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1961/2023

Planungsbeschluss Kalk-Mülheimer Straße zwischen Wipperfürther Straße und Istanbulstraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 30.06.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 24.08.2023, TOP 8.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3600 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1961/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsbeschluss Kalk-Mülheimer Straße zwischen Wipperfürther Straße und 
Istanbulstraße  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit der Planung zur Umgestaltung der 
Kalk-Mülheimer Straße zwischen Wipperfürther Straße und Istanbulstraße in Kalk. Die Pla-
nung soll folgende Aspekte umfassen: 
 
1. Einrichtung einer Einbahnstraße zwischen Wipperfürther Straße und Istanbulstraße. 
2. Verbesserung bzw. Schaffung von Radverkehrsanlagen. Hierzu sollen das Markierung 
von Radverkehrsanlagen (z. B. Schutz- und Radfahrstreifen), die Einrichtung einer 
Fahrradstraße sowie das Neuordnen des ruhenden Verkehrs geprüft werden. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Bestand: 
Die Kalk-Mülheimer Straße zwischen Wipperfürther Straße und Istanbulstraße verfügt außer-
halb der Kreuzungsbereiche über eine ca. 5,80 m breite Fahrbahn ohne Radverkehrsanlagen. 
Der östliche Gehweg weist eine Breite von ca. 1,20 -1,50 m auf. Auf der asphaltierten westli-
chen Nebenanlage wird senkrecht geparkt und der dahinterliegende Gehweg hat eine Breite 
von ca. 2,50 -3,00 m. 
 
Die Verkehrszählungen aus den Jahren 09/2000 (7.450 Kfz/Tag), 11/2011 (6.440 Kfz/Tag) 
und 03/2019 (5.350 Kfz/Tag) zeigen, dass sich die Verkehrsmenge im Betrachtungszeiteine 
(2000-2019) um ca. 29 % reduziert hat. 
 
Die Kalk-Mülheimer Straße ist Teil des grünen Netzes (vgl. Vorlage Radhauptnetz Kalk 
0878/2022). Das bedeutet, dass dort eine Führung im Mischverkehr vorgesehen ist. 
 
Ziel: 
Um der gestiegenen Bedeutung des Radverkehrs am Gesamtverkehr gerecht zu werden, soll 
das Radverkehrsnetz weiter ausgebaut werden. 
Durch den Rückgang der Verkehrsmenge ergibt sich die Möglichkeit eine Einbahnstraße ein-
zurichten. Dadurch können Verkehrsflächen gewonnen und dem Radverkehr zugeschlagen 
werden. Im Rahmen der Planung wird geprüft, ob hierfür die Markierung von Radfahrstreifen 
oder einer Fahrradstraße geeignet ist. 
Die Maßnahme wurde im Runden Tisch Radverkehr vorbesprochen und steht im Zusammen-
hang mit dem Baubeschluss Kalk-Mülheimer Straße zwischen Höfestraße und Wipperfürther 
Straße (1964/2023). Hierdurch kann der Querschnitt in der Planung für den Kreuzungsbereich 
Wipperfürther Straße/Kalk-Mülheimer Straße berücksichtigt werden und spätere Anpassungen 
vermieden werden. 
 
Fahrradabstellanlagen: 
Im Rahmen der Maßnahme wird die Verwaltung prüfen, ob Fahrradabstellanlagen errichtet 
werden können. 
 
Liefer- und Ladezonen: 
Um informelles Parken (durch Liefer- und Ladevorgänge) im Planungsabschnitt zu reduzieren, 
wird im Rahmen der Planung die Einrichtung von Ladezonen geprüft. 
 
Klimabewertung: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.

3 
Der hier dargestellte Planungsbeschluss hat das Ziel, den Umweltverbund im Bereich Radver-
kehr zu stärken und den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im 
Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw zu bieten. Dies würde zu einer möglichen Reduktion 
des Treibhausgasausstoßes beitragen, weshalb der hier darstellte Planungsbeschluss als po-
sitiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. 
 
Anlage 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

985 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Aufgrund der geringen Breite der vorhandenen Verkehrsfläche ist die Anzahl möglicher Varianten zur 
Verbesserungen der Radverkehrsanlagen eingeschränkt.  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

24.08.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Wipperfürther Straße
  • Istanbulstraße
  • Kalk-Mülheimer Straße
  • Höfestraße
  • Mülheimer Straße
  • Brückenstraße 5

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1961/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
30.06.2023
Erstellt
12.06.2023 16:12