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V/0173/2026

142. FNP-Änderung - Beschluss zur Änderung / Bebauungsplans Nr. 657 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 24.03.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.05.2026, TOP 25.3.1

Anlage-1-FNP-142-Geltungsbereich

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Beschlussvorlage

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Anlage-2-BPL-657-Geltungsbereich

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Anlage-1-FNP-142-Geltungsbereich

179 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0173/2026
Geltungsbereich / Maßstab 1:5000142. FNP-Änderung: Eulerstraße, zwischen Bundesstraße 51,Dortmund-Ems-Kanal und Westfälischer Landes-Eisenbahn

Beschlussvorlage

13842 Zeichen

V/0173/2026 
V/0173/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 142. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im 
Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich Eulerstraße, zwischen Bundesstraße 51, Dortmund-Ems-
Kanal und Westfälischer Landeseisenbahn 
Beschluss zur Änderung 
2. Bebauungsplan Nr. 657: Eulerstraße, zwischen Bundesstraße 51, Dortmund-Ems-Kanal und 
Westfälischer Landeseisenbahn 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   21.04.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   12.05.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   20.05.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   20.05.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Gremmendorf -West im Bereich entlang der Euler-
straße, zwischen der Bundesstraße 51, dem Dortmund-Ems-Kanal und der Trasse der Westfä-
lischen Landes-Eisenbahn (WLE) zu ändern (142. Änderung des FNP). 
 
2. Für den Bereich entlang der Eulerstraße, zwischen der Bundesstraße 51, dem Dortmund-Ems-
Kanal und der Trasse der Westfälischen Landes-Eisenbahn (WLE) ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 
ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der bau-
lichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der örtlichen Verkehrsflächen auf-
zustellen (Bebauungsplan Nr. 657). 
 
Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen die folgenden Flurstücke: 
 
Gemarkung Münster, 
Flur 178, ein Teil des Flurstücks 672, 
Stadtplanungsamt  
 
30.03.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Klaus 
Telefon: 492 -6123 
Klaus@stadt -muenster.de  
 
Herr Husmann  
Telefon: 492 -6194 
Husmann@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0173/2026 
Flur 179, Flurstücke 292, 299, 310, 315, 363, 364, 369, 371, 374, 446, 448, 468, 474 und ein 
Teil des Flurstücks 305. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Stadt Münster entstehen übliche Kosten im Rahmen notwendiger Voruntersuchungen zu diesem 
Projekt. Hierzu zählen u.a. gutachterliche Ersteinschätzungen zu einwirkenden Immissionen oder der 
verkehrlichen Leistungsfähigkeit der Erschließung, die zur Entwicklung eines tragfähigen 
Gesamtkonzepts erforderlich sind. Alle weiteren Kosten im Rahmen der Projektentwicklung 
(Qualifizierungsverfahren, Beauftragung externer Gutachter und Büros etc.) werden vom 
Vorhabenträger getragen und über einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag 
(Rahmenvereinbarung) geregelt und abgesichert. 
 
 
Begründung: 
 
Plangebiet 
 
Das Plangebiet (Anlagen 1 und 2) befindet sich südlich der Innenstadt im Stadtbezirk Münster-Südost 
im Stadtteil Gremmendorf -West. Es umfasst eine Fläche von etwa 20.000  m² zwischen dem Dort-
mund-Ems-Kanal, der Bundesstraße  51 und der zukünftig reaktivierten Trasse der Westfälischen 
Landes-Eisenbahn (WLE). Die Erschließung des Gebiets erfolgt für den motorisierten Verkehr aus-
schließlich über die Eulerstraße, für den Fuß- und Radverkehr besteht eine Anbindung an die Nieber-
dingstraße. 
 
Die Eulerstraße teilt das Plangebiet in zwei unterschiedlich große Teilbereiche. Der nordwestliche 
Bereich wurde zuvor von der Firma Rebholz genutzt und ist aktuell geprägt durch eine Hallenstruktur 
mit verschiedenen Nutzungen (wie u.a. einem Tattoostudio und einem Fitnessstudio). Der südöstliche 
Bereich liegt brach und wurde zuvor gewerblich von der Firma Eurovia genutzt. Das Umfeld ist über-
wiegend durch gewerbliche und industrielle Nutzungen geprägt. 
 
Die planungsrelevanten Rahmenbedingungen umfassen unter anderem den vorgesehenen Ausbau 
des Dortmund-Ems-Kanals (Planfeststellungsbeschluss vom 28.04.2008) sowie das Verfahren zur 
Reaktivierung der WLE-Strecke (Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2026). 
 
 
Planungsanlass 
 
Ein Privateigentümer ist als Teileigentümer des Plangebiets an die Stadt Münster herangetreten, um 
eine gemeinsame Entwicklung der derzeit überwiegend ungenutzten Flächen entlang der Eulerstraße 
anzustoßen. Aufgrund der besonderen Lage und der funktionalen Zusammenhänge innerhalb des 
Gesamtareals besteht ein gemeinsames Interesse an einer hochqualitativen städtebaulich -
freiraumplanerischen Entwicklung. 
 
Das Vorhaben wurde den politischen Gremien (Bezirksvertretung Münster -Südost, Ausschuss für 
Stadtplanung und Stadtentwicklung, Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirt-
schaft, Hauptausschuss) erstmals im April/Mai 2025 vorgestellt (nichtöffentliche Vorlage 
V/0239/2025). Mit dem nichtöffentlichen Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses am 21.05.2025 
wurde die Verwaltung beauftragt, die städtebauliche Entwicklung des Areals sowie die hierfür erfor-
derlichen liegenschaftlichen und planungsrechtlichen Grundlagen vorzubereiten. 
 
Nach Aufgabe der früheren Nutzungen verbleibt das Areal ohne gesicherte Nutzungsperspektive. Die 
Fläche war zuvor im Zusammenhang mit Überlegungen zu einer Stadionneuplanung am Albersloher 
Weg von Bedeutung. Diese Zielsetzung wird jedoch nicht weiterverfolgt.

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V/0173/2026 
Im Rahmen des Werkstattverfahrens zu den „Münster Modell Quartieren“ 3, 4 und 5 wurde das Plan-
gebiet im September 2022 mitbetrachtet. Der darauf aufbauende Perspektivplan, der die Ergebnisse 
des Werkstattverfahrens zusammenfasst, hinterlegt für den Bereich die Bezeichnung „lärmrobuste 
Nutzungsstruktur“. Das Plangebiet ist außerdem Teil des Geltungsbereichs  der 110. Änderung des 
Flächennutzungsplans sowie des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 618 „Umgehungs-
straße B  51 / Dortmund -Ems-Kanal / Albersloher Weg“ (Beschluss zur Aufstellung in V/0629/2020, 
V/0629/2020/1). Nutzungsstrukturell wurde für diese Fläche die Ansiedlung gewerblicher Betriebe, 
urbaner Produktion und gastronomischer Nutzung vorgesehen. 
 
Die Grundstücksverhältnisse im Plangebiet waren in der Vergangenheit zwischen der Stadt Münster 
als Eigentümerin des überwiegenden Flächenanteils und dem Privateigentümer als Eigentümer ins-
besondere der Grundstücke in Wasserlage geteilt. Eine zielführende und sinnvolle städtebauliche 
Entwicklung des Areals ist nur im Zusammenwirken beider Eigentümer und im Rahmen eines ganz-
heitlichen Entwicklungskonzepts möglich. Die Lage des privaten Grundstücksanteils entlang des Ka-
nals macht seine Einbeziehung unabdingbar für die Entwicklung eines hochwertigen öffentlichen Frei-
raums, während die städtischen Flächen eine wesentliche Grundlage für eine bauliche Entwicklung 
bilden. 
 
Auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses vom 21.05.2025 wurden seit dem Frühjahr 2025 liegen-
schaftliche Verhandlungen geführt. Diese konnten inzwischen erfolgreich abgeschlossen werden. Der 
Privateigentümer soll sämtliche städtische Flächen erwerben; konzeptabhängig sollen nach Ab-
schluss des Bebauungsplanverfahrens die öffentlichen Verkehrs - und Grünflächen unentgeltlich an 
die Stadt wieder zurückübertragen werden. Die entsprechende Vorlage zum Grundstücksverkauf 
wurde im Vorfeld zur hiesigen Vorlage in den zuständigen politischen Gremien behandelt und be-
schlossen. 
 
Mit der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplans (Beschlussvorschlag 1, Anlage 1) sowie 
der Aufstellung eines Bebauungsplans (Beschlussvorschlag 2, Anlage 2) sollen die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Areals geschaffen werden. 
 
 
Planungsziel 
 
Ziel der Planung ist es, das brachliegende Areal einer nachhaltigen, gewerblich geprägten und lärm-
robusten Nutzung zuzuführen. Aufbauend auf den Empfehlungen des Perspektivplans zur Zukunft der 
Quartiere am Kanal und des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 618 „Umgehungsstraße 
B 51 / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg“ soll ein urbanes, produktionsnahes und gewerbliches 
Quartier entstehen, das gleichzeitig ein hochwertiges öffentlich zugängliches Freiraumband entlang 
des Dortmund-Ems-Kanals schafft. Dieses Freiraumband soll zukünftig eine wichtige Verbindungs-
funktion für den Fuß - und Radverkehr übernehmen und dem Gebiet einen hohen Aufenthalts - und 
Naherholungswert verleihen. 
 
Die Entwicklung hat den besonderen Rahmenbedingungen des Standorts Rechnung zu tragen. Dazu 
gehören unter anderem Lärm-, Staub-, Geruchs- und Erschütterungsimmissionen aus dem gewerbli-
chen Umfeld, verkehrliche Belastungen sowie die Auswirkungen angrenzender Infrastrukturprojekte. 
Ziel ist eine städtebaulich und freiraumplanerisch qualitätsvolle Struktur, die sowohl den Anforderun-
gen eines modernen Gewerbestandorts als auch den umliegenden betrieblichen Nutzungen gerecht 
wird. 
 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Zwischen dem Privateigentümer und der Verwaltung wurden grundlegende Anforderungen und Rah-
menbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung des Gebietes abgestimmt. Das weitere Vorge-
hen lässt sich grob in die drei folgenden Bausteine gliedern:

- 4 - 
V/0173/2026 
(1) Rahmenbedingungen & Vorplanungen, (2) Qualifizierung von Städtebau, Freiraum & Architektur  
sowie (3) Bauleitplanverfahren. 
 
Die wesentlichen Ziele wurden zudem in einem Letter of Intent mit dem Privateigentümer festgehal-
ten. 
 
 
(1) Rahmenbedingungen & Vorplanungen 
 
Neben den liegenschaftlichen Voraussetzungen bedarf es weiterer Untersuchungen für die Entwick-
lung des Gebiets. Eine Verkehrsuntersuchung soll Aufschluss darüber geben, welcher Umfang und 
welche Arten der Nutzung verkehrlich abwickelbar sind. Darüber hinaus werden Abstimmungen mit 
Straßen.NRW als dem für die Bundesstraße 51 zuständigen Baulastträger hinsichtlich der Bebaubar-
keit der südlichen Plangebietsflächen erfolgen müssen. Ebenfalls wird im Rahmen von Voruntersu-
chungen die Immissionssituation untersucht, darunter fallen insbesondere die Lärmeinwirkungen der 
umgebenden Verkehrstrassen. 
 
Auch sind die Planungen für den Ausbau des Dortmund -Ems-Kanals sowie zur Reaktivierung der 
WLE-Trasse zu berücksichtigen. Ziel ist es, in Vorbereitung eines Qualifizierungsverfahrens die we-
sentlichen Parameter und die daraus resultierenden Restriktionen zusammenzutragen. 
 
 
(2) Qualifizierung von Städtebau, Freiraum & Architektur 
 
Bei einem Vorhaben dieser Größenordnung ist ein Qualifizierungsverfahren sowohl für den gesamten 
Städtebau und Freiraum des Projekts als auch für die architektonischen Einzelvorhaben unabdingbar. 
Die Qualifizierung des Städtebaus soll im Rahmen eines städtebaulich -freiraumplanerischen Werk-
stattverfahrens erfolgen. 
 
Den Auftakt zu einem Qualifizierungsverfahren würde das Erstellen einer Auslobung darstellen, wel-
che in Kooperation zwischen dem Stadtplanungsamt, dem Privateigentümer und einem extern beauf-
tragten Büro erarbeitet würde. Die Verwaltung wird die Auslobungsunterlagen nach erfolgter Erarbei-
tung den politischen Gremien zur Freigabe in einer separaten Beschlussvorlage vorlegen. Verschie-
dene interdisziplinäre Planungsteams würden sich anschließend im Rahmen eines kooperativen Ver-
fahrens mit der Fläche auseinandersetzen und Entwürfe erarbeiten, welche (ggf. mit Zwischenpräsen-
tationen) am Ende durch eine Fachjury beurteilt werden. Der Siegerentwurf bildet die Grundlage für 
ein anschließendes Bauleitplanverfahren. Sämtliche Kosten für die Qualifizierung sind von dem Pri-
vateigentümer zu tragen. Ziel des Qualifizierungsverfahrens ist die Sicherstellung einer hochwertigen 
Nutzung und städtebaulich-freiraumplanerischen sowie architektonisch hohen Qualität für die Ent-
wicklung des Grundstücks. 
 
 
(3) Bauleitplanverfahren 
 
Das bestehende Planungsrecht ermöglicht weder die Umsetzung der vorgesehenen Nutzungen noch 
die Absicherung der gewollten Qualitäten für dieses Areal. Zwar ist das Plangebiet bislang Teil des in 
Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 618 „Umgehungsstraße B 51 / Dortmund-Ems-Kanal / 
Albersloher Weg“ (MMQ 4) sowie der damit verbundenen 110. FNP-Änderung, jedoch bedarf es für 
die nun vorliegende Projektentwicklung eines passgenaueren Vorgehens.  
 
Um dies zielgerichtet und zügig umsetzen zu können, erfolgt eine Auskopplung des Plangebiets aus 
dem übergeordneten Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 618 und die Aufstellung ei-
nes eigenständigen Bebauungsplans (Beschlussvorschlag 2). Der Bebauungsplan soll mit dem Pri-
vateigentümer als Vorhabenträger aufgestellt werden. Für den Bebauungsplan wird vor dem Sat-
zungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, welcher weitere 
Regelungen zur Realisierung beinhaltet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 657 ist in der

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V/0173/2026 
Anlage 2 dargestellt. Wie bereits oben skizziert, ist es das nutzungsstrukturelle Ziel, Nutzung en im 
Sinne eines Gewerbegebiets gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit den entsprechenden 
Orientierungswerten hinsichtlich einer Grundflächenzahl von bis zu 0,8 und einer Geschossflächen-
zahl von bis zu 2,4 zu ermöglichen. 
 
Da die Fläche zwischenzeitlich als Parkplatzfläche für den auf dem Gebiet um die Nieberdingstraße 
geplanten Stadion-Neubau vorgesehen war, stellt der Flächennutzungsplan das Areal aktuell als 
Sondergebiet „Stadion“ dar. Diese Darstellung ist aufgrund der aufgegebenen Stadionplanung nicht 
mehr zutreffend und widerspricht den aktuellen städtebaulichen Zielsetzungen. Deshalb ist ebenfalls 
eine Änderung des FNP erforderlich, die parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt (Be-
schlussvorschlag 1). Zur zeichnerischen Anpassung im Übergang an die weiterhin bestehenden Dar-
stellungen des wirksamen FNP weicht der Geltungsbereich der FNP -Änderung (Anlage 1) in seinen 
Randbereichen im Detail vom Geltungsbereich des Bebauungsplans (Anlage 2) ab. 
 
 
In Vertretung 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Geltungsbereich der 142. FNP-Änderung 
Anlage 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 657

Anlage-2-BPL-657-Geltungsbereich

183 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0173/2026
Geltungsbereich / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 657: Eulerstraße, zwischen Bundesstraße 51,Dortmund-Ems-Kanal und Westfälischer Landes-Eisenbahn

Beratungsverlauf (4)

21.04.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.05.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
20.05.2026 Hauptausschuss
TOP 19.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
20.05.2026 Rat
TOP 25.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Eulerstraße
  • Nieberdingstraße
  • Albersloher Weg
  • Umgehungsstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0173/2026
Typ
Vorlagen
Datum
24.03.2026
Erstellt
04.03.2026 11:05