Sanierung Lindemauer in Sürth, Ausführungsplanung: Appell an die Bezirksregierung
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) AN/1604/2019 vom 05.12.2019
Stand: Am 09.12.2019 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) geändert beschlossen.
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
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CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Die Grünen FDP-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1604/2019 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.12.2019 Sanierung Lindemauer in Sürth, Ausführungsplanung: Appell an die Bezirksregierung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktionen der BV 2 bitten, f olgenden gemeinsamen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen (BV2) am 09.12.2019 zu setzen: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) appelliert an die Bezirksregierung als z u- ständige Aufsichts- und Entscheidungsbehörde, beim - dem nachhaltigen Hochwas- serschutz dienenden - Vorhaben "Sanierung der Linde-Mauer in Sürth" den Aspekt der freundlichen Gestaltung einer gefragten Aussichtsstrecke am dortigen Hochufer zu berücksichtigen. Hierzu ist die BV2 bereit, sich ggf. an den Mehrkosten einer optisch verträglicheren Lösung mit sogenannten Stadtverschönerungsmitteln zu beteiligen. Begründung: Das o.e. Vorhaben befindet sich in der Verantwortung der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB). Diese haben aus Sicherheitsgründen (Absturzgefahr für Radf ahrende auf einem Fußweg) für den Abschnitt entlang des Sürther Bootshauses eine Erhöhung der Brüstung von bisher 0,90 m auf 1,30 m als "zwingend" vorgeschlagen (während Anwohner eine recht- liche Erfordernis der Erhöhung auf lediglich 1,00 m sehen). Aus Kostengründen soll diese als reine Betonmauer ausgestaltet werden, was die freie Sicht auf den Rhein deutlich einschrän- ken bzw. für jüngere Mitbürger und für Rollstuhlfahrer völlig unmöglich machen würde. Für den Fall, dass sich die Bezirksregierung der StEB-Auffassung anschließt, sollte eine etwas teurere Ausgestaltung z.B. als 90 cm hohe Betonmauer mit aufgesetzten, 40 cm h o- hen Holmen (Bürgervorschlag im Erörterungstermin) angestrebt werden. So würde der S i- cherheitsaspekt der StEB ausreichend berücksichtigt und dennoch eine freie Sicht gewahrt. - 2 - gez. Schykowski gez Dr. Klusemann gez. Giesen gez Daniel -
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1604/2019 Stand: 25.06.2022 Sachstandsbericht Sanierung Lindemauer in Sürth, Ausführungsplanung: Appell an die Bezirksregierung Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.12.2019 8.1.2 Sanierung Lindemauer in Sürth, Ausführungsplanung: Appell an die Bezirksregierung, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen AN/1604/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) appelliert an die Bezirksregierung als zuständige Auf- sichts- und Entscheidungsbehörde, beim - dem nachhaltigen Hochwasserschutz dienenden - Vorha- ben "Sanierung der Linde-Mauer in Sürth" den Aspekt der freundlichen Gestaltung einer gefragten Aussichtsstrecke am dortigen Hochufer zu berücksichtigen. Hierzu ist die BV2 bereit, sich ggf. an den Mehrkosten einer optisch verträglicheren Lösung mit sogenannten Stadtverschönerungsmitteln zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung einer Stimme der Fraktion Die Grünen zugestimmt. Status erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Nachdem der Planfeststellungsbeschluss mit Datierung vom 10.12.2020 im Zeitraum vom · .. 04.01.2021 bis 18.01.2021 öffentlich ausgelegt wurde und innerhalb der anschließenden vierwöchi- gen Frist keine Klagen gegen das geplante Vorhaben eingingen, gilt der Planfeststellungsbeschluss seit dem 19.02.2021 als bestandskräftiq. Im Februar und März dieses Jahres fanden die Rodungsar- beiten im Bereich des Sürther Leinpfades zwecks der erforderlichen Baufeldfreimachung für die Hauptmaßnahme 'der Sanierung der Lindemauer statt. Nach anschließender Ausführungsplanung sowie Vorbereitung der Vergabe wurde die Fa. Sonntag Baugesellschaft mbH & Co. KG, Trinkbornstr. 21 in 56281 Dörth, mit der Umsetzung der Baumaßnahme beauftragt. Der voraussichtliche Baube- ginn ist für Mitte September vorgesehen. Die Sanierung der Lindemauer einschließlich der damit zu- sammenhängenden Teilarbeiten wird voraussichtlich 16 Monate in Anspruch nehmen und somit bis Ende Dezember 2022 andauern. Der Beschluss wurde an die für die Baumaßnahme zuständigen Stadtentwässerungsbetriebe über- 2 mittelt, die die Maßnahme umsetzt. (Session-Nr. 2250/2020) Der Beschluss ist damit erledigt.
Beratungsverlauf
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09.12.2019
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.2, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen
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