1135/2023
Status Quo-Bericht Sauberkeit
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Mitteilung Ausschuss
5331 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 26.04.2023 1135/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 27.04.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 08.05.2023 Status Quo-Bericht Sauberkeit Zuletzt informierte die Verwaltung über den Sachstand der Erarbeitung des Status Quo- Berichts Sauberkeit und des Masterplans Sauberkeit in der Sitzung des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln am 09.03.2023 und in der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 13.03.2023 (Vorlage 0740/2023). Masterplan Sauberkeit Der Kickoff zur Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit fand am 16.03.23 statt. Im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans ist in einer ersten Phase bis voraussichtlich Mai 2023 vorgesehen, den Ist-Zustand der Sauberkeit zu bewerten und Stark- und Schwachstel- len abzuleiten. In der zweiten Phase bis etwa August 2023 werden Bürger*innen und Stakeholder beteiligt, Leitsätze für die Stadtsauberkeit sowie ein erster Maßnahmenkatalog erarbeitet. In Phase drei werden bis voraussichtlich Dezember 2023 die Maßnahmen bewertet, konkret ausgearbeitet und Pilotprojekte definiert. Ziel ist es, in 2023 Leitsätze und Handlungsprogramm des Masterplans Sauberkeit im Entwurf vorzulegen. Sofortmaßnahmen zum Masterplan Sauberkeit Parallel zur Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit wurden Sofortmaßnahmen zur pilotwei- sen Umsetzung entwickelt. Die Sofortmaßnahmen stellen Handlungsansätze dar, die auf- grund von Beschwerden und Anregungen sowie deren eingeschätztes Potential zur Verbesse- rung von Stadtsauberkeit testweise umgesetzt werden. Sie tragen zudem den Anliegen von Politik und Verwaltung Rechnung, parallel zur Erarbeitung des Masterplans möglichst zeitnah und konkret auf mögliche Verbesserungen der Stadtsauberkeit hinzuwirken. Die Sofortmaß- nahmen sind: Kampagne gegen Littering (als sogenannte Fokusthemenwoche auf den Stadtinforma- tionsanlagen in Umsetzung); 2 Qualitätsverbesserung in Bezirken (in 2022 in Porz, in 2023 zusätzlich in Kalk und Mülheim auf ausgewählten öffentlichen Flächen und in Grünflächen) durch Zwischen- leerung von Papierkörben und zusätzlichen Reinigungen an Hotspots sowie Kampag- nen zur Aktivierung und Ansprache vor Ort (umgesetzt in Porz und für Kalk und Mül- heim Umsetzung in Vorbereitung); Optimierung der Reinigung des Straßenbegleitgrüns zur Verhinderung der Mahd von Müll (konzeptionelle Vorschläge derzeit in Abstimmung zur Vorbereitung der Umset- zung). Die Erfahrungen aus der Umsetzung der Sofortmaßnahmen fließen in die Formulierung von Handlungsempfehlungen des Masterplans ein; sie werden extern gutachterlich bewertet. Status Quo-Bericht Sauberkeit In Anlage beigefügt ist der Status Quo-Bericht Sauberkeit, der die Grundlage zur Erstellung des Masterplans Sauberkeit ist. Der Status Quo-Bericht wurde durch die AWB GmbH in enger Zusammenarbeit mit dem Ab- fallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln und dem Amt für Verkehrsmanagement erarbeitet. Ver- schiedene Dienststellen waren an der Erarbeitung durch Zulieferung von Informationen betei- ligt, insbesondere das Amt für öffentliche Ordnung, das Umwelt- und Verbraucherschutzamt, das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und das Stadtplanungsamt. Der Status Quo-Bericht betrachtet inhaltlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Orga- nisation, Zuständigkeiten und das Zusammenspiel von beteiligten Akteuren, die an der Stadt- sauberkeit maßgeblich mitwirken, die beauftragten Leistungen, die Erwartungen an die Stadt- sauberkeit und damit verbundene Herausforderungen, die bislang geplanten Maßnahmen und Projekte sowie vorhandene Grundlagen zur Bewertung von Sauberkeit. Zusammenfassend macht der Status Quo-Bericht deutlich: Sauberkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der viele Akteur*innen verantwortlich beitragen. Es gibt nicht nur den einen Akteur oder Faktor, der eine Stadt sauber macht. Die Verantwortlichkeiten zur Reinigung und damit für die Sauberkeit sind kleinräumig teils sehr unterschiedlich und bedürfen daher eines funktionierenden und effizienten Austauschs zwischen den Verantwortlichen. Innerhalb der Verwaltung der Stadt Köln wirkt eine große Zahl an Dienststellen an der Sauberkeit der Stadt mit. Es gibt eine große Vielfalt an unterschiedlichen Anforderungen an die Sauberkeit je nach räumlicher Lage bzw. Problemausprägung und an entsprechenden Leistungsbil- dern für die Reinigung. Die jeweiligen gebühren- und haushaltsfinanzierten Beauftragungen zur Reinigung stehen in einem engen wechselseitigen Zusammenhang. Der Zusammenhang zwischen Sauberkeit und Sicherheit lässt sich anhand der sog. Broken Window-Theorie beschreiben und wird durch entsprechende Handlungsansät- ze und Maßnahme bereits bedacht. Respekt und Wertschätzung für den öffentlichen Raum und das Verhalten jedes Ein- zelnen bilden eine wesentliche Grundlage für eine saubere Stadt, ebenso wie bedarfs- gerechte Abfallentsorgungsinfrastrukturen und Reinigungsleistungen. Anlage Status Quo-Bericht Sauberkeit (Die Anlage kann im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden.) gez. Wolfgramm
Anlage 1 Status Quo-Bericht Sauberkeit
188146 Zeichen
Masterplan Stadtsauberkeit der Stadt Köln
Status Quo-Bericht
Herausgeber: AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
6. April 2023
Inhalt
Abkürzungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .......... 5
1 Einleitung ................................ ................................ ................................ ....................... 6
2 Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Rahmenbedingungen ................................ ....... 7
2.1 Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) und Straßenreinigungssatzung
(StrReinS) ................................ ................................ ................................ .......................... 7
2.1.1 Rahmenbedingungen der Zuständigkeit ................................ ........................... 7
2.1.2 Satzungsgemäße Straßenreinigung ................................ ................................ . 8
2.2 Radwege ................................ ................................ ................................ ................. 9
2.2.1 Radwege auf Fahrbahnen für den Kraftverkehr ................................ ................ 9
2.2.2 Radwege auf Gehwegen ................................ ................................ .................. 9
2.2.3 Selbständige Radwege ................................ ................................ ...................10
2.3 Bezug zur satzungsgemäßen Abfallsammlung und –entsorgung ...........................10
2.4 Aktuelle Entwicklung des KrWG im Bund und NRW ................................ ...............11
2.5 EU-Einwegkunststoffrichtlinie ................................ ................................ .................11
2.6 Kommunale Festlegungen für die Sauberkeit ................................ .........................12
2.6.1 Satzungen und Verträge ................................ ................................ .................12
2.6.2 Gestaltungshandbuch ................................ ................................ .....................12
2.6.3 Kölner Stadtordnung ................................ ................................ .......................15
2.7 Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ .15
3 Organisation der Aufgabe Stadtsauberkeit und deren Beauftragung .............................16
3.1 Zuständigkeiten und Aufgaben ................................ ................................ ...............16
3.1.1 Aufgaben und Zuständigkeiten der AWB ................................ .........................22
3.1.2 Aufgaben und Zuständigkeiten der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln (VIII-3) ................................ .............................. 38
3.1.3 Aufgaben und Zuständigkeiten des Amtes für Verkehrsmanagement (64) ......39
3.1.4 Aufgaben und Zuständigkeiten weiterer städtischer Dienststellen und
Stakeholder ................................ ................................ ................................ ...................44
3.1.5 Anliegerverpflichtungen/ Zuständigkeiten und Beauftragung Dritter ................49
3.1.6 Aufgaben und Zuständigkeiten in Klärung ................................ .......................50
3.2 Zusammenspiel der Aufgaben und Zuständigkeiten der Akteur*innen ....................50
4 Erwartungen an die Sauberkeit ................................ ................................ .....................51
4.1 Aktuelle Entwicklungen ................................ ................................ ..........................51
4.1.1 Verstärkte Nutzung des öffentlichen Raumes ................................ ..................51
4.1.2 Veränderte Mobilitäts(-Ansprüche) ................................ ................................ ..51
4.1.3 Deutlicher Anstieg des Litterings ................................ ................................ .....52
4.1.4 Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EU 2019/904) .........................53
4.1.5 Zero-Waste-Konzept Köln ................................ ................................ ...............54
4.2 Wechselwirkung zwischen Sauberkeit und Sicherheit ................................ ............55
4.3 Anforderungen aus der Stadtgesellschaft und der Politik ................................ .......55
4.3.1 Stärkerer Fokus auf ästhetische Reinigung ................................ .....................56
4.3.2 „Open Air Reinigung“ ................................ ................................ .......................57
4.3.3 Zusätzlicher Reinigungsbedarf und Papierkorbleerungen ............................... 58
4.3.4 Plätze mit besonderem Handlungsbedarf ................................ ........................58
4.3.5 Sauberkeit des Rheinufers / Gewässer ................................ ...........................58
4.3.6 Sanktionierung ................................ ................................ ................................ 59
4.3.7 Mehr Sauberkeit in den Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün ...................59
4.3.8 Veranstaltungen ................................ ................................ .............................. 59
4.3.9 Ausweitung KASA ................................ ................................ ...........................60
4.3.10 weitere bekannte Bereiche mit Handlungsbedarf ................................ ............60
5 Geplante Leistungen, Maßnahmen und Projekte ................................ ...........................61
5.1 EU-Kunststoffrichtlinie (EU 2019/904) ................................ ................................ ....61
5.2 Qualitätsverbesserung in den Bezirken ................................ ................................ ..61
5.3 Plätze mit besonderem Handlungsbedarf ................................ ............................... 62
5.4 Reinigung nach Veranstaltungen................................ ................................ ............62
5.5 Betrieb und Ausbau des Toilettenkonzepts ................................ ............................62
5.6 Sensibilisierungsmaßnahmen ................................ ................................ ................63
5.7 Zero-Waste-Konzept Köln ................................ ................................ ......................63
5.8 Pilotprojekt „Smart Fleet“ ................................ ................................ ........................63
5.9 Optimierung der Reinigung des Straßenbegleitgrüns ................................ .............64
6 Das digitale Reinigungskataster ................................ ................................ ....................64
6.1 Projektstand ................................ ................................ ................................ ...........65
6.2 Ausblick ................................ ................................ ................................ ..................65
7 Bisherige Bewertungsgrundlagen zur Einschätzung der Sauberkeit .............................. 66
7.1 Straßenreinigungskontrolle und Beschwerdemanagement VIII/3 ............................66
7.2 Kontrollen durch das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 64) ................................ 68
7.3 Ahndungsstatistik Amt 32, 57 ................................ ................................ .................69
7.3.1 Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Amt 57): ................................ ................69
7.3.2 Ahndungsstatistik des Amts für öffentliche Ordnung (Amt 32) .........................69
7.4 AWB-Beschwerden ................................ ................................ ................................ 71
7.5 AWB-Benchmarking ................................ ................................ ............................... 71
7.6 AWB-Qualitätssicherung ................................ ................................ ........................72
7.7 Mülldetektive ................................ ................................ ................................ ..........74
7.8 Gestaltungshandbuch Stadt Köln ................................ ................................ ...........74
7.9 Kund*innenzufriedenheitsbefragung der privaten Haushalte in Köln ......................74
7.10 Littering-Studie Grünanlagen Köln als Evaluationsgrundlage für das „Programm
Littering“ ................................ ................................ ................................ ............................75
8 Fazit ................................ ................................ ................................ .............................. 75
9 Verzeichnisse ................................ ................................ ................................ ................77
9.1 Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ............................77
9.2 Tabellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ 78
10 Anhang: Aufgrund von Dateigröße derzeit nicht enthalten ................................ .........79
10.1 Beiblatt Gebührenbescheid zum Thema Abfall und Straßenreinigung ....................79
Abkürzungsverzeichnis
AWB AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
AWK Abfallwirtschaftskonzept
(Amt) 32 Amt für öffentliche Ordnung
(Amt) 57 Umwelt- und Verbraucherschutzamt
(Amt) 61 Stadtplanungsamt
(Amt) 64 Amt für Verkehrsmanagement
(Amt) 67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
EWKL Einwegkunststoffrichtlinie
GV-Abv Vertrag über die satzungsgemäße Abfall -/Wertstofferfassung und -
entsorgung (Grundvertrag Abfall)
GV-Str Vertrag über die satzungsgemäße Straßenreinigung zwischen der Stadt
Köln und der AWB (Grundvertrag Straßenreinigung)
INFA Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH
KASA Kölner Anti-Spray-Aktion
KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz
KSO Kölner Stadtordnung
KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG
StrReinG NRW Straßenreinigungsgesetzt NRW
StrReinS Straßenreinigungssatzung
StrReinverz Straßenreinigungsverzeichnis
StVO Straßenverkehrsordnung
VIII/3 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfall wirtschaftsbetrieb (Teil des
Dezernats VIII: Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften)
6
1 Einleitung
Die beiden Themen Sicherheit und Sauberkeit sind für die Stadt Köln und die AWB
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) eine zentrale Grundlage für das gesellschaftliche
Zusammenleben und die Lebensqualität in unserer Stadt. Nicht erst seit der Corona-Pandemie
gewinnt die Nutzung des öffentlichen Raums an Bedeutung. Die Plätze unserer Stadt sind
beliebte Treffpunkte und die Grünanlagen werden zur Naherholung in einer verdichteten Stadt
intensiv genutzt. Dies hat Auswirkungen auf die Stadtsauberkeit.
So haben sich alleine die Meldungen an wildem Müll seit 2016 auf über 19.000 (2022)
verdreifacht. Auf diese Entwicklung muss stetig reagiert und die Leistungen zur
Stadtsauberkeit angepasst werden.
Übergreifend wird in Köln bereits a uf verschiedenen Ebenen von Verwaltung, Politik und
Öffentlichkeit an diesen Themen gearbeitet und werden Maßnahmen ergriffen bzw. gefordert.
So wurde am 05.05.2023 vom Rat ein Masterplan Stadtsauberkeit und ein Masterplan
Kommunale Sicherheit beschlossen (Vorlagennummer AN/0906/2022).
Der Masterplan bietet die Chance, die vielfältigen Maßnahmen zu bündeln und optimiert
auszugestalten.
Als Grundlage des Projekts Masterplan Stadtsauberkeit soll der Status Quo-Bericht eine
Darstellung der bisherigen Maßnahmen leisten. Ziel bei der Erstellung des Masterplans ist die
Beteiligung der Öffentlichkeit und von wichtigen Interessengruppen und Verantwortlichen
sowie die Erarbeitung von konkreten Empfehlungen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit
und damit zur Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in Köln.
Die finalen Zielsetzungen und Maßnahmen werden im Rahmen der Erstellung des
Masterplanes erarbeitet, bewertet und detailliert beschrieben.
7
2 Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für die Ausgestaltung der
Stadtsauberkeit in Köln.
2.1 Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) und
Straßenreinigungssatzung (StrReinS)
2.1.1 Rahmenbedingungen der Zuständigkeit
Die Reinigungszuständigkeiten sind de jure auf verschiedene Akteur*innen verteilt.
2.1.1.1. Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen
Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen (nicht: Ortsdurchfahrten nach StVO), werden
gebührenfinanziert auf der G rundlage der Straßenreinigungssatzung (StrReinS) gereinigt.
Grundlage hierfür ist eine Widmung, durch die Straßen, Wege und Plätze Eigenschaften einer
öffentlichen Straße erhalten. Bei geschlossenen Ortslagen handelt es sich um Gebiete mit
zusammenhängender Bauweise.
Laut Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW)1 kann die Stadt Köln die Reinigung
dieser Straßen auf Anlieger*innen übertragen. Ob diese Pflichten eingehalten werden, muss
sie dann prüfen und notfalls die Übertragung rückgängig machen . Der Winterdienst auf
Gehwegen ist nach § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung pauschal auf die Anlieger*innen
übertragen. Ist ein Anlieger nicht vorhanden, so verbleibt die Pflicht zur Reinigung und zur
Winterwartung bei der Stadt Köln.
Das Ausmaß der Verschm utzung wird durch die Festlegung bestimmter
Reinigungshäufigkeiten im Straßenreinigungsverzeichnis (StrReinverz) auf Basis
langjähriger Erfahrungswerte berücksichtigt. In hoch fre quentierten Lagen (Innenstadt,
Geschäftsstraßen, Ringe) ergeben sich daraus h ohe Reinigungshäufigkeiten (Höchstwert
zurzeit: 16). Diese Straßen haben nicht nur eine Erschließungsfunktion für die
Straßenanlieger*innen, sondern haben auch a) eine Transitfunktion und dienen b)
ökonomischen Interessen (Handel, Gastrono mie, Beherb ergung). Diese beiden
Gesichtspunkte werden über das sog enannte öffentliche Interesse berücksichtigt, das heißt,
dass die Kosten für die Reinigung nicht nur von den Anlieger*innen mittels Gebühren zu tragen
sind, sondern auch aus dem Haushalt der Stadt Köln (sog . „Kämmereranteil“: z.B.
Hauptstraßen 38 %, Fußgängergeschäftsstraßen: 30 %) finanziert werden.
Die Erhöhung von Reinigungshäufigkeiten geht damit immer auch zu Lasten des Haushalts,
selbst wenn sie nicht vollständig aus ihm bestritten werden muss. Sauberkeit ist daher auch
eine Sache der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.
2.1.1.2. Straßen außerhalb geschlossener Ortslagen
Außerhalb geschlossener Ortslagen muss die Stadt Köln als Straßenbaulastträgerin nach dem
Straßen- und Wegegesetz NRW reinigen und winterwarten. Diese Leistung ist vollständig
aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren.
1 § 4 Abs. 1 Satz 1 StrReinG NRW
8
2.1.1.3. Haushaltsfinanzierte Reinigung
Aus rechtlichen Gründen ist die Winterwartung auf den nach StrReinS zu reinigenden
Straßen wie bereits beschrieben aus dem allgemeine n Haushalt finanziert (nicht über
Gebühren).
Weitere Reinigungsleistungen sind a ußerhalb des Satzungsbereichs auf Grundlage des
Vertrags über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet, welcher haushaltsfinanzierte
Leistungen enthält, beauftragt. Näheres hierzu findet sich in Kapitel 3.1.1.2.
2.1.1.4. Sonstige Reinigungsverpflichtete
Neben der AWB Abfallwirtschaftsbetrieben Köln GmbH (AWB) und der Stadt Köln spielen als
Straßenbaulastträger eine Vielzahl weiterer Akteur*innen eine wichtige Rolle (siehe Kapitel 3).
Zu nennen sind Eigentümer*innen von Privatflächen (Privatstraßen, Flächen des öffentlichen
Personennahverkehrs oder der Deutschen Bahn), die im Rahmen ihrer
Verkehrssicherungspflicht reinigen müssen.
Oft ist die Abgrenzung der Reinigungsverantwortlichkeiten nicht immer hinreichend klar und
aufwändig zu ermitteln.
2.1.2 Satzungsgemäße Straßenreinigung
Laut StrReinS ist der Zweck der Reinigung zum einen die Sicherheit des Verkehrs (z. B. Laub
und Blüten), zum anderen die Beseitigung von Verschmutzungen, die die Hygiene und das
Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen (siehe § 1 Abs. 2 Satz 1 StrReinS). Dies beinhaltet
insbesondere die Beseitigung von Unrat, Verschmutzungen und Wildkräutern, tierischen
Exkrementen, Papier, Zigarettenschachteln und Ansammlungen von Zigarettenkippen und
Kaugummis.
Eine ästhetische Reinigung wird nicht geschuldet. Nicht jeder Kaugummifleck muss beseitigt
werden (das wäre eine ästhetische Reinigung), sondern erst Ansammlungen solcher Flecken,
weil sie das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigten. Dies bedeutet: alles, was über die
Beseitigung von Verunreinigungen hinausgeht, die weder verkehrsgefährdend sind noch das
Stadtbild erheblich beeinträchtigen, darf nicht aus Gebühren finanziert werden.
Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen, Gehwege und Randstreifen.
Fahrbahnen sind die dem Fahrverkehr dienenden Teile der Straße. Dazu gehören:
Fahrbahnen des Kraftverkehrs
selbständige Radwege mit erkennbarer baulicher Abgrenzung zum Gehweg und zur
Fahrbahn
auf der Fahrbahn markierte Radwege
auf der Fahrbahn markierte Schutzstreifen für Radfahrer*innen
Parkplätze, Parkstreifen, Haltebuchten
Sicherheitsstreifen
Gehwege sind definiert als Straßenteile, die der Benutzung durch Fußgänger*innen dienen.
Dazu gehören:
selbständige Gehwege
auf dem Gehweg markierte Aufstellflächen für den ruhenden Verkehr
Platzflächen ohne Fahrverkehr
9
durch Farbmarkierungen auf den Gehwegen gekennzeichnete Radwege, die baulich
zur Fahrbahn abgegrenzt sind und keine bauliche Abgrenzung zum Gehweg aufweisen
Randstreifen.
Soweit Straßen keine erkennbare Abgrenzung zwischen Gehweg und Fahrbahn haben, ergibt
sich ihre Zuordnung aus dem StrReinverz. Die Zuordnung richtet sich nach dem
Gesamteindruck unter Berücksichtigung der Nutzung und der erforderlichen
Reinigungsleistung.2
Die satzungsgemäße Straßenreinigung wird nach Häufigkeit pro Woche festgelegt. Wenn
außerturnusmäßig wegen besonders starker Verschmutzungen gereinigt werden muss (sog.
Zwischenreinigung), ist eine solche Leistung über die Leistungsentgelte des beauftr agten
Unternehmens (in Köln die AWB ) abgedeckt . Treten solche Verschmutzungen jedoch
regelmäßig auf, so muss die Reinigungshäufigkeit erhöht werden.
2.2 Radwege
Radwege gelten je nach Bauart als Fahrbahnen oder als Teile des Gehweges. Ihre Reinigung
und Winterwartung unterscheidet sich je nach Zuordnung.
2.2.1 Radwege auf Fahrbahnen für den Kraftverkehr
Soweit Radwege sich auf den für den Kraftverkehr
vorgesehen Strecken befinden (unselbständige
Radwege), erfolgt die Reinigung gemäß Satzung und
der Winterdienst im Rahmen der üblichen
Winterwartung mit, d.h. dass für die Winterwartung von
unselbstständigen Radwegen kein Sonderaufwand
betrieben wird. Dies gilt auch für Fahrradstraßen.
Die Winterwartung auf Fahrbahnen für den
Kraftverkehr wird nach Verkehrswichtigkeit in die
Stufen 1 (hohe Priorität) bis 3 (niedrige Priorität)
eingeteilt.
2.2.2 Radwege auf Gehwegen
Bei unselbständigen Radwege auf Gehwegen
(Zeichen 241 der StVO), die lediglich durch
Markierungen auf dem Gehweg gekennzeichnet sind,
erfolgt die Reinigung gemäß
Straßenreinigungssatzung. Ob die Reinigung bei den
Anlieger*innen liegt, ist im Straßenreinigungs -
verzeichnis festgelegt. Bei der Winterwartung kommt
es darauf an, ob die Stadt Köln dem/der Anlieger*in die
Gehwegreinigung übertragen hat:
2 § 1 Abs. 3 StrReinS
Abbildung 4
Zeichen 241 der
StVO
Abbildung 1:
Beispiel für einen
unselbstständigen
Radweg
Abbildung 2:
Zeichen 240 der
StVO
Abbildung 3:
Beispiel für
einen Radweg
auf Gehwegen
10
wenn ja, müssen Anliegende die Winterwartung durchführen (in einer Gesamtbreite
von 2 Metern für Geh- und Radweg),
wenn nein, muss dies die Stadt Köln tun, das heißt, im Falle der Beauftragung die AWB
leisten.
Das bedeutet, dass wenn Radwege der Stadt Köln so wichtig sind, dass sie dessen Reinigung
nicht auf die Anlieger*innen übertragen möchte, dann gilt dies erst recht für die Winterwartung.
Es bleibt jedoch bei einer pauschalen Übertragung der Winterdienstwartung des Gehwegs auf
die Anlieger.
Gehwege, die zur gemeinsamen Nutzung von Radfahrenden und Fußgän ger*innen
vorgesehen sind (Zeichen 240 der StVO), sind laut StrReinS keine Fahrbahnen. Somit werden
sie nicht als Fahrbahnen wintergewartet, für sie gilt, wie auch auf Gehwegen ohne
gemeinsame Nutzung, dass die Winterwartung grundsätzlich auf die Anlieger*innen
übertragen werden.
Da die Stadt Köln die Winterwartung auf Geh wegen pauschal auf die Anlieger *innen
übertragen hat, gilt dies auch im Hinblick auf den Radverkehr, d.h. eine selbständige
Winterwartung durch die Stadt Köln findet hier nicht statt. Die Winterwartungsbreite beträgt
1,50 Meter.
Aufgrund dieser Regelungen müssen Radfahrende mit sehr unterschiedliche n wie bereits
beschrieben Ausführungen der Winterwartungspflicht rechnen.
2.2.3 Selbständige Radwege
Selbstständige Radwege sind gegenüber der Fahrbahn für Kraftfah rzeuge, aber auch
gegenüber Geh wegen baulich abgegrenzt, verfügen also über eine eigene Trasse. Die
Reinigung ist im Vertrag über die satzungsg emäße Straßenreinigung (GV-StrR) zwischen
Stadt Köln und der AWB geregelt. Im Winterdienst werden sie zurzeit in den Stufen 1 und 3
wintergewartet.
2.3 Bezug zur satzungsgemäßen Abfallsammlung und –entsorgung
Die geordnete Abfallentsorgung dient mittelbar der Stadtsauberkeit, z. B. durch Aufstellung
ausreichend dimensionierter Abfallbehälter. Relevant ist hierbei das in Köln gewählte
Abfallgebührenmodell. Dieses besteht in der Quersubventionierung vieler Leistungen über die
Restmüllgebühr und der Zuteilung eines Mindestbehältervolumens in Litern pro Einwohner*in
und Woche.
Weiter haben Grundstückeigentümer*innen gemäß AbfS ebenfalls die Pflicht, Standplätze
ordnungsgemäß einzurichten und zu unterhalten (Pflicht zur Mitwirkung). Zur Erfüllung dieser
Pflicht können sie die AWB beauftragen, z.B. mit der privatwirtschaftlichen Leistung des
„Standort Service Plus“.
Ein wesentlicher Teil der Leistungen, die unmittelbar der Stadtsauberkeit dienen, wird aus
Abfallgebühren finanziert. Dies sind zum einen die Sammlu ng und Entsorgung wilden Mülls
und die Beseitigung von Abfällen in Grünanlagen und auf Spielplätzen, zum anderen die
Aufstellung und Unterhaltung von Papierkörben im öffentlichen Straßenland und bei
Grünanlagen und Spielplätzen.
11
2.4 Aktuelle Entwicklung des KrWG im Bund und NRW
Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LKrWG NRW) ist am 19.
Februar 2022 in Kraft getreten. Es hat das alte Landesabfallgesetz abgelöst und zielt auf eine
Entwicklung von einer linearen Abfallwirtschaft hin zu einer ressourcenschonenden
Kreislaufwirtschaft. Hierbei werden im Wesentlichen die Regelungen des KrWG des Bundes
übernommen. Der Landesgesetzgeber hat dabei die Möglichkeit, noch höhere Anforderungen
als der Bund zu stellen. z.B. indem er die eigenen Dienststellen und Gemeinden zu bestimmten
Maßnahmen verpflichtet (§ 2 LKrWG).
In Bezug auf die Stadtsauberkeit sind hier die Ausweitung der kommunalen Abfallberatung3
und die Vorgaben für die Umsetzung der Produktverantwortung zu nennen.
So enthalten die Ausweitungen einen umfangreichen Katalog an neuen Vorgaben für die
Abfallvermeidungsmaßnahmen, die vor dem Hintergrund einer möglichen Vermeidung von
Littering durch die Weiterverwendung mittelbar für die Stadtsauberkeit relevant sind 4. Diese
Aspekte werden verstärkt zum Thema kommunaler Öffentlichkeitsarbeit werden.
Die Vorgaben zur Umsetzung der Produktverantwortung von Inverkehrbringern schaffen
unter anderem die Grundlage für konkrete Maßnahmen, wie beispielsweise die
Einwegkunststoffverbotsverordnung und das Einwegkunststofffonds-Gesetz (siehe
sogleich).
2.5 EU-Einwegkunststoffrichtlinie
Im Zusammenha ng mit Stadtsauberkeit ist weiterhin die EU -Einwegkunststoffrichtlinie (EU
2019/904) zu nennen. Diese hat zum Ziel, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte
auf die Umwelt zu mindern. Verschiedenste Maßnahmenpakete sollen die Vermüllung des
öffentlichen Raumes durch Einwegkunststoff möglichst stoppen. Die EU-Vorgaben wurden in
deutsches Recht übertragen und sind teilweise schon in Kraft getreten.
Die Einwegkunststoffverbotsverordnung beispielsweise, verbietet seit dem 3. Juli 2021 das
Inverkehrbringen von bestimmten Einwegkunststoffprodukten 5 und von Produkten aus oxo -
abbaubaren Kunststoff. Bei Letzterem handelt es sich um Kunststoffe, die die Eigenschaft
aufweisen, sich nach ihrer Nutzung schnell zu fragmentieren. Dabei handelt es sich jedoch
nicht um eine biologische Abbaubarkeit.
Außerdem kommt in der Richtlinie die erweiterte Herstellerverantwortung zum Tragen6. Die
EU wendet hier das Verursacherprinzip an und sieht die Hersteller *innen in der Pflicht.
Deutschland wird dies in Form eines Einwegkunststofffonds umsetzen und arbeitet derzeit
am Einwegkunststofffon dsgesetz (EWKFondsG) . Hier werden Hersteller*innen von
Einwegplastik-Produkten, wie beispielsweise Zigarettenkippen oder Getränkebechern, künftig
in einen staatlichen Fonds einzahlen und sich s omit an den kommunalen Reinigungskosten
und den Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen beteiligen. Um von den Mitteln des Fonds
zu partizipieren, wird es die Aufgabe der Kommune sein, ihre Reinigungskosten konkret zu
3 § 46 KrWG
4 § 33 KrWG
5 Wattestäbchen, Besteck, Tellern, Trinkhalme, Rührstäbchen, Lebensmittelbehälter, Getränkebehälter,
-bechern aus Styropor (expandiertes Polystyrol).
6 Artikel 8, Absatz 1 bis 7, EWKRL
12
beziffern. Das Verfahren soll im Frühjahr 2023 abgeschlossen werden. Voraussichtlich am 1.
Januar 2024 tritt die Abgabepflicht in Kraft und die erste Kostenerstattung erfolgt erstmals
2025. Die Höhe der Abgabe bemisst sich je nach der vom Hersteller *innen in Verkehr
gebrachter Art und Menge von Einwegkunststoffprodukten.
Durch das im Januar 2023 in Kraft getretene Mehrweggesetz ist wurde das
Verpackungsgesetz geändert.7 Es verpflichtet „Letztvertreibende“ (Restaurants, Cafés,
Bistros, etc.), Getränke und Essen zum Mitnehmen auch in Mehrweg verpackungen
anzubieten. Der Preis für ein im Mehrwegbehältnis angebotenes Produkt darf nicht höher sein
als das in Einweg verkaufte Äquivalent. Sonderregelungen für kleinere Betriebe bestehen,
aber auch diese müssen mindestens anbieten, die To -Go-Produkte in kundeneigenen
Behältnissen abzufüllen. Die Mehrwegpflicht gilt allerdings nicht bei Behältnissen aus
Aluminium oder Pappe ( z. B. Pizzakartons). Die Einhaltung der Pflicht soll von den
Landesbehörden kontrolliert werden – die Länder entscheiden selbst, ob sie diese Aufgaben
etwa an Kommunen abgeben. Eine konsequente Kontrolle und Sanktionierung wäre ein
wichtiger Beitrag zu mehr Stadtsauberkeit, wenn Littering durch Verpackungen im öffentlichen
Raum beseitigt bzw. deutlich minimiert werden kann.
2.6 Kommunale Festlegungen für die Sauberkeit
Auch auf kommunaler Ebene gibt es Festlegungen in Bezug auf die Sauberkeit der Stadt Köln.
Hierzu zählen:
Satzungen und Verträge
Gestaltungshandbuch der Stadt Köln
Kölner Stadtordnung
2.6.1 Satzungen und Verträge
Neben der Straßenreinigungssatzung und dem GV-StrR sind einige Leistungen in der
Abfallsatzung und dem Vertrag über die satzungsgemäße Abfall -/ Wertstoffsammlung und –
entsorgung (GV-Abf) und dem Vertrag über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet
festgelegt.
Im Vertrag über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet werden Leistungen geregelt,
die über die satzungsmäßige Reinigungsleistung hinausgehen und insoweit mit diesen
abgestimmt sind (z.B. bei den umfangreichen Reinigungsleistungen im Domumeld). Diese
Leistungen werden über den Haushalt der Stadt Köln finanziert. Zur nachhaltigen
Verbesserung der Sauberkeit und koordinierten Durchführung der Reinigungsleistungen, sind
ab 2019 bis dato separat geregelte haushaltsfinanzierte Leistungen in diesem Vertrag
zusammengefasst. Die Satzungen und Verträge sind näher in Kapitel 3.1.1 beschrieben.
2.6.2 Gestaltungshandbuch
Die Gestaltung bildet eine Grundlage für das Verhalte n der Me nschen in dem gestalteten
Raum, inklusive ihres Sauberkeitsverhaltens. Auch die Materialvorgabe beeinflusst erheblich
den Aufwand und die Möglichkeit der Reinigung . Beispielsweise bedarf ein Kopfsteinpflaster
eines größeren Aufwandes als eine Asphaltdecke. Die Zugänglichkeit spielt auch bei der
7 § 33, § 34 VerpackG
13
Reinigung eine große Rolle, so kann der Boden um Fahrradabstellmöglichkeiten nicht
maschinell gereinigt werden.
Das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln8 ist eine Gesamtstrategie für den öffentlichen Raum
der Stadt Köln. Das Ziel des Gestaltungshandbuches ist es, einen schnellen und umfassenden
Überblick über die Anforderungen an die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung im
öffentlichen Raum zu gewähren. Durch die aufgestellten Regeln sollen Arbeitsproz esse
erleichtert und gleichzeitig die gestalterische Qualität des öffentlichen Raums verbessert
werden.
In dem Handbuch beschriebene Gestaltungsgrundsätze erklären die grundsätzlichen Regeln
als Basis für alle (Neu -)Gestaltungen im öffentlichen Raum. Jedes Element und jede
stadträumliche Planung wird unter Berücksichtigung dieser Regeln Teil einer
gesamtstädtischen Gestaltungshandschrift.
Hauptbedeutungsstufen
Im Gestaltungshandbuch werden die städtischen Räume außerdem verschiedenen
Bedeutungen zugeordnet. So gibt es Stadträume, die besonders stark von Fußgänger *innen
frequentiert werden und in denen dadurch das Bedürfnis nach einer guten Aufenthaltsqualität
höher ist als in anderen Räumen.
Vor diesem Hintergrund wurden die öffentlichen Räume untersucht u nd nach fünf Haupt-
Bedeutungsstufen hierarchisiert. Eine Aktualisierung des Bedeutungsplans 9 erfolgt
regelmäßig.
Die fünf Hauptbedeutungsstufen sind:
Internationale Bedeutung
Stadtweite Bedeutung
Nachbarschaftliche Bedeutung
Verbindung der stadtweit bedeutenden Räume
Grünräume
Nachfolgend werden diese Bedeutungsstufen näher erläutert.
Internationale Bedeutung
Bei Räumen von internationaler Bedeutung handelt es sich um sogenannte
„Visitenkartenräume“ der Stadt. Sie sind die am häufigsten von Fußgänger*innen
frequentierten Stadträume, die Bereiche, in die jede*r Kölner*in seinen/ihren Besuch führt.
Häufig sind sie der erste – und auch einzige – Eindruck, den Ortsfremde von der Stadt
erhalten. Der Gestaltungs - und Instandhaltungsanspruch ist de mentsprechend besonders
hoch. Beispiele für solche Orte sind das Domumfeld und das Rheinboulevard.
Stadtweite Bedeutung
In Räumen mit stadtweiter Bedeutung spielt sich das öffentliche Leben der Bürger*innen ab.
In den stadtweit bedeute nden Räumen wird aus gegangen, eingekauft, gearbeitet,
8 https://www.stadt-koeln.de/artikel/62467/index.html
9 https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bedeutungsplan/index.html
14
gewirtschaftet und gefeiert. Die Aufenthaltsqualität hat einen hohen Stellenwert,
Fußgänger*innen aus dem gesamten Stadtgebiet können sich hier zu bestimmten Ereignissen
aufhalten. Der Anspruch an die Gestaltung und die Instanthaltung ist hoch.
Nachbarschaftliche Bedeutung
In Räumen mit nachbarschaftlicher Bedeutung halten sich vor allem Bürger*innen auf, die in
der näheren Umgebung wohnen oder arbeiten. Die Fußgänger *innenfrequenz ist relativ
gering. im Vergleich zur Innenstadt der Metropole Köln . Hier ist der Gestaltungs - und
Instandhaltungsanspruch ein solider, gut gestalteter Grundstandard, der langfristig
instandgehalten werden kann.
Verbindung der stadtweit bedeutenden Räume
In Verbindungen der stadtweit bedeutenden Räume werden bestimmte Gestaltungsstandards
ebenfalls fortgesetzt um zusammenhängende Bereiche gleicher Qualität zu schaffen.
Grünräume
Ebenfalls eigene Standards ergeben sich in Grünräumen der Stadt.10
Hier ein Beispiel für die Beschreibung der Sauberkeitszustände: Bänke im Stadtraum11:
Tabelle 1: Reinigung und Sauberkeitsanspruch von Bänken im Stadtraum nach Bedeutungsraum
(Quelle: Gestaltungshandbuch der Stadt Köln)
Bedeutungsraum Reinigung und Sauberkeitsanspruch
Internationaler Bereich Bedarfsgerechte, raumdeckende Reinigung mit dem Qualitätsziel,
alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten,
sauberen Zustand zu erhalten ( sehr kurzfristige Beseitigung von
Reinigungsmängeln).
Stadtweit Bedarfsgerechte, raumdeckende Reinigung mit dem Qualitätsziel,
alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten
Zustand zu erhalten ( kurzfristige Beseitigung von
Reinigungsmängeln).
Nachbarschaftlich &
Verbindung Stadtweit
Bedarfsgerechte, raumdeckende Reinigung mit dem Qualitätsziel,
alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand
zu erhalten.
Die Definition der Sauberkeitszustände ist bei anderem Mobiliar (Absperrelemente,
Fahrradabstellanlage, Wegweiser, Straßenschilder etc.) analog zu diesen
Sauberkeitsbeschreibungen formuliert.
Jegliches Mobiliar, das (neu) in bestehenden Stadträumen mit einer besonderen
stadträumlichen Bedeutung aufgestellt werden soll, wird mit dem Stadtraummanagement bzw.
dem Stadtplanungsamt abgestimmt. Dies bezieht sich auf Bänke, Fahrradabstellanlagen bis
hin zu Zeitungskästen, technische Elemente, Abfallbehälter und Wertstoffcontainer.
Das Gestaltungshandbuch beschreibt außerdem eine raumdeckende Reinigung. Statt nur
die Bodenfläche oder die Reinigung einzelner Stadtraumelemente in den unterschiedlichen
10 Aus dem Gestaltungshandbuch S. 7
11 Aus dem Gestaltungshandbuch S. 78
15
Verantwortungsbereichen soll vielmehr alles aus einer Hand, das heißt in einer Verantwortung,
gereinigt werden. Mängel, wie Schmierereien, müssen zeitnah behoben werden12
Die angestrebten Standards zu den Sauberkeitszuständen sind in dem Ratsbeschluss zum
Gestaltungshandbuch (Session s-Vorlage 1120/2017) als perspektivisches Qualitätsziel
aufgeführt.
2.6.3 Kölner Stadtordnung
Die Kölner Stadtordnung ist die Satzung und ordnungsbehördliche Verordnung über die
öffentliche Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt Köln. In ihr geht es um den Schutz
des Stadtbildes, Schutz vor störendem Verhalten und Schutz vor Gefahr.
Unter Schutz des Stadtbildes fällt unter anderem die Vermeidung oder Beseitigung von
Verunreinigungen und Verunstaltungen der öffentlichen Flächen (Littering, unbefugtes Lagern
von Abfällen, Wildplakatierung und Schmierereien, etc.) und Verunreinigungen durch Tiere
(Tierkot).
Laut S tadtordnung sind an Imbissstuben, Kiosken, Trinkhallen, Schnellrestaurants,
Backstuben und Ähnlichem vom Betreibenden Abfallbehälter in ausreichender Größe sichtbar
aufzustellen und rechtzeitig zu leeren. Außerdem müssen die Betreiber Abfälle, die im Umkreis
von 50 Metern um einen Gewerbebetrieb anfallen und diesem zuzuordnen sind, unverzüglich
entfernen. Des Weiteren müssen Gewerbetreibende, die unter das Nichtraucherschutzgesetz
NRW fallen, entsprechende Entsorgungsbehälter für Zigaretten aufstellen und r echtzeitig
leeren13.
2.7 Zusammenfassung
Es lässt sich somit zusammenfassen, dass die satzungsfinanzierten Reinigungsleistungen die
Basisleistungen bilden. Diese decken die Verkehrssicherungspflicht, den Anspruch an
Hygiene und die Beseitigung nicht unerheblicher Beeinträchtigungen des Stadtbildes ab. Alles,
was darüber hinausgeht, ist eine Zusatzleistung. Zusatzleistungen werden über den Haushalt
finanziert und finden sich in haushaltsfinanzierten Verträgen wieder.
Anlieger*innen müssen die ihnen übertragenen Reinigungs- und Winterwartungsleistungen
auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung durchführen.
12 Aus dem Gestaltungshandbuch S. 18
13 Kölner Stadtordnung § 5
16
3 Organisation der Aufgabe Stadtsauberkeit und deren
Beauftragung
3.1 Zuständigkeiten und Aufgaben
Stadtsauberkeit wird durch sehr viele
Faktoren beeinflusst. Die Gestaltung der
öffentlichen Räume, das dazu verwendete
Material, das Verhalten der Menschen in
diesen Räumen und die Reinigung spielen
dabei eine große Rolle . Diese Faktoren
beeinflussen sich zudem gegenseitig . So
beeinflusst die Materialvorgabe erheblich die
Möglichkeit der Reinigung. So können
bestimmte Steine deutlich mehr
Verunreinigungen (z.B. durch Geträ nke-
oder Shisha -Rückstände) aufnehmen und
hinterlassen Verfärbungen. Diese können
nur durch intensive Reinigungen beseitigt
oder vermindert werden (siehe
Rheinboulevard.
Die Vorgaben zur Gestaltung sind im Gestaltungshandbuch durch das Stadtraum -
management festgelegt. Gestaltung wird unter anderem als Mittel zur Verringerung von
Verschmutzungen genutzt, indem zum Beispiel Vorkehrungen zur Verhinderung von Graffiti
getroffen werden.
Das Verhalten soll durch Sanktionierungen und Hinwirken durch das Amt für öffentliche
Ordnung und Öffentlichkeitsarbeit (Information und Aufklärung ) zum Positiven verändert
werden.
Die Reinigung wird von der AWB oder von den Anlieger*innen durchgeführt. Die AWB wird
für d ie satzungsgemäße Reinigung von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln (VIII/ 3) und für weitere Reinigungsleistungen in der
Regel vom Amt für Verkehrsmanagement (Amt 64) beauftragt. Die Satzung und das
Straßenreinigungsverzeichnis legen fest, wer in welchem Fall für die Reinigung zuständig ist.
Die genauen Leistungen sind in den Satzungen, den dazugehörigen Verträgen, den Verträgen
zwischen der Stadt Köln und der AWB und in der Stadtordnung geregelt.
Hierzu findet sich in Abbildung 9 eine prozentuale Aufteilung.
Abbildung 5: Schaubild zur V eranschaulichung des
Zusammenspiels von verschiedenen Faktoren für ein
sauberes Köln
17
Unten in der Übersicht aller Ämter der Stadt Köln sind jene mit Berührungspunkten zum Thema Stadtsauberkeit rot markiert und unterstrichen. Unter
anderem handelt es sich um Kontrollen der Leistungen oder Sanktionierungen bei Verstößen, wie wilden Müllablagerungen.
Abbildung 6: Geschäfts- und Dezernatsverteilungsplan auf dem städtische Ämter, die mit der Stadtsauberkeit Berührungspunkte haben, rot markiert und u nterstrichen sind.
Das Amt für Verkehrsmanagement (64) und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft (VIII/3) sind durch einen Kasten gekennzeichnet.
18
Die Reinigungszuständigkeiten im Allgemeinen sind de j ure auf verschiedene Akteur *innen
verteilt, wie mit der nachstehenden Übersicht dargestellt.
Abbildung 7: Schematische Darstellung der Zuständigkeiten der Straßenreinigung im öffentlichen Raum
19
Tabelle 2: Aufgaben der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB), eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaft (VIII/3) und des Amtes für Verkehrsmanagement (64)
AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
(AWB)
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Abfallwirtschaftsbetrieb (VIII/3)
Amt für Verkehrsmanagement (64)
Umsetzung der städt . Aufgaben für die Bereiche
Stadtbildpflege inklusive Straßenreinigung ,
Winterdienst und Kreislaufwirtschaft:
• Umsetzung der Reinigungsleistungen nach
• Straßenreinigungssatzung bzw. dem
Vertrag über die satzungsgemäße
Straßenreinigung
• Abfallsatzung bzw. dem Vertrag zur
satzungsgemäßen Abfall- und
Wertstofferfassung und -entsorgung
• Vertrag über haushaltsfinanzierte
Reinigungsleistungen im Kölner
Stadtgebiet
• Über die Dienstleistungen hinausgehende
Expertise rund um die Themen
Stadtbildpflege und Kreislaufwirtschaft für
die Stadt Köln inkl. Konzepte und Berichte
(z.B. Sachstand AWK)
• Unterstützung für behördliche Aufgaben,
wie z. B.
• Gebührenkalkulation für
Straßenreinigung und Abfallwirtschaft
• Vorbereitung der Gebühren-
bescheide für VIII/3
• Umsetzung des Toilettenkonzeptes inkl.
Errichtung und Betrieb
• Umweltbildungsmaßnahmen
• Aufklärungs-, Sensibilisierungs- und
Präventivmaßnahmen
• Bürger*innenberatung (z. B.
Bürgervereine, Veranstaltungen,
pädagogische Angebote)
Auftraggeber der AWB für gebührenfinanzierte
Abfallentsorgung und Straßenreinigung im Rahmen
der Satzungen als öffentlich -rechtlicher Entsorger
(örE). Dies beinhaltet:
• Behördliche Aufgaben als örE, die die
AWB nicht durchführen können
• Verantwortung für die Abstimmung mit den
Dualen Systemen, d.h.
• die Mitbenutzung der Papiertonne
durch die Dualen Systeme,
• die Mitbenutzung der gelben
Tonne durch die Stadt Köln und
• die Festlegung von Standorten für
die Altglascontainer, die zugleich
Standorte für Altkleidercontainer
• Verantwortung für die Umsetzung des auf
die AWB übertragenen Toilettenkonzepts
und verantwortlich für das Finanzbudget
• Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie
Kampagnen zur Kampagnen zur
Bewusstmachung und Aktivierung der
Bürger*innen für mehr Sauberkeit
• Beschwerdemanagement und Kontrolle
der Leistungen der AWB
Auftraggeber der AWB für die großen
haushaltsfinanzierten Leistungen im Rahmen der
Straßenreinigung:
• Die Straßenreinigung erfolgt nach dem
Leistungsbild der Satzung
• Hierunter fallen z. B.
• Reinigung außerhalb
geschlossener Ortslage
• Reinigung auf nicht gewidmeten
Flächen
• Übernahme von
Anliegerreinigungen für städtische
Dienststellen (insb. Ämter 51, 64
und 67)
• Reinigung von anliegerfreien
Flächen
• Über das Leistungsbild der Satzung
hinausgehende Reinigungen, u.a.
• Domumfeld
• Rheinboulevard
• KASA (Kölner Anti-Spray-Aktion)
• Reinigung von Stadtmobiliar
• Raumdeckende Reinigung
• Leistungsausweitung im Rahmen der
Möglichkeiten des Haushalts und gemäß
politischer Beschlüsse möglich
20
Die meisten Straßen und einen Teil der Gehwege reinigt die AWB. Stellenweise sind , wie
dargelegt, jedoch oder Anlieger*innen für die Reinigung von Gehwegen und auch Fahrbahnen
verantwortlich.
In Abbildung 9 ist der Anteil der Anliegerreinigung, der gebühren- und der
haushaltsfinanzierten Reinigung in Köln abgebildet. Die Informationen stammen aus dem
Reinigungskataster, welches derzeit erstellt wird.
In den einzelnen Stadtbezirken kann die Verteilung der Zuständigkeiten sehr unterschiedlich
sein. So ist im Bezirk Innenstadt die AWB mit rund 98% (Anzahl Fahrbahnen) und rund 69%
(Anzahl Gehwege) mit der Reinigung beauftragt. Im Bezirk Porz weicht dies stark ab: Hier sind
die Anlieger*innen mit rund 59% ( Anzahl Fahrbahnen) und r und 91% ( Anzahl Gehwege)
mehrheitlich verantwortlich.
Ähnlich unterschiedlich sind die Zustände in den Bezirken Chorweile und Nippes geregelt. In
Chorweiler werden knapp 63 % der Anzahl der Fahrbahnen und rund 88% der Gehwege von
Anlieger*innen gereinigt. In Nippes hingegen liegen nur 29% der Fahrbahnen und 31 % der
Gehwege in der Zuständigkeit der Anlieger*innen.
Diese Verteilung beruht auf der Anzahl der Straßen bzw. Gehwege im
Straßenreinigungsverzeichnis. Zukünftig wir d man diese auch als Flächenanteile mit dem
digitalen Reinigungskataster darstellen können. Derzeit werden die Straßen im Gegensatz zu
den Gehwegen unterrepräsentiert, da ihre Fläche größer ist. Dennoch ist zu bedenken, dass
Gehwege im Allgemeinen einen gr ößeren Reinigungsaufwand darstellen, da sie nur mit
Kleinkehrmaschinen oder manuell (besonders bei Stadtmobiliar) gereinigt werden können.
In Abbildung 9 ist der momentane Stand der erfassten Flächenanteile der verschiedenen
Reinigungszuständigkeiten dargestellt (Stand November 2022).
21
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass d er Großteil der Reinigungsleistung über die
Satzung stadtweit durch die AWB gereinigt (ca. 63%) wird, weitere 10 % werden durch die
AWB haushaltsfinanziert, im Auftrag für Amt 64, erbracht. Hier ist zu beachten, dass ein Ort
sowohl satzungsmäßig gereinigt werden und zusätzliche Reinigungsleistungen
haushaltsfinanziert erhalten kann.
Abbildung 8: Flächen-Anteil anlieger-, gebühren- und haushaltsfinanzierter Reinigung. Grundlage sind die Stand
November 2022 erfassten Daten im digitalen Reinigungskataster. Vollständig erfasst sind die Stadtbezirke 1,2, 3,
4, 8 und teilweise Bezirk 7. Somit sind zu diesem Zeitpunkt Köln -Nippes und Köln -Chorweiler nicht erfasst. Die
gesichteten Daten lassen darauf schließen, dass die nichterfassten Bezirke an der Gesamtverteilung keine große
Veränderung bewirken werden.
64,1%
20,2%
1,3%
0,2%
10,0%
1,0% 4,7%
Flächen-Anteil Anliegerreinigung, gebühren- und
haushaltsfinanzierter Reinigung in Köln
Gebührenfinanzierte Straßenreinigung
Anliegerreinigung
Satzungsgemäße Anliegerreinigung durch Amt 64
Anliegerreinigung in Fällen, in denen die Straße nicht im Straßenreinigungsverzeichnis
aufgeführt ist
Straßenreinigung außerhalb geschlossener Ortslage, und da wo kein Anlieger
herangezogen werden kann und andere Fälle
Andere Verträge
Ohne Zuordnung
22
3.1.1 Aufgaben und Zuständigkeiten der AWB
Die AWB erfüllt die Aufgaben der Stadt Köln und sorgt in dieser Rolle für die Umsetzung von
Reinigungsleistungen. Darüber hinaus ist die AWB – in den Bereichen, in denen sie aus
formalrechtlichen Gründen nicht selbst entscheiden darf - fachtechnischer Berater für
Reinigungsthemen und bereitet sämtliche von der Stadt Köln im Rahmen der Straßenreinigung
zu veranlassenden Maßnahmen,
insbesondere im Hinblick auf die jährlich zu erlassenden Satzungen inkl.
Gebührenbedarfsberechnungen,
Erstellung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung,
Anträge auf Gebührenerstattung, Widersprüche gegen Gebührenbescheide und
förmliche Widerspruchsbescheide der Stadt Köln nach der Straßenreinigungssatzung,
die Unterstützung der Stadt Köln im Rahmen von Klageverfahren gegen vorgena nnte
Anträge / Bescheide und
Vorlagen der Stadt Köln an deren Gremien vor.
Dies bedeutet, dass die AWB einen Großteil der Stadtreinigung (Die AWB reinigt 2023 jährlich
456.163 Frontkilometer im Rahmen der StrReinS) und des Winterdienstes in Köln in operativer
Umsetzung übernimmt. Dazu gehören unter anderem auch die Leerung der der rund 23.300
öffentlichen Papierkörbe, die Beseitigung von wilden Müllkippen, der Abtransport von
Laubhaufen im Herbst sowie die Reinigung der Toiletten und der Altglas - und städtischen
Altkleidercontainer-Standorten in der Stadt und in den Grünanlagen. Zudem stellt die AWB
kostenlose Tüten zur Beseitigung von Hundekot an mehr als 1.900 Papierkörben zur
Verfügung.
Die AWB reinigt die meisten Straßen und einen Teil der Gehwege. Zu einem nicht geringen
Teil sind jedoch Anlieger*innen für die Reinigung verantwortlich. Wer für die Reinigung
zuständig ist, ist in der Straßenreinigungssatzung und im StrReinverz festgelegt.
Die Satzungsreinigung dient insbesondere der Verkehrssicherung. Alles, was darüber
hinausgeht, z. B. ästhetische Reinigung, wird über den Haushalt finanziert (siehe oben).
Reinigungsleistungen (auch Satzungsleistungen), welche durch die Stadt als Anlieger in
erbracht werden müssen un d mit deren Durchführung sie die die AWB beauftragt hat, sind
ebenfalls haushaltsfinanziert.
Der gebührenfinanzierte über die satzungsgemäße Straßenreinigung regelt die Leistungen der
AWB zur Umsetzung der Satzung.
23
3.1.1.1. Leistungen über gebührenfinanzierte Verträge
3.1.1.1.1 Leistungen nach dem Vertrag über die satzungsgemäße Straßenreinigung
Im Rahmen der S traßenreinigungssatzung reinigt die AWB die öffentlichen Straßen, Wege
und Plätze auf dem Gebiet der Stadt Köln innerhalb geschlossener Ortslagen . Bei Bundes-,
und Landstraßen reinigt sie jedoch nur die Ortsdurchfahrten.
Die Leistung erbringt die AWB nur, soweit die Stadt Köln die Reinigungs - und
Winterwartungspflicht im Rahmen der Straßenreinigungssatzung nicht auf Dritte übertragen
hat.
Die satzungsgemäße Straßenreinigung umfasst
zwar auch die Beseitigung von Laub und Blüten,
Exkrementen, Papier, Zigarettenschachteln und
Wildkraut sowie Ansammlungen von
Zigarettenkippen und Kaugummi , jedoch ist hier
keine ästhetische Reinigung geschuldet. Nicht jeder
Kaugummifleck muss beseitigt werden, sondern erst
Ansammlungen solcher Flecken, weil sie das
Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigten. Zu
diesem Zweck ist die AWB vertraglich zur
sogenannten Intensivreinigung verpflichtet. Diese ist
über die Entgelte der AWB , gemäß dem GV -Str,
finanziert.
Außerhalb geschlossener Ort slagen muss die Stadt Köln als Straßenbaulastträger reinigen
und winterwarten. Da sich Abschnitte mit und ohne geschlossene Ortslage gerade in äußeren
Stadtteilen häufig abwechseln, tauschen das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 64) und
AWB aus Effizienzgründen Straßenabschnitte (Vermeidung von Leerfahrten). Hierbei gilt der
Tausch ausschließlich für Fahrbahnen.
Winterdienst wird als Ersatzleistung durch die AWB durchgeführt. Der Winterdienst wird nach
drei Prioritätsstufen durchgeführt. Wo Anlieger*innen für die Straßenreinigung zuständig sind,
sind sie auch für den Winterdienst verantwortlich.
Ersatzleistung bedeutet, dass anstelle der Straßenreinigung Winterdienst geleistet wird. Dies
erfolgt nach drei Planstufen. Diese Planstufen sind hierarchisch geordnet – Vorrang hat
Planstufe 1 –, so es unvermeidlich ist, dass Straßen der Planstufen 2 und 3 mitunter später
bedient werden können oder, falls Tauwetter einsetzt, gar nicht mehr bedient werden müssen.
Anliegende leisten ihren Winterdienst unabhängig von den Planstufen.
Die rechtliche Verkehrs- und damit Winterwartungspflicht gilt für den Zeitraum von 7.00 Uhr
(Schutz des morgendlichen Berufsverkehrs) bis 20.00 Uhr (Schutz des abendlichen
Berufsverkehrs bzw. Verkehrsaufkommens nach Geschäftsschließung); danach besteht keine
Verkehrssicherungs- und Winterwartungspflicht mehr. Außerhalb dieses Zeitraums kann zwar
eine vorbeugende Winterwartung in der Planstufe 1 erbracht werden, jedoch dient diese dem
Schutz des morgendlichen Berufsverkehrs; sie dient nicht dem Verkehr zwischen 20.00 Uhr
und 7.00 Uhr.
Ab 20.00 Uhr besteht keine Verkehrssicherungs- und Winterwartungspflicht mehr.
Satzungsgemäße Reinigung:
Laut Satzung beinhaltet die
Reinigung die Beseitigung von
Unrat, Verschmutzungen und
Wildkräutern, die die Hygiene oder
das Stadtbild nicht unerheblich
beeinträchtigen oder die eine
Gefährdung des Verkehrs
darstellen (siehe § 1 Abs. 2 Satz 1
StrReinS).
Satzungsgemäße Reinigung:
Laut Satzung beinhaltet die
Reinigung die Beseitigung von
Unrat, Verschmutzungen und
Wildkräutern, die die Hygiene oder
das Stadtbild nicht unerheblich
beeinträchtigen oder die eine
Gefährdung des Verkehrs
darstellen (siehe § 1 Abs. 2 Satz 1
StrReinS).
24
Als Ausnahme hierzu erbringt die AWB bei sogenannten Extremwetterlagen in der Planstufe 1
auch nach 20.00 Uhr Zeitpunkt Winterwartungsleistungen.
Folgende Leistungsbausteine sind darüber hinaus im GV-Str enthalten:
• Wildkrautbeseitigung
• Sicherheitsstreifen
• Schienenweggrundstücke (bestimmte Grundstücke, wie beispielsweise Flächen, die
sich zwischen dem Gleiskörper und einer Fahrbahn bzw. einem Gehweg befinden,
einzelne Zu - und Abfahrten von Gleisanlagen , deren Reinigung im Rahmen der
Straßenreinigungssatzung in der Verantwortung der Stadt Köln liegen)
• Zwischenreinigung (außerturnusmäßige Reinigung bei ungewöhnlich starken
Verschmutzungen, einschließlich der Leistung „ Mehr Spaß ohne Glas“ im Kölner
Karneval zur Minimierung von Glasbruch)
• Intensivreinigung (punktueller Entfernung von hartnäckiger Verschmutzungen, wie
zum Beispiel Ansammlungen von Kaugummiflecken, Vogelkot, Urin - und
Getränkeflecke, Abfälle im Straßenmobiliar, Ginkoblüten)
Die zu reinigende Flächen ergeben sich aus dem StrReinverz und den sonstigen Anlagen der
Straßenreinigungssatzung.
• Straßenbegleitgrün14
• Mittelalleen15
• Selbständige Radwege16
Reinigung des Straßenbegleitgrüns
Bei der Reinigung des Straßenbegleitgrüns besteht die Gefahr des Schredderns von Müll, da
Reinigungsleistungen der AWB und Grünpflegemaßnahmen des Amtes für Landschaftspflege
und Grünflächen einer unterschiedlichen Herangehensweise unterliegen. Die AWB reinigt das
Straßenbegleitgrün mit festgelegten Reinigungsrhythmen (6 x Jahr / 12 x Jahr). Das Amt für
Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67) hingegen pflegt die zugewiesenen Grünflächen
nach tatsächlichem und witterungsabhängigem Bedarf.
Wie beschrieben, arbeiten AWB und Amt 67 mit unterschiedlichen Systemen, die nicht zu
100% harmonisieren. Das führt dazu, dass witterungsbedingt häufiger vom Amt 67 gepflegt
als von der AWB gereinigt wird.
Das Amt teilt der AWB mit , wann und wo eine Grünfläche gemäht werden soll, sodass die
AWB im Vorfeld den Müll absammeln kann. Leider ist im Tagesgeschehen eine ideale
Feinabstimmung nicht immer möglich, weswegen es dazu kommen kann, dass trotz erbrachter
Reinigung durch die AWB in der Grünfläche vorhandener Müll durch die Mähfahrzeuge
14 Straßenreinigungssatzung, Anhang 1
15 Straßenreinigungssatzung, Anhang 4
16 Straßenreinigungssatzung, Anhang 5
25
zerkleinert wird. Diese problematischen Verunreinigungen sind danach nur mit viel Aufwand
zu beseitigen.
Als Ergebnis werden zusätzliche Reinigungen eingefordert. Diese zusätzlich geforderten
Reinigungen sind im Vertrag nicht abgedeckt und damit nicht finanziert, werden aber oft
trotzdem durch die AWB geleistet.
3.1.1.1.2 Vertrag über die satzungsgemäße Abfall-/ Wertstofferfassung und –entsorgung (GV-Abf)
Einige Leistungen sind im Vertrag über die satzungsgemäße Abfall-/ Wertstofferfassung und
–entsorgung (GV-Abf) geregelt. Deren Finanzierung ergibt sich aus den Abfallgebühren.
Hierzu zählen:
Bereitstellung, Unterhaltung und Entleerung der Papierkörbe
Es handelt sich um Papierkörbe mit und ohne Hundekottütenspender und der Unterflurbehälter
und Grillaschebehälter in Grünanlagen. Im Stadtgebiet gibt es rund 23.300 Papierkörbe, von
denen 1.930 mit Hundekottütenspender ausgestattet sind.
Beseitigung von Littering
Die Stadt Köln hat die Pflicht illegale Müllablagerungen (Zur Info: Illegale Müllablagerungen
und Littering werden im Rahmen des Status Quo -Berichts synonym verwendet) auf den der
Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken, sofern kein *e Verursacher*innen bekannt ist, zu
beseitigen und hat die AWB mit der Erfüllung dieser Pflicht beauftragt . Der Allgemeinheit
zugänglich sind auch. Privatgrundstücke, bei denen nicht die Möglichkeit besteht, diese für die
Öffentlichkeit abzugrenzen, fallen auch unter den Vertrag.
Zum Thema Littering gibt es im Rahmen des GV-Abf unter anderem folgende Leistungen:
o Ad-Hoc Beseitigung von illegalen Müllablagerungen (Littering) erfolgen aufgrund
eingehender Meldungen, z.B. über den AWB-Kundenservice, der AWB App bzw.
der städtischen „Sag’s Uns“ -App als auch über AWB -interne Meldungen . Die
Beseitigung von illegal abgelagerten Sperrmüll und Schrotträder gehört ebenfalls
zur Ad-Hoc Beseitigung.
Pro Jahr finden über 19.000 Littering-Einsätze (Stand 2022) statt.
o Die Entmüllung von Grünanlagen und auf Spielplätze n erfolgt über die
Littering-Leistungen im Rahmen des GV-Abf. Die betreffenden Grünanlagen und
Spielplätze sind im GV -Abf aufgeführt. Sofern die Sammlung anderen obliegt
(Forstamt innerhalb Wälder) , stellt die AWB Sammelgefäße zur Verfügung. Im
Sommer findet die Erfassung einmal unter der Woche von Montag bis Freitag statt.
Derzeit werden 926 Grünanlagen und 669 Spielplätze betreut.
o Bei der Picknick-Reinigung werden derzeit 57 Flächen, die im GV-Abf definiert
sind, immer am Wochenende (samstags, sonntags und feiertags) bei guter
Witterung gereinigt.
o Täglich zu entmüllende Flächen sind ebenfalls definiert, derzeit handelt es sich
um vier Flächen (Grünanlage Kaiser-Wilhelm-Ring, Grünanlage Kennedy Ufer Süd
Rheinboulevard, Spielplatz Im Stavenhof, Grünanlage Yitzhak-Rabin-Platz).
26
o Ergänzend zu den oben definierten Flächen gibt es weitere Flächen, sogenannte
„Sonstige Flächen“, welche im GV -Abf festgelegt sind . Hierbei handelt es sich
um Flächen, zu denen gefahrlos hinzukommen ist und wo eine regelmäßige
Bedarfsreinigung unverhältnismäßig wäre. Stattdessen werden diese Orte
regelmäßig abgefahren, um dann bei Bedarf eine Reinigung durchzuführen. Dabei
können grundsätzlich alle Freiflächen gereinigt werden, deren Betreten Personen
ungehindert, tatsächlich möglich und erlaubt ist. Dazu gehör en durch
Niedrigwasser freigegebene Flächen des Rheinbetts, die praktisch die
angrenzenden Grünflächen erweitern. Nicht dazu gehört jedoch die Reinigung
nach Hochwasser, die über den Haushalt über das Amt 64 finanziert.
o Das Handlungsprogramm Littering bündelt verschiedene Maßnahmen gegen
Littering. Unter anderem zählen dazu:
Grafische Optimierung von Unterflurbehälter -Standorten zur Stärkung
der Auffälligkeit (Pilotprojekt am Aachener Weiher)
Pädagogische Präventivarbeit in Kitas und Schulen
Flaggenaktion zur Sensibilisierung auf wilden Müll
Faktenbasierte Schockkampagne „Littering“
Ausbau öffentlicher Papierkörbe
Vernetzungsplattform für ehrenamtliche Müll entsorgung („Kölle
Putzmunter“-Web-Auftritt)
...
Services der Mülldetektive
Die Mülldetektive der AWB arbeiten eng mit verschiedenen städtischen Ämtern (z. B. Amt für
öffentliche Ordnung, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, U mwelt- und
Verbraucherschutzamt, allen Bürgerämter, Polizei) zusammen. Zu diesem Zweck wurde ein
„Runder Tisch Littering“ gebildet.
Sie betreiben Netzwerkpflege und leisten öffentlichkeitswirksam Präventivarbeit (durch
gezielte Ansprache potenzieller Verursacher, Informationsstände) und initiieren das Einleiten
von Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Abfallberatung zu allen abfallwirtschaftlichen Belangen
Kundenservice, Vertrieb , Unternehmenskommunikation und pädagogische
Beratungsangebote beraten auf verschiedenen Kanälen und in verschiedenen Formaten zu
allen abfallwirtschaftlichen Belangen (Siehe auch Kapitel 3.1.1.3. ).
Hierunter zählen unter anderem auch die Aktion „Kölle Putzmunter“ (Saubermachaktionen),
die Grill -Scouts (Aufklärung und Unterstützung bei Pick -Nick- und Grillabfällen in
Grünanlagen).
27
Sperrmüllabholung
Die Sperrmüllabholung findet nach vorheriger Anmeldung im Holsystem statt;.die Abholung ist
mit der Abfallgebühr abgegolten, d.h. für die Abholung fallen keine gesonderten Gebühren an.
Zusätzlich kann Sperrmüll im Bringsystem kostenlos über die an den Wertstoff -Centern
entsorgt abgegeben werden. Diese Möglichkeiten werden von den Kölner Bürger*innen stark
genutzt.
Dass für die Abholung bzw. Abgabe keine gesonderten Gebühren anfallen, stellt einen starken
Anreiz dar, Sperrmüll der Stadt Köln bzw. der AWB zu überlassen, anstatt ihn illegal zu
entsorgen.
Kostenlose Grünschnittabholung
Die Grünschnittabholung findet nach vorheriger Anmeldung zweimal jährlich statt. Die
Abholung ist mit der Gebühr abgegolten.
Weihnachtsbaumabholung
Die Weihnachtsbaumabholung findet im Januar statt. Die Abholung ist mit der Abfallgebühr
abgegolten. Die Bäume werden mit zur Biomüllabholung gestellt, bzw. mit zum Restmüll, wenn
keine Biotonn e vorhanden ist. Zusätzlich gibt es im ganzen Stadtgebiet rund 130
Sammelstellen, wo Bürger*innen die Weihnachtsbäume hinbringen können.
Qualitätsverbesserung in den Bezirken
Das AWB-Pilotprojekt „Qualitätsverbesserung in den Bezirken: Porz“ im Jahr 2022 hatte zum
Ziel, mit zusätzlichen Teams außerhalb beauftragter Leistungen zusätzlich flexibel
Papierkörbe zu leeren und in definierten Hotspots zusätzliche und intensivere
Reinigungsleistungen durchzuführen. Auch wurden Anlieger*innen über eine Plakat - und
Flyer-Kampagne über ihre Verantwortung zur Sauberkeit und Reinigung informiert.
Aufgrund der bisherigen Ergebnisse wird diese Aktivität 2023 durch die Stadt Köln finanziert
fortgeführt. Die Maßnahme wird dabei von Porz auf das rechtsrheinische Köln ausgewei tet
und mit den gleichen Ressourcen durchgeführt. Die Leistungen sind ab 2023
gebührenfinanziert. (Näheres zum Pilotprojekt in Kapitel 4.3.3)
Uferbereiche des Rheins
Der Bereich unterhalb der Mittelwasserlinie gehört zum Gewässer und nicht zum Ufer, so dass
er kein der Allgemeinheit zugängliches Grundstück darstellt. Die Uferbereiche des Rheins
stellen ebenfalls zusätzliche Reinigungsanforderung en dar. Dementsprechend ist dieser
Bereich dem Wasserschifffahrtsamt als Wasserstraße zuzurechnen.
Die Stadt Köln hat im im (GV -Abf) mit der AWB vereinbart, dass die Beseitigung von
Müllablagerungen bei Niedrigwasser dort erfolgt, wenn der Rhein und die fr eiwerdenden
Bereiche an eine Grünanlage grenzen. Das bedeutet, dass die Grünflächenreinigung auf die
Bereiche sukzessive ausgeweitet wird, die sicher (gemäß Arbeitsschutz) erreichbar sind und
die nicht im Wasser liegen.
Damit sind in der Regel die meisten Bereiche bei Niedrigwasser abgedeckt. AWB und das Amt
64 prüfen derzeit, ob es weitere so genannte „Weiße Flecken“ in der bestehenden
28
Beauftragung gibt. Für diesen Fall wird eine mögliche Lösung bei Niedrigwasser angestrebt,
sofern diese Bereiche sicher durch die Mitarbeiter*innen der AWB erreicht werden können.
3.1.1.1.3 Betrieb und Ausbau des Toilettenkonzepts
Die Stadt Köln hat die AWB mit der Errichtung und dem Betrieb öffentlicher Toiletten außerhalb
öffentlicher Gebäude und Friedhöfe haushaltsfinanziert beauftragt. Grundlage ist ein
Ratsbeschluss vom 17. Dezember 2013 (2594/2013) über das vo n der AWB und der
Stadtverwaltung erarbeitete „Strategiepapier für ein ganzheitliches Toilettenkonzept in Köln“.
Im September 2014 erfolgte die Beauftragung der AWB über das Amt für Brücken und
Stadtbahnbau (Amt 69). Heute ist VIII/3 Vertragspartnerin der AWB für das Toilettenkonzept.
Ziel ist die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Toiletten auf öffentlichen Flächen im
Stadtgebiet. Hierbei soll besonders auf eine barrierefreie und geschlechtergerechte
Umsetzung geachtet werden. Die Bereitstellung von hochwertigen Toiletten im Stadtgebiet ist
ein wichtiger Beitrag zur Stadtsauberkeit, da Wildurinieren und Fäkalien im öffentlichen Raum
reduziert und vermieden werden können.
Mit dem Stand 31. Dezember 2022 stehen insgesamt 121 von der Stadt Köln und der AWB
betriebene öffentliche Toiletten zur Verfügung . Hiervon sind rund 90 Toiletten dem
Toilettenkonzept zuzuordnen und davon mehr als 30 sind Toiletten in Gastronomie und
Hotellerie, die auch für Nicht -Kund*innen durch das Toilettenkonzept geöffnet werden
(HappyToilet). Das Angebot steigt stetig.
0
20
40
60
80
100
120
140
Öffentliche Toiletten in Köln: Funktion
Gesamtzahl Toiletten, davon:
barrierefreie Toiletten
City WC mit kostenfreiem
Urinal
City WC mit kostenfreiem
Universal WC
24/7 geöffnet
generell kostenpflichtig bis auf
CBF Schlüsselnutzer
Abbildung 10: Öffentliche Toiletten in Köln nach ihrer Funktion. Stand: Januar 2023
davon Gesamt
29
3.1.1.2. Haushaltsfinanzierte Verträge, im Auftrag des Amtes für Verkehrsmanagement
(Amt 64)
Zur nachhaltigen Verbesserung der Sauberkeit und koordinierten Durchführung der
Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet sind ergänzende Leistungen, d ie zusätzlich zur
satzungsgemäßen Straßenreinigung und Abfall-/ Wertstofferfassung und -entsorgung erbracht
werden, im “Vertrag über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet” zusammengefasst.
Die Stadt Köln und die AWB haben die se haushaltsfinanzierte Reinigung des öffentlichen
Raumes unter dem Titel „Sauberes Köln“ vereinbart. Raumdeckende Reinigungen werden
ebenfalls durch die AWB durchgeführt.
Sowohl die Stadt Köln als auch die AWB bringen laufend ihr Wissen ein und nehmen bei
Bedarf Optimierungen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit vor. Hierzu gehört neben der
Definition von Leistungsbereichen, der Weiterentwicklung eines Beschwerde - und
Qualitätsmanagements sowie der operativen Leistungsdurchführung auch der Aufbau eines
IT-gestützten Reinigungskataster bzw. Informationssystems, um den Bestrebungen der Stadt
Köln hinsichtlich Digitalisierung Rechnung zu tragen (Siehe Kapitel 6).
Die Reinigungsleistungen, für die die Stadt Köln (Amt 64) die AWB mit der Durchführung
beauftragt hat, sind in den Anlagen des Vertrags aufgeführt:
1. Entfernung von Graffiti und Farbschmierereien auf Objekten der Stadt Köln
2. Raumdeckende Reinigung von öffentlichen Flächen
3. Reinigung von Ingenieurbauwerken
4. Reinigung von Veranstaltungen
5. Einzelleistungen
Im Folgenden werden diese Reinigungsleisten genauer ausgeführt.
1. Entfernung von Graffiti und Farbschmierereien auf Objekten der Stadt Köln
Die AWB übernimmt die re gelmäßige Entfernung von Graffiti und Farbschmierereien auf
Flächen von städtischen Objekten. Hierzu zählen vor allem mechanische und chemische
Reinigungsverfahren und das Überstreichen der verunreinigten Flächen. Bei besonders
häufig besprühten Bereichen wird eine Prophylaxeschicht angebracht. Vorbereitende
Maßnahmen, wie Freischneiden, Müll entfernen und benötigte Gerüste, werden ebenfalls
durch die AWB erbracht. Laut Vertrag erfolgen die Meldungen über standardisierte
Meldebögen an die KASA-Geschäftsstelle (Kölner Anti-Spray Aktion - Geschäftsstelle) der
AWB.
2. Raumdeckende Reinigung von öffentlichen Flächen
a. Reinigung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätze
Es gibt in Köln Straßen, Wege und Plätze, die nicht unter die
Straßenreinigungssatzung und für die daher Reinigungspflicht beim Amt 64 liegt.
Hierbei handelt es sich z.B. um Straßen, die nach dem Straßenreinigungsgesetz
NRW nicht zu reinigen sind. Ein Beispiel ist der Deutzer Ring von Deutz -Kalker-
Straße bis Severinsbrücke. Es handelt sich um eine Bundesstraße, die zwar als
Ortsdurchfahrt festgesetzt ist, sich aber nicht innerhalb der geschlossenen Ortslage
befindet. Daher ist im Umkehrschluss zu § 1 StrReinG NRW die Stadt Köln als
30
Straßenbaulastträger zuständig, Die AWB führt die Reinigung dieser Flächen im
Auftrag des Amtes 64 durch.
b. Anliegerreinigung für städtische Dienststellen
Die AWB führt die Anliegerreinigung für städtische Dienststellen durch, wie
beispielsweise für das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen sowie für das
Amt für Kinder, Jugend und Familie (z. B. Kitas). Winterdienstleistungen hingegen
werden nicht übernommen.
c. Reinigung von Sonderflächen
Hierunter fallen Flächen, die nicht im StrReinverz aufgeführt sind und deren
Reinigung trotzdem durch die AWB durchgeführt werden. Es handelt sich dabei
i.d.R. um nicht gewidmete Platzflächen Die hier aufgeführten Flächen sind zum
größten Teil im Innenstadtbereich, wie beispielsweise der Eisenmarkt.
Winterdienstleistungen erfolgen als Ersatzleistungen.
d. Reinigung des Internationalen Bereichs
Zusätzlich zu der satzungsgemäßen Reinigung führt die AWB Maßnahmen zur
Erhöhung der Sauberkeit in Bereichen von besonderem Interesse ( Siehe
Bedeutungsplan im Gestaltungshandbuch der Stadt Köln Internationaler Bereich,
Kapitel 2.6.2) durch. Hierunter fallen beispielsweise eine Permanentreinigung und
Intensivreinigungen. Winterdienstleistungen erfolgen als Ersatzleistungen.
Reinigung im Umfeld des Kölner Doms
Die AWB führt neben der satzungsgemäßen Reinigung Zusatzmaßnahmen zur
Erhöhung der Sauberkeit im Umfeld des Kölner Domes durch , die über die
satzungsmäßige Reinigungsleistung hinausgehen und mit diesen abgestimmt
sind. Dies umfasst unter anderem eine tägliche erweiterte Permanentreinigung
auf bestimmten Teilstücken des Domumfeldes, eine tägliche Nassre inigung in
Schwerpunktbereichen und regelmäßige Intensivreinigungen.
Reinigung des Rheinboulevards
Der Boulevard sowie der Panoramaweg befinden sich in der Zuständigkeit des
Amtes für Straßen- und Radwegebau (Amt 66). Die Ufertreppe sowie der untere
Uferweg werden vom Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69)
betreut.
Offiziell ist der Boulevard eine Grünfläche, wodurch das Aufsammeln von
Streumüll über den GV-Abf abgedeckt ist. Von April bis Oktober wird
haushaltsfinanziert täglich eine Permanentreinigung durchgeführt. Die Leistung
findet auf dem unteren Uferweg, der Treppe, dem Panoram aweg und dem
Boulevard sowie auf dessen Zuwegen statt. Regelmäßig wird zudem eine
Intensivreinigung des unteren Uferweges und der Treppe statt. Zusätzliche
Reinigungen werden nach Bedarf durchgeführt.
Reinigung der Ringe
Die AWB führt auf definierten Fläc hen im Bereich der Kölner Ringe auf den
Straßen Theodor -Heuss-Ring, Ebertplatz, Hansaring, Kaiser -Wilhelm-
31
Ring,Hohenzollernring, Habsburgerring, Hohenstaufenring, Barbarossaplatz,
Salierring, Sachsenring, Karolingerring sowie Ubierring über die
Satzungsleistungen hinausgehende und darauf abgestimmte Leistungen wie
Nass- und Intensivreinigungen (insb. Kaugummientfernung), Nachtreinigung
und die stetige Beseitigung von Aufklebern und Graffiti durch. Das Ziel ist es, in
diesem hoch frequentierten Be reich durch die zusätzlichen Leistungen mehr
Aufenthaltsqualität zu schaffen. Stand heute wird die Leistung in einem Bereich
zwischen Rudolfplatz und Friesenplatz erbracht.
Reinigung Rathausumfeld
Im Rathausumfeld werden von April bis Oktober täglich Nass reinigungen
durchgeführt und von November bis März dreimal wöchentlich nach Bedarf,
wovon eine Reinigung durch die Satzung abgedeckt ist. Monatliche
Intensivreinigungen finden am Theo -Burauen-Platz, dem Rathausplatz, der
Treppe Alter Markt und der Portalgasse statt.
e. Städtisches Mobiliar
Die AWB führt Reinigungen des städtischen Mobiliars durch. Hierbei werden
insbesondere Aufkleber und Schmierereien entfernt. In diesem Zusammenhang
werden außerdem die entfernten Aufkleber und Schmierereien statistisch
dokumentiert.
f. Reinigung von Entwässerungseinrichtungen
Aufgrund besonderer Umstände bzw. Bauweisen werden Entwässerungsrinnen
der Stadtentwässerungsbetriebe teilweise von der AWB gereinigt. Hier handelt es
sich um sogenannte Schlitzrinnen. Die Beauftragung erfolgt durch das Amt 64.
3. Reinigung von Ingenieurbauwerken
Die AWB reinigt die Wandflächen der Tunnelanlagen und Zufahrtsrampen. Die Reinigung
erfolgt je Tunnel mindestens einmal jährlich, kann bei Bedarf und bei Nicht- Ausschöpfung
des Budgets auch häufiger erfolgen. Die Reinigung wird in der Nachtschicht durchgeführt,
jedoch nicht während des Winterdienstzeitraums vom 01. November bis 31.März. Die
konkreten Termine werden im Vorfeld mit der Stadt abgestimmt, damit es keine
Überschneidungen mit Veranstaltungen oder Bau- bzw. Wartungsarbeiten gibt. Im Vorfeld
werden alle notwendigen Genehmigungen durch die AWB eingeholt.
4. Reinigung nach Veranstaltungen
Im Vertrag über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet ist die Reinigungsleistung
nach bestimmten Veranstaltungen festgelegt:
a. Karnevalsveranstaltungen
Betreffende Karnevalsveranstaltungen sind im Vertrag aufgelistet.
b. Reinigung der Wochenmärkte nach Wochenmarktveranstaltungen
Bei bestimmten Wochenmärkten besteht trotz Reinigungspflicht der
Marktbeschicker ein erhöhter Reinigungsbedarf. Um diesem Bedarf gerecht zu
32
werden, sind zusätzliche Reinigungsleistungen über diesen Vertrag beauftragt. Die
Sammlung, der Transport und die Entsorgung der Marktabfälle ist nicht Teil der
Leistung.
c. Demonstrationen
Die AWB reinigt im Nachgang von Demonstrationen und entsorgt den dabei
aufkommenden Abfall. Hierbei werden alle von der Demonstration betrof fenen
Bereiche (Laufstrecke, Zuwegungen und Kundgebungsfläche) gereinigt.
5. Einzelleistungen
Einzelleistungen sind Reinigungsleistungen , die zur Stadtsauberkeit beitragen und nicht
bereits über die anderen Anlagen des Vertrags über die Reinigungsleistungen im Kölner
Stadtgebiet oder über die Grundverträge abgedeckt sind. Sie betreffen immer den
öffentlich zugänglichen Raum. Die Leistungen erfolgen auf Anforderung vom Amt 64. Vor
Beauftragung durch das Amt 64 erfolgt ein separates Angebot inkl. einer Kostenschätzung.
Die Abrechnung erfolgt anschließend nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der
rabattierten und testierten Stundensätze. Leistungen, die private Flächen betreffen,
bleiben weiterhin in Zuständigkeit der einzelnen Ämter. Dies betrifft z. B. Schulhöfe oder
Betriebshöfe.
Im Vertrag ist ebenfalls der Umfang und Inhalt der Leistung angegeben. Die Reinigung erfolgt
grundsätzlich nach den Reinigungsstandards des GV-StrR und der StrRS. Soweit zutreffend,
orientiert sich die Reinigungsleistung zusätzlich an dem Gestaltungshandbuch der Stadt Köln.
Reinigung nach Großveranstaltungen
Die AWB betreut verschiedenste Veranstaltungen mit unterschiedlich komplexen
Dienstleistungen. Sie reichen von der Bereitstellung von Eventtonnen bis zur Planung von
komplexen Reinigungskonzepten. Die Kundschaft reicht von kleinen Straßenfesten bis hin zu
Großveranstaltungen. Hier handelt es sich, je nach Veranstaltung, um haushaltsfinanzierte
Leistungen oder um privatwirtschaftliche Dienstleistungen oder.
Die größte n städtischen Veranstaltungen finden im Rahmen des Kölner Karneval s statt.
Darüber hinaus gibt es große private Events wie der Marathon , die GamesCom, der
Christopher-Street-Day (CSD).
Karnevalsveranstaltungen, die über den Haushalt finanziert werden, sind im Vert rag
aufgelistet. Bei der haushaltsfinanzierten Leistung werden über den regulären
Reinigungsauftrag hinaus durch das Amt für öffentliche Ordnung Sonderreinigungen an den
Hotspots in der Innenstadt beauftragt und im Rahmen des Karnevalskonzeptes der Stadt Köln
ausgeweitet. Die Abrechnung erfolgt über das Amt 64. Zusätzliche Eventtonnen in den
bekannten Feierbereichen (Zülpicher Straße und Innenstadt) werden aufgestellt und
zusätzliches Personal kümmert sich um die Leerungen während der
Hauptveranstaltungszeiten. Außerdem werden zusätzliche mobile Toiletten aufgestellt.
Darüber hinaus werden im Auftrag der Stadt Köln für die Gemeinnützige Gesellschaft des
Kölner Karnevals durch die AWB zusätzliche Reinigungsleistungen im Rahmen des Vertrags
über Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet durchgeführt (z. B. Reinigungsleistungen
nach Karnevalsumzügen, Sand für den Rosenmontagszug, Außerordentlicher
33
Reinigungseinsatz auf dem Heumarkt an Weiberfastnacht, Reinigung u nd Winterdienst an
bzw. auf Tribünen).
Zusätzlich gibt es die Maßnahme „Mehr Spaß ohne Glas“, welche gebührenfinanziert wird und
die Bereitstellung von Plastikbechern in bestimmten öffentlichen Bereichen (freiwillige und
verpflichtende Glasverbotszonen) durch die AWB umfasst.
Karnevalsleistungen finden sowohl am 11.11 als auch in der Woche des Straßenkarnevals
statt und umfassen Straßen, Plätze Gehwege und Grünanlagen.
Weiter gibt es zahlrieche große Events, die von der AWB betreut werden, die jedoch durch
private Veranstalter finanziert sind. Die AWB arbeitet seit Jahren mit dem Marathon
zusammen und unterstützt vor, während und nach der Veranstaltung mit einer Vielzahl an
Reinigungsleistungen. Hierbei handelt es sich um privatwirtschaftliche Leistungen, bei denen
jedoch auch ein großes städtisches Interesse besteht. Hierzu zählen u.a. die Vorreinigung des
Startbereichs sowie die Reinigung der Laufstrecke und des Zielbereichs nach Beendigung der
Veranstaltung. Des Weiteren stellt die AWB auf dem Neumarkt ei nen WC -Container zur
Verfügung. Seit 2022 wurde besonderer Wert auf eine nachhaltige Veranstaltung gelegt, so
dass neben der Trennung der Abfälle an den Entsorgungsstationen auch vorrangig
Elektrofahrzeuge der AWB eingesetzt wurden. Insgesamt sind am Marathonwochenende
knapp 40 Fahrzeuge und 50 S traßenreiniger*innen unterwegs, die gemeinsam für die
Sauberkeit der Stadt im Einsatz sind. Gemeinsam mit den Veranstalter*innen des Marathons
sollen die Themen Reinigung und Abfallentsorgung unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit
weiter optimiert und zukunft sorientiert aufgestellt werden. Der Vert rag ist bis 2026
abgeschlossen.
Beim Christopher Street Day (CSD) unterstützt die AWB die Stadt Köln sowie die
Veranstaltenden bei der Reinigung der Demo - sowie Veranstaltungsfläche. Da der CSD
sowohl aus einer Demo wie auch aus einem Straßenfest besteht, wird ein Teil der Leistung
der AWB über Vertrag den über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet
(Demonstration) und ein Teil durch die Veranstaltenden (Straßenfest) finanziert.
Für den Umzug werden im Vorfeld Fahrräder von der Strecke entfernt. Ebenfalls wird der
Zugweg während der Demo begleitet und im Nachgang gereinigt. Die Reinigung des
Neumarktes nach der Abschlusskundgebung und die Entsorgung der Abfälle gehört ebenfalls
zum Leistungsumfang der AWB.
Für das privatwirtschaftliche CSD-Straßenfest erbringt die AWB umfangreiche Reinigungs-
und Entsorgungs leistungen im Vorfeld der Veranstaltung sowie Nachreinigungen an allen
Veranstaltungstagen. Ebenfalls erfolgt die Endreinigung der Veranstaltungsfläche sowie der
Zuwege durch die AWB. Zur Unterstützung der Reinigung werden auf der
Veranstaltungsfläche 100 Eventtonnen aufgestellt und von der AWB bewirtschaftet.
Neben Leistungen der Reinigung und Abfallentsorgung werden für den CSD
privatwirtschaftlich zusätzlich insgesamt 9 Toilettencontainer bzw. -anhänger und weitere
Mobile Toiletten und Urinalsterne zur Verfügung gestellt.
Die Zusammenarbeit ist bereits jetzt für die Zukunft ausgerichtet, so dass gemeinsam
Optimierungen wie beispielsweise. die Entsorgung von Glas flaschen, für die kommenden
Jahre geplant sind.
34
3.1.1.3. Sensibilisierungsmaßnahmen
Die AWB ist als kommunales Unternehmen zur Aufklärungs -, Sensibilisierungs - und
Präventivmaßnahmen verpflichtet. Die Abfallberatungspflicht ergibt sich aus dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz17. Weiter sind Beratungs - und Serviceleistungen (sowohl für
Bürger*innen und die Stadt) im GV-Abf festgelegt.
Die AWB unterstützt außerdem die Stadt Köln bei ihren gesetzlichen Informations - und
Unterrichtungspflichten. Sie berät außerdem in allen Belangen der Sauberkeit des Stadtbildes
und übernimmt die Öffentlichkeitsarbeit.
Die AWB sensibilisiert Kölner*innen aller Altersgruppen für Themen rund um Abfall und
Stadtsauberkeit. Neben Abfallvermeidung und Wertstofftrennung liegt dabei ein Schwerpunkt
auf den Themen Stadtsauberkeit und Littering. Um die verschiedenen Zielgruppen zu
erreichen, werden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt.
Botschaften zur Stadtsauberkeit verbreitet die AWB über die Homepage, Posts und Stories
auf Social-Media (Facebook18, Instagram 19, Twitter 20), Videos auf dem eigenen YouTube21-
Kanal sowie Pressemitteilungen. Außerdem wird das Thema in redaktionellen Beträgen in
Vereins- und Veedelszeitungen aufgegriffen.
Pädagogische Beratungsangebote und Umweltbildungsaktionen
Die AWB bietet für alle Kölner*innen pädagogische Beratungsangebote und
Umweltbildungsaktionen an. Ziel der Präventivarbeit und Sensibilisie rung ist es, durch
zielgruppenspezifische Angebote zu den Themen Abf allvermeidung, Wertstofftrennung und
Stadtsauberkeit das Umweltbewuss tsein und die Verantwortung für das eigene direkte
Lebensumfeld zu schärfen. Das Team ist im gesamten Kölner Stadtgebiet mit Vorträgen, Info-
Veranstaltungen, Diskussionsrunden und Beratungen in Kitas, Schu len, Ve reinen und
Institutionen tätig. Zudem werden Führung en über die Betriebshöfe in Ehrenfeld und Kalk
angeboten. Der persönliche Kontakt fördert soziales Engagement, Interesse für Umwelt- und
Ressourcenschutz und umweltgerechtes Verhalten der jeweiligen Zielgruppe. Netzwerkarbeit
in den einzelnen Veedeln und mit verschiedenen Institutionen und Vereinen ist wichtiger
Bestandteil der Beratungsarbeit.
Üblicherweise werden vom Beratungsteam jährlich rund 680 Beratungen/ Aktionen und 280
Betriebshofführungen durchg eführt und dabei rund 9.000 Erwachsene und 20.000 Kinder
erreicht.
Kölle putzmunter
Im Rahmen der Mitmach-Aktion „Kölle putzmunter“ haben alle Kölner*innen seit über 20
Jahren die Möglichkeit, sich aktiv für ein sauberes Veedel einzusetzen. Die Aktion sol l das
Thema Sauberkeit öffentlicher Flächen s tärker im Bewusstsein der Bürger*innen verankern
und aufzeigen, dass jede*r mitverantwortlich ist, das eigene Lebensumfeld sauber zu halten.
Folgende Partner*innen unterstützen die Aktion : Stadt Köln, AWB Köln, AVG Köln, Kölner
Express, Duale Systeme Deutschland – „Grüner Punkt“ GmbH & Co. KG. Die AWB übernimmt
17 KrWG § 33
18 https://www.facebook.com/awbkoeln
19 https://www.instagram.com/awbkoeln
20 https://twitter.com/awbkoeln_info
21 https://www.youtube.com/user/AWBKoeln
35
die Koordination und Logistik der ganzjährigen Aktion: Anmeldung, kostenfreie Ausgabe von
Handschuhen und Abfallsäcken , Ausleihe von Müllzangen und die kostenlose Abfuhr und
Entsorgung des gesammelten Abfalls. Die Teilnehmenden – ob Einzelpersonen,
Nachbarschaften, Kitagruppen, Schulklassen oder Vereine, bestimmen selbst, wann, wo und
wie lange eine Saubermachaktion stattfinden soll und melden sich über die Homepage der
AWB an. Dort können auch Mitmachende geworben und Bilder der Aktionen hochgeladen
werden. In 2022 fanden mehr als 480 Sammelaktionen mit rund 16.600 Teilnehmenden statt.
Grill-Scouts
In den Sommermonaten verlagern sich Freizeitaktivitäten imm er stärker in den öffentlichen
Raum, insbesondere in die Grünanlagen. Seit dem Jahr 2011 setzt die AWB daher sogenannte
„Grill-Scouts“ ein, die auf die fachgerechte Entsorgung von Abfällen hinweisen. Sie informieren
die Besucher*innen über nächstgelegene Asche- und Abfallbehälter und verteilen Abfallsäcke
für die Picknickabfälle, die „After -Grill-Bügel“. Die Menschen sollen hierdurch stärker
eingebunden werden, die Parkanlagen sauber und attraktiv zu halten. Dabei stehen die
Grünanlagen am Aachener und Decksteiner Weiher, der Beethovenpark, der Volksgarten, der
Vorgebirgspark, die Poller Wiesen, die Rodenkirchener Riviera, der Klingelpützpark, der
Blücherpark und der Olof-Palme-Park im Fokus der Aktivitäten.
Mülldetektive
Die Mülldetektive der AWB sind besonders an Orten mit Littering-Problematik im Einsatz und
versuchen die Verursacher*innen von wilden Müllablagerungen zu finden. Zudem gehen sie
Meldungen von Bürger*innen zu Wildem Müll nach. Sie arbeiten eng mit verschiedenen
städtischen Ämtern (z. B. Amt für öffentliche Ordnung, Amt für Liegenschaften, Vermessung
und Kataster, Umwelt - und Verbraucherschutzamt, allen Bürgerämtern, Polizei) zus ammen
und nehmen am „Runder Tisch Littering“ teil.
Der Schwerpunkt liegt aber darin, präventiv auf die Entsorgungswege hinzuwiesen. Dazu
führen die Mitarbeiter *innen Beratungsangebote durch, besuchen Veranstaltungen von
Bürgervereinen und Nachbarschafts- und Stadtteilfeste und nehmen Kontakt zu den Vereinen
und Institutionen in den verschiedenen Veedeln auf.
Pressemitteilungen
Die AWB weißt regelmäßig in Pressemitteilung auf die jeweiligen Anliegerverpflichtungen
hin. Beispielsweise zur Laubbeseitigung oder zum Winterdienst.
AWB-Webseite
Auf der AWB-Webseite (www.awb-koeln.de) befinden sich viele Angebote und Informationen
zur Stadtsauberkeit in Köln. Kölner Bürger*innen können z. B. einfach Wilde n Müll / Littering
melden oder Informationen zur Reinigungszuständigkeit erhalten. Darüber hinaus informiert
die Online-Abfrage über die durchgeführte Reinigungsleistung durch die AWB.
Ein weiteres Angebot ist eine Übersichtskarte für Hundekottütenspender.
Ebenso stehen für die Beseitigung von Laub und für den Winter zahlreiche Angebote, wie
bspw. die Online -Abfrage zum Winterdienst, die Auskunft über die Räum - und
Streuzuständigkeit, zur Verfügung.
36
AWB App
Die AWB App22 bietet den Kölner Bürger*innen versc hiedene Services zur Stadtsauberkeit,
so kann z. B. direkt aus der App heraus eine Wilde -Müll-Meldung an die AWB gesendet
werden oder es können Standorte verschiedener Entsorgungsangebote mit direkter
Routennavigation gesucht werden. Darüber hinaus werden Services wie Benachrichtigungen
über Abfuhrtermine angeboten.
Social-Media-Kommunikation
Im Zuge der Social-Media-Kommunikation informiert die AWB auf den Social-Media-Kanälen
Instagram, Facebook und Twitter über Neuigkeiten sowie die Leistungen des Unternehmens,
gibt Tipps für einen nachhaltigen Alltag und sensibilisiert zu Themen der Stadtsauberkeit. Im
aktiven Bürgerdialog bietet die AWB eine Plattform zur Meldung von Littering -Missständen in
Köln mit zeitnaher Bearbeitung. Zudem findet in Social-Media die Vernetzung und die
Zusammenarbeit mit meinungsbildenden Kölner Bürger*innen, Vereinen und anderen
Verwaltungen statt, die sich ebenfalls mit Themen der Sauberkeit beschäftigen.
Faktenbasierte Schockkampagne zum Thema Littering
Im Frühjahr 2021 wurde von AWB und Stadt Köln eine faktenbasierte Schockkampagne im
Rahmen des Handlungsprogramms Littering durchgeführt. Hierbei wurden rund 300 Citylight-
Plakate in ganz Köln veröffentlicht, um die Kosten, die Littering verursachen, in den Fokus zu
nehmen. Flankiert wurde das Thema durch Mailings, Community -Kommunikation, Postings
und Online-Kommunikation.
Aufklärungs- und Kommunikationskampagne zur Mülltrennung
„Richtig Müll trennen“ ist die Kernaussage einer Aufklärungs- und Kommunikations-kampagne
zur Müll trennung, bei der Mithilfe vo n einfach gestalteten Erklärvideos auf den richtigen
Umgang mit Abfällen hingewiesen wurde. Ziel war es , die Sauberkeit an Müllstandorten vor
allem in Großwohnanlagen (und Flüchtlingsunterkünften) zu reduzieren und leicht verständlich
(bestenfalls ohne Worte) aufzuklären und zu sensibilisieren.
Coffee to go
www.coffee-to-go.koeln ist die Internetseite der gemeinsamen Initiative aus Stadt Köln, AWB
Köln, IHK Köln sowie Vertreter*innen aus Wirtschaft und Verbänden, mit dem Ziel, die Menge
der weggeworfenen Einwegbecher in Köln zu reduzieren.
Sie bietet Tipps, Infos und Adressen zu Mehrwegbechern und -systemen in Köln. Dank einer
Kartenanwendung werden auf einen Klick alle Unternehmen in der Umgebung angezeigt, die
Mehrwegbecher anbieten, auffüllen oder zurücknehmen.
Öffentliche Toiletten Köln
Neben den Aufgaben, die mit dem Betreiben der öffentlichen Toiletten im Auftrag der Stadt
Köln anfallen, stellt die AWB zudem eine Webseite zu die sem Thema unter
www.toiletten.koeln zur Verfügung. Kernfunktion dieser Webseite ist eine Karte, auf der eine
Vielzahl der öffentlichen Toiletten in Köln zu finden sind. Ziel ist es, das Gesamtangebot an
22 https://www.awbkoeln.de/die-awb-app/
37
öffentlichen Toiletten im Stadtgebiet und die damit verbundene Sauberkeit (Stichwort
Wildpinkeln) zu verbessern.
AWB-Tauschbörse
Die AWB-Tauschbörse ist ein Angebot für Kölner*innen zum Verschenken und Tauschen
ausrangierter Gegenstände. Zum einen sollen durch das Angebot Abfall vermieden und noch
brauchbare Gegenstände einer weiteren Verwendung zugeführt werden. Zum anderen sollen
durch das Angebot wilde Müllkippen oder die nicht fachgerechte Entsorgung dieser
Gegenstände vermieden werden.
Anlagen zum Gebührenbescheid
Das Verschicken des Gebührenbescheids wird genutzt, um auch andere wichtige
Informationen an Bürger*innen zu verteilen. So zum Beispiel ein Info -Blatt zum Thema
Anliegerverpflichtungen dem Gebührenbescheid beigelegt (Abdruck der Anlage 2023 , siehe
Anhang)
Plakatkampagne Porz zur Anliegerverpflichtungen
Als Teil des AWB-Pilotprojekts „ Qualitäts-
verbesserungen in den Bezirken: Porz“ wurde eine
Kampagne durchgeführt, in dessen Zuge u.a. der
„Runde Tisch Müll“ mit Vertreter*innen der AWB und
verschiedener Bürgervereine ins Leben gerufen
wurde.
Vorrangiges Ziel ist die effiziente Bekämpfung der
Vermüllung auf Straßen, Plätzen und Grünflächen, die
rechtzeitige Leerung von überlaufenden Mülleimern
sowie eine Verbesserung der Anliegerreinigung.
Eine Reihe von Sofortmaßnahmen wie die Einrichtung
einer Sonderschicht zur Leerung der Mülleimer, die
Aufstellung zusätzlicher Behälter, eine gezielte
Hotspotreinigung sowie eine Informationskampagne
zur Anliegerreinigung konnten bereits umgesetzt und
getestet werden.
Bei der Evaluierung des Projekts und der
Kommunikationsmaßnahmen wurden auch die
beteiligten Bürgervereine beteiligt.
Nachhaltigkeitsguide der AWB
In Zusammenarbeit mit der Stadt Köln verfasste die AWB 2021 einen Ratgeber, der sich an
alle Menschen richtet, die sich für das Thema Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit Abfällen
interessieren und ihren Alltag, ihr eigenes lokales Umfeld und die Stadt Köln nachhaltiger
gestalten möchten.
Abbildung 11: Plakat der Kampagne
"Qualitätsverbesserungen in den Bezirken:
Porz" mit der Botschaft "Machste nix, kostet
es“
38
Ziel ist die Stärkung lokaler Vernetzung und nachhaltigen Engagements. Als informativer und
motivierender Wegweiser möchte er daher ein Bewusstsein für nachhaltige lokale Themen
schaffen und zu neuen Ideen anregen. Er bietet lokalen Nachbarschaften, Vereinen und
Initiativen die Möglichkeit, ihre nachhaltigen und inno vativen Ideen und Aktivitäten zur
präsentieren und die Bekanntheit dieser zu steigern. Im Fokus stehen die Themen
Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Lebensmittelrettung, Reparieren sowie
Teilen und Tauschen.
Impulsgeber für den Kölner Nachhaltigkeits-Guide war die Europäische Woche der
Abfallvermeidung 2021, die den Fokus auf nachhaltige Gemeinschaften gelegt hatte. Der
Ratgeber findet sich auf der AWB-Webseite: https://www.awbkoeln.de/abfall-vermeiden/
Abfall- und Wertstoffkalender
Der Abfall- und Wertstoffkalender enthält alle Informationen rund um die AWB. Mitunter bietet
er eine Erläuterung zu den Anliegerverpflichtungen, Informationen zum Bußgeldkatalog,
verschiedenen Sauberkeitsmaßnahmen („Kölle-putzmunter“, Grill-Scouts, Mülldetektive) und
Informationen zum Winterdienst. Bildungsangeboten und Leistungen für
Wohnungswirtschaften, Gewerbe und Veranstaltungen.
3.1.2 Aufgaben und Zuständigkeiten der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln (VIII-3)
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln“ (VIII/3) nimmt
für die Stadt Köln die Aufgabe der Abfallentsorgung (sog. „öffentlich -rechtlicher
Entsorgungsträger“) und der Str aßenreinigung und des Winterdienstes nach dem
Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr. Weiterhin ist sie für die Abstimmung mit
den Dualen Systemen nach dem Verpackungsgesetz verantwortlich, d.h. für die Mitbenutzung
der Papiertonne durch die Dual en Systeme (Verpackungspapier), umgekehrt für die
Mitbenutzung der gelben Tonne durch die Stadt Köln (sog. „stoffgleiche Nichtverpackungen“ /
„Wertstofftonne“) und für die Festlegung von Standorten für die Altglascontainer, die zugleich
Standorte für Altkleidercontainer sind.
Weiterhin ist VIII/3 für die Umsetzung des Toilettenkonzepts verantwortlich und sorgt für das
notwendige Finanzbudget für die Unterhaltung der öffentlichen Toilettenangebote sowie für
den Ausbau neuer Anlagen, zu denen City -WC-Anlagen, Stein-auf-Stein-Anlagen,
Brennpunkt-WC, Mobiltoiletten in der Umsetzung durch die AWB gehören als auch
HappyToilet-Angebote in Kooperation mit Partnern.
Mit der Erfüllung dieser Aufgaben hat VIII/3 die AWB beauftragt. Die AWB erbringt damit nicht
nur das operative Geschäft, sondern auch vielfältige Beratungs - und Serviceleistungen wie
z.B. die Erstellung der Satzungen, die Gebührenkalkulationen, die Konzeptionierung neuer
Leistungen, des Abfallwirtschaftskonzepts einschließlich seiner Fortschreibung oder d ie
fachliche Unterstützung bei der Abstimmung mit den Dualen Systemen.
Im Rahmen der Presse - und Öffentlichkeitsarbeit stimmt die AWB Informationen und
Kampagnen zur Bewusstmachung und Aktivierung der Bürger*innen für mehr Sauberkeit mit
VIII/3 ab. VIII/3 ist Teil der Veranstaltergemeinschaft für die Reinigungsmitmachaktion „Kölle
putzmunter“, unterstützt, begleitet und initiiert in diesem Rahmen eigene Reinigungsaktionen.
39
Das Beschwerdemanagement bei VIII/3 geht Beschwerden nach und überprüft die Einhaltung
der vereinbarten Leistungsverträge zur Abfallentsorgung und Straßenreinigung. Die
Straßenreinigungskontrolle überprüft Beschwerden vor Ort und nimmt Befunde aus freien
stadtweiten Kontrollen auf, welche darüber hinaus auch Mängel an und die den
Sauberkeitszustand oder das Stadtbild beeinträchtigende weitere Befunde betreffen (z. B.
Verwahrlosungen, Beschädigungen an Stadtmobiliar, Graffiti). Die Mängel werden an die
zuständigen Dienststellen zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet (z. B. Amt für öffentlic he
Ordnung (Amt 32), Umwelt- und Verbraucherschutz (Amt 57), Amt für Verkehrsmanagement
(Amt 64), AWB Köln GmbH).
3.1.3 Aufgaben und Zuständigkeiten des Amtes für Verkehrsmanagement (64)
Aufgrund der zum 31.12.2018 auslaufenden haushaltsfinanzierten Reinigungsverträge mit den
AWB wurde die Beauftragungssituation innerhalb der Stadtverwaltung gänzlich überprüft. Im
Ergebnis wurde die Zuständigkeit für alle damaligen haushaltsfinanzierten Reinigungsverträge
(Vertragsleistungen) zentral beim jetzigen Amt für Verkehrsmanagement (Amt 64) angesiedelt.
Eine Zielstellung war u.a. die Beauftragungen mit den zugehörigen Leistungen systematischer
überblicken zu können und somit einen effizienten Einsatz von Haushaltsmitteln dauerhaft zu
gewährleisten.
Das Amt 64 fungiert somit als zentrale Ansprechpartner in innerhalb der Stadt Köln für
haushaltsfinanzierte Reinigungsleistungen. Die anderen Fachdienststellen der
Stadtverwaltung können Reinigungsbedarfe beim Amt 64 anmelden, welches ein Leistungsbild
erarbeitet und von der B eauftragung der Reinigungsleistung an die AWB, der Kontrolle und
Evaluation der Umsetzung bis zur Abrechnung der Leistungen tätig wird.
Dem Amt 64 obliegt somit die fachliche u nd organisatorische Verwaltung der
haushaltsfinanzierten Verträge mit der AWB über:
Die Reinigung von öffentlichen Flächen, deren Reinigung nicht über die
Straßenreinigungssatzung abgedeckt ist (z. B. nicht gewidmete Bereiche, Baustraßen,
Straßen außerhalb geschossener Ortslage)
Die Reinigung von Flächen (Fahrbahnen und Gehwege), für die eine Dienststelle Ihre
Aufgaben gemäß der Straßenreinigungssatzung an das Amt für Verkehrsmanagement
abgegeben hat ( z. B. Anliegerreinigung für die Grünflächen des Amtes für
Landschaftspflege und Grünflächen) bzw. für die Satzungsleistungen keinem
städtischen Anlieger direkt zugeordnet werden können.
Leistungen, die über das Leistungsbild der Straßenreinigungssatzung hinausgehen werden
ebenfalls abgedeckt. Dies sind insbesondere die Graffitientfernung (fachlich durch das Amt für
öffentliche Ordnung und operativ i.d.R. durch die AWB ), die Raumdeckende Reinigung
(insbesondere die Beseitigung von Aufklebern und Kritzeleien auf Ampelmasten und
nebenstehenden Schildermasten).
Um den mit der Anbindung der haushaltsfinanzierten Reinigungsverträge verbundenen neuen
Aufgaben auch organisatorisch gerecht zu werden, wurde in einem ersten Schritt durch das
Amt 64 ein Umsetzungskonzept („Sauberes Köln“) erarbeitet, innerhalb der Stadtverwaltung
abgestimmt und durch den Verwaltungsvorstand beschlossen.
40
Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt erfolgte eine ganzheitliche Betrachtung der Leistungen mit
dem Ziel Verbesserung der Stadtsauberkeit. Das komplexe Zusammenspiel zwischen den
Hauptakteuren AWB, VIII/3 und der Fachdienststelle des Amtes 64 fand Eingang in das
Konzept.
Grundsätzlich sah das Konzept drei Schritte vor, die zu einem sauberen Köln führen sollen:
Aufbau eines Kompetenzteams:
Vertragsabschluss mit der AWB über haushaltsfinanzierte Leistungen
Erarbeitung eines Konzeptes für die organisatorische Umsetzung, der mit der
Bündelung der Reinigungsverträge verbundenen Aufgaben (als dauerhafte Aufgabe)
Schaffung der erforderlichen Organisationsstrukturen in Abstim mung mit den
Entscheidungsträgern
Aufbau eines Qualitätsmanagements
Verifizierung und Optimierung der Leistungspakete
Erarbeitung von Reinigungsstandards
Erarbeitung eines Konzeptes zur Qualitätssicherung – ressortübergreifend
Einbindung des städtischen Beschwerdemanagements
Optimierung der Organisationsstrukturen verbunden mit der Etablierung einer
zentralen Koordinationsstelle als Ansprechpartner für alle am Prozess Beteiligten
Abbildung 12: die drei Schritte des Konzepts "Sauberes Köln"
41
Programm „Sauberkeit im öffentlichen Raum“
Formulierung von Leitzielen zum Thema Sauberkeit unter Berücksichtigung der
Ergebnisse/Erfahrungen aus dem Bereich des Qualitätsmanagements
Gezielte Einbindung der Stakeholder der Stadtverwaltung (Ordnungsdienst,
technische Fachdienststellen z. B. Bauhöfe etc.)
Einbindung aller für die Sauberkeit im öffentlichen Raum Verantwortlichen/Beteiligten
(Öffentlichkeit, Konzessionsträger etc.)
Zur Vertragserstellung wurden die bisher an die AWB beauftragten Leistungen ermittelt. Mit
diesen Erkenntnissen und den Altverträgen als Ausgangsbasis, wurde der Vertragsentwurf
gemeinsam zwischen de r AWB und der Stadt erstellt, in der Ratssitzung am 20.03.2018
beschlossen (0442/2018) und ist seit dem 01.01.2019 gültig. Der Vertragsabschluss war
Bestandteil des Reformprojektes #wirfürdiestadt.
Im Weiteren wurden als Voraussetzung für eine fachlich kompetente Erfüllung der Aufgaben
die organisatorischen Rahmenbedingungen ermittelt, die sich aus dem laufenden Vertrag
sowie dessen Fortschreibung im Interesse einer Verbesserung der Stadtsauberkeit ergeben.
Den Entscheidungsträger*innen innerhalb der Stadtverwaltung wurde ein entsprechendes
Konzept für die organisatorische Umsetzung vorgelegt, welches bis dato noch nicht vollständig
umgesetzt werden konnte.
Seitdem werden Kontrollen der Reinigungsleistungen im R ahmen der Möglichkeiten des
Amtes 64 durchgeführt; siehe auch Kapitel 7. Diese Kontrollen reichen jedoch nicht aus, um
einen ausreichenden Einblick in die Reinigungsleistungen der AWB zu bekommen.
So müssen aktuell Einzelleistungen beauftragt werden, die bei einer engmaschigen
Begleitung durc h die Fachdienststelle und den AWB oder im Zuge der Optimierung von
Prozessabläufen auch in Dauerleistungen überführt werden könnten.
Einzelleistungen umfassen also zum einen einmalige Reinigungen , um besondere
Verunreinigungen zu entfernen, für die zum T eil auch besondere Reinigungsverfahren
Abbildung 13: Bei der Grundreinigung am Ebertplatz wurden auch
die Waschbetonwände gereinigt.
42
erforderlich sind (z. B. die Grundreinigung am Ebertplatz bei der auch die Waschbetonwände
gereinigt wurden; siehe Abbildung 13: Bei der Grundreinigung am Ebertplatz wurden auch die
Waschbetonwände gereinigt. ). Zum anderen sind dies regelmäßige Beauftragungen, die
(noch) nicht über die Systematik des Vertrages abgedeckt werden können ( z. B. Reinigung
der Plateaus um die Bäume auf dem Karl-Küpper-Platz).
Wenn Flächen, bei Kontrollen bzw. Ortsterminen oder durch Anfragen von Bürger*innen oder
aus der Politik, erkannt werden, die noch in die Reinigung mit aufgenommen werden müssen,
wird hier erforderlichenfalls eine Grundreinigung beauftragt und die Reinigung in das
Leistungsverzeichnis des Vertrages aufgenommen. Hier wäre z. B. eine Optimierung und
Verschlankung des Prozesses im Rahmen des Masterplans denkbar.
Abbildung 14: Waschbetonwände am Ebertplatz nach
der Reinigung
Abbildung 15: U-Bahn-Eingang am Ebertplatz vor der
Reinigung. Die Waschbetonwände sind durch
Ablagerungen verdunkelt
Abbildung 16: Ebertplatz nach der Reinigung
43
3.1.3.1. Erweiterte Aufgaben nach Vertragsabschluss
Aufgrund eines überfluteten Kellers wurde das Themengebiet der Reinigung von
Entwässerungsrinnen erkannt. Diese werden teilweise aufgrund besonderer Umstände bzw.
Bauweisen nicht durch die Stadtentwässerungsbertriebe (StEB) gereinigt. In diesem Kontext
wurden die sogenannten Schlitzrinnen innerhalb der Verwaltung abgefragt, weitere gesucht
und anschließend zusammengetragen und nach Erarbeitung der Reinigungsmöglichkeit zur
Reinigung an die AWB durch das Amt 64 beauftragt.
Als weitere größere neue Leistungspakete wurde die Anliegerreinigung der Kitas in der
Zuständigkeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51) übernommen und die AWB
mit der Reinigung für ausgewählten Kitas beauftragt.
Mit den Winterwartungen für Objekte der Ämter für Wohnungswesen (Amt 56) und der
Berufsfeuerwehr Köln (Teil des Amts 37) wurden auch die ersten Leistungen aus dem
Themenfeld Winterreinigung im Aufgabenbereich aufgenommen.
Zum Vertragsabschluss wurde die Anliegerreinigung an den Friedhöfen noch durch das Amt
für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67) selbst durchgeführt. Um die
Sauberkeitszustände hier zu verbessern, wurde diese Aufgabe in Abstimmung mit dem Amt
für Landschaftspflege und Grünflächen auch über das Leistungsverzeichnis des Vertrages an
die AWB beauftragt.
Derzeit liegen weitere Anfragen aus städtischen Dienststellen im Zusammenhang mit der
Übernahme von Reinigungsleistungen (Anliegerreinigung und Winterdienst) vor. Aktuell
können diese du rch das Amt 64 nicht zeitnah bearbeitet werden, sodass entgegen der
Zielstellung bei Vertragsabschluss weiterhin unterschiedliche Dienststellen der
Stadtverwaltung eigenständig Reinigungsleistungen sicherstellen müssen.
3.1.3.2. Ausblick
Eine Forcierung der praktischen Umsetzung des Vertrags mit dem Ziel einer wahrnehmbaren
Verbesserung soll entsprechend der Beschlussfassung zum Antrag (AN/906/2022) und dem
Beschluss zur Mittelfreigabe (Vorlagennummer 3695/2022) mit dem Masterplan Sauberkeit
erreicht werden. In diesem sollen dann auch der adäquate und effiziente Ressourceneinsatz
und Ressourcenbedarf zur Zielerreichung hinterfragt und qualifiziert dargestellt werden.
44
3.1.4 Aufgaben und Zuständigkeiten weiterer städtischer Dienststellen und
Stakeholder
In Bezug auf die Sau berkeit sind viele verschiedene Akteur*innen beteiligt. U nten sind
maßgeblich beteiligte städtische Ämter und Dienststellen neben AWB, VIII/3 und 64
aufgelistet.
Stakeholder für den Masterplan Stadtsauberkeit
*= ebenfalls für Masterplan Sicherheit
Verwaltungsintern
01 Amt der Oberbürgermeisterin*
I/3 Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit
02 Bürgerämter
11 Personal - und Verwaltungsmanagement (Bereitstellung Personal für
Aufgabenerledigung)*
32 Amt für öffentliche Ordnung (Ordnungsdienst, Veranstaltungen, Kölner Anti -Spray-
Aktion (KASA), Orts - und Wohnungshygiene (Kontrolle Anliegerreinigung und OWI wegen
fehlender Anliegerreinigung)*
37 Feuerwehr (erste mit Kenntnis über Ereignisse mit Verschmutzungsfolge)*
20 Kämmerei (Bereitstellung Finanzmittel)*
21 Steueramt
62 Bauverwaltungsamt
64 Amt für Verkehrsmanagement (haushaltsfinanzierte Reinigung, Beleuchtung )*
66 Amt für Straßen und Radwegebau
68 Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (Reinigung Bauwerke; teilweise durch 64)
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
56 Amt für Wohnungswesen
VI/4 Stadtbau im Quartier (Domumfeld, Rathausumfeld, …)
26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (eigenbetriebsähnliche Einrichtung) (u.a.
Reinigung Schulgelände, Reinigung der Parkplätze nicht abschließend geklärt, Brunnen,
Gebäude)*
61 Stadtplanungsamt (Gestaltungshandbuch, Verkehrsversuche mit zu Reinigenden
Objekten, …)
44 Historisches Archiv (nur 4513 Rautenstrauch-Joest-Museum)
VIII/3 eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb (Erstellung Abfall- und
Straßenreinigungssatzung mit zugehörigen Beauftragungen an AWB, Toilettenkonzept)
23 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster (Reinigung nach
Marktveranstaltungen durch 64)
57 Umwelt- und Verbraucherschutzamt*
67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Anliegerreinigung durch 64; Reinigung
der Grünflächen gem. Vertrag mit VIII/3, …)
45
Ergänzend finden sich unten Beispiele für verwaltungsexterne Akteur*innen.
Von den oben genannten verwaltungsinternen Stakeholdern werden einige nun gesondert
beleuchtet, da sie eine besondere Rolle im Zusammenhang mit Stadtsauberkeit einnehmen.
3.1.4.1. Amt für öffentliche Ordnung (Amt 32)
Die Sauberkeit im öffentlichen Raum ist ein wichtiger Aspekt der Arbeit des Amtes für
öffentliche Ordnung der Stadt Köln. Es trägt zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung im
Stadtgebiet bei.
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (322-40): Dieses Sachgebiet ist unter
anderem für die Gefahrenabwehr bei Schädlingsbefall sowie für die Beseitigung von
Schrottfahrzeugen und Wildplakatierungen zuständig.
Ordnungsdienst (323): Der Ordnungsdienst kontrolliert und ahndet verschiedene
Ordnungswidrigkeiten (Erhebung eines Verwarnungsgeldes vor Ort oder Einleitung
eines Bußgeldverfahrens), u.a. nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), dem
Verpackungsgesetz (VerpackG) und der Kölner Stadtordnung (KSO). Zu diesen
Ordnungswidrigkeiten zählen: weggeworfene Zigarettenkippen, Verpackungen,
ausgespuckte Kaugummis, unzulässige Abfallentsorgung, Verteilen von Flyern,
Liegenlassen von Hundekot, Grillen mit Einweggrills, Füttern von Tauben, Urinieren
oder Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit u sw. Außerdem ermittelt der
Ordnungsdienst zum Beispiel im öffentlichen Verkehrsraum Schrottfahrräder und
Verwaltungsextern
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB)
Versorgungsträger (Rheinenergie (RE), VG Rhein-Erft GmbH,
Hürth (GVG), Telekom, NC, Unitymedia, Post, …) (Reinigung ihrer Anlagen im öffentlichen
Raum)
Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) (Reinigung Entwässerungsanlagen)
Deutsche Bahn* (DB)
Kölner Verkehrsbetriebe AG* (KVB)
Landes/ Bundespolizei*
Rat der Stadt Köln
Bezirksvertretungen
Immobilienbesitzer*innen
Anlieger*innen (Anliegerreinigung)*
Geschäftstreibende*
Gastronom*innen, Imbisse (Reinigung nach Kölner Stadtordnung im Umfeld)
Kleingartenvereine (Oft Müll an Zufahrten abgestellt)
Bürger*innen, Besucher*innen*
Künstler*innen (Kunst wider Kölner Stadtordnung)
K.R.A.K.E.
Kölner Stadtführer e.V.
weitere Bürgervereine, Interessengemeinschaften*
...
46
lässt sie durch die AWB entfernen. Zu diesen ordnungsrechtlichen Themen finden
auch regelmäßig Schwerpunktaktionen im Kölner Stadtgebiet statt.
Bußgeldstelle: (322-31): Die Bußgeldstelle ahndet festgestellte und ihr zugeleitete
Verstöße im Rahmen eines Verwarnungs- bzw. Bußgeldverfahrens.
Straßen- und Grünflächennutzung (327): Bei Zusammenkünften im öffentlichen
Raum, wie Silvester und Karneval, oder bei Großveranstaltungen, wie Kölner Lichter,
beauftragt die Abteilung das Aufstellen von mobilen Toiletten, Urinalen und
Toilettenwagen. Im Rahmen der Erlaubnisse für Verans taltungen wird die
Verwendung von Mehrzweckgeschirr empfohlen. Bei der Ausschreibung der
Weihnachtsmärkte auf den Innenstadtplätzen wird die Verwendung von
Mehrzweckgeschirr sowie die Vermeidung von Einwegverpackungen (zum Beispiel
Wurst im Brötchen statt in der Pappschale) gefordert.
Stabstelle Medien- und Öffentlichkeitsarbeit und Präventionsmanagement
(32/0): Die Stadt Köln hat sich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs 2013
verpflichtet, die Reinigung am Brüsseler Platz zu intensivieren. Seitdem wird der Platz
zusätzlich zur normalen Straßenreinigung auch nächtlich an den Wochenenden in
den Sommermonaten von der AWB im Auftrag von Amt 64 gereinigt. Der Brüsseler
Platz wird dahingehend begleitet. Anliegen aus den Kölner Stadtbezirken und den
Bezirksvertretungen werden durch die Stabsstelle ebenfalls betreut.
KASA / Kölner Anti Spray Aktion (Geschäftsstelle 32/0): Die Reinigung von jährlich
über 20.000 Quadratmetern Graffiti an öffentlichen Objekten der Stadt, die über den
haushaltsfinanzierten Vertrag von 64 aus an die AWB beauftragt ist, trägt erheblich
zur Sauberkeit des öffentlichen Raums bei. Seitens Amt 32 wird für jedes Graffiti auf
Objekten der Stadt eine Strafanzeige gestellt. Die KASA ist eine
Ordnungspartnerschaft und vernetzt 39 Behörden und andere Institutionen und leistet
durch öffentliche Kampagnen einen Beitrag zur Prävention von Verschmutzungen.
3.1.4.2. Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67)
Seit der Einführung des Grundsatzes „Reinigung aus einer Hand“ (umgesetzt durch Amt 64)
hat auch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67) nicht mehr die Aufgabe,
die Sauberkeit auf den eigenen Flächen herzustellen.
In diversen Verträgen sind die Reinigungsleistungen der AWB festgelegt. Die Befreiung der
öffentlichen Grünflächen und Spielplätze von illegalem Müll erfolgt über den Abfallvertrag (GV-
Abf) im Auftrag von VIII/3. In diesem Vertrag ist auch die Aufstellung und Leerung von
Papierkörben in Grünflächen geregelt. Seitens Amt 64 wird die Anliegerreinigung gemäß der
Straßenreinigungssatzung von Grünflächen, Spielplätzen und Friedhöfen über den
haushaltsfinanzierten Vertrag an die AWB beauftragt.
Die Aufgaben von Amt 67 bestehen seitdem in erster Linie aus der fachlichen Beauftragung
der AWB für die Reinigung von Grünanlagen und Kinderspielplätzen.
Im Rahmen der Bekämpfung von Littering werden durch Amt 67 aktuell Pläne erstellt und bei
Bedarf aktualisiert, damit neue oder veränderte Flächen weiterhin bzw. künftig durch die AWB
gereinigt werden.
47
Auch in die Aufstel lung neuer bzw. zusätzlicher Abfalleimer in Grünanlagen ist Amt 67
involviert. Durch Grünpflegepersonal und durch Meldungen aufmerksamer Bürger*innen
werden neue Standorte für Abfalleimer ermittelt und an die AWB zur Aufstellung gemeldet.
Auch die Ergänzung von Papierkörben durch HKTS (Hundekottütenspender) trägt dazu bei,
die Stadtsauberkeit zu verbessern.
Im Bereich von Grünanlagen werden, über das Toilettenkonzept, in Auftrag von VIII/3 und in
Abstimmung mit Amt 67 Toilettenangebote (Mobiltoiletten) umgesetzt.
Die Reinigung von Wäldern obliegt weiterhin der Zuständigkeit des Amtes 67. Die AWB stellt
lediglich Abfallbehälter zur Sammlung von Abfällen bereit und transportiert diese i.d.R. zur
AVG Köln, sofern keine andere Entsorgungslösung (z.B. bei gefährlichen Abfällen) notwendig
wird.
Die Zuständigkeit von Amt 67 in Sachen Sauberkeit liegt also darin, die Situationen und
Entwicklungen zu beobachten und zu analysieren und dann gemei nsam mit den AWB
nachzusteuern.
3.1.4.3. Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Amt 57)
Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde im Umwelt - und Verbraucherschutzamt überwacht die
Gewerbebetriebe im Hinblick auf die Einhaltung der Betriebspflichten zum ordnungsgemäßen
Umgang mit Abfällen. Die Überwachung bezieht sich dabei auf die ordnungsgemäße Lagerung
und Entsorgung sowie auf die Abfallsituation innerhalb und außerhalb des jeweiligen
Betriebsgeländes. Bei Verstößen werden Anordnungen getroffen oder Bußgeldverfahren
eingeleitet.
Zudem erstreckt sich die Überwachung einer ordnungsgemäßen Abf alllagerung und -
entsorgung sowie auf privaten Grundstücke (insbesondere Industrie und Gewerbe).
Bei gefährlichen Abfällen regelt der Umweltalarm der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde die
umgehende ordnungsgemäße Entsorgung.
Das Amt 57 ahndet ebenfalls wil de Müllablagerungen (Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüll,
Bauschutt, Altreifen etc.) und nicht zugelassenen, verwilderte oder schrottreife Fahrzeuge auf
öffentlichen städtischen Flächen. Die Anzeigen erhält das Amt für Umwelt - und
Verbraucherschutz (Amt 57) vom Amt für öffentliche Ordnung (Amt 32), vo n der
Marktverwaltung, von der AWB, von der Polizei oder von Bürger*innen. Eine Ahndung ist nur
möglich, wenn die Verursacher *innen eindeutig zu identifizieren sind und ihnen der Verstoß
nachgewiesen werden kann . Die Ahndung erfolgt je nach Menge und kann durch ein
Verwarngeld, Bußgeld oder eine Ordnungsverfügung vorgenommen werden . Eine
Ordnungsverfügung dient der Androhung von Zwangsmaßnahmen bei wiederkehrenden
Verstößen.
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Amt 57) setzt das Projekt „Hallo Nachbar, danke
schön“ um, das sich seit fast 15 Jahren für die Aktivierung von bürgerschaftlichem
Engagement und die Förderung von nachbarschaftlichen Strukturen für mehr Sauberkeit und
Lebensqualität im „Veedel“ einsetzt. Im Fokus steht das überdurchschnittliche Aufkommen von
wildem Müll in sozial benachteiligten Quartieren. In 2021 wurde das Projekt in Bilderstöckchen-
Süd, in Bickendorf „Vitalishöfe“ und am Rochusplatz sowie in Neubrück (rund um den Ludwig-
Quidde-Platz) und Mülheim „Genovevahof“ durchgeführt.
48
Seitens des Amtes 57 werden auch die Genehmigungen für die Nachtarbeit der AWB erteilt.
Nächtliche Reinigungen erfolgen beispielsweise auf dem Brüsseler Platz (siehe auch bei 32)
oder bei den Tunnelreinigungen, um Beeinträchtigungen des Verkehrs zu minimieren.
3.1.4.4. Stadtplanungsamt (Amt 61)
Das Amt 61 verantwortet das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln. In diesem sind Richtlinien
zur Gestaltung im Straßenraum vorgegeben. Hier ist zum Beispiel festgelegt, welche
Papierkörbe, welche Absperrungen und welche Fahrradabstellmöglichkeiten wo in der Stadt
verwendet werden sollen. In dem Gestaltungshandbuch sind verschiedene Bedeutungsräume
in der Stadt festgelegt und für diese Bedeutungsräume sind jeweils Sauberkeitsansprüche
festgelegt. (siehe Kapitel 2.6.2).
Ein praktisches Beispiel hierfür ist die Stabstelle Stadtbau im Quartier (Teil des Dezernats
Planen und Bauen), die sich um das Dom- und Ratshausumfeld kümmert und fungiert als erste
Ansprechpartnerin für sämtliche Belange in diesem räumlichen Bereich.
3.1.4.5. weitere Ämter
Neben den oben genannten Ämtern, haben auch andere Berührungspunkte mit dem Thema
Stadtsauberkeit.
So beispielsweise die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (26), welche die Reinigung von
Schulgeländen, Parkplätzen Brunnen und anderen Gebäuden beauftragt.
Das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69) ist bei der Reinigung von
Bauwerken involviert. D ie Marktverwaltung (236) hat durch die haushaltsfinanzierte
Reinigung nach Wochenmärkten ebenfalls Berührungspunkte.
Seitens 236 wird auf die Marktstandbetreiber*innen eingewirkt, dass diese den Auflagen zur
Sauberkeit gemäß der Marktordnung nachkommen. Die Feuerwehr hat als erste Kenntnis
über Ereignisse mit Verschmutzungsfolge.
Das Bauverwaltungsamt (Amt 62) weist die Reinigung in Erschließungsgebieten an den oder
die Erschließer*in bis zur Übergabe des hergestellten Gebietes zu. Auch werden Teilweise
Auflagen zur Reinigung bei Sondernutzungserlaubnissen erteilt. Weiter weisen diese gemäß
Vertrag die Straßenkategorien für das StrReinverz zu.
49
3.1.5 Anliegerverpflichtungen/ Zuständigkeiten und Beauftragung Dritter
Sind An lieger*innen für die Reinigung der Gehwege, der Fahrradwege und/oder der
Fahrbahnen zuständig, sind sie auch dafür verantwortlich, dass diese entlang der
Grundstücksgrenze mindestens einmal pro Woche bis spätestens samstags um 19.00 Uhr
gereinigt werden. Der dabei entstehende Kehricht muss im Anschluss an die Reinigung
ordnungsgemäß in der Restmülltonne und nicht im Rinnstein entsorgt werden. Laub wird in
die für Grünschnitt vorgesehenen Sammelsysteme entsorgt.
Ob eine Straße oder ein Platz gewidmet ist, hat einen Einfluss auf die Zuständigkeit der
Reinigung. Eine Widmung sorgt dafür, dass eine Straße, ein Platz oder ein Weg ein öffentlicher
Ort wird. Ist eine Straße nicht gewidmet, sind grundsätzlich die Anlieger*innen für die
Reinigung und Winterwartung zuständig. Ist die Straße hingegen gewidmet, liegt die
Zuständigkeit nach der Straßenreinigungssatzung bei der Stadt Köln / der AWB, allerdings
kann die Stadt Köln die Reinigungs - und Winterwartungspflicht auf die Anlieger*innen
übertragen; dies ist dem StrReinverz entnehmen. Die Winterwartung auf Gehwegen ist
pauschal auf alle Anlieger*innen übertragen.
Die Stadt Köln als Anlieger in (z. B. Kitas in der Zuständigkeit von Amt 51) kann die AWB
beauftragen, die Reinigung im Rahmen der Anliegerverpflichtungen durchzuführen . Dies ist
wie bereits beschrieben für die Ämter 67, 51 und 64 erflogt.
Gewerbetreibende hingegen können die AWB mit regelmäßigen Reinigung des
Betriebsgeländes, Zuwegungen als auch mit der Anliegerreinigung auf privatwirtschaftlicher
Basis beauftragen.23
Bei Anliegerreinigungen bestehen Potenziale in Bezug auf die Stadtbildpflege, da einige ihren
Verpflichtungen nicht nachkommen. Mit Bund und Land steht die AWB grundsätzl ich im
Austausch.
23 https://www.awbkoeln.de/gewerbekunden/leistungsangebot/entsorgungsleistungen/
Abbildung 17: Beispiel für Reinigungszuständigkeiten. (Quelle: Reinigungskataster)
50
AWB und dem Amt 64 tauschen die Reinigung und die Winterwartung von Fahrbahnen, um
logistische Vorteile und Potenziale bei der Tourenplanung zu nutzen (siehe oben 3.1.1.1.1 ).
diese Flächen werden einmal im Jahr aktualisiert.
Bei illegalen Müllablagerungen mit gefährlichen Abfällen (z. B. Asbest) übernimmt das
Umwelt- und Verbraucherschutzamt die Beseitigung und weitere Entsorgung.
Veranstalter*innen können die AWB entgeltpflichtig für kleine bis große Veranstaltungen
beauftragen. Von der Reinigung über Abfallsammelbehälter bis hin zu mobilen
Toilettencontainern bietet die AWB Lösungen an.
Für die Dualen Systeme übernimmt die AWB die Reinigung der Glascontainerstandorte und
außerdem die zugehörigen Beratungspflichten.
3.1.6 Aufgaben und Zuständigkeiten in Klärung
Die AWB und die Stadt Köln arbeiten eng zusammen, um die verschiedensten
Reinigungsleistungen und die Stadtbildpflege in Köln stetig zu optimieren. Dabei geht es z. B.
darum, die 2019 neu geschaffene Vertragslage zu betrachten. Insbesondere die Schaffung
gemeinsamer Leistungs- und Qualitätsverständnisse stehen hierbei im Vordergrund als auch
veränderte Anforderungen der Stadtgesellschaft . Beispiele für aktuell zu bearbeitende
Themen sind die Beseitigung von Wildkraut als auch die Reinigung von Fahrradwegen.
3.2 Zusammenspiel der Aufgaben und Zuständigkeiten der Akteur*innen
Die Aufgaben und Zuständigkeiten beim Thema Stadtsauberkeit sind wie bereits beschrieben
auf mehrere Akteur *innen sowohl innerhalb der Stadtverwaltung (VIII/3 und Amt 64) und
darüber hinaus auch bei der AWB verteilt. Diese Konstellation erfordert eine regelmäßige
Abstimmung untereinander, welche die einzelnen Partner bereits seit Jahren leben.
Das bedeutet, dass komplexe Themen und Initiativen einen intensiven Austausch hinsichtlich
genauer Ziele, ihrer Umsetzung sowie eine konkrete und ausreichende Finanzierung bedürfen.
Die Grundlage hierfür ist, dass alle Beteiligten über gesetzliche Rahmenbedingungen,
bestehenden organisatorischen Strukturen und die Möglichkeiten und Grenzen von gebühren-
und haushaltsfinanzierbaren Leistungen aufgeklärt sind. Dazu gehört auch ein gegenseitiges
und transparentes Verständnis über die benötigten zeitlichen Vorläufe zur operativen
Umsetzung von komplexen politischen Initiativen.
Es ist also von entscheidender Bedeutung, dass diese Rahmenbedingungen berücksichtigt
werden, um Initiativen erfolgreich umsetzen zu können. Um das gewährleisten zu können,
sollten passende fachliche Verfahren hinsichtlich der Transparenz als auch geeignete Mittel,
Wege und Instrumente entwickelt werden, um Ziele zur Verbesserung der Stadtsauberkeit zu
erreichen. Dazu gehört auch, eine effiziente und zügige Abstimmung zwischen teils
kleinräumig wechselnden Vera ntwortlichkeiten und damit unterschiedlich betroffenen
Akteuren sicherzustellen.
51
4 Erwartungen an die Sauberkeit
4.1 Aktuelle Entwicklungen
4.1.1 Verstärkte Nutzung des öffentlichen Raumes
Bereits die so genannte „Mediterranisierung“ hat in den vergangenen Jahren daz u geführt,
dass der öffentliche Raum immer stärker von den Bewohner*innen der Stadt genutzt wird. Die
Corona-Pandemie, während der das soziale (Zusammen-)Leben zeitweise nur noch draußen
stattfinden konnte, hat diesen Effekt noch weiter verstärkt.
Dies füh rt gleichzeitig dazu, dass Verunreinigungen durch Fehlverhalten und mangelndes
Bewusstsein ebenfalls zunehmen. Dabei ist zu beobachten, dass der Respekt und die
Wertschätzung für den öffentlichen Raum bei weiten Teilen der Nutzer*innen fehlen. Zugleich
ist und bleibt die Stadtsauberkeit eine Gemeinschaftsaufgabe, für die alle Akteure und
Bürger*innen verantwortlich beitragen.
Diese Entwicklung hat verdeutlicht, dass die bisherigen Reinigungsleistungen an Grenzen
stoßen oder es in manchen Bereichen punktuell andere Bedarfe gibt. Klassische Beispiele
hierfür sind die Leerung der Papierkörbe, die bisher an die Reinigungshäufigkeit geknüpft sind,
oder auch stärkere Verunreinigung in Hotsports, die nicht über die bisherige Regelreinigung
gelöst werden können . Ebe nfalls liegen Gebiete im Fokus , in denen die
Reinigungsverantwortung bei den Grundstückseigentümer *innen liegt und der
Reinigungszustand suboptimal ist.
4.1.2 Veränderte Mobilitäts(-Ansprüche)
Neben der immer stärkeren Nutzung des öffentlichen Raumes verändert sich auch die Art und
Weise, wie er genutzt wird. Um die Klimaziele zu erreichen, steht eine Mobilitätswende bevor
bzw. hat sogar schon begonnen . Eine verstärkte Fahrradnutzung, mehr Carsharing und
ÖPNV-Nutzung oder auch E-Scooter verändern den Verkehr in unserer Stadt. Im Zuge dessen
verändert sich auch der Anspruch an die Straßen und Wege in Köln.
In der letzten Zeit konnte bereits festgestellt werden, dass sich die Ansprüche im Hinblick auf
eine ganzjährige Benutzbarkeit eigens tändiger Radfahrstreifen bzw. –führungen verändern.
Perspektivisch wird dies auch bei der Planung und Durchführung von Reinigungsleistungen
(Winterwartung) noch intensiver Berücksichtigung finden müssen.
Im Zuge der Mobilitätswende kann mit einer weiteren Zunahme des Radverkehrs und somit
auch mit veränderten Ansprüchen an Radwege im Allgemeinen gerechnet werden.
Ebenfalls beobachtet werden konnte, dass Radfahrende auf andere Wege, wie beispielsweise
Anliegerstraßen und durch Grünanlagen ausweichen, um de n Radverkehr vom Kraftverkehr
zu entflechten. Somit weichen sie auf Straßen und Wege aus, die nicht in Stufe 1
wintergewartet werden. Hier ist zu überlegen, ob diese Wege im Hinblick auf den Radverkehr
als verkehrswichtig eingestuft werden sollten und welche Folgen dies für die W interwartung
haben sollte.
Mit der Mobilitätswende werden auch städtebaulichen Veränderungen verbunden sein, welche
wiederum einen Einfluss auf die technische Umsetzung der Reinigung nach sich ziehen wird,
beispielsweise auf die Möglichkeit der maschinellen Reinigung durch Kehrmaschinen. Je nach
52
Gestaltung des öffentlichen Raumes ist der Reinigungsaufwand unterschiedlich hoch. So
unterscheidet sich die Reinigung eines asphaltierten Weges von der eines unbefestigten
Weges. Das gilt ebenfalls für bauliche Abgrenzungen zwischen Fahrrad- und Kraftfahrweg. So
können auch nicht dieselben Reinigungsfahrzeuge auf selbstständigen Radwegen eingesetzt
werden wie auf Straßen des Kraftverkehrs.
Allerdings müssen solche Maßnahmen immer vor dem Hint ergrund der Finanzierbarkeit
betrachtet werden. Denn die aktuellen Bemühungen der Politik, Bürger*innen in der Krise zu
entlasten, die anstehende CO 2-Bepreisung für die Abfallverbrennung ab 2024 und andere
Faktoren, die die öffentlichen Haushalte beeinflus sen (z. B. Treibstoffkosten), können dazu
führen, dass die finanziellen Spielräume kleiner werden.
4.1.3 Deutlicher Anstieg des Litterings
Als Littering wird das Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen oder Sperrmüll im
öffentlichen Raum bezeichnet. Die Folgen sind sowohl ökonomisch als auch ökologisch
beträchtlich: z. B. betrugen die Sammel - und Entsorgungskosten für Litteringmüll in Köln in
2022 über. 12 Mio. €. Diese Kosten tragen die Gebührenzahler*innen. Tiere verwechseln
darüber hinaus insbesondere Kunststoffabfälle mit Nahrung. Bei herumliegenden Bioabfällen
besteht die Gefahr eines Schädlingsbefalls. Kunststoffabfälle führen auch zu den
Mikroplastikeinträgen in die Umwelt. Bei Zigaretten oder auch Bauschutt kommt die
unkontrollierte Verbreitung von schädlichen Inhaltsstoffen in der Umwelt dazu. Letztendlich
werden Litteringabfälle dem Materialkreislauf entzogen.
Insgesamt ist festzustellen, dass es zu immer mehr Litteringablagerung und –meldungen
kommt. Diese illegalen Abfälle werden durch einen hohen Kunststoffanteil jedoch immer
leichter und sind schwieriger zu beseitigen. Jedoch bleiben die reinen Gewichtsmengen stabil.
Tabelle 3: Entwicklung der Mengen in Tonnen an Straßenkehricht und Littering (Sperrmüll) in Köln
2017 2018 2019 2020 2021 2022
Straßenkehricht 5.525 4.983 4.672 4.374 4.945 3.981
Littering
(davon Sperrmüll)
2.137 2.281 2.343 2.769 2.512 2.358
Am 11.11.2022 verzeichnet e die AWB ein besonders hohes Müllaufkommen. Die Stadt
entwickelt neue Konzepte, um die Menschenmassen an den Karnevalsfeiertagen zu lenken
und zu kontrollieren und auf diese Weise den Eintrag an Müll in Grünanlagen zu verringern.
53
4.1.4 Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EU 2019/904)
Single-Use-Plastics, sprich Einwegkunststoffe, wie zum Beispiel To -Go-Becher, finden sich
häufig im Streumüll. Laut der Studie „Ermittlung von Aufwand und Kosten für die Entsorgung
von Einweg-Kunststoffprodukten im öffentlichen Bereich“ aus dem Jahr 2020 vom Institut für
Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA), besteht der Kölner Streumüll
auf Straßen aus 11 Gewichtsprozent bzw. zu ca. 35 Volumenprozent aus Einwegplastik. In
Grünanlagen ist der Anteil etwas geringer ( ca. 8 Gewichtsprozent bzw. ca. 33
Volumenprozent). Da Einwegkunststoffe häufig leicht und voluminös (Becher, Tüten,
Schachteln) sind, haben sie einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf das Stadtbild.
Im Rahmen der Studie wurden Kosten in Höhe von 18,5 Mio. Euro pro Jahr für Köln ermittelt,
die zur Beseitigung und Entsorgung dieser Einwegkunststoffartikel aufgewendet werden.
Sowohl das neue Mehrweggesetz als auch das voraussichtlich im Januar 2024 in Kraft
tretende Einwegkunststofffonds -Gesetz sollen einen positiven Einfluss auf dieses
Litteringproblem haben, welches nicht zuletzt die Umwelt schädigt.
Das Mehrweggesetz verpflichtet „Letztvertreibende“ (z. B. Restaurants und Cafés) Getränke
und Essen zum Mitne hmen auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Im Zuge des
Gesetzes soll der Mehrweg dem Einweg f inanziell gelichgestellt werden. D ie Nutzung von
Einweg ist aufgrund fehlender Leih - und Rü ckgabeprozesse jedoch weiterhin
niederschwelliger. In welchem Maße dieses Gesetz das Littering-Aufkommen durch
Einwegplastikverpackungen verringern und somit die Stadtsauberkeit beeinflussen wird, kann
derzeit noch nicht abgesehen werden.
Abbildung 18: Zusammensetzung der Abfälle im öffentlichen Raum in Gewichts -% und Volumen -% differenziert
nach Erfassungssystem für die Stadt Köln. Quelle: INFA (2020)
54
Laut des Einwegkunststofffonds-Gesetzes sollen Hersteller*innen von Einwegplastik -
Produkten, wie b eispielsweise Zigarettenkippen oder Getränkebecher, künftig in einen
staatlichen Fonds einzahlen und sich somit an den kommunalen Reinigungskosten und die
Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen beteiligen. Kommunen sollen sich daraufhin für Mittel
aus dem Fonds bewerben können.
Ein weiterer Teil der EU-Kunststoffrichtlinie tritt 2024 in Kraft: Der Deckel bzw. Verschluss von
Getränkebehältern aus Einwegkunststoff (Füllvolumen bis 3 Litern) muss ab diesem Zeitpunkt
fest mit der Flasche verbunden sein. Das soll verhindern, dass die Deckel aus Unachtsamkeit
in die Umwelt gelangen.
Inwieweit diese neuen Regelungen das Littering-Aufkommen im Stadtgebiet verringern und
somit zum Sauberkeitsbild beitragen werden, ist abzuwarten. Ebenfalls ist die Überwachung
der gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen, denn erfahrungsgemäß geht die Einführung
neuer Gesetze in der Regel nicht direkt mit der Einhaltung dieser einher.
4.1.5 Zero-Waste-Konzept Köln
Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2021 beschlossen, dass ein Zero-Waste-Konzept für Köln
entwickelt werden soll. Mit „Zero Waste“ wird ein richtungsweisendes Signal und Handeln
verbunden, verstärkt Abfälle zu vermeiden, Wertstoffe noch besser zu trennen, Ressourcen
zu schonen und Recycling zu fördern. Dabei geht es nicht darum, überhaupt keine Abfälle
mehr zu verursachen – engagiertes Ziel ist vielmehr eine Lebens - und Wirtschaftsweise, die
möglichst wenig Abfall produziert, keine Rohstoffe vergeudet und Nachhaltigkeit
verantwortungsbewusst, konsequent und verbindlich umgesetzt in den Vordergrund stellt.
Die Verwaltung legte dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaft als dem zuständigen
Fachausschuss am 25. November 2021 eine Planung zur Erstellung des Zero-Waste-
Konzepts bis Ende 2022 vor. Der Erstellungsprozess des Konzepts hat sich im Laufe des
Jahres 2022 verzögert, weswegen die Fertigstellung des Zero -Waste-Konzepts nun in 2023
vorgesehen ist.
In 2022 waren die Kölner*innen und Akteur*innen der Stadtgesellschaft über das städtische
Beteiligungsportal „Meinung für Köln“ eingeladen, auf die Fragen „Was tun Sie, um Abfälle zu
vermeiden? Wie könnte Köln mehr Abfälle vermeiden? Welche Ziele sollte Köln sich setzen?“
zu antworten. Mit 433 Vorschlägen war die Resonanz sehr groß. Zahlreiche Beteiligte aus
lokalen Vereinen, Verbänden, Initiativen, Unternehmen, der Kölner Stadtverwaltung und
verschiedenen Institutionen der Stadtgesellschaft erarbeiteten in insgesamt vier Workshops
Ideen zur Abfallvermeidung.
Die bei der AWB bereits bestehenden umfangreichen Maßnahmen – wie Bildungsarbeit zur
Abfalltrennung, Aufklärungskampagnen zur richtigen Entsorgung, Bewerbung der Nutzung der
Wertstoffbehälter oder der Schadstoffmobile, die Online -Plattform zur Vermeidung von
Einweg-To-Go-Bechern, ein Müll -ABC, der Nachhaltigkeitsguide oder die regelmäßige
Teilnahme an der Europä ischen Woche der Abfallvermeidung (EWAV) – werden im zu
erstellenden Maßnahmenkatalog berücksichtigt.
Mit der Konzepterstellung wurde nach öffentlicher Ausschreibung das Wuppertal Institut für
Klima, Umwelt, Energie gGmbH mit den Konsortialpartnern INFA (Institut für Abfall, Abwasser
und Infrastruktur -Management GmbH), Zero Waste Germany e. V. und circulatemore
55
beauftragt. Den Zero Waste -Prozess steuert die Stadt Köln , unterstützt von AWB und AVG
Köln.
4.2 Wechselwirkung zwischen Sauberkeit und Sicherheit
Sauberkeit und Sicherheit haben einen engen Bezug zueinander. Ein offensichtlicher
Zusammenhang besteht in der Verkehrssicherheit. Wilder Müll, der Wege und Zugänge
versperrt, gefährliche Abfälle, Schnee, Eis und rutschiges Laub sind nur einige Beispiele.
Glasscherben können zu Verletzungen oder Sachbeschädigung (z. B. platte Fahrradreifen)
führen. Zigarettenkippen enthalten Giftstoffe, eine einzelne von ihnen kann bis zu 60 Liter
Grundwasser verunreinigen.
Ist ein Ort verschmutzt, wirkt er verwahrlost und erscheint weniger unter sozialer Kontrolle.
Der Eindruck entsteht, als bestünde kein Interesse an öffentlicher Ordnung und Gesetzen.
Erste Zeichen der Verwahrlosung können eine Abwärtsspirale auslösen, da erste
offensichtliche Regelverstöße den Schritt in die Kriminalität kleiner erscheinen lassen
(sogenannter „Broken-Window“-Effekt).
Deswegen sind Sauberkeit und Gepflegtheit wichtig für die Sicherheit eines Ortes, aber auch
das Sicherheitsempfinden von Passanten: Orte, die eng, dunkel und oder mit wenig E insicht
gestaltet sind, schüren Angst vor Kriminalität (so genannte Angsträume). Wenn Passanten
solche Flächen deshalb zunehmend meiden, scheiden diese aus dem frei nutzbaren
öffentlichen Raum aus. Die soziale Kontrolle schwindet, und dies kann zur weitere n
Verwahrlosung dieser Flächen, z.B. durch Graffiti und wilden Müll führen.
Umgekehrt bedeutet dies, das helle, weitläufig gestaltete, saubere Orte einen positiven
Einfluss auf die tatsächliche und subjektive Wahrnehmung von Sicherheit haben. Das gilt auch
für die Gestaltung von Orten. So können diese zwar sauber sein und dennoch ein Unbehagen
aufgrund einer engen Bebauung auslösen. Auch eine schlechte Beleuchtung kann negative
Auswirkungen auf das Sicherheits- und Sauberkeitsempfinden haben.
4.3 Anforderungen aus der Stadtgesellschaft und der Politik
Das Thema Stadtsauberkeit hat einen Einfluss auf verschiedene Aspekte, wie das
Wohlbefinden der Bürger*innen und Besucher*innen, die Kriminalitätsrate, den Umweltschutz
und das Image der Stadt. Somit überrascht es nicht, dass verschiedene Akteur*innen aus der
Stadtgesellschaft und Politik Anforderungen an die Sauberkeit stellen. Die
Basisanforderungen sind in Gesetzen, Verträgen und Satzungen (Siehe Kapitel 2) festgelegt.
Die Anforderungen aus Stadtgesellschaft und Politik decken sich mit den Basisanforderungen
und gehen mitunter darüber hinaus.
Zu nennen sind:
Der Ausbau des Angebots öffentlicher Toiletten soll beschleunigt werden (größeres
Angebot schaffen).
Private Veranstalter*innen setzen ihre Verpflichtungen im Rahmen der Genehmigung
konsequent um, die genutzte öffentliche Flächen (inklusive Zuwege) zeitnah nach der
Veranstaltung so zu reinigen, dass sie für ihren eigentlichen Zweck ohne
Einschränkungen wieder genutzt werden kann und setzen Abfallvermeidungs-
maßnahmen (z. B. Mehrwegkonzepte) um.
56
Die Kölner Stadtordnung soll konsequent umgesetzt und kontrolliert werden.
Anlieger*innen (Privathaushalte und Gewerbe) sollen stärker über ihre
Reinigungsverpflichtungen aufgeklärt werden und bei Nichtbeachtung sanktioniert
werden.
Bürger*innen und Besucher sollen bewegt werden, ihr Verhalten bei der
Müllentsorgung zu ändern (kein Littering, kein Missbrauch von öffentlichen
Papierkörben, etc.).
Fehlverhalten von Bürger*innen soll kontrolliert und erforderlichenfalls konsequent
ordnungsrechtlich geahndet werden.
Es sollen mehr und größere Papierkörbe aufgestellt werden; die Leerungsintervalle
sollen überprüft und ggfs. angepasst werden.
Vereinzelter Streumüll soll im Rahmen der Reinigung ebenfalls beseitigt werden.
Die Reinigungsleistungen sollen flexibel an den Bedarf angepasst werden.
Die Durchführung der Reinigungsleistungen soll nachvollziehbar, nachweisbar und
kontrollierbar sein.
Es soll mehr u nd zeitnah Transparenz über die erbrachten Reinigungsleistungen der
beauftragten bzw. zuständigen Stellen (AWB, Ämter/Behörden, Unternehmen)
geschaffen werden.
4.3.1 Stärkerer Fokus auf ästhetische Reinigung
Durch die weiter steigende und sich verändernde
Nutzung des öffentlichen Raumes wächst der
Anspruch an die Sauberkeit und die
Aufenthaltsqualität. Gleichzeitig nimmt die
Verschmutzung aufgrund der höheren
Frequentierung der Plätze und Fehlverhalten stetig
zu.
Über die Satzung soll eine verkehrssichernde
Reinigung gewährleistet werden. Hierbei handelt es
sich jedoch nicht um eine ästhetische Reinigung. Die
Grenze, ab wann etwas als ästhetische Reinigung zu
verstehen ist, ist teilweise nicht trennscharf definiert
und sorgt für unterschiedliches Verständnis bei
beteiligten Akteur*innen. So zum Beispiel, ab
welcher Anzahl Kaugummiflecken das Stadtbild
nicht unerheblich beeinträchtigt wird.
Es gibt Bereiche im Stadtgebiet, in denen ein Bedarf an einer intensiveren oder ästhetischen
Reinigung notwendig und wünschenswert wird. Um diesem gerech t zu werden, sind sowohl
gebühren- (intensive Reinigungen) als auch haushaltsfinanzierte Leistungen (ästhetische
Reinigung) über die AWB beauftragt. So gibt es gebührenfinanziert zum Beispiel die so
genannte Intensivreinigung als auch Nassreinigungen in Fu ßgängergeschäftsstraßen.
Satzungsgemäße Reinigung:
Laut Satzung beinhaltet die
Reinigung die Beseitigung von
Unrat, Verschmutzungen und
Wildkräutern, die die Hygiene oder
das Stadtbild nicht unerheblich
beeinträchtigen oder die eine
Gefährdung des Verkehrs
darstellen (siehe § 1 Abs. 2 Satz 1
StrReinS). Somit geht die
Reinigung über die reine
Verkehrssicherung hinaus.
Satzungsgemäße Reinigung:
Laut Satzung beinhaltet die
Reinigung die Beseitigung von
Unrat, Verschmutzungen und
Wildkräutern, die die Hygiene oder
das Stadtbild nicht unerheblich
beeinträchtigen oder die eine
Gefährdung des Verkehrs
darstellen (siehe § 1 Abs. 2 Satz 1
StrReinS). Somit geht die
57
Haushaltsfinanziert sind zusätzliche Nass- und Intensivreinigungen als auch Reinigungen mit
höheren Frequenzen zu nennen. Diese finden beispielsweise regelmäßig an Orten mit
internationaler Bedeutung (z. B. Domumfeld, Rheinboulevar d, siehe Gestaltungshandbuch,
Kapitel 2.6.2) statt. Das beinhaltet die punktuelle Entfernung hartnäckiger Verschmutzungen,
die mit Besen - und Nassreinigung nicht e ntfernt werden können, wie Ansammlungen von
Kaugummiflecken, Urin- und Getränkeflecken
Der Großteil der Reinigungsleistungen in den
Satzungen und in den Verträgen ist durch
Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsintensität
festgelegt. Diese Struktur kann schwankenden
Nutzungsintensitäten, wie Schönwetterlagen oder
spontanen Feiern, nur bedingt Rechnung tragen.
Über die Satzung sin d außerturnusmäßig bei
besonders starker Verschmutzung sogenannte
Zwischenreinigungen möglich, die über die
Nutzungsentgelte der AWB abgedeckt sind. Dies
gilt insbesondere für besondere
Verunreinigungen, die zwar so vereinzelt auftreten, dass die Erhöhung der
Reinigungshäufigkeit zu deren Beseitigung nicht erforderlich ist, aber ungewöhnlich stark sind,
dass ein Zuwarten bis zur nächsten Regelreinigung nicht zugemutet werden kann. Beispiele
sind z. B. verkaufsoffene Sonntage, die Adventszeit oder die Silvester- und Neujahrsreinigung.
Treten diese Verschmutzungen allerdings häufiger auf, muss eine andere Lösung gefunden
werden, wie beispielsweise eine Erhöhung der Reinigungshäufigkeit oder gezielte Ansprache
bei Fehlverhalten. Bei einigen Orten, die bereits ü ber den haushaltsfinanzierten Vertrag
weitere Reinigungsleistungen erfahren, können Reinigungsleistungen „nach Bedarf“
zusätzlich durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um regelmäßige
Reinigungsleistungen, die nach täglich wechselnde m Bedarf innerhalb des definierten Ortes
in einem definierten Umfang durchgeführt werden.
Diese finden sich im Vertrag über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet. Da der
öffentliche Raum durch die Mediterranisierung mehr und mehr an Bedeutung gewinnt und
durch die steigende Nutzungsfrequenz mehr Leistung gebraucht wird , um den
Sauberkeitsanspruch zu halten, steigt der Bedarf an flexiblen Reinigungsleistungen
zunehmend und kann häufig nicht mehr durch den bisher beauftragten Leistung sumfang
abgedeckt werden.
Gleichzeitig werden Verunreinigungen im öffentlichen Raum auch durch Fehlverhalten und
mangelndes Bewusstsein verursacht. Sauberkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe, sodass
jede*r für die Sauberkeit in der Stadt auch mitverantwortlich ist. Um dies zu gewährleisten ,
sind neben Sensibilisierungsmaßnahmen und Umweltbildung auch Kontrollen und Sanktionen
ein wichtiger Baustein.
4.3.2 „Open Air Reinigung“
Der öffentliche Raum wurde in den vergangenen Jahren immer stärker von den Menschen in
Köln beansprucht, wodurch zusätzlic he Verunreinigungen und Herausforderungen für die
Stadt entstehen. Der Rat der Stadt Köln hat am 24.06.2021 die Stadtverwaltung beauftragt,
zusätzliche Reinigungsleistungen über die AWB während der Open -Air-Saison auf
Intensivreinigung laut Vertrag über
Reinigungsleistungen im Kölner
Stadtgebiet:
Punktuelle Entfernung hartnäckiger
Verschmutzungen wie z.B.
Ansammlungen von
Kaugummiflecken, Vogelkot, Urinal-
und Getränkeflecken, Abfälle im
Straßenmobiliar und Ginkoblüten.
Abbildung 19: Das
Reinigungskataster wird eine
gemeinsame Datenbasis für Stadt
und AWB
schaffen.Intensivreinigung laut
Vertrag über Reinigungsleistungen im
Kölner Stadtgebiet:
Punktuelle Entfernung hartnäckiger
Verschmutzungen wie z.B.
Ansammlungen von
Kaugummiflecken, Vogelkot, Urinal-
und Getränkeflecken, Abfälle im
Straßenmobiliar und Ginkoblüten.
58
ausgewählten Grünflächen und öffentlic hen P lätzen auf den Weg zu bringen , welche
ausdrücklich haushaltsfinanziert erbracht werden sollen . Dabei sind ebenso
Handlungsansätze zu berücksichtigen, die auf mehr Eigenverantwortung und Aufklärung über
Fehlverhalten abzielen, sowie an der konsequenten Umsetzung der Kölner Stadtordnung
ansetzen.
Die AWB Köln hat zur Umsetzung des Ratsbeschlusses verschiedene Vorschläge auf Basis
eines Konzepts vorgelegt. Einige Bereiche wurden bereits mit Anpassungen über die
Straßenreinigungssatzung und das ganzheitlic he Toilettenkonzepts umgesetzt. Auch das
Pilotprojekt „Qualitätsverbesserung in den Bezirken“, welches 2022 im Stadtbezirk Porz
durchgeführt und 2023 im rechtsrheinischen Köln fortgesetzt werden soll, greift die Thematik
mit Leistungen auf.
Im Rahmen des Masterplans Sauberkeit wird die Sauberkeit während der „Open Air -Saison“
ebenfalls betrachtet.
4.3.3 Zusätzlicher Reinigungsbedarf und Papierkorbleerungen
In den letzten Jahren entstand ein höherer Anspruch an die Leerung der öffentlichen
Papierkörbe sowie zusätzliche Reinigungen, die über bestehende Reinigungsaufträge
hinausgehen. Das betrifft auch Anliegerbereiche.
So erscheint es beispielsweise sinnvoll, Papierkorbleerungen während der Open Air -Saison
von der regulären Straßenreinigung mit ihren festen Touren zu entkoppeln.
Diese Entwicklung die Anforderung aus der Stadtgesellschaft wurden im bereits erwähnten
AWB-Pilotprojekt zur Qualitätsverbesserung in den Bezirken aufgegriffen.
4.3.4 Plätze mit besonderem Handlungsbedarf
In Köln gibt es verschiedene Plätze mit besonderem Handlungsbedarf. Eine Identifizierung
dieser Plätze erfolgt regelmäßig, angestoßen durch verschiedenste Maßnahmenpakete und
Projekte. Durch diese Projekte und Maßnahmen wird dann eine Verbess erung der Situation
angestrebt.
Die „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ werden durch städtische Arbeitskreise
thematisiert. An den entsprechenden Orten kommen verschiedene Problemlagen in
besonderer Ausprägung zusammen, die ein besonders eng und sorgfältig abgestimmtes
Vorgehen in den Bereichen Sauberkeit, Sicherheit und Gestaltung usw. notwendig machen.
Beispiele für solche Plätze sind der Neumarkt, die Zülpicher Straße, der Hansaring oder der
Ebertplatz.
Aus diesen Arbeitskreisen ergeben sich neue Reinigungsleistungen, wie beispiel sweise am
Neumarkt, die durch Einzelbeauftragungen über den haushaltsfinanzierten Vertrag finanziert
werden wie auch neue Toilettenangebote.
4.3.5 Sauberkeit des Rheinufers / Gewässer
Der Klima- und Umweltschutz genießt in der Gesellschaft einen immer höheren St ellenwert.
Insbesondere der Schutz des Rheinufers und des Rheins sowie der kleineren Gewässer ist
für die Kölner*Innen in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden. Dem steht eine
deutlich stärkere Freizeitnutzung in Ufernähe gegenüber , die zu Verunreinigungen in diesen
59
Bereichen und auch zu mehr (Kunststoff)-Abfällen im Gewässer und damit auch in den Meeren
führt.
Seit einigen Jahren ist die ehrenamtliche Initiative K.R.A.K.E. ( Kölner Rhein-Aufräum-
Kommando-Einheit) eine wichtige Partnerin von Stadt und AWB, die durch das Engagement
von Freiwilligen zu mehr Sauberkeit im Rhein beitragen kann. Wie erwähnt, entmüllt die AWB
die durch Niedrigwasser trocken gefallenen Teile des Flussbettes.
Der Anspruch an saubere Rheinufer steigt in der Öffentlichkeit stetig, so dass zusätzliche
Maßnahmen aus den Bereichen Ordnungsrecht und Reinigung in den Fokus zu diskutieren
sind, die die bisherigen Leistungen der Grünflächenreinigungen sinnvoll ergänzen können.
4.3.6 Sanktionierung
Bereits heute gibt es viele Leistungen der AWB für die Sauberkeit und die Stärkung der
Aufenthaltsqualität. Dennoch kommt es zu Verunreinigungen, die auf ein falsches Verhalten
und einer Verunreinigung durch die Bewohner*innen und Gäste der Stadt zurückzuführen sind.
Die AWB kann jedoch stets nur im Nachgang Verunreinigungen beseitigen.
In der Stadtgesellschaft und der Politik sind daher ordnungsrechtliche Maßnahmen von großer
Bedeutung, die in Form von verstärkten Kontrollen und stärkeren Sanktionen imm er
vehementer gefordert werden.
4.3.7 Mehr Sauberkeit in den Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün
Mit der verstärkten Nutzung des öffentlichen Raums steigt gleichzeitig nicht nur das Maß an
Verunreinigung. Auch der Anspruch an mehr Sauberkeit steigt kontinuierlich, was
insbesondere für die Kölner Grünanlagen gilt.
Dieser Anspruch ist mit den bisherigen beauftragten Leistungen in den Kölner Grünanlagen
und Straßenbegleitgrün (definierte Flächen mit definierter Leistungshäufigkeit) bei steigenden
Bedarfen kaum angemessen zu begegnen , zumal neben einer bedarfsgerechten
Entsorgungsinfrastruktur für Abfälle das Verhalten der Menschen im bewussten Umgang mit
Abfällen, welche die Grünanlagen intensiv nutzen, ebenfalls ausschlaggebend ist. Ein Beispiel
hierfür ist z. B. der Bedarf an Abfallbeseitigung nach dem 11.11. oder dem Straßenkarneval
im Grüngürtel und den Uniwiesen.
4.3.8 Veranstaltungen
Köln ist als Großstadt eine attraktive Adresse für Events. Das gilt für kleinere Veedels - und
Straßenfeste bis hin zu Großveranstaltungen wie CSD, Gamescom oder auch die Kölner
Lichter. Die AWB ist bei vielen dieser Events bereits ein wichtiger Partner für Entsorgungs -
und Reinigungsleistungen. Viele Organisator *innen kommen ihrer Reinigungsverantwortung
nach und übergeben Veranstaltungsflächen wieder ordnungsgemäß an die Stadt Köln.
In den vergangenen Jahren jedoch ist der Anteil an Veranstaltungen, nach denen nicht
gereinigt wurde und bei denen starke Verunreinigungen im Stadtgebiet hinterlassen werden ,
stark gestiegen. Dies führt zu einem schlechten Stadtbild un d einer geringeren
Aufenthaltsqualität und am Ende auch zu einer hohen Beschwerdequote.
Letztlich müssen diese Verunreinigungen auf Kosten der Allgemeinheit beseitigt werden, was
nicht verursachergerecht ist und diejenigen bestraft, die sich an Regeln halt en und ihrer
60
Verantwortung gerecht werden. Für ein sauberes Stadtbild sind daher Maßnahmen ( z. B.
Kontrollen, Sanktionen und Weitergabe an Reinigungskosten) zu prüfen und umzusetzen mit
denen Fehlverhalten entsprechender Veranstalter*innen überprüft und auch ahndet wird.
4.3.9 Ausweitung KASA
Die derzeit beauftragten 20.000 m² Graffitientfernung reichen nicht aus , um die bekannten
Graffiti vollständig und zeitnah zu beseitigen. Teilweise werden im Rahmen der finanziellen
Möglichkeiten 2.000 m² pro Jahr zusätzli ch durch Amt 64 beauftragt. Mit dieser zusätzlichen
Beauftragung stößt das KASA -Team der AWB jedoch an seine Auslastungsgrenze. Für
weitere Beauftragungen müsste seitens der AWB ein weiteres Team eingerichtet werden,
wozu die AWB eine verlässliche, langfristige Beauftragung benötigen.
4.3.10 weitere bekannte Bereiche mit Handlungsbedarf
Anschluss von Schreber- und Kleingärten
Bisher sind die Schrebergärten im Stadtgebiet nicht an die satzungsgemäße Abfallentsorgung
angeschlossen und es herrscht kein Anschlusszwang . Die Rahmenbedingungen der
Entsorgung ist über die Kleingartenverordnung der Stadt Köln geregelt 24. Viele Nutzer*innen
nehmen ihren Müll mit nach Hause und entsorgen ihn dort, allerdings kommt es auch zu wilden
Müllablagerungen im Umfeld oder Entsorgungen in öffentlichen Papierkörben. Auch eine
separate Erfassung von Bio- und Grünabfällen erfolgt ohne Restmüllanschluss nicht, was beim
Anfall vor Ort jedoch sinnvoll wäre. Aufgrund der bestehenden Problematiken ist die derzeitige
Entsorgung nicht ausreichend geregelt.
Ungeklärte Zuständigkeiten
Es gibt Flächen im Stadtgebiet, für die bisher keine Reinigung definiert oder beauftragt ist. Im
Zuge des Aufbaus des digitalen Reinigungskatasters konnten diese größtenteils identifiziert
werden.
Das kommt bei einigen Wänden, Hochbeeten und Böschungen, aber auch bei Parkplätzen in
Schulnähe oder anderen kleinteiligeren (Teil-)Flächen im Stadtgebiet vor.
Anliegerreinigungen, die nicht umgesetzt werden
Bei Anliegerreinigungen bestehen Potenziale in Bezug auf die Stadtbildpflege, da einige ihren
Verpflichtungen nicht nachkommen . Dies gilt vermehrt auch für Flächen, die in der
Zuständigkeit der deutschen Bahn, dem Land NRW (Landstraßen wie z. B. der Militärring) und
der Autobahn GmbH zu reinigen sind.
Missbräuchliche Verwendung der öffentlichen Papierkörbe
Öffentliche Papierkörbe werden immer wieder missbräuchlich verwendet. So wird zum Beispiel
Hausmüll in ihnen entsorgt, was zu Überfüllung und Littering um den Standort führt.
Abfallerzeuger stehlen sich so aus i hrer Verantwortung und wälzen die Kosten auf die
Allgemeinheit ab. Außerdem fehlen die Restmüllmengen dem Gebührenhaushalt als
Einnahmen und der AWB an Entleerungsentgelten. In einem Praxisprojekt 2020 wurden an
24 Kleingartenverordnung § 5
61
prädestinierten Orten die missbräuchliche Ve rwendung dokumentiert. Dies führte zu dem
Ergebnis, dass in den besonders auffälligen Bereichen ein erheblicher Teil der
Papierkorbinhalte aus privatem Hausmüll oder Gewerbemüll besteht. Das Aufarbeiten der
Fälle durch Mülldetektive und/oder das Ordnungsdi enst ist nicht ausreichend, um spürbare
Erfolge zu erzielen. Zudem steht der Aufwand im Verhältnis zum Ertrag in keinem sinnvollen
Verhältnis.
5 Geplante Leistungen, Maßnahmen und Projekte
5.1 EU-Kunststoffrichtlinie (EU 2019/904)
Wie in Kapitel 2.5 beschrieben, wird die EU -Einwegkunststoffrichtlinie in deutsches Recht
umgesetzt. Im Zuge dessen arbeiten die AWB, AVG Köln und die Stadt, wie auch bei anderen
Gesetzesentwürfen, im Vorfeld an der Gesetzgebung mit, indem sie zum Beispiel an Umfragen
und Stellungnahmen des Verbundes Kommunaler Unternehmen (VKU), des Deutschen
Städtetags teilnehmen. Die jeweiligen Umsetzungen werden verfolgt und auf diese wird
reagiert.
Im Zusammenhang mit der Richtlinie hat sich die AWB im Auftrag der Stadt im Vorfeld an einer
bundesweiten Litteringstsudie (20 teilnehmende Städte) zu Single-Use-Plastics beteiligt.
Diese hatte zum Ziel, eine Grundlage für die Umsetzung der Kunststoffrichtlinie zu schaffen.
Die Umsetzung der EU -Kunststoffrichtlinie ist bisher erst in Teilen geschehen, u.a. ist die
Einrichtung eines entsprechenden Fonds zur Mitfinanzierung der höheren Aufwendungen
durch die Einwegkunststoffe im öffentlichen Raum für die kommunalen Entsorger geplant.
5.2 Qualitätsverbesserung in den Bezirken
Die Nutzung des öffentlichen Raums ist in den vergangenen 20 Jahre deutlich angewachsen.
Der bekannte Effekt der so genannten „Mediterranisierung“ ist in Köln in vielen Bereichen der
Stadt spür - und erlebbar. Die Corona -Pandemie hat diese Entwicklung weiter forciert, da
während der Lockdowns Spaziergänge und andere Aktivitäten im öffentlichen Raum stark
zugenommen haben.
Dies hat verdeutlicht, dass bisher ige Reinigungsleistung an Grenzen stoßen oder es in
manchen Bereichen punktuell andere Bedarfe gibt. Klassische Beispiele hierfür sind die
Leerung der Papierkörbe, die bisher an die Reinigungshäufigkeit geknüpft ist, oder auch
stärkere Verunreinigung in Hotsports, die über die bisherige R egelreinigung hinausgehen.
Ebenfalls Gebiete, in denen die Reinigungsverantwortung bei den Grundstücks -
eigentümer*innen liegt und der Reinigungszustand suboptimal ist, liegen im Fokus.
Als Lösung hat die AWB in 2022 , wie in Kapitel 3.1.1.1.2 beschrieben mit Eigenmitteln ein
Pilotprojekt in Abstimmung mit der Stadt Köln (VIII/3) und in Zusammenarbeit mit lokalen
Bürgervereinen im Stadtbezirk P orz durchgeführt. Ziel war es mit zusätzlichen
Reinigungsteams außerhalb beauftragter Reinigungsleistungen zusätzlich Papierkörbe zu
leeren und in definierten Hotspots zusätzliche und intensivere Reinigungsleistungen
durchzuführen. Auch wurden Anlieger*innen über eine Plakat- und Flyer-Kampagne über ihre
Verantwortung zur Sauberkeit informiert.
Aufgrund der Erkenntnisse des Piloten werden Aktivität in 2023 fortgeführt und künftig durch
die Stadt Köln (VIII/3) gebührenfinanziert getragen. Das Ziel der AWB is t es, das Projekt in
62
weiteren Stadteilen und sozialen Strukturen zu vertiefen, was nun in ausgewählten Bereichen
der Stadtbezirke Kalk, Mülheim, Porz sowie dem Stadtteil Deutz geschieht.
Für Mitte 2023 soll eine erste Bewertung dieser Leistung erarbeitet und eine
Entscheidungsvorlage für das Jahr 2024 ff. und eine künftige Umsetzung vorgelegt werden.
5.3 Plätze mit besonderem Handlungsbedarf
Seit 2020 wurden zwei Fachkreise für die Bereiche Neumarkt und Zülpicher Straße
eingerichtet, die fachübergreifende Maßn ahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und
Sicherheit erarbeiten und umsetzen (siehe Kapitel 4.3.4).
Es ist vorgesehen, die Arbeit des Fachkr eises für Plätze mit besonderem Handlungsbedarf
weiter auszubauen. Hierfür sind auch Bereiche im Fokus, in denen bereits Aktivitäten
stattfinden und die durch die bisher erfolgreiche Arbeit des Gremiums weiter gebündelt und
Synergien genutzt werden können. Beispielhaft sind der Ebertplatz, der Hansaring und der
Wiener Platz.
5.4 Reinigung nach Veranstaltungen
Die Eventstadt Köln sorgt für ein attraktives Angebot an großen und kleineren Events in der
Stadt. Jedoch kommt nicht alle Organisator*innen ihrer Verantwortung nach und reinigen die
Veranstaltungsflächen und beseitigen Abfälle. Dies ist in den vergangenen Jahren zu einem
größeren Problem geworden und die AWB muss immer wieder ohne Aufträge Flächen
reinigen, so dass die Kosten von der Allgemeinheit getragen werden müssen.
AWB und VIII/3 haben die Situation nach Abschluss des Eventjahres 2022 bewertet. VIII/3
wird in 2023 frühzeitig mit dem Ordnungsamt Lösungen besprechen, in welcher Form bereits
bei der Genehmigung von Veranstaltungen der Entwicklung Rechnung getragen werden kann.
Eine Lösung wäre z. B., dass bei Ausbleiben einer Abschlussreinigung nach Events, z. B. die
AWB als Beauftragter Dritter die Reinigung im Auftrag der Stadt durchführt und die Stadt Köln
die K osten den Veranstalter *innen in Rechnung stellt. Eine solche Lösung wird bereits
erfolgreich in Hamburg praktiziert und könnte als Best -Practices aus der vergleichbar en
Großstadt übernommen werden.
5.5 Betrieb und Ausbau des Toilettenkonzepts
Auch die Anforderungen an das Angebot der öffentlichen To iletten im Stadtgebiet wachsen
zunehmend. Wird der öffentliche Raum stärker genutzt, steigt auch der Bedarf an öffentlichen
Toiletten. Wildpinkeln birgt neben einer starken Verschlechterung des Stadtbildes auch
Hygienerisiken. Urin kann zudem einige Bausubstanzen (z. B. Sandstein) schädigen, da es
Säuren und Salze enthält.
AWB und Stadt Köln haben mit dem Evaluations- und Sachstandsbericht einen Plan vorgelegt,
wie das Angebot weiter ausgebaut werden sollte. Hier ist die Prämisse, dass Planungs - und
Genehmigungsverfahren zügig durchgeführt werden können und die Finanzierung der
Schaffung von mehr Toilettenangeboten gesichert ist und ausreichend personelle Kapazitäten
vorhanden sind. Bei ausgewählten Standorten der Stein -auf-Stein-Toiletten wird zusätzlich
Personal zur Betreuung während der Öffnungszeiten benötigt.
Für 2023 wird ein neuer Toil ettentyp geprüft, der bekannten Problemen, wie der auf
Drogenkonsum basierende Missbrauch von Toiletten, entgegenwirkt. Etliche Standorte mit
63
eigentlich hohem Bedarf an öffentlichen Toiletten konnten wegen der Problematik nicht
realisiert werden. Nun soll ein in Hamburg sehr positiv beurteilter neuartiger Toilettentyp
(Brennpunkt-WC) in Mülheim am Wiener Platz als auch in Porz einem intensiven Test
unterzogen werden. Sollten sich auch positive Erfahrungen in Köln einstellen, ermöglichen
diese Toiletten ein niederschwelliges Toilettenangebot für alle Geschlechter. Es ist kostenfrei,
genderneutral und rund um die U hr geöffnet. Jedoch ist es nicht barrierefrei. Eine Lösung
hierfür könnte ein normales und somit barrierefreies City WC sein, welches nur mit einem CBF-
Schlüssel (ein spezieller Schlüssel, der ausschließlich an Menschen ausgehändigt wird, die
auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind ) oder durch bargeldloser Bezahlung
betreten werden kann.
5.6 Sensibilisierungsmaßnahmen
Die Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema Sauberkeit aus Kapitel 3 werden weitergeführt.
Neu für 2023 ist derzeit eine Littering und Zero -Waste-Kampagne in Planung , die sich an
Kölner Bürger*innen und Besucher*innen richtet. Die Kampagne findet auf dem gesa mten
Stadtgebiet verteilt statt und ist für die KW 16 geplant. Hier handelt es sich um Plakate auf
„City Light“- und „Mega Light“- Werbeflächen.
Für die Karnevals -Saison 2023 entstand eine Respekt -Kampagne, die Feiernde für die
Themen Sauberkeit und Sicherheit sensibilisieren soll te. Hier wurden unter anderem die
Probleme Littering, Wildpinkeln und das Behindern von Sicherheits - und Rettungskräften
adressiert.
5.7 Zero-Waste-Konzept Köln
Die Finalisierung des Zero-Waste-Konzeptes und die darin beinhalteten Maßnahmen befinden
sich derzeit in der Abstimmung. Das Konzept soll im Frühjahr 2023 der Politik vorgestellt und
anschließend vom Rat der Stadt Köln, inklusive der Mittelfreigabe, beschlossen und in de r
Gebührenkalkulation berücksichtigt werden. Die Maßnahmenumsetzung soll nach der
Beschlussfassung starten.
Der Abfall, der gar nicht erst entsteht und nicht gelittert werden kann, führt im Endergebnis zu
mehr Sauberkeit, sodass das Zero -Waste-Konzept hierfür auch von großer Bedeutung sein
kann.
Beispiele für Maßnahmen, die auf dieses Ziel eingehen , sind die Mehrwegpflicht bei
Veranstaltungen, wiederverwendbare To -Go-Verpackungen oder auch die
Wiederverwendung von alten Fahrrädern zur Vermeidung von Schrottfahrrädern.
5.8 Pilotprojekt „Smart Fleet“
KVB, RheinEnergie, Feuerwehr und AWB verfügen über eine Fahrzeugflotte, die täglich im
gesamten Stadtgebiet unterwegs ist. Im Rahmen eines Piloten testet die AWB
unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten von Sensortechnik und künstlicher Intelligenz an den
Fahrzeugen. In einem ersten Piloten wurde getestet, ob Straßenschäden und verstopfte
Gullideckel mit Sensoren, Bilderkennung und künstlicher Intelligenz analysiert werden können.
Derzeit werden weitere Einsatzgebiete, wie beispielsweise die Erkennung von Nebenständen
an Containern, getestet. Die Vision des Projektes ist es, eine Stadtkarte mit aktuellen Daten
zu Straßen- und Stadtzuständen für Partner im SWK (Stadtwerkekonzern) und der Stadt Köln
64
zu erstellen. So kann auch zur Verbesserung der Stadtsauberkeit beigetragen werden. Bei
Bedarf sollen auch andere Anwendungsfälle identifiziert und ergänzt werden.
5.9 Optimierung der Reinigung des Straßenbegleitgrüns
Wie in Kapitel 3.1.1.1.1 beschrieben, kommt es bisweilen dazu, dass bei der Pflege des
Straßenbegleitgrüns Müll zerkleinert wird. Um eine bessere Sauberkeit des
Straßenbegleitgrüns zu erreichen, erarbeiten AWB, VIII/3 und das Amt für Landschaftspflege
und Grünflächen (Amt 67) derzeit Möglichkeiten, dies zukünftig zu verhindern.
6 Das digitale Reinigungskataster
Das Projekt „Sauberes Köln – Digital“ ist ein
Kooperationsprojekt zwischen der Stadt
Köln und der AWB mit dem Ziel , die
Sauberkeit im Stadtgebiet nachhaltig zu
verbessern. Federführend ist hier das Amt
64 in Zusammenarbeit mit VIII/3.
Anhand eines gemeinsamen
georeferenzierten Informationssystems
sollen gezielt Reinigungsflächen,
Reinigungsobjekte und das städtische
Mobiliar im gesamten Stadtgebiet erfasst
und mit Sachdaten hinterlegt werden.
Neben den erf assten
Vertragsinformationen zur Zuständigkeit,
Reinigungsart und den Häufigkeiten sollen
auch Instrumente für eine strategische,
operative und vor allem zukunftsorientierte
Betriebsplanung entwickelt und in Betrieb
genommen werden.
Die Anwendung bietet K ennzahlen und eine visuelle Übersicht. Durch die Einführung des
digitalen Reinigungskatasters soll nicht nur mehr Transparenz über
Reinigungsverantwortlichkeiten und –häufigkeiten geschaffen und Leistungskontrollen
optimiert werden, sondern es können auch „Weiße Flecken“ ohne Zuständigkeiten ermittelt
und Reinigungsleistungen auf den Weg gebracht werden.
Abbildung 20: Das Reinigungskataster wird eine
gemeinsame Datenbasis für Stadt und AWB schaffen.
65
So wird ein Werkzeug geschaffen, welches Klarheit über die Vertragssituatio nen schafft, die
Zusammenarbeit verbessert und somit die Sauberkeit im Stadtgebiet nachhaltig steigert. Dies
schafft eine gemeinsame Datenbasis für Stadt und AWB. In der Anwendung werden
Reinigungsflächen im Stadtgebiet auf einer Karte visuell angezeigt und durch Anklicken kann
die zugehörige Vertragslage eingesehen werden.
6.1 Projektstand
Derzeit befindet sich das Kataster im Aufbau. Während der Erfassung der Daten wird eine
mehrstufige Qualitätssiche rung durchgeführt. Somit können ungeklärte
Zuständigkeitsverhältnisse aufgedeckt und geklärt werden.
Zum Jahreswechsel 2022 / 2023 wurden bereits 86.000 Reinigungsflächen durch die Stadt
Köln erfasst und die Stadtbezirke Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenth al, Ehrenfeld und Kalk
wurden dabei schon vollständig digitalisiert.
6.2 Ausblick
Zukünftig soll es eine mobile Anwendung für die Mitarbeitenden der Stadt und der AWB geben,
die im ersten Schritt die Zuständigkeiten darstellen wird. Diese Anwendung würde es den
Mitarbeitenden ermöglichen, unterwegs eine Zuständigkeitsübersicht einzusehen. Vor allem
ermöglicht dies eine umfangreiche Erfassung von Reinigungszuständen. Es ermöglicht die
Erfassung und Recherche im Straßenland (z. B. erhöhter Reinigungsbedarf, ver änderte
bauliche Gegebenheiten, wie der Bau eines Radweges, etc.).
Die mobile Anwendung unterstützt zudem die Straßenreinigungskontrolleur*innen vor Ort.
Abbildung 21: Das IT-gestützte Reinigungskataster veranschaulicht die Zuständigkeiten und Gegebenheiten.
66
7 Bisherige Bewertungsg rundlagen zur Einschätzung der
Sauberkeit
Es gibt mannigfaltige Systeme zur Le istungskontrolle und Qualitätskontrolle sowohl bei der
Stadtverwaltung als auch bei der AWB. Diese werden im Folgenden dargestellt. Diese sollten
im Rahmen des Masterplans Sauberkeit genutzt werden, um gemeinsame Qualitätsstandards
zu entwickeln. Darüber h inaus wird das digitale Reinigungskataster künftig die bestehenden
Systeme unterstützen.
7.1 Straßenreinigungskontrolle und Beschwerdemanagement VIII/3
Das Beschwerdemanagement des Eigenbetriebs VIII/3 geht Beschwerden von Bürger*innen
nach, die an die Stadt K öln gerichtet werden, und überprüft die Einhaltung der vereinbarten
Leistungsverträge zur Abfallentsorgung und Straßenreinigung. Die Straßenreinigungskontrolle
überprüft Beschwerden vor Ort und nimmt Befunde aus freien stadtweiten Kontrollen auf,
welche da rüber hinaus auch Mängel an Abfallentsorgungsinfrastrukturen und die den
Sauberkeitszustand oder das Stadtbild beeinträchtigende weitere Befunde betreffen (z. B.
Verwahrlosungen, Beschädigungen, Graffiti). Die Mängel werden an die zuständigen
Dienststellen zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet (z. B. des Ordnungsamtes (Amt 32), des
Umwelt- und Verbraucherschutzamtes (Amt 57) und des Amts für Amt 64). Darüber hinaus
werden auch Satzungskontrollen durchgeführt. Dies bedeutet, dass Straßen und Wege, die
für Änderungen des StrReinverz in Rede stehen, begutachtet werden. Beschwerden und
Kontrollen sollen in 80 % der Fälle möglichst innerhalb von 14 Tagen abschließend bearbeitet
sein.
Untenstehend ist die Anzahl der Beschwerden im Vergleich 2021 und 2022 aufgeführt.
Tabelle 4: Anzahl eingegangener Beschwerden beim Beschwerdemanagement VIII/3, gefiltert nach Bezirk
Anzahl Beschwerden 2021 2022
Innenstadt 157 139
Rodenkirchen 222 92
Lindenthal 157 121
Ehrenfeld 105 99
Nippes 139 71
Chorweiler 55 44
Porz 138 123
Kalk 100 111
Mülheim 111 132
Summe 1184 932
Tabelle 5: Anzahl eingegangener Beschwerden beim Beschwerdemanagement VIII/3, sortiert nach
Hauptbeschwerdeanlass
Anzahl Beschwerden 2021 2022
Gebührenklärung 71 96
Sperrmüll/ Wilder Müll 486 53
Abfallwirtschaft 25 50
67
Straßenreinigung 305 175
Littering 163 41
Füllstand/ Umfeldreinigung AK u. Glas 490 430
Summe 1.469 845
Bei den oben beschriebenen Straß enreinigungskontrollen durch VIII/3 wird die Anzahl der
Beanstandungen erfasst. In 2022 betrug der Anteil der Beanstandungen über 2 .600, wovon
rund 80% auf Littering zurückzuführen sind.
Tabelle 6: Anzahl der freien Kontrollen mit Beanstandungen
Anzahl freie Straßenreinigungskontrollen mit
Beanstandungen
2021 2022
2.428 2.637
Häufigste Beanstandungen: Littering, wilder Müll, Reinigungsmissstände oder -ausfall
68
7.2 Kontrollen durch das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 64)
Seitens des Amtes für Verkehrsmanagement werden die beauftragten haushaltsfinanzierten
Reinigungsleistungen k ontrolliert. Bei den Kontrollen werden in den meisten Fällen die
Reinigungen aus dem Leistungsverzeichnis und von Einzelleistungen kontrolliert. Be i diesen
Kontrollen wird überprüft, ob die Reinigungen das beauftragte Leistungsbild abgedeckt haben;
bei den Reinigungen aus dem Leistungsverzeichnis entspricht dies dem der
satzungsgemäßen Reinigung. Bei den festgestellten Mängeln werden insbesondere nic ht
entfernte Wildkräuter und nicht gereinigte Ränder der Wege festgestellt, an denen sich dann
Material sammelt.
In der untenstehenden Tabelle ist die Anzahl der durchgeführten Kontrollen dargestellt.
Tabelle 7: Kontrolle der haushaltsfinanzierten Reinigungsleistungen
Jahr 2019 2020 2021 2022
Kontrollen 280 720 758 770
mit Mangelfeststellung 95 147 159 141
% 34% 20% 21% 18%
Abbildung 22: Beispiele für einen festgestellten Mangel
69
7.3 Ahndungsstatistik Amt 32, 57
7.3.1 Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Amt 57):
Das Amt für Umwelt - und Verbraucherschutzamt (Amt 57) nimmt Ahndungen für wilde
Müllablagerungen und nicht zugelassene, verwilderte oder schrottr eife Fahrzeuge auf
öffentlichen Flächen vor. Die Anzeigen hierfür erhält das Amt von verschiedenen Stellen, wie
beispielsweise dem Amt für öffentliche Ordnung, der AWB, Bürger*innen oder der Polizei. Um
Ordnungswidrigkeits-Verfahren, einzuleiten ist das Amt auf konkrete Hinweise auf die
Verursacher*innen angewiesen.
Tabelle 8: Anzahl der Verfahren wegen Müllverstößen durch das Amt 57
2021 2022
Verfahren wegen Müllverstößen 323 319
wilder Müll 261 220
davon: Verwarnungen mit Verwarnungsgeld 39 9
davon: Bußgeldverfahren (OWiG-Verfahren) 39 123
Schrottreife Fahrzeuge 62 99
davon: Bußgeldverfahren (OWiG-Verfahren) 51 86
Die erhöhte Anzahl an Bußgeldverfahren zum wilden Müll 2022 beruht auf verschiedenen
Komponenten. Mitunter handelt es sich um die deutliche Abnahme der Kontrollen im Rahmen
der Corona -Schutzverordnung, wodurch wieder ein größeres Augenmerk auf Müllverstöße
gelegt werden konnte . Aber auch Abstimmungen zwischen dem Umwelt - und
Verbraucherschutzamt, dem Amt für öffentliche Ordnung, der AWB und anderen städtischen
Dienststellen führte zu besseren Daten in den Anzeigen und somit einer besseren Verfolgung.
7.3.2 Ahndungsstatistik des Amts für öffentliche Ordnung (Amt 32)
Das Amt für öffentliche Ordnung führt Statistiken über die Maßnahmen, die in Zusammenhang
mit dem Thema Sauberkeit durchgeführt werden. Außerdem werden Statistiken über
entsprechende Eingänge bei der Bußgeldstelle geführt.
Die Statistiken über Maßnahmen im Zusammenhang Sauberkeit werden anhand Ihrer Themen
sortiert erfasst.
70
Tabelle 9: Anzahl der Maßnahmen des Ordnungsdienstes im Zusammenhang mit dem Thema Sauberkeit der Jahre
2021 und 2022 (bis 30.11.2022)
Sauberkeit 2021 2022
(bis 30.11.2022)
Zigarettenkippen 374 803
Wegwerfen von anderen Abfällen 63 69
Spucken 28 29
Wilder Müll 890 1.353
Hundekot 3 16
Fütterungsverbot (Tauben etc.) 131 205
Schrott-Kfz beklebt 3.895 3.116
Schrottfahrrad beklebt 6.535 7.486
Verrichten der Notdurft (Urinierer) 717 2.219
Sonstige 418 706
Summe 13.054 16.002
Die Maßnahmen wurden auf unterschiedliche Art und Weise abgeschlossen – angefangen mit
einer mündlichen Verwarnung (nur bei kleineren Vergehen), über Verwarnungsgeld, Bußgeld
bis hin zu einer Beauftragung der Beseitigung.
Bei wildem Müll ist es davon abhängig, ob eine verursachende Person ermittelt werden kann.
Ist dies der Fall, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ansonsten erfolgt eine Meldung an die
AWB.
Bei Eingängen bei de r Bußgeldstelle handelt es sich um Anzeigen der Polizei, Anzeigen
anderer Dienststellen und um sogenannte Fremdanzeigen (Anzeigen von Privatpersonen).
Hier werden die Zahlen nach Ihrer Rechtsgrundlage und ob sie von der Polizei angezeigt
wurden, erfasst:
Tabelle 10: Eingänge bei der Bußgeldstelle
2021
Rechtsgrundlage des
Anzeigeerstattenden
Polizei
Fremdanzeigen und
andere
Dienststellen
Kölner Stadtordnung (KSO) 456 11
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 71 41
Gesamt 527 52
2022
Rechtsgrundlage des
Anzeigenerstattenden
Polizei
Fremdanzeigen und
andere
Dienststellen
Kölner Stadtordnung (KSO) 358 9
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 44 9
Gesamt 402 18
71
Zu beachten ist, dass eine statistische Auswertung nach einzelnen Verstoßarten bei der
Bußgeldstelle nicht möglich ist. Hier erfolgt lediglich eine händische Erfassung nach
unterschiedlichen Rechtsgebieten. Dadurch ist eine Spezifizierung nach Fällen, die speziell
unter der Überschrift „Sauberkeit“ gefasst werden können, nur bedingt möglich. Allerdings hat
eine qualifizierte Schätzung ergeben, dass etwa 70 % der angezeigten bzw. oben
angegebenen KSO-Verstöße dem Oberbegriff „Sauberkeit“ untergeordnet werden können. Bei
den KrWG-Verstößen handelt es sich ausschließlich um weggeworfene Zigarettenkippen.
7.4 AWB-Beschwerden
Beschwerden und Meldungen laufen über verschiedene Kanäle (Telefon, Mail, Post, Fax, App,
Sag’s-uns-Webseite) im Kundenservice der AWB zusammen. Diese werden einmal im Monat
bezüglich des Kommunikationsmediums, des betreffenden Themas (Kundenberatung, Wilder
Müll, Sperrmüll inkl. Grünschnitt) und der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ausgewertet.
Das Controlling der Beschwerden ist ebenfalls im Kundenservice veranlagt.
7.5 AWB-Benchmarking
Im zweijährigen Rhythmus findet ein Benchmarking der Müllabfuhr und der Straßenreinigung
durch einen externen Gutachter statt. Für das Berichtsjahr 2020 fand der sechster Durchgang
statt.
In diesem s tädteübergreifenden Benchmarking werden die Leistungen der AWB in Köln mit
zehn Großstädten in Bezug auf die Leistung der Müllabfuhr und mit denen in 14 Großstädten
in Bezug auf die Leistungen der Straßenreinigung verglichen. Hierbei steht die objektive
Bemessung der Leistungsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungen und die Qualität
der erbrachten Dienstleistung im Fokus. Besondere Beachtung wird außerdem auf das Thema
Kund*innenorientierung gelegt. Der Ansatz, qualitätsorientierende Kennzahlen zum
Kund*innenurteil und Kennzahlen zum Fachurteil zu ermitteln und zu bewerten, ist laut INFA
(Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH) einzigartig in der Branche.
Die Ergebnisse des o.g. genannten Benchmarkings fließt außerdem in das AWB -
Benchmarking der Stadt Köln ein.
Im letzten Berichtszyklus weißt die AWB Köln weiterhin ein überdurchschnittlich gutes
Ergebnis aus. In Bezug auf die Straßenreinigung sind folgende Erkenntnisse anzumerken: Es
gab eine deutliche Verbesserung der Beschwerdesituation und das Stimmungsbild bleibt wie
in den vorherigen Bench markings im durchschnittlichen Bereich. Die Qualitätsnote im
Großstädtevergleich hat sich deutlich verbessert, ist im Vergleich allerdings weiter
durchschnittlich. Die Leistung wird als sehr gut bewertet und die Kostensituation sei im
Vergleich eher günstig.
Gegenüber 2018 gab es allerdings eine auffällige Verschlechterung der Einsatzquote des
Personals und die Einsatzquote der Fahrzeuge sei weiterhin unterdurchschnittlich.
72
7.6 AWB-Qualitätssicherung
Die AWB führt eine softwareunterstützte Qualitätssicherung durch. Folgende Software -
Lösungen der Fa. INFA werden benutzt:
DSQS (Datenbanksystem zur Qualitätssicherung bei der Stadtreinigung)
DSQG (Datenbanksystem zur Qualitätssicherung bei Grünanlagen/Spielplätze)
DSQS (Datenbanksystem zur Qualitätssicherung für Anliegerreinigung)
Hierbei handelt es sich um standardisierte und systematische Bewertungsverfahren. Dadurch
können nachvollziehbare und aussagekräftige Ergebnisse vorgelegt werden, die auch mit
anderen Städten vergleichbar sind.
Ziel ist es, die Sauberkeit und den Pflegezustand im öffentlichen Raum darzustellen. Anhand
der Ergebnisse können zum einen Anpassungen von Pflegeintensitäten vorgenommen
werden, wie beispielsweise die He rauf- und Herabstufung von Straß en im Rahmen der
Straßenreinigungssatzung. Die Auswertungen (Kennzahlen) liefern zum anderen die Basis für
regelmäßige Qualitätsbesprechungen und ermöglichen es der Stadtreinigung , Ressourcen
gezielt zu lenken oder qualitätsverbessernde Maßnahme einzuleiten.
Die Qualitätssicherung ermöglicht eine offensive Darstellung eines professionellen
Reinigungsbetriebes und eine hohe Transparenz für den Kunden.
Köln muss sich, wie andere Großstädte auch, in den letzten Jahren den spürbaren
Veränderungen in Bezug auf die Reinigung des öffentlichen Raums s tellen. Getränke und
Speisen werden nicht mehr nur Zuhause oder im Restaurant konsumiert, sondern immer öfter
im öffentlichen Straßenland oder in den Parkanlagen. Öffentliche Flächen, wie z. B.
Parkanlagen werden zum Treffpunkt, dort wird gegrillt und gefeiert.
Durch die stärkere Nutzung steigen auch die Anforderungen an die Reinigung, insbesondere
bei schönem Wetter und am Wochenende. Hierfür braucht es vergleichbare Messkriterien oder
Grundlagen, welche die AWB-Qualitätssicherung bietet.
Im Bereich der St adtreinigung wird durch INFA alle zwei Jahre ein Großstädtevergleich
durchgeführt.
Der letzte Vergleich fand 2020 statt.
73
Die oben dargestellte Abbildung (Abbildung 23: Ergebnis des Großstädtevergleichs zur
Qualitäts- und Produktivitätsvergleichs in der Straßenreinigung (2020); Köln ist als Stadt C
dargestellt (Quelle: INFA) zeigt die Reinigungsqualität im Großstädtevergleich 2020, wobei
eine Punktzahl unter 8 für ein überdurchschnittlich gutes Sauberkeitsergebnis u nd eine
Punktzahl über 12 für ein unzureichendes Sauberkeitsergebnis steht. In der Abbildung ist Köln
als Stadt „C“ dargestellt und es ist ersichtlich, dass die Qualität der Reinigung in Köln seit
Jahren im Durchschnitt der Großstädte liegt und zuletzt besser geworden ist.
Ein Großstädtevergleich wird bisher noch nicht für Parkanlagen und Spielplätze durchgeführt-
Dies ist jedoch in Zukunft angestrebt. Die Qualität der erbrachten L eistungen wird daher
anhand der gemessenen Jahresergebnisse dargestellt.
Bei der Gegenüberstellung der Ergebnisse ist ersichtlich, dass sich die Qualität, trotz
gestiegenen Anforderungen, auf einem gleich bleibenden guten Niveau bewegt.
Abbildung 23: Ergebnis des Großstädtevergleichs zur Qualitäts - und Produktivitätsvergleichs in der
Straßenreinigung (2020); Köln ist als Stadt C dargestellt (Quelle: INFA)
74
7.7 Mülldetektive
Die AWB setzt seit vielen Jahren Mülldetektive ein, die neben präventiver Arbeit und
Sensibilisierungsmaßnahmen gezielt den Verursacher*innen von wilden Müllablagerungen auf
den Grund gehen.
Tabelle 11 Statistik der Tätigkeiten der Mülldetektive (2021)
Tätigkeit Anzahl
Bearbeitung Bürger*innen-Meldungen 62
Erstellung Littering-Meldungen 418
Meldungen an die Gruppenleiter 216
Einleitung Ordnungswidrigkeitsverfahren
(geschickt an das Umwelt- und
Verbraucherschutzamt zur
Weiterbearbeitung)
7
Meldungen zur Abholung von Schadstoffen
aus dem öffentlich Straßenland (an Umwelt-
und Verbraucherschutzamt)
19
Meldungen an die Stadt Köln (z. B. KFZ
ohne Kennzeichen) und an die Polizei
26
Durchführung Kontrollen 189
7.8 Gestaltungshandbuch Stadt Köln
Das Gestaltungshandbuch gibt über die Einteilung in Bedeutungsräume (Siehe Kapitel 2.6.2)
unterschiedliche Sauberkeitsanforderungen vor. Darin ist derzeit allerdings keine inhaltliche
Vorgabe definiert, sondern nur eine grobe Einteilung in „sehr gut gepflegter, sauberer Zustand
[…] sehr kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln“ bis „gepflegter Zustand“ . Genaue
Sauberkeitsansprüche, die diese Zustände definieren, sind derzeit nicht näher ausgeführt. Hier
soll der Masterplan Stad tsauberkeit Abhilfe schaffen und die Sauberkeitsansprüche auf
Grundlage des Gestaltungshandbuchs inhaltlich spezifizieren.
7.9 Kund*innenzufriedenheitsbefragung der privaten Haushalte in Köln
Die Akzeptanz bei den Bürger *innen und ihre Mitwirkungsbereitschaft bilden die Basis für
erfolgreiche Maßnahmen in Stadtsauberkeit und Entsorgung. Informationen darüber werden
über repräsentative Bürgerbefragung erlangt, die von einem externen Dienstleister
durchgeführt und analysiert wir d. Bisher fanden Bürgerbefragungen 2005, 2008, 2014 und
2017 statt. Die Befragungen basieren auf einer standardisierten telefonischen Befragung einer
repräsentativen Bevölkerungsstichprobe. Themen der Befragung sind die Wahrnehmung der
Marke AWB, die Entso rgung und Müllabfuhr, Stadtsauberkeit und Stadtreinigung und
Kommunikation und Inf ormation. Zudem schaltet die Kölner Lokalpresse regelmäßig
Umfragen. Die Ergebnisse zeigen, dass Saubereit ein Top-Thema unter den Befragten ist.
75
7.10 Littering-Studie Grünanlagen Köln als Evaluationsgrundlage für das
„Programm Littering“
Die Littering-Studie, die 2019/ 2020 vom INFA durchgeführt wurde, hat die Ist -Situation des
Litterings in Köln aufgezeigt und erlaubt einen Vergleich mit anderen Städten. Der Fokus liegt
auf dem Anteil an Einwegkunststoffprodukten und den Verpackungsanteilen. Hintergrund der
Studie ist die EU -Einwegkunststoffrichtlinie (2019/904), die den Verbrauch und in Folge das
Littering von Einwegkunststoffen verringern soll.
8 Fazit
Der Status Quo-Bericht verdeutlicht, dass die Themen Stadtsauberkeit und Stadtbildpflege in
Köln in der Stadtverwaltung und der AWB gut verankert sind . Die unterschiedlichen
Zuständigkeiten sind auf verschiedene Akteur*innen verteilt und es gibt schon heute eine
Vielzahl an Leist ungen, die sich auf verschiedene Verträge – ob gebühren - oder
haushaltsfinanziert – verteilen. Dieser Bericht stellt jedoch auch dar, dass die bestehende
Struktur sehr komplex ist.
Neben komplexen Strukturen stellen veränderte Rahmenbedingungen die Stadtsauberkeit vor
Herausforderungen. Die Nutzung des öffentlichen Raums hat sich in den vergangenen
Jahrzehnten spürbar verändert. Die Mediterranisierung und auch die Corona-Pandemie haben
zu einer verstärkten Nutzung durch die Menschen in der Stadt geführt. Das Leben findet immer
häufiger auf der Straße statt, was zu mehr Verunreinigungen und auch Fehlverhalten führt.
Das kann man beispielsweise an der Entwicklung der Litteringzahlen erkennen. Schließlich ist
Sauberkeit eine Frage des Respekts und der Wertschät zung für den öffentlichen Raum.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen in der Stadtgesellschaft. Es wird mehr Sauberkeit und
eine verbesserte Aufenthaltsqualität in der Stadt eingefordert, für die bestehende
Leistungsvereinbarungen möglicherweise nicht mehr ausreichen oder deren Ausrichtung bzw.
Schwerpunkte ggf. nicht mehr zeitgemäß sind.
Auf Grundlage dieses Status Quo-Berichts wird es die Aufgabe des Masterplans Sauberkeit
sein, die bestehenden Strukturen, Verantwortlichkeiten und Reinigungsleistungen au f den
Prüfstand und den Anforderungen aus der Stadtgesellschaft gegenüber zu stellen.
Der Masterplan Stadtsauberkeit hat zum Ziel die Stadtsauberkeit zu verbessern, insbesondere
in den Bereichen von Verschmutzungshotspots und hoch frequentierten Gebieten u. a. auch
durch Identifikation von Synergien mit dem Masterplan Sicherheit. Außerdem soll das
Bewusstsein innerhalb der Bevölkerung geschärft und das Fehlverhalten in Bezug auf die
richtige Entsorgung von Abfällen verringert werden.
Ein weiteres Ziel ist die Definition eines zu erfüllenden Qualitätsniveaus und Festlegung von
Maßnahmen zur Qualitätssicherung unter der Berücksichtig der bereits mannigfaltig
existierenden Instrumente.
Es gilt zu hinterfragen, ob es Lücken im Leistungsspektrum gibt und es ist zu prüfen, ob es bei
der Erstellung einer Vision Stadtsauberkeit erfolgreiche „Best Practice“-Lösungen aus anderen
vergleichbaren Großstädten wie zum Beispiel Berlin, Hamburg, München oder auch Dortmund
gibt, die auf Köln übertragbar sind.
76
Es wird das Ziel sein, mehr Transparenz bei den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten,
(zum Beispiel bei Anliegerverpflichtungen) zu schaffen und einheitliches Verständnis von
Qualitätskriterien zu erarbeiten. Darüber hinaus sind auch Kontrollen und Sanktionen bei
Fehlverhalten verstärkt in den Blick zu nehmen . Denn Stadtsauberkeit ist und bleibt eine
Gemeinschaftsaufgabe, zu der alle Akteure und die Bürger*innen verantwortlich beitragen.
Als Startpunkt hierfür dient der vorliegende Status Quo-Bericht.
77
9 Verzeichnisse
9.1 Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Beispiel für einen unselbstständigen Radweg _________________________________ 9
Abbildung 2: Zeichen 240 der StVO ___________________________________________________ 9
Abbildung 3: Beispiel für einen Radweg auf Gehwegen ____________________________________ 9
Abbildung 4 Zeichen 241 der StVO ____________________________________________________ 9
Abbildung 5: Schaubild zur V eranschaulichung des Zusammenspiels von verschiedenen Faktoren für
ein sauberes Köln ________________________________________________________________ 16
Abbildung 6: Geschäfts - und Dezernatsverteilungsplan auf dem städtische Ämter, die mit der
Stadtsauberkeit Berührungspunkte haben, rot markiert und unterstrichen sind. Das Amt für
Verkehrsmanagement (64) und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft (VIII/3) sind durch
einen Kasten gekennzeichnet. ______________________________________________________ 17
Abbildung 7: Schematische Darstellung der Zuständigkeiten der Straßenreinigung im öffentlichen Raum
_______________________________________________________________________________ 18
Abbildung 8: Flächen-Anteil anlieger-, gebühren- und haushaltsfinanzierter Reinigung. Grundlage sind
die Stand November 2022 erfassten Daten im digitalen Reinigungskataster. Vollständig erfasst sind die
Stadtbezirke 1,2, 3, 4, 8 und teilweise Bezirk 7. Somit sind zu diesem Zeitpunkt Köln -Nippes und Köln-
Chorweiler nicht erfasst. Die gesichteten Daten lassen darauf schließen, dass die nichterfassten Bezirke
an der Gesamtverteilung keine große Veränderung bewirken werden. _______________________ 21
Abbildung 9 Flächen -Anteil anlieger-, gebühren- und haushaltsfinanzierter Reinigung. Grundlage sind
die Stand November 2022 erfassten Daten im digitalen Reinigungskataster. Vollständig erfasst sind die
Stadtbezirke 1,2, 3, 4, 8 und teilweise Bezirk 7. Somit sind zu diesem Zeitpunkt Köln -Nippes und Köln-
Chorweiler nicht erfasst. Die gesichteten Daten lassen darauf schließen, dass die nichterfassten Bezirke
an der Gesamtverteilung keine große Veränderung bewirken werden. _______________________ 21
Abbildung 10: Öffentliche Toiletten in Köln nach ihrer Funktion. Stand: Januar 2023 ____________ 28
Abbildung 11: Plakat der Kampagne "Qualitätsverbesserungen in den Bezirken: Porz" mit der Botschaft
"Machste nix, kostet es“____________________________________________________________ 37
Abbildung 12: die drei Schritte des Konzepts "Sauberes Köln" _____________________________ 40
Abbildung 13: Bei der Grundreinigung am Ebertplatz wurden auch die Waschbetonwände gereinigt. 41
Abbildung 14: Waschbetonwände am Ebertplatz nach der Reinigung ________________________ 42
Abbildung 15: U -Bahn-Eingang am Ebertplatz vor der Reinigung. Die Waschbetonwände sind durch
Ablagerungen verdunkelt ___________________________________________________________ 42
Abbildung 16: Ebertplatz nach der Reinigung ___________________________________________ 42
Abbildung 17: Beispiel für Reinigungszuständigkeiten. (Quelle: Reinigungskataster) ____________ 49
Abbildung 18: Zusammensetzung der Abfälle im öffentlichen Raum in Gewichts -% und Volumen -%
differenziert nach Erfassungssystem für die Stadt Köln. Quelle: INFA (2020) __________________ 53
Abbildung 22: Das Reinigungskataster wird eine gemeinsame Daten basis für Stadt und AWB
schaffen.Intensivreinigung laut Vertrag über Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet: ______ 57
Abbildung 20: Das Reinigungskataster wird eine gemeinsame Datenbasis für Stadt und AWB schaffen.
_______________________________________________________________________________ 64
Abbildung 21: Das I T-gestützte Reinigungskataster veranschaulicht die Zuständigkeiten und
Gegebenheiten. __________________________________________________________________ 65
Abbildung 22: Beispiele für einen festgestellten Mangel ___________________________________ 68
Abbildung 23: Ergebnis des Großstädtevergleichs zur Qualitäts - und Produktivitätsvergleichs in der
Straßenreinigung (2020); Köln ist als Stadt C dargestellt (Quelle: INFA) ______________________ 73
Abbildung 24: Aktuelles Beiblatt (2023) im Gebührenbescheid, Seite 1 _______________________ 79
Abbildung 25: Aktuelles Beiblatt (2023) im Gebührenbescheid, Seite 2 _______________________ 80
78
9.2 Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Reinigung und Sauberkeitsanspruch von Bänken im Stadtraum nach Bedeutungsraum
(Quelle: Gestaltungshandbuch der Stadt Köln) __________________________________________ 14
Tabelle 2: Aufgaben der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB), eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Abfallwirtschaft (VIII/3) und des Amtes für Verkehrsmanagement (64) ______________ 19
Tabelle 3: Entwicklung der Mengen in Tonnen an Straßenkehricht und Littering (Sperrmüll) in Köln 52
Tabelle 4: Anzahl eingegangener Beschwerden beim Beschwerdemanagement VIII/3, gefiltert nach
Bezirk __________________________________________________________________________ 66
Tabelle 5: Anzahl eingegangener Beschwerden beim Beschwerdemanagement VIII/3, sortiert nach
Hauptbeschwerdeanlass ___________________________________________________________ 66
Tabelle 6: Anzahl der freien Kontrollen mit Beanstandungen _______________________________ 67
Tabelle 7: Kontrolle der haushaltsfinanzierten Reinigungsleistungen ________________________ 68
Tabelle 8: Anzahl der Verfahren wegen Müllverstößen durch das Amt 57 _____________________ 69
Tabelle 9: Anzahl der Maßnahmen des Ordnungsdienstes im Zusammenhang mit dem Thema
Sauberkeit der Jahre 2021 und 2022 (bis 30.11.2022) ____________________________________ 70
Tabelle 10: Eingänge bei der Bußgeldstelle ____________________________________________ 70
Tabelle 11 Statistik der Tätigkeiten der Mülldetektive (2021) _______________________________ 74
79
10 Anhang: Aufgrund von Dateigröße derzeit nicht enthalten
10.1 Beiblatt Gebührenbescheid zum Thema Abfall und Straßenreinigung
Abbildung 24: Aktuelles Beiblatt (2023) im Gebührenbescheid, Seite 1
80
Abbildung 25: Aktuelles Beiblatt (2023) im Gebührenbescheid, Seite 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1135/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.04.2023
- Erstellt
- 04.04.2023 11:31