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V/0423/2013

Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug Kulturausschuss)

Vorlagen 04.06.2013

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 20.06.2013, TOP 5

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

3874 Zeichen

V/0423/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug 
Kulturausschuss) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.06.2013 Kulturausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Anlass des Berichts 
 
Hintergrund für die Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanie-
rungsmaßnahmen ist der folgende Ratsbeschluss vom 27. Juni 2012 im Rahmen des Hand-
lungsprogramms zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik: 
 
„Mit Blick auf Investitions- und Sanierungsmaßnahmen sind alle hierzu vorhandenen Standards 
und Richtlinien mit ihrer Bezugsbasis (gesetzliche Vorgaben, Münster-Standards als Ratsbe-
schlüsse etc.) einmal im Jahr dem betreffenden Fachausschuss sowie dem Ausschuss für Finan-
zen, Beteiligungen und Liegenschaften vorzulegen. Soweit in einem Bereich keine Standards 
vorhanden sind, sind diese zeitnah von der jeweiligen Fachverwaltung als Mindeststandards zu 
entwickeln und mit den politischen Gremien abzustimmen. Beschlüsse mit Abweichungen von 
diesen Standards / Richtlinien (Unterschreiten der Standards / Richtlinien) sind – soweit nicht 
gesetzlich Mindestnormen verletzt werden – bis zum Erreichen eines dauerhaft ausgeglichenen 
Haushalts ausdrücklich zulässig. Standardunterschreitungen dürfen jedoch keine Verschlechte-
rung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen im Rahmen der normalen Lebens- und Nutzungs-
dauer bewirken. Vorschläge für Standardunterschreitungen müssen deshalb stets durch Folge-
kostenberechnungen begründet werden. 
Nach einem Jahr Erfahrungsbetrieb mit Entscheidungen auch auf dem Mindeststandard (unter 
Kenntnis der dann den Entscheidungen zu Grunde liegenden Normen und Regelungen) sind die 
zur Zeit existierenden Standards / Richtlinien kritisch im Hinblick auf eine gegebenenfalls not-
wendige Anpassung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Münster zu überprüfen.“ 
 
Im Nachgang des Ratsbeschlusses ist eine verwaltungsweite Bestandsaufnahme zu Standards 
und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen erfolgt. Hierzu wurde ein einheitli-
ches Berichtsformat mit mehreren Fragen genutzt. Die Fragen dienten dazu herauszufinden, in 
welchen Ämtern und Einrichtungen Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungs-
maßnahmen existieren und um welche Standards und Richtlinien es sich dabei konkret handelt. 
Außerdem sollte das Veränderungspotenzial und die damit einhergehende Bürger- bzw. Kun-
denwirkung bei den (kommunal beeinflussbaren) Standards und Richtlinien dargestellt werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0423/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Möller 
Ruf: 
492 70 22 
E-Mail: 
MoellerFrank@stadt-muenster.de 
Datum: 
04.06.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0423/2013 
 
 
Berichterstattung in den politischen Gremien 
 
Die Bestandsaufnahme wurde von Februar bis April 2013 durchgeführt, die für den Kulturaus-
schuss relevanten Ergebnisse sollen mit dieser Vorlage vorgelegt werden. Die gesamte Be-
standsaufnahme wird gemäß Ratsbeschluss dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und 
Liegenschaften mit der Vorlage V/0430/2013 vorgelegt. 
 
Aufbau des Berichts 
 
Der für den Kulturausschuss relevante Bericht kann der Anlage dieser Vorlage entnommen wer-
den. Dargestellt sind die im Rahmen der Bestandsaufnahme gestellten Fragen sowie die jeweili-
gen Antworten des Amtes bzw. der Einrichtung. 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Das Jahr 2013 und das Frühjahr 2014 sollen für den Erfahrungsbetrieb gemäß dem oben darge-
stellten Ratsbeschluss genutzt werden. Anschließend soll den politischen Gremien ein Ab-
schlussbericht mit Empfehlungen zum Thema „Standards und Richtlinien“ vorgelegt werden. 
 
 
In Vertretung 
 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: Auszug aus der Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien im Rahmen des 
Handlungsprogramms 2012 bis 2017

V-0423-2013_Anlage

10049 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0423/2013 
 
 
 
Bestandsaufnahme zu 
Standards und Richtlinien 
bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen 
 
 
 
 
 
Auszug Kulturausschuss 
 
 
 
 
 
Bestandsaufnahme durch: 
Kulturamt 
Stadtbücherei 
Stadtmuseum

Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen  
Bestandsaufnahme durch: Kulturamt  (Amt 41)  
______________________________________________________________________________ 
 1 
1) Frage: Finden in Ihrem Amt bauliche Investitions- / Sanier ungsmaßnahmen statt, oder 
werden solche Maßnahmen durch Ihr Amt angestoßen?  
 
Ja, grundsätzlich z. B. in Begegnungshäusern (Bürge rhaus Kinderhaus, Begegnungs-
zentrum Meerwiese) oder im Pumpenhaus, Kunsthalle etc. 
 
2) Frage: Gibt es in Ihrem Amt Standards / Richtlinien für ba uliche Investitions- / 
Sanierungsmaßnahmen (z. B. in Form von gesetzlichen Vorgaben)?  
 
Über die Anforderungen der Versammlungsstättenveror dnung hinaus (Toiletten, 
Brandschutz, Verkehrssicherheit) ggf. besondere Anf orderungen an Beleuchtung/ 
Bühnentechnik/Abluftanlagen. 
Erfüllung des barrierefreien Zugangs 
Verkehrssicherheit bei Kunst im öffentlichen Raum (Skulpturen) 
 
3) Frage: Welche Standards / Richtlinien gibt es in Ihrem Amt , die kommunal beeinflussbar 
sind, das heißt, die durch Änderung der Verwaltungs praxis oder durch 
politischen Beschluss veränderbar sind?  
 
- Barrierefreiheit 
- Die über die Anforderungen der Versammlungsstätte nverordnung hinaus gehenden 
Standards 
 
4) Frage: Welche Gründe sprachen dafür, die unter 3) genannte n Standards / Richtlinien 
einzuführen bzw. in der bisherigen Qualität aufrecht zu erhalten?  
 
z. T. aus gesetzlichen Vorschriften (die z. T. noch gestiegen sind) 
Sicherheit der Nutzungen und Nutzer bei multifunktional nutzbaren Räumen 
 
5) Frage: Bitte stellen Sie das konkrete, fachlich noch vertr etbare Veränderungspotenzial 
bei den oben genannten Standards / Richtlinien dar! 
 
Kein Veränderungspotenzial, da die Räume für eine N utzung vernünftig und 
zweckentsprechend ausgestattet sind und es sich um Minimalstandards handelt, die 
sich aus der Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie aus den Vorgaben des 
Immobilienmanagements ergeben 
 
6) Frage: Welche Bürger-/Kundenwirkung geht mit dem unter 5) beschriebenen 
Veränderungspotenzial einher?  
 
- Angebote für die Bevölkerung würden eingeschränkt  (z. B. Wegfall multifunktionaler 
Nutzungen in den Bürgerhäusern) 
- Imageverlust für Münster als Kunst-/Wissenschafts stadt (Zustand/Präsentation von 
Skulpturen im öffentlichen Raum) 
- Geringere Bindung der Künstler an die Stadt Münst er 
 
7) Frage: Sind andere städtischen Ämter / Einrichtungen von e iner Standardveränderung 
betroffen und wenn ja, welche?  
 
In den Bürgerhäusern 
 Kernnutzer aus anderen Verwaltungsbereichen (Westf älische 
Schule für Musik, Stadtbücherei, Theater Münster, S portamt, 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien) 
Bei den Skulpturen   Amt für Immobilienmanagement

Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen  
Bestandsaufnahme durch: Kulturamt  (Amt 41)  
______________________________________________________________________________ 
 2

Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen  
Bestandsaufnahme durch: Stadtbücherei  (Amt 42)  
______________________________________________________________________________ 
 3 
1) Frage: Finden in Ihrem Amt bauliche Investitions- / Sanier ungsmaßnahmen statt, oder 
werden solche Maßnahmen durch Ihr Amt angestoßen?  
 
Ja. 
 
2) Frage: Gibt es in Ihrem Amt Standards / Richtlinien für ba uliche Investitions- / 
Sanierungsmaßnahmen (z. B. in Form von gesetzlichen Vorgaben)?  
 
Baumaßnahmen in und an den Gebäuden de Stadtbüchere i werden, sofern es sich um 
städtische Liegenschaften handelt, vom Amt für Immo bilienmanagement geplant, 
beauftragt und durchgeführt. Bei diesen Maßnahmen w erden, neben den gesetzlichen 
Vorschriften auch die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster eingehalten. 
Auf die Frage Standards bei Neubaumaßnahmen wird ni cht näher eingegangen, da 
solche nicht anstehen. 
Aus Sicht der Stadtbücherei ist bei baulichen Inves titionen bzw. Sanierungs-
maßnahmen Rücksicht zu nehmen auf die Architektur d es Hauses und die Funktion 
der Stadtbücherei als öffentliche Kultureinrichtung. 
 
3) Frage: Welche Standards / Richtlinien gibt es in Ihrem Amt , die kommunal beeinflussbar 
sind, das heißt, die durch Änderung der Verwaltungs praxis oder durch 
politischen Beschluss veränderbar sind?  
 
Die Gebäudeleitlinien sind kommunal beeinflussbar u nd müssten durch politischen 
Beschluss geändert werden. 
 
4) Frage: Welche Gründe sprachen dafür, die unter 3) genannte n Standards / Richtlinien 
einzuführen bzw. in der bisherigen Qualität aufrecht zu erhalten?  
 
Nähere Informationen können beim Amt für Immobilienmanagement eingeholt werden. 
 
5) Frage: Bitte stellen Sie das konkrete, fachlich noch vertr etbare Veränderungspotenzial 
bei den oben genannten Standards / Richtlinien dar! 
 
Nähere Informationen können beim Amt für Immobilienmanagement eingeholt werden. 
 
6) Frage: Welche Bürger-/Kundenwirkung geht mit dem unter 5) beschriebenen 
Veränderungspotenzial einher?  
 
- 
 
7) Frage: Sind andere städtischen Ämter / Einrichtungen von e iner Standardveränderung 
betroffen und wenn ja, welche?  
 
-

Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen  
Bestandsaufnahme durch: Stadtbücherei  (Amt 42)  
______________________________________________________________________________ 
 4

Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen  
Bestandsaufnahme durch: Stadtmuseum  (Amt 45)  
______________________________________________________________________________ 
 5 
1) Frage: Finden in Ihrem Amt bauliche Investitions- / Sanier ungsmaßnahmen statt, oder 
werden solche Maßnahmen durch Ihr Amt angestoßen?  
 
Ja. 
 
2) Frage: Gibt es in Ihrem Amt Standards / Richtlinien für ba uliche Investitions- / 
Sanierungsmaßnahmen (z. B. in Form von gesetzlichen Vorgaben)?  
 
- Verschiedene gesetzliche Grundlagen: Versammlungs stättengesetz, Notwendigkeit 
einer Brandmelde- und Einbruchmeldeanlage zur Abwehr von Gefahren für Personen 
und städtischen Kunstbesitz etc. 
- Fachliche Standards: Das Vermögen der Stadt Münst er – städtisches Kulturerbe – 
soll erhalten bleiben und zwar möglichst ohne Folge kosten z. B. für Restaurierungen 
etc. Damit ist beispielsweise Parkett in der Schaus ammlung und in den 
Ausstellungsräumen keine Frage der Behaglichkeit, s ondern des Schutzes des 
Kunstgutes. Das Parkett bildet einen Puffer bei Sch wankungen der Luftfeuchtigkeit, 
da ansonsten ausschließlich die Kunstwerke diese Sc hwankungen auffangen 
würden. Bei Nässe bringen z. B. die Besucher entspr echende Feuchtigkeit in die 
Ausstellungsräume, die von der Klimaanlage nicht sc hnell genug ausgeglichen 
werden kann. Die Stabilität des Raumklimas ist der wichtigste Faktor bei der 
Vermeidung von Schäden an den Kunstwerken und so auch von Folgekosten.  
- Die Ansprüche von Dritten z. B. Leihgebern und di e Erkenntnisse der Forschung wie 
z. B. bei der Analyse des LED-Lichtes oder die Scha dstoffbelastung von 
beispielsweise Möbeln durch frühere Holzschädlingsb ehandlungen machen zur 
Gefahrenabwehr Investitionen nicht nur in der Schau sammlung, sondern auch den 
Magazinen notwendig. 
 
3) Frage: Welche Standards / Richtlinien gibt es in Ihrem Amt , die kommunal beeinflussbar 
sind, das heißt, die durch Änderung der Verwaltungs praxis oder durch 
politischen Beschluss veränderbar sind?  
 
Keine, denn erhöhte Standards wurden in den letzten  Jahren vor allem durch den 
Arbeitsschutz, die Versicherungen, die Forschung im  Bereich Materialwissenschaften, 
Restaurierung etc. und die Ansprüche von Leihgebern  (Museen und Privatpersonen) 
an das Museum herangetragen. Ein Museumsbetrieb ist  nur möglich, wenn diesen 
Forderungen entsprochen werden. 
 
4) Frage: Welche Gründe sprachen dafür, die unter 3) genannte n Standards / Richtlinien 
einzuführen bzw. in der bisherigen Qualität aufrecht zu erhalten?  
 
Es geht vor allem darum, eine Kostenexplosion beim Erhalt des städtischen 
Kunstbesitzes zu vermeiden. Außerdem: Sollten die i n Deutschland üblichen 
Mindeststandards nicht eingehalten werden wie z. B.  ein stabiles Klima, wäre es nicht 
mehr möglich, Leihgaben zu erhalten, und damit wäre n aktuelle Präsentationen wie 
„LWL-Landesmuseum zu Gast“ nicht mehr möglich. Darü ber hinaus würde die 
Attraktivität des Museums durch nicht zu realisiere nde Ausstellungen sehr beschnitten, 
die Museumsshopeinnahmen würden stark zurückgehen u nd am Ende der 
Zuschussbedarf des Museums deutlich steigen. 
 
5) Frage: Bitte stellen Sie das konkrete, fachlich noch vertr etbare Veränderungspotenzial 
bei den oben genannten Standards / Richtlinien dar! 
 
Es gibt im Stadtmuseum Münster nur Veränderungspote ntial nach oben. Durch die 
fehlenden Investitionsmittel des Museums seit über zehn Jahren sind sowieso die 
Anforderungen, die üblicherweise an ein durchschnit tlich ausgestattetes Museum 
gestellt werden, eher unterschritten.

Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen  
Bestandsaufnahme durch: Stadtmuseum  (Amt 45)  
______________________________________________________________________________ 
 6 
 
6) Frage: Welche Bürger-/Kundenwirkung geht mit dem unter 5) beschriebenen 
Veränderungspotenzial einher?  
 
Es sind vor allem Münsteranerinnen und Münsteraner,  der Förderverein Stadtmuseum 
Münster sowie Touristen betroffen, denn das Museum könnte keine attraktiven 
Sonderausstellungen mehr ausrichten und wichtige Ob jekte müssten aus 
Sicherheitsgründen entfernt werden. Die Folgekosten  für den Erhalt des städtischen 
Kunstbesitzes würden drastisch steigen und Sponsore n würden nicht mehr für 
Restaurierungsmaßnahmen zu gewinnen sein, da fahrlässig gehandelt wurde. 
 
7) Frage: Sind andere städtischen Ämter / Einrichtungen von e iner Standardveränderung 
betroffen und wenn ja, welche?  
 
Keine.

Beratungsverlauf (1)

20.06.2013 Kulturausschuss
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0423/2013
Typ
Vorlagen
Datum
04.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37