2020/2023
Städtebauliches Planungskonzept Hauptstraße/Urbacher Weg in Köln-Porz; Anhörung der Bezirksvertretung 7 (Porz) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 2020/2023 Freigabedatum 03.07.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept Hauptstraße/Urbacher Weg in Köln-Porz; Anhörung der Bezirksvertretung 7 (Porz) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlagen 2.1 „Städtebauliches Konzept“ einen Bebauungsplan-Entwurf auszu- arbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (An- lage 3.2) zu berücksichtigen, 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz (BV 7) ohne Ein- schränkung zustimmt. Bezirksvertretung 7 (Porz) 31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Planung Vor dem Hintergrund steigender Einwohnerzahlen und dem damit einhergehenden Bedarf an Wohnraum in der Stadt Köln stellt das Planungsareal aufgrund seiner guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und an die umliegenden Straßen eine gut er- schlossene Potentialfläche für die wohnbauliche Entwicklung im Kölner Stadtteil Porz dar. Die Vivawest Wohnen GmbH beabsichtigt auf der Plangebietsfläche den bestehenden Ge- schosswohnungsbau im Bereich nördlich und südlich des Urbacher Weges und der Straße Sternenberger Hof durch eine zusätzliche Wohnbebauung zu ergänzen. Die Nachverdichtung soll in Form von mehrgeschossigen Baukörpern erfolgen, die gleichzeitig einen Immissions- schutz gegenüber dem Verkehrslärm gewährleisten. Die Vivawest Wohnen GmbH als Vorhabenträgerin verfügt über die notwendigen Grundstücke und hat die Absicht die neue Wohnbebauung in Ergänzung der Bestandsbebauung am Ster- nenberger Hof im eigenen Bestand zu halten, um langfristig Wohnraum zur Miete (davon 30 % öffentlich gefördert) zur Verfügung zu stellen. Für das Plangebiet wurde vom Büro ASTOC Architects and Planners GmbH, Köln im Auftrag der Vorhabenträgerin im Jahr 2020 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Die Machbarkeits- studie umfasst sowohl eine Standortanalyse, Darstellung der Rahmenbedingungen und erste städtebauliche Konzeptentwürfe für eine standortgerechte Wohnbebauung. An diese ersten Planungsüberlegungen wurde zwischen März und Juni dieses Jahres, nach- dem mit Hilfe der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und Abstimmungen mit betroffenen Fachverwaltungen die Anforderungen geschärft wurden, in einem städtebaulichen Wettbewerb angeknüpft. In dem einstufigen Wettbewerb traten fünf verschiedene Planungsbüros bzw. Planungsteams gegeneinander an, um tragfä- hige Lösungen für die Fläche zu erarbeiten. Für das Vorhaben "Hauptstraße/Urbacher Weg" ist die Schaffung von neuem Planungsrecht in Form eines verbindlichen Bauleitplanes erforderlich. Dieser kann aus den aktuell gültigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden. Verfahren Zwischen dem 29. September 2020 und dem 18. November 2020 wurde die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden Stellungnah- men zur Ermittlung von Betroffenheiten und weiterführenden Hinweisen eingeholt (Anhang 4). Als nächsten Schritt hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln in seiner Sitzung am 27. Januar 2022 im Rahmen eines Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch mit dem Arbeitstitel: "Hauptstraße / Urbacher Weg" in Köln-Porz 3 beschlossen, dass für das Gebiet eine Entwicklung von Wohnraum im Geschosswohnungs- bau unter Berücksichtigung des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln vorzunehmen ist. Die Anwendungszustimmung zum Kooperativen Baulandmodell in der Fassung der Be- kanntmachung vom 10.05.2017 liegt vor. Zudem wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach dem sogenannten "Modell 1" als Aushang beschlossen. Wei- ter beinhaltete der Beschluss als zu verfolgende Ziele der Planung die Sicherstellung eines lokalen Bezugs und architektonischer Qualität, die Durchführung eines Qualifizierungsverfah- rens sowie der größtmögliche Erhalt des schützenswerten Baumbestandes (Vorlagen-Nr.: 3976/2021). Der Beschluss wurde ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht. Im Zeitraum zwischen dem 31. März und dem 19. April 2022 wurde im Bezirksrathaus Porz sowie im Stadthaus in Köln-Deutz das Planungskonzept ausgehängt. Dabei wurden zwei Varianten, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie erarbeitet wurden, vorgestellt. Neben der Möglichkeit Aus- künfte per Telefon oder E-Mail einzuholen, konnte sich auch über die Planung im Internet in- formiert werden sowie schriftlich per Post oder E-Mail Stellungnahmen eingereicht werden. Es ging eine Stellungnahme mit der Benennung folgender Punkte ein: Rodung des Baumbestandes und Kompensationsmaßnahmen Wegfall des Lebensraums für Tiere und Maßnahmen zum Erhalt des Lebensraums (Anlage 3.2) Qualifizierungsverfahren Die Vorhabenträgerin Vivawest Wohnen GmbH (Vivawest) hat sich dazu verpflichtet ein städ- tebauliches Qualifizierungsverfahren, hier in Form einer Mehrfachbeauftragung, durchzufüh- ren. Ziel des Qualifizierungsverfahrens war es, ein tragfähiges städtebauliches und freiraumplane- risches Konzept als Grundlage für die Entwicklung des Areals zu finden und das Gelände zu einem attraktiven Wohnstandort, der einen hohen Anteil der bestehenden Vegetation erhält, zu entwickeln. Darüber hinaus sollte die bestehende Wegeverbindung zwischen dem nördlich gelegenen Krankenhaus und der südlich gelegenen Seniorenresidenz Curanum integriert so- wie eine Verknüpfung des Urbacher Weges und der Haupstraße für den Fuß- und Radverkehr geschaffen werden. Ein sinnvoller Umgang mit dem durch die Bebauung entstehenden PKW- Verkehr und den bestehenden Lärmimmissionen sollte ebenfalls gefunden werden. Die Anfor- derungen der Klimaleitlinien sowie darüberhinausgehende Maßnahmen für den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels waren zudem aufzuzeigen. Das Qualifizierungsverfahren startete mit einem Auftaktkolloquium am 08. März 2023 in der räumlichen Nähe des Planungsraums im Jugendzentrum Glashütte. Dabei hatten die Pla- nungsbüros die Gelegenheit Rückfragen zu den Auslobungsunterlagen zu stellen und eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Am 05. Juni 2023 fand dann die Präsentation der Entwurfsarbeiten mit anschließender Jurysit- zung statt. An dem Wettbewerb mit dem 12-köpfigen Beurteilungsgremium unter dem Vorsitz von Jürgen Minkus, Köln (Vertreter*innen der Vorhabenträgerin, Politik und Verwaltung sowie anerkann- ten Fachleuten aus der Planungspraxis) nahmen folgende Teams teil: - &MICA GmbH, Köln - Kaden+ GmbH, Berlin mit NOLTE / GEHRKE Partnerschaft von Landschaftsarchitek- ten mbH, Berlin - PASD Feldmeier Wrede Architekten BDA Stadtplaner SRL PartG mbB, Köln mit Pla- nungsbüro DTP Landschaftsarchitekten GmbH, Essen - Urban Agency APS, Düsseldorf ASTOC – Architects and Planners GmbH, Köln mit Lorber Paul Architekten GmbH, Köln und Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln gingen als Sieger aus dem Verfahren hervor. 4 Das städtebauliche Konzept von ASTOC architects and planners mit Lorber Paul Architekten und Club L94 Landschaftsarchitekten zeichnet sich durch zwei prägnante y-förmige Baukör- per, die eine klare Kante zur Hauptstraße formen und als deutliche Antwort auf die vorherr- schenden Lärmemissionen zu werten sind, aus. Die gewählte Gebäudetypologie ist prägend für den Bereich, wirkt adressbildend und schafft einen gefassten und qualitativ ansprechenden Parkbereich in zentraler Lage. Die fünf- bis sechsgeschossigen Häuser verfügen über Ge- meinschaftsgärten und Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen. Die Tiefgaragenein- und ausfahrt ist gebündelt im nördlichen Bereich des Grundstücks vorgesehen und ermöglicht ei- nen MIV-freien Wohnstandort. (Anlagen 2.1 und 2.2) Gemäß den Empfehlungen des Beurteilungsgremiums ist der städtebauliche Entwurf in den folgenden Punkten zu überarbeiten: Der westlich gelegene Gebäudekörper rückt zu nah an den öffentlichen Raum (Haupt- straße); der benannte Bereich ist durch die Entwurfsverfasser zu prüfen und durch ei- nen angemessenen Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche zu qualifizieren. Die Belichtungssituation der Treppenhäuser ist zu prüfen und ggfls. zu verbessern. Die Innere Erschließung bzw. Wegeverbindung des Quartieres ist zu prüfen. Die Schutzbereiche der Naturdenkmäler sind auf etwaige Überlagerungen von Er- schließungswegen zu prüfen. Die Organisation der Müllsammel- und Aufstellflächen innerhalb der Freianlagen (inkl. Wenderadius Müllfahrzeug) ist zu prüfen und für die Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln zu qualifizieren. Die Organisation bzw. Verortung der Fahrradabstellanlagen sowie die Erreichbarkeit soll geprüft und weiterentwickelt werden. Der Entwurf soll den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. Vorgaben für die Weiterführung des Verfahrens Der städtebauliche Entwurf wird hinsichtlich der Empfehlungen des Beurteilungsgremiums weiter qualifiziert. Zudem werden folgende Aspekte gutachterlich untersucht und konzeptionell berücksichtigt: - Verkehrsuntersuchung und Mobilitätskonzept, - Lärmgutachten (Lärm durch MIV, Flugverkehr, Hubschrauberlandeplatz sowie die Schifffahrt und Schiene), - Grünordnungsplan / Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, - Artenschutzprüfung, - Energiekonzept - Untersuchung zur Starkregenvorsorge und dem Grundhochwasser-/Überflutungsnach- weis Die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Aspekte, haben bereits bei der Auslobung des Wettbewerbs Berücksichtigung gefunden. Weiterhin ist die Vorgabe für die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs, den schützenswerten Baumbestand zu erhalten und die im Artenschutzgutachten vorgebrachten Maßnahmen planerisch festzulegen. (Anlage 3) Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli- maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebe- reitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die An- wendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Es sind emissionsmindernde Maßnahmen wie die Einhaltung der Gebäudestandards gemäß den Klimaleitlinien der Stadt Köln, der Einsatz von Photovoltaik, Dachbegrünung sowie Fassa- denbegrünung vorgesehen. 5 Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine Umweltprüfung (Vollverfahren) statt. Hier- für werden verschiedene Umweltgutachten erstellt, deren Inhalte den Bebauungsplanunterla- gen zu entnehmen sind. Vorgabenbeschluss / Verwaltungsvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (Anlagen 2.1 und 2.2) und der Ergebnissen der vorliegenden Untersuchungen sowie den An- regungen aus der Bürgerbeteiligung einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und das vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren fortzuführen. Vorberatungen Beschluss über die Einleitung und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (3976/2021) 09.12.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) (7.8) mit Maßgabe einstimmig zugestimmt 27.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss (10.1) mit Änderungen einstimmig zugestimmt Anlagen 1 Geltungsbereich des Bebauungsplans 2.1 Städtebauliches Planungskonzept 2.2 Ansichten zum städtebaulichen Planungskonzept 3.1 Aushang zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 3.2 Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 4 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ge- mäß § 4 Abs. 1 BauGB
Anlage 3.2_Ergebnisse der frühz. Öffentlichkeitsbeteilung_3(1)
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/ 2 Darstellung und Bewertung der zum [vorhabenbezogenen] Bebauungsplan–Arbeitstitel: Hauptstraße / Urbacher Weg in Köln-Porz eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Bürgeramt und der Außen- stelle des Stadtplanungsamtes durchgeführt. Es ist 1 Stellungnahme aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 31. März bis zum 19. April 2022 eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num- merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 18.04.2022 Mit großer Überraschung haben wir die Ankündigung von dem von der Stadt Köln genehmigten Bauvorhaben der Vivawest an der Hauptstraße/Urbacher Weg zur Kenntnis genommen. Als Bewohner des Nachbarhauses sind wir natürlich generell über eine Baustelle mit den entspre- chenden Unannehmlichkeiten nicht erfreut, aber verste- hen natürlich die Lage hinsichtlich des Wohnungsmangels im Kölner Raum. Ab holzung Baumbestand Was uns dennoch erstaunt hat ist, dass ein alter Baumbe- stand mitsamt den darin wohnenden Tieren einfach „ab- geholzt“ wird, obwohl die Stadt Köln sich gerne mit klima- neutralen/klimaunschädlichen Projekten schmückt. Die zwei unten genannten Punkte sind für uns die Kernpunkte unserer Stellungnahme. Kenntnisnahme Kennt nisnahme Grundsätzlich ist es erklärtes Ziel, bei der weiteren Planung so viele Bäume des Bestandes wie möglich zu erhalten. Die Stadt Köln hat zusammen mit der Vorhabenträgerin den Baumbestand auf Naturdenkmäler geprüft und diese als schützenswert im wei- teren Planverfahren deklariert. Zusätzlich wurde die Fläche auf das Vorliegen besonders erhaltenswerter Vegetationsstrukturen unabhängig von einem Schutzstatus geprüft, um diese möglichst vor Beeinträchtigungen durch eine Bebauung zu bewahren. Für die abgeholzten Bäume müssen von der Vorhabenträgerin Aus- gleichs- oder Ersatzmaßnahmen erbracht werden. 1.2 Zweck des Baumbestandes Kenntnisnahme Anlage 3.2 Anlage 3.2 - 2 - / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Lebensraum für Tiere. In diesem Altbaumbestand leben u.a. die folgenden Tier/Vogelarten: - Stare (Naturschutz rote Liste) - Buntspechte - Amseln - Meisen - Turmfalken - Eichhörnchen - Etc. Die Fläche wird im Rahmen des Verfahrens gutachterlich auf vor- handene Arten im Rahmen der Erstellung eines Artenschutzgut- achtens überprüft. Das Ergebnis wird im weiteren Verfahren be- rücksichtigt. 1.3 Klimaneutralität Bspw. beim Bau der Siedlung am Sternenberger Hof, hat man die Siedlung Klimaschutzsiedlung genannt und die Klimafreundlichkeit beworben. Aktuell wirbt die Stadt Köln auch vermehrt klimafreundlich zu sein mit zusätzlichen Radwegen, Elektrobussen etc. Der Baumbestand, der abgeholzt werden soll, spart nicht CO2 ein sondern baut sogar CO2 ab. Das ist für uns die klimafreundlichste Maß- nahme, die man realisieren kann. Kenntnisnahme Die Vorhabenträgerin muss für entfernte Bäume Ausleichs- oder Ersatzmaßnahmen leisten. Jungbäume bauen ebenfalls CO2 ab. Außerdem müssen im Verfahren die Klimaleitlinien der Stadt Köln berücksichtigt werden, die weitere Maßnahmen für den Klima- schutz wie etwa die Einhaltung hoher Energiestandards bei der Gebäudeausführung sowie den Einsatz von Photovoltaikanlagen, verpflichtend vorsehen. Zusätzlich ist es vorgesehen intensive wie extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünung sowie die Förderung nachhaltiger Mobilität umzusetzen. 1.4 Fragen - Gibt es an anderer Stelle in Köln-Porz eine Be- pflanzung, die den abgeholzten Baumbestand von der CO2 Bilanz ausgleicht? - Welche Maßnahmen werden für die Vogel-/Tierar- ten getroffen, um deren Lebensraum zu erhalten (speziell die gefährdeten Stare)? Ja Ja Es sind Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen durch die Vorhaben- trägerin zu leisten. Folgende Maßnahmen werden im Artenschutzgutachten des Köl- ner Büros für Faunistik von Februar 2022 festgehalten: • Rodungs- und Räumungsmaßnahmen werden nur außer- halb der Aktivitäts- bzw. Brut- und Aufzuchtszeiten durch- geführt. Bei Ausnahmefällen findet eine ökologische Bau- begleitung statt. • Zudem sind Maßnahmen vorzusehen, die der Vermei- dung von Vogelschlag an Glasflächen dienen. Diese müs- sen noch im Verfahren – sobald die Bebauung bzw. die - 3 - / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Fassadengestaltung feststeht – unter gutachterlicher Ein- beziehung erarbeitet und festgelegt werden. • Die Vorhabenträgerin ist dazu verpflichtet 25 Fledermaus- kästen als Tagquartiere für die Zwergfledermaus zu instal- lieren. Stand: 15.06.2023
Anlage 1_Geltungsbereich des Bebauungsplanes
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Hauptstraße / Urbacher Wegin Köln - Porz 0 10050 200300 Meter
Anlagen 2.1 und 2.2_Städtebauliches Konzept
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Köln – Hauptstraße / Urbacher Weg; Protokoll Jurysitzung 05.06.2023 Seite 15 von 15 ANLAGE 2. 1 ANLAGE 2. 2 Schwarzplan Lageplan (ohne Maßstab) Siegerentwurf - „Hauptstraße / Urbacher Weg“ - ASTOC architects and planners, Lorber Paul Architekten und Club L 94 Landschaftsarchitekten Köln – Hauptstraße / Urbacher Weg; Protokoll Jurysitzung 05.06.2023 Seite 15 von 15 ANLAGE 2. 1 ANLAGE 2. 2 Schwarzplan Lageplan (ohne Maßstab) Städtebauliches Konzept Siegerentwurf - „Hauptstraße / Urbacher Weg“ - ASTOC architects and planners, Lorber Paul Architekten und Club L 94 Landschaftsarchitekten Köln – Hauptstraße / Urbacher Weg; Protokoll Jurysitzung 05.06.2023 Seite 15 von 15 ANLAGE 2. 1 ANLAGE 2. 2 Schnitt: West-Ost Ansicht: Hauptstraße Ansicht: Gemeinschaftshof Köln – Hauptstraße / Urbacher Weg; Protokoll Jurysitzung 05.06.2023 Seite 15 von 15 ANLAGE 2. 1 ANLAGE 2. 2 Schnitt: West-Ost Ansicht: Hauptstraße Ansicht: Gemeinschaftshof Köln – Hauptstraße / Urbacher Weg; Protokoll Jurysitzung 05.06.2023 Seite 15 von 15 ANLAGE 2. 1 ANLAGE 2. 2 Schnitt: West-Ost Ansicht: Hauptstraße Ansicht: Gemeinschaftshof
Anlage 3.1_Aushang zur Frühz. Öffentlichkeitsbeteilung_3(1)
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Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Porz beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs. Schriftliche Stellungnahmen können in der Zeit vom 31.03.2022 bis 19.04.2022 an die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Porz, Frau Sabine Stiller, Bezirksrathaus Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51 143 Köln oder per E-Mail an sabine.stiller@stadt-koeln.de gerichtet werden. Diese Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Köln unter www.beteiligung-bauleitplanung.koeln. Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 221-32558 oder unter der Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de. 1. Anlass und Ziel der Planung Die Vivawest Wohnen GmbH beabsichtigt auf der Plangebietsfläche, den bestehenden Geschosswohnungsbau im Bereich nördlich und südlich des Urbacher Weges und der Straße Sternenberger Hof durch eine zusätzliche Wohnbebauung zu ergänzen. Die Nachverdichtung soll in Form von mehrgeschossigen Baukörpern erfolgen, die gleichzeitig einen Immissionsschutz gegenüber dem Verkehrslärm gewährleisten.Die Vivawest Wohnen GmbH als Vorhabenträgerin verfügt über die notwendigen Grundstücke und hat die Absicht die neue Wohnbebauung in Ergänzung der Bestandsbebauung am Sternenberger Hof im eigenen Bestand zu halten, um langfristig Wohnraum zur Miete zur Verfügung zu stellen. Für das Plangebiet wurde vom Büro ASTOC Architects and Planners GmbH & Co. KG, Köln im Auftrag der Vorhabenträgerin eine Machbarkeitsstudie entwickelt. Ziel der Planung ist neben der Aktivierung von gut erschlossenen Wohnbauflächen eine Ergänzung des vorhandenen Wohnungsgefüges durch eine Mischung aus öffentlich gefördertem und freifinanziertem Wohnraum, um eine Durchmischung verschiedener sozialer Schichten zu ermöglichen. Für das Vorhaben findet das Kooperative Baulandmodell in seiner Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017 Anwendung. Für die Konkretisierung der Planung des Vorhabens beabsichtigt die Vorhabenträgerin die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs, bei welchem die teilnehmenden Büros unterschiedliche Entwürfe für das Plangebiet erstellen. Der städtebauliche Wettbewerb findet unter Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Porz sowie in enger Abstimmung mit der Stadt Köln statt. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung fließen in die Aufgabenstellung zum städtebaulichen Wettbewerb ein. Dabei werden vor allem die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt. 2. Erläuterungen zum Plangebiet Das Plangebiet liegt im Stadtteil Porz-Mitte im Südosten von Köln und gehört zum Stadtbezirk Porz. Es umfasst das Grundstück der Vorhabenträgerin (Gemarkung Porz, Flur 2, Flustück 3261 und rund 2.350 qm des Flurstücks 2873) und wird begrenzt im Norden durch die Flächen des Krankenhauses, im Osten durch die Wohnbauflächen am Urbacher Weg sowie der Straße Sternenberger Hof, im Süden durch die Gebäude der Seniorenresidenz Curanum Köln am Rhein und im Westen durch Verkehrsflächen der Hauptstraße. Das Plangebiet hat eine Größe von circa 1,0 ha. Das Plangebiet wird derzeit als Grünfläche genutzt und ist durch hohen erhaltenswerten Baumbestand geprägt. Zwei Eiben sind als Naturdenkmäler eingetragen, die bei der Planung zu berücksichtigen sind. Durch das benachbarte Krankenhaus ist der Standort sehr gut an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Eine direkte Zufahrt zur Hauptstraße besteht derzeit nicht. Die Haltestelle der Deutschen Bahn „Porz- Steinstraße“ mit einem Anschluss an die S- und Regionalbahn befindet sich in einer Entfernung von circa 450 m. Die nächstgelegene Haltestelle der Stadtbahnlinie 7, „Porz-Steinstraße“ liegt in circa 250 m Entfernung zum Plangebiet. Darüber hinaus ist das Plangebiet über die Haltestelle „Krankenhaus Porz“ der Buslinie 159, die in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet liegt, an das Busnetz angeschlossen. Das Plangebiet ist über die Hauptstraße / Kölner Straße und die Steinstraße gut an die angrenzenden Porzer Ortsteile sowie an das Autobahnnetz angebunden. Darüber hinaus besteht eine direkte Anbindung an das NRW-Radwegenetz (D7, D8 Rheinroute, Knotenpunktnetz, Veloroute Rhein). 3. Planinhalte Das städtebauliche Konzept des Büros ASTOC stellt die erste Idee zur Umgestaltung des Areals dar, wobei der städtebauliche Wettbewerb weitere Möglichkeiten aufzeigen soll. Beide Varianten von ASTOC schlagen vier Zeilenbauten mit insgesamt 125 Wohneinheiten (WE) vor. Mit vier bis fünf Vollgeschossen inklusive einem Staffelgeschoss (Nichtvollgeschoss) greift das Konzept die Geschossigkeiten der nachbarlichen Bestandsbebauung im Süden und Osten auf. Die geplanten Gebäude bilden durch ihre Randstellung auf dem Grundstück einen (lärm-) geschützten Innenbereich, der somit eine hohe Aufenthaltsqualität erhält. Die bestehenden Naturdenkmäler bleiben erhalten und werden in das Freiflächenkonzept integriert. Die Begrünungsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren festgelegt. Angestrebt ist die Anlage von Gründächern auf den Gebäuderiegeln. Die begrünten Dächer dienen sowohl der Gestaltung, als auch der Rückhaltung von Niederschlagswasser im Starkregenfall und der Verbesserung des Mikroklimas. Eine (Fahr-) Erschließung aller neuen Häuser erfolgt über die Hauptstraße im Westen. Für Fußgänger und Radfahrer erfolgt zusätzlich eine Anbindung an den Urbacher Weg im Osten. Hierdurch ist eine gute fußläufige Erreichbarkeit der ÖPNV- Haltestellen gegeben. Die Wohnanlage soll über eine ausreichende Anzahl an PKW- und Fahrradstellplätzen verfügen. Durch die direkte Anbindung an das NRW-Radwegenetz ermöglicht der Standort eine verstärkte Nutzung des Umweltverbunds. Das Plangebiet weist eine dichte Begrünung auf. Unter den erhaltenswerten Bäumen haben zwei Eiben als eingetragene Naturdenkmäler eine herausragende Stellung. Darüber hinaus gibt es weitere Einzelbäume und Baumgruppen in freier Wuchsform, die erhaltenswürdig sind. Ein Teil des Baumbestands hat bedingt durch die Baumart (z. B. Birken als Pioniergehölz) oder artspezifische Krankheiten (Rosskastaniensterben durch Rindeninfektion und Rußrindenkrankheit bei Ahornen) nur noch eine geringe Standzeit. Zwischenzeitlich musste der Ahorn-Bestand aufgrund der Rußrindenkrankheit und der damit verbundenen Gefährdung für die Patienten des Porzer Krankenhauses in großen Teilen entfernt werden. Mit dem zweiten Dürresommer in 2019 sind eine Reihe weiterer Bäume, insbesondere Birken, aufgrund des gesunkenen Wasserspiegels beschädigt und in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt worden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit war die Fällung weiterer Bäume durch das Krankenhaus Porz Anfang 2020 erforderlich. Die noch verbliebenen Bäume und Gehölze sollen im Rahmen der Planung möglichst weitgehend erhalten bleiben und im Bebauungsplan gesichert werden. Da die Machbarkeitsstudie nur eine grobe Richtung für eine zukünftige Bebauung aufzeigen kann und die Anzahl der Bäume, die in Variante 1 und 2 erhalten bleiben können, nicht genau abgeschätzt werden kann, wird die Verwaltung die Thematik als Aufgabenstellung im anstehenden städtebaulichen Wettbewerb behandeln. Neben den in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten Varianten gibt es zahlreiche weitere denkbare Lösungsansätze für eine wohnbauliche Entwicklung unter Berücksichtigung des erhaltenswerten Baumbestandes auf dem Areal. Der größtmögliche Erhalt von schützenswerten Bäumen soll als Beurteilungskriterium für die Auswahl des passendsten Entwurfes einfließen. Die Jury, bestehend aus Fachleuten und Vertretern der Politik, wird darüber im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs eine Entscheidung treffen. 4. Auswirkungen der Planung / Umweltbelange Das Vorhaben löst einen Mehrbedarf von ca. 14 Kita-Plätzen aus, welcher durch den Bestand in Porz abgedeckt werden kann. Zusätzlich entsteht ein Mehrbedarf an Schulplätzen im Primarbereich in der Größenordnung von circa sieben zusätzlichen Schülerinnen und Schülern je Jahrgangsstufe. Daher wird als Voraussetzung für die Umsetzung des Bebauungsplanes „Hauptstraße/Urbacher Weg“ der Bebauungsplan „Dorotheenstraße“ mit der Schaffung von Planungsrecht für eine zweizügige Grundschule aufgestellt. Der Bebauungsplan „Hauptstraße/Urbacher Weg“ soll daher erst Rechtskraft erhalten, wenn auch der Bebauungsplan Dorotheenstraße als Satzung beschlossen wurde. Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO). Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hauptstraße/Urbacher Weg“ in Köln-Porz Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Zeit vom 31.03.2022 bis 19.04.2022 Übersichtskarte (M 1:2500) Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan (M 1:2500) Städtebauliches Planungskonzept (M 1:1000) N © Stadt Köln Variante 2 Variante 1 © ASTOC Architects and Planners, GmbH & Co. KG © Stadt Köln Anlage 3.1
Anlage 4_Stellungnahmen_frühz. TÖB-Beteiligung_4 (1))
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/ 2 Darstellung und Bewertung der zum [vorhabenbezogenen] Bebauungsplan–Arbeitstitel: Hauptstraße / Urbacher Weg in Köln-Porz eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 29. September 2020 bis zum 18. November 2020 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 24 Stellungnahm en eingegangen, davon 20 ohne Bedenken. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 AWB - Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (09.10.2020) Auf die Einhaltung der RASt 06 (Zuwege, Schleppkurven, Wendeanlagen) wird verwiesen. Um Berücksichtigung des § 10 der Abfallsatzung (Standplätze für Abfallbehälter) wird gebeten. Hinweis auf Entsorgung über Unterflurbehälter (3 bzw. 5qm). Hinweis die Hauptstraße und der Urbacher Weg befinden sich in einem sogenannten Teilservicegebiet. Dies bedeutet, dass Mülltonnen bis zu einem Volumen von 240 Litern am jeweiligen Abfuhrtag an einen Ort zu verbringen sind, der für das Müllfahrzeug zu erreichen ist. Mülltonnen mit einem Volumen von 500 Litern werden durch die AWB im Vollservice bedient. Ja Ja Im Rahmen der Baugenehmigungsplanung wird § 10 der Abfallsatzung der Stadt Köln und die Vorgaben der RASt 06 berücksichtigt. Di e Standorte für die Mülltonnen, werden so platziert, dass sie für die Müllfahrzeuge anfahrbar sind oder eine Verbringung an einen anfahrbaren Standort möglich ist. 2 Bezirksregierung Köln (13.10.2020) Es gibt Hinweise auf Bodenkampfhandlungen und Bom- benabwürfe. Eine Überprüfung der zu überbauenden Flä- che auf Kampfmittel wird empfohlen. Aufschüttungen sind bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Ja Der Hinweis wird bei der weiteren Planung berücksichtigt. Eine Überprüfung der Fläche wird durch die Vorhabenträgerin veranlasst. Anlage 4 Anlage 4 - 2 - / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Be- lastungen, wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. 3 3.1 StEB - Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (26.10.202) Keine Bedenken. Entwässerungsplanung Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß § 44 Abs.1 Landeswassergesetz zu versickern. Die Versickerung des Niederschlagswassers ist im Bebauungsplan festzusetzen. Sofern eine Versickerung gegen das Wohl der Allgemeinheit verstößt, oder aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Ableitung des Niederschlagswassers in den vorhandenen Abwasserkanal erfolgen. Ggf. ist dann die Festlegung einer Einleitungsbeschränkung (Drosselwassermenge) notwendig. Kenntnisnahme Ja Die Entwässerungsplanung wird im weiteren Verfahren gutachterlich von der Vorhabenträgerin untersucht und entsprechend der Vorgaben in Abstimmung mit den Stadtentwässerungsbetrieben erarbeitet. 3.2 Starkregenvorsorge Geeignete Maßnahmen zur Risikovorsorge gegen Star- regen müssen bereits in der Bauleitplanung berücksichtigt werden. Da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen anfallenden Wassermengen dimensioniert sind, dienen die nachfolgend Konzepte dazu, das Wasser bei außergewöhnlichen Niederschlagsmengen möglichst schadlos zwischen zu speichern, abzuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten. Diese Maßnahmen umfassen bspw.: − Wahl der Straßenführung − gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregenereignissen über Grünflächen − Rückhaltung von Niederschlagswasser − Notüberläufe Ja Maßnahmen zur Starkregenvorsorge werden zusammen mit der gutachtlichen Untersuchung der Entwässerungsplanung begutachtet, im Anschluss mit den Stadtentwässerungsbetrieben abgestimmt und in die weitere Planung integriert. - 3 - / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung − Geländeneigung vom Gebäude abfallend, um Wasser möglichst schadlos vom Gebäude fernzuhalten − Objektschutz besonders gefährdeter Grundstücke/Gebäude − Besonders zu beachten: Tiefgarageneinfahrten und Hauseingänge 3.3 Hochwasser Nach § 78 b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) liegt das be- troffene Baugrundstück nicht in einem Risikogebiet au- ßerhalb des Überschwemmungsgebiets des Rheines und gilt als hochwassersicher. Kenntnisnahme --- 3.4 Grundwasserstand Aufgrund der Nähe zum Rhein können im o. g. Bereich hohe Grundwasserstände auftreten. Nach einer Grund- wassermodellrechnung aus dem Jahr 2009 wurde ein Grundwasserstand mit ca. 48,00 m NHN berechnet. Kenntnisnahme ---- 4 WSV - Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (29.10.2020) Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. In unmittelbarer Nähe des Plangebietes befindet sich die Bundeswasserstraße Rhein. Der zulässige Dauerschall- pegel beträgt 75 dB(A) in einem seitlichen Abstand von 25 m von fahrenden Schiffen sowie 65 dB(A) bei gleichem Abstand von liegenden Schiffen (bspw. an der Hafenmauer). Im Rahmen einer schall-technischen Betrachtung muss die Schifffahrt mit den ge-nannten Emissionswerten über 24 Stunden berücksichtigt werden. Kenntnisnahme Ja --- Der Hinweis wird bei der weiteren Planung berücksichtigt. Als fachliche Grundlage wird von der Vorhabenträgerin ein Lärmgutachten erstellt, dass die nähere Umgebung (u.a. die Bundeswasserstraße) berücksichtigt. 5 Nord-West Ölleitung GmbH - 4 - / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung (08.10.2020) Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 6 Bezirksregierung Köln (08.10.2020) Hinsichtlich der Planung bestehen bezüglich bundes- und landeseigener Denkmäler keine Bedenken. Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 7 Polizeipräsidium Köln – Führungsstelle Verkehr (12.10.2020) Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 8 8.1 RMR - Rhein-Main-Transportleitungsgesellschaft mbH (12.10.2020) Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Mögliche Ausgleichsmaßnahmen sollten nicht im Schutzstreifen von Leitungen der Rhein-Main- Transportleitungs-gesellschaft geplant werden. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. 8.2 Beteiligung bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Bei der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen soll der TöB beteiligt werden. Kenntnisnahme Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. 9 AIR LIQUIDE Deutschland GmbH – Fernleitungen Rhein-Ruhr (15.10.2020) Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 10 Finanzamt Köln-Porz (12.10.2020) - 5 - / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 11 Rechtsrheinsicher Kölner Stadtkanal (09.10.2020) Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 12 Evonic Operations GmbH (20.10.2020) An den in der Planung bezeichneten Stellen verlaufen keine der durch Evonic betreuten Fernleitungen. Bei der Umsetzung möglicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen soll der TöB beteiligt werden. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. 13 Amprion GmbH (19.10.2020) Im Plangebiet verlaufen keine Hochspannungsleitungen der Amprion GmbH. Es sind keine weiteren Leitungen in Planung. Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 14 PLEdoc GmbH (22.10.2020) Die Eigentümer*innen der von PLEdoc verwalteten Versorgungsanlagen sind von der Planung nicht betroffen. Bei der Umsetzung möglicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen soll der TöB beteiligt werden. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. 15 DFS – Deutsche Flugsicherung (27.10.2020) Hinsichtlich der Planung bestehen gem. § 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) keine Bedenken. Das Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. - 6 - / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) wurde über diese Stellungnahme informiert. 16 Bezirksregierung Köln (29.10.2020) Unter der Voraussetzung, dass das Aushub- und Abbruchmaterial sowie insbesondere gefährliche Abfälle einer nach abfallrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäßen Verwertung oder Entsorgung zugeführt werden, bestehen aus abfallrechtlicher Sicht gegen das Vorhaben keine Bedenken. Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 17 17.1 GASCADE Gastransport GmbH WINGAS GmbH NEL Gastransport GmbH OPA Gastransport GmbH & Co. KG (28.10.2020) Die Planung betrifft nicht die Anlagen der genannten TöBs. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Mögliche Ausgleichsmaßnahmen sollten nicht die Anlagen der genannten TöBs betreffen und nicht in ihrem Schutzstreifen liegen. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. 17.2 Beteiligung bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Bei der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnah- men soll die TöBs beteiligt werden. Kenntnisnahme Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. 17.3 Anlagenermittlung anderer Betreiber Es können sich Kabel und Leitungen anderer Betreiber in dem Gebiet befinden. Diese Betreiber sind gesondert zur Ermittlung der genauen Lage der Anlagen und eventuellen Auflagen anzufragen. Kenntnisnahme Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. - 7 - / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 18 Bezirksregierung Köln – Dezernat 25 (09.11.2020) Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 19 Flughafen Köln Bonn GmbH (22.10.2020) Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 20 KVB – Kölner Verkehrs-Betriebe AG RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH (16.11.2020) 20.1 Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 20.2 RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser) sind bereits in der Nähe des Plangebietes vorhanden. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. 21 Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft (16.11.2020) Hinsichtlich der Planung bestehen keine forstrechtlichen oder forstfachlichen Bedenken. Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 22 Flughafen Köln/Bonn GmbH (17.11.2020) Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 23 Häfen und Güterverkehr Köln AG (14.10.2020) - 8 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 24 Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 26 (18.11.2020) Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. Stand: 15.06.2023
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1951 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/613
Vorlagen-Nummer
2020/2023
Stand: 12.08.2024
Sachstandsbericht
Städtebauliches Planungskonzept Hauptstraße/Urbacher Weg in Köln-Porz; Anhörung
der Bezirksvertretung 7 (Porz) zu den Ergebnissen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand: 31.08.2203
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes
gemäß Anlagen 2.1 „Städtebauliches Konzept“ einen Bebauungsplan-Entwurf auszu-
arbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (An-
lage 3.2) zu berücksichtigen,
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz (BV 7) ohne Ein-
schränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Hinweis:
Die Bezirksvertretung Porz hat am 31.08.2023 ungeändert zugestimmt.
Aktuell werden alle notwendigen Gutachten und die Planentwürfe mit Begründung für die Be-
teiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vor-
bereitet. Geplant ist diese Beteiligung im I. Quartal 2025.
Nächste Schritte:
Nach der Durchführung der Beteiligung Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach §
2
4 Abs. 2 BauGB erfolgt die Prüfung der vorgebrachten Belange und die Finalisierung des vor-
habenbezogenen Bebauungsplanentwurfs.
Daran anschließend erfolgt die Vorbereitung der Veröffentlichung (ehemals Offenlage) nach §
3 Abs. 2 BauGB. Der Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksvertretung Porz werden zu
gegebener Zeit hierüber gesondert mit einer Mitteilung informiert. Ein erneuter Sachstandsbe-
richt erfolgt daher nicht.
Der nächste Sachstandsbericht entfällt
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Steinstraße
- Kölner Straße
- Dorotheenstraße
- Urbacher Weg
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Sternenberger Hof
- Hauptstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2020/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 03.07.2023
- Erstellt
- 19.06.2023 14:04