3621/2023
Unterstützung beim Erwerb des "Deutschlandtickets sozial" für Köln-Pass Inhaber*innen
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/50/504 Vorlagen-Nummer 08.11.2023 3621/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 Unterstützung beim Erwerb des "Deutschlandtickets sozial" für Köln-Pass Inhaber*innen Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG) haben darüber informiert, dass ab dem 01.01.2024 das „Deutschlandticket sozial“ für alle Inhaber*innen des Köln-Passes, des Mobil- Passes oder des Bonn-Ausweises für 39 Euro monatlich im Abo angeboten wird. Vorausset- zung zur Erlangung dieses vergünstigten Tickets ist, dass der Berechtigungsnachweis bis ins Jahr 2024 Gültigkeit hat und der Antrag für das Abo „Deutschlandticket sozial“ bis spätestens 10.12.2023 gestellt wird. Für Leistungsbeziehende nach dem SGB XII, AsylBLG und SGB VIII, die den Köln-Pass jähr- lich automatisch zugestellt bekommen, endet die Gültigkeit des Köln-Passes allerdings am 31.12.2023 und der neue Köln-Pass für 2024 würde normalerweise erst am Jahresende zuge- stellt. Es handelt sich hier um aktuell ca. 23.000 betroffene Haushalte. Die betroffenen Haus- halte wären bei einer automatischen Zustellung des neues Köln-Passes für 2024 mit Druck zum Jahresende, wie bisher, nicht rechtzeitig in der Lage, dass vergünstigte Ticket bis zum 10.12.2023 zu beantragen. Um allen Personen aus den oben genannten Rechtskreisen nun frühzeitig den neuen Köln- Pass für 2024 zuzustellen und sie damit in die Lage zu versetzen, das vergünstigte „Deutsch- landticket sozial“ zu beantragen, hat die Verwaltung in Abstimmung mit der KVB AG entschie- den, dass der Jahresdruck für den Köln-Pass 2024 in diesem Jahr früher als üblich und zwei- mal aufeinanderfolgend gewährleistet wird. Der Jahresdruck wird zweimal erfolgen, weil für die automatisierte Zustellung des Köln-Passes eine Datenschutzerklärung für alle Personen über 16 Jahre eingeholt werden musste. Der erste Jahresdruck erfolgte Ende Oktober für knapp 13.000 Personen, deren Datenschutzerklärung bereits vorliegt. Der zweite Druck wird Ende November angestoßen, da immer noch zahlreiche Datenschutzerklärungen eingehen. Somit ist die Möglichkeit einer rechtzeitigen Beantragung des „Deutschlandtickets sozial“ ge- schaffen. Köln-Pass Beziehende aus anderen Rechtskreisen müssen, nach wie vor, ihren Köln-Pass selbst beantragen. Diese Menschen müssen eigenständig darauf achten, ob ihr Köln-Pass noch über den 31.12.2023 hinaus gültig ist. Da bei diesen Rechtskreisen aber ein Gültigkeits- zeitraum ab Antragstellung für ein Jahr gerechnet wird, ist es eher unwahrscheinlich, dass der Köln-Pass ausgerechnet zum 31.12.2023 ausläuft. Für den Rechtskreis SGB II (höchste Inanspruchnahme beim Köln-Pass) wird der Köln-Pass ab Antragstellung für zwei Jahre bewilligt und für Menschen über 65 Jahre mit geringem Ein- kommen wird der Köln-Pass mit unbegrenzter Gültigkeit ausgestellt. 2 Für den Großteil der Köln-Pass Berechtigten ist somit von der Verwaltung die Möglichkeit ge- schaffen, rechtzeitig ein vergünstigtes Deutschlandticket beantragen zu können. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3621/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.11.2023
- Erstellt
- 07.11.2023 16:14