- chentlich verkehrende Schulbus häufig die Kirchhoffstraße entgegen der Fahrtrichtung befah- ren, da geparkte Kfz ein Weiterfahren in Richtung Heidelberger Straße verhindern. Als problematisch ist auch der Hol- und Bringverkehr rund um die Grundschule Kopernikus- straße einzuschätzen. Viele Kinder werden mit dem Auto zur Schule gebracht, was vor allem morgens vor Schulbeginn punktuell zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führt. In dem Zu- sammenhang wird häufig im Halteverbot sowie auf Gehwegen gehalten und geparkt, wodurch zu Fuß Gehende und insbesondere Kinder in gefährliche Situationen gebracht werden. Zur Vermeidung dieser Situation und Erhöhung der Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende sieht die Planung die Errichtung eines Multifunktionsstreifens zwischen Fahrbahn und Gehweg vor. Dieser wird mit Fahrradabstellanlagen ausgerüstet. Ähnliche bereits umgesetzte Maßnahmen zeigen, dass durch die Einrichtung der Fahr- radstraße der Radverkehrsanteil erhöht und die Menge des Kfz-Verkehrs verringern werden kann. Da die Mindestgehwegbreiten durch parkende Fahrzeuge im Bestand zum Teil deutlich unterschritten werden, ist durch das Freihalten von Gehwegen ebenfalls mit einer signifikan- ten Verbesserung für den Fußverkehr zu rechnen. 5 Planung 1. Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Kopernikusstraße Abbildung 2: Beispielquerschnitt Planung Abbildung 3: Prinzipskizze Planung Die Planung sieht die Einrichtung einer Fahrradstraße mit einer Fahrgassenbreite von 4,10 m auf der Kopernikusstraße einschließlich Markierung eines Sicherheitstrennstreifens zum Schrägparken sowie eines Multifunktionsstreifens vor. Die ursprüngliche Variante mit breiterer Fahrgasse ohne Sicherheitstrennstreifen wurde nach intensiver Diskussion im Runden Tisch 6 Radverkehr Mülheim verworfen. Zur Verdeutlichung der Fahrradstraße sollen neben der entsprechenden Beschilderung in re- gelmäßigen Abständen großflächige Fahrradstraßenpiktogramme auf der Fahrbahn markiert werden. Um eine gleichmäßige Reisegeschwindigkeit des Radverkehrs und ein komfortables Fahren zu ermöglichen soll die Fahrradstraße gegenüber den einmündenden Straßen durch entsprechende Beschilderung und Markierung bevorrechtigt werden. Die zulässige Höchstge- schwindigkeit beträgt in einer Fahrradstraße (analog zur Tempo-30-Zone) 30 km/h. Kfz-Verkehr soll weiterhin zugelassen werden. Eine Freigabe nur für den Anliegerverkehr ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten rechtlich nicht möglich. Die vorhandenen Aufpflasterungen zur Senkung des Geschwindigkeitsniveaus sollen per- spektivisch entfernt werden, da sie Hindernisse für den Radverkehr darstellen und den Fahr- komfort beeinträchtigen. Vorhandene Fahrbahnschäden werden punktuell ausgebessert. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, der Gewährleistung der für Fahrradstraßen erforderli- chen Fahrgassenbreite gemäß verwaltungsinterner Fahrradstraßenstandards sowie des Pla- nungsleitfadens RadPendlerRouten soll das unerlaubte Parken halb auf dem Gehweg auf der Südseite der Kopernikusstraße unterbunden werden. Dort werden auf den eigentlich nicht zum Parken vorgesehenen Flächen regelmäßig Fahrzeuge abgestellt, wodurch stellenweise Restgehwegbreiten von lediglich 1,10 m verbleiben. Das aneinander Vorbeifahren eines Kin- derwagens und eines Rollators ist nicht möglich. Ein Verbot des Parkens würde demnach auch eine deutliche Verbesserung für den Fußverkehr und insbesondere mobilitätseinge- schränkte Personen darstellen, da die Gehwege dann, wie vorgesehen, in voller Breite von ca. 2,50 m genutzt werden können. Besonders kritisch ist das Parken in diesem Bereich in Bezug auf die Fahrgassenbreite zu sehen: So wurden bereits mehrere Rettungseinsätze der Feuerwehr durch parkende Fahrzeuge behindert, da die verbleibende Fahrgassenbreite für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr nicht ausreichend breit war. Durch diesen Zustand kommt es darüber hinaus regelmäßig zu Behinderungen der AWB und des Schulbusverkehrs. Durch das Unterbinden des halbseitigen Gehwegparkens werden nach Schätzungen weniger als 10 % aller Parkmöglichkeiten im Quartier entfallen. Damit das Parken auch wirksam unterbunden werden kann, sieht die Planung die Herstellung eines sogenannten Multifunktionsstreifens auf der Südseite der Kopernikusstraße nach dem Vorbild Friesenwall vor. Dazu wird ein ca. 0,75 m breiter Streifen vom Fahrbahnrand abmar- kiert, in dem Einbauten wie Schilderpfosten, Mülleimer oder Fahrradabstellanlagen etc. aufge- stellt werden können. Ein Verbot des Parkens allein durch Beschilderung ist aus Sicht der Verwaltung nicht realistisch, daher wird eine physische Barriere in Form des Multifunktions- streifens mit Einbauten als notwendig erachtet. Gemäß VwV-StVO und Planungsleitfaden RadPendlerRouten soll in Fahrradstraßen auf Schräg- und Senkrechtparken verzichtet werden. Aufgrund des hohen Parkdrucks im Quartier schlägt die Verwaltung vor, das Schrägparken in diesem Fall zu erhalten. Aufgrund der bauli- chen Gestaltung der Parkbuchten bzw. des Straßenquerschnitts wäre eine Umwandlung von Schräg- in Längsparkplätze nur durch eine Überplanung des Straßenquerschnitts denkbar, was in Bezug auf Planungsaufwand und Umsetzungskosten in keinem Verhältnis zum ange- strebten Planungsziel steht. Zur Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs soll ein 0,75 m breiter Sicherheitstrennstreifen zum Schrägparken markiert werden. Damit in den Parkbuch- ten nicht wie häufig zu beobachten senkrecht geparkt wird, sollen Parkwinkel zur Verdeutli- chung der Aufstellrichtung markiert werden. Der baulich hergestellte Fußgängerüberweg in Höhe der Grundschule soll im Rahmen der Maßnahme ertüchtigt werden, um die Erkennbarkeit zu erhöhen. Begleitende Maßnahmen 7 wie die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes für das Quartier werden perspektivisch ge- prüft. Klimabewertung: Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Fuß- und Radverkehr und bietet Bürgerinnen und Bürgern – insbesondere Pendlern – eine adäquate Mobilitätsmög- lichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darstellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Finanzierung: Für die Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen fallen Kosten in Höhe von rd. 100.800 € an. Für die Entfernung der Aufpflasterungen fallen Kosten in Höhe von rd. 100.000 € an. Ins- gesamt entstehen somit für die Einrichtung der Fahrradstraße Gesamtkosten in Höhe von 200.800 €. Im IV. Quartal 2025 sollen bereits Mittel für bauvorbereitende Maßnahmen (Ver- kehrszeichenpläne, Bodengutachten, etc.) in Höhe von rd. 15.000 € abfließen. Die Ausführung der Markierungs- und Beschilderungsarbeiten soll voraussichtlich im II. Quartal 2026 erfolgen. Die Entfernung der Aufpflasterungen sowie die Ertüchtigung des Fußgängerüberwegs sind in Abhängigkeit der Kapazitäten des Amtes für Straßen und Radwegebau voraussichtlich eben- falls für das II. Quartal 2026 vorgesehen. Die notwendige Aufwandsermächtigung in Höhe von rd. 200.800 Euro steht im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des mit der Umsetzung der Maßnahme betrauten Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege Plätze in der Teilplan- zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, für das Jahr 2025 (rd. 15.000 Euro) und für das Jahr 2026 (rd. 185.800 Euro) zur Verfügung. Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung von II vom 23.04.2025 wurden beachtet. Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich um eine notwendige Maßnahme, die aus den be- nannten Gründen und zur Sicherung des Rad- und Fußverkehrs sowie zur Freihaltung von Rettungswegen zeitlich unaufschiebbar ist. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Fahrradstraße Kopernikusstraße Plan 1 Anlage 3: Fahrradstraße Kopernikusstraße Plan 2 Anlage 4: Fahrradstraße Kopernikusstraße Plan 3 Anlage 5: Fahrradstraße Kopernikusstraße Plan 4
Anlage 2 - Kopernikusstr_Plan1
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2.393.19 3.22 M MM AMM MMM IIF VV VVVF IVFIVIVFFFFIVFFF ISFIVS 8 19 462 17 10 Waldecker Straße Klaprothstraße Stadtautobahn 0.2/2 0.2/2 0.2/2 0.2/2 0.2/2 0.35/7 0.35/7 0.4/8 0.5/9 0.4/7 0.4/8 0.3/60.7/12 0.7/120.35/70.35/7 0.2/2 0.4/8 0.2/2 0.2/4 Pfl. Pl. Pfl. Pl. Bus Bus Pfl. Pfl. BK 2.393.19 3.22 2.50 5.455.002.50VZ 244.1VZ 244.2X XVZ 274.1S 1/2S 1/24.50BodenmarkierungVZ 244.1 BestandLegendeGebäudePoller, Mast,FahnenstangeBeleuchtungsanlagen AnschlagsäuleBaumFindlingSchächteLichtsignalanlageGasschieber,Wasserschieber, HydrantAbfallbehälter, BriefkastenVerkehrs- undHinweisschilderBeschilderungStromkastenVerteilerkastenKanaldeckel,EntlüftungsdeckelSinkkastenEinlaufGebüschGras, GrünanlageAltkleidercontainer,GlascontainerZufahrtFahrradabstellanlagen BreitstrichmarkierungBetonsteinplatten 40/40/8altgraphitBetonsteinplatten 30/30/8altgraphitAsphaltBeschilderungSchmalstrichmarkierungPollerTaktile ElementeRippenplatte 30/30FahrradabstellanlagenRundbordTaktile ElementeNoppenplatte 30/30Rotmarkierung aufder FahrbahnRadfahrfurt MPAutPSA A SBBegleitliniePlanungRBS MarkierungAnhörungsverfahren für Beschilderungen undMarkierungen gemäß §44 und §45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion VerkehrIm AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Verkehrsmanagement644/5 Im AuftragAO-Nr. Markierung:AO-Nr. Beschilderung:DatumAmtsleiter/-in (68)Abteilungsleiter/-in (682)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab NHNNNGauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für nachhaltigeMobilitätsentwicklung Übersichtsplan G:\CAD(K00287)\682\Bezirk 9\Kopernikusstraße\Fahrradstraße_Zelle\Planung\250424_Kopernikusstr_Markierung ST.dwg08.05.2025 CPos.BA Geneh.Gepr.UnterschriftDienststelleDatumArt der AbstimmungDatumÄnderungenBearb.Gez.D 1Einrichtung einer Fahrradstraße600 x 296 mmm(682/4)24.04.20251:250KopernikusstraßeMarkierungs- und BeschilderungsplanMülheim / BuchforstXXEntwurfsplanung (682/4) Plan 2
Anlage 3 - Kopernikusstr_Plan 2
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0.750.500.50M M MM 2.925.020.754.110.752.322.925.150.754.090.752.48 SIIISIIIFIVF FIF S ISSS I IIII IIV IIIIISSSI SSF S SIP SIIIIIIIIII IIIIII IV IIII II I IIIIII I IIIIIII IIII IIV IIIIII -IIIIIIIS MD FSSFS F SS SF FSSS SS SS SS SS FFF FIIIII IIISS SISIVFF IISFI S IIIIIIIIIIIVI IIIFSII SSSIISIFFFFII 13 33 41199 277 3511253 2329152 173 373151 39211 Galileistraße Kopernikusstraße Kopernikusstr. Cusanusstraße ca. 8.00 2.50 ZufahrtSchulgeländeZugang Kirche Geh- und Radweg Ri. Kalk GGSKopernikusstraßeZufahrt KircheB 0,5/0,5Aufpflasterungca. 21 m²Aufpflasterungca. 60 m²Aufpflasterungca. 55 m² B 0,5/0,2B 0,5/0,2B 0,5/0,2B 0,5/0,2SportanlageSportanlageVZ 301 anneuen MastVZ 205 undVZ 244.1 mitZZ "Kfz/Krad frei"anneuen MastVZ 205 undVZ 244.1 mitZZ "Kfz/Krad frei"an neuen Mast VZ 244.2 BodenmarkierungVZ 244.1VZ 205 undVZ 244.1 mitZZ "Kfz/Krad frei"an neuen MastVZ 301BodenmarkierungVZ 244.1BodenmarkierungVZ 244.1BodenmarkierungVZ 244.1BodenmarkierungVZ 136-10 mit ZZ "Schule"an neuen Mast versetzenVZ 301Bordabsenkung +/- 0X XDie konkrete Gestaltung des Multifunktionsstreifenswird vor Ort festgelegtDie konkrete Gestaltung des Multifunktionsstreifenswird vor Ort festgelegtPfosten versetzenVZ 274.1 VZ 274.1VZ 220-10Wegweiser neu(an Lichtmast) VZ 274.1 BodenmarkierungVZ 244.12.280.754.090.755.052.862.390.754.090.752.400.754.090.755.072.83 BB BB S SS SSSB 0,5/0,5 B 0,5/0,5B 0,5/0,2B 0,5/0,5B 0,5/0,5B 0,5/0,5B 0,5/0,2B 0,5/0,50.500.50S 0,5/0,5S 1/2S 1/2S 0,5/0,2S 0,5/0,2S 0,5/0,5S 0,5/0,5S 0,5/0,5S 0,5/0,2S 0,5/0,2S 0,5/0,5S 0,5/0,5S 0,5/0,5S 0,5/0,2S 0,5/0,2S 0,5/0,5S 0,5/0,5XSS 2.925.020.754.110.752.322.925.150.754.090.752.482.400.754.090.755.072.83 3.402.280.754.090.755.052.864.50 3.402.390.754.090.75S Pfl. Pfl. Pfl. + 3 cm+ 3 cmBetonsteinplatten40/40/80.75Pflaster entf.Asphalt neuS 0,5/0,5S 0,5/0,2S 0,5/0,5 BodenmarkierungVZ 244.1 BestandLegendeGebäudePoller, Mast,FahnenstangeBeleuchtungsanlagen AnschlagsäuleBaumFindlingSchächteLichtsignalanlageGasschieber,Wasserschieber, HydrantAbfallbehälter, BriefkastenVerkehrs- undHinweisschilderBeschilderungStromkastenVerteilerkastenKanaldeckel,EntlüftungsdeckelSinkkastenEinlaufGebüschGras, GrünanlageAltkleidercontainer,GlascontainerZufahrtFahrradabstellanlagen BreitstrichmarkierungBetonsteinplatten 40/40/8altgraphitBetonsteinplatten 30/30/8altgraphitAsphaltBeschilderungSchmalstrichmarkierungPollerTaktile ElementeRippenplatte 30/30FahrradabstellanlagenRundbordTaktile ElementeNoppenplatte 30/30Rotmarkierung aufder FahrbahnRadfahrfurt MPAutPSA A SBBegleitliniePlanungRBS Markierung DatumAmtsleiter/-in (68)Abteilungsleiter/-in (682)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab NHNNNGauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für nachhaltigeMobilitätsentwicklung Übersichtsplan G:\CAD(K00287)\682\Bezirk 9\Kopernikusstraße\Fahrradstraße_Zelle\Planung\250424_Kopernikusstr_Markierung ST.dwg08.05.2025 CPos.BA Geneh.Gepr.UnterschriftDienststelleDatumArt der AbstimmungDatumÄnderungenBearb.Gez.D 2Einrichtung einer Fahrradstraße1135 x 297 mm(682/4)24.04.20251:250KopernikusstraßeMarkierungs- und BeschilderungsplanMülheim / BuchforstXXEntwurfsplanung (682/4) Anhörungsverfahren für Beschilderungen undMarkierungen gemäß §44 und §45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion VerkehrIm AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Verkehrsmanagement644/5 Im AuftragAO-Nr. Markierung:AO-Nr. Beschilderung: Plan 1 Plan 3
Anlage 5 - Kopernikusstr_Plan 4
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4.002.970.984.00A M M M M 4.00FVVFVVV FFFFIIIP 37512160 Kirchhoffstraße Kopernikusstraße Heidelberger Straße 0.95/8 1.0/12 0.75/10 3x 0.25/6 0.9/14 0.8/10 0.8/10 2.970.98 SpielplatzKindertagesstätte B 0,5/0,2Aufpflasterungca. 52 m²B 0,5/0,2 SportanlageX VZ 244.2 an vorhandenen MastVZ 301 an LichtmastBodenmarkierungVZ 244.1BodenmarkierungVZ 244.1Die konkrete Gestaltung des Multifunktionsstreifenswird vor Ort festgelegtBodenmarkierungVZ 244.1 VZ 274.1 anneuen MastVZ 244.1 undZZ "Kfz/Krad frei" Die Markierung von Roteinfärbungen in denKnotenpunkt-Bereichen wurde durch dieStraßenverkehrsbhörde abgelehnt.Glas-/Altkleider-container ggf. versetzen VZ 244.1 mitZZ "Kfz/Krad frei" ZugangSpielplatzZugangSpielplatz VZ 205 undVZ 244.1 mitZZ "Kfz/Krad frei"0.824.100.752.312.221.004.100.991.354.161.001.001.502.110.890.704.00B B B B SSS S S2.400.754.10 0.754.140.68 S 0,5/0,2S 0,5/0,2 XX 0.680.824.100.752.312.110.894.100.702.221.004.100.991.354.161.001.001.50 0.754.140.68 2.400.754.100.684.10 B 0,5/0,5S 0,5/0,5 B 0,5/0,5S 0,5/0,5S 0,5/0,5BestandLegendeGebäudePoller, Mast,FahnenstangeBeleuchtungsanlagen AnschlagsäuleBaumFindlingSchächteLichtsignalanlageGasschieber,Wasserschieber, HydrantAbfallbehälter, BriefkastenVerkehrs- undHinweisschilderBeschilderungStromkastenVerteilerkastenKanaldeckel,EntlüftungsdeckelSinkkastenEinlaufGebüschGras, GrünanlageAltkleidercontainer,GlascontainerZufahrtFahrradabstellanlagen BreitstrichmarkierungBetonsteinplatten 40/40/8altgraphitBetonsteinplatten 30/30/8altgraphitAsphaltBeschilderungSchmalstrichmarkierungPollerTaktile ElementeRippenplatte 30/30FahrradabstellanlagenRundbordTaktile ElementeNoppenplatte 30/30Rotmarkierung aufder FahrbahnRadfahrfurt MPAutPSA A SBBegleitliniePlanungRBS Markierung DatumAmtsleiter/-in (68)Abteilungsleiter/-in (682)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab NHNNNGauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für nachhaltigeMobilitätsentwicklung Übersichtsplan G:\CAD(K00287)\682\Bezirk 9\Kopernikusstraße\Fahrradstraße_Zelle\Planung\250424_Kopernikusstr_Markierung ST.dwg08.05.2025 CPos.BA Geneh.Gepr.UnterschriftDienststelleDatumArt der AbstimmungDatumÄnderungenBearb.Gez.D 4Einrichtung einer Fahrradstraße765 x 297 mm(682/4)24.04.20251:250KopernikusstraßeMarkierungs- und BeschilderungsplanMülheim / BuchforstXXEntwurfsplanung (682/4) Plan 3Anhörungsverfahren für Beschilderungen undMarkierungen gemäß §44 und §45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion VerkehrIm AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Verkehrsmanagement644/5 Im AuftragAO-Nr. Markierung:AO-Nr. Beschilderung:
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Mit dem Beschluss 0665/2019 vom 18.06.2019 hat der Verkehrsausschuss die Verwaltung beauftragt, die nächsten Planungsschritte für die RadPendlerRoute 2 einzuleiten. In der Machbarkeitsstudie wurde für den betreffenden Abschnitt die Führungsform Fahrradstraße empfohlen. Aus Sicht der Verwaltung ist diese Führungsform alternativlos. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1558/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 05.06.2025
- Erstellt
- 19.05.2025 16:15