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2020/2023

Städtebauliches Planungskonzept Hauptstraße/Urbacher Weg in Köln-Porz; Anhörung der Bezirksvertretung 7 (Porz) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,

Beschlussvorlage Ausschuss 03.07.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 31.08.2023, TOP 7.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3.2_Ergebnisse der frühz. Öffentlichkeitsbeteilung_3(1)

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Ansehen

Anlage 1_Geltungsbereich des Bebauungsplanes

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Ansehen

Anlagen 2.1 und 2.2_Städtebauliches Konzept

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Ansehen

Anlage 3.1_Aushang zur Frühz. Öffentlichkeitsbeteilung_3(1)

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Ansehen

Anlage 4_Stellungnahmen_frühz. TÖB-Beteiligung_4 (1))

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

12575 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 2020/2023 
Freigabedatum 03.07.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept Hauptstraße/Urbacher Weg in Köln-Porz; Anhörung 
der Bezirksvertretung 7 (Porz) zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlagen 2.1 „Städtebauliches Konzept“ einen Bebauungsplan-Entwurf auszu-
arbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (An-
lage 3.2) zu berücksichtigen, 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz (BV 7) ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 31.08.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung 
 
Vor dem Hintergrund steigender Einwohnerzahlen und dem damit einhergehenden Bedarf an 
Wohnraum in der Stadt Köln stellt das Planungsareal aufgrund seiner guten Anbindung an 
den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und an die umliegenden Straßen eine gut er-
schlossene Potentialfläche für die wohnbauliche Entwicklung im Kölner Stadtteil Porz dar. 
 
Die Vivawest Wohnen GmbH beabsichtigt auf der Plangebietsfläche den bestehenden Ge-
schosswohnungsbau im Bereich nördlich und südlich des Urbacher Weges und der Straße 
Sternenberger Hof durch eine zusätzliche Wohnbebauung zu ergänzen. Die Nachverdichtung 
soll in Form von mehrgeschossigen Baukörpern erfolgen, die gleichzeitig einen Immissions-
schutz gegenüber dem Verkehrslärm gewährleisten. 
Die Vivawest Wohnen GmbH als Vorhabenträgerin verfügt über die notwendigen Grundstücke 
und hat die Absicht die neue Wohnbebauung in Ergänzung der Bestandsbebauung am Ster-
nenberger Hof im eigenen Bestand zu halten, um langfristig Wohnraum zur Miete (davon 30 
% öffentlich gefördert) zur Verfügung zu stellen.  
 
Für das Plangebiet wurde vom Büro ASTOC Architects and Planners GmbH, Köln im Auftrag 
der Vorhabenträgerin im Jahr 2020 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Die Machbarkeits-
studie umfasst sowohl eine Standortanalyse, Darstellung der Rahmenbedingungen und erste 
städtebauliche Konzeptentwürfe für eine standortgerechte Wohnbebauung.  
 
An diese ersten Planungsüberlegungen wurde zwischen März und Juni dieses Jahres, nach-
dem mit Hilfe der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 
BauGB und Abstimmungen mit betroffenen Fachverwaltungen die Anforderungen geschärft 
wurden, in einem städtebaulichen Wettbewerb angeknüpft. In dem einstufigen Wettbewerb 
traten fünf verschiedene Planungsbüros bzw. Planungsteams gegeneinander an, um tragfä-
hige Lösungen für die Fläche zu erarbeiten. 
 
Für das Vorhaben "Hauptstraße/Urbacher Weg" ist die Schaffung von neuem Planungsrecht 
in Form eines verbindlichen Bauleitplanes erforderlich. Dieser kann aus den aktuell gültigen 
Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden. 
 
Verfahren 
 
Zwischen dem 29. September 2020 und dem 18. November 2020 wurde die Beteiligung der 
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) durchgeführt. Auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden Stellungnah-
men zur Ermittlung von Betroffenheiten und weiterführenden Hinweisen eingeholt (Anhang 4).   
 
Als nächsten Schritt hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln in seiner Sitzung am 
27. Januar 2022 im Rahmen eines Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 
12 Absatz 2 Baugesetzbuch mit dem Arbeitstitel: "Hauptstraße / Urbacher Weg" in Köln-Porz

3 
beschlossen, dass für das Gebiet eine Entwicklung von Wohnraum im Geschosswohnungs-
bau unter Berücksichtigung des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln vorzunehmen 
ist. Die Anwendungszustimmung zum Kooperativen Baulandmodell in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 10.05.2017 liegt vor. 
 
Zudem wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 
1 Baugesetzbuch (BauGB) nach dem sogenannten "Modell 1" als Aushang beschlossen. Wei-
ter beinhaltete der Beschluss als zu verfolgende Ziele der Planung die Sicherstellung eines 
lokalen Bezugs und architektonischer Qualität, die Durchführung eines Qualifizierungsverfah-
rens sowie der größtmögliche Erhalt des schützenswerten Baumbestandes (Vorlagen-Nr.: 
3976/2021). 
 
Der Beschluss wurde ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht. Im Zeitraum 
zwischen dem 31. März und dem 19. April 2022 wurde im Bezirksrathaus Porz sowie im 
Stadthaus in Köln-Deutz das Planungskonzept ausgehängt. Dabei wurden zwei Varianten, die 
im Rahmen der Machbarkeitsstudie erarbeitet wurden, vorgestellt. Neben der Möglichkeit Aus-
künfte per Telefon oder E-Mail einzuholen, konnte sich auch über die Planung im Internet in-
formiert werden sowie schriftlich per Post oder E-Mail Stellungnahmen eingereicht werden. Es 
ging eine Stellungnahme mit der Benennung folgender Punkte ein: 
 Rodung des Baumbestandes und Kompensationsmaßnahmen 
 Wegfall des Lebensraums für Tiere und Maßnahmen zum Erhalt des Lebensraums 
(Anlage 3.2) 
 
Qualifizierungsverfahren 
 
Die Vorhabenträgerin Vivawest Wohnen GmbH (Vivawest) hat sich dazu verpflichtet ein städ-
tebauliches Qualifizierungsverfahren, hier in Form einer Mehrfachbeauftragung, durchzufüh-
ren.  
Ziel des Qualifizierungsverfahrens war es, ein tragfähiges städtebauliches und freiraumplane-
risches Konzept als Grundlage für die Entwicklung des Areals zu finden und das Gelände zu 
einem attraktiven Wohnstandort, der einen hohen Anteil der bestehenden Vegetation erhält, 
zu entwickeln. Darüber hinaus sollte die bestehende Wegeverbindung zwischen dem nördlich 
gelegenen Krankenhaus und der südlich gelegenen Seniorenresidenz Curanum integriert so-
wie eine Verknüpfung des Urbacher Weges und der Haupstraße für den Fuß- und Radverkehr 
geschaffen werden. Ein sinnvoller Umgang mit dem durch die Bebauung entstehenden PKW-
Verkehr und den bestehenden Lärmimmissionen sollte ebenfalls gefunden werden. Die Anfor-
derungen der Klimaleitlinien sowie darüberhinausgehende Maßnahmen für den Klimaschutz 
und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels waren zudem aufzuzeigen. 
 
Das Qualifizierungsverfahren startete mit einem Auftaktkolloquium am 08. März 2023 in der 
räumlichen Nähe des Planungsraums im Jugendzentrum Glashütte. Dabei hatten die Pla-
nungsbüros die Gelegenheit Rückfragen zu den Auslobungsunterlagen zu stellen und eine 
Ortsbesichtigung durchzuführen. 
 
Am 05. Juni 2023 fand dann die Präsentation der Entwurfsarbeiten mit anschließender Jurysit-
zung statt.  
An dem Wettbewerb mit dem 12-köpfigen Beurteilungsgremium unter dem Vorsitz von Jürgen 
Minkus, Köln (Vertreter*innen der Vorhabenträgerin, Politik und Verwaltung sowie anerkann-
ten Fachleuten aus der Planungspraxis) nahmen folgende Teams teil:  
 
- &MICA GmbH, Köln 
- Kaden+ GmbH, Berlin mit NOLTE / GEHRKE Partnerschaft von Landschaftsarchitek-
ten mbH, Berlin 
- PASD Feldmeier Wrede Architekten BDA Stadtplaner SRL PartG mbB, Köln mit Pla-
nungsbüro DTP Landschaftsarchitekten GmbH, Essen 
- Urban Agency APS, Düsseldorf  
 
ASTOC – Architects and Planners GmbH, Köln mit Lorber Paul Architekten GmbH, Köln und 
Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln gingen als Sieger aus dem Verfahren hervor.

4 
 
Das städtebauliche Konzept von ASTOC architects and planners mit Lorber Paul Architekten 
und Club L94 Landschaftsarchitekten zeichnet sich durch zwei prägnante y-förmige Baukör-
per, die eine klare Kante zur Hauptstraße formen und als deutliche Antwort auf die vorherr-
schenden Lärmemissionen zu werten sind, aus. Die gewählte Gebäudetypologie ist prägend 
für den Bereich, wirkt adressbildend und schafft einen gefassten und qualitativ ansprechenden 
Parkbereich in zentraler Lage. Die fünf- bis sechsgeschossigen Häuser verfügen über Ge-
meinschaftsgärten und Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen. Die Tiefgaragenein- und 
ausfahrt ist gebündelt im nördlichen Bereich des Grundstücks vorgesehen und ermöglicht ei-
nen MIV-freien Wohnstandort. (Anlagen 2.1 und 2.2) 
 
Gemäß den Empfehlungen des Beurteilungsgremiums ist der städtebauliche Entwurf in den 
folgenden Punkten zu überarbeiten: 
 
 Der westlich gelegene Gebäudekörper rückt zu nah an den öffentlichen Raum (Haupt-
straße); der benannte Bereich ist durch die Entwurfsverfasser zu prüfen und durch ei-
nen angemessenen Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche zu qualifizieren. 
 Die Belichtungssituation der Treppenhäuser ist zu prüfen und ggfls. zu verbessern. 
 Die Innere Erschließung bzw. Wegeverbindung des Quartieres ist zu prüfen. 
 Die Schutzbereiche der Naturdenkmäler sind auf etwaige Überlagerungen von Er-
schließungswegen zu prüfen. 
 Die Organisation der Müllsammel- und Aufstellflächen innerhalb der Freianlagen (inkl. 
Wenderadius Müllfahrzeug) ist zu prüfen und für die Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt 
Köln zu qualifizieren. 
 Die Organisation bzw. Verortung der Fahrradabstellanlagen sowie die Erreichbarkeit 
soll geprüft und weiterentwickelt werden. 
 Der Entwurf soll den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. 
 
Vorgaben für die Weiterführung des Verfahrens  
 
Der städtebauliche Entwurf wird hinsichtlich der Empfehlungen des Beurteilungsgremiums 
weiter qualifiziert. Zudem werden folgende Aspekte gutachterlich untersucht und konzeptionell 
berücksichtigt: 
 
- Verkehrsuntersuchung und Mobilitätskonzept, 
- Lärmgutachten (Lärm durch MIV, Flugverkehr, Hubschrauberlandeplatz sowie die 
Schifffahrt und Schiene), 
- Grünordnungsplan / Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, 
- Artenschutzprüfung, 
- Energiekonzept 
- Untersuchung zur Starkregenvorsorge und dem Grundhochwasser-/Überflutungsnach-
weis 
 
Die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Aspekte, haben bereits bei 
der Auslobung des Wettbewerbs Berücksichtigung gefunden. Weiterhin ist die Vorgabe für die 
Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs, den schützenswerten Baumbestand zu erhalten und 
die im Artenschutzgutachten vorgebrachten Maßnahmen planerisch festzulegen. (Anlage 3) 
 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli-
maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission 
stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebe-
reitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, 
soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die An-
wendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. 
Es sind emissionsmindernde Maßnahmen wie die Einhaltung der Gebäudestandards gemäß 
den Klimaleitlinien der Stadt Köln, der Einsatz von Photovoltaik, Dachbegrünung sowie Fassa-
denbegrünung vorgesehen.

5 
Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine Umweltprüfung (Vollverfahren) statt. Hier-
für werden verschiedene Umweltgutachten erstellt, deren Inhalte den Bebauungsplanunterla-
gen zu entnehmen sind. 
 
Vorgabenbeschluss / Verwaltungsvorschlag: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
(Anlagen 2.1 und 2.2) und der Ergebnissen der vorliegenden Untersuchungen sowie den An-
regungen aus der Bürgerbeteiligung einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und das 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren fortzuführen. 
 
Vorberatungen 
 
Beschluss über die Einleitung und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
(3976/2021) 
09.12.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) (7.8) mit Maßgabe einstimmig zugestimmt 
27.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss (10.1) mit Änderungen einstimmig zugestimmt  
 
 
Anlagen 
1 Geltungsbereich des Bebauungsplans 
2.1 Städtebauliches Planungskonzept 
2.2 Ansichten zum städtebaulichen Planungskonzept 
3.1 Aushang zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 
3.2 Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 
4 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ge-
mäß § 4 Abs. 1 BauGB

Anlage 3.2_Ergebnisse der frühz. Öffentlichkeitsbeteilung_3(1)

5151 Zeichen

/ 2 
Darstellung und Bewertung der zum [vorhabenbezogenen] Bebauungsplan–Arbeitstitel: Hauptstraße / Urbacher Weg in Köln-Porz 
eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Bürgeramt und der Außen-
stelle des Stadtplanungsamtes durchgeführt. Es ist 1 Stellungnahme aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 31. März bis zum 19. April 2022 eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num-
merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf 
die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
18.04.2022 
Mit großer Überraschung haben wir die Ankündigung von 
dem von der Stadt Köln genehmigten Bauvorhaben der 
Vivawest an der Hauptstraße/Urbacher Weg zur Kenntnis 
genommen. Als Bewohner des Nachbarhauses sind wir 
natürlich generell über eine Baustelle mit den entspre-
chenden Unannehmlichkeiten nicht erfreut, aber verste-
hen natürlich die Lage hinsichtlich des Wohnungsmangels 
im Kölner Raum. 
Ab
holzung Baumbestand 
Was uns dennoch erstaunt hat ist, dass ein alter Baumbe-
stand mitsamt den darin wohnenden Tieren einfach „ab-
geholzt“ wird, obwohl die Stadt Köln sich gerne mit klima-
neutralen/klimaunschädlichen Projekten schmückt. Die 
zwei unten genannten Punkte sind für uns die Kernpunkte 
unserer Stellungnahme. 
Kenntnisnahme 
Kennt
nisnahme Grundsätzlich ist es erklärtes Ziel, bei der weiteren Planung so 
viele Bäume des Bestandes wie möglich zu erhalten. Die Stadt 
Köln hat zusammen mit der Vorhabenträgerin den Baumbestand 
auf Naturdenkmäler geprüft und diese als schützenswert im wei-
teren Planverfahren deklariert. Zusätzlich wurde die Fläche auf 
das Vorliegen besonders erhaltenswerter Vegetationsstrukturen 
unabhängig von einem Schutzstatus geprüft, um diese möglichst 
vor Beeinträchtigungen durch eine Bebauung zu bewahren. Für 
die abgeholzten Bäume müssen von der Vorhabenträgerin Aus-
gleichs- oder Ersatzmaßnahmen erbracht werden. 
1.2 Zweck des Baumbestandes 
Kenntnisnahme 
Anlage 3.2
Anlage 3.2

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Lebensraum für Tiere. In diesem Altbaumbestand leben 
u.a. die folgenden Tier/Vogelarten: 
- Stare (Naturschutz  rote Liste) 
- Buntspechte 
- Amseln 
- Meisen 
- Turmfalken 
- Eichhörnchen 
- Etc. 
Die Fläche wird im Rahmen des Verfahrens gutachterlich auf vor-
handene Arten im Rahmen der Erstellung eines Artenschutzgut-
achtens überprüft. Das Ergebnis wird im weiteren Verfahren be-
rücksichtigt. 
1.3 Klimaneutralität  
Bspw. beim Bau der Siedlung am Sternenberger Hof, hat 
man die Siedlung Klimaschutzsiedlung genannt und die 
Klimafreundlichkeit beworben. Aktuell wirbt die Stadt Köln 
auch vermehrt klimafreundlich zu sein mit zusätzlichen 
Radwegen, Elektrobussen etc. Der Baumbestand, der  
abgeholzt werden soll, spart nicht CO2 ein sondern baut 
sogar CO2 ab. Das ist für uns die klimafreundlichste Maß-
nahme, die man realisieren kann. 
 
Kenntnisnahme 
 
Die Vorhabenträgerin muss für entfernte Bäume Ausleichs- oder 
Ersatzmaßnahmen leisten. Jungbäume bauen ebenfalls CO2 ab. 
Außerdem müssen im Verfahren die Klimaleitlinien der Stadt Köln 
berücksichtigt werden, die weitere Maßnahmen für den Klima-
schutz wie etwa die Einhaltung hoher Energiestandards bei der 
Gebäudeausführung sowie den Einsatz von Photovoltaikanlagen, 
verpflichtend vorsehen. Zusätzlich ist es vorgesehen intensive 
wie extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünung sowie die 
Förderung nachhaltiger Mobilität umzusetzen. 
1.4 Fragen 
- Gibt es an anderer Stelle in Köln-Porz eine Be-
pflanzung, die den abgeholzten Baumbestand von 
der CO2 Bilanz ausgleicht? 
- Welche Maßnahmen werden für die Vogel-/Tierar-
ten getroffen, um deren Lebensraum zu erhalten 
(speziell die gefährdeten Stare)? 
 
Ja 
 
 
Ja  
 
Es sind Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen durch die Vorhaben-
trägerin zu leisten. 
 
Folgende Maßnahmen werden im Artenschutzgutachten des Köl-
ner Büros für Faunistik von Februar 2022 festgehalten: 
 
• Rodungs- und Räumungsmaßnahmen werden nur außer-
halb der Aktivitäts- bzw. Brut- und Aufzuchtszeiten durch-
geführt. Bei Ausnahmefällen findet eine ökologische Bau-
begleitung statt.  
• Zudem sind Maßnahmen vorzusehen, die der Vermei-
dung von Vogelschlag an Glasflächen dienen. Diese müs-
sen noch im Verfahren – sobald die Bebauung bzw. die

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Fassadengestaltung feststeht – unter gutachterlicher Ein-
beziehung erarbeitet und festgelegt werden. 
• Die Vorhabenträgerin ist dazu verpflichtet 25 Fledermaus-
kästen als Tagquartiere für die Zwergfledermaus zu instal-
lieren. 
Stand: 15.06.2023

Anlage 1_Geltungsbereich des Bebauungsplanes

356 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Hauptstraße / Urbacher Wegin Köln - Porz
0 10050 200300 Meter

Anlagen 2.1 und 2.2_Städtebauliches Konzept

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ANLAGE 2. 1  
 
 
 
ANLAGE 2. 2  
 
 
Schwarzplan
Lageplan (ohne Maßstab)
Siegerentwurf - „Hauptstraße / Urbacher Weg“ - ASTOC architects and planners, Lorber Paul Architekten und Club L 94 Landschaftsarchitekten
Köln – Hauptstraße / Urbacher Weg; Protokoll Jurysitzung 05.06.2023                   Seite 15 von 15 
 
 
 
 
 
 
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Schwarzplan
Lageplan (ohne Maßstab)
Städtebauliches Konzept

Siegerentwurf - „Hauptstraße / Urbacher Weg“ - ASTOC architects and planners, Lorber Paul Architekten und Club L 94 Landschaftsarchitekten
Köln – Hauptstraße / Urbacher Weg; Protokoll Jurysitzung 05.06.2023                   Seite 15 von 15 
 
 
 
 
 
 
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Schnitt: West-Ost
Ansicht: Hauptstraße
Ansicht: Gemeinschaftshof
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Ansicht: Hauptstraße
Ansicht: Gemeinschaftshof

Anlage 3.1_Aushang zur Frühz. Öffentlichkeitsbeteilung_3(1)

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Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Porz beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formuliert. 
Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs.
Schriftliche Stellungnahmen können in der Zeit vom 31.03.2022 bis 19.04.2022 an die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Porz, Frau Sabine Stiller, Bezirksrathaus Porz, 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51
143 Köln oder per E-Mail an sabine.stiller@stadt-koeln.de gerichtet werden.
Diese Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Köln unter www.beteiligung-bauleitplanung.koeln. Auskünfte erteilt das 
 Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 221-32558 oder unter der Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de.
1. Anlass und Ziel der Planung
Die 
Vivawest Wohnen GmbH beabsichtigt auf der Plangebietsfläche, den bestehenden
Geschosswohnungsbau im Bereich nördlich und südlich des Urbacher Weges und der Straße
Sternenberger Hof durch eine zusätzliche Wohnbebauung zu ergänzen. Die Nachverdichtung
soll in Form von mehrgeschossigen Baukörpern erfolgen, die gleichzeitig einen Immissionsschutz
gegenüber dem Verkehrslärm gewährleisten.Die Vivawest Wohnen GmbH als Vorhabenträgerin
verfügt über die notwendigen Grundstücke und hat die Absicht die neue Wohnbebauung in
Ergänzung der Bestandsbebauung am Sternenberger Hof im eigenen Bestand zu halten, um
langfristig Wohnraum zur Miete zur Verfügung zu stellen.
Für das Plangebiet wurde vom Büro ASTOC Architects and Planners GmbH & Co. KG, Köln 
im Auftrag der Vorhabenträgerin eine Machbarkeitsstudie entwickelt. Ziel der Planung ist neben 
der Aktivierung von gut erschlossenen Wohnbauflächen eine Ergänzung des vorhandenen 
Wohnungsgefüges durch eine Mischung aus öffentlich gefördertem und freifinanziertem 
Wohnraum, um eine Durchmischung verschiedener sozialer Schichten zu ermöglichen.  
Für das Vorhaben findet das Kooperative Baulandmodell in seiner Fassung der Bekanntmachung 
vom 10.05.2017 Anwendung. Für die Konkretisierung der Planung des Vorhabens beabsichtigt 
die Vorhabenträgerin die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs, bei welchem die 
teilnehmenden Büros unterschiedliche Entwürfe für das Plangebiet erstellen. Der städtebauliche 
Wettbewerb findet unter Beteiligung des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung 
Porz sowie in enger Abstimmung mit der Stadt Köln statt. Die Ergebnisse der frühzeitigen 
Beteiligung fließen in die Aufgabenstellung zum städtebaulichen Wettbewerb ein. Dabei werden 
vor allem die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt.  
2. Erläuterungen zum Plangebiet
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Porz-Mitte im Südosten von Köln und gehört zum Stadtbezirk
Porz. Es umfasst das Grundstück der Vorhabenträgerin (Gemarkung Porz, Flur 2, Flustück
3261 und rund 2.350 qm des Flurstücks 2873) und wird begrenzt im Norden durch die Flächen
des Krankenhauses, im Osten durch die Wohnbauflächen am Urbacher Weg sowie der Straße
Sternenberger Hof, im Süden durch die Gebäude der Seniorenresidenz Curanum Köln am Rhein
und im Westen durch Verkehrsflächen der Hauptstraße. Das Plangebiet hat eine Größe von circa
1,0 ha.
Das Plangebiet wird derzeit als Grünfläche genutzt und ist durch hohen erhaltenswerten 
Baumbestand geprägt. Zwei Eiben sind als Naturdenkmäler eingetragen, die bei der Planung 
zu berücksichtigen sind. Durch das benachbarte Krankenhaus ist der Standort sehr gut an das 
örtliche und überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Eine direkte Zufahrt zur Hauptstraße besteht 
derzeit nicht. Die Haltestelle der Deutschen Bahn „Porz- Steinstraße“ mit einem Anschluss an 
die S- und Regionalbahn befindet sich in einer Entfernung von circa 450 m. Die nächstgelegene 
Haltestelle der Stadtbahnlinie 7, „Porz-Steinstraße“ liegt in circa 250 m Entfernung zum Plangebiet. 
Darüber hinaus ist das Plangebiet über die Haltestelle „Krankenhaus Porz“ der Buslinie 159, die in 
unmittelbarer Nähe zum Plangebiet liegt, an das Busnetz angeschlossen. Das Plangebiet ist über 
die Hauptstraße / Kölner Straße und die Steinstraße gut an die angrenzenden Porzer Ortsteile 
sowie an das Autobahnnetz angebunden. Darüber hinaus besteht eine direkte Anbindung an das 
NRW-Radwegenetz (D7, D8 Rheinroute, Knotenpunktnetz, Veloroute Rhein). 
3. Planinhalte
Das städtebauliche Konzept des Büros ASTOC stellt die erste Idee zur Umgestaltung des Areals
dar, wobei der städtebauliche Wettbewerb weitere Möglichkeiten aufzeigen soll. Beide Varianten
von ASTOC schlagen vier Zeilenbauten mit insgesamt 125 Wohneinheiten (WE) vor. Mit vier bis
fünf Vollgeschossen inklusive einem Staffelgeschoss (Nichtvollgeschoss) greift das Konzept die
Geschossigkeiten der nachbarlichen Bestandsbebauung im Süden und Osten auf. Die geplanten
Gebäude bilden durch ihre Randstellung auf dem Grundstück einen (lärm-) geschützten
Innenbereich, der somit eine hohe Aufenthaltsqualität erhält. Die bestehenden Naturdenkmäler
bleiben erhalten und werden in das Freiflächenkonzept integriert. Die Begrünungsmaßnahmen
werden im weiteren Verfahren festgelegt. Angestrebt ist die Anlage von Gründächern auf den
Gebäuderiegeln. Die begrünten Dächer dienen sowohl der Gestaltung, als auch der Rückhaltung
von Niederschlagswasser im Starkregenfall und der Verbesserung des Mikroklimas. Eine (Fahr-)
Erschließung aller neuen Häuser erfolgt über die Hauptstraße im Westen. Für Fußgänger und
Radfahrer erfolgt zusätzlich eine Anbindung an den Urbacher Weg im Osten. Hierdurch ist eine
gute fußläufige Erreichbarkeit der ÖPNV- Haltestellen gegeben. Die Wohnanlage soll über eine
ausreichende Anzahl an PKW- und Fahrradstellplätzen verfügen. Durch die direkte Anbindung an
das NRW-Radwegenetz ermöglicht der Standort eine verstärkte Nutzung des Umweltverbunds.
Das Plangebiet weist eine dichte Begrünung auf. Unter den erhaltenswerten Bäumen haben 
zwei Eiben als eingetragene Naturdenkmäler eine herausragende Stellung. Darüber hinaus 
gibt es weitere Einzelbäume und Baumgruppen in freier Wuchsform, die erhaltenswürdig sind. 
Ein Teil des Baumbestands hat bedingt durch die Baumart (z. B. Birken als Pioniergehölz) oder 
artspezifische Krankheiten (Rosskastaniensterben durch Rindeninfektion und Rußrindenkrankheit 
bei Ahornen) nur noch eine geringe Standzeit. Zwischenzeitlich musste der Ahorn-Bestand 
aufgrund der Rußrindenkrankheit und der damit verbundenen Gefährdung für die Patienten des 
Porzer Krankenhauses in großen Teilen entfernt werden. Mit dem zweiten Dürresommer in 2019 
sind eine Reihe weiterer Bäume, insbesondere Birken, aufgrund des gesunkenen Wasserspiegels 
beschädigt und in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt worden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit 
war die Fällung weiterer Bäume durch das Krankenhaus Porz Anfang 2020 erforderlich. Die noch 
verbliebenen Bäume und Gehölze sollen im Rahmen der Planung möglichst weitgehend erhalten 
bleiben und im Bebauungsplan gesichert werden.
Da die Machbarkeitsstudie nur eine grobe Richtung für eine zukünftige Bebauung aufzeigen 
kann und die Anzahl der Bäume, die in Variante 1 und 2 erhalten bleiben können, nicht genau 
abgeschätzt werden kann, wird die Verwaltung die Thematik als Aufgabenstellung im anstehenden 
städtebaulichen Wettbewerb behandeln. Neben den in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten 
Varianten gibt es zahlreiche weitere denkbare Lösungsansätze für eine wohnbauliche Entwicklung 
unter Berücksichtigung des erhaltenswerten Baumbestandes auf dem Areal. Der größtmögliche 
Erhalt von schützenswerten Bäumen soll als Beurteilungskriterium für die Auswahl des passendsten 
Entwurfes einfließen. Die Jury, bestehend aus Fachleuten und Vertretern der Politik, wird darüber 
im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs eine Entscheidung treffen. 
4. Auswirkungen der Planung / Umweltbelange
Das Vorhaben löst einen Mehrbedarf von ca. 14 Kita-Plätzen aus, welcher durch den Bestand in Porz
abgedeckt  werden kann. Zusätzlich entsteht ein Mehrbedarf an Schulplätzen im Primarbereich in
der Größenordnung von circa sieben zusätzlichen Schülerinnen und Schülern je Jahrgangsstufe.
Daher wird als Voraussetzung für die Umsetzung des Bebauungsplanes „Hauptstraße/Urbacher
Weg“ der Bebauungsplan „Dorotheenstraße“ mit der Schaffung von Planungsrecht für eine
zweizügige Grundschule aufgestellt. Der Bebauungsplan „Hauptstraße/Urbacher Weg“ soll
daher erst Rechtskraft erhalten, wenn auch der Bebauungsplan Dorotheenstraße als Satzung
beschlossen wurde.
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den 
Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO). Im weiteren Verlauf des 
Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases 
geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden 
verschiedene Umweltgutachten erstellt.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Hauptstraße/Urbacher Weg“ in Köln-Porz
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
in der Zeit vom 31.03.2022 bis 19.04.2022
Übersichtskarte (M 1:2500) Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan (M 1:2500)
Städtebauliches Planungskonzept (M 1:1000)
N
© Stadt Köln
Variante 2
Variante 1
© ASTOC Architects and Planners, GmbH & Co. KG
© Stadt Köln
Anlage 3.1

Anlage 4_Stellungnahmen_frühz. TÖB-Beteiligung_4 (1))

12633 Zeichen

/ 2 
Darstellung und Bewertung der zum [vorhabenbezogenen] Bebauungsplan–Arbeitstitel: Hauptstraße / Urbacher Weg in Köln-Porz 
eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 29. September 2020 
bis zum 18. November 2020 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 24 Stellungnahm en eingegangen, davon 20 ohne Bedenken. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden 
Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird 
auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 AWB - Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
(09.10.2020) 
Auf die Einhaltung der RASt 06 (Zuwege, Schleppkurven, 
Wendeanlagen) wird verwiesen. Um Berücksichtigung des 
§ 10 der Abfallsatzung (Standplätze für Abfallbehälter)
wird gebeten. Hinweis auf Entsorgung über
Unterflurbehälter (3 bzw. 5qm).
Hinweis die Hauptstraße und der Urbacher Weg befinden 
sich in einem sogenannten Teilservicegebiet. Dies 
bedeutet, dass Mülltonnen bis zu einem Volumen von 240 
Litern am jeweiligen Abfuhrtag an einen Ort zu verbringen 
sind, der für das Müllfahrzeug zu erreichen ist. Mülltonnen 
mit einem Volumen von 500 Litern werden durch die AWB 
im Vollservice bedient.  
Ja 
Ja 
Im
 Rahmen der Baugenehmigungsplanung wird § 10 der 
Abfallsatzung der Stadt Köln und die Vorgaben der RASt 06 
berücksichtigt. 
Di
e Standorte für die Mülltonnen, werden so platziert, dass sie für 
die Müllfahrzeuge anfahrbar sind oder eine Verbringung an einen 
anfahrbaren Standort möglich ist. 
2 Bezirksregierung Köln 
(13.10.2020) 
Es gibt Hinweise auf Bodenkampfhandlungen und Bom-
benabwürfe. Eine Überprüfung der zu überbauenden Flä-
che auf Kampfmittel wird empfohlen. Aufschüttungen sind 
bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. 
Ja Der
 Hinweis wird bei der weiteren Planung berücksichtigt. Eine 
Überprüfung der Fläche wird durch die Vorhabenträgerin 
veranlasst. 
Anlage 4
Anlage 4

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Be-
lastungen, wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. 
3 
 
 
 
 
3.1 
StEB - Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
(26.10.202) 
 
Keine Bedenken. 
 
Entwässerungsplanung 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß § 
44 Abs.1 Landeswassergesetz zu versickern. Die 
Versickerung des Niederschlagswassers ist im 
Bebauungsplan festzusetzen. Sofern eine Versickerung 
gegen das Wohl der Allgemeinheit verstößt, oder aus 
technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Ableitung 
des Niederschlagswassers in den vorhandenen 
Abwasserkanal erfolgen. Ggf. ist dann die Festlegung 
einer Einleitungsbeschränkung (Drosselwassermenge) 
notwendig. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
Die Entwässerungsplanung wird im weiteren Verfahren 
gutachterlich von der Vorhabenträgerin untersucht und 
entsprechend der Vorgaben in Abstimmung mit den 
Stadtentwässerungsbetrieben erarbeitet. 
3.2 Starkregenvorsorge 
Geeignete Maßnahmen zur Risikovorsorge gegen Star-
regen müssen bereits in der Bauleitplanung berücksichtigt 
werden. Da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen 
anfallenden Wassermengen dimensioniert sind, dienen 
die nachfolgend Konzepte dazu, das Wasser bei 
außergewöhnlichen Niederschlagsmengen möglichst 
schadlos zwischen zu speichern, abzuleiten bzw. von 
Gebäuden fernzuhalten.  
Diese Maßnahmen umfassen bspw.:  
− Wahl der Straßenführung 
− gezielte bzw. schadlose Ableitung von 
Starkregenereignissen über Grünflächen 
− Rückhaltung von Niederschlagswasser 
− Notüberläufe 
 
Ja 
 
Maßnahmen zur Starkregenvorsorge werden zusammen mit der 
gutachtlichen Untersuchung der Entwässerungsplanung 
begutachtet, im Anschluss mit den Stadtentwässerungsbetrieben 
abgestimmt und in die weitere Planung integriert.

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
− Geländeneigung vom Gebäude abfallend, um 
Wasser möglichst schadlos vom Gebäude 
fernzuhalten 
− Objektschutz besonders gefährdeter 
Grundstücke/Gebäude 
− Besonders zu beachten: Tiefgarageneinfahrten 
und Hauseingänge 
3.3 Hochwasser 
Nach § 78 b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) liegt das be-
troffene Baugrundstück nicht in einem Risikogebiet au-
ßerhalb des Überschwemmungsgebiets des Rheines und 
gilt als hochwassersicher. 
 
Kenntnisnahme 
 
--- 
3.4  Grundwasserstand 
Aufgrund der Nähe zum Rhein können im o. g. Bereich 
hohe Grundwasserstände auftreten. Nach einer Grund-
wassermodellrechnung aus dem Jahr 2009 wurde ein 
Grundwasserstand mit ca. 48,00 m NHN berechnet. 
 
Kenntnisnahme  
 
---- 
4  WSV - Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des 
Bundes 
(29.10.2020) 
 
Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. 
 
In unmittelbarer Nähe des Plangebietes befindet sich die 
Bundeswasserstraße Rhein. Der zulässige Dauerschall-
pegel beträgt 75 dB(A) in einem seitlichen Abstand von 25 
m von fahrenden Schiffen sowie 65 dB(A) bei gleichem 
Abstand von liegenden Schiffen (bspw. an der 
Hafenmauer). Im Rahmen einer schall-technischen 
Betrachtung muss die Schifffahrt mit den ge-nannten 
Emissionswerten über 24 Stunden berücksichtigt werden. 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
Ja 
 
 
 
 
--- 
 
Der Hinweis wird bei der weiteren Planung berücksichtigt. Als 
fachliche Grundlage wird von der Vorhabenträgerin ein 
Lärmgutachten erstellt, dass die nähere Umgebung (u.a. die 
Bundeswasserstraße) berücksichtigt.  
5 Nord-West Ölleitung GmbH

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
(08.10.2020) 
 
Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 
6 Bezirksregierung Köln 
(08.10.2020) 
 
Hinsichtlich der Planung bestehen bezüglich bundes- und 
landeseigener Denkmäler keine Bedenken. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 
7 Polizeipräsidium Köln – Führungsstelle Verkehr 
(12.10.2020) 
 
Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 
8 
 
 
 
 
8.1 
RMR - Rhein-Main-Transportleitungsgesellschaft mbH 
(12.10.2020) 
 
Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. 
 
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
Mögliche Ausgleichsmaßnahmen sollten nicht im 
Schutzstreifen von Leitungen der Rhein-Main-
Transportleitungs-gesellschaft geplant werden. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 
 
 
Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. 
8.2 Beteiligung bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
Bei der Umsetzung von Ausgleichs- und 
Ersatzmaßnahmen soll der TöB beteiligt werden. 
 
Kenntnisnahme 
 
Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. 
9 AIR LIQUIDE Deutschland GmbH – Fernleitungen 
Rhein-Ruhr  
(15.10.2020) 
 
Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 
10 Finanzamt Köln-Porz 
(12.10.2020)

- 5 - 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 
11 Rechtsrheinsicher Kölner Stadtkanal  
(09.10.2020) 
 
Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 
12 Evonic Operations GmbH 
(20.10.2020) 
 
An den in der Planung bezeichneten Stellen verlaufen 
keine der durch Evonic betreuten Fernleitungen. 
 
Bei der Umsetzung möglicher Ausgleichs- und 
Ersatzmaßnahmen soll der TöB beteiligt werden. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 
 
 
Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.  
13 Amprion GmbH 
(19.10.2020) 
 
Im Plangebiet verlaufen keine Hochspannungsleitungen 
der Amprion GmbH. Es sind keine weiteren Leitungen in 
Planung.  
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich.  
14 PLEdoc GmbH 
(22.10.2020) 
 
Die Eigentümer*innen der von PLEdoc verwalteten 
Versorgungsanlagen sind von der Planung nicht betroffen. 
 
Bei der Umsetzung möglicher Ausgleichs- und 
Ersatzmaßnahmen soll der TöB beteiligt werden. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 
 
 
Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. 
15 DFS – Deutsche Flugsicherung  
(27.10.2020) 
 
Hinsichtlich der Planung bestehen gem. § 18a 
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) keine Bedenken. Das 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich.

- 6 - 
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) wurde über 
diese Stellungnahme informiert. 
16 Bezirksregierung Köln 
(29.10.2020) 
 
Unter der Voraussetzung, dass das Aushub- und 
Abbruchmaterial sowie insbesondere gefährliche Abfälle 
einer nach abfallrechtlichen Vorschriften 
ordnungsgemäßen Verwertung oder Entsorgung 
zugeführt werden, bestehen aus abfallrechtlicher Sicht 
gegen das Vorhaben keine Bedenken. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich.  
17 
 
 
 
 
 
 
 
 
17.1 
GASCADE Gastransport GmbH  
WINGAS GmbH 
NEL Gastransport GmbH 
OPA Gastransport GmbH & Co. KG 
(28.10.2020) 
 
Die Planung betrifft nicht die Anlagen der genannten 
TöBs. 
 
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
Mögliche Ausgleichsmaßnahmen sollten nicht die Anlagen 
der genannten TöBs betreffen und nicht in ihrem 
Schutzstreifen liegen. 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 
 
 
 
Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. 
17.2  Beteiligung bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
Bei der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnah-
men soll die TöBs beteiligt werden. 
 
Kenntnisnahme  
 
Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. 
17.3 Anlagenermittlung anderer Betreiber 
Es können sich Kabel und Leitungen anderer Betreiber in 
dem Gebiet befinden. Diese Betreiber sind gesondert zur 
Ermittlung der genauen Lage der Anlagen und 
eventuellen Auflagen anzufragen. 
 
Kenntnisnahme  
 
Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.

- 7 - 
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
18 Bezirksregierung Köln – Dezernat 25 
(09.11.2020) 
 
Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. 
 
 
 
Kenntnisnahme  
 
 
 
Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich.  
19 Flughafen Köln Bonn GmbH 
(22.10.2020) 
 
Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 
20 KVB – Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH 
(16.11.2020) 
  
20.1 Kölner Verkehrs-Betriebe AG: 
 
Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 
20.2 RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH 
 
Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. 
 
Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser) sind bereits 
in der Nähe des Plangebietes vorhanden. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 
 
Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. 
21 Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft  
(16.11.2020) 
 
Hinsichtlich der Planung bestehen keine forstrechtlichen 
oder forstfachlichen Bedenken. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich.  
22 Flughafen Köln/Bonn GmbH 
(17.11.2020) 
 
Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich. 
23 Häfen und Güterverkehr Köln AG 
(14.10.2020)

- 8 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich.  
24 Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 26 
(18.11.2020) 
 
Hinsichtlich der Planung bestehen keine Bedenken.  
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich.  
 
Stand: 15.06.2023

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1951 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2020/2023
Stand: 12.08.2024 
Sachstandsbericht  
Städtebauliches Planungskonzept Hauptstraße/Urbacher Weg in Köln-Porz; Anhörung 
der Bezirksvertretung 7 (Porz) zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 31.08.2203 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlagen 2.1 „Städtebauliches Konzept“ einen Bebauungsplan-Entwurf auszu-
arbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (An-
lage 3.2) zu berücksichtigen, 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz (BV 7) ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Hinweis:  
 
Die Bezirksvertretung Porz hat am 31.08.2023 ungeändert zugestimmt. 
 
Aktuell werden alle notwendigen Gutachten und die Planentwürfe mit Begründung für die Be-
teiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vor-
bereitet. Geplant ist diese Beteiligung im I. Quartal 2025. 
 
Nächste Schritte: 
Nach der Durchführung der Beteiligung Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach §

2 
 
4 Abs. 2 BauGB erfolgt die Prüfung der vorgebrachten Belange und die Finalisierung des vor-
habenbezogenen Bebauungsplanentwurfs. 
Daran anschließend erfolgt die Vorbereitung der Veröffentlichung (ehemals Offenlage) nach § 
3 Abs. 2 BauGB. Der Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksvertretung Porz werden zu 
gegebener Zeit hierüber gesondert mit einer Mitteilung informiert. Ein erneuter Sachstandsbe-
richt erfolgt daher nicht. 
 
 
Der nächste Sachstandsbericht entfällt

Beratungsverlauf (2)

31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Steinstraße
  • Kölner Straße
  • Dorotheenstraße
  • Urbacher Weg
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Sternenberger Hof
  • Hauptstraße

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Details

Aktenzeichen
2020/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.07.2023
Erstellt
19.06.2023 14:04