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BKA 0868

Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 176. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 26.09.2025

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 21.11.2025

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 21.11.2025, TOP 2.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 176. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 26.09.2025)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 2_Niederschrift_BKA 26.09.2025_final_komplett)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 176. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 26.09.2025)

647 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0868 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Eva Kuhl 
Telefon 0221 / 147 - 4871 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 12.11.2025 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 21.11.2025 2. beschließend 
 
TOP: 
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 176. Sitzung des Braun-
kohlenausschusses am 26.09.2025 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Anl. zu TOP 2_Niederschrift_BKA 26.09.2025_final_komplett

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 2_Niederschrift_BKA 26.09.2025_final_komplett)

59577 Zeichen

Nieder
schrift 
über das wesentliche Ergebnis der 
176. Sitzung des Braunkohlenausschusses
am Freitag, dem 26. September 2025, 
von 10:00 Uhr bis 11:19 Uhr, 
im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln 
Vorsitz: Stefan Götz (CDU)

Tagesordnung und Beschlüsse 
T
OP 1  Feststellung der Tagesordnung 
Die Tagesordnung wird festgestellt. 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 175. 
Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 13.06.2025 
Drucksachen Nr. BKA 0860  
Der Braunkohlenausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über seine 
Sitzung am 13.06.2025. 
TOP 3 Um-/ Nachbesetzung 
Drucksachen Nr. BKA 0859 
TOP 4 Braunkohlenplanänderungsverfahren des ‚Braunkohlenplan Garzweiler II 
für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvor-
haben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten 
Anpassungen‘, Aufstellungsbeschluss
TOP 4.1 Braunkohlenplanänderungsverfahren des ‚Braunkohlenplan Garzweiler II 
für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvor-
haben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten 
Anpassungen‘, vollständiger Vorentwurf einschließlich der Kapitel 0, 2, 3 
und 9: Aufstellungsbeschluss 
Drucksachen Nr. BKA 0863  
TOP 4.2 Braunkohlenplanänderungsverfahren des ‚Braunkohlenplan Garzweiler II 
für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvor-
haben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten 
Anpassungen‘; Beteiligte, Beteiligungsfrist und Auslegungsfrist
Drucksachen Nr. BKA 0864  
TOP 5 Steuerungs- und Koordinierungsgruppe Rheinisches Revier (Wasserwirt-
schaftliches Gesamtkonzept), Herr Gaul (MUNV)  
Drucksachen Nr. BKA 0862  
TOP 6 Anträge 
- keine -
TOP 7 Anfragen 
- keine -
TOP 8 Mitteilungen

Tagesordnung und Beschlüsse 
TOP 8
.1 der Bezirksregierung 
TOP 8.1.1 Seeablauf Hambach: Bericht zur Abraumbilanz und dem Zeitplan (RWE) 
Drucksachen Nr. BKA 0861 
TOP 8.1.2 Braunkohlenplan Fortuna-Garsdorf: Feststellung der Nichterforderlich-
keit eines Zielabweichungsverfahrens für den Abschlussbetriebsplan für 
die Bereiche Kohlebunker, Beladeanlage und Rather Schleife 
TOP 8.1.3 Braunkohlenplan Inden: Räumlicher Teilabschnitt II: Rücküberführung 
von für die Braunkohlengewinnung nicht mehr erforderlichen Bereichen 
in die kommunale Planungshoheit 
Drucksachen Nr. BKA 0865  
TOP 8.1.4 Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg zum Entfall des 4. Rahmenbe-
triebsplans Hambach 
TOP 8.2 des Vorsitzenden

Braunkohlenausschuss 
176. Sitzung 26.09.2025 
1
 
Vor Eintritt in die Tagesordnung 
Vorsitzender Stefan Götz  begrüßt die Anwesenden, insbesondere Herrn Regierungspräsi-
denten Dr. Wilk und stellt die form- und fristgerechte Einladung zur 176. Sitzung mit Zugang 
per 28.08.2025 sowie die Beschlussfähigkeit fest.  
TOP 1 Feststellung der Tagesordnung 
Der Braunkohlenausschuss stellt einstimmig die Tagesordnung in der Fassung vom 
24.09.2025 fest. 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 175. 
Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 13.06.2025 
Drucksache Nr. BKA 0860 
(keine Wortmeldung) 
Der Braunkohlenausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über seine 175. Sitzung 
am 13.06.2025. 
TOP 3 Um-/ Nachbesetzung 
Drucksachen Nr. BKA 0859 
Beschlussvorschlag: 
Herr Bernd Kuckels (FDP) wird Nachfolger für Herrn Hans Lothar 
Schiffer (FDP) als stimmberechtigtes berufenes Mitglied in der Re-
gionalen Bank des Braunkohlenausschusses. Herr Kuckels wird 
ebenfalls Nachfolger für Herrn Schiffer als stimmberechtigtes Mit-
glied im Arbeitskreis Garzweiler II und als Verhinderungsvertreter 
im Arbeitskreis RWTL und Arbeitskreis Hambach. 
D
er Braunkohlenausschuss stimmt dem Vorschlag der FDP für die Nachfolge des verstorbe-
nen Herrn Schiffer einstimmig zu. Vorsitzender Götz begrüßt Bernd Kuckels (FDP) als 
neues Mitglied im BKA und wünscht eine gute Zusammenarbeit.

Braunkohlenausschuss 
176. Sitzung 26.09.2025 
2
 
TOP 4 Braunkohlenplanänder ungsverfahren des ‚Braunkohlenplan Garzweiler II 
für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvor-
haben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten 
Anpassungen‘, Aufstellungsbeschluss
Stefan Götz (Vorsitzender) ruft den Tagesordnungspunkt 4 der heutigen Sitzung auf und 
erteilt vor Einstieg in die Detailberatungen das Wort an Vera Müller (HDin Dez. 32). 
Vera Müller (HDin Dez. 32) gibt eine kurze Einführung über den Stand des Verfahrens. Hier-
bei betont Sie, dass es sich heute nicht um eine abschließende Entscheidung handele, son-
dern aus dem Vorentwurf werde nunmehr mit dem Beschluss ein Entwurf, der dann nach den 
Herbstferien für 11 Wochen in die Offenlage und weitere Beteiligung gehe. Sowohl die we-
sentlichen Träger der öffentlichen Belange als auch die Öffentlichkeit könnten Stellung neh-
men und sie gehe auch von wesentlichen Änderungen an dem Planvorentwurf aus. Es werde 
eine Gesamtschau geben mit den ausgewerteten Stellungnahmen und Ausgleichsvorschlä-
gen, welche sodann weiter im Arbeitskreis beraten würden, damit dann im nächsten Jahr im 
BKA der Feststellungsbeschluss gefasst werden könne. Ziel sei es, einen abgewogenen, ein-
vernehmlichen Plan festlegen zu können, der auch in der öffentlichen Diskussion angenom-
men werde. Schon die Beratungen im Arbeitskreis hätten gezeigt, dass an diesem Ziel ge-
meinsam gearbeitet werde, wofür sie sich ganz herzlich bedanke. 
TOP 4.1 Braunkohlenplanänderungsverfahren des ‚Braunkohlenplan Garzweiler II 
für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvor-
haben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten 
Anpassungen‘, vollständiger Vorentwurf einschließlich der Kapitel 0, 2, 3 
und 9: Aufstellungsbeschluss 
Drucksachen Nr. BKA 0863  
Stefan Götz (Vorsitzender) schlägt für das Verfahren zunächst die Beratung der neuen Ka-
pitel 0, 2, 3 und 9 und im Anschluss daran die Beratung der Änderungen in den Kapiteln 7 und 
8 einschließlich der sich aufgrund der Sitzung des Arbeitskreises Garzweiler II am 01.09.2025 
neu ergebenen Änderungen vor. Im Anschluss erfolgt die Beratung der zeichnerischen Fest-
legung sowie die der Erläuterungskarten. 
Grundlage der Beratung seien die synoptische Gegenüberstellung für die Kapitel 0 bis 8. 
Ute Sickelmann (GRÜNE) fragt, an welcher Stelle der sich auf Kapitel 2 beziehende 
Änderungsantrag ihrer Fraktion beraten werden solle. 
Stefan Götz (Vorsitzender) erwidert, dass dieser bei Aufruf des Kapitels 2 mit beraten 
werde. Im Anschluss erteilt er das Wort an Harald Zillikens (CDU). 
Harald Zillikens (CDU) betont als Vorsitzender des Arbeitskreises Garzweiler II noch ein-
mal, dass der Arbeitskreis in der Lage war, die sehr umfangreichen Unterlagen gut abzuar-
beiten und intensiv zu diskutieren, da die Bezirksregierung eine sehr gute Synopse erstellt 
habe. Man habe eine Reihe von Änderungsvorschlägen eingebracht. Im Anschluss an die

Braunkohlenausschuss 
176. Sitzung 26.09.2025 
3
 
Sitzung habe es weitere Anregungen z. B. durch den Zweckverband Garzweiler in Schrift-
form gegeben, die ebenfalls durch die Bezirksregierung eingearbeitet worden seien. Ihm sei 
wichtig zu betonen, dass der Beschluss im Arbeitskreis einstimmig getroffen worden sei. 
Peter Feron (CDU) möchte vorweg betonen, dass aus seiner Sicht noch wesentliche materi-
elle Änderungen an dem Beschluss erforderlich seien und er sich aktuell nicht vorstellen 
könne, einem Beschluss ohne diese Änderungen zustimmen zu können. Er werde heute zu-
stimmen, um den formalen Fortgang nicht aufzuhalten und sich nicht im Detail zu den einzel-
nen Kapiteln äußern. 
Michael Hildemann (SPD) ergänzt als Mönchengladbacher Vertreter zu den Ausführungen 
seines Vorredners, dass man im Aufstellungsverfahren sei, wo alles einzubringen sei, auch 
an Bedenken. Auch er werde, um den Verfahrensablauf nicht zu stoppen, heute zustimmen, 
möchte aber bei sich ergebenden wesentlichen Änderungen auf die Gefahr für den Zeitplan 
durch eine mögliche 2. Offenlage hinweisen. 
Josef Johann Schmitz (SPD) erklärt für die SPD-Fraktion, der Arbeitskreis Garzweiler II 
habe mit seinem einstimmigen Beschluss sehr gute Vorarbeit geleistet, noch wesentlicher 
sei jedoch die sehr gute zeitintensive Vorarbeit der Geschäftsstelle gewesen, die dazu führe, 
dass der Beschluss hier heute so gefasst werden und in das weitere Verfahren gehen könne. 
Man werde dann sehen, was von den Anregungen dann noch in den endgültigen Plan mit 
aufgenommen werden müsse. Jetzt gehe es nur um einen notwendigen Zwischenschritt.  
Manfred Krause (GRÜNE) spricht an, dass seine Fraktion das in der letzten Sitzung des 
Strukturwandelausschusses des Regionalrates Düsseldorf von Herrn Dr. Kosma (RWE) an-
gesprochene Gutachten bezüglich der Infiltrations- und Ökowässer in die entsprechenden 
Feuchtgebiete aus der Rheinwassertransportleitung in den vorliegenden Unterlagen ver-
misse. Er bittet um einen Hinweis, ob und wenn ja wo sich dieses befinde oder um Übersen-
dung mit dem Protokoll. Außerdem wolle er noch ein paar Worte zur Erläuterungskarte ver-
lieren. Man habe mit Erstaunen festgestellt, dass die Bandanlage auf einmal mit dem Signé 
als Strukturwandelgebiet gekennzeichnet sei, was nicht den Beschlüssen des RR Düsseldorf 
entspreche. Bei Beibehaltung bedeute dies die Notwendigkeit eines Zielabweichungsverfah-
rens. Von Seiten seiner Fraktion sehe man große Schwächen in dem Entwurf, die eine Zu-
stimmung zum jetzigen Zeitpunkt nicht ermöglichen würden. 
Ulrich Göbbels (FDP) erklärt, dass er die Diskussion teilweise nicht mehr verstehe. Man 
habe doch im Arbeitskreis einstimmig beschlossen, diskutiert und der gerade angesprochene 
Punkt sei doch seit Jahren so entschieden, dass dort ein Strukturwandelgebiet zusammen 
mit einem Grünzug entstehen solle. Wer jetzt so tue, als wäre dies neu, den verstehe er nicht 
mehr. Die FDP werde dem vom Arbeitskreis einstimmig verabschiedeten Vorschlag der Be-
zirksregierung zustimmen. 
Hans-Josef Dederichs (GRÜNE) fragt nach, was neben den mit in der Synopse aufgenom-
menen mündlichen Beiträgen aus dem Arbeitskreis ebenfalls nachträglich eingegangenen 
weiteren schriftlichen Passagen sei, also ob diese auch bereits eingearbeitet seien? 
In Beantwortung der Fragen führt Vera Müller (HDin Dez. 32) aus, dass sowohl die von der 
Bezirksregierung Düsseldorf als auch von der Landfolge Garzweiler eingegangenen Beiträge 
sowie weitere Fachbeiträge von Frau Dr. Jaritz (Erftverband) und Frau Levacher (LANUK

Braunkohlenausschuss 
176. Sitzung 26.09.2025 
4
 
NRW) in den vorliegenden Vorentwurf eingearbeitet worden seien. Zum Thema Rheinwas-
sertransportleitung und dem angesprochenen Gutachten werde sie sich mit der zuständigen 
Bezirksregierung Arnsberg absprechen. Es gehe aber nichts verloren. 
Rainer Thiel (SPD) greift das Thema Bandanlage auf und verweist darauf, dass von Anfang 
an klar gewesen sei, dass man diese und auch die Bunker als Strukturwandelgebiet neben 
neu entstehenden Grünflächen anzusehen habe. 
Manfred Krause (GRÜNE) erwidert, dass es hier nicht um die Bunkeranlagen gehe, son-
dern um die Bandanlage als solche. Und da habe man für den Bereich Düsseldorf festgelegt, 
dies solle Grünfläche sein. Und nun tauche auf dem Gebiet des Regierungsbezirks Köln 
stattdessen ein großes Strukturwandelgebiet auf, was man kritisiere und für nicht notwendig 
erachte. 
Stefan Götz (Vorsitzender) schließt die allgemeine Aussprache und ruft Kapitel 0 Allge-
meine Erläuterungen: Synoptische Gegenüberstellung S. 3-98 auf. 
Hans-Josef Dederichs (GRÜNE) kommt zurück auf die Wortmeldung von Dieter Spalink 
(SPD) in dem Arbeitskreis Garzweiler II. Im Braunkohlenplan Garzweiler hätte man ebenfalls 
gerne eine Höchstgrenze dessen, was aus dem Tagebau entnommen werden könne, um in 
anderen Tagebauen eingeführt zu werden. Statt immer nur auf das sog. „FUMINCO-Gutach-
ten“ zu verweisen, könnten doch auch die Massen in Summe hier eingeführt werden.
Stefan Götz (Vorsitzender) schlägt vor, diese Anregung ins Protokoll aufzunehmen und im 
weiteren Beteiligungsverfahren abzuhandeln. 
Als nächstes ruft er Kapitel 2 Wasserhaushalt  S. 118-168 auf, wozu auch der Antrag der 
Fraktion der GRÜNEN gehöre. 
Ute Sickelmann (GRÜNE) führt aus, dass es für ihre Fraktion nicht nachvollziehbar sei, aus 
welchen Gründen RWE eine Reinigung des Infiltrations- und Ökowassers bis auf Eisen, 
Mangan und Schwebstoffe nicht zwingend für erforderlich halte. Dies stehe im Widerspruch 
zu Aussagen des Erftverbands, der eine solche Vorreinigung des Infiltrationswassers unbe-
dingt für erforderlich halte. Eine Vorreinigung sei technisch möglich, entsprechende Anlagen 
existierten bereits. Man wolle daher die u. a. in Kapitel 2.4 Oberflächengewässer verwende-
ten einschränkenden Worte „gegebenenfalls“ gestrichen haben.
Vera Müller (HDin Dez. 32) führt zu dem Vorschlag aus, dass man sich ja genau hierzu im 
letzten Arbeitskreis ausgetauscht habe und dort das Wort „gegebenenfalls“ gestrichen und 
stattdessen einvernehmlich die Formulierung „sofern nach fachgesetzlicher Maßgabe erfor-
derlich“ gewählt worden sei. Man habe versäumt, diese Ergänzung in den Kapiteln 2.2. und 
2.4 einzupflegen. 
Ohne Widerspruch wird der Vorschlag von Stefan Götz (Vorsitzender) angenommen, den 
Antrag mit den ergänzenden Ausführungen der Bezirksregierung in das weitere Verfahren zu 
geben. Sodann ruft er Kapitel 3 Naturhaushalt S. 169-194 auf und, da es hierzu keine 
Wortmeldungen gibt, direkt im Anschluss Kapitel 9 Umweltverträglichkeitsprüfung ein-
schließlich Umweltprüfung S. 181-432 und erteilt das Wort an den von RWE Power AG mit 
der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich Umweltprüfung für das 
geänderte Abbauvorhaben beauftragten Gutachter Jochen Froelich (Gutachterbüro Froe-
lich und Sporbeck) zu einem Kurzvortrag, welcher dem Protokoll beigefügt ist.

Braunkohlenausschuss 
176. Sitzung 26.09.2025 
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Jochen Froelich (Gutachterbüro Froelich und Sporbeck) führt aus, dass sich der Abbau-
bereich Garzweiler II nach der Leitentscheidung der Landesregierung von 2023 von ur-
sprünglich 4800 ha auf 2420 ha verkleinere, also etwa halbiere. Durch die Veränderung der 
Geometrie ergäben sich auch Änderungen für den Braunkohlenplan Frimmersdorf Garzwei-
ler I, die auch die Wiedernutzbarmachung in diesem Bereich verändere. Es seien die Auswir-
kungen der veränderten Planungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter gemäß § 2 Absatz 
1 Anlage 4 UVPG betrachtet worden. 
Im Anschluss erteilt Stefan Götz (Vorsitzender) das Wort zu Nachfragen. 
Manfred Krause (GRÜNE) fragt, welche Verbesserungen sich denn für die untersuchten 
Schutzgüter ergeben würden oder ob die Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen nicht 
Teil der Aufgabenstellung gewesen sei. 
Jochen Froelich (Gutachterbüro Froelich und Sporbeck) erwidert, dass Aufgabenstellung 
die Auswirkungen der Veränderungen des Plangebietes gewesen sei. Diese Verkleinerung 
habe grundsätzlich positiv zu bewertende Auswirkungen im Vergleich zum Ausgangsplan. 
Grundsätzlich bestehe im Rahmen der Rekultivierung auch die Möglichkeit, höherwertige 
Strukturen wiederherzustellen als durch das Abbauvorhaben in Anspruch genommen wur-
den. 
Vera Müller (HDin Dez. 32) führt ergänzend aus, dass zu einer UVP/UP immer auch ein Ka-
pitel der Gesamtbewertung und in diesem Kapitel auf der Seite 415 könne man dann ent-
sprechendes nachlesen.  
Stefan Götz (Vorsitzender) fragt sodann nach, ob es zum Kapitel 9 auf den Seiten 181-432 
noch weitere Wortmeldungen gebe. Da dies verneint wird, ruft er die Beratungen der Ände-
rungen in den Kapiteln 7 Seiten 269-294 (Verkehr) auf, und, da es hierzu keine Wortmel-
dungen gibt, Kapitel 8 (Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarma-
chung) auf den Seiten 295-315 auf. Auch hierzu gibt es keine Wortmeldungen, so dass er 
den Punkt Zeichnerische Festlegungen und Erläuterungskarten aufruft. Mangels Wort-
meldungen hierzu ruft er sodann den Beschlussvorschlag zu TOP 4.1 Aufstellungsbeschluss 
auf. Da es keine Wortmeldung hierzu gibt, ruft er die Abstimmung auf. 
Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen folgenden Beschluss: 
Beschlussvorschlag: 
Der Braunkohlenausschuss beschließt die Aufstellung des Braun-
kohlenplans ‚Br aunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des 
vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzwei-
ler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpas-
sungen‘ auf der Grundlage des Planvorentwurfes (Stand September 
2025) in der vom Arbeitskreis am 01.09.2025 beschlossenen Fas-

Braunkohlenausschuss 
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sung inkl. der zeichnerischen Festlegung und der zugehörigen Er-
läuterungskarten und beauftragt die Regionalplanungsbehörde, die 
Beteiligung gem. § 9 Abs. 2 ROG durchzuführen.  
Der Braunkohlenausschuss ermächtigt die Regionalplanungsbe-
hörde, vor Offenlage öffentlicher Auslegung erforderliche redaktio-
nelle Änderungen am Planentwurf vorzunehmen. 
TOP 4
.2 Braunkohlenplanänderungsverfahren des ‚Braunkohlenplan Garzweiler II 
für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvor-
haben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten 
Anpassungen‘; Beteiligte, Beteiligungsfrist und Auslegungsfrist
Drucksachen Nr. BKA 0864 
Sodann ruft Stefan Götz (Vorsitzender) den TOP 4.2. und ruft mangels Wortmeldungen die 
Abstimmung auf. 
Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: 
Beschlussvorschlag: 
1. Beteiligte im Braunkohlenplanänderungsverfahren des
‚Braunk ohlenplans Garzweiler II für das aufgrund des verein-
barten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzwei-
ler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten An-
passungen‘ sind die in der Beteiligtenliste aufgeführten öf-
fentlichen Stellen und die Öffentlichkeit. Die Regionalpla-
nungsbehörde kann weitere öffentliche Stellen als Beteiligte
zulassen, wenn deren Mitwirkung zweckmäßig erscheint und
soweit deren Aufgabenbereich durch den geänderten Braun-
kohlenplan betroffen ist.
2. Die Frist, innerhalb derer die Beteiligten Stellungnahmen zum
Entwurf des ‚Br aunkohlenplans Garzweiler II für das aufgrund
des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorha-
ben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf
erfolgten Anpassungen‘ vorbringen können (Beteiligtenfrist),
wird auf elf Wochen festgesetzt.

Braunkohlenausschuss 
176. Sitzung 26.09.2025 
7
 
3. Die Frist für die öffentliche Auslegung wird auf sieben Wo-
chen festgesetzt. Parallel erfolgt eine Veröffentlichung der
Planunterlagen auf den Internetseiten der Bezirksregierun-
gen Köln und Düsseldorf sowie aller Gemeinden und Kreise,
in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird
(s. § 73 Abs. 2 VwVfG).
TOP 5 S
teuerungs- und Koordinierungsgruppe Rheinisches Revier (Wasserwirt-
schaftliches Gesamtkonzept), Herr Gaul (MUNV)  
Drucksachen Nr. BKA 0862  
Stefan Götz (Vorsitzender) ruft den TOP 5 auf und verweist auf die vorliegenden Unterlagen 
und darauf, dass Herr Gaul (MUNV) für Erläuterungen zur Verfügung stehe. 
Josef Johann Schmitz (SPD) erklärt, dass man aufgrund der vorangegangenen Diskussio-
nen nichts anderes erwartet habe als man jetzt vorliegen habe. Dies stelle die SPD jedoch 
nicht zufrieden. Man sei der Auffassung, dass eine ständige Berichterstattung im BKA erfolgen 
müsse, sobald eine schriftliche Ausarbeitung aus den gebildeten Gremien vorliege, damit er 
immer auf dem aktuellen Stand sei und ggfs. auch noch andere Überlegungen in die Arbeits-
weise beim Land einbringen könne. Man schlage daher eine Ergänzung des Beschlusses vor, 
dass der BKA einen ständigen TOP hierzu auf die TO nehme. 
Herr Gaul (MUNV) erklärt, dass man dem selbstverständlich sehr gerne nachkommen werde, 
zumal man ja jetzt regelmäßig an den Sitzungen des BKA teilnehme. Was die schriftlichen 
Berichte angehe, könne er schon jetzt avisieren, dass zum Herbst ein umfassender Bericht 
fachlich erarbeitet werde, den man gerne sowohl in die November-Sitzung des BKA als auch 
den Unterausschuss Bergbausicherheit und Umweltausschuss des Landtages einbringen 
wolle. 
Manfred Krause (GRÜNE) dankt für den Bericht, der, wie schon ausgeführt, nicht alle Erwar-
tungen erfülle, die man in dem ursprünglichen Antrag formuliert habe. Er habe eine Nachfrage 
zu dem Punkt 1 Bestandsaufnahme und Analyse, wo stehe, dass ein Schwerpunkt auf der 
künftigen Rolle des Rheinwassers ab 2030 liege, welches maßgeblich in die Wasserwirtschaft 
des Rheinischen Reviers einbezogen werde. Er bittet um Erläuterung, wie dieser Schwerpunkt 
aussehe. 
Herr Gaul (MUNV) antwortet, dass diese Frage wesentlicher Bestandteil des gerade ange-
kündigten Berichts sein werde, er führt weiter aus, dass die Qualität des Rheinwassers jetzt 
schon zu berücksichtigen sei auch in der Perspektive der Seebefüllung und der Bewässerung 
der ökologischen Feuchtgebiete. Und auch der Trinkwassergewinnung. Diese würden unter-
schiedliche Qualitätsanforderungen stellen. Diese müssten jetzt schon festgelegt werden. Dies 
stelle eine Herausforderung dar, da über solche langen Zeiträume üblicherweise nicht nach-
gedacht werde.

Braunkohlenausschuss 
176. Sitzung 26.09.2025 
8
 
Peter Feron (CDU) erinnert an seine vorherigen Ausführungen und möchte nochmals darauf 
hinweisen, dass man Änderungen nicht nur im Hinblick auf die UVP habe, sondern durch die 
Planänderungen noch weitere Bereiche zu betrachten sein werden.  
Horst Lambertz (GRÜNE)  betont die Bedeutung der klimatischen Verhältnisse hinsichtlich 
des Rheinwassers und der in Berichten vorhergesagten Temperaturänderungen und dass 
man sich bis 2050 im Bereich von 5 Grad bewegen könne. Dies könne auch die Zusammen-
setzung des Rheinwassers ändern, da man in 15 Jahren keine Gletscher mehr in den Alpen 
habe. Er frage sich, wie man eine solche Situation im Hinblick auf die Befüllung des Sees und 
den Kontakt mit dem Grundwasser berechne. 
Stefan Götz (Vorsitzender) ruft unter Bezugnahme des avisierten Berichts im November den 
Beschlussvorschlag mit der vorgetragenen Ergänzung von Josef Johann Schmitz (SPD) auf. 
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und legt fest, zu diesem 
Thema zukünftig einen ständigen Punkt auf die Tagesordnung des Braunkohlenaus-
schusses zu setzen. 
Der Beschluss wird einstimmig angenommen. 
TOP 6
 Anträge 
- keine -
TOP 7 Anfragen 
- keine -
TOP 8 Mitteilungen 
TOP 8.1 der Bezirksregierung 
TOP 8.1.1 Seeablauf Hambach: Bericht zur Abraumbilanz und dem Zeitplan (RWE) 
Drucksachen Nr. BKA 0861 
Gudrun Zentis (GRÜNE) bedankt sich für die Information, mit der man zukünftig gut weiter-
arbeiten könne. 
TOP 8.1.2 Braunkohlenplan Fortuna-Garsdorf: Feststellung der Nichterforderlich-
keit eines Zielabweichungsverfahrens für den Abschlussbetriebsplan für 
die Bereiche Kohlebunker, Beladeanlage und Rather Schleife 
Stefan Götz (Vorsitzender) erteilt das Wort an Johanna Weber (Dez. 32). 
Johanna Weber (Dez. 32) erläutert, dass die Bergbautreibende RWE Power AG für die noch 
nicht rekultivierten Flächen im Bereich des Braunkohlenplans Fortuna-Garsdorf ein Wie-

Braunkohlenausschuss 
176. Sitzung 26.09.2025 
9 
dernutzbarmachungskonzept vorgelegt hat, welches gemäß der Leitentscheidung 2023 flä-
chenoptimiert und massensparend sei. Dies betreffe die Bereiche des Kohlenbunkers, der Be-
ladeanlage und der Rather Schleife, insgesamt ca. 140  ha. Im Vorfeld der Einleitung eines 
bergrechtlichen Abschlussbetriebsplanverfahrens hat die Bergbaubetreibende die Bezirksre-
gierung um eine  Einschätzung gebeten, ob  ein  Zielabweichungsverfahren für die  geplante 
Wiedernutzbarmachung notwendig sei. Dieses Konzept führe zwar zu einer geringfügigen Ver-
schiebung der Bodennutzungsarten zwischen landwirtschaftlicher Fläche und Forstwirtschaft, 
von ursprünglich vorgesehenen 2/3 zu 1/3 auf 60% landwirtschaftlicher Fläche zu 40 % forst-
wirtschaftlicher Fläche, widerspreche aber nicht der Zielvorgabe, weil diese nur eine ungefähre 
Verteilung der Bodennutzungsarten vorgebe und eine Abweichung von 7 % im Rahmen der 
planerischen Auslegung vertretbar sei. Daher sei kein Zielabweichungsverfahren notwendig. 
Gudrun Zentis (GRÜNE) hält die vorgetragenen Informationen für nachvollziehbar, bittet 
aber um eine Information zum derzeitigen Grundwasserstand. 
TOP 8.1.3 Braunkohlenplan Inden Räumlicher Teilabschnitt II: Rücküberführung von 
für die Braunkohlengewinnung nicht mehr erforderlichen Bereichen in die 
kommunale Planungshoheit 
Drucksachen Nr. BKA 0865 
- Keine Wortmeldungen -
TOP 8.1.4 Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg zum Entfall des 4. Rahmenbe-
triebsplans Hambach 
Stefan Götz (Vorsitzender) er teilt zum mündlichen Vortrag das Wort an Herrn Küster (BRA) 
Herrn Küster (BR Arnsberg) trägt vor, dass es im Rahmen des 3. Rahmenbetriebsplans 
Hambach für 2020 bis 2030 eine Nebenbestimmung gab, bis Ende 2025 einen weiteren Rah-
menbetriebsplan für den Zeitraum ab 2030 vorzulegen. Da die Gewinnung im Tagebau Ham-
bach planmäßig in 2029 endet, sei ein solcher nicht mehr erforderlich. Daher habe die BRA 
diese Nebenbestimmung von Amts wegen am 12.09.2025 aufgehoben.  
TOP 8.2 des Vorsitzenden 
Stefan Götz (Vorsitzender) teilt mit, dass man eigentlich zur Sitzung die neue Zusammen-
setzung des Braunkohlenausschusses habe mitteilen wollen, es fehlen hierfür jedoch noch die 
Zahlen aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf. Sobald diese vorlägen, werde man das Ergeb-
nis nachliefern.

Braunkohlenausschuss  
176. Sitzung  26.09.2025 
 
 
10 
 
gez. Stefan Götz gez. Josef Johann Schmitz gez. Jürgen Schuiszill 
(Vorsitzender des  
Braunkohlenausschusses) 
(Stell. Vorsitzender des  
Braunkohlenausschusses) 
(Geschäftsstelle des Braun-
kohlenausschusses)

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Braunkohlenplanänderungsverfahren „Braunkohlenplan 
Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs 
geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im 
Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“
Sitzung des Braunkohlenauschusses am 26.09.2025
Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich Umweltprüfung
im Auftrag der 
RWE Power AG

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Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich Umweltprüfung 
für das Vorhaben gemäß Leitentscheidung 2023
• Der Abbaubereich Garzweiler II wird von ursprünglich rd. 4.800 ha auf rd. 2.420 ha verkleinert.
• Aufgrund der Nicht-Inanspruchnahme des westlichen Tagebaubereichs verändert sich die Geometrie des Tagebaus, 
so dass auch der räumliche Geltungsbereich des Braunkohlenplans Frimmersdorf (BKPL Garzweiler I) durch die 
Änderung betroffen ist.
BKPL Garzweiler II
BKPL 
Frimmersdorf
(Garzweiler I)
• Die Angaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung 
einschließlich Umweltprüfung betrachten die 
Auswirkungen auf die Schutzgüter nach § 2 
Abs. 1 und Anlage 4 UVPG, die bei Umsetzung 
des Vorhabens in der geänderten Form noch zu 
erwarten sind und welche Auswirkungen sich 
durch die Änderung des Vorhabens ergeben.
• Die Auswirkungsprognose zur Prüfung der 
Umweltverträglichkeit erfolgt nach den materiell-
rechtlichen Vorgaben auf umfangreichen, 
aktuellen Datengrundlagen sowie auf Grundlage 
spezieller Fachgutachten und Untersuchungen, 
z.B.: Artenschutzrechtliche Machbarkeits-
prüfungen, NATURA 2000-(FFH-)Verträglichkeits-
prüfungen, Fachbeitrag Natur und Landschaft, 
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie.

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Untersuchungsraum
Die Bestimmung des Untersuchungsraumes erfolgt differenziert nach Wirkbereichen unter Berücksichtigung der 
jeweiligen fachrechtlichen Anforderungen für jedes Schutzgut. Für eine grobe Systematisierung wurde eine 
Gliederung in (Teil-)Untersuchungsgebiete vorgenommen:
• Untersuchungsgebiet „Inanspruchnahmefläche“ (rot):
 
Bereich der unmittelbaren bergbaulichen Inanspruchnahme
• Untersuchungsgebiet „Nicht-Inanspruchnahmefläche“ (grün):
Fläche, die nun vom Abbau ausgenommen wird
• Untersuchungsgebiet „500m-Wirkraum“ (blau schraffiert u. grau):
500m breiter Korridor entlang der geplanten finalen Abbaugrenze 
(ausgenommen der noch nicht rekultivierte Grenzbereich)
• Untersuchungsgebiet „Flächen der Wiedernutzbarmachung“:
 
Betrachtung der Auswirkungen der veränderten 
Wiedernutzbarmachung gegenüber den in den 
Braunkohlenplänen Garzweiler II und Frimmersdorf 
genehmigten Darstellungen

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• Untersuchungsgebiet „Wirkpfad Wasser“ 
(mit schützenswerten Feuchtgebieten):
Ergibt sich aus dem von der RWE POWER AG im Jahr 
2024 erstellten Grundwassermodell. Seine Abgrenzung 
erfolgt auf Basis der hydrogeologischen Gegebenheiten 
und schutzgutbezogenen Anforderungen.
Untersuchungsraum

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Betrachtete Schutzgüter und Wirkfaktoren
Schutzgüter (SG) nach § 2 Abs. 1 und Anlage 4 UVPG 
• Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit (M)
• Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt (T/Pf/bV)
• Fläche und Boden (Fl/Bo)
• Wasser (W)
• Luft und Klima (Lu/Kl)
• Landschaft (L)
• Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter (Ku/Sa)
• Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten 
Schutzgütern, 
z.B.:
− Nutzung durch den Menschen – alle übrigen SG
(inkl. Erholungsnutzung – Landschaftsbild) 
− Wasserverfügbarkeit – Bodenfeuchteregime – 
Biotoptypen
− Bodeneigenschaften/-funktionen – 
Grundwasserstände/-menge/-qualität 
Wirkfaktoren des Vorhabens
• Flächen- / Landinanspruchnahme  (Förderphase1), 
relevante SG: M, T/Pf/bV, Fl/Bo, W, Lu/Kl, L, Ku/Sa
• Zerschneidung und Barrierewirkung (Förderphase), 
relevante SG: M, T/Pf/bV, L
• Emissionen (hauptsächlich Förderphase), 
relevante SG: M, T/Pf/bV, Lu/Kl
• Bodenbewegungen (Förderphase und Abschlussphase2), 
relevante SG: M, Ku/Sa
• Veränderungen des Wasserhaushalts (Förderphase und 
Abschlussphase), relevante SG: M, T/Pf/bV, Bo, W, Ku/Sa
• Herstellung des Tagebausees (Abschlussphase), 
relevante SG: M, T/Pf/bV, Fl/Bo, W, Kl, L
Betrachtet werden nach Maßgabe der fachgesetzlichen 
Anforderungen die entsprechenden Auswirkungen …
• … der Änderung des Vorhabens, auch auf die Wiedernutzbar-
machung im Bereich des Braunkohlenplans Frimmersdorf,
• … des Vorhabens in seiner geänderten Form.
Dies erfolgt schutzgutbezogen auf Grundlage der Wirkfaktoren.
1 Förderphase: bis Ende 2035 (Großgeräte und Hilfsgerätebetrieb), 2 Abschlussphase: ab Anfang 2036 (Beginn Wassereinleitung in den Tagebausee)

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Einfluss der Änderung des Vorhabens auf seine Wirkfaktoren
 
• Flächen-/ Landinanspruchnahme:
− Verringerung der Abbaufläche um rd. die Hälfte (rd. 2.420 ha statt rd. 4.800 ha).
− Die Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich, Berverath, Holzweiler, die Siedlung Dackweiler 
und die Feldhöfe Hauerhof, Eggerather Hof, Weyerhof und Roitzer Hof bleiben dadurch erhalten.
• Zerschneidung und Barrierewirkung:
− Geringere räumlich-funktionale und visuelle Trennwirkungen durch Beschränkung des Abbaufeldes auf den östlichen 
Teil des 1995 genehmigten Abbaufeldes.
• Emissionen:
− Emissionen aus dem Tagebaubetrieb (Lärm, Luftschadstoffe, Staub, Licht) enden rd. 15 Jahre früher (2030, optional 
2033 anstatt 2045) und fallen auch insgesamt geringer aus.
• Bodenbewegungen:
− Die Abbautätigkeiten als theoretisch mögliche Auslöser von Bodenbewegungen enden rd. 15 Jahre früher (2030, 
optional 2033 anstatt 2045).
− Auch die Grundwasserabsenkungen als mögliche Ursache eventueller Bodensetzungen müssen weniger lange 
fortgesetzt werden.
− Aus der veränderten Tagebaugeometrie und Gestalt des Restsees und der Abraumkippe ergeben sich keine 
nachteiligen Auswirkungen auf die Böschungsstabilität (Böschungsanlage gem. Richtlinie für Standsicherheits-
untersuchungen - RfS) .

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• Veränderung des Wasserhaushalts:
− Aufgrund der Verkleinerung des Abbaufeldes und der damit verbundenen verkürzten Betriebsdauer des Tagebaus 
Garzweiler II werden Umfang und Dauer der Beeinflussungen des Wasserhaushalts im Umfeld insgesamt reduziert.
− Früheres Einsetzen des natürlichen Grundwasserwiederanstiegs. 
• Herstellung des Tagebausees:
− Verringerung der Tagebauseefläche um rd. 84 ha (rd. 2.216 statt rd. 2.300 ha) und veränderte Lage des 
Tagebausees
-> See teilweise im Bereich des Braunkohlenplans Frimmersdorf, hier keine Wiederherstellung landwirtschaftlicher 
Nutzflächen und natürlicher Bodenfunktionen mehr möglich.
− Beginn der Seebefüllung rd. ein Jahrzehnt früher.
➢ Die Änderungen führen aufgrund der verkleinerten Abbaufläche und der verkürzten Betriebsdauer 
des Tagebaus insgesamt zu einer Minderung / Abschwächung der Wirkfaktoren des Vorhabens.
Einfluss der Änderung des Vorhabens auf seine Wirkfaktoren

… sind im Wesentlichen zu erwarten aufgrund
• der noch erforderlichen Flächen-/Landinanspruchnahme ->Funktionsverluste
− SG M:  Nutzungs-/Grundstücksflächen (im Weiteren nur noch außerhalb bestehender Siedlungen)
− SG T/Pf/bV: Biotopflächen/Habitatstrukturen/Lebensräume (überwiegend geringer bis mittlerer Bedeutung)
− SG Fl/Bo:  Landnutzungspotenziale, natürliche Bodenfunktionen
− SG L/Kl  Lufthygienisch und klimaökologisch wirksame Vegetationsstrukturen (vereinzelt)
− SG W:  Östl. Abschnitt des Holzweiler Fließes (nur bei Niederschlagereignissen wasserführend)
− SG L:  Landschaftsgliedernde Gehölzstrukturen (vereinzelt)
− SG Ku/Sa: Noch im Abbaubereich befindliche Bau- und Bodendenkmale (erkundet, dokumentiert)
• von Veränderungen des Wasserhaushalts und sich daraus ergebenden Wechselwirkungen ->Funktionsbeeinträchtigungen
− SG T/Pf/bV: Feucht(wald)biotope (kleinflächig beeinträchtigt – teilw. erheblich, aber kompensierbar)
− SG Bo:  Grundwasserabhängige Böden (im Weiteren nur noch geringfügig beeinflusst)
− SG W:  Mengenmäßiger Zustand der Grundwasserkörper (im Weiteren nur noch geringfügig)
• Herstellung des Tagebausees ->Funktionsveränderungen/-beeinflussungen
− SG Fl/Bo:  Zukünftige Landnutzungspotenziale und natürliche Bodenfunktionen
− SG W:  Neuer Oberflächenwasserkörper mit verändertem Grundwasserregime im Nahbereich
− SG Kl:  Ausgedehntes Gewässerklimatop mit temperaturausgleichender Wirkung im Nahbereich
− SG L:  Ausgedehnter Wasserkörper (inkl. Randstrukturen) als neues, prägendes Landschaftselement
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Auswirkungen des Vorhabens in seiner geänderten Form auf 
die Schutzgüter

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Fazit
 
➢ Gegenüber der durch den Braunkohlenplan Garzweiler II (1995) genehmigten Planung 
sind die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens in seiner geänderten Form 
deutlich geringer. 
➢ Die Änderungen führen ihrerseits zu einer erheblichen Verringerung der Auswirkungen 
des Vorhabens auf die Umwelt.
➢ Die durchgeführte Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter sowie die 
Bewertung der Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern zeigt, 
dass durch die Realisierung des Vorhabens in der geänderten Form insgesamt keine 
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbleiben – auch nicht nach den 
Kriterien der artenschutzrechtlichen Vereinbarkeit, der naturschutzrechtlichen 
Eingriffsregelung, der NATURA 2000-(FFH-) Verträglichkeit und der Vereinbarkeit mit 
den Zielen der EU-WRRL.

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Vielen Dank

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„Back-up“

Einfluss 
der Wirk-
faktoren 
auf die 
Schutz-
güter
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Fachgutachten, Untersuchungen und Datengrundlagen, die bei 
der UVP/UP berücksichtigt wurden
Fachgutachten, Untersuchungen:
• Archäologisch-historisch-bodenkundlicher Fachbeitrag, JÜLICH & 
BECKER (2023)
• Artenschutzrechtliche Machbarkeitsprüfung – hier: Fortführung des 
Tagebaubetriebs einschließlich Wiedernutzbarmachung, KBFF 
(2024a)
• Artenschutzrechtliche Machbarkeitsprüfung – hier: Mögliche 
Veränderungen des Wasserhaushalts und der 
Wasserbeschaffenheit, KBFF (2024b)
• Fachbeitrag Natur und Landschaft, F&S (2025)
• Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, GICON RESOURCES (2025)
• Gutachterliche Prognose über die zukünftig zu erwartende 
Grundwassergüte im Abstrombereich der Kippe Garzweiler; RWTH 
AACHEN (2024)
• Kartierung nährstoffarmer Vegetationseinheiten. Braunkohlenplan 
Garzweiler II. F&S (2024)
• Klimaexpertise: Tagebau Garzweiler II – Klimaökologische 
Bewertung des geplanten Tagebausees, GEO-NET 
UMWELTCONSULTING (2024)
• Schalltechnische Untersuchung der zu erwartenden Geräusch-
immissionen aus dem Tagebau Garzweiler - Tagebaustände Ende 
2027 und Ende 2029 -, RWE POWER AG (2024f)
• Planerische Mitteilung zur Standsicherheitsuntersuchung der 
geplanten Tagebauseeböschungen für den Tagebausee 
Garzweiler, RWE Power AG (2023)
• Prognose zur limnologischen Entwicklung des zukünftigen 
Tagebausees Garzweiler II, BTU COTTBUS-SENFTENBERG, 
RWTH AACHEN, IWB DR. UHLMANN, IFB POTSDAM-SACROW 
(2025)
• Untersuchung der FFH-Verträglichkeit für die FFH- und VS-
Gebiete der Venloer Scholle und südlichen Krefelder Scholle, 
KIFL (2024a)
• FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für FFH- und VS-Gebiete der 
Rur-Scholle, der Erft-Scholle sowie der linksrheinischen Kölner 
Scholle, KIFL (2024b)
Datengrundlagen:
• Bau- und Bodendenkmale im Untersuchungsraum (Auflistung), 
RWE POWER AG (2024a)
• Geräuschmessungen im Rheinischen Revier – Tagebau 
Garzweiler, Messverfahren und Ergebnisse, RWE POWER AG 
(2024c)
• Grundwasserentnehmer (Auflistung), RWE POWER AG (2024d)
• Grundwassermodell für das Rheinische Revier, RWE POWER AG 
(2024e)
• Oberflächengewässer (Auflistung), RWE POWER AG (2024g)
• Staubniederschlagsmessungen im Rheinischen Revier – 
Tagebau Garzweiler. Messverfahren und Ergebnisse, RWE 
POWER AG (2024h)

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Landinanspruchnahme und Wiedernutzbarmachung im Bereich 
des Braunkohlenplans Garzweiler II  
BKPl Garzweiler II:
Ausgangszustand
BKPl Garzweiler II: 
Planzustand

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Überplanungsbereich Braunkohlenplan Frimmersdorf 
(Garzweiler I): Ursprünglich geplante und geänderte 
Wiedernutzbarmachung

• Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit durch …
− … noch erforderliche Flächen-/Landinanspruchnahme -> Nutzflächen (siehe auch „Fläche“), jedoch keine weiteren 
Siedlungen.
• Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt durch …
− … noch erforderliche Flächen-/Landinanspruchnahme -> Biotopflächen/Habitatstrukturen/Lebensräume, jedoch 
Kompensation in der Bergbaufolgelandschaft (langfristig in ökologisch höherer Qualität) und Vermeidungs- sowie 
vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für artenschutzrechtlich relevante Betroffenheiten;
− … Wechselwirkungen, die sich durch Veränderungen des Wasserhaushalts (Grundwasserabsenkungen, s.u.) ergeben 
-> kleinflächig erhebliche Beeinträchtigung von Feuchtwaldbiotopen, jedoch kompensierbar im Sinne der 
Eingriffsregelung.
• Fläche und Boden durch …
− … noch erforderliche Flächen-/Landinanspruchnahme -> Landnutzungspotenziale, natürliche Bodenfunktionen, jedoch 
weitgehende Wiederherstellung im Rahmen der Wiedernutzbarmachung;
− … Wechselwirkungen, die sich durch Veränderungen des Wasserhaushalts (Grundwasserabsenkungen, s.u.) ergeben
-> Beeinflussung grundwasserabhängiger Böden sind jedoch größtenteils bereits eingetreten, kaum noch 
weitergehende Auswirkungen zu erwarten;
− … Herstellung des Tagebausees -> dauerhafter Verlust von Landnutzungspotenzialen und Bodenfunktionen, 
Ablösung durch einen ausgedehnten Wasserkörper mit seinerseits vielfältigen Funktions- und Nutzungspotenzialen.
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Auswirkungen des Vorhabens in seiner geänderten Form auf 
die Schutzgüter

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Auswirkungen des Vorhabens in seiner geänderten Form auf 
die Schutzgüter
 
• Wasser durch …
− Teilinanspruchnahme der Köhm (auf Grundlage des genehmigten Braunkohlenplans Garzweiler II bereits erfolgt) 
und des Holzweiler Fließes (noch ausstehend); 
− … Grundwasserabsenkungen zur Trockenhaltung des Tagebaus (Sümpfung) und zur Sicherung der 
Böschungsstabilität während der Befüllung des Tagebausees (nachlaufende Sümpfung) -> maximale 
Auswirkungen auf den mengenmäßigen Zustand der Grundwasserkörper bereits erreicht -> WRRL-Konformität 
durch die Inanspruchnahme von bestehenden Ausnahmen und abweichenden Bewirtschaftungszielen für die 
betroffenen Grundwasserkörper aus dem Hintergrundpapier (HGP) Braunkohle; 
− … ggf. Beeinflussung der Wasserbeschaffenheit durch Kippenwasserabstrom -> Sulfat- und ggf. 
Schwermetallbelastung, ggf. Monitoring, Gegenmaßnahmen (z.B. im Einzelfall Abfangbrunnen für 
Oberflächengewässer) und Ausnahmen / abweichende Bewirtschaftungsziele für die betroffenen (Grund- und 
Oberflächen-)Wasserkörper;
− … Einstellen eines dauerhaften neuen Grundwasserregimes im Umfeld des Tagebausees, im Einzugsgebiet des 
Sees können ggf. die Wasserführung grundwasserabhängiger Oberflächengewässer sowie die 
Grundwasserstände in Feuchtgebieten reduziert werden; jedoch keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.

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Auswirkungen des Vorhabens in seiner geänderten Form auf 
die Schutzgüter
 
• Luft und Klima durch …
− … noch erforderliche Flächen-/Landinanspruchnahme -> lufthygienisch und klimatisch wirksame 
Vegetationsstrukturen untergeordneter Bedeutung im Abbaufeld, jedoch deutliche Überkompensation im Rahmen der 
Wiedernutzbarmachung (Waldmehrung).
• Landschaft durch …
− … noch erforderliche Flächen-/Landinanspruchnahme -> landschaftsbildwirksame Strukturen und Erlebnisräume 
untergeordneter Bedeutung im Abbaufeld, jedoch landschaftsgerechte Neugestaltung des Landschaftsbildes im 
Rahmen der Wiedernutzbarmachung (langfristig in höherer Qualität).
• kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter durch…
− … noch erforderliche Flächen-/Landinanspruchnahme -> Verlust aller Baudenkmäler und archäologischen Fundstellen 
im noch verbleibenden Abbaubereich; zuvor genaue Erfassung und Dokumentation.

• Flächen-/ Landinanspruchnahme:
− Über die auf Grundlage des Braunkohlenplans Garzweiler II (1995) genehmigte Umsiedlung und bergbauliche Inanspruchnahme der 
Siedlungsflächen Immerath-Alt und Lützerath-Alt hinaus verursacht die aktuelle Planung keine weitere Inanspruchnahme von 
Siedlungsflächen.
• Zerschneidung und Barrierewirkung:
− Trennung räumlicher, z.B. erholungsrelevanter Funktionsbeziehungen durch Inanspruchnahme des östlichen Bereichs des 1995 
genehmigten Abbaufeldes.
• Emissionen:
− Immissionswerte der TA Lärm und TA Luft werden sicher eingehalten, teilweise gewährleistet durch Lärm- bzw. 
Staubschutzmaßnahmen.
• Bodenbewegungen:
− Die im Zusammenhang mit dem Vorhaben eventuell möglichen (bergbauinduzierten) Bodenbewegungen haben keine direkten 
Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen. Sie könnten allenfalls mittelbar über etwaige Beschädigungen von Kultur- und Sachgütern 
(-> siehe dort) auf den Menschen einwirken.
• Veränderung des Wasserhaushalts:
− Es wird sichergestellt, dass die öffentliche und private Wasserversorgung langfristig in ausreichender Menge und Güte gewährleistet ist 
(ohnehin Aufbereitung des geförderten Rohwassers, ggf. Verlagerung von Trinkwassergewinnungsanlagen, 
Ersatzwasserbereitstellung). 
− Zur Trinkwassergewinnung genutztes Grundwasser wird nicht von relevanten Stofffrachten aus dem Kippenwasserabstrom (siehe SG 
Wasser) erreicht.
• Herstellung des Tagebausees:
− Verlust von Landnutzungspotenzialen im Bereich der zukünftigen Tagebauseefläche; Aufwertung der landschaftlichen 
Erholungsfunktion.
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Im Einzelnen: 
Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit

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Im Einzelnen: 
Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt 
• Flächen-/ Landinanspruchnahme:
− Inanspruchnahme von Biotop- und Lebensraumstrukturen, deren ökologischer Wert im Rahmen der Wiedernutzbarmachung nach 
den Vorgaben der Eingriffsregelung kompensiert (§ 15 BNatSchG) und deren artenschutzrechtlicher Relevanz (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 u. 3 
i.V.m. Abs. 5) durch Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Rechnung getragen wird, im östlichen Bereich des 1995 
genehmigten Abbaufeldes (2.420 ha); vorsorglich liegen artenschutzrechtliche Ausnahmen für die Arten Kreuzkröte, Wechselkröte 
und Haselmaus vor; gebietsschutzrechtlich (NATURA 2000) relevante Betroffenheiten entstehen nicht.
• Zerschneidung und Barrierewirkung:
− Trennung von Austausch-/Funktionsbeziehungen im Biotopverbund durch Inanspruchnahme des östlichen Bereichs des 1995 
genehmigten Abbaufeldes.
• Emissionen:
− Aufgrund der durch den fortschreitenden Tagebaubetrieb bedingten geringen Empfindlichkeiten sind keine relevanten Auswirkungen 
zu erwarten; zudem wirken Immissionsschutzpflanzungen und -wälle bzw. Lärmschutzmaßnahmen möglichen Beeinträchtigungen 
entgegen.

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Im Einzelnen: 
Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt 
• Veränderung des Wasserhaushalts:
− Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf Biotope durch Veränderungen der Wasserbeschaffenheit (siehe SG Wasser) infolge von 
Versickerungen, Einleitungen und stoffliche Einträge mit dem Kippenwasserabstrom (Sulfat, Schwermetalle) zu erwarten. Die vom 
Anstieg sulfathaltigen Grundwassers betroffenen Böden weisen von Natur aus eine gute Basenversorgung und dementsprechend ein 
ausreichendes Puffervermögen gegenüber einer sulfatbedingten Bodenversauerung auf, so dass eine durch 
Schwermetallmobilisierung verursachte Schädigung von Pflanzenwurzeln nicht zu stattfindet.
− Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen (Biotopwertminderungen) einzelner Feuchtwaldstandorte durch Grundwasserabsenkungen sind 
kompensierbar, der Feuchtwaldcharakter (Biotoptyp) bleibt erhalten; Grundwasserabsenkungen wirken sich zudem nur langsam aus, 
so dass sich die Vegetation der betroffenen Biotope sukzessive anpassen kann. Gebietsschutzrechtlich (NATURA 2000) und 
artenschutzrechtlich relevante Betroffenheiten entstehen nicht. 
− Der Grundwasserwiederanstieg stellt natürliche, mit den vorbergbaulichen Verhältnissen vergleichbare Standort-/Wuchsbedingungen 
wieder her und ist zudem ein langsamer Prozess, an den sich die Vegetation der betroffenen Biotope sukzessive anpassen kann.
• Herstellung des Tagebausees:
− Der rd. 2.216 ha große Tagebausee wird ein hohes ökologisches Entwicklungspotenzial haben, insbesondere in den Flachwasser-
zonen und Uferbereichen. Die aquatischen Artengemeinschaften werden sich mittel- bis langfristig in einer für den Gewässertyp 
(„geschichteter Tieflandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet“) charakteristischen Ausprägung und Artenzusammensetzung 
entwickeln.

Seite 22
Übersicht der Biotoptypen in den relevanten 
Absenkungsbereichen

Seite 23
Übersicht der Biotoptypen in den relevanten 
Aufhöhungsbereichen

Seite 24
Im Einzelnen: 
Fläche und Boden
• Flächen-/ Landinanspruchnahme:
− Verlust der Nutzungsfunktionen, der ökologischen Freiraumfunktionen sowie der natürlichen Bodenfunktionen schutzwürdiger Böden 
(hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit, hohe Regelungs- und Pufferfunktion sowie stellenweise großes Wasserspeichervermögen) im 
Bereich der Abbaufläche.
• Veränderung des Wasserhaushalts:
− Beeinträchtigungen grundwasserabhängiger Böden durch Sümpfungsmaßnahmen sind aufgrund des bisherigen, auf Grundlage des 
genehmigten Braunkohlenplans Garzweiler II (1995) fortgeschrittenen Tagebaubetriebs mit den dafür notwendigen 
Grundwasserstandsregulierungen bereits weitestgehend eingetreten; zusätzliche erhebliche Beeinträchtigungen sind nicht mehr zu 
erwarten. 
− Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen setzt ein natürlicher Wiederanstieg des Grundwassers bis auf ein Niveau ein, das mit 
den vorbergbaulichen Verhältnissen vergleichbar ist. Das typische Bodenfeuchteregime grundwassergeprägter Böden stellt sich dann 
langfristig wieder ein. 
• Herstellung des Tagebausees:
− Dauerhafter Verlust von Nutzungs- und Bodenfunktionen im Bereich des zukünftigen Tagebausees, da hier keine Wiederherstellung 
(„terrestrische“ Wiedernutzbarmachung) möglich.

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Im Einzelnen: 
Wasser
• Flächen-/ Landinanspruchnahme:
− Die im ursprünglich geplanten Abbaufeld gelegenen Oberflächengewässer Wahnbuschgraben und Niersoberlauf werden nicht mehr, 
die Köhm nicht weiter und das Holzweiler Fließ nur noch zum Teil bergbaulich in Anspruch genommen.
• Veränderung des Wasserhaushalts:
− Grundwasserabsenkungen (Sümpfung): Aufgrund der zur Trockenhaltung der Tagebaue im Rheinischen Braunkohlerevier großräumig 
erforderlichen Sümpfung (für Garzweiler II: jährliche Grundwasserentnahme insgesamt max. 120 Mio. m³/a, rückläufig nach der 
Förderphase) ist der mengenmäßige Zustand der betroffenen Grundwasserkörper (GWK) nach Kriterien der EU-
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) „schlecht“. Für die vom Tagebau langfristig beeinflussten GWK werden Ausnahmen von den 
Bewirtschaftungszielen in Anspruch genommen, wofür die entsprechenden Voraussetzungen auch zukünftig fortbestehen. Gleichwohl 
finden im Zusammenhang mit dem Abbauvorhaben umfangreiche Gegenmaßnahmen statt, um die Auswirkungen der Sümpfung 
möglichst gering zu halten.
− Grundwasseraufhöhungen: Versickerungen von Sümpfungswasser in das Grundwasser füllen das Grundwasserreservoir in Bereichen 
empfindlicher Feuchtgebiete auf und stützen so deren Wasserhaushalt (Verminderung sümpfungsbedingter Auswirkungen). Mit 
Reduzierung 
und Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen erfolgt allmählich ein natürlicher Wiederanstieg des Grundwassers bis auf ein Niveau, das 
mit den vorbergbaulichen Verhältnissen vergleichbar ist. Die Wiederauffüllung der Grundwasserkörper wird durch Infiltration im 
Zusammenhang mit der 2036 beginnenden Befüllung der verbleibenden Tagebauhohlform mit Wasser aus dem Rhein (aus einer 
zukünftigen Rheinwassertransportleitung ab Dormagen) beschleunigt. Dies wirkt als Maßnahme zum schnellstmöglichen Erreichen 
eines bestmöglichen Zustands der Grundwasserkörper. Die Grundwasserqualität wird durch die zur Versickerung verwendeten 
Wässer nicht über die gesetzlich verbindlichen Vorgaben hinaus beeinträchtigt. 
− Einleitungen: Der Wasserhaushalt grundwasserabhängiger Oberflächengewässer (Niers, Trietbach, Schwalm, Mühlenbach, Jüchener 
Bach, Norf, Baaler Bach, Doverener Bach, Millicher Bach) wird durch Einleitungen von Sümpfungswasser (und später auch 
Rheinwasser) gestützt (Verminderung sümpfungsbedingter Auswirkungen). Die Wasserqualität wird durch die zur Einleitung 
verwendeten Wässer nicht über die gesetzlich verbindlichen Vorgaben hinaus beeinträchtigt. Dies gilt auch für eine mögliche indirekte 
Infiltration von Rheinwasser aus der Tagebauseebefüllung über den Grundwasserpfad.

• [Noch: Veränderung des Wasserhaushalts:]
− Kippenwasserabstrom: Durch Zutritt von Luftsauerstoff bei der Materialumlagerung vom Abbau auf die Kippe können Pyrite oxidieren, die 
Oxidationsprodukte (insbes. Sulfat und Eisen) bei allmählichem Wiederanstieg des Grundwassers gelöst, in unterstromige 
Grundwasserleiter ausgetragen werden (Kippenabstrom) und von dort auch in Oberflächengewässer gelangen. Erhebliche Auswirkungen 
möglicher Infiltrationen 
auf aquatische Organismen sind nach jetzigem Kenntnisstand über die Empfindlichkeiten biologischer Qualitätskomponenten in 
Fließgewässern gegenüber den prognostizierten Stoffkonzentrationen im Grundwasserzustrom nicht zu erwarten, zumal die Gewässer 
auch als Mischreaktoren fungieren (Verdünnung). Zudem zu berücksichtigen sind Maßnahmen zur Verminderung der Pyritverwitterung im 
Abbaufeld, zur Erhöhung der Pufferkapazität (pH-Werte) in der Kippe und zur Reduzierung des Abstroms von Pyritoxidationsprodukten im 
oberen Grundwasserleiter sowie 
die Möglichkeit eines zukünftigen Monitorings kritischer Bereiche und der Errichtung von Abfangbrunnen.
• Herstellung des Tagebausees:
− Die Befüllung des Tagebausees erfolgt vorwiegend über die zukünftige Rheinwassertransportleitung (ab 2036) und untergeordnet mit 
Sümpfungswasser. Grundsätzlich handelt es sich bei der Entstehung des Sees aber um einen natürlichen Vorgang im Rahmen des 
Grundwasserwiederanstiegs. Daher sind zur Sicherung der Böschungsstabilität noch nachlaufende Sümpfungsmaßnahmen erforderlich, 
um während der Befüllung den Grundwasserspiegel unterhalb des Seewasserspiegels zu halten.
− Der Tagebausee wird im Endzustand vollständig vom natürlichen Grundwasserzustrom gespeist (Seewasserspiegel korrespondiert mit den 
umgebenden Grundwasserständen) und über ein Entwicklungspotenzial verfügen, das das Erreichen des guten ökologischen Potenzials 
nach WRRL-Kriterien ermöglicht. Er wird darüber hinaus eine Wasserbeschaffenheit aufweisen, welche die Anforderungen an den guten 
chemischen Zustand nach WRRL-Kriterien erfüllt.
− Der Tagebausee stellt im Hinblick auf den Hochwasserschutz einen großen Retentionsraum dar, durch den insbesondere das 
Einzugsgebiet der Niers bei Starkregenereignissen entlastet wird.
− Durch die Herstellung des Tagebausees werden im Einzugsbereich des Sees die ursprünglichen vorbergbaulichen Grundwasserstände 
nicht mehr vollumfänglich erreicht. So wird z.B. in einigen Bereichen der Feuchtgebiete der Niersaue (Finkenberger Bruch, Niersbruch, 
Wetscheweller Bruch und Güdderather Bruch) der Grundwasserspiegel geringfügig (bis ca. 20 cm) unter dem ursprünglich berechneten 
bergbauunbeeinflussten Grundwasserspiegel liegen. Im Vergleich zu 1983 (Referenzjahr für den Braunkohlenplan Garzweiler II) oder auch 
in weiten Teilen im Vergleich zu heute liegen die Grundwasserstände jedoch deutlich höher, so dass keine Auswirkungen auf die 
Vegetation der Feuchtgebiete zu erwarten sind. Dies gilt auch für die grundwasserabhängigen Oberflächengewässer, die heute durch 
Einleitmaßnahmen gestützt werden.
Seite 26

Seite 27
Im Einzelnen: 
Luft und Klima
• Flächen-/ Landinanspruchnahme:
− Es kommt zur Inanspruchnahme von Freilandklimatopen mit untergeordneter (bio-)klimatischer und lufthygienischer Ausgleichswirkung 
und zur Entstehung gleichartiger Klimatope durch landwirtschaftliche Rekultivierung auf der Verkippungsseite. Es entstehen keine 
großräumigen oder globalen klimatischen Auswirkungen durch Inanspruchnahme von biomassereichen Vegetationsbeständen oder 
organischen Böden mit Bedeutung als CO2-Senken (die Nutzung/Verbrennung der geförderten Braunkohle ist nicht Gegenstand des 
Vorhabens).
• Emissionen:
− Die Luftqualität wird durch den Tagebaubetrieb nicht wesentlich beeinflusst, die Immissionswerte der TA Luft werden eingehalten. 
− Durch den Tagebaubetrieb entstehen keine Treibhausgasemissionen mit großräumigen oder globalen klimatischen Auswirkungen. 
• Herstellung des Tagebausees:
− Die große Wasserfläche des Tagebausees (rd. 2.216 ha) hat eine temperaturausgleichende Wirkung auf das Umfeld (Minderung 
thermischer Belastungen).

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Im Einzelnen: 
Landschaft
• Flächen-/ Landinanspruchnahme:
− Das Landschaftsbild der unmittelbaren Umgebung wird durch den Tagebau und die darin eingesetzten Großgeräte überprägt, 
anschließend aber im Rahmen der Wiedernutzbarmachung landschaftsgerecht neu gestaltet. In dem nach aktueller Planung rd. 2.420 
ha großen Abbaufeld kommt es zu einem Verlust vorhandener Elemente der kulturraumtypischen Landschaft mit geringer bis mittlerer 
Strukturvielfalt. Dies ist auch verbunden mit der Beseitigung von 7 im Tagebauvorfeld noch vorhandenen geschützten 
Landschaftsbestandteilen, einschließlich 2 geschützter Alleen. Diesbezügliche Befreiungen liegen aktuell vor (Geltungsbereich des 
Hauptbetriebsplans 2023 – 2025) bzw. die Befreiungsvoraussetzungen hierfür sind weiterhin gegeben.
• Zerschneidung und Barrierewirkung:
− Aufgrund des ebenen Reliefs entfaltet der Tagebau keine große Fernwirkung mit großräumigen Auswirkungen auf die 
Sichtbeziehungen im Landschaftsraum. Die wenigen landschaftsbildwirksamen, Orientierung gebenden Strukturen im östlichen Teil 
des 1995 genehmigten Abbaufeldes (Ortslagen und Gehölzstrukturen) wurden bzw. werden jedoch beseitigt und der Bereich ist für die 
Allgemeinheit nicht mehr zugänglich und erlebbar.
• Herstellung des Tagebausees:
− In dem nach vollständiger Abraumverkippung verbleibenden Restraum erfolgt im Rahmen der Wiedernutzbarmachung eine Ablösung 
ehemals bestehender Landnutzungen (hauptsächlich intensiv genutzte Landwirtschaftsflächen) durch einen Wasserkörper mit einer 
Flächenausdehnung von rd. 2.216ha. Aufgrund der im Bereich des Tagebausees entstehenden visuellen Randeffekte (Gewässer-/ 
Gehölz-/ Offenlandflächen) wird das Landschaftsbild der Bergbaufolgelandschaft im Vergleich zum Ausgangszustand in höherer 
Qualität neu gestaltet.

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Im Einzelnen: 
Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 
• Flächen-/ Landinanspruchnahme:
− Verlust aller Baudenkmäler und archäologischen Fundstellen im verkleinerten Abbaubereich (rd. 2.420 ha); 13 Baudenkmäler 
(bereits bis auf die Kellergeschosse zurückgebaut) und 28 sichere oder vermutete archäologische Fundstellen, die zu 10 
bekannten Bodendenkmälern gehören, liegen in der noch in Anspruch zu nehmenden Abbaufläche (Stand Anfang 2024); zuvor 
genaue Erfassung und Dokumentation.
• Bodenbewegungen (Seismizität / Anlage von Böschungen):
− Im Rheinischen Braunkohlerevier liegt nur eine sehr geringe bergbauinduzierte Seismizität vor, eine kontinuierliche Überwachung 
ist sichergestellt (revierweites Messstellennetz mit 11 seismischen Stationen). Ein relevanter Tagebaueinfluss auf die natürliche, 
tektonisch bedingte Seismizität der Niederrheinischen Bucht ist nach allen bisherigen Messergebnissen (seit Mitte der 1950er 
Jahre) nicht gegeben.
− Die Standsicherheit der nach der Richtlinie für Standsicherheitsuntersuchungen (RfS) anzulegenden Böschungen ist sowohl im 
Tagebaubetrieb als auch bei der Abraumverkippung, der Befüllung des Tagebausees und danach gewährleistet. Dies wird durch 
Berechnungen gemäß RfS nachgewiesen und gilt auch bei natürlicherweise in der Region auftretenden Erdbeben und bei 
Starkregenereignissen.

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Im Einzelnen: 
Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 
• Veränderung des Wasserhaushalts (Bergschaden- und Wasserschadenrisiko):
− Infolge der Grundwasserabsenkungen besteht eine potenzielle Gefahr von Setzungen. Diese können Bodenbewegungen, 
seismische Wirkungen (s.o.) und Bergschäden verursachen. Die großräumigen Entwässerungsmaßnahmen wirken bereits seit 
Jahrzehnten und schadensverursachende geologische Besonderheiten wurden schon vor vielen Jahren beeinflusst. Da alle 
relevanten tiefen Grundwasserleiter bereits von der Grundwasserabsenkung erfasst sind, ist durch die Weiterführung der 
Sümpfungsmaßnahmen keine deutlich veränderte Bergschadensituation mehr zu erwarten. Denkmale, für die eine 
setzungsbedingte Beeinträchtigung nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann (Grundwasserflurabstand < 3 m, Lage im 
Bereich mit evtl. humosen Auenböden und im prognostizierten Einflussbereich der Sümpfung bis 2200), werden rechtzeitig vor 
einer Beeinflussung des Grundwasserspiegels im oberen Grundwasserstockwerk unter Messbeobachtung genommen. Damit wird 
das Bewegungsverhalten des Denkmals dokumentiert und Setzungsanomalien werden frühzeitig erkannt.
− Zu Gebäudeschäden könnte es theoretisch auch infolge von Grundwasseraufhöhungen in Niederungsbereichen kommen. Die 
Versickerungsmaßnahmen in Feuchtgebieten werden so gesteuert, dass sie den etwaigen Grundwasserabsenkungen im freien 
Spiegel entgegenwirken und den Grundwasserspiegel im bisherigen Schwankungsbereich stabilisieren. Hierbei dient ein 
Monitoring zur Steuerung der Infiltrationsmengen, damit es u.a. auch an Bauwerken nicht zu schädigenden Einflüssen kommt. 
Sollte es im Einzelfall dennoch temporär zu lokalen Aufhöhungen des freien Grundwasserspiegels über den ursprünglichen, 
bergbauunbeeinflussten Stand hinaus kommen, werden gezielte Gegenmaßnahmen, wie etwa eine Anpassung der lokalen 
Versickerung, ergriffen. Durch die regelmäßige Überwachung und bedarfsweise Steuerung der Versickerungsmengen oder ggf. 
weitere lokale wasserwirtschaftliche Maßnahmen können Wasserschäden weitestgehend vermieden werden.
− Der Ausgleich etwaiger Schäden durch den Tagebau ist im Bergschadensrecht geregelt. Zur Regulierung von Gebäudeschäden 
kommen die vorhandenen Instrumente zum Bergschadensmanagement zum Einsatz.

Beratungsverlauf (1)

21.11.2025 Braunkohlenausschuss
TOP 2.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0868
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
21.11.2025
Erstellt
23.10.2025 12:29