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OVA/068/2025

Bericht der Unfallkommission für das Jahr 2024

Informationsvorlage 10.04.2025

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Nächste Beratung: Ordnungs- und Verkehrsausschuss, Sitzung am 07.05.2025, TOP 16

Informationsvorlage

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Informationsvorlage

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OVA/068/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Bericht der Unfallkommission für das Jahr 2024 
Fachbereich: 
66 - Amt für Verkehrsmanagement   
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordneter Jochen Kral   
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Ordnungs- und 
Verkehrsausschuss 07.05.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
 
Einleitung 
Die Unfallkommission ist ein gesetzlich verpflichtendes Gremium unter Federführung 
der Straßenverkehrsbehörden mit den Straßenbaubehörden sowie der Polizei, 
welches in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV -StVO) 
verankert ist. In Nordrhein -Westfalen werden die Aufgaben der Unfallkommission i n 
Form eines Runderlasses konkretisiert. 
 
Das Ziel der Unfallkommission besteht darin, die Verkehrssicherheit zu steigern. 
Hierdurch sollen sowohl die Anzahl der Straßenverkehrsunfälle verringert als auch 
deren Auswirkungen gemindert werden. Besonderes Aug enmerk liegt auf Unfällen 
mit schweren Personenschäden und der frühzeitigen Erkennung negativer 
Entwicklungen im Bereich der Verkehrsunfälle. Zu diesem Zweck sind regelmäßige 
ortsbezogene Auswertungen von Straßenverkehrsunfällen durchzuführen. 
 
Mithilfe dieser Auswertungen sollen Unfallhäufungsstellen und -linien sowie andere 
auffällige Bereiche und Strecken im Straßennetz frühzeitig identifiziert werden.  
Hierdurch können mögliche Zusammenhänge zwischen den Unfällen und den 
baulichen und verkehrstechnische n Gegebenheiten des Unfallortes einschließlich 
seiner Umgebung erkannt werden. 
 
Die Auswertungen werden innerhalb des Gremiums besprochen und geeignete 
Maßnahmen beschlossen.  
Die beteiligten Behörden sind an die Beschlüsse der Unfallkommission gebunden und 
somit zur Umsetzung verpflichtet.

Seite 2 
Die Maßnahmen sind vielfältig und können verkehrsregelnder, verkehrslenkender, 
oder verkehrsüberwachender Natur sein oder auch straßenbauliche Anpassungen 
bedeuten. 
 
Darüber hinaus wirkt die Unfallkommission bei der Fes tlegung von stationären 
Geschwindigkeitsmessstellen auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur 
Durchführung des Ordnungsbehördengesetzes mit. 
 
Unfallhäufungsstellen 
Signifikante Unfallbereiche können in Form einer Unfallhäufungslinie, also auf einem 
Streckenabschnitt, oder innerhalb eines Kreuzungsbereichs als Unfallhäufungsstelle 
auftreten. Im Folgenden werden vereinfachend diese beiden Formen als 
Unfallhäufungsstellen bezeichnet. 
 
Unfallhäufungen werden im Rahmen einer 1 -Jahres-Betrachtung sowie einer 3 -
Jahres-Betrachtung auf unterschiedliche Weise ermittelt. 
In der 1 -Jahres-Auswertung werden gleichgeartete Unfälle mit örtlichem 
Zusammenhang betrachtet. Treten i.d.R. drei oder mehr Unfälle pro Jahr mit einem 
schweren Sachschaden oder Personenschaden auf, so wird diese als 1 -Jahres-
Unfallhäufungsstelle bezeichnet. Die Auswertung erfolgt fortlaufend. Der Schwellwert 
von drei Unfällen kann sich bei hohen Verkehrsmengen auf bis zu 6 Unfälle pro Jahr 
erhöhen. 
 
Einmal jährlich werden alle Unfälle mit Beteiligung  von Rad- und Fußverkehr über 
einen Zeitraum von drei Jahren ausgewertet. Bei drei oder mehr Unfällen mit 
Personen- oder schwerem Sachschaden mit örtlichem Zusammenhang wird diese als 
Unfallhäufungsstelle definiert. Die 3 -Jahres-Betrachtung ist erst seit e inigen Jahren 
Bestandteil der Auswertung und führt seitdem zu einem deutlichen Anst ieg der zu 
bewertenden Bereiche. 
 
Eine besondere Stellung nehmen Unfälle mit Todesfolge ein. Je nach Bedarf wird in 
diesem Fall die Unfallkommission direkt einberufen. 
 
Örtliche Unfallkommission in Düsseldorf 
Die lokale Unfallkommission in Düsseldorf setzt sich aus Vertretern des Amtes für 
Verkehrsmanagement als lokale Straßenbaubehörde und Straßenverkehrsbehörde, 
dem Ordnungsamt, der Polizei, der Bezirksregierung sowie b ei Bedarf dem 
Landesbetrieb Strassen.NRW und Verkehrsträgern wie der Rheinbahn AG zusammen. 
Die Leitung ist im Amt für Verkehrsmanagement angesiedelt. 
 
Die Unfallauswertung erfolgt durch die Polizei. Von hier aus werden die erkannten 
Unfallhäufungsstellen sowie Unfälle mit Todesfolge direkt an die Leitung der 
Unfallkommission übermittelt. Unfallhäufungsstellen werden innerhalb von drei 
Monaten nach Auftreten im Rahmen der Quartals -Sitzung des Gremiums bearbeitet. 
Bei Unfällen mit Todesfolge wird bei Bedarf kurzfristig ein Ortstermin einberufen.  
Gemäß dem Erlass des Landes NRW sind die Beschlüsse der Unfallkommission für die 
Verwaltung der Stadt Düsseldorf verbindlich.

Seite 3 
Unfallhäufungsstellen für die Jahre 2023 und 2024 
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 82 Unfallhäufungsstellen identifiziert, davon sind 22 
Bereiche in der 1 -Jahres Betrachtung und 64 Bereiche in der 3 -Jahres-Betrachtung 
erkannt worden. 4 Bereiche sind in beiden Betrachtungen aufgetreten. 
 
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 87 Unfallhäufungsstellen identifiziert, davon sind 24 
Bereiche in der 1 -Jahres Betrachtung und 73 Bereiche in der 3 -Jahres-Betrachtung 
erkannt worden. 10 Bereiche sind in beiden Betrachtungen aufgetreten. In 
Darstellung 1 sind die Unfallhäufungsstellen nach Jahren dargestellt. 
 
 
Darstellung 1:  Darstellung Unfallhäufungsstellen nach Jahren 
 
Insgesamt wurden somit in den letzten zwei Jahren 169 Bereiche identifiziert. 47 
Bereiche traten in beiden Jahren auf, so dass insgesamt für die Jahre 2023 und 2024 
122 unterschiedliche Örtlichkeit en identifiziert wurden. Ein Großteil dieser 
Unfallhäufungsstellen sind signalisierte Knotenpunkte. Unfalllinien treten im 
städtischen Bereichen nur vereinzelt auf. 
 
Ein Großteil der Bereiche, die in beiden Jahren als Unfallhäufungsstellen aufgetreten 
sind, stammt aus der 3 -Jahres-Betrachtung. Dies ist vor allem der 
Auswertungssystematik geschuldet. Zum einen ist die Schwelle mit 3 Unfällen in drei 
Jahren sehr niedrig. Zum anderen ist eine solche Unfallhäufungsstelle auf Grund des 
längeren Betrachtungszeitr aums in der Regel länger als ein Jahr auffällig, da die 
Unfälle oft nicht gleichmäßig über die Jahre zu verzeichnen sind. Das bedeutet, wenn 
sich im Jahr 2023 zum Beispiel 3 Rad - und Fußunfälle an einer Kreuzung in einem 
Jahr ereignen, so ist dieser Bereic h über einen Betrachtungszeitraum von 3 Jahren 
eine Unfallhäufungsstelle. 
 
Aus der bezirksscharfen Auswertung der Unfallhäufungsstellen ist zu erkennen, dass 
ein Großteil der Unfallbereiche im Bezirk 1 und 3 verortet sind. Vor Allem die 3 -
Jahres-Betrachtung hebt sich deutlich von den anderen Bezirken ab. Insgesamt 
befinden sich 54 der 87 Unfallhäufungsstellen für das Jahr 2024 in diesen Bezirken. 
Grund hierfür ist die zentrale Lage der Bezirke und dem daraus folgenden hohen 
Verkehrsaufkommen inkl. des Rad - und Fußverkehrs. In Darstellung 2 sind die 
bezirksscharfen Auswertungsergebnisse dargestellt. 
 
 
Darstellung 2: Darstellung Unfallhäufungsstellen nach Bezirken für das Jahr 
2022 
  
Bezugsjahr
Unfallhäufungsstellen 2023 2024
1-Jahres-Betrachtungen - A 22 24
3-Jahres-Betrachtungen - B 64 73
1-Jahres- und 3-Jahres-Betrachtungen - C 4 10
Summe Unfallhäufungsstellen (A+B-C) 82 87

Seite 4 
Maßnahmen der Unfallkommission 
Von den 122 unterschiedlichen Unfallhäufungss tellen der letzten zwei Jahre wurden 
durch die Unfallkommission insgesamt 122 Bereiche bewertet. 7 Bereiche sind nach 
der letzten Quartalssitzung im Dezember aufgetreten und wurden in der 
Quartalssitzung im März 2025 betrachtet. 
 
Mit Bewertung der Unfallhäufungsstellen werden entsprechende Maßnahmen 
abgestimmt und als bindender Beschluss formuliert. Insgesamt sind die Maßnahmen 
in unterschiedliche Kategorien zu unterteilen. 
 
Die Ergänzung/Sanierung der verkehrstechnischen Möblierung wie Beschilderung und 
Markierung sowie die Überwachung durch Polizei und ggf. Ordnungsamt sind 
Maßnahmen, die in der Regel kurzfristig erfolgen können.  
Auf Grund des bereits gegebenen hohen Standards in der Infrastruktur ist oftmals 
die verkehrstechnische Möblierung bereits im hohen Maße vorhanden.  
 
Neben der Erweiterung des Handwerkszeugs wie beispielswiese die Rotmarkierung 
von Radfurten an signalisierten Knotenpunkten werden zunehmend Zeit - und 
kostenintensivere Maßnahmen erforderlich. So werden verstärkt Prüf - und 
Planungsaufträge zur Anpassung des Straßenentwurfs oder der Überarbeitung der 
Signalsteuerung durch das Gremium erteilt. Die weitere Bearbeitung erfolgt 
außerhalb des Gremiums, Fortschritte werden jedoch regelmäßig an das Gremium 
zurückgespielt. Natürlich we rden hier durch entsprechende Priorisierung in den 
Fachabteilungen der Verwaltung  Synergieeffekte erreicht. So fließen bei ÖPNV -
Beschleunigungsmaßnahmen an LSA die Anforderungen der Unfallkommission direkt 
in die Planung ein. Umsetzungen werden entsprechen d priorisiert. Ähnlich erfolgt 
dies bei Radwegemaßnahmen. An den 122 betrachteten Unfallhäufungsstellen der 
letzten zwei Jahre wurden verschiedenste Maßnahmen abgestimmt. Die Verteilung 
der Maßnahmen auf die unterschiedlichen Kategorien ist in Darstellung 3 abgebildet. 
 
Maßnahme     Anzahl UHS 
Beleuchtung     5 
Beschilderung   7 
Grünarbeiten   3 
Verstärkte Kontrolle   1 
LSA     14 
Markierung     21 
Möblierung     4 
Reinigung     2 
Verkehrsversuch   1 
Darstellung 3: Darstellung der Unfallhäufungsstellen (UHS) nach Verteilung auf die 
unterschiedlichen Maßnahmen 
 
Weitere Beobachtung 
An einigen Unfallhäufungsstellen konnten keine unfallbegünstigenden Faktoren 
ermittelt und somit auch keine geeigneten Gegenmaßnahmen gefunden werden. 
Diese Bereiche werden jedoch weiter beobachtet.

Seite 5 
Weitere Aufgaben der Unfallkommission  
 
Bewertung von Unfällen mit Todesfolge 
Neben der Betrachtung von Unfallhäufungsstellen erfolgt die Bewertung von Unfällen 
mit Todesfolge. So wurde zum Beispiel auf Grund  eines Unfalls im Bereich Pariser 
Straße sowie des allgemeinen Anstieges von Straßenbahnunfällen im Jahr 2024 als 
Maßnahme ein Testfeld für einen Verkehrsversuch mit Bordstein im Gleisbereich 
durch die Unfallkommission empfohlen. Eine entsprechende politische Vorlage hierzu 
ist anvisiert.

Beratungsverlauf (1)

07.05.2025 Ordnungs- und Verkehrsausschuss
TOP 16 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
OVA/068/2025
Typ
Informationsvorlage
Datum
10.04.2025
Erstellt
10.04.2025 12:10