AN/1604/2019
Sanierung Lindemauer in Sürth, Ausführungsplanung: Appell an die Bezirksregierung
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
2213 Zeichen
CDU-Fraktion
SPD-Fraktion
Fraktion Die Grünen
FDP-Fraktion
Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin
Mike Homann Henriette Reker
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus
50996 Köln 50667 Köln
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/1604/2019
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.12.2019
Sanierung Lindemauer in Sürth, Ausführungsplanung: Appell an die Bezirksregierung
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
die Fraktionen der BV 2 bitten, f olgenden gemeinsamen Antrag auf die Tagesordnung der
Sitzung der BV Rodenkirchen (BV2) am 09.12.2019 zu setzen:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) appelliert an die Bezirksregierung als z u-
ständige Aufsichts- und Entscheidungsbehörde, beim - dem nachhaltigen Hochwas-
serschutz dienenden - Vorhaben "Sanierung der Linde-Mauer in Sürth" den Aspekt der
freundlichen Gestaltung einer gefragten Aussichtsstrecke am dortigen Hochufer zu
berücksichtigen. Hierzu ist die BV2 bereit, sich ggf. an den Mehrkosten einer optisch
verträglicheren Lösung mit sogenannten Stadtverschönerungsmitteln zu beteiligen.
Begründung:
Das o.e. Vorhaben befindet sich in der Verantwortung der Stadtentwässerungsbetriebe
(StEB). Diese haben aus Sicherheitsgründen (Absturzgefahr für Radf ahrende auf einem
Fußweg) für den Abschnitt entlang des Sürther Bootshauses eine Erhöhung der Brüstung
von bisher 0,90 m auf 1,30 m als "zwingend" vorgeschlagen (während Anwohner eine recht-
liche Erfordernis der Erhöhung auf lediglich 1,00 m sehen). Aus Kostengründen soll diese als
reine Betonmauer ausgestaltet werden, was die freie Sicht auf den Rhein deutlich einschrän-
ken bzw. für jüngere Mitbürger und für Rollstuhlfahrer völlig unmöglich machen würde.
Für den Fall, dass sich die Bezirksregierung der StEB-Auffassung anschließt, sollte eine
etwas teurere Ausgestaltung z.B. als 90 cm hohe Betonmauer mit aufgesetzten, 40 cm h o-
hen Holmen (Bürgervorschlag im Erörterungstermin) angestrebt werden. So würde der S i-
cherheitsaspekt der StEB ausreichend berücksichtigt und dennoch eine freie Sicht gewahrt.
- 2 -
gez. Schykowski gez Dr. Klusemann gez. Giesen gez Daniel
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1604/2019 Stand: 25.06.2022 Sachstandsbericht Sanierung Lindemauer in Sürth, Ausführungsplanung: Appell an die Bezirksregierung Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.12.2019 8.1.2 Sanierung Lindemauer in Sürth, Ausführungsplanung: Appell an die Bezirksregierung, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen AN/1604/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) appelliert an die Bezirksregierung als zuständige Auf- sichts- und Entscheidungsbehörde, beim - dem nachhaltigen Hochwasserschutz dienenden - Vorha- ben "Sanierung der Linde-Mauer in Sürth" den Aspekt der freundlichen Gestaltung einer gefragten Aussichtsstrecke am dortigen Hochufer zu berücksichtigen. Hierzu ist die BV2 bereit, sich ggf. an den Mehrkosten einer optisch verträglicheren Lösung mit sogenannten Stadtverschönerungsmitteln zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung einer Stimme der Fraktion Die Grünen zugestimmt. Status erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Nachdem der Planfeststellungsbeschluss mit Datierung vom 10.12.2020 im Zeitraum vom · .. 04.01.2021 bis 18.01.2021 öffentlich ausgelegt wurde und innerhalb der anschließenden vierwöchi- gen Frist keine Klagen gegen das geplante Vorhaben eingingen, gilt der Planfeststellungsbeschluss seit dem 19.02.2021 als bestandskräftiq. Im Februar und März dieses Jahres fanden die Rodungsar- beiten im Bereich des Sürther Leinpfades zwecks der erforderlichen Baufeldfreimachung für die Hauptmaßnahme 'der Sanierung der Lindemauer statt. Nach anschließender Ausführungsplanung sowie Vorbereitung der Vergabe wurde die Fa. Sonntag Baugesellschaft mbH & Co. KG, Trinkbornstr. 21 in 56281 Dörth, mit der Umsetzung der Baumaßnahme beauftragt. Der voraussichtliche Baube- ginn ist für Mitte September vorgesehen. Die Sanierung der Lindemauer einschließlich der damit zu- sammenhängenden Teilarbeiten wird voraussichtlich 16 Monate in Anspruch nehmen und somit bis Ende Dezember 2022 andauern. Der Beschluss wurde an die für die Baumaßnahme zuständigen Stadtentwässerungsbetriebe über- 2 mittelt, die die Maßnahme umsetzt. (Session-Nr. 2250/2020) Der Beschluss ist damit erledigt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1604/2019
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
- Datum
- 05.12.2019
- Erstellt
- 21.11.2019 19:10