0487/2020
Unterhaltungskosten des Bezirksrathauses Rodenkirchen - zur Anfrage der Fraktion Die Grünen AN/0226/2020
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2429 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0487/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.02.2020 Unterhaltungskosten des Bezirksrathauses Rodenkirchen - zur Anfrage der Fraktion Die Grünen AN/0226/2020 Text der Anfrage: Eine detaillierte und aussagekräftige Aufstellung der Gebäudewirtschaft vom 09.03.2015 informierte über die zu erwartenden „Instandhaltungskosten bei einem Weiterbetrieb des Bezirksrathauses Rodenkirchen“ für die Jahre 2015 bis 2018. Hierzu haben wir die folgenden Fragen: 1. Gibt es eine Aufstellung über die tatsächlich in den Jahren 2015 bis 2018 angefallenen 2. Kosten (Soll-Ist–Vergleich)? 3. Können auch die Ist-Zahlen für das Jahr 2019 ergänzt werden? 4. Gibt es eine Prognose, aufgegliedert in die gleichen Positionen, für die Jahre 2020 ff., da der Zeitpunkt des generellen Auszugs aus dem Rathaus nun wieder ungewisser geworden ist? 5. Kann die Gebäudewirtschaft die Unbedenklichkeit eines verlängerten Verbleibs im Gebäude bezüglich der Gesundheit der Belegschaft nochmals schriftlich erklären? Antwort der Verwaltung: Zu 1: In den Jahren 2015 bis 2018 sind für die Bauunterhaltung des Bezirksrathauses Kosten in Höhe von insgesamt 644.180 Euro angefallen. Diese Kosten beinhalten die Behebung von Störungsmeldungen, Kosten für Wartungen und Prüfungen sowie für Instandsetzungsmaßnahmen. Zu 2: Im Jahr 2019 fielen entsprechend den oben aufgeführten Maßnahmen Kosten in Höhe von insgesamt 50.282 Euro an. Insbesondere Im Hinblick auf den prognostizierten Auszug in 2020, wurden Maß- nahmen in Bezug auf Betreiberpflichten priorisiert. Zu 3: Für das Jahr 2020 und die darauffolgenden Jahre muss aufgrund der sich weiter verschlechternden Bausubstanz mit steigenden Kosten gerechnet werden. Da die Anforderungen an die Gebäudetech- nik sowie auch der Bestandsschutz für Arbeitsstätten Ende Dezember 2020 auslaufen, ist diesbezüg- lich mit Mehrkosten zu rechnen. Zu 4: In den letzten Jahren wurden alle dringlichen und akuten Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt, die im Rahmen der Betreiberverantwortung erforderlich waren. Notwendige Baumaßnahmen wurden 2 rechtzeitig angekündigt und nur durch autorisierte Firmen aufgrund der bestehenden Schadstoffun- tersuchungen abgewickelt. Dies wird auch weiterhin erfolgen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0487/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.02.2020
- Erstellt
- 12.02.2020 09:45