V/0216/2005
Bewinkel (Zufahrtsstraße zum Friedhof Angelmodde) - Baubeschluss -
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Beschlussvorlage
4493 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Bewinkel (Zufahrtsstraße zum Friedhof Angelmodde)
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
12.04.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
Die Erschließungsstraße und der gemeinsame Geh- und Radweg wird auf der Grundlage des
Ausbauplanes des Tiefbauamtes, Reg. 9188 (a), Blatt 1 (1) vom 01.09.2004 ausgebaut.
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Kosten in Höhe von 190.000 € , als auch Folgekos-
ten in Höhe von 1.500 € entstehen.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
6304.950.1000.6 Bewinkel (Friedhof Angel-
modde
2004
2005
200.000
35.000
HPL-2005
Insgesamt: 235.000
Einnahmen
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
6304.361.1000.7 Zuw. L. Radweg Bewinkel 2005 34.000 apl. Einnah-
me
Insgesamt: 34.000
Vorlagen-Nr.:
V/0216/2005
Auskunft erteilt:
Herr Buttgereit
Ruf:
492 66 30
E-Mail:
Alexander.Buttgereit@stadt-
muenster.de
Datum:
21.03.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
Begründung:
Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 445 Friedhof Angelmodde (Bewinkel/
Am Hohen Ufer) hat das Tiefbauamt die Ausbauplanung für die Erschließungsstraße zum Friedhof
und des verbindenden Radweges erstellt.
Der neue Friedhof soll über die Straße Bewinkel vom Angelmodder Weg her erschlossen werden,
die bis zur Einmündung der Straße Am Hohen Ufer in Höhe der vorhandenen Sportanlage als
Fahrstraße ausgebaut ist. Zur Erschließung des Friedhofs ist es erforderlich auf ca. 170 m Länge
östlich der Sportanlage den vorhandenen Fuß- und Radweg auf eine Gesamtbreite von 5,50 m
auszubauen. Über diese Straße erfolgt die Bewirtschaftung der Friedhofsfläche, außerdem er-
schließt sie die Besucherstellplätze.
Die Zufahrtsstraße erhält folgendes Profil:
Aufgrund der vorh. Bäume und Sträucher entlang des Zaunes am Sportplatz wurde ein Abstand
vom Zaun = Grenze von 1,00 m gewählt. Daran schließt sich eine mit Betonsteinen befestigte, zur
Ostseite geneigte Fläche mit einer Gesamtbreite von 5,50 m an. Diese Fläche wird zur optischen
"Aufteilung" in Fahrbahn und Gehweg in zwei unterschiedlichen Verlegearten gepflastert (Gehbe-
reich im Läuferverband, Fahrbereich im Fischgräteverband).
Der "Gehweg" erhält eine Breite von 1,50 m und die „Fahrbahn“ ein Breite von 4,00 m.
Im Anschluss der befestigten Fläche ist ein 50 cm breites Bankett mit anschließender 1,50 m brei-
ten Entwässerungsmulde geplant. Die Entwässerungsmulde hat Überlaufschächte, mit Anschluss
an den vorhandenen Regenwasserkanal.
Eine weitere Verbindung soll vom nördlich vom Friedhof gelegenen Wohngebiet ausschließlich nur
für Fußgänger und Radfahrer erfolgen. Deshalb sieht die Planung zusätzlich zu dem Ausbau der
Zufahrt die Anlegung eines gemeinsamen Geh- und Radweges vor, der westlich neben dem
Friedhof liegt. Dieser ermöglicht es den Besucherinnen und Besuchern des Friedhofes aus dem
Ortsteil Gremmendorf, den Friedhof per Fahrrad oder zu Fuß getrennt vom motorisierten Verkehr
zu erreichen. Zusätzlich wird damit der südwestlich am Friedhof anschließende Sportplatz besser
erreichbar. Der gem. Geh- und Radweg soll eine Breite von 3,00 m erhalten und in Verbundstein-
pflaster ausgeführt werden. Die Entwässerung soll über der Grünfläche erfolgen.
Die Zuwegung wie auch der gem. Geh- und Radweg erhält keine Beleuchtung.
Die Baukosten betragen für die Zuwegung 135.000 € und für den gem. Geh- und Radweg 55.000
€. Der Geh- und Radweg wird mit Mitteln des Landes mit 60 % der zuwendungsfähigen Kosten in
Höhe von ca. 32.000 € gefördert. Die Mittel für den Ausbau stehen im Haushaltsplan 2005 zur Ver-
fügung.
Auf die Kosten der Zufahrtsstraße werden Erschließungsbeiträge nach dem BauGB in Höhe von
90 % erhoben.
Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in
der Stadt Münster zu schaffen, werden bei den Baumaßnahmen des Tiefbauamtes die Interessen
von Menschen mit Behinderungen soweit irgend möglich berücksichtigt.
Die Baumaßnahme wird durch aktive Öffentlichk eitsarbeit des Tiefbauamtes in den Medien be-
kannt gegeben. Zusätzlich werden die Anlieger gemäß dem Serviceversprechen rechtzeitig infor-
miert.
I.V.
gez.
Joksch
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Angelmodder Weg
- Am Hohen Ufer
- Bewinkel 2005
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0216/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 22.03.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37