0642/2023
Errichtung des Bildungsgangs "Fachoberschule Klasse 11 und 12 - Fahrzeugtechnik (Elektromobilität)" Fachrichtung Technik im Schwerpunkt Metalltechnik am NAOB (BK 18) zum Schuljahr 2023/24
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0642/2023 Freigabedatum 13.03.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung des Bildungsgangs "Fachoberschule Klasse 11 und 12 - Fahrzeugtechnik (Elektromobilität)" Fachrichtung Technik im Schwerpunkt Metalltechnik des Nicolaus- August-Otto-Berufskollegs (BK 18) zum Schuljahr 2023/24 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1.) Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Errichtung des zweijährigen Bildungsgangs „Fachoberschule Klasse 11 und 12 Fachrichtung Technik – Fahrzeugtechnik (Elektromobilität)“ im Schwerpunkt Metall zum 01.08.2023 am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg (BK 18) in der Eitofer Str. 16, 50679 Köln (Deutz). 2.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwal- tungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.04.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2023 Rat 16.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (1) Hintergrund Der einjährige Bildungsgang Fachoberschule (FOS12b) – Technik mit dem Schwerpunkt Me- talltechnik am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg ist bereits eingeführt und soll durch die Er- richtung der zweijährigen Fachoberschule (Klasse 11 und 12), ebenfalls in der Fachrichtung Technik, zum Schuljahr 2023/24 erweitert werden. Aktuell ist der Bildungsgang FOS12b 1- zügig. Es ergeben sich durch die Errichtung der zweijährigen FOS Technik zusätzliche Syner- gieeffekte mit dem bereits eingerichteten FOS 12b im 2. Jahr der FOS 11/12. Zudem ist der Schwerpunkt Fahrzeugtechnik bisher an keinem anderen Berufskolleg in Köln vertreten und trägt zur Bildungsgangvielfalt bei. Das Berufskolleg verfügt derzeit über keinen vergleichbaren Bildungsgang. Während die Schülerzahlen im Bildungsgang FOS 12b am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg schwankend und rückläufig sind und es zudem eine hohe Abbruchquote im Bildungsgang gibt, steigt die Nachfrage nach Bildungsgängen zum Erhalt der Fachoberschulreife ohne gleichzeitiges Be- rufsausbildungsverhältnis. Vorrangig sollen Schüler*innen mit der Neigung zum Studium oder der Weiterbildung im KFZ- oder Verkehrsbereich aufgenommen werden. Diese Form der Fachhochschulreife nach APO- BK § 8 Anlage C3 ermöglicht es Schüler*innen der Klasse 10 mit entsprechendem Schulab- schluss durch das im Bildungsgang verpflichtende Praktikum in Verbindung mit dem Schulbe- such der Klassen der FOS 11 und FOS 12 die Fachhochschulreife und somit die Studierfähig- keit zu erlangen. Die Erweiterung des Bildungsganges deckt die aktuellen zusätzlichen Bedarfe des Bildungs- ganges Fachoberschule 11/12 im Kölner Stadtgebiet ab und trägt dazu bei, potentiellen Schü- ler*innen die Chance auf den Erhalt eines höheren Bildungsabschlusses zu geben. Die Verwaltung befürwortet daher den Antrag des Nicolaus-August-Otto-Berufskollegs, den Bildungsgang Fachoberschule (Klasse 11 und 12), Fahrzeugtechnik (Elektromobilität), im Schwerpunkt Metalltechnik, einzügig einzuführen. Durch die Einführung wird das Bildungsan- gebot am Standort und mithin in der Region deutlich verbessert. Das Portfolio der Schule wird bedarfsgerecht erweitert. (2) Beteiligung der Schulkonferenz Die Stellungnahme der Schulkonferenz ist dieser Vorlage beigefügt. (3) Zur personellen und räumlichen Situation Die erforderlichen Unterrichts- und Fachräume sowie die benötigte Ausstattung sind am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg, Eitorfer Str. 16, Köln-Deutz, vorhanden. Die erforderlichen Lehrkräfte für den Bildungsgang stehen zur Verfügung und müssen nicht aus anderen Bil- dungsgängen abgezogen werden. 3 (4) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Die Verwaltung hat die Anhörung sowohl der nicht-städtischen Schulträger in Köln als auch der öffentlichen Schulträger in den angren- zenden Nachbarkommunen eingeleitet. Durch die Erweiterung des Bildungsgangs um das Berufsfeld Fahrzeugtechnik sind ebenfalls die Belange der städtischen Berufskollegs „Berufskolleg Porz“ und des „Hans-Böckler- Berufskolleg“ berührt. Durch den Schwerpunkt Fahrzeugtechnik besteht im Stadtgebiet von Köln keine Konkurrenzsituation. Es liegt zudem ein positives Votum zur Errich- tung/Erweiterung des Bildungsgangs im Arbeitskreis der Schulleiter*innen der Berufskollegs vor. (5) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die Errichtung der FOS 11/12 am Nicolaus-August-Otto- Berufskolleg, Eitorfer Str. 16 Köln-Deutz, zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Ver- fahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der potentiellen Schüler*innen, frühzeitig Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen Anlage 1 – Auszug aus dem Protokoll der Schulkonferenz vom 28.09.2022
Anlage 1 Auszug Protokoll Schulkonferenz vom 28.09.2022
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1 Protokoll der Schulkonferenz vom 28.09.2022 Beginn: Mittwoch, 28. September 2022, 18:30 Uhr (Ort: G 001 - Aula) Protokoll: Herr H. Höing Anwesenheitsliste: s. Anhang Der Sitzungsablauf erfolgte entsprechend der Einladung 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit der Konferenz Schulleiter Ehlert stellt fest, dass die Einberufung zur Schulkonferenz ordnungsgemäß erfolgt ist und dass nach den Angaben auf der Anwesenheitsliste die Beschlussfähigkeit gegeben ist. 2. Anträge (siehe Anlage bzw. ggf Ergänzung durch Tischvorlage/Erläuterungen vor Ort, Beschlüsse zu Anträgen unter TOP 6) 2.1. Antrag auf Einrichtung des 2-jährigen Bildungsgangs der Fachoberschule nach APO-BK Anlage C3 §8 Nr.1, Klasse 11 und 12, 2 Jahre Vollzeit mit verpflichtendem Jahrespraktikum im 1. Jahr, Der Antrag 3.1 wird bei 0 Enthaltungen einstimmig angenommen 2.2. Antrag auf Einrichtung des Bildungsgangs/Schwerpunktes der Fachschule für Fahrzeugtechnik nach APO-BK Anlage E2 (Abendform, Teilzeit), hier Schwerpunkt Elektromobilität und Antrag auf Wechsel von Abendform zu Tagesform (dann auch mit dem Schwerpunkt Elektromobilität) Der Antrag 3.2 wird bei 0 Enthaltungen einstimmig angenommen 3. Beschlüsse 3.1. Beschlüsse zu den Anträgen, s. TOP 3, Anträge ggfs. lt. Anlage, ggf. Ergänzungen als Tischvorlage, 3.1.1. „Fachoberschule Anlage C3, 2 jährig mit Praktikum 3.1.2. Fachschule Fahrzeugtechnik mit Schwerpunkt Elektromobilität (Abendform/Teilzeit/Tagesform) 3.1.3. Mehrtägige Klassenfahrten 3.1.4. Ausnahmen vom Alkoholverbot 3.1.5. Art und Umfang der auf Eigenanteil der Schüler:innen zu beschaffenden Lernmittel“ s. Ergebnisse der Abstimmungen zu den Anträgen von TOP3 auf Seite 1. Ende der Konferenz Der Schulleiter beendet die Schulkonferenz um 19:42 Uhr.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0642/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.03.2023
- Erstellt
- 21.02.2023 12:39