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Hilfsangebote für Kriegsflüchtlinge unabhängig von Staatsangehörigkeit, ethnische Herkunft, Hautfarbe, Land und Region

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/1020/2022 vom 10.05.2022

Stand: Am 10.05.2022 im Integrationsrat endgültig zurückgezogen.

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  • SPD - Liste Änderungsantrag - Kriegsflüchtlinge

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    Fraktion der SPD im Rat der Stadt Köln Köln, den 10.05.2022 Die SPD Liste im Integrationsrat Köln An Herrn Tayfun Keltek Vorsitzender des Integrationsrates An Herrn Vetter Geschäftsführer des Integrationsrates Per E-Mail - Änderungsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 10.05.2022 Hilfsangebote für Kriegsflüchtlinge unabhängig von Staatsangehörigkeit, ethnische Herkunft, Hautfarbe, Land und Region Änderungsantrag zum Dringlichkeitsantrag AN/0977/2022 Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, die antragstellenden Gruppen bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag zum Dringlichkeits- antrag „Ukraine: Hilfsangebote für Geflüchtete unabhängig vom Pass // Unterstützung aus- ländischer Studierender“ AN/0977/2022 der Fraktionen CDU, Bündnis90 / Die Grünen und Volt auf die Tagesordnung der Sitzung des Integrationsrates am 10.05.2022 zur Abstimmung zu stellen: Beschluss: Die Verwaltung stellt die Gleichbehandlung und Gleichstellung der Geflüchteten aus Kriegs- regionen der ganzen Welt – unabhängig ihrer Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, Herkunfts- land und -region – sicher und unterbindet strukturelle und institutionelle Ungleichbehandlung. Für Geflüchtete bedeutet dies insbesondere:  Die Stadt Köln stellt sicher, dass die Aufnahme- und Hilfsangebote allen Geflüchteten gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden – unabhängig von Pass, Visum, Aufent- haltstitel, Herkunftsland und Kriegsregion. Der Status Kölns als Europäische Hauptstadt der Vielfalt und Integration ist mit dem Anspruch der besonderen Verantwortung für Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit verbunden und erfordert entschieden und mutiges Handeln.  In Bereichen, in denen aktuell für die Inanspruchnahme das Vorzeigen eines ukraini- schen Ausweises notwendig ist, stellt die Stadt Köln eine gleichwertige Bescheinigung für alle Kriegsflüchtlinge aus.  Die Stadt Köln vertritt die Haltung, dass in Bezug auf die Unterstützung und Aufnahme von Kriegsflüchtlingen an den Grenzen keine Unterschiede gemacht werden dürfen. Die Oberbürgermeisterin setzt sich dafür auch explizit beim Städtetag Nordrhein-Westfalen und dem Deutschen Städtetag ein.  Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass die Universitäten und Hochschulen der Stadt ausländische Studierende, die aus Kriegsregionen geflüchtet sind, schnell und unbüro- kratisch übernehmen und immatrikulieren können. Dazu werden die Ermessensspiel- räume auf der kommunalen Ebene für die schnelle Gewährung des notwenigen Aufent- haltstitels zugunsten der Betroffenen vollumfänglich ausgeschöpft. Begründung: Der Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU, Bündnis90 die Grünen und VOLT testamen- tiert geradezu drei unterschiedliche Klassen unter den Kriegsflüchtlingen: 1. Ukrainer*innen, 2. in der Ukraine lebende Ausländer*innen und 3. Menschen aus anderen Kriegsgebieten der Welt. Wer Gleichstellung und Gleichbehandlung will, darf nicht zugleich klassifizieren. Deshalb sol- len Erleichterungen, die aktuell für ukrainische Kriegsflüchtlinge gelten und die wir in vollem Umfang unterstützen, für alle notleidenden Kriegsflüchtlinge gelten. Der Status Kölns als Eu- ropäische Hauptstadt der Vielfalt und Integration ist mit dem Anspruch der besonderen Ver- antwortung für Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit verbunden und erfordert ent- schieden und mutiges Handeln. Begründung der Dringlichkeit: Wir schließen uns der Begründung der Fraktionen der CDU, Bündnis90 / Die Grünen und Volt an.

Beratungsverlauf

  1. 10.05.2022

    Integrationsrat

    TOP 6.1.1, Entscheidung. Ergebnis: endgültig zurückgezogen

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