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AN/0216/2021

Hier: Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Linder Höhe in Köln-Porz-Lind 2182/2020

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 28.01.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 11.03.2021

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

3249 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Kölner Rat 
 
 
An die Vorsitzende des 
des Stadtentwicklungsausschusses 
Sabine Pakulat 
  
An Frau Oberbürgermeisterin   
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.01.2021 
 
AN/0216/2021 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021 
 
Hier: Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung 
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Arbeitstitel: Linder Höhe in Köln-Porz-Lind 
2182/2020 
 
Sehr geehrte Frau Pakulat, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des 
nächsten Stadtentwicklungsausschusses aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorlage 2182/2020 in folgenden Punkten zu bearbei-
ten:  
 
1. In einem städtebaulichen Wettbewerb werden die Rahmenbedingungen für das 
zukünftige Quartier erarbeitet. Dabei wird die Dichte der Bebauung und die Anzahl 
der Wohneinheiten ermittelt, die für die zu bebauende Fläche, für das Umfeld und 
die Ortsteile Lind und Wahnheide verträglich sind.  
 
2. Als Basis für die Aufgabenstellung müssen im Vorfeld, die üblichen Gutachten (u.a. 
Verkehrs- und Baumgutachten, Umweltprüfung) erstellt werden. Die 
Aufgabenstellung für den städtebaulichen Wettbewerb ist im Entwurf nochmals den 
Ratsgremien und der Bezirksvertretung Porz zur Beratung  vorzulegen.  
 
3. Für die vorgesehene Bebauung ist die Fläche so einzuteilen, dass die vor Ort 
bestehende Waldfläche an der Flughafenstraße, sowie der Baum- und 
Gehölzstreifen entlang der Straße Linder Mauspfad erhalten bleiben. Die Mauer

- 2 - 
 
entlang des Linder Mauspfad kann – muss aber nicht - erhalten bleiben. 
 
4. Statt der neuer Grün- und Freizeitflächen sollten Möglichkeiten geprüft werden, wie 
der vorhandene Naturraum aufgewertet und gegebenenfalls auch für Freizeit- und 
Spielaktivitäten genutzt werden kann. (z.B. Waldkindergarten, Abenteuerspielplatz, 
Dirt Track o.a.). 
 
 
 
Begründung:  
Die Anzahl der anvisierten Wohneinheiten aus dem STEK Wohnen war mit 220 angege-
ben worden. In der aktuellen Beschlussvorlage ist von 800 Wohneinheiten die Rede. Die 
Grundlage für beide Zahlenangaben ist nicht einsichtig und bedarf der überarbeiteten Er-
mittlung und schlüssigen Darstellung.  
Es erscheint wenig sinnvoll, gewachsenen Baumbestand im Norden und Westen zu roden, 
um nachher eine neue Grünfläche Im Südosten anzulegen, die erst einmal auf lange Zeit 
einen sehr viel geringeren ökologischen Wert hat. Die vorhandenen Baumbestände (Stand 
01/2021) bilden für das zukünftige Wohngebiet einen natürlichen Lärmschutz vor dem 
Verkehrslärm der stark befahrenen Straßen Flughafenstraße und Linder Mauspfad. Sie 
schaffen die Grundlage dafür, dass auf dem Gelände ein angenehmes Wohnen möglich 
wird. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer     gez. Niklas Kienitz  
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer   CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Jennifer Glashagen     gez. Ulrich Breite 
Volt-Fraktionsvorsitzende    FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

11.03.2021 Stadtentwicklungsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Flughafenstraße
  • Linder Mauspfad
  • Linder Höhe

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Details

Aktenzeichen
AN/0216/2021
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
28.01.2021
Erstellt
27.01.2021 17:36