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0642/2023

Errichtung des Bildungsgangs "Fachoberschule Klasse 11 und 12 - Fahrzeugtechnik (Elektromobilität)" Fachrichtung Technik im Schwerpunkt Metalltechnik am NAOB (BK 18) zum Schuljahr 2023/24

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.03.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2023, TOP 10.6

Anlage 1 Auszug Protokoll Schulkonferenz vom 28.09.2022

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Auszug Protokoll Schulkonferenz vom 28.09.2022

1830 Zeichen

1 
Protokoll der Schulkonferenz vom 28.09.2022 
Beginn: Mittwoch, 28. September 2022, 18:30 Uhr (Ort: G 001 - Aula) 
Protokoll: Herr H. Höing  
Anwesenheitsliste: s. Anhang 
 
Der Sitzungsablauf erfolgte entsprechend der Einladung 
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit der Konferenz 
Schulleiter Ehlert stellt fest, dass die Einberufung zur Schulkonferenz ordnungsgemäß 
erfolgt ist und dass nach den Angaben auf der Anwesenheitsliste die Beschlussfähigkeit 
gegeben ist. 
 
2. Anträge (siehe Anlage bzw. ggf Ergänzung durch Tischvorlage/Erläuterungen vor Ort,  
Beschlüsse zu Anträgen unter TOP 6) 
2.1. Antrag auf Einrichtung des 2-jährigen Bildungsgangs  der Fachoberschule nach APO-BK 
Anlage C3 
§8 Nr.1, Klasse 11 und 12, 2 Jahre Vollzeit mit verpflichtendem Jahrespraktikum im 1. 
Jahr, 
Der Antrag 3.1 wird bei 0 Enthaltungen einstimmig angenommen 
 
2.2. Antrag auf Einrichtung des Bildungsgangs/Schwerpunktes der Fachschule für 
Fahrzeugtechnik nach APO-BK Anlage E2 (Abendform, Teilzeit), hier Schwerpunkt 
Elektromobilität und Antrag auf Wechsel von Abendform zu Tagesform (dann auch mit 
dem Schwerpunkt Elektromobilität) 
  Der Antrag 3.2 wird bei 0 Enthaltungen einstimmig angenommen 
 
3. Beschlüsse 
3.1. Beschlüsse zu den Anträgen, s. TOP 3, Anträge ggfs. lt. Anlage, ggf. Ergänzungen als 
Tischvorlage,  
3.1.1.  „Fachoberschule Anlage C3, 2 jährig mit Praktikum 
3.1.2.  Fachschule Fahrzeugtechnik mit Schwerpunkt Elektromobilität 
(Abendform/Teilzeit/Tagesform) 
3.1.3. Mehrtägige Klassenfahrten 
3.1.4. Ausnahmen vom Alkoholverbot 
3.1.5. Art und Umfang der auf Eigenanteil der Schüler:innen zu beschaffenden Lernmittel“ 
 s. Ergebnisse der Abstimmungen zu den Anträgen von TOP3 auf Seite 1. 
 
 
Ende der Konferenz  
Der Schulleiter beendet die Schulkonferenz um 19:42 Uhr.

Beschlussvorlage Rat

5935 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0642/2023 
Freigabedatum 
 13.03.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung des Bildungsgangs "Fachoberschule Klasse 11 und 12 - Fahrzeugtechnik 
(Elektromobilität)" Fachrichtung Technik im Schwerpunkt Metalltechnik des Nicolaus-
August-Otto-Berufskollegs (BK 18) zum Schuljahr 2023/24  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1.) Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Errichtung des 
zweijährigen Bildungsgangs „Fachoberschule Klasse 11 und 12 Fachrichtung Technik – 
Fahrzeugtechnik (Elektromobilität)“ im Schwerpunkt Metall zum 01.08.2023 am 
Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg (BK 18) in der Eitofer Str. 16, 50679 Köln (Deutz). 
2.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwal-
tungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.04.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2023 
Rat 16.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
(1) Hintergrund 
Der einjährige Bildungsgang Fachoberschule (FOS12b) – Technik mit dem Schwerpunkt Me-
talltechnik am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg ist bereits eingeführt und soll durch die Er-
richtung der zweijährigen Fachoberschule (Klasse 11 und 12), ebenfalls in der Fachrichtung 
Technik, zum Schuljahr 2023/24 erweitert werden. Aktuell ist der Bildungsgang FOS12b 1-
zügig. Es ergeben sich durch die Errichtung der zweijährigen FOS Technik zusätzliche Syner-
gieeffekte mit dem bereits eingerichteten FOS 12b im 2. Jahr der FOS 11/12. Zudem ist der 
Schwerpunkt Fahrzeugtechnik bisher an keinem anderen Berufskolleg in Köln vertreten und 
trägt zur Bildungsgangvielfalt bei. 
Das Berufskolleg verfügt derzeit über keinen vergleichbaren Bildungsgang. Während die 
Schülerzahlen im Bildungsgang FOS 12b am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg schwankend 
und rückläufig sind und es zudem eine hohe Abbruchquote im Bildungsgang gibt, steigt die 
Nachfrage nach Bildungsgängen zum Erhalt der Fachoberschulreife ohne gleichzeitiges Be-
rufsausbildungsverhältnis.  
Vorrangig sollen Schüler*innen mit der Neigung zum Studium oder der Weiterbildung im KFZ- 
oder Verkehrsbereich aufgenommen werden. Diese Form der Fachhochschulreife nach APO-
BK § 8 Anlage C3 ermöglicht es Schüler*innen der Klasse 10 mit entsprechendem Schulab-
schluss durch das im Bildungsgang verpflichtende Praktikum in Verbindung mit dem Schulbe-
such der Klassen der FOS 11 und FOS 12 die Fachhochschulreife und somit die Studierfähig-
keit zu erlangen. 
Die Erweiterung des Bildungsganges deckt die aktuellen zusätzlichen Bedarfe des Bildungs-
ganges Fachoberschule 11/12 im Kölner Stadtgebiet ab und trägt dazu bei, potentiellen Schü-
ler*innen die Chance auf den Erhalt eines höheren Bildungsabschlusses zu geben. 
Die Verwaltung befürwortet daher den Antrag des Nicolaus-August-Otto-Berufskollegs, den 
Bildungsgang Fachoberschule (Klasse 11 und 12), Fahrzeugtechnik (Elektromobilität), im 
Schwerpunkt Metalltechnik, einzügig einzuführen. Durch die Einführung wird das Bildungsan-
gebot am Standort und mithin in der Region deutlich verbessert. Das Portfolio der Schule wird 
bedarfsgerecht erweitert. 
 
(2) Beteiligung der Schulkonferenz 
Die Stellungnahme der Schulkonferenz ist dieser Vorlage beigefügt. 
 
(3) Zur personellen und räumlichen Situation 
Die erforderlichen Unterrichts- und Fachräume sowie die benötigte Ausstattung sind am 
Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg, Eitorfer Str. 16, Köln-Deutz, vorhanden. Die erforderlichen 
Lehrkräfte für den Bildungsgang stehen zur Verfügung und müssen nicht aus anderen Bil-
dungsgängen abgezogen werden.

3 
(4) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger 
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Die Verwaltung hat die Anhörung sowohl 
der nicht-städtischen Schulträger in Köln als auch der öffentlichen Schulträger in den angren-
zenden Nachbarkommunen eingeleitet. 
Durch die Erweiterung des Bildungsgangs um das Berufsfeld Fahrzeugtechnik sind ebenfalls 
die Belange der städtischen Berufskollegs „Berufskolleg Porz“ und des „Hans-Böckler-
Berufskolleg“ berührt. Durch den Schwerpunkt Fahrzeugtechnik besteht im Stadtgebiet von 
Köln keine Konkurrenzsituation. Es liegt zudem ein positives Votum zur Errich-
tung/Erweiterung des Bildungsgangs im Arbeitskreis der Schulleiter*innen der Berufskollegs 
vor. 
 
(5) Anordnung der sofortigen Vollziehung  
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die Errichtung der FOS 11/12 am Nicolaus-August-Otto-
Berufskolleg, Eitorfer Str. 16 Köln-Deutz, zu einem erheblichen finanziellen, personellen und 
organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Ver-
fahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der potentiellen Schüler*innen, 
frühzeitig Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des 
Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung 
(besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Auszug aus dem Protokoll der Schulkonferenz vom 28.09.2022

Beratungsverlauf (3)

24.04.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.04.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2023 Rat
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0642/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.03.2023
Erstellt
21.02.2023 12:39