V/0654/2018
Antrag A-R/0016/2018 der Ratsgruppe der AfD vom 14.03.2018 „Sanierungsbedarf der Kindertageseinrichtungen in Münster ermitteln“
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Beschlussvorlage
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V/0654/2018 V/0654/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag A-R/0016/2018 der Ratsgruppe der AfD vom 14.03.2018 „Sanierungsbedarf der Kindertageseinrichtungen in Münster ermitteln" Beratungsfolge 26.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt zur Kenntnis, dass der Antrag der Ratsgruppe der AFD vom 14.03.2018 Nr. A-R/0016/2018 „Sanierungsbedarf der Kinder- tageseinrichtungen in Münster ermitteln“ mit dieser Vorlage beantwortet wird und damit erle- digt ist. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: I. Antrag der AFD-Ratsgruppe vom 14.03.2018 Nr. A-R/0016/2018 „Sanierungsbedarf der Kindertageseinrichtungen in Münster ermitteln“ Mit dem o. g. Antrag beantragt die AFD-Ratsgruppe die Erfassung des Sanierungsbedarfs aller Kin- dergärten und Kindertageseinrichtungen in Zusammenarbeit mit deren Trägern, die Entwicklung eines Sanierungskonzepts zum Abbau eines Sanierungsbedarfs und die Sicherstellung einer auskömmli- chen Finanzierung der Kindertageseinrichtungen. II. Ermittlung des Prüfungsumfangs Von den 186 Kindertageseinrichtungen und 19 Kita-Dependancen in Münster sind 87 Einrichtungen im Eigentum von Trägern. Die restlichen 118 Kitastandorte sind angemietet. Bezüglich der Prüfung eines Sanierungsbedarfs können die Dependancen außer Acht gelassen wer- den, da es sich in der Regel um neue bzw. zeitlich befristete Standorte handelt. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 04.09.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Braun Telefon: 492 51 03 BraunO@stadt-muenster.de - 2 - V/0654/2018 1. Kitas im Eigentum von Trägern Die Kitas im Eigentum befinden sich vorrangig in städtischer oder kirchlicher Trägerschaft: Städtisch Kirchlich Sonstige Elterninitiativen Eigentum 27 56 3 1 Von diesen Einrichtungen werden diejenigen nicht berücksichtigt, die entweder neuerstellt wurden oder für die alternative Planungen vorliegen. Danach verbleiben insgesamt 49 Kitas im Eigentum freier Träger, für die ein Sanierungsbedarfs geprüft werden müssten: Städtisch Kirchlich Sonstige Elterninitiativen Eigentum 0 47 1 1 2. Kitas zur Miete Die Mietobjekte teilen sich Trägerbezogen wie folgt auf: Städtisch Kirchlich Sonstige Elterninitiativen Miete 2 7 40 50 Für das aktuelle, staatliche Investitionsprogramm 2017 bis 2020 hat das Land NRW in der einschlägigen Förderrichtlinie eine Förderung von Mieteinrichtungen ausgeschlossen. Es wird dabei offensichtlich davon ausgegangen, dass private bzw. privatgewerbliche Eigentümer von Kindertageseinrichtungen die Finanzierung von Erhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen aus eigenen Mitteln leisten können bzw. leisten müssen. Unabhängig davon, ob sich diese Auffassung zur Finanzierung auf kommunaler Ebene als tragfähig erweist, wären bei einer städtischen Prüfung eines Sanierungsbedarfs insbesondere die Kitas in Trägerschaft von Elterninitiativen und eines Teils der Kitas der sonstigen Träger zu berücksichtigen. Bei einer gesamtstädtischen Prüfung von Sanierungsbedarfen müssten somit mindestens 49 Kitas, bei Hinzunahme der Mieteinrichtungen ca. 100 Kitas betrachtet werden. III. Beantwortung zu Aufträgen im Antrag A-R/0016/2018 In den ca. 100 Prüfungsfällen müsste zunächst geprüft werden, ob die Kita tatsächlich einen akuten Sanierungsbedarf hat; d. h. potentielle Bedarfe zur Instandhaltung bzw. Modernisierung sind abzu- grenzen. Um den vorhandenen Sanierungsbedarf zu prüfen, müssten die Träger je Kita Sanierungsgutachten erstellen lassen. Daraus würden die einzelnen Sanierungsbedarfe, die dafür anfallenden Kosten so- wie die Höhe der Eigenmittel des Trägers zur Refinanzierung der Sanierung bzw. bei Mietobjekten die Übernahme von Kosten durch den Eigentümer hervorgehen. Bei besonders umfangreichen Maß- nahmen müsste zudem dargestellt werden, dass eine Sanierung wirtschaftlicher ist als ein Neubau. Die Unterlagen je Maßnahme müssten durch die Verwaltung einzeln geprüft werden. Es ergäben sich hieraus voraussichtlich weitere Schritte, wie beispielsweise die Prüfung der Auswirkungen von Sanie- rungsmaßnahmen auf Einrichtungen (z. B. Unterstützung bei der Planung und der Bereitstellung von Interimslösungen), Wirtschaftlichkeitsprüfung, Ortsbegehungen in einzelnen Einrichtungen, Verhand- lungen mit Eigentümern. - 3 - V/0654/2018 Die Bearbeitung der Vorarbeiten, die sich aus dem Antrag zu 1 bis 3 ergeben, würde schon aufgrund des rein zahlenmäßigen Umfangs der zu prüfenden Maßnahmen viel Zeit in Anspruch nehmen. Hinzu kommt, dass für die Erledigung dieser zusätzlichen, freiwilligen Aufgaben die aktuellen personellen Ressourcen nicht ausreichen, da diese bereits mit den gesetzlichen Pflichtaufgaben komplett ausge- lastet sind. Die Verantwortung für die Sanierung bzw. den Erhaltung von Kindertageseinrichtungen obliegt in der Sache und hinsichtlich der Finanzierung den Eigentümern der Kita-Gebäude. Da eine Sanierung sich auf das Wiederherstellen eines Sollzustandes bei tiefgreifenden, strukturellen Mängeln und Schäden bezieht, können sich die Träger bei einem entsprechenden akuten Bedarf wie bisher einzelfallbezogen z. B. mit einem Etatantrag an die Stadt wenden. Eine langwierige gesamtstädtische Prüfung aller potentiellen Bedarfe ist hierbei nicht von Vorteil. In den letzten Jahren hat sich die Stadt Münster nur in geringem Umfang an den Kosten für Sanie- rungsmaßnahmen beteiligt; z. B. zur Durchfinanzierung einer Maßnahme bei gleichzeitiger Anteilsfi- nanzierung durch Fördermittel des Bundes. Diese Haltung ist vor dem Hintergrund richtig, dass das einschlägige Gesetz die Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen grundsätzlich berücksichtigt. Da- gegen spricht auch nicht die Bewertung der aktuellen, gesetzlichen Regelung als finanziell nicht aus- kömmlich. Das Land behält die Zuständigkeit, für Erhaltungs- und Sanierungsbedarfe eine Finanzie- rung gesetzlich festzusetzen. Die Stadt Münster beteiligt sich im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Regelung an den Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen etc. entstehen. Mit einer dauerhaften Rücknahme der mit einer der letzten Kibiz-Revisionen eingeführten Rücklagen- deckelung könnte das Land z. B. einen Beitrag dazu leisten, mit der Kita-Träger in die Lage versetzt werden, auch Mittel für Erhaltung und Sanierung anzusparen. Da aktuell eine weitere Überarbeitung des KiBiz erfolgt, sollte in diesem Prozess politisch auf eine tragfähige Finanzierungsregelung auch für den Bereich des Erhaltungsaufwandes hingewirkt werden. Fazit: Von einer gesamtstädtischen Sanierungsprüfung wird abgesehen, da die Zuständigkeit für eine Rege- lung zur Finanzierung der Sanierungsbedarfe beim Land NRW liegt. Für eine Prüfung und Umsetzung fehlt es zudem an den personellen Ressourcen. Träger von sanierungsbedürftigen Kindertagesein- richtungen können sich weiter im Rahmen von Etatanträgen an die Stadt wenden. Die Prüfung eines Sanierungsbedarfs wird dann einzelfallbezogen durchgeführt. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Antrag der Ratsgruppe der AFD Nr. A-R/0016/2018 vom 14.03.2018 „Sanierungsbedarf der Kindertageseinrichtungen in Münster ermitteln“
Anlage A
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Anlage A zur V/0654/2018 Kurzüberblick Von einer gesamtstädtischen Sanierungsprüfung wird abgesehen, da die Zuständigkeit für eine Regelung zur Finanzierung der Sanierungsbedarfe beim Land NRW liegt. Für eine Prüfung und Umsetzung fehlt es zudem an den personellen Ressourcen. Die Träger von sanierungsbedürfti- gen Kindertageseinrichtungen können sich weiter im Rahmen von Etatanträgen an die Stadt wenden. Die Prüfung eines Sanierungsbedarfs wird dann Einzelfallbezogen durchgeführt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutsch-land einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah- ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien- freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Die Stadt Münster kümmert sich in diesem Zusammenhang um den Erhalt und den Ausbau von Angeboten zur Kindertagesbetreuung. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Tagesbetreuung für Kinder Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Tlw. Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Tlw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Tlw. Bereits veranschlagt? Ja x Nein Tlw. - Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig - Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundle- gender Bestandteil der Kitaausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Erhalt und der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Antrag_0016_2018_Sanierungsbedarf_Kitas_ermitteln
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Antrag an den Rat Nr. : A-R/0016/2018
AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster Warendorfer Str. 157 48145 Münster
Münster, 05.03.2018
Sanierungsbedarf der Kindertageseinrichtungen in Münster
ermitteln
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit den Trägern
der Kindergärten und Kindertageseinrichtungen einen vorhandenen
Sanierungsbedarf in den Einrichtungen festzustellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt den Rat in einer Vorlage alle
Einrichtungen aufzuführen in denen Sanierungsbedarf besteht. Ferner
die zur Behebung der Schäden erforderlichen finanziellen Aufwendungen
für jede einzelne Einrichtung zu benennen. Ferner wird die Verwaltung
aufgefordert in einer Anlage die Schäden in den einzelnen Einrichtungen
aufzulisten.
3. Ein Sanierungskonzept für den Sanierungsstau in den
Kindertageseinrichtungen vorzulegen. Dieses priorisiert den zeitlichen
Ablauf der Sanierungsmaßnahmen in den betroffenen Einrichtungen zur
Unterbringung Kindern.
4. Die Verwaltung wird beauftragt die zukünftige Finanzierung der
Kindertageseinrichtungen in Münster auf eine solide finanzielle
Grundlage zu stellen. Diese ermöglicht den Trägern der
Kindertageseinrichtungen die Bildung von Rücklagen um hieraus
künftige Sanierungen ihrer Einrichtungen ohne Sonderzuschüsse
bezahlen zu können.
Begründung:
Die nach dem KiBiz gewährten Pauschalen sind offenbar zu niedrig
kalkuliert. Daher kann der Träger der Einrichtungen hieraus keine
Rücklagen für notwendige Sanierungsmaßnahmen bilden. Das Ergebnis
ist ein erheblicher Sanierungsstau.
In den letzten zwei Jahren haben sich daher wiederholt Betreiber an den
Rat gewandt. Und einen Sonderzuschuss zur Sanierung ihrer
Einrichtungen beantragt. Zur Sitzung des Rates am 14.03.2018 liegen
drei weitere Anträge für Sonderzuschüsse von Trägern von
Kindertageseinrichtungen vor.
Dies zeigt, dass die Thematik Sanierungsstau in
Kindertageseinrichtungen nicht nur solitär einzelne Einrichtungen betrifft.
Sondern als Folge der Unterfinanzierung als ein generelles Problem aller
Einrichtungen anzusehen ist.
Die Verwaltung wird daher aufgefordert den gesamten Sanierungsbedarf
in allen Kindertageseinrichtungen in Münster festzustellen. Es geht nicht
weiter an, dass hier jeweils nur adhoc und in akuten Einzelfällen über
dann zwingend notwendige Sanierungsmaßnahmen vom Rat
entschieden werden muss.
Daher ist die Feststellung des Sanierungsbedarfes der
Kindertageseinrichtungen eine dringende Aufgabe. Im Anschluss hieran
wird dann von der Verwaltung ein Sanierungsplan für alle Einrichtungen
aufgestellt. Er listet alle Einrichtungen mit Sanierungsbedarf auf. Ebenso
den hierfür erforderlichen Aufwand.
Um die Sanierungen in Übereinstimmung mit den budgetären
Beschränkungen des Haushalts zu bringen erstellt die Verwaltung eine
Prioritätenliste. In dieser wird aufgeführt welche Einrichtungen in
welchem Haushaltsjahr mit städtischen Zuschüssen saniert werden
sollen. So wird Planungssicherheit für die Stadt und den Träger erreicht.
Der Sanierungsstau in den Kindertageseinrichtungen ist eine Folge der
Unterfinanzierung der Kindergärten durch das landeseigene KiBiz. Die
Verwaltung wird daher beauftragt aufzuzeigen, wie künftig eine
ausreichende Finanzierung der Kindergärten in Münster sichergestellt
werden kann. Die den Trägern auch die Bildung ausreichender
Rücklagen ermöglicht. Damit sie aus diesen eine Sanierung und
Renovierung ihrer Einrichtungen bezahlen können.
Martin Schiller
Richard Mol
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Warendorfer Straße 157
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Details
- Aktenzeichen
- V/0654/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.07.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37