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1237/2020

Anfrage zum "Rückerwerb der Sürther Aue" (AN/0325/2020)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.05.2020

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 05.05.2020, TOP 5.2

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

1456 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 
 1237/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 05.05.2020 
 
Anfrage zum "Rückerwerb der Sürther Aue" (AN/0325/2020) 
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat bat um die Beantwortung folgender Anfrage: 
 
„Der Rat hat am 27.09.2019 folgenden Auftrag an die Verwaltung (AN/1260/2019) beschlossen: „ … 
zu prüfen, auf welche Art und Weise die für den Ausbau vorgesehene Fläche „Sürther Aue“ (ca. 
344.000 qm) in ihrer Gesamtheit als Naturschutzgebiet nachhaltig gesichert werden kann. Dies bein-
haltet auch die eigentumsrechtliche Übertragung der Fläche an die Stadt Köln. Dazu soll den zustän-
digen Fachausschüssen und dem Rat kurzfristig ein Beschlussvorschlag vorgelegt werden.“  
 
1. Welchen Sachstand hat die eigentumsrechtliche Übertragung der Sürther Aue auf Basis des o.a. 
Ratsbeschlusses?  
 
2. Wann beabsichtigt die Verwaltung die Beschlussvorlage zum Rückerwerb vorzulegen?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
 
Der derzeitigen Eigentümerin wurde ein qualifiziertes Angebot zum Erwerb der Fläche durch die Stadt 
Köln unterbreitet.  
 
Zu Frage 2: 
 
Die Beschlussvorlage zum Rückerwerb der Fläche wird dem Liegenschaftsausschuss (Vorberatung) 
und dem Rat (Entscheidung) vorgelegt, sobald mit der derzeitigen Eigentümerin eine Einigung erzielt 
werden konnte.

Beratungsverlauf (1)

05.05.2020 Liegenschaftsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1237/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.05.2020
Erstellt
27.04.2020 19:27