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3621/2023

Unterstützung beim Erwerb des "Deutschlandtickets sozial" für Köln-Pass Inhaber*innen

Mitteilung Ausschuss 08.11.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 16.11.2023, TOP 12.9

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3097 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/504 
 
Vorlagen-Nummer 08.11.2023 
 3621/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 
 
Unterstützung beim Erwerb des "Deutschlandtickets sozial" für Köln-Pass 
Inhaber*innen 
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG) haben darüber informiert, dass ab dem 
01.01.2024 das „Deutschlandticket sozial“ für alle Inhaber*innen des Köln-Passes, des Mobil-
Passes oder des Bonn-Ausweises für 39 Euro monatlich im Abo angeboten wird. Vorausset-
zung zur Erlangung dieses vergünstigten Tickets ist, dass der Berechtigungsnachweis bis ins 
Jahr 2024 Gültigkeit hat und der Antrag für das Abo „Deutschlandticket sozial“ bis spätestens 
10.12.2023 gestellt wird. 
 
Für Leistungsbeziehende nach dem SGB XII, AsylBLG und SGB VIII, die den Köln-Pass jähr-
lich automatisch zugestellt bekommen, endet die Gültigkeit des Köln-Passes allerdings am 
31.12.2023 und der neue Köln-Pass für 2024 würde normalerweise erst am Jahresende zuge-
stellt. Es handelt sich hier um aktuell ca. 23.000 betroffene Haushalte. Die betroffenen Haus-
halte wären bei einer automatischen Zustellung des neues Köln-Passes für 2024 mit Druck 
zum Jahresende, wie bisher, nicht rechtzeitig in der Lage, dass vergünstigte Ticket bis zum 
10.12.2023 zu beantragen. 
 
Um allen Personen aus den oben genannten Rechtskreisen nun frühzeitig den neuen Köln-
Pass für 2024 zuzustellen und sie damit in die Lage zu versetzen, das vergünstigte „Deutsch-
landticket sozial“ zu beantragen, hat die Verwaltung in Abstimmung mit der KVB AG entschie-
den, dass der Jahresdruck für den Köln-Pass 2024 in diesem Jahr früher als üblich und zwei-
mal aufeinanderfolgend gewährleistet wird. Der Jahresdruck wird zweimal erfolgen, weil für 
die automatisierte Zustellung des Köln-Passes eine Datenschutzerklärung für alle Personen 
über 16 Jahre eingeholt werden musste. Der erste Jahresdruck erfolgte Ende Oktober für 
knapp 13.000 Personen, deren Datenschutzerklärung bereits vorliegt. Der zweite Druck wird 
Ende November angestoßen, da immer noch zahlreiche Datenschutzerklärungen eingehen. 
Somit ist die Möglichkeit einer rechtzeitigen Beantragung des „Deutschlandtickets sozial“ ge-
schaffen. 
 
Köln-Pass Beziehende aus anderen Rechtskreisen müssen, nach wie vor, ihren Köln-Pass 
selbst beantragen. Diese Menschen müssen eigenständig darauf achten, ob ihr Köln-Pass 
noch über den 31.12.2023 hinaus gültig ist. Da bei diesen Rechtskreisen aber ein Gültigkeits-
zeitraum ab Antragstellung für ein Jahr gerechnet wird, ist es eher unwahrscheinlich, dass der 
Köln-Pass ausgerechnet zum 31.12.2023 ausläuft. 
 
Für den Rechtskreis SGB II (höchste Inanspruchnahme beim Köln-Pass) wird der Köln-Pass 
ab Antragstellung für zwei Jahre bewilligt und für Menschen über 65 Jahre mit geringem Ein-
kommen wird der Köln-Pass mit unbegrenzter Gültigkeit ausgestellt.

2 
 
Für den Großteil der Köln-Pass Berechtigten ist somit von der Verwaltung die Möglichkeit ge-
schaffen, rechtzeitig ein vergünstigtes Deutschlandticket beantragen zu können. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

16.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3621/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.11.2023
Erstellt
07.11.2023 16:14