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V/0260/2017

Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster

Vorlagen 21.03.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 03.05.2017, TOP 9

Anlage-V-0260-2017-umA-Plaetze-20.04.2017

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Anlage-V-0260-2017-umA-Plaetze-20.04.2017

1144 Zeichen

Übersicht UMA Unterbringung in Münster 
Stand: 20.04.2017 
Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist
Diakonie Münster 
Blaukreuzwäldchen 7 7 29 29
(PzE) 4 4 7 7
Sleep in 1 1
Vinzenzwerk Handorf 
Gruppenplätze 3 3 12 11
Kumrin 2 2 7 7
Die Werse 9 9
Vinzenz 10 10
Paul 9 9
Kinderheim St. Mauritz 
KriHi 1 1 1 1
Joseph-Haydn Straße 8 8
Outlaw gGmbH 
Mädchenhaus MIA 
Anschlussmaßnahme 1 1
Alexianer 
Martinistift 11 11 13 13
 LER Heithorn 
Amelsbüren 
Kettelerhaus 
Jugendwohnen 12 12
Bistum Münster/Caritasverband 
betreutes Wohnen 19 19
Kasernen
ASB - Yorkkaserne 15 15
JUH - Oxfordkaserne 9 5
VSE 
stationär 1 1
Pflegefamilien 12 12
ambulant 4 4
Evang. Jugendhilfe MSland 
stationär 
ambulant 3 3
anderweitige Unterbringung 
Verwandte / Bekannte 3 3
Wohngruppe Ostbevern 
stationär 0 0
Diakonissenmutterhaus 
stationär 1 1 1 1
St. Klara Warendorf 
stationär 2 2
Gegenstrom 
stationär 3 3
AWO 1 1
Prokus 1 1
ZUWEISUNG LVR 
Summe 40 36 112 111 29 29 9 9 32 32
222
217
4
1
§ 42/§42a § 34 § 33 § 30 § 13 
aktuell freie Plätze Anschlussmaßnahmen
Platzkapazitäten gesamt incl Planung
Belegte Plätze aktuell incl Zuweisung
aktuell freie Plätze § 42

Berichtsvorlage

5613 Zeichen

V/0260/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.05.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Aktuelle Situation in Münster 
 
Der aktuelle Aufnahmeschlüssel (12.04.2017) e rgibt sich aus der Bevölkerungszahl und liegt bei 
1:1.362 Personen. Für die Stadt Münster errechnet sich damit eine Aufnahmeverpflichtung von 
221 umA (optional gemäß 5. AG KJHG zzgl. 15% = 254 umA).  
 
Mit Stand vom 20.04.2017 wurden dem Bundesverwaltungsam t (BVA) folgende Zahlen aus 
Münster gemeldet: 
 
Anzahl   Jugendhilferechtliche Zuständigkeit 
 
19  unbegleitete Minderjährige 
35  junge Volljährige   
0  UMA - Vorläufige Inobhutnahme 
36  UMA - Inobhutnahme 
78  UMA - Anschlussmaßnahmen  
49  UMA – junge Volljährige 
0  UMA – angemeldete Verteilung 
 
Summe: 217 
 
Gegenwärtig befinden sich 36 umA in der Inobhutnahme (§ 42 und § 42a SGB VIII), davon sind 
16 Personen in Inobhutnahmeeinrichtungen untergebracht, weitere 20 Personen bei geeigneten 
Personen und anderweitigen Unterbringungen.  
 
Anschlussmaßnahmen (§§ 13, 30, 33, 34 und 41 SGB VIII) bei den freien Trägern der Jugendhi l-
fe sind aktuell für 181 umA umgesetzt. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0260/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Vogt 
Ruf: 
492 51 75 
E-Mail: 
VogtH@stadt-muenster.de 
Datum: 
21.04.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0260/2017 
 
2. Leistungen für junge Volljährige 
 
Mit Stand vom 20.04.2017 befanden sich 181 umA in stationärer o der ambulanter Versorgung 
über Hilfen zur Erziehung in Münster. Davon waren 97 minderjährig und 84 volljährig. Bis Ende 
2017 werden weitere 42 umA volljährig. 
 
Die Anzahl der jungen Volljährigen ist steigend. Mit zunehmender Verselbständigung der umA in 
stationären Maßnahmen benötigen diese immer weniger alltägliche Begleitung. Oft bleiben die 
Themen Unterstützung Schule/Beruf, Behördengänge sowie asyl - und ausländerrechtliche B e-
gleitung. Diese Bedarfe werden in den Angeboten gemäß § 13 Abs.3 SGB VIII (Juge ndsozialar-
beit) abgedeckt (aktuell 31 Plätze in Münster). Weitere sinnvolle Anschlussmaßnahmen nach 
Beendigung der vollstationären Jugendhilfe für junge Volljährige wären die ambulante Weiterb e-
treuung in einer eigenen Wohnung. Dies ist aufgrund des aktuellen Wohnungsmarktes in Münster 
nur schwer realisierbar. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist dazu mit Trägern im 
Gespräch. Hier ist auch eine Kooperation mit dem Sozialamt und dem Jobcenter notwendig.  
 
3. Bildung, Schule, Beruf 
 
Über 200 umA be suchen als Schülerinnen und Schüler eine Schule oder sind in einer Weiterbil -
dungsmaßnahme. Auf die 6 Berufskollegs gehen 150 Schülerinnen und Schüler. 3 umA befi nden 
sich in einer Ausbildung (Bäcker, Maurer, kaufm. Ausbildung). 
 
 
 
Von den 150 Schülern an den Berufskollegs sind rund 70 Schülerinnen und Schüler volljährig. 
Weiterhin besteht auch ein erhöhter Bedarf im Bereich der Alphabetisierung. Eine Einrichtung 
von 3 Schulklassen ist erforderlich. Im nächsten Schuljahr sind diese  an 1 – 2 Berufskollegs ge-
plant. 
 
Etwa 25 % der umA in Münster (z.Z. 55 Personen) besuchen eine Regelschule, davon werden 
ca. 50 % voraussichtlich einen „Hauptschulabschluss der Klasse 9“ erreichen. Drei weitere Pe r-
sonen besuchen eine Förderschule.

3 
V/0260/2017 
 
 
 
4. Perspektive Übergang Schule / Beruf 
Die jungen Menschen, für die die Jugendhilfe zuständig ist, fallen in die sachliche Zuständigkeit 
der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die jungen Menschen, die bei ihren Familien leben, fallen 
nach Klärung des Aufenthaltsstatus in die Zuständigkeit des Jobcenters.  
Derzeit bestehen eine Vielzahl von Angeboten und Förderprogrammen für umA, die kaum übe r-
schaubar sind: FFM, PerJuF, Mamba, KAoA kompakt, angekommen in deiner Stadt, … 
Mit der Bildungsberatung, dem Jobcenter und de r Bundesagentur für Arbeit wurden Gespräche 
geführt, um kurzfristig für alle umA eine Bildungsperspektive im Sinne eines Fallclearings / Case -
Managements zu konkretisieren und zu vermitteln.  
Die Berichterstattung dazu wird erfolgen   
5. Mädchen und junge Frauen 
Die Situation der Mädchen und jungen Frauen ist insgesamt geprägt von Gewalterfahrungen, aus 
denen Integrationshürden resultieren. 
5.1  Zahlen und Daten:  
Anmerkung: Die Zahlen enthalten auch die Mädchen / jungen Frauen in Fluchtgemeinschaften. 
2015 2016 2017
Datenreihen1 31 21 9
0
20
40
geflüchtete Mädchen und junge Frauen in MS
 
 
0
2
4
6
8
10
12
14
16
4
9 9
5
2 1 1 1
16
1 1 2
4
Regelschulen

4 
V/0260/2017 
 
3
8
26
20
4
8-9 Jahre 10-14 Jahre 15-16 Jahre 17 Jahre ü18
Alter bei Aufnahme
 
 
 
davon 8 umA mit Kind oder Schwangerschaft untergebracht (York-Kaserne = 2, Vinzenzwerk = 1, 
Fluchtgemeinschaft = 4, Diakonissenmutterhaus = 1) 
 
5. 2 Perspektiven und Bedarfe 
Die Träger der Jugendhilfeeinrichtungen, in denen die Mädchen / jungen Frauen leben, vers u-
chen,  den persönlichen Lebenssituationen der Betroffenen mit geschlechtshomogenen und ku l-
tursensiblen Angeboten gerecht zu werden und Lebensperspektiven zu entwickeln.  
 
 
6. Zusammenfassung 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist weiterhin mit den bisher beteiligten Trägern 
und den Fachämtern in regelmäßigen Gesprächen, um die erforderlichen Maßnahmen zu tre f-
fen und insbesondere die weiterführenden Anschlusshilfen nach der Inobhutnahme zu schaffen.  
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
A 1 – Übersicht UMA – Unterbringung in Münster

Beratungsverlauf (1)

03.05.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Joseph-Haydn-Straße 8
  • Werse 9

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Details

Aktenzeichen
V/0260/2017
Typ
Vorlagen
Datum
21.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37