1237/2020
Anfrage zum "Rückerwerb der Sürther Aue" (AN/0325/2020)
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
1456 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 1237/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 05.05.2020 Anfrage zum "Rückerwerb der Sürther Aue" (AN/0325/2020) Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat bat um die Beantwortung folgender Anfrage: „Der Rat hat am 27.09.2019 folgenden Auftrag an die Verwaltung (AN/1260/2019) beschlossen: „ … zu prüfen, auf welche Art und Weise die für den Ausbau vorgesehene Fläche „Sürther Aue“ (ca. 344.000 qm) in ihrer Gesamtheit als Naturschutzgebiet nachhaltig gesichert werden kann. Dies bein- haltet auch die eigentumsrechtliche Übertragung der Fläche an die Stadt Köln. Dazu soll den zustän- digen Fachausschüssen und dem Rat kurzfristig ein Beschlussvorschlag vorgelegt werden.“ 1. Welchen Sachstand hat die eigentumsrechtliche Übertragung der Sürther Aue auf Basis des o.a. Ratsbeschlusses? 2. Wann beabsichtigt die Verwaltung die Beschlussvorlage zum Rückerwerb vorzulegen?“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Der derzeitigen Eigentümerin wurde ein qualifiziertes Angebot zum Erwerb der Fläche durch die Stadt Köln unterbreitet. Zu Frage 2: Die Beschlussvorlage zum Rückerwerb der Fläche wird dem Liegenschaftsausschuss (Vorberatung) und dem Rat (Entscheidung) vorgelegt, sobald mit der derzeitigen Eigentümerin eine Einigung erzielt werden konnte.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1237/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 04.05.2020
- Erstellt
- 27.04.2020 19:27