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AN/1363/2025

Verbesserung der Radverkehrsführung im Bereich der Severinsbrücke, gem. Antrag Grüne, Linke, SPD, Volt

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 24.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 04.12.2025, TOP 5.2.1

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

5522 Zeichen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Die Linke 
SPD 
Volt 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Julie Cazier 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/1363/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.12.2025 
 
Verbesserung der Radverkehrsführung im Bereich der Severinsbrücke gem. Antrag 
Grüne, Linke, SPD, Volt 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
wir bitten Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksver-
tretung Innenstadt zu setzen. 
Die Bezirksvertretung Innenstadt begrüßt die Erneuerung des Drängelgitters an der Fußgän-
gerrampe der Severinsbrücke auf der linksrheinischen, südlichen Seite ausdrücklich. In die-
sem Bereich kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen, da Radfahrer*innen aus 
Richtung Deutz kommend verbotswidrig auf der südlichen und damit auf der falschen Brü-
ckenseite fahren und dabei Fußgänger*innen, andere Radfahrende und nicht zuletzt sich 
selbst gefährden. 
Ein nicht zu unterschätzender Grund für dieses Fehlverhalten liegt in der völlig unklaren Füh-
rung des Radverkehrs auf die jeweilige richtige Brückenseite. 
Die Bezirksvertretung beauftragt daher die Verwaltung, zur Verbesserung der Verkehrssi-
cherheit und Klarheit in der Verkehrsführung folgende Maßnahmen zu prüfen und umzuset-
zen: 
1. Die Fahrradrouten/Ziele zur und im Weiteren ab der Brücke sind klar und durchgän-
gig zu beschildern. 
2. Zur Verdeutlichung des Verlaufs werden die Radwege durch beidseitige grüne Be-
gleitlinien und Bodenpiktogramme bzw. mit Richtungshinweisen zu kennzeichnen.

- 2 - 
 
Dies gemäß den städtischen Vorgaben, wie ergänzend des Standards für RadPend-
lerRouten, zu denen die Severinsbrücke als Teil der RadPendlerRoute 4 perspekti-
visch gehören wird. 
3. Das Radfahrverbot (VZ 254) auf dem Gotenring kurz hinter der Abfahrt An der Bas-
tion ist aufzuheben, da es unverhältnismäßig ist und der parallel geführte Rad- und 
Fußweg deutlich zu steil ist. 
4. Auf dem Gotenring ist bereits ab Höhe der Kreuzung Schaurtestraße in Richtung Se-
verinsbrücke ein Radfahrstreifen anstelle des jetzigen rechten Streifens für den moto-
risierten Individualverkehr bis zur Ampel/Lichtsignalanlage an der Zufahrt des Deut-
zer Rings einzurichten. Er ist in Standardbreite herzustellen und eine angemessene 
Trennung ist einzurichten. 
5. Die sich anschließende Führung auf den baulichen Radweg ist in Rot zu markieren 
und die Einfahrt auf das Hochbord durch eine Absenkung des Bordsteins sicher und 
komfortabel zu gestalten. 
6. Alle bestehenden Drängelgitter oder Poller im Bereich der Auf- und Abführungen 
sind zu überprüfen und entsprechend der Gefahrenlage und den geltenden Vorgaben 
umzugestalten bzw. anzupassen. 
7. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, bis wann diese Beschlusspunkte kurzfris-
tig umgesetzt werden können und wann die Lösung der Verbreiterung der Fahrrad-
rampe und des gemeinsam geführten Fuß- und Radwegs Severinsbrücke gemäß 
dem Beschluss aus 2023 zur Bürgereingabe (Az.: 02-1600-122-22) vorgelegt wird. 
8. Die Umsetzungen sind medial zu begleiten, um die Kölner*innen über die verbesser-
ten und damit sicheren Führungen zu informieren. 
Begründung 
Viele Radfahrer*innen gefährden andere Verkehrsteilnehmer*innen und nicht zuletzt sich 
selbst, weil die aktuelle Verkehrsführung auf beiden Seiten der Brücke unklar und schwer 
nachvollziehbar ist. Die Rampen und die Zufahrtsbereiche sind schlecht markiert und nur un-
zureichend beschildert. 
Eine klar erkennbare, durchgängige Linienführung sowie die Aufhebung des unnötigen Rad-
fahrverbots vom Gotenring auf die Severinsbrücke würden die Verkehrssicherheit für alle 
deutlich erhöhen – bei vergleichsweise geringem Investitionsaufwand. 
Für das heutige Radverbot auf dem Gotenring gibt es schon deswegen keine sachliche Be-
gründung, da der Verkehr bis zu dieser Stelle bereits auf der Straße gemeinsam mit Autover-
kehr geführt wird. 
Zudem wird dort aktuell der Radverkehr gemeinsam mit dem Fußverkehr über eine viel zu 
steile Rampe, geführt, die unzumutbar ist. Ihre Steigung entspricht keinen Regularien und ist 
zudem schlecht ausgeleuchtet bzw. einsehbar, was bei vielen nicht nur im Tunnel große Un-
sicherheitsgefühle aufkommen lässt. 
Mit Blick auf die wachsende Bedeutung der Severinsbrücke als Verbindung zwischen den 
beiden Rheinseiten – unter anderem durch den Ausbau des Deutzer Hafens und die schon 
bald abgeschlossene Erweiterung der Real- und Gesamtschule Hasental, wie auch der bei-
den Standorte der TH sowie dem der vier an den Brückenköpfen liegenden Gymnasien 
(FWG, KAS, Schaurte, Thusnelda) – ist eine solche klare und sichere Führung des Radver-
kehrs dringend erforderlich. 
*Siehe die Mitteilung des Amtes für Straßen und Radwegebau in ihrer November-Liste zu 
geplanten Baumaßnahmen.

- 3 - 
 
 
Reinhold Goss    Friederike Stolle   Tim Cremer 
B 90/ Die Grünen   Die Linke    SPD 
 
Nadine Gareis 
Volt 
 
 
Quellen 
Sachstandsbericht zu den RadPendlerRouten in Köln 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=125042 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrradrampe Severinsbrücke (Az.: 02-1600-122-22) 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=109975 
Direkte Führung statt labyrinthische Umwege, Rheinschiene 2014/15: 
https://nrw.vcd.org/fileadmin/user_upload/NRW/Verbaende/Koeln/AK-Rad/RS54_Severins-
bruecke.pdf

Beratungsverlauf (1)

04.12.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1363/2025
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
24.11.2025
Erstellt
20.11.2025 18:09