V/0833/2011
Privatisierung der Stadthalle Hiltrup,
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Berichtsvorlage
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V/0833/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-Hiltrup Betrifft Privatisierung der Stadthalle Hiltrup; Interessenbekundung der örtlichen Vereine, Verbände und Institutionen Beratungsfolge 17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 21.11.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht Bericht: Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 25.05.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, - den Bedarf für eine Weiternutzung der Stadthalle Hiltrup bei den bürgerschaftlichen Gruppierungen in Hiltrup sowie den derzeitigen Nutzern der Stadthalle zu ermitteln - und den politischen Gremien auf der Basis der in dieser Umfrage gewonnen neuen Er- kenntnisse und nach Prüfung der weiteren Punkte des Antrages der SPD-Fraktion einen Verfahrensvorschlag zu unterbreiten. Zur Feststellung der Bedarfe für eine Weiternutzung der Stadthalle Hiltrup u.a. durch Gruppie- rungen in Hiltrup haben der Bezirksbürgermeister, Herr Joachim Schmidt, und der Hiltruper Mar- ketingverein „Stadtteiloffensive Hiltrup e. V.“ gemeinsam alle Vereine, Verbände und Institutionen (z. B. freie Wohlfahrtsverbände, Kirchen und religiöse Gemeinschaften, Schulen) des Stadtbe- zirks zu einem Gespräch eingeladen. Ca. 60 Personen aus verschiedenen Bereichen gesell- schaftlichen Lebens sind der Einladung gefolgt und haben zum einen ihre Nutzungsinteressen geäußert, zum anderen aber auch Hinweise zum Betrieb der Stadthalle und zur Gebäudeausstat- tung gegeben, die sie für die zukünftige Nutzung für bedeutsam halten. Zu Spiegelstrich 1: Folgende Bedarfe wurden im Einzelnen artikuliert: a. politische Veranstaltungen: - Fraktions- und Vorstandssitzungen Hinweis: In der Stadthalle finden immer wieder auch bedeutsame Landes- oder Bundesparteitage oder –versammlungen statt) Vorlagen-Nr.: V/0833/2011 Auskunft erteilt: Herr Tüns Ruf: 02501/44 56 10 E-Mail: Tuens@stadt-muenster.de Datum: 28.10.2011 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0833/2011 b. gesellschaftliche Veranstaltungen örtlicher Vereine mit jeweils mehreren Hundert Besuchern: - Karnevalsveranstaltungen verschiedener Vereine - ökumenische Adventsfeier - verschiedene kulturelle Veranstaltungen (Gesang, Kabarett) c. Bedarfe sozialer / wohltätiger Gruppierungen - Veranstaltungen des DRK für Senioren, für die keine anderen geeigneten Räume in Hiltrup (ebenerdig bzw. behindertengerecht) zur Verfügung stehen - Versammlungen der Ev. Frauenhilfe e. V. - regelmäßige Familien- und Nachtflohmärkte d. Bedarfe aus den Bereichen Schule und Jugend - Abschlussklausuren weiterführender Hiltruper Schulen - Abiturbälle bzw. Entlassfeiern weiterführender Schulen - Veranstaltungen von Jugendeinrichtungen (Kultur, Disco, Sonstiges) Die Stadt Münster führt – neben den benannten Nutzungen durch die Schulen und Jugendein- richtungen – auch weitere Veranstaltungen in Eigenregie durch. So ist die Kulturreihe „Hiltruper Höhepunkte“ mit rund 10 Veranstaltungen pro Jahr (rund 7.000 – 8.000 Besucher jährlich) ein wichtiger „weicher“ Standortfaktor Hiltrups als größter Stadtteil Münsters, im Wettbewerb der Städte. Daneben sind Benefiz- und weitere Veranstaltungen der Stadt Münster zu nennen. Zu Spiegelstrich 2: Da nach Angaben der Schulverwaltung die kurz- bis mittelfristige Nutzung der, räumlich von der übrigen Stadthalle getrennten, Schulräume im Obergeschoss nicht ausgeschlossen werden kann, wird eine anderweitige dauerhafte Nutzung dieser Räume derzeit nicht erwogen. Das schließt nicht aus, dass die Frage zu einem späteren Zeitpunkt aber neu und ggf. auch isoliert betrachtet werden muss, da die Räume von den übrigen Bereichen der Halle trennbar und sepa- rat zugänglich sind. Für die weiteren, frei anmietbaren Räume wurden drei wesentliche Gründe von den Hiltruper Gruppierungen angeführt, die einer stärkeren Inanspruchnahme entgegen stehen: a. Größe und Ambiente des Veranstaltungssaals b. Bewirtungszwang (Bindung an das Stadthallenrestaurant) c. Derzeitige gastronomische Situation a. Größe und Ambiente des Veranstaltungssaals: Für den rund 730 qm großen Veranstaltungssaal mangelt es an einer Möglichkeit der Verkleine- rung bzw. Teilung, da die vorhandene Größe für Nutzungen mit einer Besucherzahl bis ca. 250 Personen unattraktiv ist. (Bei kleineren kulturellen Veranstaltung wird seit einiger Zeit auf einen geschlossenen Vorhang des Kinder-, Jugend- und Begegnungshauses 37° zurück gegriffen, der eine „Saal in Saal Situa- tion“ erzeugt, die jedoch für andere Anlässe ungeeignet ist.) 3 V/0833/2011 Lösungsvorschlag: Zum einen sollten alle, auch mobilen, technisch en Möglichkeiten geprüft werden, eine Verkleine- rung des Saals zu erreichen. Zum anderen sollte erwogen werden, den Sitzungssaal (110 qm) so herzurichten, dass er nicht nur für parlamentarische, sondern auch gesellschaftliche Anlässe (unbestuhlt für bis zu rund 200 Menschen) geeignet ist. Die Verlegung eines Parkettbodens, die Erneuerung der Vorhänge und die Installation einer mobilen Theke könnten schon eine deutlich bessere Nutzung bewirken. Darüber hinaus sollte die weitere Vergrößerung des Sitzungssaals durch bauliche Einbeziehung eines angrenzenden Klassenraums geprüft und dazu ein Vorschlag unterbreitet werden. (Hinweis: Es ist gesichert davon auszugehen, dass zukünftig nicht mehr alle Klassenräume be- ansprucht werden). b. Bewirtungszwang: Viele Vereine und auch Schulen, die die Stadthalle nicht nutzen, führen als Grund hierfür an, dass sie an die Bewirtung durch das Hallenrestaurant gebunden sind. Dies wird häufig nicht ge- wünscht, da durch eigene Bewirtung Umsatz aus dem Verkauf von Speisen und Getränken zu erzielen ist, der zu einer deutlichen Verbesserung der „Veranstaltungsbilanz“ führt. Bei Familien- feiern, Schulabschlussfeiern u. ä. wird häufig auch der Wunsch nach einem frei gewählten Cate- ring geäußert. c. Derzeitige gastronomische Situation: Der Vertrag mit dem derzeitigen Pächter des Gastronomiebereiches in der Stadthalle ist mit Wir- kung zum Jahresende gekündigt. Mit der Ausschreibung (vgl. Vorlage V/0631/2011) ist der Weiterbetrieb des Hallenrestaurants in der bisherigen Form nicht mehr beabsichtigt, so dass sich in naher Zukunft eine veränderte Situation abzeichnet. Vorschlag zum weiteren Verfahren: Das zweistufige Vergabeverfahren sollte, wie geplant, durchgeführt werden. Damit könnten po- tenzielle Betreiber erreicht werden, die nicht nur den Restaurantbetrieb führen, sondern ihren wirtschaftlichen Erfolg auch durch den Betrieb der Veranstaltungsräume anstreben. Die Anforde- rungen und Interessen der Hiltruper Schulen, Institutionen und Vereine sowie deren heutige Raumnutzungen sind in die Gespräche mit Bewerbern einzubeziehen und zu berücksichtigen. Letztlich eröffnen die bereits bestehenden Nutzungen vielfältige Chancen und Möglichkeiten zur Umsatzerzielung. Unabhängig davon sind Planungen für die unter a. aufgezeigten Veränderungen (Veranstal- tungssaal, Sitzungssaal) voran zu treiben. 4 V/0833/2011 Sollten im Rahmen der Ausschreibung keine aussichtsreichen Interessenbekundungen eingehen, sind weiter gehende Überlegungen über eine alternative Nutzung der derzeitigen Restaurant- räume (z. B. für Büronutzung) anzustellen. In Vertretung Dr. Heinrichs
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0833/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.11.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37