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0487/2020

Unterhaltungskosten des Bezirksrathauses Rodenkirchen - zur Anfrage der Fraktion Die Grünen AN/0226/2020

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 17.02.2020, TOP 7.2.4.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2429 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0487/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.02.2020 
 
Unterhaltungskosten des Bezirksrathauses Rodenkirchen - zur Anfrage der Fraktion Die 
Grünen AN/0226/2020 
Text der Anfrage: 
 
Eine detaillierte und aussagekräftige Aufstellung der Gebäudewirtschaft vom 09.03.2015 informierte 
über die zu erwartenden „Instandhaltungskosten bei einem Weiterbetrieb des Bezirksrathauses  
Rodenkirchen“ für die Jahre 2015 bis 2018. 
 
Hierzu haben wir die folgenden Fragen:  
 
1. Gibt es eine Aufstellung über die tatsächlich in den Jahren 2015 bis 2018 angefallenen  
2. Kosten (Soll-Ist–Vergleich)? 
3. Können auch die Ist-Zahlen für das Jahr 2019 ergänzt werden? 
4. Gibt es eine Prognose, aufgegliedert in die gleichen Positionen, für die Jahre 2020 ff., da 
der Zeitpunkt des generellen Auszugs aus dem Rathaus nun wieder ungewisser geworden 
ist? 
5. Kann die Gebäudewirtschaft die Unbedenklichkeit eines verlängerten Verbleibs im Gebäude 
bezüglich der Gesundheit der Belegschaft nochmals schriftlich erklären? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1: 
In den Jahren 2015 bis 2018 sind für die Bauunterhaltung des Bezirksrathauses Kosten in Höhe von 
insgesamt 644.180 Euro angefallen. Diese Kosten beinhalten die Behebung von Störungsmeldungen, 
Kosten für Wartungen und Prüfungen sowie für Instandsetzungsmaßnahmen. 
 
Zu 2: 
Im Jahr 2019 fielen entsprechend den oben aufgeführten Maßnahmen Kosten in Höhe von insgesamt 
50.282 Euro an. Insbesondere Im Hinblick auf den prognostizierten Auszug in 2020, wurden Maß-
nahmen in Bezug auf Betreiberpflichten priorisiert. 
 
Zu 3: 
Für das Jahr 2020 und die darauffolgenden Jahre muss aufgrund der sich weiter verschlechternden 
Bausubstanz mit steigenden Kosten gerechnet werden. Da die Anforderungen an die Gebäudetech-
nik sowie auch der Bestandsschutz für Arbeitsstätten Ende Dezember 2020 auslaufen, ist diesbezüg-
lich mit Mehrkosten zu rechnen. 
 
Zu 4: 
In den letzten Jahren wurden alle dringlichen und akuten Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt, 
die im Rahmen der Betreiberverantwortung erforderlich waren. Notwendige Baumaßnahmen wurden

2 
 
rechtzeitig angekündigt und nur durch autorisierte Firmen aufgrund der bestehenden Schadstoffun-
tersuchungen abgewickelt. Dies wird auch weiterhin erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

17.02.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0487/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.02.2020
Erstellt
12.02.2020 09:45