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V/0654/2018

Antrag A-R/0016/2018 der Ratsgruppe der AfD vom 14.03.2018 „Sanierungsbedarf der Kindertageseinrichtungen in Münster ermitteln“

Vorlagen 31.07.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 26.09.2018, TOP 10

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Antrag_0016_2018_Sanierungsbedarf_Kitas_ermitteln

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Beschlussvorlage

7356 Zeichen

V/0654/2018 
V/0654/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag A-R/0016/2018 der Ratsgruppe der AfD vom 14.03.2018 „Sanierungsbedarf der 
Kindertageseinrichtungen in Münster ermitteln" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt zur Kenntnis, dass der Antrag 
der Ratsgruppe der AFD vom 14.03.2018 Nr. A-R/0016/2018 „Sanierungsbedarf der Kinder-
tageseinrichtungen in Münster ermitteln“ mit dieser Vorlage beantwortet wird und damit erle-
digt ist. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
 
Begründung: 
 
I. Antrag der AFD-Ratsgruppe vom 14.03.2018 Nr. A-R/0016/2018 „Sanierungsbedarf der 
Kindertageseinrichtungen in Münster ermitteln“ 
 
Mit dem o. g. Antrag beantragt die AFD-Ratsgruppe die Erfassung des Sanierungsbedarfs aller Kin-
dergärten und Kindertageseinrichtungen in Zusammenarbeit mit deren Trägern, die Entwicklung eines 
Sanierungskonzepts zum Abbau eines Sanierungsbedarfs und die Sicherstellung einer auskömmli-
chen Finanzierung der Kindertageseinrichtungen. 
 
II. Ermittlung des Prüfungsumfangs   
 
Von den 186 Kindertageseinrichtungen und 19 Kita-Dependancen in Münster sind 87 Einrichtungen 
im Eigentum von Trägern. Die restlichen 118 Kitastandorte sind angemietet.  
 
Bezüglich der Prüfung eines Sanierungsbedarfs können die Dependancen außer Acht gelassen wer-
den, da es sich in der Regel um neue bzw. zeitlich befristete Standorte handelt.   
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
04.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Braun 
Telefon: 492 51 03 
BraunO@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0654/2018 
 
1. Kitas im Eigentum von Trägern 
 
Die Kitas im Eigentum befinden sich vorrangig in städtischer oder kirchlicher Trägerschaft: 
 
 Städtisch Kirchlich Sonstige Elterninitiativen 
Eigentum 27 56 3 1 
   
Von diesen Einrichtungen werden diejenigen nicht berücksichtigt, die entweder neuerstellt 
wurden oder für die alternative Planungen vorliegen. Danach verbleiben insgesamt 49 Kitas im 
Eigentum freier Träger, für die ein Sanierungsbedarfs geprüft werden müssten: 
  
 Städtisch Kirchlich Sonstige Elterninitiativen 
Eigentum 0 47 1 1 
 
 
2. Kitas zur Miete 
 
Die Mietobjekte teilen sich Trägerbezogen wie folgt auf: 
 
 Städtisch Kirchlich Sonstige Elterninitiativen 
Miete 2 7 40 50 
 
Für das aktuelle, staatliche Investitionsprogramm 2017 bis 2020 hat das Land NRW in der 
einschlägigen Förderrichtlinie eine Förderung von Mieteinrichtungen ausgeschlossen. Es wird 
dabei offensichtlich davon ausgegangen, dass private bzw. privatgewerbliche Eigentümer von 
Kindertageseinrichtungen die Finanzierung von Erhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen aus 
eigenen Mitteln leisten können bzw. leisten müssen.  
 
Unabhängig davon, ob sich diese Auffassung zur Finanzierung auf kommunaler Ebene als 
tragfähig erweist, wären bei einer städtischen Prüfung eines Sanierungsbedarfs insbesondere 
die Kitas in Trägerschaft von Elterninitiativen und eines Teils der Kitas der sonstigen Träger zu 
berücksichtigen. 
 
Bei einer gesamtstädtischen Prüfung von Sanierungsbedarfen müssten somit mindestens 49 Kitas, 
bei Hinzunahme der Mieteinrichtungen ca. 100 Kitas betrachtet werden. 
 
 
III. Beantwortung zu Aufträgen im Antrag A-R/0016/2018 
 
In den ca. 100 Prüfungsfällen müsste zunächst geprüft werden, ob die Kita tatsächlich einen akuten 
Sanierungsbedarf hat; d. h. potentielle Bedarfe zur Instandhaltung bzw. Modernisierung sind abzu-
grenzen.    
Um den vorhandenen Sanierungsbedarf zu prüfen, müssten die Träger je Kita Sanierungsgutachten 
erstellen lassen. Daraus würden die einzelnen Sanierungsbedarfe, die dafür anfallenden Kosten so-
wie die Höhe der Eigenmittel des Trägers zur Refinanzierung der Sanierung bzw. bei Mietobjekten die 
Übernahme von Kosten durch den Eigentümer hervorgehen. Bei besonders umfangreichen Maß-
nahmen müsste zudem dargestellt werden, dass eine Sanierung wirtschaftlicher ist als ein Neubau. 
 
Die Unterlagen je Maßnahme müssten durch die Verwaltung einzeln geprüft werden. Es ergäben sich 
hieraus voraussichtlich weitere Schritte, wie beispielsweise die Prüfung der Auswirkungen von Sanie-
rungsmaßnahmen auf Einrichtungen (z. B. Unterstützung bei der Planung und der Bereitstellung von 
Interimslösungen), Wirtschaftlichkeitsprüfung, Ortsbegehungen in einzelnen Einrichtungen, Verhand-
lungen mit Eigentümern.

- 3 - 
V/0654/2018 
Die Bearbeitung der Vorarbeiten, die sich aus dem Antrag zu 1 bis 3 ergeben, würde schon aufgrund 
des rein zahlenmäßigen Umfangs der zu prüfenden Maßnahmen viel Zeit in Anspruch nehmen. Hinzu 
kommt, dass für die Erledigung dieser zusätzlichen, freiwilligen Aufgaben die aktuellen personellen 
Ressourcen nicht ausreichen, da diese bereits mit den gesetzlichen Pflichtaufgaben komplett ausge-
lastet sind.  
 
Die Verantwortung für die Sanierung bzw. den Erhaltung von Kindertageseinrichtungen obliegt in der 
Sache und hinsichtlich der Finanzierung den Eigentümern der Kita-Gebäude. 
 
Da eine Sanierung sich auf das Wiederherstellen eines Sollzustandes bei tiefgreifenden, strukturellen 
Mängeln und Schäden bezieht, können sich die Träger bei einem entsprechenden akuten Bedarf wie 
bisher einzelfallbezogen z. B. mit einem Etatantrag an die Stadt wenden.  
Eine langwierige gesamtstädtische Prüfung aller potentiellen Bedarfe ist hierbei nicht von Vorteil.  
 
In den letzten Jahren hat sich die Stadt Münster nur in geringem Umfang an den Kosten für Sanie-
rungsmaßnahmen beteiligt; z. B. zur Durchfinanzierung einer Maßnahme bei gleichzeitiger Anteilsfi-
nanzierung durch Fördermittel des Bundes. Diese Haltung ist vor dem Hintergrund richtig, dass das 
einschlägige Gesetz die Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen grundsätzlich berücksichtigt. Da-
gegen spricht auch nicht die Bewertung der aktuellen, gesetzlichen Regelung als finanziell nicht aus-
kömmlich. Das Land behält die Zuständigkeit, für Erhaltungs- und Sanierungsbedarfe eine Finanzie-
rung gesetzlich festzusetzen.  
Die Stadt Münster beteiligt sich im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Regelung an den Kosten, die 
für Erhaltungsmaßnahmen etc. entstehen.  
 
Mit einer dauerhaften Rücknahme der mit einer der letzten Kibiz-Revisionen eingeführten Rücklagen-
deckelung könnte das Land z. B. einen Beitrag dazu leisten, mit der Kita-Träger in die Lage versetzt 
werden, auch Mittel für Erhaltung und Sanierung anzusparen. 
Da aktuell eine weitere Überarbeitung des KiBiz erfolgt, sollte in diesem Prozess politisch auf eine 
tragfähige Finanzierungsregelung auch für den Bereich des Erhaltungsaufwandes hingewirkt werden. 
 
Fazit: 
Von einer gesamtstädtischen Sanierungsprüfung wird abgesehen, da die Zuständigkeit für eine Rege-
lung zur Finanzierung der Sanierungsbedarfe beim Land NRW liegt. Für eine Prüfung und Umsetzung 
fehlt es zudem an den personellen Ressourcen. Träger von sanierungsbedürftigen Kindertagesein-
richtungen können sich weiter im Rahmen von Etatanträgen an die Stadt wenden. Die Prüfung eines 
Sanierungsbedarfs wird dann einzelfallbezogen durchgeführt.  
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
 Anlage A 
 Antrag der Ratsgruppe der AFD Nr. A-R/0016/2018 vom 14.03.2018 „Sanierungsbedarf der 
Kindertageseinrichtungen in Münster ermitteln“

Anlage A

3792 Zeichen

Anlage A zur V/0654/2018 
Kurzüberblick 
Von einer gesamtstädtischen Sanierungsprüfung wird abgesehen, da die Zuständigkeit für eine 
Regelung zur Finanzierung der Sanierungsbedarfe beim Land NRW liegt. Für eine Prüfung und 
Umsetzung fehlt es zudem an den personellen Ressourcen. Die Träger von sanierungsbedürfti-
gen Kindertageseinrichtungen können sich weiter im Rahmen von Etatanträgen an die Stadt 
wenden. Die Prüfung eines Sanierungsbedarfs wird dann Einzelfallbezogen durchgeführt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutsch-land einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr. 
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf. 
 
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah-
ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. 
 
Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien-
freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. 
 
Die Stadt Münster kümmert sich in diesem Zusammenhang um den Erhalt und den Ausbau von 
Angeboten zur Kindertagesbetreuung. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Tagesbetreuung für Kinder 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein  Tlw. 
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein  Tlw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein  Tlw. 
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein  Tlw. 
- 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
-

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundle-
gender Bestandteil der Kitaausbauplanung.  
 
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei.  
 
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Erhalt 
und der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters 
als führender Wirtschaftsstandort.

Antrag_0016_2018_Sanierungsbedarf_Kitas_ermitteln

3724 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0016/2018 
 
 
 
                                                           
AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster    Warendorfer Str. 157    48145 Münster 
 
                                                                       Münster, 05.03.2018  
Sanierungsbedarf der Kindertageseinrichtungen in Münster 
ermitteln 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit den Trägern 
der Kindergärten und Kindertageseinrichtungen einen vorhandenen 
Sanierungsbedarf in den Einrichtungen festzustellen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt den Rat in einer Vorlage alle 
Einrichtungen aufzuführen in denen Sanierungsbedarf besteht. Ferner 
die zur Behebung der Schäden erforderlichen finanziellen Aufwendungen 
für jede einzelne Einrichtung zu benennen. Ferner wird die Verwaltung 
aufgefordert in einer Anlage die Schäden in den einzelnen Einrichtungen 
aufzulisten. 
 
3. Ein Sanierungskonzept für den Sanierungsstau in den 
Kindertageseinrichtungen vorzulegen. Dieses priorisiert den zeitlichen 
Ablauf der Sanierungsmaßnahmen in den betroffenen Einrichtungen zur 
Unterbringung Kindern. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt die zukünftige Finanzierung der 
Kindertageseinrichtungen in Münster auf eine solide finanzielle 
Grundlage zu stellen. Diese ermöglicht den Trägern der 
Kindertageseinrichtungen die Bildung von Rücklagen um hieraus

künftige Sanierungen ihrer Einrichtungen ohne Sonderzuschüsse 
bezahlen zu können. 
 
 
Begründung: 
 
Die nach dem KiBiz gewährten Pauschalen sind offenbar zu niedrig 
kalkuliert. Daher kann der Träger der Einrichtungen hieraus keine 
Rücklagen für notwendige Sanierungsmaßnahmen bilden. Das Ergebnis 
ist ein erheblicher Sanierungsstau. 
 
In den letzten zwei Jahren haben sich daher wiederholt Betreiber an den 
Rat gewandt. Und einen Sonderzuschuss zur Sanierung ihrer 
Einrichtungen beantragt. Zur Sitzung des Rates am 14.03.2018 liegen 
drei weitere Anträge für Sonderzuschüsse von Trägern von 
Kindertageseinrichtungen vor. 
 
Dies zeigt, dass die Thematik Sanierungsstau in 
Kindertageseinrichtungen nicht nur solitär einzelne Einrichtungen betrifft. 
Sondern als Folge der Unterfinanzierung als ein generelles Problem aller 
Einrichtungen anzusehen ist. 
 
Die Verwaltung wird daher aufgefordert den gesamten Sanierungsbedarf 
in allen Kindertageseinrichtungen in Münster festzustellen. Es geht nicht 
weiter an, dass hier jeweils nur adhoc und in akuten Einzelfällen über 
dann zwingend notwendige Sanierungsmaßnahmen vom Rat 
entschieden werden muss. 
 
Daher ist die Feststellung des Sanierungsbedarfes der 
Kindertageseinrichtungen eine dringende Aufgabe. Im Anschluss hieran 
wird dann von der Verwaltung ein Sanierungsplan für alle Einrichtungen 
aufgestellt. Er listet alle Einrichtungen mit Sanierungsbedarf auf. Ebenso 
den hierfür erforderlichen Aufwand.

Um die Sanierungen in Übereinstimmung mit den budgetären 
Beschränkungen des Haushalts zu bringen erstellt die Verwaltung eine 
Prioritätenliste. In dieser wird aufgeführt welche Einrichtungen in 
welchem Haushaltsjahr mit städtischen Zuschüssen saniert werden 
sollen. So wird Planungssicherheit für die Stadt und den Träger erreicht. 
 
Der Sanierungsstau in den Kindertageseinrichtungen ist eine Folge der 
Unterfinanzierung der Kindergärten durch das landeseigene KiBiz. Die 
Verwaltung wird daher beauftragt aufzuzeigen, wie künftig eine 
ausreichende Finanzierung der Kindergärten in Münster sichergestellt 
werden kann. Die den Trägern auch die Bildung ausreichender 
Rücklagen ermöglicht. Damit sie aus diesen eine Sanierung und 
Renovierung ihrer Einrichtungen bezahlen können. 
 
Martin Schiller 
Richard Mol

Beratungsverlauf (1)

26.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Warendorfer Straße 157

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0654/2018
Typ
Vorlagen
Datum
31.07.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37