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V/0216/2005

Bewinkel (Zufahrtsstraße zum Friedhof Angelmodde) - Baubeschluss -

Vorlage 22.03.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 12.04.2005, TOP 2.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4493 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bewinkel (Zufahrtsstraße zum Friedhof Angelmodde)  
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.04.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Die Erschließungsstraße und der gemeinsame Geh- und Radweg wird auf der Grundlage des 
Ausbauplanes des Tiefbauamtes, Reg. 9188 (a), Blatt 1 (1) vom 01.09.2004 ausgebaut.  
 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Kosten in Höhe von 190.000 € , als auch Folgekos-
ten in Höhe von 1.500 € entstehen. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6304.950.1000.6 Bewinkel (Friedhof Angel-
modde 
2004 
2005 
200.000  
35.000  
 
HPL-2005 
     
 
Insgesamt: 235.000  
Einnahmen 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6304.361.1000.7 Zuw. L. Radweg Bewinkel 2005 34.000 apl. Einnah-
me 
     
 
Insgesamt: 34.000  
Vorlagen-Nr.: 
V/0216/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Buttgereit 
Ruf: 
492 66 30 
E-Mail: 
Alexander.Buttgereit@stadt-
muenster.de  
Datum: 
21.03.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Begründung: 
Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 445 Friedhof Angelmodde (Bewinkel/ 
Am Hohen Ufer) hat das Tiefbauamt die Ausbauplanung für die Erschließungsstraße zum Friedhof 
und des verbindenden Radweges erstellt.  
 
Der neue Friedhof soll über die Straße Bewinkel vom Angelmodder Weg her erschlossen werden, 
die bis zur Einmündung der Straße Am Hohen Ufer in Höhe der vorhandenen Sportanlage als 
Fahrstraße ausgebaut ist. Zur Erschließung des Friedhofs ist es erforderlich auf ca. 170 m Länge 
östlich der Sportanlage den vorhandenen Fuß- und Radweg auf eine Gesamtbreite von 5,50 m 
auszubauen. Über diese Straße erfolgt die Bewirtschaftung der Friedhofsfläche, außerdem er-
schließt sie die Besucherstellplätze. 
 
Die Zufahrtsstraße erhält folgendes Profil: 
Aufgrund der vorh. Bäume und Sträucher entlang des Zaunes am Sportplatz wurde ein Abstand 
vom Zaun = Grenze von 1,00 m gewählt. Daran schließt sich eine mit Betonsteinen befestigte, zur 
Ostseite geneigte Fläche mit einer Gesamtbreite von 5,50 m an. Diese Fläche wird zur optischen 
"Aufteilung" in Fahrbahn und Gehweg in zwei unterschiedlichen Verlegearten gepflastert (Gehbe-
reich im Läuferverband, Fahrbereich im Fischgräteverband).  
Der "Gehweg" erhält eine Breite von 1,50 m und die „Fahrbahn“ ein Breite von 4,00 m.  
Im Anschluss der befestigten Fläche ist ein 50 cm breites Bankett mit anschließender 1,50 m brei-
ten Entwässerungsmulde geplant. Die Entwässerungsmulde hat Überlaufschächte, mit Anschluss 
an den vorhandenen Regenwasserkanal. 
 
Eine weitere Verbindung soll vom nördlich vom Friedhof gelegenen Wohngebiet ausschließlich nur 
für Fußgänger und Radfahrer erfolgen. Deshalb sieht die Planung zusätzlich zu dem Ausbau der 
Zufahrt die Anlegung eines gemeinsamen Geh- und Radweges vor, der westlich neben dem 
Friedhof liegt. Dieser ermöglicht es den Besucherinnen und Besuchern des Friedhofes aus dem 
Ortsteil Gremmendorf, den Friedhof per Fahrrad oder zu Fuß getrennt vom motorisierten Verkehr 
zu erreichen. Zusätzlich wird damit der südwestlich am Friedhof anschließende Sportplatz besser 
erreichbar. Der gem. Geh- und Radweg soll eine Breite von 3,00 m erhalten und in Verbundstein-
pflaster ausgeführt werden. Die Entwässerung soll über der Grünfläche erfolgen.  
 
Die Zuwegung wie auch der gem. Geh- und Radweg erhält keine Beleuchtung.  
 
Die Baukosten betragen für die Zuwegung 135.000 € und für den gem. Geh- und Radweg 55.000 
€. Der Geh- und Radweg wird mit Mitteln des Landes mit 60 % der zuwendungsfähigen Kosten in 
Höhe von ca. 32.000 € gefördert. Die Mittel für den Ausbau stehen im Haushaltsplan 2005 zur Ver-
fügung. 
 
Auf die Kosten der Zufahrtsstraße werden Erschließungsbeiträge nach dem BauGB in Höhe von 
90 % erhoben. 
 
Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in 
der Stadt Münster zu schaffen, werden bei den Baumaßnahmen des Tiefbauamtes die Interessen 
von Menschen mit Behinderungen soweit irgend möglich berücksichtigt.  
 
Die Baumaßnahme wird durch aktive Öffentlichk eitsarbeit des Tiefbauamtes in den Medien be-
kannt gegeben. Zusätzlich werden die Anlieger gemäß dem Serviceversprechen rechtzeitig infor-
miert. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Joksch

Beratungsverlauf (1)

12.04.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Angelmodder Weg
  • Am Hohen Ufer
  • Bewinkel 2005

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0216/2005
Typ
Vorlage
Datum
22.03.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37