Planungsbeschluss Kalk-Mülheimer Straße zwischen Wipperfürther Straße und Istanbulstraße
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1961/2023 vom 30.06.2023
Stand: Am 24.08.2023 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 1961/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss Kalk-Mülheimer Straße zwischen Wipperfürther Straße und Istanbulstraße Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit der Planung zur Umgestaltung der Kalk-Mülheimer Straße zwischen Wipperfürther Straße und Istanbulstraße in Kalk. Die Pla- nung soll folgende Aspekte umfassen: 1. Einrichtung einer Einbahnstraße zwischen Wipperfürther Straße und Istanbulstraße. 2. Verbesserung bzw. Schaffung von Radverkehrsanlagen. Hierzu sollen das Markierung von Radverkehrsanlagen (z. B. Schutz- und Radfahrstreifen), die Einrichtung einer Fahrradstraße sowie das Neuordnen des ruhenden Verkehrs geprüft werden. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bestand: Die Kalk-Mülheimer Straße zwischen Wipperfürther Straße und Istanbulstraße verfügt außer- halb der Kreuzungsbereiche über eine ca. 5,80 m breite Fahrbahn ohne Radverkehrsanlagen. Der östliche Gehweg weist eine Breite von ca. 1,20 -1,50 m auf. Auf der asphaltierten westli- chen Nebenanlage wird senkrecht geparkt und der dahinterliegende Gehweg hat eine Breite von ca. 2,50 -3,00 m. Die Verkehrszählungen aus den Jahren 09/2000 (7.450 Kfz/Tag), 11/2011 (6.440 Kfz/Tag) und 03/2019 (5.350 Kfz/Tag) zeigen, dass sich die Verkehrsmenge im Betrachtungszeiteine (2000-2019) um ca. 29 % reduziert hat. Die Kalk-Mülheimer Straße ist Teil des grünen Netzes (vgl. Vorlage Radhauptnetz Kalk 0878/2022). Das bedeutet, dass dort eine Führung im Mischverkehr vorgesehen ist. Ziel: Um der gestiegenen Bedeutung des Radverkehrs am Gesamtverkehr gerecht zu werden, soll das Radverkehrsnetz weiter ausgebaut werden. Durch den Rückgang der Verkehrsmenge ergibt sich die Möglichkeit eine Einbahnstraße ein- zurichten. Dadurch können Verkehrsflächen gewonnen und dem Radverkehr zugeschlagen werden. Im Rahmen der Planung wird geprüft, ob hierfür die Markierung von Radfahrstreifen oder einer Fahrradstraße geeignet ist. Die Maßnahme wurde im Runden Tisch Radverkehr vorbesprochen und steht im Zusammen- hang mit dem Baubeschluss Kalk-Mülheimer Straße zwischen Höfestraße und Wipperfürther Straße (1964/2023). Hierdurch kann der Querschnitt in der Planung für den Kreuzungsbereich Wipperfürther Straße/Kalk-Mülheimer Straße berücksichtigt werden und spätere Anpassungen vermieden werden. Fahrradabstellanlagen: Im Rahmen der Maßnahme wird die Verwaltung prüfen, ob Fahrradabstellanlagen errichtet werden können. Liefer- und Ladezonen: Um informelles Parken (durch Liefer- und Ladevorgänge) im Planungsabschnitt zu reduzieren, wird im Rahmen der Planung die Einrichtung von Ladezonen geprüft. Klimabewertung: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 3 Der hier dargestellte Planungsbeschluss hat das Ziel, den Umweltverbund im Bereich Radver- kehr zu stärken und den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw zu bieten. Dies würde zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes beitragen, weshalb der hier darstellte Planungsbeschluss als po- sitiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. Anlage Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Aufgrund der geringen Breite der vorhandenen Verkehrsfläche ist die Anzahl möglicher Varianten zur Verbesserungen der Radverkehrsanlagen eingeschränkt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
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