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V/0432/2013

Sternbusch Haus Nr. 1 - 5

Vorlagen 13.08.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 17.09.2013, TOP 5.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5273 Zeichen

V/0432/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sternbusch Haus Nr. 1 - 5 
Baubeschluss Kanalsanierung ohne Straßenverbesserung KAG 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
17.09.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt der Stadt Münster 
aufgestellten Entwurf (Plan St 42 vom Mai 2013) und der Kanalerneuerung zu. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 220.000 € 
entstehen. Als Folgekosten fallen Abschreibungen in Höhe von 2.800 € pro Jahr an. Zusätzliche 
Unterhaltungskosten fallen nicht an, da eine bestehende Anlage ersetzt wird. 
 
Auszahlungen 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnahme 0012 Verbesserung von Kanälen / 
Hausanschlüssen 
   
Auszahlungen   2014 220.000  
Saldo  220.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2014 bei der 
o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2014 bzw. der mitte l-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0432/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.08.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0432/2013 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
Die Regen- und Schmutzwasserkanäle in der Straße Sternbusch müssen aus baulichen Gründen 
dringend erneuert werden. Bei der durchgeführten Kamerauntersuchung wurden u. a. Scherben-
bildung und Risse mit sichtbarem Bodeneintrag sowie Korrosion und Wurzeleinwuchs festgestellt. 
 
Die Anschlussleitungen weisen zum größten Teil das gleiche Schadensbild auf wie die Hauptkanä-
le. 
 
Die geplante Sanierung erstreckt sich auf den Bereich nördlich der Bahnstrecke bis zum Dües-
bergweg (Haus Nr. 1 bis 5). 
 
Bedingt durch die unmittelbare Nähe zur Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Münster-Geist 
kommt der Sanierung der undichten und schadhaften Kanalisation eine besondere Bedeutung zu.  
Das Wasserschutzgebiet beginnt an der östlichen Straßengrenze. 
 
Die Arbeiten an dem Kanal werden in offener Bauweise durchgeführt. Es werden ca. 100 m Re-
genwasserkanal DN 300, 110 m Schmutzwasserkanal DN 250 und diverse Anschlussleitungen DN 
150 verlegt. Die alten Kanäle werden ausgebaut bzw. verfüllt.  
 
Zur Wiederherstellung der Straßenoberfläche nach dem Kanalbau wurden in Zusammenarbeit mit 
dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung drei Ausbauvarianten entwi-
ckelt und zwar: 
Wiederherstellung im Bestand (Variante 1), Wiederherstellung mit Teilausbau (Variante 2) und 
Wiederherstellung zum verkehrsberuhigten Bereich, Vollausbau (Variante 3). 
Die Kosten für die Varianten 2 und 3 würden die Baukosten um 60.000 € bzw. 120.000 € erhöhen 
und eine Beteiligung der Grundstücksanlieger nach dem kommunalen Abgabengesetz (KAG) aus-
lösen. 
Diese Planungen wurden den Anwohnern in einer Bürgerversammlung am 13.03.2013 vorgestellt. 
Die Bürger sprachen sich einhellig für die Wiederherstellung im Bestand (Variante 1) aus. 
Diese Variante ist auch die Beschlussvariante, da sie die kostengünstigste Lösung darstellt und 
den Wünschen der Anlieger entspricht. Weitere Reduzierungen sind nicht möglich, da die Planung 
nach dem technischen und gesetzlichen Mindeststandard bemessen ist  und in Art und Umfang 
nicht reduziert werden kann. 
Im Rahmen dieser Arbeiten wird der Einmündungsbereich Sternbusch / Düesbergweg eingeengt. 
Hierdurch soll zum einen ein gefahrloseres Überqueren des Einmündungsbereiches besonders für 
mobilitätseingeschränkte Fußgänger ermöglicht werden und zum anderen die Geschwindigkeit für 
einfahrende Fahrzeuge reduziert werden. Desweiteren werden zur Sicherung der Gehwege und 
Freihaltung der Sichtdreiecke Fahrradanlehnbügel statt der bisherigen Poller aufgestellt. 
Nennenswerte Mehrkosten werden hierdurch nicht erwartet. 
 
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss. 
Der Baubeginn ist für das II. Quartal 2014 vorgesehen. Die Bauzeit wird voraussichtlich  4 Monate 
betragen. 
 
Die Stadtwerke Münster werden im Zuge der Maßnahme die vorhandenen Gas-, Wasser- und 
Stromleitungen erneuern. 
 
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. 
 
2. Beiträge Dritter / Zuschüsse:

- 3 - 
V/0432/2013 
 
Die geplanten Arbeiten sind nicht beitragsauslösend gemäß dem Kommunalen Abgabengesetz. 
 
3. Genehmigungen / Vereinbarungen: 
 
Genehmigungen nach § 58 LWG und § 8 WHG sind vorhanden. Die Verordnung für das Wasser-
schutzgebiet Münster-Geist wird beachtet. 
 
4. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. 
 
 
Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes durch Informations-
schreiben vor dem Ausbau über die geplante Baumaßnahme informiert. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (2)

10.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.09.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Düesbergweg
  • Sternbusch

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0432/2013
Typ
Vorlagen
Datum
13.08.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37