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Vertragsverlängerung "Summerjam"-Festival

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1306/2025 vom 30.05.2025

Stand: Am 26.06.2025 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle IV/52/522 Vorlagen-Nummer 1306/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vertragsverlängerung "Summerjam"-Festival Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Vertrag mit dem Ausrichter des Summerjam-Festivals am Fühlinger See im Rahmen des Optionsrechtes bis in das Jahr 2032 zu verlängern. Alternative: Der Vertrag endet gemäß Beschlussfassung der Bezirksvertretung Chorweiler aus 2019 nach Optionsausübung im Jahr 2030. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Jahr 2019 wurde nach zustimmender Beschlussfassung der BV 6 ein Ausrichtungsvertrag mit fünfjähriger Laufzeit nebst Option zu einer weiteren fünfjährigen Verlängerung der Vertrags- laufzeit zur Veranstaltung „Summerjam“-Festival am Fühlinger See mit dem Veranstalter ge- schlossen. Insoweit galt dieser Vertrag von 2019 bis einschließlich 2024, im Falle der Wahrneh- mung des Optionsrechtes auch für die Folgejahre 2025 bis 2030. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte jedoch in den Jahren 2020 und 2021 kein Festival statt- finden. Die Ausfallgründe waren nicht durch den Veranstalter zu vertreten, sondern pandemie- bedingt. Insofern hat der Veranstalter bereits zum damaligen Zeitpunkt gebeten, die beiden ausgefallenen Festivals nachzuholen, was letztlich im Rahmen der weiteren Vertragsgestaltung zu einer Verlängerung der Genehmigung um zwei Jahre, respektive bis zum Jahr 2032 bedeu- ten würde. Nunmehr wurde vom Veranstalter fristgerecht die fünfjährige Verlängerungsoption wahrgenom- men und mit der Bitte versehen, den Vertrag zur besseren Planungssicherheit um die zusätzli- chen zwei Jahre (Ersatz für 2021 und 2022) bis zum Jahre 2032 zu verlängern. Seitens der Verwaltung bestehen gegen diese vorzeitige Verlängerung keine Bedenken, insbe- sondere da die Gründe durchaus nachvollziehbar sind. Überdies besteht mit dem Veranstalter eine sehr positive und kompromissvolle Zusammenarbeit, welche in den letzten beiden Jahren durch den Wegfall der Nutzungsfläche des Parkplatzes P5, im Zuge der Errichtung einer Unter- kunft für geflüchtete Menschen, noch einmal bestätigt wurde. Insofern plädiert die Verwaltung dafür, die Vertragslaufzeit zur Kompensation der Corona-Krise bis zum Jahr 2032 zu verlängern und dieses nationale und internationale Großereignis auch dauerhaft im Kölner Norden weiter zu festigen. gez. Timmer

Beratungsverlauf

  1. 26.06.2025

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 9.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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