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Öffentlichkeitsarbeit zur Forststraße in Köln-Heimersdorf

Mitteilung BV 0537/2020 vom 26.02.2020

Stand: Am 05.03.2020 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

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    Anliegerinformation Parken auf der Forststraße in Köln-Heimersdorf Sehr geehrte Damen und Herren, da es den Abschnitt der Forststraße zwischen Pappelweg und Buchenpfad betreffend immer wieder zu unterschiedlichen Interpretationen bzgl. des Abstellens von Fahrzeugen kommt, möchte ich Sie heute über die dort geltende Regelung informieren. Dort, wie auch im gesamten Verlauf der Forststraße zwischen Giershausener Weg und Buchenpfad, gilt auf der Fahrbahn gemäß § 12 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Rechtsparkgebot, das heißt, das Parken am rechten Fahrbahnrand ist zulässig, solange neben dem geparkten Fahrzeug eine ausreichende Restfahrbahnbreite von drei Metern verbleibt. Abgesehen davon, dass nach der Straßenverkehrsordnung öffentliche Stellplätze für jedermann zugänglich sind, ist der betreffende Straßenabschnitt zudem sehr übersichtlich. Die vorhandene Verkehrssituation ermöglicht es somit, Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand abzustellen. Diese Regelung hat allgemeine Gültigkeit. An der bestehenden Verkehrssituati- on wurde in den letzten Jahren keine Veränderung vorgenommen. Dies ist auch künftig nicht beabsichtigt. Ich bitte Sie, diesen Hinweis zu beachten. Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte per E-Mail beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung: strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Klaus Harzendorf (Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung)
  • Mitteilung BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/1 Vorlagen-Nummer 0537/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.03.2020 Öffentlichkeitsarbeit zur Forststraße in Köln-Heimersdorf hier: Anmerkung von Herrn Gökpinar in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 23.01.2020, TOP 7.1.2 „Laut Bezirksvertreter Herrn Gökpinar ist eine Öffentlichkeitsarbeit seitens der Verwaltung in dieser Angelegenheit dringend notwendig.“ Mitteilung der Verwaltung: Beigefügte Anliegerinformation wurde am 10. Februar 2020 in die Briefkästen der Anliegerinnen und Anlieger in folgenden Straßen verteilt: • Forststraße • Pappelweg • Buchenpfad • Föhrenweg • Koniferenpfad • Eibenweg • Fichtenweg Anlage Flyer Anliegerinformation

Beratungsverlauf

  1. 05.03.2020

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.1.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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