V/0167/2013
Investitionen auf Vereinssportanlangen, hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn
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Beschlussvorlage
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V/0167/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Investitionen auf Vereinssportanlangen; hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 16.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 18.04.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 18.04.2013 Sportausschuss Entscheidung 23.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 25.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 1. Die Stadt Münster genehmigt, vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Münster - Südost und der Zustimmung der Bezirksvertretung Münster -Ost in ihren Sitzungen im April 2013, nach der Sportförderrichtlinie wie folgt den beantragten förderungsunschädlichen vor- zeitigen Baubeginn: Verein BV Maßnahme Antrag vom ca. Auf- wand € Zu- schuss bis zu € Akademischer Ru- derverein Westfa- len e. V. Süd- Ost Energetische Sanierung des Vereinsgebäudes 22.01.13 90.000 45.000 Marine-Jugend Münster e. V. Süd- Ost Errichtung einer Kranan- lage 27.02.13 30.000 15.000 Reit- und Fahrver- ein Nienberge e. V. West Erneuerung Elektro- schaltanlage 02.05.12 1.300 650 Schwimmvereini- gung Münster v. 1891 e. V. Ost Erneuerung Street- ballanlage 28.11.12 25.200 6.300 (25 %) Segelclub Hansa Münster e. V. Mitte Erneuerung Feuer- schutztür 05.07.12 3.000 1.500 Segelclub Hansa Münster e. V. Mitte Einbau eines Panik- schlosses Kellertür – Fluchtwegsicherung 15.02.13 600 300 Segelclub Hansa Münster e. V. Mitte Anschaffung Krananlage für Boote 22.02.13 24.000 12.000 Vorlagen-Nr.: V/0167/2013 Auskunft erteilt: Frau Schwienheer Ruf: 492-5215 E-Mail: SchwienheerRa@stadt-muenster.de Datum: 14.03.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0167/2013 Segelclub Hansa Münster e. V. Mitte Erneuerung Warmwas- serspeicher 25.07.12 2.000 1.000 Summe 176.100 81.750 2. Die Stadt Münster genehmigt den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub eginn nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Vorbehalten: 2.1 Die Genehmigung lässt die parlamentarische Beratung und B eschlussfassung der Stadt Münster über die von den Sportvereinen beantragen Baukostenzuschüsse vollständig u n- beeinflusst. 2.2 Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an ande- rer Stelle mögliche Förderung für die Baumaßnahmen zu erhalten. 2.3 Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen die ei n- schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster ab, dass ein fachbezogener A ustausch problemlos mög- lich ist. 3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorze i- tigen Baubeginn den Sportvereinen gegenüber keinerlei Hinweis darauf, wie sie ihre Fö r- deranträge bewertet. 4. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die von den Sportvereinen bea n- tragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig von der Entscheidung zum förd e- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach den Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum förderungsunschä dlichen vorzeitigen Baubeginn weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden. Begründung: Ausgangslage Die v. g. Sportvereine planen auf ihren Sportanlage n Baumaßnahmen, die sie nur teilweise mit Eigen- bzw. Kreditmitteln finanzieren können. Daher beantragten sie Baukostenzuschüsse aus dem städtischen Sportetat. Im Münsteraner Sportförderverfahren bestehen Beziehungen zw i- schen der Anerkennung der Förderfähi gkeit und dem Baubeginn. Die Beziehungen beeinflussen die kurzfristige Bauausführung. Die genannten Sportvereine müssen ihre Baumaßna hmen aus Sachgründen kurzfristig durchführen, ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu kö nnen. Sie beantragten die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Bewertung/Folgen Die Sportverwaltung teilt die Vereinsauffassung, die Baumaßnahmen mit dieser G enehmigung so schnell als möglich vorzunehmen. Für die Stadt Münster ist damit ke ine Verpflichtung verbunden. Sie wird die Vereinsanträge später bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem förderungsunschädl i- chen vorzeitigen Baubeginn und der späteren Entscheidung zum beant ragten städtischen Z u- schuss. Dies erklärte die Sportverwaltung den Sportvereinen ausdrücklich. Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielten die Sportvereine von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih nen bei der Maßnahme n- planung und Maßnahmenausführung helfen. Sie wissen, dass über ihre Zuschussanträge erst ab 2014 entschieden wird und sie nur eventuell gefördert werden. Sie wissen, dass sie den Finan z- aufwand allein vorfinanzieren müssen. - 3 - V/0167/2013 Wegen der D ringlichkeit wollen alle Sportvereine kurzfristig die Baumaßnahmen mit den ei n- schlägigen Genehmigungen unter den genannten Bedingungen vornehmen. Auch die Sportve r- waltung sieht bei den geplanten Maßnahmen die Notwendigkeit der kurzfristigen Bauausführung. Um für die Entscheidung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn im Vereinsintere s- se die erstmögliche Beratungskette der politischen Gremien zu erreichen, entschied sich die Sportverwaltung dazu, dem Sportausschuss in seiner nächsten Sitzung einen Beschlussvor- schlag zu unterbreiten. Da die BV -Südost und -Ost erst nach dem Sportausschuss tagen, stehen die Beschlussvorschläge unter dem Vorbehalt der BV-Zustimmung. Sofern den Vereinen der förderungsunschädliche vorzeitige Baubeginn nicht oder in ein er späte- ren Ausschusssitzung genehmigt würde, entstünden Zeitverluste, die sich unter anderem auf den Vereinsbetrieb auswirkten. So ist z. B. die Schwimmvereinigung Münster auf eine kur zfristige Bauausführung angewiesen, um die Baumaßnahmen rechtzeitig zur Freibadsaison 2013 fertig zu haben. Spricht sich der Sportausschuss für den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn aus, müssen die Sportvereine schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingu ngen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis nehmen. I. V. Gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0167/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.03.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37