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Bisherige Inanspruchnahme des Strukturförderfonds in 2023

Mitteilung Ausschuss 4008/2023 vom 04.12.2023

Stand: Am 04.12.2023 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle II/II Vorlagen-Nummer 04.12.2023 4008/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 04.12.2023 Bisherige Inanspruchnahme des Strukturförderfonds in 2023 Mit Begleitbeschluss vom 10.11.2022 zum Haushalt 2023/2024 (Vorlage 3258/2022) - hinterlegt mit entsprechender finanzieller Deckung im Haushaltsplan 2023/2024 - hat der Rat der Stadt Köln den folgenden Beschluss zur Einrichtung eines sog. Struktur- förderfonds wie folgt gefasst. "Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiw illige kommunale Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukraine-Krieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen zielgerichtet abzumildern, stellt der Rat der Stadt in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 einen Betrag von jew eils 5 Mio. Euro zur bedarfsorientierten Aufsto- ckung entsprechender Förderungen zur Verfügung. Die Verw altung w ird beauftragt, die Mittel auf die betroffenen Fachbereiche aufzuteilen sow ie ein administrierbares Vorgehen zu entw ickeln, mit dem betroffene Institutionen per Antrag zusätzliche För- derungen zur Teilkompen sation dieser Kostenentw icklung erhalten können. Es ist si- cherzustellen, dass die zusätzlichen Fördermittel grundsätzlich subsidiär zu strukturer- haltenden Fördermitteln bzw . anderw eitigen Hilfen des Bundes oder Landes und für erhöhte Personal- und Energiekosten eingesetzt w erden sow ie einem nachträglichen Verw endungsnachw eis unterw orfen w erden. Dabei sind auch Maßnahmen zur Ener- gieeinsparung zu benennen." Mit Mitteilungsvorlage 3876/2022 hat die Verwaltung den Finanzausschuss am 05.12.2022 über die Verteilung der Mittel auf die betreffenden Dezernate entspre- chend des prozentualen Anteils der bereits im Haushaltsplan verankerten freiwilligen Förderungen an dem Gesamtfördervolumen informiert. Im Nachgang wurden die je- weiligen Förderprogramme/-konzepte in den betreffenden Fachdezernaten und Dienststellen vorbereitet und in den zuständigen Entscheidungsgremien beschlossen. Aufgrund von Nachfragen aus dem politischen Raum hat die Verwaltung eine zentrale Abfrage zum Stand der Inanspruchnahme vorgenommen. Danach stellt sich die Inan- spruchnahme aktuell wie folgt dar: 2 Dezernat Ansatz abgeflossen Rest OB 285.000,00 € 155.000,00 € 130.000,00 € IV 2.375.000,00 € 1.702.348,92 € 672.651,08 € V 1.970.000,00 € 850.000,00 € 1.120.000,00 € VII 370.000,00 € 109.600,66 € 260.399,34 € Summe 5.000.000,00 € 2.816.949,58 € 2.183.050,42 € Unter Berücksichtigung eines Risikopuffers für möglicherweise vereinzelt noch laufende An- tragsverfahren geht die Verwaltung daher davon aus, dass derzeit rd. 2 Mio. Euro des für den Strukturförderfonds bereitgestellten Volumens noch nicht gebunden sind und ggf. für eine Er- mächtigungsübertragung im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 in Betracht kommen könn- ten. Die Entscheidung hierüber trifft die Stadtkämmerin bei Vorliegen der entsprechenden Vo- raussetzungen im Jahresabschluss 2023. Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf

  1. 04.12.2023

    Finanzausschuss

    TOP 2.14, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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