V/0087/2017
Schmeddingstraße – Bauliche Einengung in Höhe der Kreuzung Schmeddingstraße/Soetenkamp, Planungs- und Baubeschluss
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Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0087/2017 ohne Maßstab
Beschlussvorlage
3452 Zeichen
V/0087/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Schmeddingstraße – Bauliche Einengung in Höhe der Kreuzung Schmeddingstraße/Soetenkamp, Planungs- und Baubeschluss Beratungsfolge 16.02.2017 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung und dem Bau für eine bauliche Einengung im Einmündungsbereich Schmeddingstr a- ße/Soetenkamp wird auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausfü h- rungsplanung von Januar 2017 (Anlage 1) zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 18.000,00 €, aber keine Folgekosten ent- stehen. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä- chen und -anlagen 2017 18.000,00 Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen Insgesamt: 18.000,00 Begründung: Aufgrund einer Anregung eines Anliegers wurde die Querungssituation für Schulkinder in dem Ei n- mündungsbereich Schmeddingstraße/Soetenkamp durch die Verwaltung und zuständigen Dienstste l- len vor Ort geprüft. Vorlagen-Nr.: V/0087/2017 Auskunft erteilt: Herr Koops Ruf: 492-6156 E-Mail: GKoops@stadt-muenster.de Datum: 26.01.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0087/2017 Bestand Die Schmeddingstraße ist als Wohnsammelstraße mit maßgeblicher Erschließungsfunktion einzust u- fen. Sie ist Bestandteil der Tempo-30-Zone. Zudem ist der Straßenzug Schmeddingstraße zusammen mit der Waldeyerstraße als Fahrradstraße ausgewiesen. Die Querungssituation im o. g. Bereich über die Schmeddingstraße wurde schon seitens der Verwa l- tung durch kleine Maßnahmen erheblich verbessert. Zur Verbesserung der Querungssituation wurde eine Zick -Zack-Markierung (Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbot) aufgetragen, um das Parken in diesem Bereich zu unterbinden. Der o. g. Kreuzungsbereich wurde außerdem durch Betonkegel und durch eine Sperrflächenmarki e- rung verengt, so dass dieser Einmündungsbereich den Tempo 30 -Zonen Charakter aufweist und ein schnelles Fahren verhindert wird. Nach Auskunft des Tiefbauamtes müssen die vorhandenen Freiburger Kegel in diesem Bereich mehrmals im Jahr zurückgestellt werden. Um dies zu unterbinden wird seitens der Verwaltung eine bauliche Einengung (Hochbordanlage) für sinnvoll erachtet. Planung Die Planung sieht vor, eine Hochbordführung entlang der vorhandenen Markierung zu realisieren. Der ausgeprägte südlich gelegene Grünstreifen wird bis zu dem geplanten Gehweg verlängert. Zwischen der Fahrbahn und dem neuen Gehweg entsteht eine neue Grünfläche, die einen Raum für Baumpflanzungen bietet und somit für eine weitere optische Einengung und Verkehrsberuhigung sorgt. Eine ausreichende Fahrbahnbreite von ca. 6,00 m bleibt für den Fahrverkehr bestehen. Durch diese Maßnahme wird ein schnel les Fahren verhindert und zusätzlich eine verbesserte Sicht auf die querenden Fußgänger geschaffen. Die Verwaltung erwartet, dass die Maßnahme auch eine positive Wirkung auf das Geschwindigkeit s- niveau haben wird. Kosten Die Kosten für den dargestellten Umbau des Einmündungsbereiches belaufen sich auf ca. 18.000 €. Eine Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Straßenunterhaltung I.V. gez. Peck Stadtrat Anlage 1: Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Schmeddingstraße
- Waldeyerstraße
- Soetenkamp
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Details
- Aktenzeichen
- V/0087/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.02.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37