V/0423/2013
Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug Kulturausschuss)
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Berichtsvorlage
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V/0423/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug Kulturausschuss) Beratungsfolge 20.06.2013 Kulturausschuss Bericht Bericht: Anlass des Berichts Hintergrund für die Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanie- rungsmaßnahmen ist der folgende Ratsbeschluss vom 27. Juni 2012 im Rahmen des Hand- lungsprogramms zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik: „Mit Blick auf Investitions- und Sanierungsmaßnahmen sind alle hierzu vorhandenen Standards und Richtlinien mit ihrer Bezugsbasis (gesetzliche Vorgaben, Münster-Standards als Ratsbe- schlüsse etc.) einmal im Jahr dem betreffenden Fachausschuss sowie dem Ausschuss für Finan- zen, Beteiligungen und Liegenschaften vorzulegen. Soweit in einem Bereich keine Standards vorhanden sind, sind diese zeitnah von der jeweiligen Fachverwaltung als Mindeststandards zu entwickeln und mit den politischen Gremien abzustimmen. Beschlüsse mit Abweichungen von diesen Standards / Richtlinien (Unterschreiten der Standards / Richtlinien) sind – soweit nicht gesetzlich Mindestnormen verletzt werden – bis zum Erreichen eines dauerhaft ausgeglichenen Haushalts ausdrücklich zulässig. Standardunterschreitungen dürfen jedoch keine Verschlechte- rung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen im Rahmen der normalen Lebens- und Nutzungs- dauer bewirken. Vorschläge für Standardunterschreitungen müssen deshalb stets durch Folge- kostenberechnungen begründet werden. Nach einem Jahr Erfahrungsbetrieb mit Entscheidungen auch auf dem Mindeststandard (unter Kenntnis der dann den Entscheidungen zu Grunde liegenden Normen und Regelungen) sind die zur Zeit existierenden Standards / Richtlinien kritisch im Hinblick auf eine gegebenenfalls not- wendige Anpassung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Münster zu überprüfen.“ Im Nachgang des Ratsbeschlusses ist eine verwaltungsweite Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen erfolgt. Hierzu wurde ein einheitli- ches Berichtsformat mit mehreren Fragen genutzt. Die Fragen dienten dazu herauszufinden, in welchen Ämtern und Einrichtungen Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungs- maßnahmen existieren und um welche Standards und Richtlinien es sich dabei konkret handelt. Außerdem sollte das Veränderungspotenzial und die damit einhergehende Bürger- bzw. Kun- denwirkung bei den (kommunal beeinflussbaren) Standards und Richtlinien dargestellt werden. Vorlagen-Nr.: V/0423/2013 Auskunft erteilt: Herr Möller Ruf: 492 70 22 E-Mail: MoellerFrank@stadt-muenster.de Datum: 04.06.2013 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0423/2013 Berichterstattung in den politischen Gremien Die Bestandsaufnahme wurde von Februar bis April 2013 durchgeführt, die für den Kulturaus- schuss relevanten Ergebnisse sollen mit dieser Vorlage vorgelegt werden. Die gesamte Be- standsaufnahme wird gemäß Ratsbeschluss dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mit der Vorlage V/0430/2013 vorgelegt. Aufbau des Berichts Der für den Kulturausschuss relevante Bericht kann der Anlage dieser Vorlage entnommen wer- den. Dargestellt sind die im Rahmen der Bestandsaufnahme gestellten Fragen sowie die jeweili- gen Antworten des Amtes bzw. der Einrichtung. Weiteres Vorgehen Das Jahr 2013 und das Frühjahr 2014 sollen für den Erfahrungsbetrieb gemäß dem oben darge- stellten Ratsbeschluss genutzt werden. Anschließend soll den politischen Gremien ein Ab- schlussbericht mit Empfehlungen zum Thema „Standards und Richtlinien“ vorgelegt werden. In Vertretung Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Auszug aus der Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
V-0423-2013_Anlage
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Anlage zur Vorlage V/0423/2013 Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Auszug Kulturausschuss Bestandsaufnahme durch: Kulturamt Stadtbücherei Stadtmuseum Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Bestandsaufnahme durch: Kulturamt (Amt 41) ______________________________________________________________________________ 1 1) Frage: Finden in Ihrem Amt bauliche Investitions- / Sanier ungsmaßnahmen statt, oder werden solche Maßnahmen durch Ihr Amt angestoßen? Ja, grundsätzlich z. B. in Begegnungshäusern (Bürge rhaus Kinderhaus, Begegnungs- zentrum Meerwiese) oder im Pumpenhaus, Kunsthalle etc. 2) Frage: Gibt es in Ihrem Amt Standards / Richtlinien für ba uliche Investitions- / Sanierungsmaßnahmen (z. B. in Form von gesetzlichen Vorgaben)? Über die Anforderungen der Versammlungsstättenveror dnung hinaus (Toiletten, Brandschutz, Verkehrssicherheit) ggf. besondere Anf orderungen an Beleuchtung/ Bühnentechnik/Abluftanlagen. Erfüllung des barrierefreien Zugangs Verkehrssicherheit bei Kunst im öffentlichen Raum (Skulpturen) 3) Frage: Welche Standards / Richtlinien gibt es in Ihrem Amt , die kommunal beeinflussbar sind, das heißt, die durch Änderung der Verwaltungs praxis oder durch politischen Beschluss veränderbar sind? - Barrierefreiheit - Die über die Anforderungen der Versammlungsstätte nverordnung hinaus gehenden Standards 4) Frage: Welche Gründe sprachen dafür, die unter 3) genannte n Standards / Richtlinien einzuführen bzw. in der bisherigen Qualität aufrecht zu erhalten? z. T. aus gesetzlichen Vorschriften (die z. T. noch gestiegen sind) Sicherheit der Nutzungen und Nutzer bei multifunktional nutzbaren Räumen 5) Frage: Bitte stellen Sie das konkrete, fachlich noch vertr etbare Veränderungspotenzial bei den oben genannten Standards / Richtlinien dar! Kein Veränderungspotenzial, da die Räume für eine N utzung vernünftig und zweckentsprechend ausgestattet sind und es sich um Minimalstandards handelt, die sich aus der Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie aus den Vorgaben des Immobilienmanagements ergeben 6) Frage: Welche Bürger-/Kundenwirkung geht mit dem unter 5) beschriebenen Veränderungspotenzial einher? - Angebote für die Bevölkerung würden eingeschränkt (z. B. Wegfall multifunktionaler Nutzungen in den Bürgerhäusern) - Imageverlust für Münster als Kunst-/Wissenschafts stadt (Zustand/Präsentation von Skulpturen im öffentlichen Raum) - Geringere Bindung der Künstler an die Stadt Münst er 7) Frage: Sind andere städtischen Ämter / Einrichtungen von e iner Standardveränderung betroffen und wenn ja, welche? In den Bürgerhäusern Kernnutzer aus anderen Verwaltungsbereichen (Westf älische Schule für Musik, Stadtbücherei, Theater Münster, S portamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien) Bei den Skulpturen Amt für Immobilienmanagement Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Bestandsaufnahme durch: Kulturamt (Amt 41) ______________________________________________________________________________ 2 Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Bestandsaufnahme durch: Stadtbücherei (Amt 42) ______________________________________________________________________________ 3 1) Frage: Finden in Ihrem Amt bauliche Investitions- / Sanier ungsmaßnahmen statt, oder werden solche Maßnahmen durch Ihr Amt angestoßen? Ja. 2) Frage: Gibt es in Ihrem Amt Standards / Richtlinien für ba uliche Investitions- / Sanierungsmaßnahmen (z. B. in Form von gesetzlichen Vorgaben)? Baumaßnahmen in und an den Gebäuden de Stadtbüchere i werden, sofern es sich um städtische Liegenschaften handelt, vom Amt für Immo bilienmanagement geplant, beauftragt und durchgeführt. Bei diesen Maßnahmen w erden, neben den gesetzlichen Vorschriften auch die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster eingehalten. Auf die Frage Standards bei Neubaumaßnahmen wird ni cht näher eingegangen, da solche nicht anstehen. Aus Sicht der Stadtbücherei ist bei baulichen Inves titionen bzw. Sanierungs- maßnahmen Rücksicht zu nehmen auf die Architektur d es Hauses und die Funktion der Stadtbücherei als öffentliche Kultureinrichtung. 3) Frage: Welche Standards / Richtlinien gibt es in Ihrem Amt , die kommunal beeinflussbar sind, das heißt, die durch Änderung der Verwaltungs praxis oder durch politischen Beschluss veränderbar sind? Die Gebäudeleitlinien sind kommunal beeinflussbar u nd müssten durch politischen Beschluss geändert werden. 4) Frage: Welche Gründe sprachen dafür, die unter 3) genannte n Standards / Richtlinien einzuführen bzw. in der bisherigen Qualität aufrecht zu erhalten? Nähere Informationen können beim Amt für Immobilienmanagement eingeholt werden. 5) Frage: Bitte stellen Sie das konkrete, fachlich noch vertr etbare Veränderungspotenzial bei den oben genannten Standards / Richtlinien dar! Nähere Informationen können beim Amt für Immobilienmanagement eingeholt werden. 6) Frage: Welche Bürger-/Kundenwirkung geht mit dem unter 5) beschriebenen Veränderungspotenzial einher? - 7) Frage: Sind andere städtischen Ämter / Einrichtungen von e iner Standardveränderung betroffen und wenn ja, welche? - Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Bestandsaufnahme durch: Stadtbücherei (Amt 42) ______________________________________________________________________________ 4 Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Bestandsaufnahme durch: Stadtmuseum (Amt 45) ______________________________________________________________________________ 5 1) Frage: Finden in Ihrem Amt bauliche Investitions- / Sanier ungsmaßnahmen statt, oder werden solche Maßnahmen durch Ihr Amt angestoßen? Ja. 2) Frage: Gibt es in Ihrem Amt Standards / Richtlinien für ba uliche Investitions- / Sanierungsmaßnahmen (z. B. in Form von gesetzlichen Vorgaben)? - Verschiedene gesetzliche Grundlagen: Versammlungs stättengesetz, Notwendigkeit einer Brandmelde- und Einbruchmeldeanlage zur Abwehr von Gefahren für Personen und städtischen Kunstbesitz etc. - Fachliche Standards: Das Vermögen der Stadt Münst er – städtisches Kulturerbe – soll erhalten bleiben und zwar möglichst ohne Folge kosten z. B. für Restaurierungen etc. Damit ist beispielsweise Parkett in der Schaus ammlung und in den Ausstellungsräumen keine Frage der Behaglichkeit, s ondern des Schutzes des Kunstgutes. Das Parkett bildet einen Puffer bei Sch wankungen der Luftfeuchtigkeit, da ansonsten ausschließlich die Kunstwerke diese Sc hwankungen auffangen würden. Bei Nässe bringen z. B. die Besucher entspr echende Feuchtigkeit in die Ausstellungsräume, die von der Klimaanlage nicht sc hnell genug ausgeglichen werden kann. Die Stabilität des Raumklimas ist der wichtigste Faktor bei der Vermeidung von Schäden an den Kunstwerken und so auch von Folgekosten. - Die Ansprüche von Dritten z. B. Leihgebern und di e Erkenntnisse der Forschung wie z. B. bei der Analyse des LED-Lichtes oder die Scha dstoffbelastung von beispielsweise Möbeln durch frühere Holzschädlingsb ehandlungen machen zur Gefahrenabwehr Investitionen nicht nur in der Schau sammlung, sondern auch den Magazinen notwendig. 3) Frage: Welche Standards / Richtlinien gibt es in Ihrem Amt , die kommunal beeinflussbar sind, das heißt, die durch Änderung der Verwaltungs praxis oder durch politischen Beschluss veränderbar sind? Keine, denn erhöhte Standards wurden in den letzten Jahren vor allem durch den Arbeitsschutz, die Versicherungen, die Forschung im Bereich Materialwissenschaften, Restaurierung etc. und die Ansprüche von Leihgebern (Museen und Privatpersonen) an das Museum herangetragen. Ein Museumsbetrieb ist nur möglich, wenn diesen Forderungen entsprochen werden. 4) Frage: Welche Gründe sprachen dafür, die unter 3) genannte n Standards / Richtlinien einzuführen bzw. in der bisherigen Qualität aufrecht zu erhalten? Es geht vor allem darum, eine Kostenexplosion beim Erhalt des städtischen Kunstbesitzes zu vermeiden. Außerdem: Sollten die i n Deutschland üblichen Mindeststandards nicht eingehalten werden wie z. B. ein stabiles Klima, wäre es nicht mehr möglich, Leihgaben zu erhalten, und damit wäre n aktuelle Präsentationen wie „LWL-Landesmuseum zu Gast“ nicht mehr möglich. Darü ber hinaus würde die Attraktivität des Museums durch nicht zu realisiere nde Ausstellungen sehr beschnitten, die Museumsshopeinnahmen würden stark zurückgehen u nd am Ende der Zuschussbedarf des Museums deutlich steigen. 5) Frage: Bitte stellen Sie das konkrete, fachlich noch vertr etbare Veränderungspotenzial bei den oben genannten Standards / Richtlinien dar! Es gibt im Stadtmuseum Münster nur Veränderungspote ntial nach oben. Durch die fehlenden Investitionsmittel des Museums seit über zehn Jahren sind sowieso die Anforderungen, die üblicherweise an ein durchschnit tlich ausgestattetes Museum gestellt werden, eher unterschritten. Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Bestandsaufnahme durch: Stadtmuseum (Amt 45) ______________________________________________________________________________ 6 6) Frage: Welche Bürger-/Kundenwirkung geht mit dem unter 5) beschriebenen Veränderungspotenzial einher? Es sind vor allem Münsteranerinnen und Münsteraner, der Förderverein Stadtmuseum Münster sowie Touristen betroffen, denn das Museum könnte keine attraktiven Sonderausstellungen mehr ausrichten und wichtige Ob jekte müssten aus Sicherheitsgründen entfernt werden. Die Folgekosten für den Erhalt des städtischen Kunstbesitzes würden drastisch steigen und Sponsore n würden nicht mehr für Restaurierungsmaßnahmen zu gewinnen sein, da fahrlässig gehandelt wurde. 7) Frage: Sind andere städtischen Ämter / Einrichtungen von e iner Standardveränderung betroffen und wenn ja, welche? Keine.
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0423/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.06.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37