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Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln
Änderungsantrag BV8 (SPD) AN/0960/2025 vom 23.06.2025
Stand: Am 26.06.2025 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.
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Änderungsantrag (SPD BV8)
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SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 22.06.2025 AN/0960/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 TOP 8.2.2 Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet die Beschlussvorlage 1656/2025 zu ergänzen: Der Rat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates und der Be- zirksvertretungen der Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden um folgende Punkte ergänzte Fassung. 1. Die Fristen für die Einreichung von Anträgen gemäß § 38 Absatz 1a w erden an die Regelungen des § 3 Absatz 2 angepasst. Demnach sind Anträge mit schriftlicher Be- gründung und einem Beschlussentw urf spätestens am 8. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung der Bezirksvertretung einzureichen und dürfen kei- nen beleidigenden Inhalt i. S. der §§ 185 bis 189 StGB haben. Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Telefon (02 21) 221 98 302 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de Internet: w ww.koelnspd.de Christian Robyns Fraktionsvorsitzender E-Mail: spd -bv8@stadt-koeln.de 2. Die Fristen für die Einreichung von Anfragen gemäß § 38 Absatz 2 w erden an die Regelungen des § 4 Absatz 2 angepasst. Demnach sind Anfragen spätestens am 3. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung der Bezirksvertretung einzureichen und dürfen keinen beleidigenden Inhalt i. S. der §§ 185 bis 189 StGB haben. Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung des Rates in Kraft. Zugleich tritt die seit dem 01.07.2020 geltende Geschäftsordnung außer Kraft. Begründung: Die aktuell im § 38 der Geschäftsordnung festgelegten Fristen für Anträge und Anfra- gen weichen von den allgemeinen Fristen gemäß §§ 3 und 4 ab. Eine Angleichung schafft mehr Einheitlichkeit innerhalb der Verfahrensabläufe und erleichtert sowohl den Fraktionen als auch der Verwaltung die Organisation und Bearbeitung von Anträ- gen und Anfragen. Darüber hinaus sind die Ratsfraktionen mit hauptamtlich besetzten Geschäftsstellen ausgestattet, während die Fraktionen der Bezirksvertretung ausschließlich ehrenamt- lich arbeiten. Die bestehenden längeren Fristen für die Bezirksvertretung stellen da- her eine unnötige zusätzliche Belastung dar. Durch die Anpassung wird sicherge- stellt, dass die Bezirksvertretung unter denselben zeitlichen Bedingungen arbeitet wie andere Gremien der Stadt. Zusätzlich trägt die Änderung zur Stärkung der Bezirke bei, da ehrenamtlich tätige Bezirksvertreter*innen oft weniger Zeitressourcen haben als Ratsfraktionen mit hauptamtlichen Mitarbeitenden. Durch kürzere Fristen wird gewährleistet, dass An- träge und Anfragen zeitnah und ohne übermäßigen administrativen Aufwand einge- bracht werden können. Die Angleichung der Fristen fördert zudem eine bessere Abstimmung zwischen der Bezirksvertretung und dem Rat, da vergleichbare Fristen die Zusammenarbeit er- leichtern und eine schnellere Bearbeitung von wichtigen Themen ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns Christian Robyns Fraktionsvorsitzender
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