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TOP Ö 10.15: Städtische Katastrophenschutzeinrichtung Boltensternstr. 2-4, 50735 Köln-Riehl, Gemarkung Nippes, Flur 086, Flurstücke 399 und 468 hier Baubeschluss für eine Dachsanierung
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Volt) AN/1309/2024 vom 23.09.2024
Stand: Am 23.09.2024 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Volt)
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Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Bauausschusses Frau Stefanie Ruffen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.09.2024 AN/1309/2024 Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 23.09.2024 TOP Ö 10.15: Städtische Katastrophenschutzeinrichtung Boltensternstr. 2-4, 50735 Köln-Riehl, Gemarkung Nippes, Flur 086, Flurstücke 399 und 468 hier Baubeschluss für eine Dachsanierung Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesord- nung der Sitzung des Finanzausschusses am 23.09.2024 zu setzen. Der Beschluss wird, wie in Fett dargestellt, beim zweiten Absatz ergänzt: Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Dachsanierung und dem Fassadenanstrich an der Katastrophenschutzeinrichtung unter der Anschrift Boltensternstraße 2-4 in 50735 Köln-Riehl, Gemarkung Nippes, Flur 086, Flurstücke 399 und 468 mit Gesamt- baukosten in Höhe von 1,82 Millionen Euro brutto. Die Umsetzung erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Die Sanierung umfasst die Installation einer wirtschaftlichen Photovoltaikan- lage. Entweder über ein Mietmodell oder über neue Angebote. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, Fachplanungen auf Basis der Honorarord- nung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit den Leistungsphasen 4 – 9 zu beauf- tragen sowie die Bauleistungen im Rahmen der vergaberechtlichen Regelungen zu vergeben. 2. Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauftragun- gen der Leistungsphasen 4 - 9 an. - 2 - Begründung: Die in der Beschlussvorlage genannten prognostizierten Investitionskosten von rund 242.000 Euro scheinen sehr hoch, ebenso die entsprechende Amortisationszeit der Anlage von etwa 32,5 Jahren. Es ist daher unklar, ob sie auf den aktuellen energiepolitischen und technologi- schen Entwicklungen basieren, die in den letzten Jahren zu einer deutlichen Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen geführt haben. Die drastisch gesunkenen Kosten für PV-Module bei gleichzeitig steigenden Energiepreisen machen die Technologie wirtschaftlich attraktiver als noch vor kurzer Zeit. Der Verwaltung bleibt offen, ob sie die Photovoltaikanlage selbst errichten und betreiben möchte oder ob dies z.B. durch die RheinEnergie realisiert werden soll. Wird die Anlage von der Stadt betrieben, wird der erzeugte Strom vollständig in das öffentliche Stromnetz des ört- lichen Netzbetreibers eingespeist und entsprechend der geltenden Vergütung vergütet. Die Entscheidung, im Zuge der Dacherneuerung auf eine Photovoltaikanlage (PV-An- lage) zu verzichten, wird aus wirtschaftlichen Gründen begründet. Mit freundlichen Grüßen Gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Geschäftsführer Volt-Fraktion
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