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4008/2023

Bisherige Inanspruchnahme des Strukturförderfonds in 2023

Mitteilung Ausschuss 04.12.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 04.12.2023, TOP 2.14

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3189 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II 
 
Vorlagen-Nummer 04.12.2023 
 4008/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 04.12.2023 
 
Bisherige Inanspruchnahme des Strukturförderfonds in 2023 
Mit Begleitbeschluss vom 10.11.2022 zum Haushalt 2023/2024 (Vorlage 3258/2022) - 
hinterlegt mit entsprechender finanzieller Deckung im Haushaltsplan 2023/2024 - hat 
der Rat der Stadt Köln den folgenden Beschluss zur Einrichtung eines sog. Struktur-
förderfonds wie folgt gefasst.  
 
"Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiw illige kommunale  
Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des 
Ukraine-Krieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender 
Förderungen zielgerichtet abzumildern, stellt der Rat der Stadt in den Haushaltsjahren 
2023 und 2024 einen Betrag von jew eils 5 Mio. Euro zur bedarfsorientierten Aufsto-
ckung entsprechender Förderungen zur Verfügung. Die Verw altung w ird beauftragt, 
die Mittel auf die betroffenen Fachbereiche aufzuteilen sow ie ein administrierbares 
Vorgehen zu entw ickeln, mit dem betroffene Institutionen per Antrag zusätzliche För-
derungen zur Teilkompen sation dieser Kostenentw icklung erhalten können. Es ist si-
cherzustellen, dass die zusätzlichen Fördermittel grundsätzlich subsidiär zu strukturer-
haltenden Fördermitteln bzw . anderw eitigen Hilfen des Bundes oder Landes und für 
erhöhte Personal- und Energiekosten eingesetzt w erden sow ie einem nachträglichen 
Verw endungsnachw eis unterw orfen w erden. Dabei sind auch Maßnahmen  zur Ener-
gieeinsparung zu benennen." 
 
Mit Mitteilungsvorlage 3876/2022 hat die Verwaltung den Finanzausschuss am 
05.12.2022 über die Verteilung der Mittel auf die betreffenden Dezernate entspre-
chend des prozentualen Anteils der bereits im Haushaltsplan verankerten freiwilligen 
Förderungen an dem Gesamtfördervolumen informiert. Im Nachgang wurden die je-
weiligen Förderprogramme/-konzepte in den betreffenden Fachdezernaten und 
Dienststellen vorbereitet und in den zuständigen Entscheidungsgremien beschlossen. 
 
Aufgrund von Nachfragen aus dem politischen Raum hat die Verwaltung eine zentrale 
Abfrage zum Stand der Inanspruchnahme vorgenommen. Danach stellt sich die Inan-
spruchnahme aktuell wie folgt dar:

2 
 
Dezernat Ansatz abgeflossen Rest 
OB       285.000,00 €        155.000,00 €        130.000,00 €  
IV    2.375.000,00 €     1.702.348,92 €        672.651,08 €  
V    1.970.000,00 €        850.000,00 €     1.120.000,00 €  
VII       370.000,00 €        109.600,66 €        260.399,34 €  
Summe    5.000.000,00 €     2.816.949,58 €     2.183.050,42 €  
 
Unter Berücksichtigung eines Risikopuffers für möglicherweise vereinzelt noch laufende An-
tragsverfahren geht die Verwaltung daher davon aus, dass derzeit rd. 2 Mio. Euro des für den 
Strukturförderfonds bereitgestellten Volumens noch nicht gebunden sind und ggf. für eine Er-
mächtigungsübertragung im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 in Betracht kommen könn-
ten. Die Entscheidung hierüber trifft die Stadtkämmerin bei Vorliegen der entsprechenden Vo-
raussetzungen im Jahresabschluss 2023.  
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 2.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
4008/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.12.2023
Erstellt
04.12.2023 07:26