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AN/1309/2024

TOP Ö 10.15: Städtische Katastrophenschutzeinrichtung Boltensternstr. 2-4, 50735 Köln-Riehl, Gemarkung Nippes, Flur 086, Flurstücke 399 und 468 hier Baubeschluss für eine Dachsanierung

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Volt) 23.09.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 23.09.2024, TOP 10.15.1

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Volt)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Volt)

3127 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des Bauausschusses 
Frau Stefanie Ruffen  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.09.2024 
 
AN/1309/2024 
 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 23.09.2024 
 
TOP Ö 10.15: Städtische Katastrophenschutzeinrichtung Boltensternstr. 2-4, 50735 
Köln-Riehl, Gemarkung Nippes, Flur 086, Flurstücke 399 und 468 hier Baubeschluss 
für eine Dachsanierung 
Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesord-
nung der Sitzung des Finanzausschusses am 23.09.2024 zu setzen.  
 
Der Beschluss wird, wie in Fett dargestellt, beim zweiten Absatz ergänzt: 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Dachsanierung und dem Fassadenanstrich 
an der Katastrophenschutzeinrichtung unter der Anschrift Boltensternstraße 2-4 in 
50735 Köln-Riehl, Gemarkung Nippes, Flur 086, Flurstücke 399 und 468 mit Gesamt-
baukosten in Höhe von 1,82 Millionen Euro brutto.  
 
Die Umsetzung erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. 
Die Sanierung umfasst die Installation einer wirtschaftlichen Photovoltaikan-
lage. Entweder über ein Mietmodell oder über neue Angebote.  
 
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, Fachplanungen auf Basis der Honorarord-
nung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit den Leistungsphasen 4 – 9 zu beauf-
tragen sowie die Bauleistungen im Rahmen der vergaberechtlichen Regelungen zu 
vergeben.  
 
2. Der Rat erkennt in diesem Zusammenhang den Bedarf für die externen Beauftragun-
gen der Leistungsphasen 4 - 9 an.

- 2 - 
 
Begründung:  
 
Die in der Beschlussvorlage genannten prognostizierten Investitionskosten von rund 242.000 
Euro scheinen sehr hoch, ebenso die entsprechende Amortisationszeit der Anlage von etwa 
32,5 Jahren. Es ist daher unklar, ob sie auf den aktuellen energiepolitischen und technologi-
schen Entwicklungen basieren, die in den letzten Jahren zu einer deutlichen Verbesserung 
der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen geführt haben. Die drastisch gesunkenen 
Kosten für PV-Module bei gleichzeitig steigenden Energiepreisen machen die Technologie 
wirtschaftlich attraktiver als noch vor kurzer Zeit.  
 
Der Verwaltung bleibt offen, ob sie die Photovoltaikanlage selbst errichten und betreiben 
möchte oder ob dies z.B. durch die RheinEnergie realisiert werden soll. Wird die Anlage von 
der Stadt betrieben, wird der erzeugte Strom vollständig in das öffentliche Stromnetz des ört-
lichen Netzbetreibers eingespeist und entsprechend der geltenden Vergütung vergütet.  
Die Entscheidung, im Zuge der Dacherneuerung auf eine Photovoltaikanlage (PV-An-
lage) zu verzichten, wird aus wirtschaftlichen Gründen begründet.  
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Gez. Lino Hammer       gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Geschäftsführer Volt-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

23.09.2024 Finanzausschuss
TOP 10.15.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1309/2024
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Volt)
Datum
23.09.2024
Erstellt
23.09.2024 11:12