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2027/2023/2

Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von RM Brust aus der Sitzung vom 29. Januar 2024 betreffend der Reihenfolge Errichtung Parkpalette und Baubeginn Linksrheinischer Betriebshof Zusestraße

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 29.02.2024

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 11.03.2024, TOP 2.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2011 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  29.02.2024 
 2027/2023/2 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 11.03.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von RM Brust aus der Sitzung vom 29. 
Januar 2024 betreffend der Reihenfolge Errichtung Parkpalette und Baubeginn 
Linksrheinischer Betriebshof Zusestraße 
In der Sitzung vom 29. Januar 2024 bat RM Brust um Prüfung, ob beim Betriebshof Zu-
sestraße eine Änderung der freigehaltenen Parkflächen möglich sei. Er fragte, ob der Bau des 
Betriebshofes zuerst beginnen könne, um diesen fertig zu stellen und dann erst mit dem Bau 
der Parkpalette zu beginnen mit den eventuellen Änderungen. 
 
Antwort der Verwaltung  
Eine Änderung der freigehaltenen Parkfläche ist zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich.  
Diese Entscheidung hätte aber zur Konsequenz, dass der Planungs- und Baubeschluss ange-
passt werden müsste. 
Die freigehaltene Fläche stünde für die eventuelle Verortung des Hauses der Vereine an die-
ser Stelle nicht mehr zur Verfügung. 
Eine Anpassung des Planungs- und Baubeschlusses würde den planmäßigen Ablauf verzö-
gern und weitere Kosten verursachen, weil die Maßnahme kurz vor Start des Vergabeverfah-
rens steht. 
Die in der Mitteilung vom 29.03.2023 prognostizierten Mehrkosten in Höhe von rund 2 Mio. 
Euro für den Mehraufwand einer Parkpalette mit einem Untergeschoss würden entfallen. 
Die Verwaltung möchte die Parkpalette autark und vor Beginn der Baustelle des Betriebshofes 
errichten. Hierfür spricht die dann mögliche Nutzung der Parkpalette durch die Baulogistik des 
Betriebshofes zur Entschärfung der baubetrieblichen Zu- und Abtransporte der Baulogistik auf 
der Zusestraße. 
Für die bauaufsichtliche Abnahme und Inbetriebnahme des Betriebshofs ist die Fertigstellung 
der Parkplatte unerlässlich, da ohne den Nachweis der erforderlichen Stellplätze der Betriebs-
hof nicht betrieben werden kann. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

11.03.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2027/2023/2
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
29.02.2024
Erstellt
13.02.2024 07:30