BKA 0868
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 176. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 26.09.2025
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 176. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 26.09.2025)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0868 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Eva Kuhl Telefon 0221 / 147 - 4871 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 12.11.2025 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 21.11.2025 2. beschließend TOP: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 176. Sitzung des Braun- kohlenausschusses am 26.09.2025 Beschlussvorschlag: Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift. Erläuterungen: Anlage(n): 1. Anl. zu TOP 2_Niederschrift_BKA 26.09.2025_final_komplett
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 2_Niederschrift_BKA 26.09.2025_final_komplett)
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Nieder schrift über das wesentliche Ergebnis der 176. Sitzung des Braunkohlenausschusses am Freitag, dem 26. September 2025, von 10:00 Uhr bis 11:19 Uhr, im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln Vorsitz: Stefan Götz (CDU) Tagesordnung und Beschlüsse T OP 1 Feststellung der Tagesordnung Die Tagesordnung wird festgestellt. TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 175. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 13.06.2025 Drucksachen Nr. BKA 0860 Der Braunkohlenausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über seine Sitzung am 13.06.2025. TOP 3 Um-/ Nachbesetzung Drucksachen Nr. BKA 0859 TOP 4 Braunkohlenplanänderungsverfahren des ‚Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvor- haben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen‘, Aufstellungsbeschluss TOP 4.1 Braunkohlenplanänderungsverfahren des ‚Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvor- haben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen‘, vollständiger Vorentwurf einschließlich der Kapitel 0, 2, 3 und 9: Aufstellungsbeschluss Drucksachen Nr. BKA 0863 TOP 4.2 Braunkohlenplanänderungsverfahren des ‚Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvor- haben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen‘; Beteiligte, Beteiligungsfrist und Auslegungsfrist Drucksachen Nr. BKA 0864 TOP 5 Steuerungs- und Koordinierungsgruppe Rheinisches Revier (Wasserwirt- schaftliches Gesamtkonzept), Herr Gaul (MUNV) Drucksachen Nr. BKA 0862 TOP 6 Anträge - keine - TOP 7 Anfragen - keine - TOP 8 Mitteilungen Tagesordnung und Beschlüsse TOP 8 .1 der Bezirksregierung TOP 8.1.1 Seeablauf Hambach: Bericht zur Abraumbilanz und dem Zeitplan (RWE) Drucksachen Nr. BKA 0861 TOP 8.1.2 Braunkohlenplan Fortuna-Garsdorf: Feststellung der Nichterforderlich- keit eines Zielabweichungsverfahrens für den Abschlussbetriebsplan für die Bereiche Kohlebunker, Beladeanlage und Rather Schleife TOP 8.1.3 Braunkohlenplan Inden: Räumlicher Teilabschnitt II: Rücküberführung von für die Braunkohlengewinnung nicht mehr erforderlichen Bereichen in die kommunale Planungshoheit Drucksachen Nr. BKA 0865 TOP 8.1.4 Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg zum Entfall des 4. Rahmenbe- triebsplans Hambach TOP 8.2 des Vorsitzenden Braunkohlenausschuss 176. Sitzung 26.09.2025 1 Vor Eintritt in die Tagesordnung Vorsitzender Stefan Götz begrüßt die Anwesenden, insbesondere Herrn Regierungspräsi- denten Dr. Wilk und stellt die form- und fristgerechte Einladung zur 176. Sitzung mit Zugang per 28.08.2025 sowie die Beschlussfähigkeit fest. TOP 1 Feststellung der Tagesordnung Der Braunkohlenausschuss stellt einstimmig die Tagesordnung in der Fassung vom 24.09.2025 fest. TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 175. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 13.06.2025 Drucksache Nr. BKA 0860 (keine Wortmeldung) Der Braunkohlenausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über seine 175. Sitzung am 13.06.2025. TOP 3 Um-/ Nachbesetzung Drucksachen Nr. BKA 0859 Beschlussvorschlag: Herr Bernd Kuckels (FDP) wird Nachfolger für Herrn Hans Lothar Schiffer (FDP) als stimmberechtigtes berufenes Mitglied in der Re- gionalen Bank des Braunkohlenausschusses. Herr Kuckels wird ebenfalls Nachfolger für Herrn Schiffer als stimmberechtigtes Mit- glied im Arbeitskreis Garzweiler II und als Verhinderungsvertreter im Arbeitskreis RWTL und Arbeitskreis Hambach. D er Braunkohlenausschuss stimmt dem Vorschlag der FDP für die Nachfolge des verstorbe- nen Herrn Schiffer einstimmig zu. Vorsitzender Götz begrüßt Bernd Kuckels (FDP) als neues Mitglied im BKA und wünscht eine gute Zusammenarbeit. Braunkohlenausschuss 176. Sitzung 26.09.2025 2 TOP 4 Braunkohlenplanänder ungsverfahren des ‚Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvor- haben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen‘, Aufstellungsbeschluss Stefan Götz (Vorsitzender) ruft den Tagesordnungspunkt 4 der heutigen Sitzung auf und erteilt vor Einstieg in die Detailberatungen das Wort an Vera Müller (HDin Dez. 32). Vera Müller (HDin Dez. 32) gibt eine kurze Einführung über den Stand des Verfahrens. Hier- bei betont Sie, dass es sich heute nicht um eine abschließende Entscheidung handele, son- dern aus dem Vorentwurf werde nunmehr mit dem Beschluss ein Entwurf, der dann nach den Herbstferien für 11 Wochen in die Offenlage und weitere Beteiligung gehe. Sowohl die we- sentlichen Träger der öffentlichen Belange als auch die Öffentlichkeit könnten Stellung neh- men und sie gehe auch von wesentlichen Änderungen an dem Planvorentwurf aus. Es werde eine Gesamtschau geben mit den ausgewerteten Stellungnahmen und Ausgleichsvorschlä- gen, welche sodann weiter im Arbeitskreis beraten würden, damit dann im nächsten Jahr im BKA der Feststellungsbeschluss gefasst werden könne. Ziel sei es, einen abgewogenen, ein- vernehmlichen Plan festlegen zu können, der auch in der öffentlichen Diskussion angenom- men werde. Schon die Beratungen im Arbeitskreis hätten gezeigt, dass an diesem Ziel ge- meinsam gearbeitet werde, wofür sie sich ganz herzlich bedanke. TOP 4.1 Braunkohlenplanänderungsverfahren des ‚Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvor- haben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen‘, vollständiger Vorentwurf einschließlich der Kapitel 0, 2, 3 und 9: Aufstellungsbeschluss Drucksachen Nr. BKA 0863 Stefan Götz (Vorsitzender) schlägt für das Verfahren zunächst die Beratung der neuen Ka- pitel 0, 2, 3 und 9 und im Anschluss daran die Beratung der Änderungen in den Kapiteln 7 und 8 einschließlich der sich aufgrund der Sitzung des Arbeitskreises Garzweiler II am 01.09.2025 neu ergebenen Änderungen vor. Im Anschluss erfolgt die Beratung der zeichnerischen Fest- legung sowie die der Erläuterungskarten. Grundlage der Beratung seien die synoptische Gegenüberstellung für die Kapitel 0 bis 8. Ute Sickelmann (GRÜNE) fragt, an welcher Stelle der sich auf Kapitel 2 beziehende Änderungsantrag ihrer Fraktion beraten werden solle. Stefan Götz (Vorsitzender) erwidert, dass dieser bei Aufruf des Kapitels 2 mit beraten werde. Im Anschluss erteilt er das Wort an Harald Zillikens (CDU). Harald Zillikens (CDU) betont als Vorsitzender des Arbeitskreises Garzweiler II noch ein- mal, dass der Arbeitskreis in der Lage war, die sehr umfangreichen Unterlagen gut abzuar- beiten und intensiv zu diskutieren, da die Bezirksregierung eine sehr gute Synopse erstellt habe. Man habe eine Reihe von Änderungsvorschlägen eingebracht. Im Anschluss an die Braunkohlenausschuss 176. Sitzung 26.09.2025 3 Sitzung habe es weitere Anregungen z. B. durch den Zweckverband Garzweiler in Schrift- form gegeben, die ebenfalls durch die Bezirksregierung eingearbeitet worden seien. Ihm sei wichtig zu betonen, dass der Beschluss im Arbeitskreis einstimmig getroffen worden sei. Peter Feron (CDU) möchte vorweg betonen, dass aus seiner Sicht noch wesentliche materi- elle Änderungen an dem Beschluss erforderlich seien und er sich aktuell nicht vorstellen könne, einem Beschluss ohne diese Änderungen zustimmen zu können. Er werde heute zu- stimmen, um den formalen Fortgang nicht aufzuhalten und sich nicht im Detail zu den einzel- nen Kapiteln äußern. Michael Hildemann (SPD) ergänzt als Mönchengladbacher Vertreter zu den Ausführungen seines Vorredners, dass man im Aufstellungsverfahren sei, wo alles einzubringen sei, auch an Bedenken. Auch er werde, um den Verfahrensablauf nicht zu stoppen, heute zustimmen, möchte aber bei sich ergebenden wesentlichen Änderungen auf die Gefahr für den Zeitplan durch eine mögliche 2. Offenlage hinweisen. Josef Johann Schmitz (SPD) erklärt für die SPD-Fraktion, der Arbeitskreis Garzweiler II habe mit seinem einstimmigen Beschluss sehr gute Vorarbeit geleistet, noch wesentlicher sei jedoch die sehr gute zeitintensive Vorarbeit der Geschäftsstelle gewesen, die dazu führe, dass der Beschluss hier heute so gefasst werden und in das weitere Verfahren gehen könne. Man werde dann sehen, was von den Anregungen dann noch in den endgültigen Plan mit aufgenommen werden müsse. Jetzt gehe es nur um einen notwendigen Zwischenschritt. Manfred Krause (GRÜNE) spricht an, dass seine Fraktion das in der letzten Sitzung des Strukturwandelausschusses des Regionalrates Düsseldorf von Herrn Dr. Kosma (RWE) an- gesprochene Gutachten bezüglich der Infiltrations- und Ökowässer in die entsprechenden Feuchtgebiete aus der Rheinwassertransportleitung in den vorliegenden Unterlagen ver- misse. Er bittet um einen Hinweis, ob und wenn ja wo sich dieses befinde oder um Übersen- dung mit dem Protokoll. Außerdem wolle er noch ein paar Worte zur Erläuterungskarte ver- lieren. Man habe mit Erstaunen festgestellt, dass die Bandanlage auf einmal mit dem Signé als Strukturwandelgebiet gekennzeichnet sei, was nicht den Beschlüssen des RR Düsseldorf entspreche. Bei Beibehaltung bedeute dies die Notwendigkeit eines Zielabweichungsverfah- rens. Von Seiten seiner Fraktion sehe man große Schwächen in dem Entwurf, die eine Zu- stimmung zum jetzigen Zeitpunkt nicht ermöglichen würden. Ulrich Göbbels (FDP) erklärt, dass er die Diskussion teilweise nicht mehr verstehe. Man habe doch im Arbeitskreis einstimmig beschlossen, diskutiert und der gerade angesprochene Punkt sei doch seit Jahren so entschieden, dass dort ein Strukturwandelgebiet zusammen mit einem Grünzug entstehen solle. Wer jetzt so tue, als wäre dies neu, den verstehe er nicht mehr. Die FDP werde dem vom Arbeitskreis einstimmig verabschiedeten Vorschlag der Be- zirksregierung zustimmen. Hans-Josef Dederichs (GRÜNE) fragt nach, was neben den mit in der Synopse aufgenom- menen mündlichen Beiträgen aus dem Arbeitskreis ebenfalls nachträglich eingegangenen weiteren schriftlichen Passagen sei, also ob diese auch bereits eingearbeitet seien? In Beantwortung der Fragen führt Vera Müller (HDin Dez. 32) aus, dass sowohl die von der Bezirksregierung Düsseldorf als auch von der Landfolge Garzweiler eingegangenen Beiträge sowie weitere Fachbeiträge von Frau Dr. Jaritz (Erftverband) und Frau Levacher (LANUK Braunkohlenausschuss 176. Sitzung 26.09.2025 4 NRW) in den vorliegenden Vorentwurf eingearbeitet worden seien. Zum Thema Rheinwas- sertransportleitung und dem angesprochenen Gutachten werde sie sich mit der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg absprechen. Es gehe aber nichts verloren. Rainer Thiel (SPD) greift das Thema Bandanlage auf und verweist darauf, dass von Anfang an klar gewesen sei, dass man diese und auch die Bunker als Strukturwandelgebiet neben neu entstehenden Grünflächen anzusehen habe. Manfred Krause (GRÜNE) erwidert, dass es hier nicht um die Bunkeranlagen gehe, son- dern um die Bandanlage als solche. Und da habe man für den Bereich Düsseldorf festgelegt, dies solle Grünfläche sein. Und nun tauche auf dem Gebiet des Regierungsbezirks Köln stattdessen ein großes Strukturwandelgebiet auf, was man kritisiere und für nicht notwendig erachte. Stefan Götz (Vorsitzender) schließt die allgemeine Aussprache und ruft Kapitel 0 Allge- meine Erläuterungen: Synoptische Gegenüberstellung S. 3-98 auf. Hans-Josef Dederichs (GRÜNE) kommt zurück auf die Wortmeldung von Dieter Spalink (SPD) in dem Arbeitskreis Garzweiler II. Im Braunkohlenplan Garzweiler hätte man ebenfalls gerne eine Höchstgrenze dessen, was aus dem Tagebau entnommen werden könne, um in anderen Tagebauen eingeführt zu werden. Statt immer nur auf das sog. „FUMINCO-Gutach- ten“ zu verweisen, könnten doch auch die Massen in Summe hier eingeführt werden. Stefan Götz (Vorsitzender) schlägt vor, diese Anregung ins Protokoll aufzunehmen und im weiteren Beteiligungsverfahren abzuhandeln. Als nächstes ruft er Kapitel 2 Wasserhaushalt S. 118-168 auf, wozu auch der Antrag der Fraktion der GRÜNEN gehöre. Ute Sickelmann (GRÜNE) führt aus, dass es für ihre Fraktion nicht nachvollziehbar sei, aus welchen Gründen RWE eine Reinigung des Infiltrations- und Ökowassers bis auf Eisen, Mangan und Schwebstoffe nicht zwingend für erforderlich halte. Dies stehe im Widerspruch zu Aussagen des Erftverbands, der eine solche Vorreinigung des Infiltrationswassers unbe- dingt für erforderlich halte. Eine Vorreinigung sei technisch möglich, entsprechende Anlagen existierten bereits. Man wolle daher die u. a. in Kapitel 2.4 Oberflächengewässer verwende- ten einschränkenden Worte „gegebenenfalls“ gestrichen haben. Vera Müller (HDin Dez. 32) führt zu dem Vorschlag aus, dass man sich ja genau hierzu im letzten Arbeitskreis ausgetauscht habe und dort das Wort „gegebenenfalls“ gestrichen und stattdessen einvernehmlich die Formulierung „sofern nach fachgesetzlicher Maßgabe erfor- derlich“ gewählt worden sei. Man habe versäumt, diese Ergänzung in den Kapiteln 2.2. und 2.4 einzupflegen. Ohne Widerspruch wird der Vorschlag von Stefan Götz (Vorsitzender) angenommen, den Antrag mit den ergänzenden Ausführungen der Bezirksregierung in das weitere Verfahren zu geben. Sodann ruft er Kapitel 3 Naturhaushalt S. 169-194 auf und, da es hierzu keine Wortmeldungen gibt, direkt im Anschluss Kapitel 9 Umweltverträglichkeitsprüfung ein- schließlich Umweltprüfung S. 181-432 und erteilt das Wort an den von RWE Power AG mit der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich Umweltprüfung für das geänderte Abbauvorhaben beauftragten Gutachter Jochen Froelich (Gutachterbüro Froe- lich und Sporbeck) zu einem Kurzvortrag, welcher dem Protokoll beigefügt ist. Braunkohlenausschuss 176. Sitzung 26.09.2025 5 Jochen Froelich (Gutachterbüro Froelich und Sporbeck) führt aus, dass sich der Abbau- bereich Garzweiler II nach der Leitentscheidung der Landesregierung von 2023 von ur- sprünglich 4800 ha auf 2420 ha verkleinere, also etwa halbiere. Durch die Veränderung der Geometrie ergäben sich auch Änderungen für den Braunkohlenplan Frimmersdorf Garzwei- ler I, die auch die Wiedernutzbarmachung in diesem Bereich verändere. Es seien die Auswir- kungen der veränderten Planungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter gemäß § 2 Absatz 1 Anlage 4 UVPG betrachtet worden. Im Anschluss erteilt Stefan Götz (Vorsitzender) das Wort zu Nachfragen. Manfred Krause (GRÜNE) fragt, welche Verbesserungen sich denn für die untersuchten Schutzgüter ergeben würden oder ob die Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen nicht Teil der Aufgabenstellung gewesen sei. Jochen Froelich (Gutachterbüro Froelich und Sporbeck) erwidert, dass Aufgabenstellung die Auswirkungen der Veränderungen des Plangebietes gewesen sei. Diese Verkleinerung habe grundsätzlich positiv zu bewertende Auswirkungen im Vergleich zum Ausgangsplan. Grundsätzlich bestehe im Rahmen der Rekultivierung auch die Möglichkeit, höherwertige Strukturen wiederherzustellen als durch das Abbauvorhaben in Anspruch genommen wur- den. Vera Müller (HDin Dez. 32) führt ergänzend aus, dass zu einer UVP/UP immer auch ein Ka- pitel der Gesamtbewertung und in diesem Kapitel auf der Seite 415 könne man dann ent- sprechendes nachlesen. Stefan Götz (Vorsitzender) fragt sodann nach, ob es zum Kapitel 9 auf den Seiten 181-432 noch weitere Wortmeldungen gebe. Da dies verneint wird, ruft er die Beratungen der Ände- rungen in den Kapiteln 7 Seiten 269-294 (Verkehr) auf, und, da es hierzu keine Wortmel- dungen gibt, Kapitel 8 (Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarma- chung) auf den Seiten 295-315 auf. Auch hierzu gibt es keine Wortmeldungen, so dass er den Punkt Zeichnerische Festlegungen und Erläuterungskarten aufruft. Mangels Wort- meldungen hierzu ruft er sodann den Beschlussvorschlag zu TOP 4.1 Aufstellungsbeschluss auf. Da es keine Wortmeldung hierzu gibt, ruft er die Abstimmung auf. Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss: Beschlussvorschlag: Der Braunkohlenausschuss beschließt die Aufstellung des Braun- kohlenplans ‚Br aunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzwei- ler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpas- sungen‘ auf der Grundlage des Planvorentwurfes (Stand September 2025) in der vom Arbeitskreis am 01.09.2025 beschlossenen Fas- Braunkohlenausschuss 176. Sitzung 26.09.2025 6 sung inkl. der zeichnerischen Festlegung und der zugehörigen Er- läuterungskarten und beauftragt die Regionalplanungsbehörde, die Beteiligung gem. § 9 Abs. 2 ROG durchzuführen. Der Braunkohlenausschuss ermächtigt die Regionalplanungsbe- hörde, vor Offenlage öffentlicher Auslegung erforderliche redaktio- nelle Änderungen am Planentwurf vorzunehmen. TOP 4 .2 Braunkohlenplanänderungsverfahren des ‚Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvor- haben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen‘; Beteiligte, Beteiligungsfrist und Auslegungsfrist Drucksachen Nr. BKA 0864 Sodann ruft Stefan Götz (Vorsitzender) den TOP 4.2. und ruft mangels Wortmeldungen die Abstimmung auf. Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: Beschlussvorschlag: 1. Beteiligte im Braunkohlenplanänderungsverfahren des ‚Braunk ohlenplans Garzweiler II für das aufgrund des verein- barten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzwei- ler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten An- passungen‘ sind die in der Beteiligtenliste aufgeführten öf- fentlichen Stellen und die Öffentlichkeit. Die Regionalpla- nungsbehörde kann weitere öffentliche Stellen als Beteiligte zulassen, wenn deren Mitwirkung zweckmäßig erscheint und soweit deren Aufgabenbereich durch den geänderten Braun- kohlenplan betroffen ist. 2. Die Frist, innerhalb derer die Beteiligten Stellungnahmen zum Entwurf des ‚Br aunkohlenplans Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorha- ben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen‘ vorbringen können (Beteiligtenfrist), wird auf elf Wochen festgesetzt. Braunkohlenausschuss 176. Sitzung 26.09.2025 7 3. Die Frist für die öffentliche Auslegung wird auf sieben Wo- chen festgesetzt. Parallel erfolgt eine Veröffentlichung der Planunterlagen auf den Internetseiten der Bezirksregierun- gen Köln und Düsseldorf sowie aller Gemeinden und Kreise, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird (s. § 73 Abs. 2 VwVfG). TOP 5 S teuerungs- und Koordinierungsgruppe Rheinisches Revier (Wasserwirt- schaftliches Gesamtkonzept), Herr Gaul (MUNV) Drucksachen Nr. BKA 0862 Stefan Götz (Vorsitzender) ruft den TOP 5 auf und verweist auf die vorliegenden Unterlagen und darauf, dass Herr Gaul (MUNV) für Erläuterungen zur Verfügung stehe. Josef Johann Schmitz (SPD) erklärt, dass man aufgrund der vorangegangenen Diskussio- nen nichts anderes erwartet habe als man jetzt vorliegen habe. Dies stelle die SPD jedoch nicht zufrieden. Man sei der Auffassung, dass eine ständige Berichterstattung im BKA erfolgen müsse, sobald eine schriftliche Ausarbeitung aus den gebildeten Gremien vorliege, damit er immer auf dem aktuellen Stand sei und ggfs. auch noch andere Überlegungen in die Arbeits- weise beim Land einbringen könne. Man schlage daher eine Ergänzung des Beschlusses vor, dass der BKA einen ständigen TOP hierzu auf die TO nehme. Herr Gaul (MUNV) erklärt, dass man dem selbstverständlich sehr gerne nachkommen werde, zumal man ja jetzt regelmäßig an den Sitzungen des BKA teilnehme. Was die schriftlichen Berichte angehe, könne er schon jetzt avisieren, dass zum Herbst ein umfassender Bericht fachlich erarbeitet werde, den man gerne sowohl in die November-Sitzung des BKA als auch den Unterausschuss Bergbausicherheit und Umweltausschuss des Landtages einbringen wolle. Manfred Krause (GRÜNE) dankt für den Bericht, der, wie schon ausgeführt, nicht alle Erwar- tungen erfülle, die man in dem ursprünglichen Antrag formuliert habe. Er habe eine Nachfrage zu dem Punkt 1 Bestandsaufnahme und Analyse, wo stehe, dass ein Schwerpunkt auf der künftigen Rolle des Rheinwassers ab 2030 liege, welches maßgeblich in die Wasserwirtschaft des Rheinischen Reviers einbezogen werde. Er bittet um Erläuterung, wie dieser Schwerpunkt aussehe. Herr Gaul (MUNV) antwortet, dass diese Frage wesentlicher Bestandteil des gerade ange- kündigten Berichts sein werde, er führt weiter aus, dass die Qualität des Rheinwassers jetzt schon zu berücksichtigen sei auch in der Perspektive der Seebefüllung und der Bewässerung der ökologischen Feuchtgebiete. Und auch der Trinkwassergewinnung. Diese würden unter- schiedliche Qualitätsanforderungen stellen. Diese müssten jetzt schon festgelegt werden. Dies stelle eine Herausforderung dar, da über solche langen Zeiträume üblicherweise nicht nach- gedacht werde. Braunkohlenausschuss 176. Sitzung 26.09.2025 8 Peter Feron (CDU) erinnert an seine vorherigen Ausführungen und möchte nochmals darauf hinweisen, dass man Änderungen nicht nur im Hinblick auf die UVP habe, sondern durch die Planänderungen noch weitere Bereiche zu betrachten sein werden. Horst Lambertz (GRÜNE) betont die Bedeutung der klimatischen Verhältnisse hinsichtlich des Rheinwassers und der in Berichten vorhergesagten Temperaturänderungen und dass man sich bis 2050 im Bereich von 5 Grad bewegen könne. Dies könne auch die Zusammen- setzung des Rheinwassers ändern, da man in 15 Jahren keine Gletscher mehr in den Alpen habe. Er frage sich, wie man eine solche Situation im Hinblick auf die Befüllung des Sees und den Kontakt mit dem Grundwasser berechne. Stefan Götz (Vorsitzender) ruft unter Bezugnahme des avisierten Berichts im November den Beschlussvorschlag mit der vorgetragenen Ergänzung von Josef Johann Schmitz (SPD) auf. Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und legt fest, zu diesem Thema zukünftig einen ständigen Punkt auf die Tagesordnung des Braunkohlenaus- schusses zu setzen. Der Beschluss wird einstimmig angenommen. TOP 6 Anträge - keine - TOP 7 Anfragen - keine - TOP 8 Mitteilungen TOP 8.1 der Bezirksregierung TOP 8.1.1 Seeablauf Hambach: Bericht zur Abraumbilanz und dem Zeitplan (RWE) Drucksachen Nr. BKA 0861 Gudrun Zentis (GRÜNE) bedankt sich für die Information, mit der man zukünftig gut weiter- arbeiten könne. TOP 8.1.2 Braunkohlenplan Fortuna-Garsdorf: Feststellung der Nichterforderlich- keit eines Zielabweichungsverfahrens für den Abschlussbetriebsplan für die Bereiche Kohlebunker, Beladeanlage und Rather Schleife Stefan Götz (Vorsitzender) erteilt das Wort an Johanna Weber (Dez. 32). Johanna Weber (Dez. 32) erläutert, dass die Bergbautreibende RWE Power AG für die noch nicht rekultivierten Flächen im Bereich des Braunkohlenplans Fortuna-Garsdorf ein Wie- Braunkohlenausschuss 176. Sitzung 26.09.2025 9 dernutzbarmachungskonzept vorgelegt hat, welches gemäß der Leitentscheidung 2023 flä- chenoptimiert und massensparend sei. Dies betreffe die Bereiche des Kohlenbunkers, der Be- ladeanlage und der Rather Schleife, insgesamt ca. 140 ha. Im Vorfeld der Einleitung eines bergrechtlichen Abschlussbetriebsplanverfahrens hat die Bergbaubetreibende die Bezirksre- gierung um eine Einschätzung gebeten, ob ein Zielabweichungsverfahren für die geplante Wiedernutzbarmachung notwendig sei. Dieses Konzept führe zwar zu einer geringfügigen Ver- schiebung der Bodennutzungsarten zwischen landwirtschaftlicher Fläche und Forstwirtschaft, von ursprünglich vorgesehenen 2/3 zu 1/3 auf 60% landwirtschaftlicher Fläche zu 40 % forst- wirtschaftlicher Fläche, widerspreche aber nicht der Zielvorgabe, weil diese nur eine ungefähre Verteilung der Bodennutzungsarten vorgebe und eine Abweichung von 7 % im Rahmen der planerischen Auslegung vertretbar sei. Daher sei kein Zielabweichungsverfahren notwendig. Gudrun Zentis (GRÜNE) hält die vorgetragenen Informationen für nachvollziehbar, bittet aber um eine Information zum derzeitigen Grundwasserstand. TOP 8.1.3 Braunkohlenplan Inden Räumlicher Teilabschnitt II: Rücküberführung von für die Braunkohlengewinnung nicht mehr erforderlichen Bereichen in die kommunale Planungshoheit Drucksachen Nr. BKA 0865 - Keine Wortmeldungen - TOP 8.1.4 Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg zum Entfall des 4. Rahmenbe- triebsplans Hambach Stefan Götz (Vorsitzender) er teilt zum mündlichen Vortrag das Wort an Herrn Küster (BRA) Herrn Küster (BR Arnsberg) trägt vor, dass es im Rahmen des 3. Rahmenbetriebsplans Hambach für 2020 bis 2030 eine Nebenbestimmung gab, bis Ende 2025 einen weiteren Rah- menbetriebsplan für den Zeitraum ab 2030 vorzulegen. Da die Gewinnung im Tagebau Ham- bach planmäßig in 2029 endet, sei ein solcher nicht mehr erforderlich. Daher habe die BRA diese Nebenbestimmung von Amts wegen am 12.09.2025 aufgehoben. TOP 8.2 des Vorsitzenden Stefan Götz (Vorsitzender) teilt mit, dass man eigentlich zur Sitzung die neue Zusammen- setzung des Braunkohlenausschusses habe mitteilen wollen, es fehlen hierfür jedoch noch die Zahlen aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf. Sobald diese vorlägen, werde man das Ergeb- nis nachliefern. Braunkohlenausschuss 176. Sitzung 26.09.2025 10 gez. Stefan Götz gez. Josef Johann Schmitz gez. Jürgen Schuiszill (Vorsitzender des Braunkohlenausschusses) (Stell. Vorsitzender des Braunkohlenausschusses) (Geschäftsstelle des Braun- kohlenausschusses) Seite 1 Braunkohlenplanänderungsverfahren „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ Sitzung des Braunkohlenauschusses am 26.09.2025 Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich Umweltprüfung im Auftrag der RWE Power AG Seite 2 Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich Umweltprüfung für das Vorhaben gemäß Leitentscheidung 2023 • Der Abbaubereich Garzweiler II wird von ursprünglich rd. 4.800 ha auf rd. 2.420 ha verkleinert. • Aufgrund der Nicht-Inanspruchnahme des westlichen Tagebaubereichs verändert sich die Geometrie des Tagebaus, so dass auch der räumliche Geltungsbereich des Braunkohlenplans Frimmersdorf (BKPL Garzweiler I) durch die Änderung betroffen ist. BKPL Garzweiler II BKPL Frimmersdorf (Garzweiler I) • Die Angaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich Umweltprüfung betrachten die Auswirkungen auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 und Anlage 4 UVPG, die bei Umsetzung des Vorhabens in der geänderten Form noch zu erwarten sind und welche Auswirkungen sich durch die Änderung des Vorhabens ergeben. • Die Auswirkungsprognose zur Prüfung der Umweltverträglichkeit erfolgt nach den materiell- rechtlichen Vorgaben auf umfangreichen, aktuellen Datengrundlagen sowie auf Grundlage spezieller Fachgutachten und Untersuchungen, z.B.: Artenschutzrechtliche Machbarkeits- prüfungen, NATURA 2000-(FFH-)Verträglichkeits- prüfungen, Fachbeitrag Natur und Landschaft, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie. Seite 3 Untersuchungsraum Die Bestimmung des Untersuchungsraumes erfolgt differenziert nach Wirkbereichen unter Berücksichtigung der jeweiligen fachrechtlichen Anforderungen für jedes Schutzgut. Für eine grobe Systematisierung wurde eine Gliederung in (Teil-)Untersuchungsgebiete vorgenommen: • Untersuchungsgebiet „Inanspruchnahmefläche“ (rot): Bereich der unmittelbaren bergbaulichen Inanspruchnahme • Untersuchungsgebiet „Nicht-Inanspruchnahmefläche“ (grün): Fläche, die nun vom Abbau ausgenommen wird • Untersuchungsgebiet „500m-Wirkraum“ (blau schraffiert u. grau): 500m breiter Korridor entlang der geplanten finalen Abbaugrenze (ausgenommen der noch nicht rekultivierte Grenzbereich) • Untersuchungsgebiet „Flächen der Wiedernutzbarmachung“: Betrachtung der Auswirkungen der veränderten Wiedernutzbarmachung gegenüber den in den Braunkohlenplänen Garzweiler II und Frimmersdorf genehmigten Darstellungen Seite 4 • Untersuchungsgebiet „Wirkpfad Wasser“ (mit schützenswerten Feuchtgebieten): Ergibt sich aus dem von der RWE POWER AG im Jahr 2024 erstellten Grundwassermodell. Seine Abgrenzung erfolgt auf Basis der hydrogeologischen Gegebenheiten und schutzgutbezogenen Anforderungen. Untersuchungsraum Seite 5 Betrachtete Schutzgüter und Wirkfaktoren Schutzgüter (SG) nach § 2 Abs. 1 und Anlage 4 UVPG • Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit (M) • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt (T/Pf/bV) • Fläche und Boden (Fl/Bo) • Wasser (W) • Luft und Klima (Lu/Kl) • Landschaft (L) • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter (Ku/Sa) • Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern, z.B.: − Nutzung durch den Menschen – alle übrigen SG (inkl. Erholungsnutzung – Landschaftsbild) − Wasserverfügbarkeit – Bodenfeuchteregime – Biotoptypen − Bodeneigenschaften/-funktionen – Grundwasserstände/-menge/-qualität Wirkfaktoren des Vorhabens • Flächen- / Landinanspruchnahme (Förderphase1), relevante SG: M, T/Pf/bV, Fl/Bo, W, Lu/Kl, L, Ku/Sa • Zerschneidung und Barrierewirkung (Förderphase), relevante SG: M, T/Pf/bV, L • Emissionen (hauptsächlich Förderphase), relevante SG: M, T/Pf/bV, Lu/Kl • Bodenbewegungen (Förderphase und Abschlussphase2), relevante SG: M, Ku/Sa • Veränderungen des Wasserhaushalts (Förderphase und Abschlussphase), relevante SG: M, T/Pf/bV, Bo, W, Ku/Sa • Herstellung des Tagebausees (Abschlussphase), relevante SG: M, T/Pf/bV, Fl/Bo, W, Kl, L Betrachtet werden nach Maßgabe der fachgesetzlichen Anforderungen die entsprechenden Auswirkungen … • … der Änderung des Vorhabens, auch auf die Wiedernutzbar- machung im Bereich des Braunkohlenplans Frimmersdorf, • … des Vorhabens in seiner geänderten Form. Dies erfolgt schutzgutbezogen auf Grundlage der Wirkfaktoren. 1 Förderphase: bis Ende 2035 (Großgeräte und Hilfsgerätebetrieb), 2 Abschlussphase: ab Anfang 2036 (Beginn Wassereinleitung in den Tagebausee) Seite 6 Einfluss der Änderung des Vorhabens auf seine Wirkfaktoren • Flächen-/ Landinanspruchnahme: − Verringerung der Abbaufläche um rd. die Hälfte (rd. 2.420 ha statt rd. 4.800 ha). − Die Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich, Berverath, Holzweiler, die Siedlung Dackweiler und die Feldhöfe Hauerhof, Eggerather Hof, Weyerhof und Roitzer Hof bleiben dadurch erhalten. • Zerschneidung und Barrierewirkung: − Geringere räumlich-funktionale und visuelle Trennwirkungen durch Beschränkung des Abbaufeldes auf den östlichen Teil des 1995 genehmigten Abbaufeldes. • Emissionen: − Emissionen aus dem Tagebaubetrieb (Lärm, Luftschadstoffe, Staub, Licht) enden rd. 15 Jahre früher (2030, optional 2033 anstatt 2045) und fallen auch insgesamt geringer aus. • Bodenbewegungen: − Die Abbautätigkeiten als theoretisch mögliche Auslöser von Bodenbewegungen enden rd. 15 Jahre früher (2030, optional 2033 anstatt 2045). − Auch die Grundwasserabsenkungen als mögliche Ursache eventueller Bodensetzungen müssen weniger lange fortgesetzt werden. − Aus der veränderten Tagebaugeometrie und Gestalt des Restsees und der Abraumkippe ergeben sich keine nachteiligen Auswirkungen auf die Böschungsstabilität (Böschungsanlage gem. Richtlinie für Standsicherheits- untersuchungen - RfS) . Seite 7 • Veränderung des Wasserhaushalts: − Aufgrund der Verkleinerung des Abbaufeldes und der damit verbundenen verkürzten Betriebsdauer des Tagebaus Garzweiler II werden Umfang und Dauer der Beeinflussungen des Wasserhaushalts im Umfeld insgesamt reduziert. − Früheres Einsetzen des natürlichen Grundwasserwiederanstiegs. • Herstellung des Tagebausees: − Verringerung der Tagebauseefläche um rd. 84 ha (rd. 2.216 statt rd. 2.300 ha) und veränderte Lage des Tagebausees -> See teilweise im Bereich des Braunkohlenplans Frimmersdorf, hier keine Wiederherstellung landwirtschaftlicher Nutzflächen und natürlicher Bodenfunktionen mehr möglich. − Beginn der Seebefüllung rd. ein Jahrzehnt früher. ➢ Die Änderungen führen aufgrund der verkleinerten Abbaufläche und der verkürzten Betriebsdauer des Tagebaus insgesamt zu einer Minderung / Abschwächung der Wirkfaktoren des Vorhabens. Einfluss der Änderung des Vorhabens auf seine Wirkfaktoren … sind im Wesentlichen zu erwarten aufgrund • der noch erforderlichen Flächen-/Landinanspruchnahme ->Funktionsverluste − SG M: Nutzungs-/Grundstücksflächen (im Weiteren nur noch außerhalb bestehender Siedlungen) − SG T/Pf/bV: Biotopflächen/Habitatstrukturen/Lebensräume (überwiegend geringer bis mittlerer Bedeutung) − SG Fl/Bo: Landnutzungspotenziale, natürliche Bodenfunktionen − SG L/Kl Lufthygienisch und klimaökologisch wirksame Vegetationsstrukturen (vereinzelt) − SG W: Östl. Abschnitt des Holzweiler Fließes (nur bei Niederschlagereignissen wasserführend) − SG L: Landschaftsgliedernde Gehölzstrukturen (vereinzelt) − SG Ku/Sa: Noch im Abbaubereich befindliche Bau- und Bodendenkmale (erkundet, dokumentiert) • von Veränderungen des Wasserhaushalts und sich daraus ergebenden Wechselwirkungen ->Funktionsbeeinträchtigungen − SG T/Pf/bV: Feucht(wald)biotope (kleinflächig beeinträchtigt – teilw. erheblich, aber kompensierbar) − SG Bo: Grundwasserabhängige Böden (im Weiteren nur noch geringfügig beeinflusst) − SG W: Mengenmäßiger Zustand der Grundwasserkörper (im Weiteren nur noch geringfügig) • Herstellung des Tagebausees ->Funktionsveränderungen/-beeinflussungen − SG Fl/Bo: Zukünftige Landnutzungspotenziale und natürliche Bodenfunktionen − SG W: Neuer Oberflächenwasserkörper mit verändertem Grundwasserregime im Nahbereich − SG Kl: Ausgedehntes Gewässerklimatop mit temperaturausgleichender Wirkung im Nahbereich − SG L: Ausgedehnter Wasserkörper (inkl. Randstrukturen) als neues, prägendes Landschaftselement Seite 8 Auswirkungen des Vorhabens in seiner geänderten Form auf die Schutzgüter Seite 9 Fazit ➢ Gegenüber der durch den Braunkohlenplan Garzweiler II (1995) genehmigten Planung sind die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens in seiner geänderten Form deutlich geringer. ➢ Die Änderungen führen ihrerseits zu einer erheblichen Verringerung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt. ➢ Die durchgeführte Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter sowie die Bewertung der Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern zeigt, dass durch die Realisierung des Vorhabens in der geänderten Form insgesamt keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbleiben – auch nicht nach den Kriterien der artenschutzrechtlichen Vereinbarkeit, der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, der NATURA 2000-(FFH-) Verträglichkeit und der Vereinbarkeit mit den Zielen der EU-WRRL. Seite 10 Vielen Dank Seite 11 „Back-up“ Einfluss der Wirk- faktoren auf die Schutz- güter Seite 12 Seite 13 Fachgutachten, Untersuchungen und Datengrundlagen, die bei der UVP/UP berücksichtigt wurden Fachgutachten, Untersuchungen: • Archäologisch-historisch-bodenkundlicher Fachbeitrag, JÜLICH & BECKER (2023) • Artenschutzrechtliche Machbarkeitsprüfung – hier: Fortführung des Tagebaubetriebs einschließlich Wiedernutzbarmachung, KBFF (2024a) • Artenschutzrechtliche Machbarkeitsprüfung – hier: Mögliche Veränderungen des Wasserhaushalts und der Wasserbeschaffenheit, KBFF (2024b) • Fachbeitrag Natur und Landschaft, F&S (2025) • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, GICON RESOURCES (2025) • Gutachterliche Prognose über die zukünftig zu erwartende Grundwassergüte im Abstrombereich der Kippe Garzweiler; RWTH AACHEN (2024) • Kartierung nährstoffarmer Vegetationseinheiten. Braunkohlenplan Garzweiler II. F&S (2024) • Klimaexpertise: Tagebau Garzweiler II – Klimaökologische Bewertung des geplanten Tagebausees, GEO-NET UMWELTCONSULTING (2024) • Schalltechnische Untersuchung der zu erwartenden Geräusch- immissionen aus dem Tagebau Garzweiler - Tagebaustände Ende 2027 und Ende 2029 -, RWE POWER AG (2024f) • Planerische Mitteilung zur Standsicherheitsuntersuchung der geplanten Tagebauseeböschungen für den Tagebausee Garzweiler, RWE Power AG (2023) • Prognose zur limnologischen Entwicklung des zukünftigen Tagebausees Garzweiler II, BTU COTTBUS-SENFTENBERG, RWTH AACHEN, IWB DR. UHLMANN, IFB POTSDAM-SACROW (2025) • Untersuchung der FFH-Verträglichkeit für die FFH- und VS- Gebiete der Venloer Scholle und südlichen Krefelder Scholle, KIFL (2024a) • FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für FFH- und VS-Gebiete der Rur-Scholle, der Erft-Scholle sowie der linksrheinischen Kölner Scholle, KIFL (2024b) Datengrundlagen: • Bau- und Bodendenkmale im Untersuchungsraum (Auflistung), RWE POWER AG (2024a) • Geräuschmessungen im Rheinischen Revier – Tagebau Garzweiler, Messverfahren und Ergebnisse, RWE POWER AG (2024c) • Grundwasserentnehmer (Auflistung), RWE POWER AG (2024d) • Grundwassermodell für das Rheinische Revier, RWE POWER AG (2024e) • Oberflächengewässer (Auflistung), RWE POWER AG (2024g) • Staubniederschlagsmessungen im Rheinischen Revier – Tagebau Garzweiler. Messverfahren und Ergebnisse, RWE POWER AG (2024h) Seite 14 Landinanspruchnahme und Wiedernutzbarmachung im Bereich des Braunkohlenplans Garzweiler II BKPl Garzweiler II: Ausgangszustand BKPl Garzweiler II: Planzustand Seite 15 Überplanungsbereich Braunkohlenplan Frimmersdorf (Garzweiler I): Ursprünglich geplante und geänderte Wiedernutzbarmachung • Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit durch … − … noch erforderliche Flächen-/Landinanspruchnahme -> Nutzflächen (siehe auch „Fläche“), jedoch keine weiteren Siedlungen. • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt durch … − … noch erforderliche Flächen-/Landinanspruchnahme -> Biotopflächen/Habitatstrukturen/Lebensräume, jedoch Kompensation in der Bergbaufolgelandschaft (langfristig in ökologisch höherer Qualität) und Vermeidungs- sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für artenschutzrechtlich relevante Betroffenheiten; − … Wechselwirkungen, die sich durch Veränderungen des Wasserhaushalts (Grundwasserabsenkungen, s.u.) ergeben -> kleinflächig erhebliche Beeinträchtigung von Feuchtwaldbiotopen, jedoch kompensierbar im Sinne der Eingriffsregelung. • Fläche und Boden durch … − … noch erforderliche Flächen-/Landinanspruchnahme -> Landnutzungspotenziale, natürliche Bodenfunktionen, jedoch weitgehende Wiederherstellung im Rahmen der Wiedernutzbarmachung; − … Wechselwirkungen, die sich durch Veränderungen des Wasserhaushalts (Grundwasserabsenkungen, s.u.) ergeben -> Beeinflussung grundwasserabhängiger Böden sind jedoch größtenteils bereits eingetreten, kaum noch weitergehende Auswirkungen zu erwarten; − … Herstellung des Tagebausees -> dauerhafter Verlust von Landnutzungspotenzialen und Bodenfunktionen, Ablösung durch einen ausgedehnten Wasserkörper mit seinerseits vielfältigen Funktions- und Nutzungspotenzialen. Seite 16 Auswirkungen des Vorhabens in seiner geänderten Form auf die Schutzgüter Seite 17 Auswirkungen des Vorhabens in seiner geänderten Form auf die Schutzgüter • Wasser durch … − Teilinanspruchnahme der Köhm (auf Grundlage des genehmigten Braunkohlenplans Garzweiler II bereits erfolgt) und des Holzweiler Fließes (noch ausstehend); − … Grundwasserabsenkungen zur Trockenhaltung des Tagebaus (Sümpfung) und zur Sicherung der Böschungsstabilität während der Befüllung des Tagebausees (nachlaufende Sümpfung) -> maximale Auswirkungen auf den mengenmäßigen Zustand der Grundwasserkörper bereits erreicht -> WRRL-Konformität durch die Inanspruchnahme von bestehenden Ausnahmen und abweichenden Bewirtschaftungszielen für die betroffenen Grundwasserkörper aus dem Hintergrundpapier (HGP) Braunkohle; − … ggf. Beeinflussung der Wasserbeschaffenheit durch Kippenwasserabstrom -> Sulfat- und ggf. Schwermetallbelastung, ggf. Monitoring, Gegenmaßnahmen (z.B. im Einzelfall Abfangbrunnen für Oberflächengewässer) und Ausnahmen / abweichende Bewirtschaftungsziele für die betroffenen (Grund- und Oberflächen-)Wasserkörper; − … Einstellen eines dauerhaften neuen Grundwasserregimes im Umfeld des Tagebausees, im Einzugsgebiet des Sees können ggf. die Wasserführung grundwasserabhängiger Oberflächengewässer sowie die Grundwasserstände in Feuchtgebieten reduziert werden; jedoch keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Seite 18 Auswirkungen des Vorhabens in seiner geänderten Form auf die Schutzgüter • Luft und Klima durch … − … noch erforderliche Flächen-/Landinanspruchnahme -> lufthygienisch und klimatisch wirksame Vegetationsstrukturen untergeordneter Bedeutung im Abbaufeld, jedoch deutliche Überkompensation im Rahmen der Wiedernutzbarmachung (Waldmehrung). • Landschaft durch … − … noch erforderliche Flächen-/Landinanspruchnahme -> landschaftsbildwirksame Strukturen und Erlebnisräume untergeordneter Bedeutung im Abbaufeld, jedoch landschaftsgerechte Neugestaltung des Landschaftsbildes im Rahmen der Wiedernutzbarmachung (langfristig in höherer Qualität). • kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter durch… − … noch erforderliche Flächen-/Landinanspruchnahme -> Verlust aller Baudenkmäler und archäologischen Fundstellen im noch verbleibenden Abbaubereich; zuvor genaue Erfassung und Dokumentation. • Flächen-/ Landinanspruchnahme: − Über die auf Grundlage des Braunkohlenplans Garzweiler II (1995) genehmigte Umsiedlung und bergbauliche Inanspruchnahme der Siedlungsflächen Immerath-Alt und Lützerath-Alt hinaus verursacht die aktuelle Planung keine weitere Inanspruchnahme von Siedlungsflächen. • Zerschneidung und Barrierewirkung: − Trennung räumlicher, z.B. erholungsrelevanter Funktionsbeziehungen durch Inanspruchnahme des östlichen Bereichs des 1995 genehmigten Abbaufeldes. • Emissionen: − Immissionswerte der TA Lärm und TA Luft werden sicher eingehalten, teilweise gewährleistet durch Lärm- bzw. Staubschutzmaßnahmen. • Bodenbewegungen: − Die im Zusammenhang mit dem Vorhaben eventuell möglichen (bergbauinduzierten) Bodenbewegungen haben keine direkten Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen. Sie könnten allenfalls mittelbar über etwaige Beschädigungen von Kultur- und Sachgütern (-> siehe dort) auf den Menschen einwirken. • Veränderung des Wasserhaushalts: − Es wird sichergestellt, dass die öffentliche und private Wasserversorgung langfristig in ausreichender Menge und Güte gewährleistet ist (ohnehin Aufbereitung des geförderten Rohwassers, ggf. Verlagerung von Trinkwassergewinnungsanlagen, Ersatzwasserbereitstellung). − Zur Trinkwassergewinnung genutztes Grundwasser wird nicht von relevanten Stofffrachten aus dem Kippenwasserabstrom (siehe SG Wasser) erreicht. • Herstellung des Tagebausees: − Verlust von Landnutzungspotenzialen im Bereich der zukünftigen Tagebauseefläche; Aufwertung der landschaftlichen Erholungsfunktion. Seite 19 Im Einzelnen: Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit Seite 20 Im Einzelnen: Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt • Flächen-/ Landinanspruchnahme: − Inanspruchnahme von Biotop- und Lebensraumstrukturen, deren ökologischer Wert im Rahmen der Wiedernutzbarmachung nach den Vorgaben der Eingriffsregelung kompensiert (§ 15 BNatSchG) und deren artenschutzrechtlicher Relevanz (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 u. 3 i.V.m. Abs. 5) durch Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Rechnung getragen wird, im östlichen Bereich des 1995 genehmigten Abbaufeldes (2.420 ha); vorsorglich liegen artenschutzrechtliche Ausnahmen für die Arten Kreuzkröte, Wechselkröte und Haselmaus vor; gebietsschutzrechtlich (NATURA 2000) relevante Betroffenheiten entstehen nicht. • Zerschneidung und Barrierewirkung: − Trennung von Austausch-/Funktionsbeziehungen im Biotopverbund durch Inanspruchnahme des östlichen Bereichs des 1995 genehmigten Abbaufeldes. • Emissionen: − Aufgrund der durch den fortschreitenden Tagebaubetrieb bedingten geringen Empfindlichkeiten sind keine relevanten Auswirkungen zu erwarten; zudem wirken Immissionsschutzpflanzungen und -wälle bzw. Lärmschutzmaßnahmen möglichen Beeinträchtigungen entgegen. Seite 21 Im Einzelnen: Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt • Veränderung des Wasserhaushalts: − Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf Biotope durch Veränderungen der Wasserbeschaffenheit (siehe SG Wasser) infolge von Versickerungen, Einleitungen und stoffliche Einträge mit dem Kippenwasserabstrom (Sulfat, Schwermetalle) zu erwarten. Die vom Anstieg sulfathaltigen Grundwassers betroffenen Böden weisen von Natur aus eine gute Basenversorgung und dementsprechend ein ausreichendes Puffervermögen gegenüber einer sulfatbedingten Bodenversauerung auf, so dass eine durch Schwermetallmobilisierung verursachte Schädigung von Pflanzenwurzeln nicht zu stattfindet. − Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen (Biotopwertminderungen) einzelner Feuchtwaldstandorte durch Grundwasserabsenkungen sind kompensierbar, der Feuchtwaldcharakter (Biotoptyp) bleibt erhalten; Grundwasserabsenkungen wirken sich zudem nur langsam aus, so dass sich die Vegetation der betroffenen Biotope sukzessive anpassen kann. Gebietsschutzrechtlich (NATURA 2000) und artenschutzrechtlich relevante Betroffenheiten entstehen nicht. − Der Grundwasserwiederanstieg stellt natürliche, mit den vorbergbaulichen Verhältnissen vergleichbare Standort-/Wuchsbedingungen wieder her und ist zudem ein langsamer Prozess, an den sich die Vegetation der betroffenen Biotope sukzessive anpassen kann. • Herstellung des Tagebausees: − Der rd. 2.216 ha große Tagebausee wird ein hohes ökologisches Entwicklungspotenzial haben, insbesondere in den Flachwasser- zonen und Uferbereichen. Die aquatischen Artengemeinschaften werden sich mittel- bis langfristig in einer für den Gewässertyp („geschichteter Tieflandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet“) charakteristischen Ausprägung und Artenzusammensetzung entwickeln. Seite 22 Übersicht der Biotoptypen in den relevanten Absenkungsbereichen Seite 23 Übersicht der Biotoptypen in den relevanten Aufhöhungsbereichen Seite 24 Im Einzelnen: Fläche und Boden • Flächen-/ Landinanspruchnahme: − Verlust der Nutzungsfunktionen, der ökologischen Freiraumfunktionen sowie der natürlichen Bodenfunktionen schutzwürdiger Böden (hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit, hohe Regelungs- und Pufferfunktion sowie stellenweise großes Wasserspeichervermögen) im Bereich der Abbaufläche. • Veränderung des Wasserhaushalts: − Beeinträchtigungen grundwasserabhängiger Böden durch Sümpfungsmaßnahmen sind aufgrund des bisherigen, auf Grundlage des genehmigten Braunkohlenplans Garzweiler II (1995) fortgeschrittenen Tagebaubetriebs mit den dafür notwendigen Grundwasserstandsregulierungen bereits weitestgehend eingetreten; zusätzliche erhebliche Beeinträchtigungen sind nicht mehr zu erwarten. − Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen setzt ein natürlicher Wiederanstieg des Grundwassers bis auf ein Niveau ein, das mit den vorbergbaulichen Verhältnissen vergleichbar ist. Das typische Bodenfeuchteregime grundwassergeprägter Böden stellt sich dann langfristig wieder ein. • Herstellung des Tagebausees: − Dauerhafter Verlust von Nutzungs- und Bodenfunktionen im Bereich des zukünftigen Tagebausees, da hier keine Wiederherstellung („terrestrische“ Wiedernutzbarmachung) möglich. Seite 25 Im Einzelnen: Wasser • Flächen-/ Landinanspruchnahme: − Die im ursprünglich geplanten Abbaufeld gelegenen Oberflächengewässer Wahnbuschgraben und Niersoberlauf werden nicht mehr, die Köhm nicht weiter und das Holzweiler Fließ nur noch zum Teil bergbaulich in Anspruch genommen. • Veränderung des Wasserhaushalts: − Grundwasserabsenkungen (Sümpfung): Aufgrund der zur Trockenhaltung der Tagebaue im Rheinischen Braunkohlerevier großräumig erforderlichen Sümpfung (für Garzweiler II: jährliche Grundwasserentnahme insgesamt max. 120 Mio. m³/a, rückläufig nach der Förderphase) ist der mengenmäßige Zustand der betroffenen Grundwasserkörper (GWK) nach Kriterien der EU- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) „schlecht“. Für die vom Tagebau langfristig beeinflussten GWK werden Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen in Anspruch genommen, wofür die entsprechenden Voraussetzungen auch zukünftig fortbestehen. Gleichwohl finden im Zusammenhang mit dem Abbauvorhaben umfangreiche Gegenmaßnahmen statt, um die Auswirkungen der Sümpfung möglichst gering zu halten. − Grundwasseraufhöhungen: Versickerungen von Sümpfungswasser in das Grundwasser füllen das Grundwasserreservoir in Bereichen empfindlicher Feuchtgebiete auf und stützen so deren Wasserhaushalt (Verminderung sümpfungsbedingter Auswirkungen). Mit Reduzierung und Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen erfolgt allmählich ein natürlicher Wiederanstieg des Grundwassers bis auf ein Niveau, das mit den vorbergbaulichen Verhältnissen vergleichbar ist. Die Wiederauffüllung der Grundwasserkörper wird durch Infiltration im Zusammenhang mit der 2036 beginnenden Befüllung der verbleibenden Tagebauhohlform mit Wasser aus dem Rhein (aus einer zukünftigen Rheinwassertransportleitung ab Dormagen) beschleunigt. Dies wirkt als Maßnahme zum schnellstmöglichen Erreichen eines bestmöglichen Zustands der Grundwasserkörper. Die Grundwasserqualität wird durch die zur Versickerung verwendeten Wässer nicht über die gesetzlich verbindlichen Vorgaben hinaus beeinträchtigt. − Einleitungen: Der Wasserhaushalt grundwasserabhängiger Oberflächengewässer (Niers, Trietbach, Schwalm, Mühlenbach, Jüchener Bach, Norf, Baaler Bach, Doverener Bach, Millicher Bach) wird durch Einleitungen von Sümpfungswasser (und später auch Rheinwasser) gestützt (Verminderung sümpfungsbedingter Auswirkungen). Die Wasserqualität wird durch die zur Einleitung verwendeten Wässer nicht über die gesetzlich verbindlichen Vorgaben hinaus beeinträchtigt. Dies gilt auch für eine mögliche indirekte Infiltration von Rheinwasser aus der Tagebauseebefüllung über den Grundwasserpfad. • [Noch: Veränderung des Wasserhaushalts:] − Kippenwasserabstrom: Durch Zutritt von Luftsauerstoff bei der Materialumlagerung vom Abbau auf die Kippe können Pyrite oxidieren, die Oxidationsprodukte (insbes. Sulfat und Eisen) bei allmählichem Wiederanstieg des Grundwassers gelöst, in unterstromige Grundwasserleiter ausgetragen werden (Kippenabstrom) und von dort auch in Oberflächengewässer gelangen. Erhebliche Auswirkungen möglicher Infiltrationen auf aquatische Organismen sind nach jetzigem Kenntnisstand über die Empfindlichkeiten biologischer Qualitätskomponenten in Fließgewässern gegenüber den prognostizierten Stoffkonzentrationen im Grundwasserzustrom nicht zu erwarten, zumal die Gewässer auch als Mischreaktoren fungieren (Verdünnung). Zudem zu berücksichtigen sind Maßnahmen zur Verminderung der Pyritverwitterung im Abbaufeld, zur Erhöhung der Pufferkapazität (pH-Werte) in der Kippe und zur Reduzierung des Abstroms von Pyritoxidationsprodukten im oberen Grundwasserleiter sowie die Möglichkeit eines zukünftigen Monitorings kritischer Bereiche und der Errichtung von Abfangbrunnen. • Herstellung des Tagebausees: − Die Befüllung des Tagebausees erfolgt vorwiegend über die zukünftige Rheinwassertransportleitung (ab 2036) und untergeordnet mit Sümpfungswasser. Grundsätzlich handelt es sich bei der Entstehung des Sees aber um einen natürlichen Vorgang im Rahmen des Grundwasserwiederanstiegs. Daher sind zur Sicherung der Böschungsstabilität noch nachlaufende Sümpfungsmaßnahmen erforderlich, um während der Befüllung den Grundwasserspiegel unterhalb des Seewasserspiegels zu halten. − Der Tagebausee wird im Endzustand vollständig vom natürlichen Grundwasserzustrom gespeist (Seewasserspiegel korrespondiert mit den umgebenden Grundwasserständen) und über ein Entwicklungspotenzial verfügen, das das Erreichen des guten ökologischen Potenzials nach WRRL-Kriterien ermöglicht. Er wird darüber hinaus eine Wasserbeschaffenheit aufweisen, welche die Anforderungen an den guten chemischen Zustand nach WRRL-Kriterien erfüllt. − Der Tagebausee stellt im Hinblick auf den Hochwasserschutz einen großen Retentionsraum dar, durch den insbesondere das Einzugsgebiet der Niers bei Starkregenereignissen entlastet wird. − Durch die Herstellung des Tagebausees werden im Einzugsbereich des Sees die ursprünglichen vorbergbaulichen Grundwasserstände nicht mehr vollumfänglich erreicht. So wird z.B. in einigen Bereichen der Feuchtgebiete der Niersaue (Finkenberger Bruch, Niersbruch, Wetscheweller Bruch und Güdderather Bruch) der Grundwasserspiegel geringfügig (bis ca. 20 cm) unter dem ursprünglich berechneten bergbauunbeeinflussten Grundwasserspiegel liegen. Im Vergleich zu 1983 (Referenzjahr für den Braunkohlenplan Garzweiler II) oder auch in weiten Teilen im Vergleich zu heute liegen die Grundwasserstände jedoch deutlich höher, so dass keine Auswirkungen auf die Vegetation der Feuchtgebiete zu erwarten sind. Dies gilt auch für die grundwasserabhängigen Oberflächengewässer, die heute durch Einleitmaßnahmen gestützt werden. Seite 26 Seite 27 Im Einzelnen: Luft und Klima • Flächen-/ Landinanspruchnahme: − Es kommt zur Inanspruchnahme von Freilandklimatopen mit untergeordneter (bio-)klimatischer und lufthygienischer Ausgleichswirkung und zur Entstehung gleichartiger Klimatope durch landwirtschaftliche Rekultivierung auf der Verkippungsseite. Es entstehen keine großräumigen oder globalen klimatischen Auswirkungen durch Inanspruchnahme von biomassereichen Vegetationsbeständen oder organischen Böden mit Bedeutung als CO2-Senken (die Nutzung/Verbrennung der geförderten Braunkohle ist nicht Gegenstand des Vorhabens). • Emissionen: − Die Luftqualität wird durch den Tagebaubetrieb nicht wesentlich beeinflusst, die Immissionswerte der TA Luft werden eingehalten. − Durch den Tagebaubetrieb entstehen keine Treibhausgasemissionen mit großräumigen oder globalen klimatischen Auswirkungen. • Herstellung des Tagebausees: − Die große Wasserfläche des Tagebausees (rd. 2.216 ha) hat eine temperaturausgleichende Wirkung auf das Umfeld (Minderung thermischer Belastungen). Seite 28 Im Einzelnen: Landschaft • Flächen-/ Landinanspruchnahme: − Das Landschaftsbild der unmittelbaren Umgebung wird durch den Tagebau und die darin eingesetzten Großgeräte überprägt, anschließend aber im Rahmen der Wiedernutzbarmachung landschaftsgerecht neu gestaltet. In dem nach aktueller Planung rd. 2.420 ha großen Abbaufeld kommt es zu einem Verlust vorhandener Elemente der kulturraumtypischen Landschaft mit geringer bis mittlerer Strukturvielfalt. Dies ist auch verbunden mit der Beseitigung von 7 im Tagebauvorfeld noch vorhandenen geschützten Landschaftsbestandteilen, einschließlich 2 geschützter Alleen. Diesbezügliche Befreiungen liegen aktuell vor (Geltungsbereich des Hauptbetriebsplans 2023 – 2025) bzw. die Befreiungsvoraussetzungen hierfür sind weiterhin gegeben. • Zerschneidung und Barrierewirkung: − Aufgrund des ebenen Reliefs entfaltet der Tagebau keine große Fernwirkung mit großräumigen Auswirkungen auf die Sichtbeziehungen im Landschaftsraum. Die wenigen landschaftsbildwirksamen, Orientierung gebenden Strukturen im östlichen Teil des 1995 genehmigten Abbaufeldes (Ortslagen und Gehölzstrukturen) wurden bzw. werden jedoch beseitigt und der Bereich ist für die Allgemeinheit nicht mehr zugänglich und erlebbar. • Herstellung des Tagebausees: − In dem nach vollständiger Abraumverkippung verbleibenden Restraum erfolgt im Rahmen der Wiedernutzbarmachung eine Ablösung ehemals bestehender Landnutzungen (hauptsächlich intensiv genutzte Landwirtschaftsflächen) durch einen Wasserkörper mit einer Flächenausdehnung von rd. 2.216ha. Aufgrund der im Bereich des Tagebausees entstehenden visuellen Randeffekte (Gewässer-/ Gehölz-/ Offenlandflächen) wird das Landschaftsbild der Bergbaufolgelandschaft im Vergleich zum Ausgangszustand in höherer Qualität neu gestaltet. Seite 29 Im Einzelnen: Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter • Flächen-/ Landinanspruchnahme: − Verlust aller Baudenkmäler und archäologischen Fundstellen im verkleinerten Abbaubereich (rd. 2.420 ha); 13 Baudenkmäler (bereits bis auf die Kellergeschosse zurückgebaut) und 28 sichere oder vermutete archäologische Fundstellen, die zu 10 bekannten Bodendenkmälern gehören, liegen in der noch in Anspruch zu nehmenden Abbaufläche (Stand Anfang 2024); zuvor genaue Erfassung und Dokumentation. • Bodenbewegungen (Seismizität / Anlage von Böschungen): − Im Rheinischen Braunkohlerevier liegt nur eine sehr geringe bergbauinduzierte Seismizität vor, eine kontinuierliche Überwachung ist sichergestellt (revierweites Messstellennetz mit 11 seismischen Stationen). Ein relevanter Tagebaueinfluss auf die natürliche, tektonisch bedingte Seismizität der Niederrheinischen Bucht ist nach allen bisherigen Messergebnissen (seit Mitte der 1950er Jahre) nicht gegeben. − Die Standsicherheit der nach der Richtlinie für Standsicherheitsuntersuchungen (RfS) anzulegenden Böschungen ist sowohl im Tagebaubetrieb als auch bei der Abraumverkippung, der Befüllung des Tagebausees und danach gewährleistet. Dies wird durch Berechnungen gemäß RfS nachgewiesen und gilt auch bei natürlicherweise in der Region auftretenden Erdbeben und bei Starkregenereignissen. Seite 30 Im Einzelnen: Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter • Veränderung des Wasserhaushalts (Bergschaden- und Wasserschadenrisiko): − Infolge der Grundwasserabsenkungen besteht eine potenzielle Gefahr von Setzungen. Diese können Bodenbewegungen, seismische Wirkungen (s.o.) und Bergschäden verursachen. Die großräumigen Entwässerungsmaßnahmen wirken bereits seit Jahrzehnten und schadensverursachende geologische Besonderheiten wurden schon vor vielen Jahren beeinflusst. Da alle relevanten tiefen Grundwasserleiter bereits von der Grundwasserabsenkung erfasst sind, ist durch die Weiterführung der Sümpfungsmaßnahmen keine deutlich veränderte Bergschadensituation mehr zu erwarten. Denkmale, für die eine setzungsbedingte Beeinträchtigung nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann (Grundwasserflurabstand < 3 m, Lage im Bereich mit evtl. humosen Auenböden und im prognostizierten Einflussbereich der Sümpfung bis 2200), werden rechtzeitig vor einer Beeinflussung des Grundwasserspiegels im oberen Grundwasserstockwerk unter Messbeobachtung genommen. Damit wird das Bewegungsverhalten des Denkmals dokumentiert und Setzungsanomalien werden frühzeitig erkannt. − Zu Gebäudeschäden könnte es theoretisch auch infolge von Grundwasseraufhöhungen in Niederungsbereichen kommen. Die Versickerungsmaßnahmen in Feuchtgebieten werden so gesteuert, dass sie den etwaigen Grundwasserabsenkungen im freien Spiegel entgegenwirken und den Grundwasserspiegel im bisherigen Schwankungsbereich stabilisieren. Hierbei dient ein Monitoring zur Steuerung der Infiltrationsmengen, damit es u.a. auch an Bauwerken nicht zu schädigenden Einflüssen kommt. Sollte es im Einzelfall dennoch temporär zu lokalen Aufhöhungen des freien Grundwasserspiegels über den ursprünglichen, bergbauunbeeinflussten Stand hinaus kommen, werden gezielte Gegenmaßnahmen, wie etwa eine Anpassung der lokalen Versickerung, ergriffen. Durch die regelmäßige Überwachung und bedarfsweise Steuerung der Versickerungsmengen oder ggf. weitere lokale wasserwirtschaftliche Maßnahmen können Wasserschäden weitestgehend vermieden werden. − Der Ausgleich etwaiger Schäden durch den Tagebau ist im Bergschadensrecht geregelt. Zur Regulierung von Gebäudeschäden kommen die vorhandenen Instrumente zum Bergschadensmanagement zum Einsatz.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0868
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 21.11.2025
- Erstellt
- 23.10.2025 12:29