Mandari Insight

1870/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Kostenloser ÖPNV für Rentner in den innerstädtischen Verkehrsmitteln, Az.: 95/24

Beschlussvorlage Ausschuss 12.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 30.06.2025, TOP 2.3

Anlage 1_Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Eingabe

1899 Zeichen

-----Ursprüngliche Nachricht----- 
Von:  
Gesendet: Mittwoch, 3. Juli 2024 18:16 
An: 50 - Ausschuss Soziales Seniorinnen und Senioren > 
Cc:  
Betreff: kostenloser ÖPNV 
 
Sehr geehrte Damen  und  Herren, 
 
ich bitte um Einführung eines kostenlosen ÖPNV für Rentner in den innerstädtischen 
Verkehrsmitteln der Stadt Köln. 
 
In manchen ausländischen Städten ist so etwas möglich.  Deren Politiker handeln 
anstatt immer nur gebetsmühlenartig zu wiederholen, daß die Bürger in  einem 
reichen Land lebten, obwohl dies bei einem nicht unerheblichen Teil eben nicht der 
Fall ist. 
 
Sie tun etwas für ihre ältere Bevölkerung, damit diese weiterhin am sozialen Leben 
teilnehmen kann. 
 
Dies hätte folgende Vorteile, sowohl für die Rentner als  auch für die 
Stadt: 
 
Belebung der Innenstadt, denn viele Rentner würden gern einmal eine Veranstaltung 
oder ein Museum besuchen. Dies können sie oft allein deshalb nicht, weil sie kein 
Auto besitzen oder zu alt zum Autofahren sind.  Besonders Frauen mit überwiegend 
niedrigen Renten könnten wieder Veranstaltungen besuchen bzw. eine 
Schaufensterbummel machen, auch wenn sie sich nichts kaufen könnten. Sie kämen 
somit aber mal wieder hinaus. 
 
Ich hoffe nur, daß diese Angelegenheit zeitnah entschieden wird und nicht wieder so 
lange dauert wie der Fahrradwegeausbau (           , ich und andere waren die 
Initiativgründer des ADFC in Köln 1979), denn dann wäre die jetzige 
Rentnergeneration bereits verstorben.  
Und zum Fahrradfahren sind viele ältere Menschen schlichtweg körperlich nicht mehr 
in der Lage. 
 
Mögliche Teilfinanzierung - erhöhte Steuern für überdimensionierte Pkw und SUV. 
Diese blockieren aufgrund ihrer Ausmaße andere Parkplätze, verbrauchen mehr 
Sprit, haben größeren Abrieb und produzieren somit mehr Feinstaub als 
herkömmliche Pkw. Es sind schlicht überflüssige sperrige Angeberschlitten 
 
Mit freundlichem Gruß

Beschlussvorlage Ausschuss

4413 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1870/2025 
Freigabedatum 
12.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Kostenloser ÖPNV für Rentner in den 
innerstädtischen Verkehrsmitteln, Az.: 95/24  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für 
die Eingabe. Er schließt sich den Ausführungen der Verwaltung an, die Eingabe aufgrund feh-
lender Finanzierungsmöglichkeit derzeit nicht weiter zu verfolgen. 
 
 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 30.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Petent wünscht die Einführung eines kostenlosen ÖPNV für Rentner*innen in den inner-
städtischen Verkehrsmitteln (Anlage Eingabe). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Rentner*innen haben derzeit die Möglichkeit, beispielsweise das Aktiv60Ticket des Verkehrs-
verbundes Rhein-Sieg (VRS) oder das Deutschlandticket zu erwerben. 
Das Aktiv60Ticket kostet derzeit mindestens 58,40 Euro und ist dann wegen der vorherigen 
Auswahl einer Tarifzone lokal oder regional begrenzt. 
Mit der Einführung des DeutschlandTickets haben Bund und Länder daher eine Möglichkeit 
geschaffen, ein günstiges Ticket von derzeit 58 Euro im Monat zur Nutzung des umwelt- und 
klimafreundlichen ÖPNV zu erwerben. 
Damit können alle Ticketinhaber*innen mit diesem bundesweit gültigen Ticket ganz einfach 
die Busse und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs in ganz Deutschland nutzen. 
Insbesondere Pendler*innen können bei den gestiegenen Kraftstoff- und Energiepreisen so 
finanziell entlastet werden. 
 
Bund und Länder haben die Möglichkeit, den Preis des DeutschlandTickets zu verändern oder 
weitere Ticketmodelle einzuführen. 
Beispielsweise gibt es günstigere Senior*innentickets der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-
Vorpommern oder des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg. 
Die Differenz zwischen dem Preis des DeutschlandTickets und des jeweiligen vergünstigten 
Tickets müssen diese Verkehrsverbünde jedoch selbst tragen und dabei ggf. auch auf die 
Kommunen umlegen, was wiederum bei teils schlechten Haushaltslagen weitere Probleme mit 
sich bringt. 
 
In Nordrhein-Westfalen entscheiden drei Verkehrsverbünde über weitere Ticketmodelle. 
Die Stadt Köln kann als Teil des VRS im Rahmen der Gremienarbeit mitgestalten, hält aber 
nicht die alleinige Entscheidungsbefugnis. 
Sämtliche Tarifanpassungen sind in den dortigen Gremien zu beschließen. 
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG sind als Verkehrsunternehmen im VRS dazu angehalten, 
die jeweiligen Tarife und Ticketmodelle anzubieten, sodass im VRS einheitliche Tarife entwi-
ckelt und stadtübergreifende Fahrten fair refinanziert werden können.  
 
Wenn nun davon losgelöst im Kölner Stadtgebiet andere Tarife wie ein kostenloser ÖPNV für 
Rentner*innen gelten sollen, müssten finanzielle Ausgleichszahlungen geleistet werden, die 
von der Stadt Köln gegenfinanziert werden müssten.  
Die zurückgehenden Steuereinnahmen zeigen derzeit allerdings, dass eine Finanzierung al-
lein durch kommunale Mittel – beispielsweise aus dem Haushalt der Stadt Köln – kurz- bis 
mittelfristig leider nicht realisierbar sein wird.  
 
Für das Vorhaben müssten somit neue Finanzierungsquellen erschlossen werden.  
Bei der Erschließung neuer Finanzierungsquellen muss selbstverständlich gut abgewogen 
werden, wer (zusätzlich) belastet wird und welche Modelle auch rechtlich zulässig sind.

3 
Die Einnahmen aus kommunale Möglichkeiten wie eine veränderte Parkgebührenordnung 
können das zusätzlich entstehende Defizit allerdings nicht allein auffangen. 
 
Aus Sicht der Verwaltung ist eine interkommunale Abstimmung und Vernetzung wichtig, um 
verbund-, lanndes- oder vielleicht sogar bundesweite Finanzierungs- und Tarifmodelle zu ent-
wickeln und einzuführen. Nur Bund und Länder können durch eine Änderung der Gesetzes-
lage die Kommunen in die Lage versetzen, andere Finanzierungsquellen für ÖPNV-Projekte 
heranzuziehen.  
 
Aus den zuvor dargestellten Begründung muss diese Bürgereingabe aus Sicht der Verwaltung 
derzeit abgelehnt werden.“ 
 
 
 
Anlage 
 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

30.06.2025 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.3 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1870/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.06.2025
Erstellt
06.06.2025 14:56