0454/2021
Generalsanierung des Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Rixdorfer Str. 56, 51063 Köln
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
3554 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/3 Vorlagen-Nummer 24.02.2021 0454/2021 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 11.03.2021 Finanzausschuss 15.03.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.03.2021 Rat 23.03.2021 Generalsanierung des Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Rixdorfer Str. 56, 51063 Köln hier: haushaltsrechtliche Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 Der Rat nimmt die Kostenerhöhung der Generalsanierung des Umkleidehauses auf der Sportanlage Rixdorfer Straße in Köln-Mülheim in Höhe von rd. 103.925,00 (brutto) zur Kenntnis. Begründung: In der Sitzung der Bezirksvertretung am 10.12.2018 (Vorlage (3682/2018) wurde die Verwaltung mit der Sanierung des Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Rixdorfer Str. 56 beauftragt. Nach der maßgeblichen Kostenberechnung sollten sich die Kosten auf insgesamt rd. 145.000,00 € (brutto) be- laufen. Unter Berücksichtigung der anfallenden Mehrkosten erhöhen sich die Gesamtkosten der Maßnahme nunmehr auf rd. 248.925,00 € (brutto) Erläuterung zur Kostenerhöhung: Seit der Beauftragung der Verwaltung mit der Sanierung des Umkleidegebäudes zeigten sich weitere notwendige Sanierungsarbeiten. Die vorhandene Öl-Heizungsanlage hatte in der Vergangenheit re- gelmäßige Ausfälle und entspricht nicht mehr dem technischen Stand. Da die Reparatur der Anlage unwirtschaftlich ist, wird diese gegen eine moderne und umweltfreundlichere Gas-Heizungsanlage ausgetauscht. Mit der Heizungserneuerung sind umfangreiche Demontagen, z.B. des Öltanks und der maroden Heizungsleitungen, notwendig. Für bisher nicht beheizte Räume (u.a. Außentoiletten, Vor- und Thekenraum) müssen entsprechende Leitungen verlegt und Heizkörper montiert werden. Im Rahmen dieser zusätzlichen Sanierungsarbeiten war eine Kamerabefahrung der Abwasserleitun- gen notwendig. Hier zeigten sich irreparable Schäden im Leitungssystem. Die gesamte Abwasserlei- tung muss erneuert werden. Voraussetzung für die Leitungssanierung ist die kostenträchtige Öffnung des Estrichs und der Bodenplatten im gesamten Umkleidehaus. Die aufgeführte Kostensteigerung resultiert aus den genannten zusätzlichen Arbeiten, der damit ver- bundenen Neuberechnung der Mengenermittlungen für die Gesamtsanierung und dem gestiegenen Baupreisindex seit der Kostenberechnung aus dem Jahr 2017. 2 Finanzierung: Zur Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von rd. 103.925,00 € stehen im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilfinanzplan 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1050 Neubau/Generalsanierung von Sportanlagen im Hj. 2021 Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen der Bewirtschaf- tung auf die entsprechende Finanzstelle 5201-0801-9-5224 – Umkleidehaus Sportanlage Rixdorfer Straße umgeschichtet. Die Mittel für den konsumtiven Mehrbedarf durch die Erhöhung der Abschreibung in Höhe von rd. 3.190,00 € sind im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, in der Teilplanzelle 14 – bilanzielle Abschreibungen, in entsprechender Höhe vor- handen. Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstel- lungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ab dem Jahr 2022, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0454/2021
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 16.03.2021
- Erstellt
- 09.02.2021 14:04