Mandari Insight

0454/2021

Generalsanierung des Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Rixdorfer Str. 56, 51063 Köln

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 16.03.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 7.2.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

· application/pdf

Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3554 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520/3 
 
Vorlagen-Nummer 24.02.2021 
 0454/2021 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 11.03.2021 
Finanzausschuss 15.03.2021 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.03.2021 
Rat 23.03.2021 
 
Generalsanierung des Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Rixdorfer Str. 56, 51063 Köln 
hier: haushaltsrechtliche Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 
 
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung der Generalsanierung des Umkleidehauses auf der Sportanlage 
Rixdorfer Straße in Köln-Mülheim in Höhe von rd. 103.925,00 (brutto) zur Kenntnis. 
 
 
Begründung: 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung am 10.12.2018 (Vorlage (3682/2018) wurde die Verwaltung mit 
der Sanierung des Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Rixdorfer Str. 56 beauftragt. Nach der 
maßgeblichen Kostenberechnung sollten sich die Kosten auf insgesamt rd. 145.000,00 € (brutto) be-
laufen. Unter Berücksichtigung der anfallenden Mehrkosten erhöhen sich die Gesamtkosten der 
Maßnahme nunmehr auf rd. 248.925,00 € (brutto) 
 
Erläuterung zur Kostenerhöhung: 
 
Seit der Beauftragung der Verwaltung mit der Sanierung des Umkleidegebäudes zeigten sich weitere 
notwendige Sanierungsarbeiten. Die vorhandene Öl-Heizungsanlage hatte in der Vergangenheit re-
gelmäßige Ausfälle und entspricht nicht mehr dem technischen Stand. Da die Reparatur der Anlage 
unwirtschaftlich ist, wird diese gegen eine moderne und umweltfreundlichere Gas-Heizungsanlage 
ausgetauscht. Mit der Heizungserneuerung sind umfangreiche Demontagen, z.B. des Öltanks und der 
maroden Heizungsleitungen, notwendig. Für bisher nicht beheizte Räume (u.a. Außentoiletten, Vor- 
und Thekenraum) müssen entsprechende Leitungen verlegt und Heizkörper montiert werden. 
 
Im Rahmen dieser zusätzlichen Sanierungsarbeiten war eine Kamerabefahrung der Abwasserleitun-
gen notwendig. Hier zeigten sich irreparable Schäden im Leitungssystem. Die gesamte Abwasserlei-
tung muss erneuert werden. Voraussetzung für die Leitungssanierung ist die kostenträchtige Öffnung 
des Estrichs und der Bodenplatten im gesamten Umkleidehaus. 
 
Die aufgeführte Kostensteigerung resultiert aus den genannten zusätzlichen Arbeiten, der damit ver-
bundenen Neuberechnung der Mengenermittlungen für die Gesamtsanierung und dem gestiegenen 
Baupreisindex seit der Kostenberechnung aus dem Jahr 2017.

2 
 
Finanzierung: 
 
Zur Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von rd. 103.925,00 € stehen im Haushaltsplan 2020/2021 im 
Teilfinanzplan 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8 Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1050 Neubau/Generalsanierung von Sportanlagen im Hj. 
2021 Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen der Bewirtschaf-
tung auf die entsprechende Finanzstelle 5201-0801-9-5224 – Umkleidehaus Sportanlage Rixdorfer 
Straße umgeschichtet. 
 
Die Mittel für den konsumtiven Mehrbedarf durch die Erhöhung der Abschreibung in Höhe von rd. 
3.190,00 € sind im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung 
von Sportstätten, in der Teilplanzelle 14 – bilanzielle Abschreibungen, in entsprechender Höhe vor-
handen. Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ab dem 
Jahr 2022, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

Beratungsverlauf (4)

11.03.2021 Sportausschuss
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.03.2021 Finanzausschuss
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.03.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.18 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.03.2021 Rat
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0454/2021
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
16.03.2021
Erstellt
09.02.2021 14:04