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V/0167/2013

Investitionen auf Vereinssportanlangen, hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn

Vorlagen 28.03.2013

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 25.04.2013, TOP 3.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6369 Zeichen

V/0167/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Investitionen auf Vereinssportanlangen;  
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
18.04.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
18.04.2013 Sportausschuss Entscheidung 
23.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
25.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt, vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Münster -
Südost und der Zustimmung der Bezirksvertretung Münster -Ost in ihren Sitzungen im April 
2013, nach der Sportförderrichtlinie wie folgt den beantragten förderungsunschädlichen vor-
zeitigen Baubeginn: 
 
Verein BV Maßnahme Antrag 
vom 
ca. Auf-
wand 
€ 
Zu-
schuss 
bis zu  
€ 
Akademischer Ru-
derverein Westfa-
len e. V. 
Süd-
Ost 
Energetische Sanierung 
des Vereinsgebäudes 22.01.13 90.000 45.000 
Marine-Jugend 
Münster e. V. 
Süd-
Ost 
Errichtung einer Kranan-
lage 27.02.13 30.000 15.000 
Reit- und Fahrver-
ein Nienberge e. V. West Erneuerung Elektro-
schaltanlage 02.05.12 1.300 650 
Schwimmvereini-
gung Münster v. 
1891 e. V. 
Ost Erneuerung Street-
ballanlage 28.11.12 25.200 6.300 
(25 %) 
Segelclub Hansa 
Münster e. V. Mitte Erneuerung Feuer-
schutztür 05.07.12 3.000 1.500 
Segelclub Hansa 
Münster e. V. Mitte 
Einbau eines Panik-
schlosses Kellertür – 
Fluchtwegsicherung 
15.02.13 600 300 
Segelclub Hansa 
Münster e. V. Mitte Anschaffung Krananlage 
für Boote 22.02.13 24.000 12.000 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0167/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Schwienheer 
Ruf: 
492-5215 
E-Mail: 
SchwienheerRa@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.03.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0167/2013 
Segelclub Hansa 
Münster e. V. Mitte Erneuerung Warmwas-
serspeicher 25.07.12 2.000 1.000 
Summe  176.100 81.750 
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub eginn nach 
Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Vorbehalten: 
2.1  Die Genehmigung lässt die parlamentarische Beratung und B eschlussfassung der Stadt 
Münster über die von den Sportvereinen beantragen Baukostenzuschüsse vollständig u n-
beeinflusst.  
2.2  Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an ande-
rer Stelle mögliche Förderung für die Baumaßnahmen zu erhalten.  
 
2.3  Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen die ei n-
schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen davon so 
rechtzeitig mit der Stadt Münster ab, dass ein fachbezogener A ustausch problemlos mög-
lich ist. 
 
3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorze i-
tigen Baubeginn den Sportvereinen gegenüber keinerlei Hinweis darauf, wie sie ihre Fö r-
deranträge bewertet.  
 
4. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die von den Sportvereinen bea n-
tragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig von der Entscheidung zum förd e-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.  
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach den 
Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum förderungsunschä dlichen vorzeitigen 
Baubeginn weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden.  
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
Die v. g. Sportvereine planen auf ihren Sportanlage n Baumaßnahmen, die sie nur teilweise mit 
Eigen- bzw. Kreditmitteln finanzieren können. Daher beantragten sie Baukostenzuschüsse aus 
dem städtischen Sportetat. Im Münsteraner Sportförderverfahren bestehen Beziehungen zw i-
schen der Anerkennung der Förderfähi gkeit und dem Baubeginn. Die Beziehungen beeinflussen 
die kurzfristige Bauausführung. Die genannten Sportvereine müssen ihre Baumaßna hmen aus 
Sachgründen kurzfristig durchführen, ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu kö nnen. Sie 
beantragten die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 
 
Bewertung/Folgen 
Die Sportverwaltung teilt die Vereinsauffassung, die Baumaßnahmen mit dieser G enehmigung so 
schnell als möglich vorzunehmen. Für die Stadt Münster ist damit ke ine Verpflichtung verbunden. 
Sie wird die Vereinsanträge später bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien 
zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem förderungsunschädl i-
chen vorzeitigen Baubeginn und der späteren Entscheidung zum beant ragten städtischen Z u-
schuss. Dies erklärte die Sportverwaltung den Sportvereinen ausdrücklich.  
 
Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielten 
die Sportvereine von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih nen bei der Maßnahme n-
planung und Maßnahmenausführung helfen. Sie wissen, dass über ihre Zuschussanträge erst ab 
2014 entschieden wird und sie nur eventuell gefördert werden. Sie wissen, dass sie den Finan z-
aufwand allein vorfinanzieren müssen.

- 3 - 
V/0167/2013 
 
Wegen der D ringlichkeit wollen alle Sportvereine kurzfristig die Baumaßnahmen mit den ei n-
schlägigen Genehmigungen unter den genannten Bedingungen vornehmen.  Auch die Sportve r-
waltung sieht bei den geplanten Maßnahmen die Notwendigkeit der kurzfristigen Bauausführung. 
Um für die Entscheidung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn im Vereinsintere s-
se die erstmögliche Beratungskette der politischen Gremien zu erreichen, entschied sich die 
Sportverwaltung dazu, dem Sportausschuss in seiner nächsten Sitzung einen  Beschlussvor-
schlag zu unterbreiten. Da die BV -Südost und -Ost erst nach dem Sportausschuss tagen, stehen 
die Beschlussvorschläge unter dem Vorbehalt der BV-Zustimmung.  
 
Sofern den Vereinen der förderungsunschädliche vorzeitige Baubeginn nicht oder in ein er späte-
ren Ausschusssitzung genehmigt würde, entstünden Zeitverluste, die sich unter anderem auf den 
Vereinsbetrieb auswirkten. So ist z. B. die Schwimmvereinigung Münster auf eine kur zfristige 
Bauausführung angewiesen, um die Baumaßnahmen rechtzeitig zur Freibadsaison 2013 fertig zu 
haben. 
 
Spricht sich der Sportausschuss für den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn aus, 
müssen die Sportvereine schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingu ngen und die separaten 
Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis nehmen.  
 
 
I. V. 
Gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (5)

16.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.04.2013 Sportausschuss
TOP 3.2 Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.04.2013 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0167/2013
Typ
Vorlagen
Datum
28.03.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37