1870/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Kostenloser ÖPNV für Rentner in den innerstädtischen Verkehrsmitteln, Az.: 95/24
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1_Eingabe
1899 Zeichen
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Gesendet: Mittwoch, 3. Juli 2024 18:16 An: 50 - Ausschuss Soziales Seniorinnen und Senioren > Cc: Betreff: kostenloser ÖPNV Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Einführung eines kostenlosen ÖPNV für Rentner in den innerstädtischen Verkehrsmitteln der Stadt Köln. In manchen ausländischen Städten ist so etwas möglich. Deren Politiker handeln anstatt immer nur gebetsmühlenartig zu wiederholen, daß die Bürger in einem reichen Land lebten, obwohl dies bei einem nicht unerheblichen Teil eben nicht der Fall ist. Sie tun etwas für ihre ältere Bevölkerung, damit diese weiterhin am sozialen Leben teilnehmen kann. Dies hätte folgende Vorteile, sowohl für die Rentner als auch für die Stadt: Belebung der Innenstadt, denn viele Rentner würden gern einmal eine Veranstaltung oder ein Museum besuchen. Dies können sie oft allein deshalb nicht, weil sie kein Auto besitzen oder zu alt zum Autofahren sind. Besonders Frauen mit überwiegend niedrigen Renten könnten wieder Veranstaltungen besuchen bzw. eine Schaufensterbummel machen, auch wenn sie sich nichts kaufen könnten. Sie kämen somit aber mal wieder hinaus. Ich hoffe nur, daß diese Angelegenheit zeitnah entschieden wird und nicht wieder so lange dauert wie der Fahrradwegeausbau ( , ich und andere waren die Initiativgründer des ADFC in Köln 1979), denn dann wäre die jetzige Rentnergeneration bereits verstorben. Und zum Fahrradfahren sind viele ältere Menschen schlichtweg körperlich nicht mehr in der Lage. Mögliche Teilfinanzierung - erhöhte Steuern für überdimensionierte Pkw und SUV. Diese blockieren aufgrund ihrer Ausmaße andere Parkplätze, verbrauchen mehr Sprit, haben größeren Abrieb und produzieren somit mehr Feinstaub als herkömmliche Pkw. Es sind schlicht überflüssige sperrige Angeberschlitten Mit freundlichem Gruß
Beschlussvorlage Ausschuss
4413 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1870/2025 Freigabedatum 12.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Kostenloser ÖPNV für Rentner in den innerstädtischen Verkehrsmitteln, Az.: 95/24 Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe. Er schließt sich den Ausführungen der Verwaltung an, die Eingabe aufgrund feh- lender Finanzierungsmöglichkeit derzeit nicht weiter zu verfolgen. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 30.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent wünscht die Einführung eines kostenlosen ÖPNV für Rentner*innen in den inner- städtischen Verkehrsmitteln (Anlage Eingabe). Stellungnahme der Verwaltung: Rentner*innen haben derzeit die Möglichkeit, beispielsweise das Aktiv60Ticket des Verkehrs- verbundes Rhein-Sieg (VRS) oder das Deutschlandticket zu erwerben. Das Aktiv60Ticket kostet derzeit mindestens 58,40 Euro und ist dann wegen der vorherigen Auswahl einer Tarifzone lokal oder regional begrenzt. Mit der Einführung des DeutschlandTickets haben Bund und Länder daher eine Möglichkeit geschaffen, ein günstiges Ticket von derzeit 58 Euro im Monat zur Nutzung des umwelt- und klimafreundlichen ÖPNV zu erwerben. Damit können alle Ticketinhaber*innen mit diesem bundesweit gültigen Ticket ganz einfach die Busse und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs in ganz Deutschland nutzen. Insbesondere Pendler*innen können bei den gestiegenen Kraftstoff- und Energiepreisen so finanziell entlastet werden. Bund und Länder haben die Möglichkeit, den Preis des DeutschlandTickets zu verändern oder weitere Ticketmodelle einzuführen. Beispielsweise gibt es günstigere Senior*innentickets der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg- Vorpommern oder des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg. Die Differenz zwischen dem Preis des DeutschlandTickets und des jeweiligen vergünstigten Tickets müssen diese Verkehrsverbünde jedoch selbst tragen und dabei ggf. auch auf die Kommunen umlegen, was wiederum bei teils schlechten Haushaltslagen weitere Probleme mit sich bringt. In Nordrhein-Westfalen entscheiden drei Verkehrsverbünde über weitere Ticketmodelle. Die Stadt Köln kann als Teil des VRS im Rahmen der Gremienarbeit mitgestalten, hält aber nicht die alleinige Entscheidungsbefugnis. Sämtliche Tarifanpassungen sind in den dortigen Gremien zu beschließen. Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG sind als Verkehrsunternehmen im VRS dazu angehalten, die jeweiligen Tarife und Ticketmodelle anzubieten, sodass im VRS einheitliche Tarife entwi- ckelt und stadtübergreifende Fahrten fair refinanziert werden können. Wenn nun davon losgelöst im Kölner Stadtgebiet andere Tarife wie ein kostenloser ÖPNV für Rentner*innen gelten sollen, müssten finanzielle Ausgleichszahlungen geleistet werden, die von der Stadt Köln gegenfinanziert werden müssten. Die zurückgehenden Steuereinnahmen zeigen derzeit allerdings, dass eine Finanzierung al- lein durch kommunale Mittel – beispielsweise aus dem Haushalt der Stadt Köln – kurz- bis mittelfristig leider nicht realisierbar sein wird. Für das Vorhaben müssten somit neue Finanzierungsquellen erschlossen werden. Bei der Erschließung neuer Finanzierungsquellen muss selbstverständlich gut abgewogen werden, wer (zusätzlich) belastet wird und welche Modelle auch rechtlich zulässig sind. 3 Die Einnahmen aus kommunale Möglichkeiten wie eine veränderte Parkgebührenordnung können das zusätzlich entstehende Defizit allerdings nicht allein auffangen. Aus Sicht der Verwaltung ist eine interkommunale Abstimmung und Vernetzung wichtig, um verbund-, lanndes- oder vielleicht sogar bundesweite Finanzierungs- und Tarifmodelle zu ent- wickeln und einzuführen. Nur Bund und Länder können durch eine Änderung der Gesetzes- lage die Kommunen in die Lage versetzen, andere Finanzierungsquellen für ÖPNV-Projekte heranzuziehen. Aus den zuvor dargestellten Begründung muss diese Bürgereingabe aus Sicht der Verwaltung derzeit abgelehnt werden.“ Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1870/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.06.2025
- Erstellt
- 06.06.2025 14:56