V/0432/2013
Sternbusch Haus Nr. 1 - 5
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
5273 Zeichen
V/0432/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Sternbusch Haus Nr. 1 - 5 Baubeschluss Kanalsanierung ohne Straßenverbesserung KAG Beratungsfolge 10.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 17.09.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Entwurf (Plan St 42 vom Mai 2013) und der Kanalerneuerung zu. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 220.000 € entstehen. Als Folgekosten fallen Abschreibungen in Höhe von 2.800 € pro Jahr an. Zusätzliche Unterhaltungskosten fallen nicht an, da eine bestehende Anlage ersetzt wird. Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Investitionsmaßnahme 0012 Verbesserung von Kanälen / Hausanschlüssen Auszahlungen 2014 220.000 Saldo 220.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2014 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2014 bzw. der mitte l- fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Vorlagen-Nr.: V/0432/2013 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 15.08.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0432/2013 Begründung: 1. Beschreibung der Baumaßnahme: Die Regen- und Schmutzwasserkanäle in der Straße Sternbusch müssen aus baulichen Gründen dringend erneuert werden. Bei der durchgeführten Kamerauntersuchung wurden u. a. Scherben- bildung und Risse mit sichtbarem Bodeneintrag sowie Korrosion und Wurzeleinwuchs festgestellt. Die Anschlussleitungen weisen zum größten Teil das gleiche Schadensbild auf wie die Hauptkanä- le. Die geplante Sanierung erstreckt sich auf den Bereich nördlich der Bahnstrecke bis zum Dües- bergweg (Haus Nr. 1 bis 5). Bedingt durch die unmittelbare Nähe zur Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Münster-Geist kommt der Sanierung der undichten und schadhaften Kanalisation eine besondere Bedeutung zu. Das Wasserschutzgebiet beginnt an der östlichen Straßengrenze. Die Arbeiten an dem Kanal werden in offener Bauweise durchgeführt. Es werden ca. 100 m Re- genwasserkanal DN 300, 110 m Schmutzwasserkanal DN 250 und diverse Anschlussleitungen DN 150 verlegt. Die alten Kanäle werden ausgebaut bzw. verfüllt. Zur Wiederherstellung der Straßenoberfläche nach dem Kanalbau wurden in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung drei Ausbauvarianten entwi- ckelt und zwar: Wiederherstellung im Bestand (Variante 1), Wiederherstellung mit Teilausbau (Variante 2) und Wiederherstellung zum verkehrsberuhigten Bereich, Vollausbau (Variante 3). Die Kosten für die Varianten 2 und 3 würden die Baukosten um 60.000 € bzw. 120.000 € erhöhen und eine Beteiligung der Grundstücksanlieger nach dem kommunalen Abgabengesetz (KAG) aus- lösen. Diese Planungen wurden den Anwohnern in einer Bürgerversammlung am 13.03.2013 vorgestellt. Die Bürger sprachen sich einhellig für die Wiederherstellung im Bestand (Variante 1) aus. Diese Variante ist auch die Beschlussvariante, da sie die kostengünstigste Lösung darstellt und den Wünschen der Anlieger entspricht. Weitere Reduzierungen sind nicht möglich, da die Planung nach dem technischen und gesetzlichen Mindeststandard bemessen ist und in Art und Umfang nicht reduziert werden kann. Im Rahmen dieser Arbeiten wird der Einmündungsbereich Sternbusch / Düesbergweg eingeengt. Hierdurch soll zum einen ein gefahrloseres Überqueren des Einmündungsbereiches besonders für mobilitätseingeschränkte Fußgänger ermöglicht werden und zum anderen die Geschwindigkeit für einfahrende Fahrzeuge reduziert werden. Desweiteren werden zur Sicherung der Gehwege und Freihaltung der Sichtdreiecke Fahrradanlehnbügel statt der bisherigen Poller aufgestellt. Nennenswerte Mehrkosten werden hierdurch nicht erwartet. Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss. Der Baubeginn ist für das II. Quartal 2014 vorgesehen. Die Bauzeit wird voraussichtlich 4 Monate betragen. Die Stadtwerke Münster werden im Zuge der Maßnahme die vorhandenen Gas-, Wasser- und Stromleitungen erneuern. Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. 2. Beiträge Dritter / Zuschüsse: - 3 - V/0432/2013 Die geplanten Arbeiten sind nicht beitragsauslösend gemäß dem Kommunalen Abgabengesetz. 3. Genehmigungen / Vereinbarungen: Genehmigungen nach § 58 LWG und § 8 WHG sind vorhanden. Die Verordnung für das Wasser- schutzgebiet Münster-Geist wird beachtet. 4. Liegenschaftliche Regelungen Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes durch Informations- schreiben vor dem Ausbau über die geplante Baumaßnahme informiert. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Düesbergweg
- Sternbusch
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0432/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.08.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37