2027/2023/2
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von RM Brust aus der Sitzung vom 29. Januar 2024 betreffend der Reihenfolge Errichtung Parkpalette und Baubeginn Linksrheinischer Betriebshof Zusestraße
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2011 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 29.02.2024 2027/2023/2 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 11.03.2024 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von RM Brust aus der Sitzung vom 29. Januar 2024 betreffend der Reihenfolge Errichtung Parkpalette und Baubeginn Linksrheinischer Betriebshof Zusestraße In der Sitzung vom 29. Januar 2024 bat RM Brust um Prüfung, ob beim Betriebshof Zu- sestraße eine Änderung der freigehaltenen Parkflächen möglich sei. Er fragte, ob der Bau des Betriebshofes zuerst beginnen könne, um diesen fertig zu stellen und dann erst mit dem Bau der Parkpalette zu beginnen mit den eventuellen Änderungen. Antwort der Verwaltung Eine Änderung der freigehaltenen Parkfläche ist zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich. Diese Entscheidung hätte aber zur Konsequenz, dass der Planungs- und Baubeschluss ange- passt werden müsste. Die freigehaltene Fläche stünde für die eventuelle Verortung des Hauses der Vereine an die- ser Stelle nicht mehr zur Verfügung. Eine Anpassung des Planungs- und Baubeschlusses würde den planmäßigen Ablauf verzö- gern und weitere Kosten verursachen, weil die Maßnahme kurz vor Start des Vergabeverfah- rens steht. Die in der Mitteilung vom 29.03.2023 prognostizierten Mehrkosten in Höhe von rund 2 Mio. Euro für den Mehraufwand einer Parkpalette mit einem Untergeschoss würden entfallen. Die Verwaltung möchte die Parkpalette autark und vor Beginn der Baustelle des Betriebshofes errichten. Hierfür spricht die dann mögliche Nutzung der Parkpalette durch die Baulogistik des Betriebshofes zur Entschärfung der baubetrieblichen Zu- und Abtransporte der Baulogistik auf der Zusestraße. Für die bauaufsichtliche Abnahme und Inbetriebnahme des Betriebshofs ist die Fertigstellung der Parkplatte unerlässlich, da ohne den Nachweis der erforderlichen Stellplätze der Betriebs- hof nicht betrieben werden kann. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2027/2023/2
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 29.02.2024
- Erstellt
- 13.02.2024 07:30