1222/2023
Situation der Kindertagesbetreuung in Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
14906 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/IV/2
Vorlagen-Nummer 21.04.2023
1222/2023
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Jugendhilfeausschuss 02.05.2023
Situation der Kindertagesbetreuung in Köln
Mit ihrer Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates (AN/0463/2023) bitten die Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat und die CDU -Fraktion im Rat der Stadt Köln die
Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1) Welche Faktoren bewirken bzw. un terstützen den im Verhältnis zu anderen Stadtteilen
schleppenden Ausbau?
2) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, hier steuernd einzuwirken und den Ausbau
von Kita-Plätzen in diesen Stadtteilen bzw. Bezirken gezielt zu unterstützen?
Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1:
Zur Beantwortung der Frage wird ein älteres, gleichwohl aber nach wie vor aussagekräftiges
Modell des Deutschen Jugendinstituts (DJI) zu Grunde gelegt, das eine analytische Übersicht
über potentielle Einflussgrößen für die Nicht -Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung
(bzw. von Kindertagesbetreuung) gibt.1
Auf der Angebotsseite der Kindertageseinrichtungen und Träger kommen zwei wesentliche
Faktoren in Frage, (auskömmliches) Platzangebot und (niedrigschwellige bzw. diskriminie-
rungsfreie) Zugangsregelungen. Auf der Nachfrageseite der Eltern werden praktische Erwä-
gungen, Werthaltungen und Einstellungen sowie anderweitige Betreuungsmöglichkeiten als
mögliche Einflussgrößen für den Nichtbesuch einer Kindertageseinrichtung angeführt.
Es ist zunächst festzuhalten, dass in Köln (neben vielen anderen Städten) in Stadtteilen
mit überdurchschnittlich hohen Armuts - und Bildungsrisiken die Versorgungsquote mit
Betreuungsplätzen häufig vergleichsweise niedrig ist. Es fehlen also gerade in benach-
teiligten Stadtteilen Betreuungsplätze. Gleichzeitig ist in benachteiligten Stadtteilen die
konkrete Nachfrage nach Betreuungsplätzen im Anmeldeverfahren teilweise unterentwi-
ckelt. Zwar lenkt die Jugendverwaltung beim Kitaausbau im Investor enverfahren die
Aufmerksamkeit der Investoren insbesondere auf die Stadtteile, in denen die Versor-
gungsquote relativ niedrig ist, und bittet dort um Flächen - oder Immobilienakquise und
Kitabau. Dies führte in der Vergangenheit aber nur teilweise zum Erfolg , sodass keine
1 Bien, Rauschenbach und Riedel (Hrsg.) 2007: Wer betreut Deutschlands Kinder? - hier: Kapitel 4 „und
raus bist du““ Welche Kinder besuchen nicht den Kindergarten und warum? S. 62 ff.
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ausreichenden Flächen zur Verfügung stehen. Auffällig ist zudem, dass in benachteilig-
ten Stadtteilen häufig besonders die Kindertagespflege unterentwickelt ist. Private Ta-
gespflegepersonen sind ganz offenbar in vergleichsweise privilegierten Stadtteilen akti-
ver. Beim Ausbau der Großtagespflege werden im Rahmen des städtischen Förderpro-
gramms Steuerungsaktivitäten umgesetzt, die zumindest auch und insbesondere be-
nachteiligte Stadtteile adressieren.
Es gelten Rechtsansprüche auf einen Kitaplatz für 3-Jährige und Ältere (seit 1996) und
auf einen Betreuungsplatz (in Kita oder Tagespflege) für unter 3-Jährige (seit 2013). Im
Anmeldeverfahren wird eine Kriterien gestützte Platzvergabe umgesetzt, wobei keine
Bevorzugung von Kindern erfolgt, deren Eltern erwerbstätig sind. Zugangsbarrieren für
Kinder aus einkommensarmen Familien bzw. Kinder mit internationaler Familienge-
schichte könnten sich aus der Komplexität des Anmeldeverfahrens aufgrund von z.B.
(digitalen) Antragsformularen, erforderlichem Internetzugang zu little bird und einer vor-
wiegend zentralen Beratung im Familienbüro in Kalk ergeben. Finanzielle Zugangsbarri-
eren dürften eher eine untergeordnete Rolle spielen, da – neben der seit dem Kitajahr
2020/21 landesweit geltenden allgemeinen Beitragsfreiheit zwei Jahre vor der Einschu-
lung – Elternbeiträge nach sozial gestaffelter Elternbeitragstabelle der Stadt Köln erlas-
sen werden, wenn die Eltern mit ihren Kindern Transferleistungen beziehen oder über
ein Niedrigeinkommen von weniger als 12.271 Eu ro an positiven Einkünften im Sinne
des Einkommenssteuergesetzes verfügen. Das sind aktuell mehr als ein Drittel der Kin-
der in Kitas und Kindertagespflege. Die Kosten für eine Mittagsverpflegung in Kitas sind
je nach Trägerschaft unterschiedlich hoch. In städtischen Kindertageseinrichtungen be-
laufen sich die Verpflegungskosten auf 40 Euro pro Monat, wobei es zu den Kosten des
Mittagessens Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bildungspakets gibt. Weitere Teil-
nahmebeiträge der Eltern sind nach § 51 Abs. 1 KiBiz ausgeschlossen. Bei der Nicht-
Inanspruchnahme von Kitas könnten finanzielle Erwägungen der Eltern u.a. auch dann
eine Rolle spielen, wenn erfahrungsgemäß regelmäßig gewisse „Nebenkosten“ eines
Kitabesuchs, wie z.B. Kosten für (ein zweites Paar) Hausschuhe und Gummistiefel, die
in der Kita verbleiben, oder für Bastelmaterial, Ausflüge etc. anfallen.
Bei den „praktischen Erwägungen“ führt das DJI z.B. Fragen nach der Organisation des
Familienalltags an, hier z.B. die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit
bzw. Nicht-Erwerbstätigkeit. Nach Einschätzung der Jugendverwaltung können in die-
sem Zusammenhang z.B. Fragen nach (auch frühen) Öffnungs- und (auch verlängerten)
Schließzeiten adressiert werden, die bei bestimmten Erwerbstätigkeiten eine große Rol-
le spielen, aber ggf. auch Fragen nach Hol- und Bringdiensten der Kinder zur bzw. von
der Kita, die hochbelasteten Erziehungsberechtigten teils schwerfallen dürften.
Grundlegende Werthaltungen und Einstellungen beziehen sich z.B. auf die Erwerbstä-
tigkeit von Müttern, die Normalität außerhäuslicher Betreuung und Bildung oder die Nä-
he zu Bildungseinrichtungen und öffentlichen Institutionen allgemein. Nach Einschät-
zung der Jugendverwaltung spielen diese Einflussgrößen eine Rolle. Nicht allen Eltern
ist vermutlich bewusst, dass Kita und Kindertagespflege zentrale Bildungsinstitutionen
sind, deren Inanspruchnahme für die Entwicklung sozialer Kompetenzen und für spätere
Bildungserfolge eine wichtige Grundlage bildet. In diesem Kontext mögen auch kulturel-
le Unterschiede, ganz allgemein aber auch Informationsdefizite und Sprachbarrieren ei-
ne Rolle spielen. Schließlich kann relevant sein, ob es jenseits der Kindertageseinrich-
tungen (oder der Kindertagespflege) überhaupt andere Betreuungsmöglichkeiten gibt.
Hier wäre insbesondere an eine Betreuung im familialen Kontext zu denken, der ggf.
teils der Vorzug gegeben wird, vielleicht auch aus der Not heraus, weil z.B. die Wunsch-
Kita (noch) keinen Platz frei hat. Zu denken wäre aber auch an „Vorstufen“ zu einer Kin-
dertagesbetreuung nach KiBiz, z.B. in Form von Eltern -Kind-Gruppen, Spielgruppen
etc., die ggf. auch einen Einstieg in Kita und Kindertagespflege erleichtern können.
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Zu Frage 2:
Der bisherige Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln ist nach Einschätzung der Jugend-
verwaltung durchaus als sehr erfolgreich zu bezeichnen. In den letzten rund 15 Jahren ist es
gelungen, die Zahl der Betreuungsplätze massiv um insgesamt rund 18.000 auf rund 48.000
auszubauen (plus 60%), die gesamtstädtische Versorgungsquote U3 zu vervierfachen und die
gesamtstädtische Versorgungsquote Ü3 auf fast 100% zu erhöhen. Dabei sind rund 150 neue
Kitas entstanden und ihre Zahl damit um rund 25% erhöht worden. Gleichzeitig sind die Kin-
derzahlen in Köln in dieser Zeit rasant gestiegen. Aber es ist auch zu konstatieren, wie im
letzten Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung ausgeführt und in der Begrün-
dung der zugrundeliegenden Anfrage aufgegriffen, dass die Versorgungssituation in Köln ei-
nen starken sozialen Gradienten aufweist. Im Prozess des notwendigen weiteren Ausbaus der
Kindertagesbetreuung in Köln gilt es daher nunmehr, massiv nachzusteuern und in ver-
gleichsweise noch unterdurchschnittlich versorgten Teilräumen der Stadt eine nachholende
Entwicklung zu befördern. Gleichzeitig ist auch der Ausbau in bestimmten eher privilegierten
Stadtteilen weiter anzuschieben, da die Nachfrage hier nach Auswertungen der Anmeldezah-
len (little bird) teils weit über die gesamtstädtische Zielquote von 52% hinausweisen.
Wie oben ausgeführt gibt es E influssgrößen für eine Nicht -Inanspruchnahme der Kinderta-
gesbetreuung sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite. Eine gezielte Unter-
stützung des weiteren Ausbaus der Kindertagesbetreuung gerade auch in Stadtteilen mit er-
höhten Armuts- und Bildungsrisiken muss entsprechend ebenfalls auf beide Seiten abheben.
Ganz grundsätzlich gilt es nach Einschätzung der Jugendverwaltung, gezielte Impulse zu set-
zen und noch stärker steuernd einzuwirken, um Angebot und Nachfrage in benachteiligten
Stadtteilen auszuweiten und aufeinander abzustimmen.
Wie oben dargestellt, waren und sind die sozialräumlichen Lenkungswirkungen des
grundsätzlich erfolgreichen Investorenverfahrens beim Kitaausbau nicht ausreichend zu-
friedenstellend. Die Verwaltung zieht daher eine Ergänzung und Flankierung der bishe-
rigen Aktivitäten in Erwägung. Diese könnten z.B. gezielte Ausschreibungen für be-
stimmte, vergleichsweise niedrig versorgte Teilräume der Stadt und/oder die Einschal-
tung von Maklerbüros für die Anmietung geeigneter Besta ndsimmobilien (analog zum
Schulbau) umfassen. Des Weiteren hat die Verwaltung damit begonnen, weitere, geför-
derte Ausbaupakete für Großtagespflegestellen vorzubereiten, die gezielt und aus-
schließlich in benachteiligten Stadtteilen umgesetzt werden sollen, gerne auch in zentra-
len Lagen in Ladenlokalen und bei Umsetzung spezieller und innovativer pädagogischer
Konzepten, wie z.B. das erfolgreich in Dortmund erprobte Konzept der „Kinderstuben“.
Das Kita -Aufnahmeverfahren ist noch einmal kritisch zu reflektier en und daraufhin zu
überprüfen, ob und inwieweit Barrieren noch weiter abgebaut werden können. Hierbei
sind die schon umgesetzte Mehrsprachigkeit und einfache Sprache weiter in den Blick
zu nehmen, genauso wie der Einsatz von Sprach- und Kulturmittler*innen. Zudem ist vor
allem zu überlegen, wie weiter verbessert eine begleitende Unterstützung bei der An-
tragstellung umgesetzt werden kann. Seit Mitte 2020 werden im Familienbüro der Stadt
Köln in Kalk im Rahmen des Förderprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“
auch 1,5 Stellen (aufsuchende) Familienlots*innen eingesetzt, die Eltern mit Unterstüt-
zungsbedarf tatkräftig bei der Suche nach einem Betreuungsplatz unterstützen. Dieses
Modell weist in die richtige Richtung, muss aber für eine größere Breitenwirkung weiter-
gedacht werden (vergleiche folgender Spiegelstrich).
Um den oben benannten Einflussfaktor der Werthaltungen und Einstellungen zu ad-
ressieren, denkt die Verwaltung darüber nach, zum einen das bestehende schriftliche
Informationsmaterial weiter zu entwickeln, das u.a. im Rahmen der Kinder -
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Willkommens-Besuche (KIWI) zum Einsatz kommt, zum anderen und vor allem geziel-
te zugehende Ansprachen von Familien in Stadtteilen mit erhöhten Armuts - und Bil-
dungsrisiken zu ermöglichen, wobei sich diese Überlegun g mit der tatkräftigen Unter-
stützung von Eltern bei der Kita -Anmeldung verbindet. Hier wäre zum einen an Stadt-
teileltern zu denken, die zum Einsatz gebracht werden, und je nach sprachlichen und
kulturellen Voraussetzungen eine Ansprache in „ihren“ Communit ys umsetzen könn-
ten. Zum anderen dürften in diesem Zusammenhang auch die nach Koalitionsverein-
barung NRW avisierten Kita-Sozialarbeiter*innen eine wichtige Rolle spielen. Der „Zu-
kunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“ führt hierzu aus: „Damit Familien niedrigschwel-
lig informiert und beraten werden können, unterstützen wir die Familienzentren durch
die Einführung von Kita -Sozialarbeit als aufsuchendes Angebot. Diese kann bei be-
hördlichen Angelegenheiten oder bei der Suche nach Förderangeboten für die Kinder
gezielt Unterstützung leisten.“ (Seite 51). Eine Kombination von zugehender Arbeit im
Sozialraum, Beratung rund um das Bildungssystem, Unterstützung bei der Kitaplatz-
anmeldung und niedrigschwelligen frühpädagogischen Angeboten ist erfolgreich im
Bundesprogramm Kita -Einstieg (2017-2022) in Köln erprobt worden (s.a. Mitteilung
3773/2022). Die durch die Beendigung des Bundesprogramms Kita -Einstieg entstan-
dene Lücke in der Sozialraumarbeit bezogen auf den Einstieg in die Kita, würde mit ei-
ner landesseitig finanz ierten Personalressource für Kita -Sozialarbeit vortrefflich ge-
schlossen werden. Eine Weiterfinanzierung aus städtischen Mitteln war 2022 nicht
möglich. Auch in diesem Zusammenhang wird deutlich, dass Familienzentren als „An-
ker im Sozialraum“ mit ihren bedarfsgerechten und niedrigschwelligen Angeboten eine
ganz entscheidende Rolle für mehr Chancen - und Bildungsgerechtigkeit spielen. Ver-
waltung und Träger befassen sich aktuell in einem Jugendhilfeplanungs - und Quali-
tätsentwicklungsprozess mit der Weiterentwic klung der Landschaft der Familienzen-
tren in Köln.
Angeführt sei an dieser Stelle auch, dass die Bestandssicherung und der weitere be-
darfsgerechte Ausbau der Kindertagesbetreuung ganz zentral ausreichend viel Personal
voraussetzt. Die Problematik des Fachkräftemangels wurde seitens der Verwaltung be-
reits aufgenommen und es wurden entsprechende Arbeitsgruppen gebildet. Konkrete
Ergebnisse werden zu gegebener Zeit im JHA vorgestellt. Auf der Grundlage einer Per-
sonalbedarfsprognose in Anlehnung an ein Modell d es Deutschen Jugendinstituts und
der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik der TU Dortmund ist davon auszuge-
hen, dass es einen Ersatz - und Neubedarf an Fachkräften in Kindertageseinrichtungen
in Köln geben wird, der sich in den nächsten Jahren auf ca. 1.200 Stellen aufsummiert.
Vor diesem Hintergrund und angesichts des mittlerweile auch in Köln aktuell deutlich zu
konstatierenden Fachkräftemangels setzt sich die Verwaltung intensiv mit Handlungsop-
tionen auseinander, diesem Fachkräftemangel verstärkt zu begegnen. Ein Mosaikstein
ist zum Beispiel, die in der Schulbaumaßnahme hochpriorisierte, deutliche Ausweitung
der Kapazitäten für die Ausbildung von Erzieher*innen durch eine Erweiterung des Be-
rufskollegs Weinsbergstraße in Ehrenfeld. Hierfür soll ze itnah ein Teilstandort in einer
anzumietenden Büroimmobilie gebildet werden.
Wie an anderer Stelle schon ausgeführt, bereitet die Verwaltung aktuell eine Fortschreibung
bzw. aktualisierte Rahmenplanung des weiteren bedarfsgerechten Ausbaus der Kindertages-
betreuung vor, die voraussichtlich im Frühjahr 2024 den politischen Gremien zur Beschluss-
fassung vorgelegt werden soll. Die oben benannten Überlegungen sind als erste Ideen zu
verstehen, die es im Dialog mit den Trägern und der Politik weiter zu qualifizieren gilt.
Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1222/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 21.04.2023
- Erstellt
- 12.04.2023 14:12