AN/0607/2018
Anfrage der CDU-Fraktion: Neue Radverkehrsführung auf der vom Kreisel "Frankfurter Straße/
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2018.04.17 Anfrage zur Beantwortung Fahrradfuehrung Frankfurter Str 2.Teil
2725 Zeichen
1.ausstehenden Prüfungs-Ergebnissen und warum die Maße von Fahrbahnen vor Ort deutlich geringer sind als von der Verwaltung angegeben? 2. Frage: Die Antwort der Verwaltung zur Lage der Querungshilfe „Fasanenweg“: „auf der westlichen Seite entspricht die Fahrbahnbreite 3,25 m.“ Warum messe ich vor Ort nur 2,80m? Kann die Verwaltung eine Nachmessung veranlassen? Gibt es hierzu Hinweise, Meldungen, Beschwerden oder Unfallmeldungen von Bürgern, Verkehrsteilnehmern oder Polizei, die auf eine Engstelle hinweisen und auch von dieser verursacht werden kann? 3. Frage: Warum wurde auf einem Ortstermin am 21.02.2017 mit der Verwaltung und Vertretern der SPD das Entfernen eines Parkplatzes veranlasst; vor der Fußgänger-Querungshilfe „Fasanenweg“ durch eine Sperrmarkierung? (Siehe den Ausschnitt aus der StraßenSkizze des Fahrradbeauftragten) Welchen Anlass gab es für den Ortstermin Verwaltung + SPD und wurden weitere Fraktionen eingeladen? 4. Frage: Die Verwaltung antwortet:“ ...wie am runden Tisch Radverkehr Porz am 01.09.16 vereinbart, laufen zurzeit die Untersuchungen zur Überprüfung der Verkehrssituation vor Ort. Hierbei werden u.a. Geschwindigkeitsmessungen, Radverkehrserhebungen und Parkraumuntersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden der Bezirksvertretung im kommenden Frühjahr (2018) mitgeteilt“ Wann werden diese Ergebnisse vorgestellt (auch die Verkehrs- Datenerhebung aus der 38. KW 2016)? Wird auch das abgehängte Schild auf der westlichen Seite der Frankfurter Straße ( in Höhe der Haus Nummer 101a) vorgestellt? Wann gibt es die gesamte Vorstellung in der Bezirksvertretung Porz über die veränderte Verkehrsführung Frankfurter Straße sowie die Vorstellung der geleisteten Arbeit am runden Tisch Radverkehr Porz durch eine entsprechende Niederschrift und die Nennung der Mitglieder und ihrer Funktion? 5. Frage: Warum gibt es einen östlichen Fahrrad- Schutzstreifen entlang der Fußgänger- Querungshilfe „Fasanenweg“, obwohl die Verwaltung in ihrer Mitteilung zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer schreibt, dass Fahrradschutzstreifen „vor Querungshilfen den Richtlinien entsprechend aus Sicherheitsgründen auf einer Länge von ca. 10-15 m vor und nach der Querungshilfe unterbrochen“(laut Vorlagen- Nummer 3942/2016) werden? Laut dieser Mitteilung wird vor einer Querungshilfe die Schutzstreifen- Markierung entsprechend immer schmaler. Warum ist diese einengende SchutzstreifenMarkierung nicht an der Fußgänger- Querung am Kreisel „Frankfurter Straße/ Nachtigallenstraße/ Am Bahnhof“ oder auch am Kreisel „Nachtigallenstraße/ Magazinstraße/ Rolandstraße“ gemacht worden? Werner Marx Birgitt Ogiermann Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin
2018.04.17 Anfrage zur Beantwortung Fahrradfuuhrung Frankfurter Str 1.Teil
1509 Zeichen
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Köln- Porz, 17.04.2018 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 26.04.2018 zu „der Beantwortung der Anfrage: Neue Radverkehrsführung auf der vom Kreisel "Frankfurter Straße/ Nachtigallenstraße/Am Bahnhof" bis "Am Krausbaum" hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz in der Sitzung am 04.10.2016, TOP 8.2.3“ vom 09.02.2017, Vorlagen- Nummer 3915/2016 und der neu, gestaltete Verkehrsführung unter dem Motto „eine sichere und attraktive Fahrradverbindung zu schaffen“ (TOP 9.2.13 aus der BV 19.04.2016) Die CDU- Fraktion stellt folgende Fragen: 1.Frage: Die Antwort der Verwaltung zur plötzlichen Verengung des Fahrrad- Schutzstreifens auf der Frankfurter Straße lautet: „im Bereich der Verengung am engsten Punkt (ist der Schutzstreifen) nur ca. 0,90 m breit. Die Verwaltung prüft, den Schutzstreifen dort zu verbreitern und die Erkennbarkeit der Einengung z. B. durch Pfosten zu erhöhen.“ Der „engste Punkt“ vor Ort ist deutlich unter 90 cm (siehe hier zu das Bierkästen- Foto). Da sich bis heute vor Ort nichts geändert hat, fragen wir nach den Bezirksrathaus Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Tel: 0221-221 97 305 Fax: 0221-221 97 302 www. cdu-bv7@stadt-koeln.de Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0607/2018
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 19.04.2018
- Erstellt
- 19.04.2018 14:14