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0537/2020

Öffentlichkeitsarbeit zur Forststraße in Köln-Heimersdorf

Mitteilung BV 26.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 05.03.2020, TOP 7.1.6

Anlage- Anliegerinformation

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Mitteilung BV

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Anlage- Anliegerinformation

1506 Zeichen

Anliegerinformation 
 
Parken auf der Forststraße in Köln-Heimersdorf 
 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
da es den Abschnitt der Forststraße zwischen Pappelweg und Buchenpfad betreffend immer 
wieder zu unterschiedlichen Interpretationen bzgl. des Abstellens von Fahrzeugen kommt, 
möchte ich Sie heute über die dort geltende Regelung informieren. 
 
Dort, wie auch im gesamten Verlauf der Forststraße zwischen Giershausener Weg und 
Buchenpfad, gilt auf der Fahrbahn gemäß § 12 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) 
das Rechtsparkgebot, das heißt, das Parken am rechten Fahrbahnrand ist zulässig, solange 
neben dem geparkten Fahrzeug eine ausreichende Restfahrbahnbreite von drei Metern 
verbleibt. 
 
Abgesehen davon, dass nach der Straßenverkehrsordnung öffentliche Stellplätze für 
jedermann zugänglich sind, ist der betreffende Straßenabschnitt zudem sehr übersichtlich. 
Die vorhandene Verkehrssituation ermöglicht es somit, Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand 
abzustellen. Diese Regelung hat allgemeine Gültigkeit. An der bestehenden Verkehrssituati-
on wurde in den letzten Jahren keine Veränderung vorgenommen. Dies ist auch künftig nicht 
beabsichtigt. 
 
Ich bitte Sie, diesen Hinweis zu beachten. 
 
Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte per E-Mail beim Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung: strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de. 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
gez.  
 
 
Klaus Harzendorf 
(Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung)

Mitteilung BV

806 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0537/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.03.2020 
 
Öffentlichkeitsarbeit zur Forststraße in Köln-Heimersdorf 
hier: Anmerkung von Herrn Gökpinar in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 
23.01.2020, TOP 7.1.2 
„Laut Bezirksvertreter Herrn Gökpinar ist eine Öffentlichkeitsarbeit seitens der Verwaltung in dieser 
Angelegenheit dringend notwendig.“ 
 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Beigefügte Anliegerinformation wurde am 10. Februar 2020 in die Briefkästen der Anliegerinnen und 
Anlieger in folgenden Straßen verteilt: 
 
• Forststraße 
• Pappelweg 
• Buchenpfad 
• Föhrenweg 
• Koniferenpfad 
• Eibenweg 
• Fichtenweg 
 
Anlage 
Flyer Anliegerinformation

Beratungsverlauf (1)

05.03.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Forststraße
  • Giershausener Weg
  • Buchenpfad
  • Pappelweg
  • Föhrenweg
  • Koniferenpfad
  • Eibenweg

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Details

Aktenzeichen
0537/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
26.02.2020
Erstellt
17.02.2020 09:46