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1306/2025

Vertragsverlängerung "Summerjam"-Festival

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 30.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 26.06.2025, TOP 9.1.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2727 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/522 
 
Vorlagen-Nummer 
 1306/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vertragsverlängerung "Summerjam"-Festival  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Vertrag mit 
dem Ausrichter des Summerjam-Festivals am Fühlinger See im Rahmen des Optionsrechtes 
bis in das Jahr 2032 zu verlängern. 
 
Alternative: Der Vertrag endet gemäß Beschlussfassung der Bezirksvertretung Chorweiler aus 
2019 nach Optionsausübung im Jahr 2030. 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Jahr 2019 wurde nach zustimmender Beschlussfassung der BV 6 ein Ausrichtungsvertrag 
mit fünfjähriger Laufzeit nebst Option zu einer weiteren fünfjährigen Verlängerung der Vertrags-
laufzeit zur Veranstaltung „Summerjam“-Festival am Fühlinger See mit dem Veranstalter ge-
schlossen. Insoweit galt dieser Vertrag von 2019 bis einschließlich 2024, im Falle der Wahrneh-
mung des Optionsrechtes auch für die Folgejahre 2025 bis 2030. 
 
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte jedoch in den Jahren 2020 und 2021 kein Festival statt-
finden. Die Ausfallgründe waren nicht durch den Veranstalter zu vertreten, sondern pandemie-
bedingt. Insofern hat der Veranstalter bereits zum damaligen Zeitpunkt gebeten, die beiden 
ausgefallenen Festivals nachzuholen, was letztlich im Rahmen der weiteren Vertragsgestaltung 
zu einer Verlängerung der Genehmigung um zwei Jahre, respektive bis zum Jahr 2032 bedeu-
ten würde.  
 
Nunmehr wurde vom Veranstalter fristgerecht die fünfjährige Verlängerungsoption wahrgenom-
men und mit der Bitte versehen, den Vertrag zur besseren Planungssicherheit um die zusätzli-
chen zwei Jahre (Ersatz für 2021 und 2022) bis zum Jahre 2032 zu verlängern. 
 
Seitens der Verwaltung bestehen gegen diese vorzeitige Verlängerung keine Bedenken, insbe-
sondere da die Gründe durchaus nachvollziehbar sind. Überdies besteht mit dem Veranstalter 
eine sehr positive und kompromissvolle Zusammenarbeit, welche in den letzten beiden Jahren 
durch den Wegfall der Nutzungsfläche des Parkplatzes P5, im Zuge der Errichtung einer Unter-
kunft für geflüchtete Menschen, noch einmal bestätigt wurde. 
 
Insofern plädiert die Verwaltung dafür, die Vertragslaufzeit zur Kompensation der Corona-Krise 
bis zum Jahr 2032 zu verlängern und dieses nationale und internationale Großereignis auch 
dauerhaft im Kölner Norden weiter zu festigen. 
 
 
gez. Timmer

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1306/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
30.05.2025
Erstellt
29.04.2025 09:42