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2923/2019

Bestellung der Vertretung der Stadt Köln zur Entsendung in die Verbandsversammlung des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister (KDN)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.09.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.09.2019, TOP 17.4

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3557 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/12 
 
Vorlagen-Nummer 
 2923/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung der Vertretung der Stadt Köln zur Entsendung in die Verbandsversammlung des 
Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister (KDN) 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat entsendet  
 
Herrn Stadtdirektor Dr. Stephan Keller als Vertreter der Stadt Köln und  
 
als stellvertretende Vertreter der Stadt Köln  
 
Herrn Thomas Blaeser, Dienststellenleitung der Zusatzversorgung und Beihilfe, Geschäftsführung 
Zusatzversorgungskasse und Beihilfekasse, sowie  
 
Herrn Frank Bücher, stellvertretende Dienststellenleitung des Amts für Informationsverarbeitung,   
 
in die Verbandsversammlung des KDN-Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister. 
 
Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Rats-
sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem 
Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. 
 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 16.09.2019 
Rat 26.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Der KDN - Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister ist ein Zweckverband, der 2004 mit dem Ziel 
gegründet wurde, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kommunalen IT zu intensivieren und dafür 
einen rechtssicheren organisatorischen Rahmen zu schaffen.  
 
Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet seine Angelegenhei-
ten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung. Gemäß § 3 Abs. 1 seiner Satzung betreibt 
der Zweckverband für seine Mitglieder Rechenanlagen, Daten- und Kommunikationsnetze. Er entwi-
ckelt einzelne Komponenten, führt sie ein und pflegt sie. Er berät bei der Auswahl von Hard- und 
Software sowie bei der Entwicklung, Einführung und Pflege einzelner Komponenten durch die Mit-
glieder. Er beschafft Hard- und Software und erbringt Schulungsleistungen und Dienstleistungen zur 
Einführung und zum Betrieb von Informations- und Kommunikationstechnik. Der Zweckverband 
nimmt die gemeinsame Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber staatlichen und kommuna-
len Behörden und Einrichtungen, der Privatwirtschaft und Verbänden wahr. 
 
Die Stadt Köln ist Gründungsmitglied des KDN-Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister. Die Or-
gane des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsvorsteher und der Ver-
bandsausschuss. 
 
Nach Änderung der KDN-Satzung durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 13.06.2019, ge-
nehmigt am 24.07.2019, ist in § 8 folgende neue Regelung zur Vertretung in Verbandsversammlung 
beschlossen worden:  
 „1) Die Verbandsversammlung besteht aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder […] Für jedes 
Mitglied der Verbandsversammlung sind für den Fall der Verhinderung zwei Stellvertreter zu wählen. 
Für den Fall der Verhinderung des Vertreters nimmt jeweils nur ein gewählter Stellvertreter als 
stimmberechtigtes Mitglied an der Verbandsversammlung teil.“  
 
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Stadtdirektor Dr. Stephan Keller als Vertreter in die Verbandsver-
sammlung zu entsenden. 
 
Als seine Stellvertreter werden Herr Frank Bücher, stellvertretende Dienststellenleitung des Amts für 
Informationsverarbeitung sowie Herr Thomas Blaeser, Dienststellenleitung der Zusatzversorgung und 
Beihilfe, Geschäftsführung Zusatzversorgungskasse und Beihilfekasse, vorgeschlagen.

Beratungsverlauf (2)

16.09.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.09.2019 Rat
TOP 17.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2923/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.09.2019
Erstellt
22.08.2019 14:29