4462/2020
Sachstand Parkstadt Süd / Sportpark Süd
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
6228 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 17.01.2020 4462/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 23.01.2020 Sachstand Parkstadt Süd / Sportpark Süd RM Kron weist in der Sitzung des Sportausschusses am 28.11.2019 auf ein Anschreiben von Herrn Westendorf (Präsident Fortuna Köln) hin, in dem Herr Westendorf nach dem Sachstand zum Projekt Parkstadt Süd, insbesondere zum Thema Sportpark Süd, fragt und die Verwaltung, auch unter Hin- weis auf das seinerzeitige Gespräch mit Herrn Greitemann noch während seiner Tätigkeit bei der Universität Köln, konkret um Sachstandsinformation zu folgenden Themen bittet: a. Weitere Zusammenarbeit mit der Universität Köln (u.a. finanzielle Beteiligung) b. Sachstand bestehende Sporthalle/Neubau Sechsfach oder zwei Dreifach-Sporthallen c. Sachstand Jean-Löring-Sportpark/zusätzlicher Fußballplatz d. Sachstand geplantes Nachwuchsleistungszentrum/Forderung DFB e. Einschätzung zur Beschlusslage STEA/Reaktion BV zum Flächennutzungsplan Hier die Stellungnahme der Verwaltung: Zu a. Weitere Zusammenarbeit mit der Universität zu Köln: Die Entwicklung des Sportparks Süd ist als eines der Teilprojekte in die Gesamtplanung der „Park- stadt Süd“ aufgenommen worden. Durch das Ziel aus dem „städtebaulichen Masterplan für Köln“, den Inneren Grüngürtel im Linksrheinischen zu vollenden und an seinen Rändern die Parkstadt Süd zu entwickeln, ist auch der Sportpark Süd hier direkt tangiert. Hinzu kommt die hohe Sanierungsbedürftigkeit der bestehenden Dreifachturnhalle im Jean-Löring- Sportpark. Durch den enormen Nutzungsdruck dieser zu 100% ausgelasteten Sporthalle ist eine Sa- nierung oder ein Ersatz nur unter laufendem Betrieb möglich. Ein Neubau einer Mehrfachsporthalle muss also an anderer Stelle im Sportpark erfolgen, um die vorhandene Halle bis zur Inbetriebnahme einer neuen Halle bespielen zu können. Abriss und Neubau an gleicher Stelle sind nicht möglich. Im Hochschulstandortentwicklungsplan (HSEP) der Universität zu Köln „Masterplan 2030“ spielt der Sportpark Süd auch eine wichtige Rolle. Unter „4.4 Sportflächenentwicklung“ heißt es dort u.a.: „Kooperation mit Stadt Köln/Fortuna Köln - Für die Sportanlagen der Universität müssen im Kontext der Randbebauung Zülpicher Wall dauer- haft nutzbare Ersatzflächen nachgewiesen werden. - Eine Möglichkeit, die z.Zt. mit der Stadt Köln und dem Verein Fortuna Köln intensiv diskutiert wird, wäre eine Kooperation bei der Nutzung des Sportgeländes von Fortuna Köln. - Die erste Bedarfsanalyse ergab, dass das Potential dieses Areals gut ausreicht, um eine gemein- schaftliche Nutzung eines attraktiven Vereinssports, Profisports, Schulsports und Universitätssports zu kombinieren. 2 - Hierzu werden die Abstimmungen und Planungen z.Zt. weiter intensiviert.“ (Zitat aus Hochschulstandortentwicklungsplan (HSEP) der Universität zu Köln „Masterplan 2030“) Gespräche zwischen den Beteiligten werden derzeit geführt. Ein Ergebnis über die Höhe der Beteili- gung konnte noch nicht erzielt werden, da die Finanzplanung der Universität hierzu noch keine An- sätze aufweist. Die Gespräche werden fortgesetzt. Zu b. Sachstand bestehende Sporthalle: Die Dreifachturnhalle (Baujahr 1972) auf dem Gelände des Jean-Löring-Sportparks ist dringend sa- nierungsbedürftig. Die Generalsanierung der Halle ist bereits beschlossen. Im Zuge der Sanierungs- arbeiten wurden aber größere Schäden aufgedeckt als bisher angenommen. Dies führt gemeinsam mit den Interessen der Universität zu Köln zu den Überlegungen, eine neue Sechsfach-Turnhalle ge- meinsam zu errichten und die alte Dreifachturnhalle nach der Fertigstellung abzureißen. Trotzdem wurden in den letzten Monaten kontinuierlich verschiedene Reparaturmaßnahmen durchgeführt, um den Spielbetrieb aufrechtzuerhalten. Z. Zt. werden dringende Arbeiten an der Lüftungsanlage durch- geführt. Zu c. Sachstand Jean-Löring-Sportpark/zusätzlicher Fußballplatz: Der Sportpark Süd wird im Rahmen der Planungen zur „Parkstadt Süd“ als Starterprojekt neu geplant. Als Hauptziel dieser Planungen soll die Optimierung der Flächen stehen. Im Rahmen einer Machbar- keitsstudie, beauftragt durch die Kölner Sportstätten GmbH, wurden auch bereits Überlegungen erar- beitet. Bei der weiteren Bearbeitung dieser Überlegungen entstehen starke Abhängigkeiten durch einen evtl. Neubau eines 3./4.- Ligatauglichen Stadions im Kölner Osten, da hier durch einen Teilab- riss des Südstadions (Südtribüne/Kurven) andere räumliche Möglichkeiten entstehen könnten. Auch der angedachte Neubau einer neuen Sechsfach-Turnhalle führt zu weiteren Varianten. Zu d. Sachstand geplantes Nachwuchsleistungszentrum/Forderung DFB: Die Anforderungen an ein DFB-Leistungszentrum sind in Anhang V der Lizenzierungsordnung (LO) des DFB festgelegt. Die Neufassung des Anhangs V ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten. Neben weitreichenden Vorgaben in den Bereichen „Management“, „Fußballausbildung“ und „Unter- stützung“ zählen zu den infrastrukturellen Voraussetzungen (Management / Infrastruktur) mind. 4 Fußballplätze, welche der exklusiven Nutzung durch das Leistungszentrum vorbehalten sind (davon mind. 1 Rasenplatz und mind. 2 Kunstrasenplätze mit Flutlicht). (https://www.dfl.de/de/hintergrund/nachwuchsleistungszentren/vielfaeltige-aspekte-die-vorgaben- nachwuchsleistungszentren/). Diese grundsätzlichen infrastrukturellen Anforderungen können im Sportpark Süd durch den vorhan- denen Nutzungsdruck auf die Flächen nicht geschaffen werden. Dies wurde Vertretern der SC Fortu- na Köln in einem Gespräch im Sportamt auch bereits mitgeteilt. Zu e. Einschätzung zur Beschlusslage STEA/Reaktion BV zum Flächennutzungsplan: Die Beschlussvorlage 2544/2019 - 219. Änderung des Flächennutzungsplanes „Parkstadt Süd“ wurde nach Beratung in der BV 2 am 11.11.2019 im Stadtentwicklungsausschuss am 05.12.2019 erneut beraten und ist ebenfalls auf der Tagesordnung des Sportausschusses. Die Anlage 7 dieser Beschlussvorlage enthält die Stellungnahme der Verwaltung zu den Ergänzungs- vorschlägen der BV 2. gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4462/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.01.2020
- Erstellt
- 06.01.2020 09:34