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AN/0511/2025

Überprüfung der Standsicherheit von Industriebauten in Mülheim-Süd

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 30.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 12.05.2025, TOP 7.2.5

Überprüfung der Standsicherheit von Industriebauten in Mülheim-Süd

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Überprüfung der Standsicherheit von Industriebauten in Mülheim-Süd

2624 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
                        
                        Die Linke Fraktion 
                        in der Bezirksvertretung  
                        Köln- Mülheim  
 
                           Bezirksrathaus  
                         Köln- Mülheim 
                         Wiener Platz 2a  
                         51065 Köln 
 
 
Köln, den 29.04.2025 
 
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Überprüfung der Standsicherheit von Industriebauten in Mülheim-Süd 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, 
laut Berichten sind auf dem ehemaligen KHD-Gelände in Mülheim Süd eine Mauer 
entlang des Auenwegs und der Giebel des Gebäude 25 nicht mehr standsicher. Seit 
einigen Tagen ist daher der Auenweg für den Verkehr gesperrt. 
 
In diesem Zusammenhang hat die Fraktion Die Linke folgende Fragen: 
1. Wie lange wird der Auenweg voraussichtlich gesperrt bleiben und sind andere 
Gebäudeteile in einem vergleichbar schlechten Zustand? 
 
     2.   Wie häufig werden in Mülheim Süd die Gebäude auf dem Gelände von NRW  
           Urban, der Stadt Köln und von privaten Eigentümern auf ihre Standsicherheit  
           überprüft und wann geschah dies das letzte Mal, bevor die fehlende  
           Standsicherheit entdeckt wurde?

3. In wessen Verantwortung werden diese Überprüfungen durchgeführt und    
    inwieweit wird die Stadt Köln über die Ergebnisse informiert? 
 
4.  Warum wurde bei früheren Überprüfungen nicht festgestellt,     
     dass sich der Zustand von Mauer und Giebel verschlechterte, eine  
     Beeinträchtigung der Standsicherheit drohte und warum wurden nicht frühzeitiger  
     Gegenmaßnahmen ergriffen? 
 
5.  Bei den Gebäudeteilen des ehemaligen KHD-Geländes, die erhalten  
     bleiben sollen, reicht eine bloße Prüfung der Standsicherheit nicht aus. Es 
     muss auch die Bausubstanz erhalten werden. 
     Welche Maßnahmen werden hier bei den Gebäuden der Stadt Köln, der NRW    
     Urban und privater Eigentümer unternommen? Inwieweit kontrolliert die Stadt,  
     dass angemessene Maßnahmen zur Erhaltung der Bausubstanz unternommen  
     werden, und setzt diese durch? 
 
 
 
 
     Mit freundlichen Grüßen 
      gez. Beate Hane-Knoll                             Nijat Bakis                                 
      Fraktionsvorsitzende                                stellvertretender Fraktionsvorsitzender 
                                             
      Die Linke  in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beratungsverlauf (1)

12.05.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Wiener Platz 2a
  • Auenweg

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Details

Aktenzeichen
AN/0511/2025
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
30.04.2025
Erstellt
30.04.2025 09:00