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3605/2024

Unterrichtung über Mehrkosten gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 zur Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums (WRM) & Fondation Corboud einschließlich Randbebauung

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 24.01.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2025, TOP 7.2.2

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Anlage 1 - Budgetaufstellung

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Anlage 2 - Beantwortung der Nachfragen aus dem Finanzausschuss vom 10.02.2025

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Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

22980 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer          24.01.2025 
 3605/2024 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2025 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 03.02.2025 
Betriebsausschuss Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud 04.02.2025 
Finanzausschuss 10.02.2025 
Rat 13.02.2025 
 
Unterrichtung über Mehrkosten gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 und 
Kostenfortschreibungsbeschluss zur Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums 
(WRM) & Fondation Corboud einschließlich Randbebauung 
Der Rat der Stadt Köln, der Betriebsausschuss Wallraf-Richartz-Museum & Fondation 
Corboud und der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nehmen die Mehrkos-
ten in Höhe von rund 39,8 Mio. Euro brutto für die Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums 
& Fondation Corboud einschließlich Randbebauung zur Kenntnis. 
Die Gesamtkosten der Maßnahme inklusive Risikozuschlag betragen nunmehr rund 129,7 
Mio. Euro brutto statt bisher 89,9 Mio. Euro brutto. 
Im Februar 2025 soll die Vergabe für den GU-Hochbau erfolgen. Die zur Verfügung stehen-
den Mittel reichen jedoch nicht mehr aus, um diese Vergabe zu beauftragen. Seit dem Baube-
schluss vom 18. Juni 2020 hat sich die Ausgangssituation im Projekt verändert (siehe Punkt 2, 
aktuelle Situation), was zu Mehrkosten geführt hat. Mit der vorliegenden Unterlage wird der 
Rat über die aktuelle Kostensituation im Projekt unterrichtet. Das Projektbudget wird auf 129,7 
Mio. Euro brutto erhöht, um die bevorstehende Vergabe tätigen zu können.  
Die Finanzierung des Gesamtprojektes erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Nach Fertigstellung wird der Neubau des Wallraf-Richartz-Museums & 
Fondation Corboud (Titel 1) gegen Erstattung der mit der Errichtung verbundenen Kosten aus 
dem Sondervermögen der Gebäudewirtschaft in das Sondervermögen des Eigenbetriebs 
Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud übertragen. Die Finanzierung der Kostener-
stattung erfolgt über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wallraf-Richartz-Museum & Fon-
dation Corboud (Titel 1). 
Die Verwaltungsflächen (sogenannte Blockrandbebauung, Titel 2) verbleiben im Sonderver-
mögen der Gebäudewirtschaft. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach 
Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann gültigen Flä-
chenverrechnungspreises.

2 
 
 
1 Ausgangslage 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 die Erweiterung des Wallraf-
Richartz-Museums & Fondation Corboud einschließlich Randbebauung beschlossen (Vorla-
gen-Nummer 1051/2020). Das Projekt besteht aus: 
a) einem Neubau als Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud 
(WRM) inklusive eines Verbindungsbauwerks und Anpassungen im Bestandsgebäude 
(Titel 1) auf dem Grundstück Obenmarspforten, sowie 
 
b) der sogenannten Blockrandbebauung mit städtischen Verwaltungsflächen (Titel 2), die 
sich an den Erweiterungsbau anschließt. 
 
Für dieses Projekt wurden vom Rat der Stadt Köln Gesamtkosten in Höhe von 95,1 Mio. Euro 
brutto beschlossen. Grundlage hierfür bildete eine qualifizierte Kostenschätzung mit Gesamt-
kosten in Höhe von rund 76,1 Mio. Euro brutto zuzüglich eines Risikozuschlags in Höhe von 
rund 19 Mio. Euro brutto. Dieser Risikozuschlag in Höhe von 25% bezog sich auf die nicht in-
dizierten Baukosten gemäß Kostenschätzung. In den Gesamtkosten von 95,1 Mio. Euro brutto 
war eine Überbauung der Baugrundstücke Martinstraße 30 und 32 vorgesehen. 
Zum damaligen Zeitpunkt ging man noch davon aus, dass für die Umsetzung des Projektes 
das im Privatbesitz befindliche Grundstück Martinstraße 32 zur Verfügung steht. Da dieses 
Vorhaben jedoch unsicherheitsbehaftet war, wurde in der genannten Beschlussvorlage auch 
eine Variante ohne Martinstraße 32 dargestellt, welche mit rund 89,9 Mio. Euro brutto einge-
schätzt wurde. Dieser Betrag setzte sich aus Gesamtkosten in Höhe von rund 71,2 Mio. Euro 
brutto zuzüglich eines Risikozuschlages von rund 18,7 Mio. Euro brutto zusammen. Wie oben 
ausgeführt erfolgte der Ratsbeschluss für die 95,1 Mio. Euro brutto (inklusive Martinstraße 
32). 
Im Ratsbeschluss wurde ausdrücklich erwähnt, dass sich das Projekt in einer sehr frühen Pro-
jektphase befand und die Entwurfsplanung noch nicht erstellt war. Aufgrund des Baugrundes 
bestand ein erhöhtes Risiko. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass bei Vergabe an ein Ge-
neralunternehmen dessen Preis eine Management–Fee und Kosten für das unternehmerische 
Risiko (Vergaberisiko und so weiter) enthalten würde. Vor diesem Hintergrund war damals 
schon fraglich, ob das ausgewiesene Risikobudget in Höhe von 19 Mio. Euro brutto aus-
kömmlich sei. 
 
2 Aktuelle Situation  
Die Ausgangssituation des Projektes hat sich in den vergangenen vier Jahren verändert. Die 
COVID-Pandemie in den Jahren 2020/2021 sowie der Ukrainekrieg führten dazu, dass die 
Baupreise stark angestiegen sind. So stieg beispielsweise der allgemeine Baupreisindex 
vom zweiten Quartal 2020 bis zum dritten Quartal 2024 um circa 43% an. Die Baupreis-
steigerungen sind der maßgebliche Treiber für die angezeigten Mehrkosten.  
Da das Grundstück Martinstraße 32 nicht wie ursprünglich geplant zur Verfügung steht 
musste die Planung des Museumteils sowie der Blockrandbebauung, wie im Ratsbeschluss 
schon angedeutet, umfangreich angepasst werden. Durch den Wegfall des Grundstücks Mar-
tinstraße 32 und damit zusammenhängend auch des Grundstücks Martinstraße 30 hat sich 
das Bauvolumen zwar verkleinert, was zu Kostenreduktionen führt. Allerdings stehen diesen 
Kosteneinsparungen zusätzliche Planungshonorare für die Umplanung entgegen. 
Im Rahmen von Baugrunderkundungen während der Vorbereitungsarbeiten in den Jahren 
2021 und 2022 zeigte sich, dass die Gründungssituation äußerst anspruchsvoll ist, vor allem 
beim Anschluss an die Nachbarbebauungen Steinweg 5 und Martinstraße 30. Darüber hinaus 
wurden im Bereich des ehemaligen Kaufhauses Kutz Fundamentüberreste gefunden, welche 
die Gründungsmaßnahmen zusätzlich erschwerten. Dies führte dazu, dass eine Vielzahl an 
Suchschürfen durchgeführt werden mussten, um die Baugrundsituation besser einschätzen zu 
können. Die Erkenntnisse aus den Suchschürfen führten dazu, dass nach abgeschlossener

3 
 
Entwurfsplanung der gesamte Kellerkasten nochmals umgeplant werden und eine neue Grün-
dung konstruiert werden musste. Im Rahmen der Werkleitungsumverlegungen außerhalb des 
Baufelds wurden im Bereich des Steinwegs sowie im Bereich Marsplatz sowohl mittelalterliche 
wie auch römische Funde identifiziert. Diese wurden vom RGM entsprechend dokumentiert. 
Durch die Funde kam es zu Bauzeitverzögerungen und Zusatzaufwendungen der Unterneh-
mer, welche weitere im Verhältnis zum Gesamtprojekt geringfügige Mehrkosten verursacht 
haben. Das im Baubeschluss bereits angekündigte Baugrundrisiko ist somit eingetreten. 
Die Vergabestrategie für das Vorhaben wurde angepasst. Zur Vermeidung von Schnittstellen-
problemen sowie auf Empfehlung des externen Projektmanagements wurde entschieden, die 
Projektabwicklung mit Generalunternehmen (GU-Modell) durchzuführen. Die Ausführungsar-
beiten werden in zwei Vergabepaketen an ein Generalunternehmen für Tiefbau und an ein 
Generalunternehmen für Hochbau vergeben. Das GU-Tiefbau hat im Mai 2024 mit der Aus-
führung begonnen. Die Vergabe des GU-Hochbau ist für Februar 2025 vorgesehen. Entspre-
chende Angebote liegen hierfür bereits vor. In Bezug auf die Kosten bedeutet dies, wie bereits 
im Ratsbeschluss enthalten, dass für die GU-Vergabe ein entsprechender Zuschlag notwen-
dig wird.  
Vor diesem Hintergrund wird offensichtlich, dass der gemäß Baubeschluss vorgesehene Risi-
kozuschlag von rund 19 Mio. Euro brutto, welcher für die nicht indexierten Baukosten vorgese-
hen war, nicht ausreicht. 
Extreme Preissteigerungen, GU-Vergabe, Baugrundrisiko, und die Umplanung aufgrund des 
Wegfalls des Grundstücks Martinstraße 32 führen zu Mehrkosten, die das ursprünglich avi-
sierte Risikobudget für Baupreisindexierungen deutlich übersteigen. Der Hauptkostentreiber 
für die Baukosten (KG 200 bis KG 600) sind die Baupreissteigerungen in den vergangenen 
Jahren sowie die Vergabe an zwei Generalunternehmen (GU-Zuschlag). Im Bereich der Pla-
nungskosten (KG 700) wirken sich die eingetretenen Baugrundrisiken sowie der Wegfall der 
Martinstraße 32 entsprechend aus. Die verbleibenden Restrisiken wurden detailliert bewertet 
und konnten gegenüber dem ursprünglichen Ratsbeschluss reduziert werden. Bis zum Ab-
schluss der Tiefbauarbeiten bleibt ein zusätzliches Baugrundrisiko bestehen, vor allem im Hin-
blick auf mögliche Kampfmittel sowie weitere archäologische Funde, welche bei der Herstel-
lung des Baugrubenverbaus sowie der Tiefgründungsmaßnahmen zu Tage treten können.  
Die Gesamtmaßnahme soll bis zum IV. Quartal 2027 durchgeführt werden. Die bauliche Fer-
tigstellung ist für die zweite Hälfte 2027 geplant. Die Übergabe an den Nutzer soll dann im I. 
Quartal 2028 erfolgen. 
 
3 Kostensituation 
Nachfolgend wird die aktuelle Kostensituation (Stand 31.10.2024) auf Basis des Baubeschlus-
ses vom 18. Juni 2020 hergeleitet. Da die Baugrundstücke Martinstraße 30 und 32 dem Pro-
jekt nicht zur Verfügung stehen, erfolgt die Herleitung auf den entsprechend reduzierten Kos-
ten, wie diese bereits im Baubeschluss angegeben waren (rund 89,9 Mio. Euro brutto). Die 
Kostenfortschreibung wird anhand der verschiedenen Kostengruppen vorgenommen und am 
Ende dem beschlossenen Gesamtbudget in Höhe von 95,1 Mio. Euro gegenübergestellt. Alle 
Angaben sind in Euro brutto. 
 
Die aufgeführten Gesamtkosten setzen sich aus folgenden Kostenbestandteilen zusammen, 
welche nachfolgend detailliert erläutert werden (vgl. hierzu auch Anlage 1): 
 
Herstellungskosten (Bauwerkskosten, Außenanlagen, Ausstattung, siehe Kapitel 3.1) 
Baunebenkosten / Planungskosten (siehe Kapitel 3.2) 
Risikozuschläge (siehe Kapitel 3.3) 
 
3.1 Kostenfortschreibung Herstellungskosten (Kostengruppe 200 bis 600)

4 
 
Baubeschluss 06/2020 (ohne Martinstraße 32) 
Herstellungskosten Teil Museum rund  34,8 Mio. Euro 
Herstellungskosten Teil Blockrand rund  10,1 Mio. Euro 
Gesamt Herstellungskosten (alt) rund 44,9 Mio. Euro 
 
Zusatzkosten gemäß Kostenfortschreibung 10/2024 
Indexierung bis Q3/2024 rund  + 17,7 Mio. Euro 
GU-Zuschlag (20%) rund  + 12,5 Mio. Euro 
Gesamt Zusatzkosten rund + 30,2 Mio. Euro 
 
Gesamt Herstellungskosten (neu) rund 75,1 Mio. Euro 
 
Die Mehrkosten bei den Herstellungskosten rühren überwiegend aus der Indexierung der Bau-
preise für den Zeitraum von Juni 2020 bis Oktober 2024. Hinzu kommt der GU-Zuschlag in 
Höhe von 20% für die erforderliche Management-Fee sowie das unternehmerische Risiko aus 
der GU-Vergabe. Die Erkenntnisse der reinen Herstellungskosten sind aufgrund der Ergeb-
nisse der ersten beiden GU-Vergaben (Tiefbau und Hochbau) gesichert. 
 
3.2 Kostenfortschreibung Baunebenkosten / Planungskosten (Kostengruppe 700) 
 
Baubeschluss 06/2020 (ohne Martinstraße 32) 
Nebenkosten Teil Museum rund 18,0 Mio. Euro 
Nebenkosten Teil Blockrand rund   9,0 Mio. Euro 
Gesamt Nebenkosten (alt) rund 27,0 Mio. Euro 
 
Zusatzkosten gemäß Kostenfortschreibung 10/2024 
Umplanung Gründung und Gebäudestruktur rund     +8,2 Mio. Euro 
Zeitabhängige Kosten (Umplanung Kellerkasten) rund     +2,5 Mio. Euro 
Gesamt Zusatzkosten rund + 10,7 Mio. Euro 
 
Gesamt Baunebenkosten / Planungskosten (neu) rund 37,7 Mio. Euro 
 
Bei den Baunebenkosten (Planungskosten) lassen sich die entstandenen Mehrkosten vor al-
lem durch die Planungsaufwendungen für die Umplanung der Untergeschosse sowie der 
Gründungssituation begründen. Infolge des eingetretenen Baugrundrisikos war eine aufwän-
dige Umplanung des gesamten Kellerkastens einschließlich der Gründung (kombinierte Pfahl-
Platten-Gründung) erforderlich. Die Technikzentrale musste in einen anderen Gebäudebe-
reich verschoben werden. Sämtliche Leitungen mussten angepasst werden. Da die Baugrun-
derkenntnisse erst im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zu Tage getreten sind, waren große 
Teile der Entwurfsplanung bereits abgeschlossen. Die Planung musste wiederholt werden 
(ohne Martinstraße). Daraus resultieren Mehrkosten bei den Planern in Höhe von rund 8,2 
Mio. Euro brutto. 
Durch die Wiederholung der Planung sowie die Anpassung der Planung auf die neue Grün-
dungssituation ergaben sich Zeitverzögerungen. Diese führen dazu, dass die zeitabhängigen 
Kosten für die Projektleitung, Projektsteuerung, Sachverständige, et cetera ebenfalls ange-

5 
 
passt werden müssen. Die Mehrkosten hieraus lassen sich mit rund 2,5 Mio. Euro brutto bezif-
fern.  
 
3.3 Kostenfortschreibung Risikozuschlag (alle Angaben Euro brutto) 
 
Baubeschluss 06/2020 (ohne Martinstraße 32) 
Risikozuschlag 25% auf KG 200 bis 700 (alt) rund 18,0 Mio. Euro 
 
Kostenfortschreibung 10/2024 
Risikozuschlag circa 15% aus detaillierter Bewertung (neu) rund 16,9 Mio. Euro 
 
Die Risikokosten wurden anhand eines Risikoregisters detailliert ermittelt. Da seit Oktober 
2024 schon ein Großteil des Vergabebudgets in Form von Unternehmerangeboten vorliegt 
(circa 90%), lässt sich der übliche Einfluss der Schwankungsbreiten auf die noch zu tätigen-
den Vergaben deutlich reduzieren. Sowohl mit dem GU-Tiefbau als auch mit dem GU-Hoch-
bau wurden die Verträge bereits technisch und vertraglich aufgeklärt. In beiden Verträgen sind 
keine Preisgleitklauseln vorgesehen, sodass sich auch das Risiko aus zukünftigen Preisstei-
gerungen deutlich reduzieren lässt. Dies führt im Ergebnis dazu, dass der bislang im Projekt 
vorhandene Risikozuschlag (circa 18 Mio. Euro brutto) trotz gestiegener Herstell- und Neben-
kosten leicht reduziert werden kann (circa 16,9 Mio. Euro brutto). 
 
3.4 Zusammenfassung für die Unterrichtung über Mehrkosten 
 
Kostenstand 10/2024 
Herstellungskosten (KG 200-600) rund 75,1 Mio. Euro 
Nebenkosten (KG 700) rund 37,7 Mio. Euro 
Risikozuschlag (ca. 15%) rund 16,9 Mio. Euro 
Gesamtkosten rund 129,7 Mio. Euro 
 
Gemäß der aktualisierten Kostenprognose erhöhen sich die Gesamtkosten somit gegenüber 
dem beschlossenen Kostenbudget von 95,1 Mio. Euro brutto auf insgesamt 129,7 Mio. Euro 
brutto. Dies entspricht einem zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von 34,6 Mio. Euro. In der 
nachfolgenden Tabelle ist der aktuelle Kostenstand dem Ratsbeschluss aus Juni 2020 gegen-
übergestellt.  
 Baubeschluss 
06/2020 
(Mio. Euro brutto) 
Baubeschluss 
06/2020 ohne Mar-
tinstraße 
(Mio. Euro brutto) 
Kostenstand 
10/2024 
(Mio. Euro brutto) 
3.1 Herstellungskosten 50,8 44,9 75,1 
3.2 Baunebenkosten / Pla-
nungskosten  
25,3 27,0 37,7 
3.3 Risikozuschlag  19,0 18,0 16,9 
3.4 Gesamtkostenbudget  95,1 89,9 129,7 
 
3.5 Kostenteiler 
Dem Baubeschluss vom 18. Juni 2020 lag ein Kostenteiler zwischen dem Titel 1 (Museum)

6 
 
und dem Titel 2 (Blockrandbebauung) von 62% zu 38% zu Grunde. Dieser Verteilschlüssel 
basiert auf dem Projektperimeter aus dem Jahr 2019, bei dem das Gebäude Martinstraße 32 
noch inkludiert war. Wie oben beschrieben steht das Grundstück Martinstraße 32 nicht mehr 
zur Verfügung. Im Laufe der Planung hat sich folglich die Geschossflächenverteilungen zwi-
schen den beiden Titeln geändert. Dies hat Auswirkungen auf den Kostenteiler. 
 
Basierend auf der abgeschlossenen Entwurfs- und Ausführungsplanung ergibt sich derzeit 
eine Flächenverteilung zwischen Titel 1 und 2 von 82,6% zu 17,4%. Dabei ist jedoch zu be-
achten, dass sich die gesamte Fläche für die Gebäudetechnik dem Museum zugewiesen ist 
und den Blockrand mitversorgt. Im Gegensatz dazu sind die Ausbaukosten je Quadratmeter 
für den Titel 1 (Museum) höher als für den Titel 2 (Blockrandbebauung). Da der exakte Kos-
tenteiler erst nach Fertigstellung des Projektes bestimmt werden kann, wird In Bezug auf den 
aktuellen Kostenteiler ein Ansatz von 80% zu 20% für Titel 1 und 2 angesetzt.  
Vor diesem Hintergrund verteilen sich die unter Ziffer 3.4 aufgeführten Kosten auf den Titel 1 
und 2 wie folgt:  
 
 Titel 1 (80%) 
Museum 
(Mio. EUR brutto) 
Titel 2 (20%) 
Blockrandbebau-
ung 
(Mio. EUR brutto) 
Gesamt 
Titel 1 + Titel 2 
(Mio. EUR brutto) 
3.1 Herstellungskosten (KG 
200 bis 600) 
60,0 15,0 75,0 
3.2 Nebenkosten (KG 700) 30,2 7,6 37,8 
3.3 Risikozuschlag 13,5 3,4 16,9 
3.4 Gesamtkostenbudget 103,7 26,0 129,7 
 
3.6 Maßnahmen zur Kostenreduktion 
Im Rahmen der bisherigen Projektabwicklung wurden bereits verschiedene Maßnahmen zur 
Reduktion der Gesamtkosten vorgenommen. Dazu zählen: 
- Synergien zwischen Neu- und Altbau 
- Erhöhung der Flächen-Effizienzen im Neubau 
- Erstellung von Mock-Ups zur Verifizierung der baulichen Machbarkeit der anspruchs-
vollen Klinkerfassade und des Betonsockels 
- Optimierung der Materialauswahl im Rahmen der Ausschreibung 
- Straff geführtes Änderungs- und Entscheidungsmanagement 
- Aktive Einbindung der Nachbarschaft zur Vermeidung von Beschwerden und daraus 
resultierenden Bauablaufstörungen 
- Beauftragung eines unabhängigen Inbetriebnahmemanagements zur Reduktion der 
Inbetriebnahmerisiken 
 
Für die weitere Projektlaufzeit sollen mittels der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen wei-
tere Kostenreduktionen vorgenommen werden: 
- Synchronisierung der Abwicklung zwischen Erweiterungsbau und Generalinstandset-
zung 
- Abwägungsprozess einer temporären Schließung des Altbaus zur Sicherstellung des 
optimalen Bauablaufs 
- Einbindung eines übergeordneten Baulogistikers zur Reduktion der Kosten- und Ter-
minrisiken aus gestörtem Bauablauf auf Grund der beengten Platzverhältnisse sowie 
der Abhängigkeiten zu Nachbarvorhaben 
- Frühzeitige Einbindung von Sachverständigen zur Qualitätssicherung (Reduktion von 
Mängeln)

7 
 
- Optimierung der Materialauswahl im Rahmen der Bemusterung 
- Professionell geführtes Nachtragsmanagement durch das Projektmanagement 
 
Inwiefern sich sämtliche der genannten Maßnahmen umsetzen lassen, muss im weiteren Pro-
jektverlauf überprüft werden. Das Projektmanagement wird entsprechende Schritte initiieren 
und im Rahmen des Risikomanagements über die Kostenentwicklung berichten.  
 
 
4 Termine 
Der aktuelle Projektterminplan geht von einer baulichen Fertigstellung in der zweiten Hälfte 
2027 aus. Die Tiefbauarbeiten verlaufen derzeit planmäßig. Es besteht jedoch bis zum Ab-
schluss der Tiefbauleistungen das Risiko, dass die Baugrundverhältnisse sich anders darstel-
len als erwartet (archäologische Funde, Kampfmittel, et cetera). Dieses Restrisiko wurde im 
Rahmen des Risikomanagements eingeschätzt und bewertet. Ob der für sämtliche Baugrund-
risiken vorgesehene Betrag ausreichend ist, muss sich erst noch zeigen.  
In Bezug auf den Hochbau ist die erste Angebotsrunde mit den Anbietern abgeschlossen. Der 
Vertrag mit dem GU-Hochbau soll dann im Februar 2025 abgeschlossen werden. 
Im Anschluss an die bauliche Fertigstellung erfolgt die technische Inbetriebnahme der Gebäu-
deteile. Die Übergabe an den Nutzer ist dann für das I. Quartal 2028 geplant. 
Für den Fall, dass sich im Rahmen der Ausführung weitere Störungen ergeben, welche zu 
Bauzeitverlängerungen führen, ist hierfür im oben genannten Risikozuschlag eine entspre-
chende Position vorgesehen, um zeitabhängige Kosten kompensieren zu können.  
 
 
5 Finanzierung 
Die Finanzierung des Gesamtprojektes erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Projektkosten von insgesamt rund 129,7 Mio. Euro brutto werden 
den beiden Teilprojekten (Titel 1 und Titel 2) im Bauverlauf über einen sachgerechten Ver-
rechnungsschlüssel zugeordnet. Mit Abschluss der Baumaßnahme werden die anteiligen Kos-
ten nach Maßgabe der endgültigen Verhältnisse abschließend festgestellt. 
 
5.1 Finanzierung Neubau des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud (Titel 1)  
 
Nach Fertigstellung wird der Neubau des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud ge-
gen Erstattung aller der Gebäudewirtschaft anteilig entstandenen Planungs-, Bau-, Finanzie-
rungs- und Verwaltungskosten aus dem Sondervermögen der Gebäudewirtschaft in das Son-
dervermögen des Eigenbetriebs Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud übertragen. 
Die Finanzierung der Kostenerstattung erfolgt über den Wirtschaftsplan des Wallraf-Richartz-
Museum & Foundation Corboud. 
Die Kreditfinanzierungskosten, die aktuell aufgrund diverser noch zu klärender Parameter  
(z. B. genaue Kostenverteilung zwischen Titel 1 und Titel 2) noch nicht exakt bezifferbar sind, 
werden im Rahmen des Betriebskostenzuschusses hinsichtlich Zinsen und Abschreibungen 
voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2028 ff. refinanziert. 
 
5.2 Finanzierung Blockrandbebauung (Titel 2)  
Die Refinanzierung der Blockrandbebauung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertig-
stellung und Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann 
gültigen Flächenverrechnungspreises.

8 
 
Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen 
der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem 
Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech-
nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifi-
schen Aufwendungen (nach Abzug der sonstigen Erträge, die der jeweiligen Sparte zuzurech-
nen sind) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. 
Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete 
mit der Nutzer*innendienststelle abgerechnet.  
 
Aus der Errichtung der Blockrandbebauung ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme 
für die gesamte Sparte „Verwaltungsgebäude“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von 
rund 1,3 Mio. Euro brutto zuzüglich Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund 59.000 Euro 
jährlich.  
 
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in 
Höhe von rund 190.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten 
auf den neu errichteten Verwaltungstrakt. Die restlichen Mehraufwendungen werden im Wege 
entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der Sparte Verwaltungsge-
bäude abgebildet. 
 
Gemäß § 82 GO NRW dürfen nur Aufwendungen entstehen und Auszahlungen erfolgen, 
wenn die Maßnahmen rechtlich verpflichtend oder sie für die Weiterführung notwendiger Auf-
gaben unaufschiebbar sind. Die Regelungen des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsfüh-
rung wurden beachtet. Beim Erweiterungsbau des WRM (Titel 1) und der Blockrandbebauung 
(Titel 2) handelt es sich um bereits laufende Baumaßnahmen und damit um die Einhaltung be-
stehender, privatrechtlicher Verpflichtungen. Jegliche zeitliche Verzögerung würde zu zusätzli-
chen negativen Folgen für den städtischen Haushalt führen. 
 
 
gez. Reker 
 
Anlage: 
Anlage 1 –  Budgetaufstellung einschließlich Darstellung der Kostenentwicklung

Anlage 1 - Budgetaufstellung

3652 Zeichen

Erweiterung Walraff-Richartz Museum und Fondation Corboud Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage 3605/2024 
Entwicklung Kosten
          17’672’109 €           17’672’109 € 
          12’510’680 €           12’510’680 € 
    
Umplanung Gründung und Gebäudestruktur             8’207’916 €             8’207’916 € 
Zeitabhängige Kosten auf Grund Umplanung Kellerkasten             2’450’000 €             2’450’000 € 
    
    
    
Baubeschluss vom 18.06.2020 
(Nr. 1051/2020, Anlage 1)
ohne Martinstraße
Indexierung bis Q3/2024
GU-Zuschlag (20%)
                                                          -   € 
Zwischensumme                                            15’948’273 €                                            10’057’624 €                                            10’057’624 € -                                            5’890’649 € 
EUR brutto
                                           33’820’819 € 
                                             1’002’846 € 
                                             1’785’000 € 
Zwischensumme                                            34’823’665 €                                            34’823’665 €                                            34’823’665 € 
                                           27’066’837 € 
                                           10’057’624 € 
                                                          -   € 
                                           44’881’289 € 
                                           19’013’444 € 
Differenz
Kostenstand 30.10.2024 /
Beschluss vom 18.06.2020
EUR brutto
                                                          -   € 
                                                          -   € 
                                             2’998’119 € 
-                                            8’888’768 € 
                                             1’002’846 € 
                                           27’066’837 € 
                                           24’292’140 € 
                                           12’442’916 € 
-                                            2’088’710 € 
                                           34’646’347 € 
                                           16’924’734 € 
                                           89’935’157 € 
                                           27’066’837 € 
KG 200-600
KG 700
KG 700
Gesamtsumme
KG 200-600 
Risikozuschlag
Erweiterungsbau Museum inkl. Verbindungsbauwerk
Anpassungen im Bestand
Blockrand Verwaltungsflächen (Steinweg)
Blockrand Verwaltungsflächen (Martinstrasse)
Kostenstand vom 30.10.2024 
ohne Martinstraße
EUR brutto EUR brutto
Baubeschluss vom 18.06.2020 
(Nr. 1051/2020, Anlage 1)
inkl. Martinstraße
                                             7’059’505 € 
                                           50’771’938 €                                            75’064’078 € 
                                           10’057’624 € 
                                             8’888’768 € 
                                           25’281’837 € 
                                           37’724’753 € 
                                           33’820’819 €                                            33’820’819 € 
                                             1’002’846 € 
KG 700
                                                          -   € 
                                           25’281’837 € 
                                           95’067’219 €                                          129’713’565 € 
                                           17’987’031 € 
250106_WRM_Budgetaufstellung_Kostenfortschreibung_Anl_1_zur_MV_3605_2024 Seite 1 / 1

Anlage 2 - Beantwortung der Nachfragen aus dem Finanzausschuss vom 10.02.2025

930 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage 3605/2024 
Beantwortung von Nachfragen aus dem Finanzausschuss vom 10. Februar 2025 
 
RM Klemm fragte in der Sitzung des Finanzausschusses vom 12. Februar 2025 mit 
Blick auf die Umplanung wegen Wegfalls der Grundstücke Martinstraße 30 und 32, 
um wieviel Prozent das Bauvolumen dadurch geringer werde. 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Der externe Projektleiter teilt auf Nachfrage dazu mit, dass die Maßnahme Erweite-
rung des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud  vor dem Entfall der Verwal-
tungsflächen Martinstraße 30/32 eine Gesamtfläche von rund 6.400 qm umfasste. Ge-
mäß Flächenermittlung zum Abschluss der Leistungsphase 5 beträgt die Gesamtflä-
che der Maßnahme rund 5.100 qm. Im Ergebnis resultiert die Reduktion nicht nur auf 
den Entfall der Martinstraße, sondern ist auch aus statischen Gründen erforderlich ge-
wesen. Die Reduktion betrifft ausschließlich Verwaltungs- und Technikflächen.

Beratungsverlauf (5)

30.01.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.02.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.02.2025 Betriebsausschuss Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.02.2025 Finanzausschuss
TOP 6.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.02.2025 Rat
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3605/2024
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
24.01.2025
Erstellt
13.11.2024 11:17