Mandari Insight

V/0654/2019

Antrag lfd. Nr. A-R/0027/2019 „Barfußpark für Münster"

Vorlagen 05.07.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 03.09.2019, TOP 5.8

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1543 Zeichen

Anlage A zur V/0654/2019 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage wird anhand des Stadtparks Wienburg beschrieben, dass die Schaffung eines 
Barfußpfades aufgrund vergleichbarer Angebote nicht notwendig ist. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erleb-
nisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, mit breitem Freizeit- und Sportan-
gebot, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ 
verfolgt.  
Finanzierung 
Produktgruppe: keine PG betroffen Keine PG betroffen  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
 vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Stadt Münster hat sich mit ihrer Grünordnung verpflichtet entsprechende Grün-, Spiel- und Frei-
zeitflächen für die Bevölkerung vorzuhalten.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Öffentliche Grün-, Spiel- und Freizeitflächen sind Treffpunkt für alle Bevölkerungsgruppen Münsters. 
Sie sind wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen und ökologischen Stadtentwicklung. Bei der Pla-
nung werden integrative Angebote im Sinne des barrierefreien „Design for all“ vorgehalten.

Beschlussvorlage

6291 Zeichen

V/0654/2019 
V/0654/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
Antrag lfd. Nr. A-R/0027/2019 „Barfußpark für Münster" 
 
 
Beratungsfolge 
03.09.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Ein weiterer Barfußpfad im öffentlichen unbeaufsichtigten Raum wird nicht hergestellt. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass in Münster zahlreiche vergleichbare Angebote zu ei-
nem Barfußpfad vorhanden sind.  
 
3. Der Antrag lfd. Nr. A-R/0027/2019 ist hiermit erledigt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Finanzielle Auswirkungen sind nicht zu erwarten, da vergleichbare Angebote existieren. 
 
 
Begründung: 
 
Die AfD-Ratsgruppe hat mit Ihrem Antrag lfd. Nr. A-R/0027/2019 die Schaffung eines weiteren Bar-
fußparks für Münster gefordert, der sowohl „mehrere Kilometer“ ausmachen, „alle Sinne des Men-
schen ansprechen“ und „zentral“ gelegen sein soll. Der Antrag ist in der Sitzung des Rates am 
22.05.2019 an den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen verwiesen worden.  
 
Ein klassischer Barfußpfad besteht in der Regel aus vielen verschiedenen, losen und begehbaren 
Materialien wie zum Beispiel verschiedenen Steinschüttungen, Holzknüppeln, Korken und Tanne n-
zapfen und bedarf einer intensiven und dauerhaften Pflege. Daher ist es sinnvoll, klassische Barfu ß-
pfade in beaufsichtigten Bereichen anzulegen, um die Gefahren einer missbräuchlichen Nutzung oder 
z.B. Verunreinigung zu reduzieren. Die drei angesprochenen Barfußpfade in Münster (auf dem LWL -
Klinikgelände, im Botanischen Garten und innerhalb des Sinnesparks auf dem Alexianer -Campus) 
befinden sich in diesen angesprochenen geschützten Bereichen. 
Im Antrag wird der Barfußpark jedoch auch mit „einem größeren Areal mit vielseitigen Erlebnismö g-
lichkeiten wie Fühlstrecken mit vielfältigen Materialien, Erlebnisstationen, Spielplatzelementen, Wah r-
nehmungsstationen für alle Sinne, Kneipp-Möglichkeiten etc.“, beschrieben. 
 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
16.07.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Wagner 
Telefon: 492-6732 
WagnerKatrin@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0654/2019 
Zahlreiche Parkanlagen der Stadt Münster greifen diese angesprochenen Aspekte auf, ohne als Ba r-
fußpark oder Sinnespark explizit bezeichnet zu werden. So sollen am Beispiel des Stadtparks Wie n-
burg diese Aspekte v erdeutlicht werden. Der Stadtpark Wienburg befindet sich im Norden der Stadt 
Münster zwischen der Kanalstraße und der Wienburgstraße und wurde in den 80er Jahren errichtet.  
Der Park verfügt über zahlreiche Spiel - und Freizeitmöglichkeiten, Wasser - und Auenflächen, Wäld-
chen und Gehölzinseln, Solitärbäume, Alleen, Wiesen und Rasenflächen. Die Gesamtgröße beträgt 
ca. 32 Hektar.  
Zahlreiche Wege verbinden den Stadtpark mit den angrenzenden Wohngebieten. Der Park verfügt 
über verschiedene Wegebeläge. So sind We ge gepflastert (Naturstein- und Betonsteinpflaster in ver-
schiedenen Formaten), asphaltiert, aus wassergebundener Wegedecke hergestellt oder mit Rinde n-
mulch gestaltet. Holzbeläge in Form von Brücken und Stegen ergänzen das Angebot an verschied e-
nen Belägen. Die Gesamtwegelänge beträgt ca. 6,5 Kilometer. Ferner befinden sich angrenzend 
Wiesen und Rasenflächen oder Sandflächen mit feinem und grobem Sand. Wenn sich der Nutzer 
durch den Park bewegt, kann er also zwischen unterschiedlichen Belägen wählen und diese  wahr-
nehmen. Ferner sind die Wege unterschiedlich modelliert. 
Die Wege führen durch unterschiedliche Vegetationsbereiche. Mal sind die Wege begleitet von Bä u-
men und Sträuchern, führen über offenen extensiv gepflegte Wiesenflächen oder intensiv gepflegten 
Rasenflächen, durch Baumhaine, vorbei an Gräben, Wasser - und Auenflächen und entlang von kle i-
neren Wäldchen. Die Flora- und Fauna ist sehr vielseitig und abwechslungsreich. 
Auch die Nutzung der Flächen ist sehr unterschiedlich. So gibt es Freizeitsportberei che im Nordwes-
ten mit Beachvolleyball- und Basketballflächen, Fitness- und Motorikparkour, Slakline-Pfosten, Rund-
wege zum Befahren (Laufräder, Kickboard, Inliner, Rollschuh, Skatebord, ...), Rasenflächen für Bal l-
sport und Rückschlagspiele. Die Flächen sind  sowohl eben, als auch modelliert. Im Übergangsb e-
reich zu den extensiv gepflegten Wiesenflächen sind kleinere Plätze mit Sitzmöglichkeiten aus Bä n-
ken und Findlingen hergestellt. Diese werden stark angenommen und laden zum Picknick und klein e-
ren Festen ein. Aber auch Wege aus Rindenmulch führen durch den ganzen Park und sind zum wa l-
ken und joggen gedacht. 
Im Süden befindet sich dagegen ein ausgewiesener Spielplatz (Spielplatz Stadtpark Wienburg) mit 
unterschiedlichen Sandbereichen und Spielangeboten (schauke ln, schwingen, hüpfen, wippen, kle t-
tern, balancieren, verstecken, Rollenspiele und im Sand buddeln). Ferner ist das Gelände so mode l-
liert, dass sich ein kleiner Rodelhügel ergibt, auf dessen Kuppe eine Grillhütte und ein Aussichtspunkt 
installiert wurden. Es werden unterschiedliche Sitzmöglichkeiten (Findlinge, Rundbänke und klass i-
sche Holzbänke) angeboten und die angrenzenden Rasenflächen werden zum Picknick und als Li e-
gewiese genutzt.  
 
Durch die Gesamtgestaltung bietet der Park für alle Bürger an zentral er Lage in der Stadt zahlreiche 
motorische und sinnliche Anregungen sowie vielseitige Erlebnismöglichkeiten. Dies lässt sich auch an 
der hohen Frequentierung des Parks ablesen. Der Stadtpark Wienburg ist nur ein Bespiel. Ferner 
kann u.a. noch auf den Aasee  und seine angrenzenden Parkflächen, den Landschaftspark Meckle n-
beck, den Park Sentmaring oder den Südpark hingewiesen werden. Alle Grünflächen bieten direkte 
oder indirekte Angebote zur Steigerung und Verbesserung der Gesundheit und des Wohlgefühls. 
 
So bietet die Stadt Münster durch die Art ihrer gestalteten Grünanlagen zahlreiche Möglichkeiten der 
Sinnes- und Naturerfahrung, die dem beschriebenen Barfußpark bereits entsprechen. Die Anlegung 
eines zusätzlichen zentralen Barfußparks mit intensiver und daue rhafter Pflege innerhalb eines g e-
schützten Bereiches wird daher aus Sicht des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit als 
nicht notwendig betrachtet. 
 
Gez. 
 
 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlage: 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

03.09.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kanalstraße
  • Wienburgstraße
  • Barfusspfad

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0654/2019
Typ
Vorlagen
Datum
05.07.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37