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Status Quo-Bericht Sauberkeit

Mitteilung Ausschuss 1135/2023 vom 26.04.2023

Stand: Am 25.05.2023 im Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 26.04.2023 1135/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 27.04.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 08.05.2023 Status Quo-Bericht Sauberkeit Zuletzt informierte die Verwaltung über den Sachstand der Erarbeitung des Status Quo- Berichts Sauberkeit und des Masterplans Sauberkeit in der Sitzung des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln am 09.03.2023 und in der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 13.03.2023 (Vorlage 0740/2023). Masterplan Sauberkeit Der Kickoff zur Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit fand am 16.03.23 statt. Im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans ist in einer ersten Phase bis voraussichtlich Mai 2023 vorgesehen, den Ist-Zustand der Sauberkeit zu bewerten und Stark- und Schwachstel- len abzuleiten. In der zweiten Phase bis etwa August 2023 werden Bürger*innen und Stakeholder beteiligt, Leitsätze für die Stadtsauberkeit sowie ein erster Maßnahmenkatalog erarbeitet. In Phase drei werden bis voraussichtlich Dezember 2023 die Maßnahmen bewertet, konkret ausgearbeitet und Pilotprojekte definiert. Ziel ist es, in 2023 Leitsätze und Handlungsprogramm des Masterplans Sauberkeit im Entwurf vorzulegen. Sofortmaßnahmen zum Masterplan Sauberkeit Parallel zur Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit wurden Sofortmaßnahmen zur pilotwei- sen Umsetzung entwickelt. Die Sofortmaßnahmen stellen Handlungsansätze dar, die auf- grund von Beschwerden und Anregungen sowie deren eingeschätztes Potential zur Verbesse- rung von Stadtsauberkeit testweise umgesetzt werden. Sie tragen zudem den Anliegen von Politik und Verwaltung Rechnung, parallel zur Erarbeitung des Masterplans möglichst zeitnah und konkret auf mögliche Verbesserungen der Stadtsauberkeit hinzuwirken. Die Sofortmaß- nahmen sind:  Kampagne gegen Littering (als sogenannte Fokusthemenwoche auf den Stadtinforma- tionsanlagen in Umsetzung); 2  Qualitätsverbesserung in Bezirken (in 2022 in Porz, in 2023 zusätzlich in Kalk und Mülheim auf ausgewählten öffentlichen Flächen und in Grünflächen) durch Zwischen- leerung von Papierkörben und zusätzlichen Reinigungen an Hotspots sowie Kampag- nen zur Aktivierung und Ansprache vor Ort (umgesetzt in Porz und für Kalk und Mül- heim Umsetzung in Vorbereitung);  Optimierung der Reinigung des Straßenbegleitgrüns zur Verhinderung der Mahd von Müll (konzeptionelle Vorschläge derzeit in Abstimmung zur Vorbereitung der Umset- zung). Die Erfahrungen aus der Umsetzung der Sofortmaßnahmen fließen in die Formulierung von Handlungsempfehlungen des Masterplans ein; sie werden extern gutachterlich bewertet. Status Quo-Bericht Sauberkeit In Anlage beigefügt ist der Status Quo-Bericht Sauberkeit, der die Grundlage zur Erstellung des Masterplans Sauberkeit ist. Der Status Quo-Bericht wurde durch die AWB GmbH in enger Zusammenarbeit mit dem Ab- fallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln und dem Amt für Verkehrsmanagement erarbeitet. Ver- schiedene Dienststellen waren an der Erarbeitung durch Zulieferung von Informationen betei- ligt, insbesondere das Amt für öffentliche Ordnung, das Umwelt- und Verbraucherschutzamt, das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und das Stadtplanungsamt. Der Status Quo-Bericht betrachtet inhaltlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Orga- nisation, Zuständigkeiten und das Zusammenspiel von beteiligten Akteuren, die an der Stadt- sauberkeit maßgeblich mitwirken, die beauftragten Leistungen, die Erwartungen an die Stadt- sauberkeit und damit verbundene Herausforderungen, die bislang geplanten Maßnahmen und Projekte sowie vorhandene Grundlagen zur Bewertung von Sauberkeit. Zusammenfassend macht der Status Quo-Bericht deutlich:  Sauberkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der viele Akteur*innen verantwortlich beitragen. Es gibt nicht nur den einen Akteur oder Faktor, der eine Stadt sauber macht.  Die Verantwortlichkeiten zur Reinigung und damit für die Sauberkeit sind kleinräumig teils sehr unterschiedlich und bedürfen daher eines funktionierenden und effizienten Austauschs zwischen den Verantwortlichen.  Innerhalb der Verwaltung der Stadt Köln wirkt eine große Zahl an Dienststellen an der Sauberkeit der Stadt mit.  Es gibt eine große Vielfalt an unterschiedlichen Anforderungen an die Sauberkeit je nach räumlicher Lage bzw. Problemausprägung und an entsprechenden Leistungsbil- dern für die Reinigung.  Die jeweiligen gebühren- und haushaltsfinanzierten Beauftragungen zur Reinigung stehen in einem engen wechselseitigen Zusammenhang.  Der Zusammenhang zwischen Sauberkeit und Sicherheit lässt sich anhand der sog. Broken Window-Theorie beschreiben und wird durch entsprechende Handlungsansät- ze und Maßnahme bereits bedacht.  Respekt und Wertschätzung für den öffentlichen Raum und das Verhalten jedes Ein- zelnen bilden eine wesentliche Grundlage für eine saubere Stadt, ebenso wie bedarfs- gerechte Abfallentsorgungsinfrastrukturen und Reinigungsleistungen. Anlage Status Quo-Bericht Sauberkeit (Die Anlage kann im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden.) gez. Wolfgramm
  • Anlage 1 Status Quo-Bericht Sauberkeit

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    Masterplan Stadtsauberkeit der Stadt Köln Status Quo-Bericht Herausgeber: AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 6. April 2023 Inhalt Abkürzungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .......... 5 1 Einleitung ................................ ................................ ................................ ....................... 6 2 Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Rahmenbedingungen ................................ ....... 7 2.1 Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) und Straßenreinigungssatzung (StrReinS) ................................ ................................ ................................ .......................... 7 2.1.1 Rahmenbedingungen der Zuständigkeit ................................ ........................... 7 2.1.2 Satzungsgemäße Straßenreinigung ................................ ................................ . 8 2.2 Radwege ................................ ................................ ................................ ................. 9 2.2.1 Radwege auf Fahrbahnen für den Kraftverkehr ................................ ................ 9 2.2.2 Radwege auf Gehwegen ................................ ................................ .................. 9 2.2.3 Selbständige Radwege ................................ ................................ ...................10 2.3 Bezug zur satzungsgemäßen Abfallsammlung und –entsorgung ...........................10 2.4 Aktuelle Entwicklung des KrWG im Bund und NRW ................................ ...............11 2.5 EU-Einwegkunststoffrichtlinie ................................ ................................ .................11 2.6 Kommunale Festlegungen für die Sauberkeit ................................ .........................12 2.6.1 Satzungen und Verträge ................................ ................................ .................12 2.6.2 Gestaltungshandbuch ................................ ................................ .....................12 2.6.3 Kölner Stadtordnung ................................ ................................ .......................15 2.7 Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ .15 3 Organisation der Aufgabe Stadtsauberkeit und deren Beauftragung .............................16 3.1 Zuständigkeiten und Aufgaben ................................ ................................ ...............16 3.1.1 Aufgaben und Zuständigkeiten der AWB ................................ .........................22 3.1.2 Aufgaben und Zuständigkeiten der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln (VIII-3) ................................ .............................. 38 3.1.3 Aufgaben und Zuständigkeiten des Amtes für Verkehrsmanagement (64) ......39 3.1.4 Aufgaben und Zuständigkeiten weiterer städtischer Dienststellen und Stakeholder ................................ ................................ ................................ ...................44 3.1.5 Anliegerverpflichtungen/ Zuständigkeiten und Beauftragung Dritter ................49 3.1.6 Aufgaben und Zuständigkeiten in Klärung ................................ .......................50 3.2 Zusammenspiel der Aufgaben und Zuständigkeiten der Akteur*innen ....................50 4 Erwartungen an die Sauberkeit ................................ ................................ .....................51 4.1 Aktuelle Entwicklungen ................................ ................................ ..........................51 4.1.1 Verstärkte Nutzung des öffentlichen Raumes ................................ ..................51 4.1.2 Veränderte Mobilitäts(-Ansprüche) ................................ ................................ ..51 4.1.3 Deutlicher Anstieg des Litterings ................................ ................................ .....52 4.1.4 Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EU 2019/904) .........................53 4.1.5 Zero-Waste-Konzept Köln ................................ ................................ ...............54 4.2 Wechselwirkung zwischen Sauberkeit und Sicherheit ................................ ............55 4.3 Anforderungen aus der Stadtgesellschaft und der Politik ................................ .......55 4.3.1 Stärkerer Fokus auf ästhetische Reinigung ................................ .....................56 4.3.2 „Open Air Reinigung“ ................................ ................................ .......................57 4.3.3 Zusätzlicher Reinigungsbedarf und Papierkorbleerungen ............................... 58 4.3.4 Plätze mit besonderem Handlungsbedarf ................................ ........................58 4.3.5 Sauberkeit des Rheinufers / Gewässer ................................ ...........................58 4.3.6 Sanktionierung ................................ ................................ ................................ 59 4.3.7 Mehr Sauberkeit in den Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün ...................59 4.3.8 Veranstaltungen ................................ ................................ .............................. 59 4.3.9 Ausweitung KASA ................................ ................................ ...........................60 4.3.10 weitere bekannte Bereiche mit Handlungsbedarf ................................ ............60 5 Geplante Leistungen, Maßnahmen und Projekte ................................ ...........................61 5.1 EU-Kunststoffrichtlinie (EU 2019/904) ................................ ................................ ....61 5.2 Qualitätsverbesserung in den Bezirken ................................ ................................ ..61 5.3 Plätze mit besonderem Handlungsbedarf ................................ ............................... 62 5.4 Reinigung nach Veranstaltungen................................ ................................ ............62 5.5 Betrieb und Ausbau des Toilettenkonzepts ................................ ............................62 5.6 Sensibilisierungsmaßnahmen ................................ ................................ ................63 5.7 Zero-Waste-Konzept Köln ................................ ................................ ......................63 5.8 Pilotprojekt „Smart Fleet“ ................................ ................................ ........................63 5.9 Optimierung der Reinigung des Straßenbegleitgrüns ................................ .............64 6 Das digitale Reinigungskataster ................................ ................................ ....................64 6.1 Projektstand ................................ ................................ ................................ ...........65 6.2 Ausblick ................................ ................................ ................................ ..................65 7 Bisherige Bewertungsgrundlagen zur Einschätzung der Sauberkeit .............................. 66 7.1 Straßenreinigungskontrolle und Beschwerdemanagement VIII/3 ............................66 7.2 Kontrollen durch das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 64) ................................ 68 7.3 Ahndungsstatistik Amt 32, 57 ................................ ................................ .................69 7.3.1 Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Amt 57): ................................ ................69 7.3.2 Ahndungsstatistik des Amts für öffentliche Ordnung (Amt 32) .........................69 7.4 AWB-Beschwerden ................................ ................................ ................................ 71 7.5 AWB-Benchmarking ................................ ................................ ............................... 71 7.6 AWB-Qualitätssicherung ................................ ................................ ........................72 7.7 Mülldetektive ................................ ................................ ................................ ..........74 7.8 Gestaltungshandbuch Stadt Köln ................................ ................................ ...........74 7.9 Kund*innenzufriedenheitsbefragung der privaten Haushalte in Köln ......................74 7.10 Littering-Studie Grünanlagen Köln als Evaluationsgrundlage für das „Programm Littering“ ................................ ................................ ................................ ............................75 8 Fazit ................................ ................................ ................................ .............................. 75 9 Verzeichnisse ................................ ................................ ................................ ................77 9.1 Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ............................77 9.2 Tabellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ 78 10 Anhang: Aufgrund von Dateigröße derzeit nicht enthalten ................................ .........79 10.1 Beiblatt Gebührenbescheid zum Thema Abfall und Straßenreinigung ....................79 Abkürzungsverzeichnis AWB AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH AWK Abfallwirtschaftskonzept (Amt) 32 Amt für öffentliche Ordnung (Amt) 57 Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Amt) 61 Stadtplanungsamt (Amt) 64 Amt für Verkehrsmanagement (Amt) 67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen EWKL Einwegkunststoffrichtlinie GV-Abv Vertrag über die satzungsgemäße Abfall -/Wertstofferfassung und - entsorgung (Grundvertrag Abfall) GV-Str Vertrag über die satzungsgemäße Straßenreinigung zwischen der Stadt Köln und der AWB (Grundvertrag Straßenreinigung) INFA Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH KASA Kölner Anti-Spray-Aktion KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz KSO Kölner Stadtordnung KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG StrReinG NRW Straßenreinigungsgesetzt NRW StrReinS Straßenreinigungssatzung StrReinverz Straßenreinigungsverzeichnis StVO Straßenverkehrsordnung VIII/3 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfall wirtschaftsbetrieb (Teil des Dezernats VIII: Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften) 6 1 Einleitung Die beiden Themen Sicherheit und Sauberkeit sind für die Stadt Köln und die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) eine zentrale Grundlage für das gesellschaftliche Zusammenleben und die Lebensqualität in unserer Stadt. Nicht erst seit der Corona-Pandemie gewinnt die Nutzung des öffentlichen Raums an Bedeutung. Die Plätze unserer Stadt sind beliebte Treffpunkte und die Grünanlagen werden zur Naherholung in einer verdichteten Stadt intensiv genutzt. Dies hat Auswirkungen auf die Stadtsauberkeit. So haben sich alleine die Meldungen an wildem Müll seit 2016 auf über 19.000 (2022) verdreifacht. Auf diese Entwicklung muss stetig reagiert und die Leistungen zur Stadtsauberkeit angepasst werden. Übergreifend wird in Köln bereits a uf verschiedenen Ebenen von Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit an diesen Themen gearbeitet und werden Maßnahmen ergriffen bzw. gefordert. So wurde am 05.05.2023 vom Rat ein Masterplan Stadtsauberkeit und ein Masterplan Kommunale Sicherheit beschlossen (Vorlagennummer AN/0906/2022). Der Masterplan bietet die Chance, die vielfältigen Maßnahmen zu bündeln und optimiert auszugestalten. Als Grundlage des Projekts Masterplan Stadtsauberkeit soll der Status Quo-Bericht eine Darstellung der bisherigen Maßnahmen leisten. Ziel bei der Erstellung des Masterplans ist die Beteiligung der Öffentlichkeit und von wichtigen Interessengruppen und Verantwortlichen sowie die Erarbeitung von konkreten Empfehlungen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit und damit zur Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in Köln. Die finalen Zielsetzungen und Maßnahmen werden im Rahmen der Erstellung des Masterplanes erarbeitet, bewertet und detailliert beschrieben. 7 2 Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Rahmenbedingungen Die rechtlichen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für die Ausgestaltung der Stadtsauberkeit in Köln. 2.1 Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) und Straßenreinigungssatzung (StrReinS) 2.1.1 Rahmenbedingungen der Zuständigkeit Die Reinigungszuständigkeiten sind de jure auf verschiedene Akteur*innen verteilt. 2.1.1.1. Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen (nicht: Ortsdurchfahrten nach StVO), werden gebührenfinanziert auf der G rundlage der Straßenreinigungssatzung (StrReinS) gereinigt. Grundlage hierfür ist eine Widmung, durch die Straßen, Wege und Plätze Eigenschaften einer öffentlichen Straße erhalten. Bei geschlossenen Ortslagen handelt es sich um Gebiete mit zusammenhängender Bauweise. Laut Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW)1 kann die Stadt Köln die Reinigung dieser Straßen auf Anlieger*innen übertragen. Ob diese Pflichten eingehalten werden, muss sie dann prüfen und notfalls die Übertragung rückgängig machen . Der Winterdienst auf Gehwegen ist nach § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung pauschal auf die Anlieger*innen übertragen. Ist ein Anlieger nicht vorhanden, so verbleibt die Pflicht zur Reinigung und zur Winterwartung bei der Stadt Köln. Das Ausmaß der Verschm utzung wird durch die Festlegung bestimmter Reinigungshäufigkeiten im Straßenreinigungsverzeichnis (StrReinverz) auf Basis langjähriger Erfahrungswerte berücksichtigt. In hoch fre quentierten Lagen (Innenstadt, Geschäftsstraßen, Ringe) ergeben sich daraus h ohe Reinigungshäufigkeiten (Höchstwert zurzeit: 16). Diese Straßen haben nicht nur eine Erschließungsfunktion für die Straßenanlieger*innen, sondern haben auch a) eine Transitfunktion und dienen b) ökonomischen Interessen (Handel, Gastrono mie, Beherb ergung). Diese beiden Gesichtspunkte werden über das sog enannte öffentliche Interesse berücksichtigt, das heißt, dass die Kosten für die Reinigung nicht nur von den Anlieger*innen mittels Gebühren zu tragen sind, sondern auch aus dem Haushalt der Stadt Köln (sog . „Kämmereranteil“: z.B. Hauptstraßen 38 %, Fußgängergeschäftsstraßen: 30 %) finanziert werden. Die Erhöhung von Reinigungshäufigkeiten geht damit immer auch zu Lasten des Haushalts, selbst wenn sie nicht vollständig aus ihm bestritten werden muss. Sauberkeit ist daher auch eine Sache der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel. 2.1.1.2. Straßen außerhalb geschlossener Ortslagen Außerhalb geschlossener Ortslagen muss die Stadt Köln als Straßenbaulastträgerin nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW reinigen und winterwarten. Diese Leistung ist vollständig aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren. 1 § 4 Abs. 1 Satz 1 StrReinG NRW 8 2.1.1.3. Haushaltsfinanzierte Reinigung Aus rechtlichen Gründen ist die Winterwartung auf den nach StrReinS zu reinigenden Straßen wie bereits beschrieben aus dem allgemeine n Haushalt finanziert (nicht über Gebühren). Weitere Reinigungsleistungen sind a ußerhalb des Satzungsbereichs auf Grundlage des Vertrags über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet, welcher haushaltsfinanzierte Leistungen enthält, beauftragt. Näheres hierzu findet sich in Kapitel 3.1.1.2. 2.1.1.4. Sonstige Reinigungsverpflichtete Neben der AWB Abfallwirtschaftsbetrieben Köln GmbH (AWB) und der Stadt Köln spielen als Straßenbaulastträger eine Vielzahl weiterer Akteur*innen eine wichtige Rolle (siehe Kapitel 3). Zu nennen sind Eigentümer*innen von Privatflächen (Privatstraßen, Flächen des öffentlichen Personennahverkehrs oder der Deutschen Bahn), die im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht reinigen müssen. Oft ist die Abgrenzung der Reinigungsverantwortlichkeiten nicht immer hinreichend klar und aufwändig zu ermitteln. 2.1.2 Satzungsgemäße Straßenreinigung Laut StrReinS ist der Zweck der Reinigung zum einen die Sicherheit des Verkehrs (z. B. Laub und Blüten), zum anderen die Beseitigung von Verschmutzungen, die die Hygiene und das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen (siehe § 1 Abs. 2 Satz 1 StrReinS). Dies beinhaltet insbesondere die Beseitigung von Unrat, Verschmutzungen und Wildkräutern, tierischen Exkrementen, Papier, Zigarettenschachteln und Ansammlungen von Zigarettenkippen und Kaugummis. Eine ästhetische Reinigung wird nicht geschuldet. Nicht jeder Kaugummifleck muss beseitigt werden (das wäre eine ästhetische Reinigung), sondern erst Ansammlungen solcher Flecken, weil sie das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigten. Dies bedeutet: alles, was über die Beseitigung von Verunreinigungen hinausgeht, die weder verkehrsgefährdend sind noch das Stadtbild erheblich beeinträchtigen, darf nicht aus Gebühren finanziert werden. Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen, Gehwege und Randstreifen. Fahrbahnen sind die dem Fahrverkehr dienenden Teile der Straße. Dazu gehören:  Fahrbahnen des Kraftverkehrs  selbständige Radwege mit erkennbarer baulicher Abgrenzung zum Gehweg und zur Fahrbahn  auf der Fahrbahn markierte Radwege  auf der Fahrbahn markierte Schutzstreifen für Radfahrer*innen  Parkplätze, Parkstreifen, Haltebuchten  Sicherheitsstreifen Gehwege sind definiert als Straßenteile, die der Benutzung durch Fußgänger*innen dienen. Dazu gehören:  selbständige Gehwege  auf dem Gehweg markierte Aufstellflächen für den ruhenden Verkehr  Platzflächen ohne Fahrverkehr 9  durch Farbmarkierungen auf den Gehwegen gekennzeichnete Radwege, die baulich zur Fahrbahn abgegrenzt sind und keine bauliche Abgrenzung zum Gehweg aufweisen  Randstreifen. Soweit Straßen keine erkennbare Abgrenzung zwischen Gehweg und Fahrbahn haben, ergibt sich ihre Zuordnung aus dem StrReinverz. Die Zuordnung richtet sich nach dem Gesamteindruck unter Berücksichtigung der Nutzung und der erforderlichen Reinigungsleistung.2 Die satzungsgemäße Straßenreinigung wird nach Häufigkeit pro Woche festgelegt. Wenn außerturnusmäßig wegen besonders starker Verschmutzungen gereinigt werden muss (sog. Zwischenreinigung), ist eine solche Leistung über die Leistungsentgelte des beauftr agten Unternehmens (in Köln die AWB ) abgedeckt . Treten solche Verschmutzungen jedoch regelmäßig auf, so muss die Reinigungshäufigkeit erhöht werden. 2.2 Radwege Radwege gelten je nach Bauart als Fahrbahnen oder als Teile des Gehweges. Ihre Reinigung und Winterwartung unterscheidet sich je nach Zuordnung. 2.2.1 Radwege auf Fahrbahnen für den Kraftverkehr Soweit Radwege sich auf den für den Kraftverkehr vorgesehen Strecken befinden (unselbständige Radwege), erfolgt die Reinigung gemäß Satzung und der Winterdienst im Rahmen der üblichen Winterwartung mit, d.h. dass für die Winterwartung von unselbstständigen Radwegen kein Sonderaufwand betrieben wird. Dies gilt auch für Fahrradstraßen. Die Winterwartung auf Fahrbahnen für den Kraftverkehr wird nach Verkehrswichtigkeit in die Stufen 1 (hohe Priorität) bis 3 (niedrige Priorität) eingeteilt. 2.2.2 Radwege auf Gehwegen Bei unselbständigen Radwege auf Gehwegen (Zeichen 241 der StVO), die lediglich durch Markierungen auf dem Gehweg gekennzeichnet sind, erfolgt die Reinigung gemäß Straßenreinigungssatzung. Ob die Reinigung bei den Anlieger*innen liegt, ist im Straßenreinigungs - verzeichnis festgelegt. Bei der Winterwartung kommt es darauf an, ob die Stadt Köln dem/der Anlieger*in die Gehwegreinigung übertragen hat: 2 § 1 Abs. 3 StrReinS Abbildung 4 Zeichen 241 der StVO Abbildung 1: Beispiel für einen unselbstständigen Radweg Abbildung 2: Zeichen 240 der StVO Abbildung 3: Beispiel für einen Radweg auf Gehwegen 10  wenn ja, müssen Anliegende die Winterwartung durchführen (in einer Gesamtbreite von 2 Metern für Geh- und Radweg),  wenn nein, muss dies die Stadt Köln tun, das heißt, im Falle der Beauftragung die AWB leisten. Das bedeutet, dass wenn Radwege der Stadt Köln so wichtig sind, dass sie dessen Reinigung nicht auf die Anlieger*innen übertragen möchte, dann gilt dies erst recht für die Winterwartung. Es bleibt jedoch bei einer pauschalen Übertragung der Winterdienstwartung des Gehwegs auf die Anlieger. Gehwege, die zur gemeinsamen Nutzung von Radfahrenden und Fußgän ger*innen vorgesehen sind (Zeichen 240 der StVO), sind laut StrReinS keine Fahrbahnen. Somit werden sie nicht als Fahrbahnen wintergewartet, für sie gilt, wie auch auf Gehwegen ohne gemeinsame Nutzung, dass die Winterwartung grundsätzlich auf die Anlieger*innen übertragen werden. Da die Stadt Köln die Winterwartung auf Geh wegen pauschal auf die Anlieger *innen übertragen hat, gilt dies auch im Hinblick auf den Radverkehr, d.h. eine selbständige Winterwartung durch die Stadt Köln findet hier nicht statt. Die Winterwartungsbreite beträgt 1,50 Meter. Aufgrund dieser Regelungen müssen Radfahrende mit sehr unterschiedliche n wie bereits beschrieben Ausführungen der Winterwartungspflicht rechnen. 2.2.3 Selbständige Radwege Selbstständige Radwege sind gegenüber der Fahrbahn für Kraftfah rzeuge, aber auch gegenüber Geh wegen baulich abgegrenzt, verfügen also über eine eigene Trasse. Die Reinigung ist im Vertrag über die satzungsg emäße Straßenreinigung (GV-StrR) zwischen Stadt Köln und der AWB geregelt. Im Winterdienst werden sie zurzeit in den Stufen 1 und 3 wintergewartet. 2.3 Bezug zur satzungsgemäßen Abfallsammlung und –entsorgung Die geordnete Abfallentsorgung dient mittelbar der Stadtsauberkeit, z. B. durch Aufstellung ausreichend dimensionierter Abfallbehälter. Relevant ist hierbei das in Köln gewählte Abfallgebührenmodell. Dieses besteht in der Quersubventionierung vieler Leistungen über die Restmüllgebühr und der Zuteilung eines Mindestbehältervolumens in Litern pro Einwohner*in und Woche. Weiter haben Grundstückeigentümer*innen gemäß AbfS ebenfalls die Pflicht, Standplätze ordnungsgemäß einzurichten und zu unterhalten (Pflicht zur Mitwirkung). Zur Erfüllung dieser Pflicht können sie die AWB beauftragen, z.B. mit der privatwirtschaftlichen Leistung des „Standort Service Plus“. Ein wesentlicher Teil der Leistungen, die unmittelbar der Stadtsauberkeit dienen, wird aus Abfallgebühren finanziert. Dies sind zum einen die Sammlu ng und Entsorgung wilden Mülls und die Beseitigung von Abfällen in Grünanlagen und auf Spielplätzen, zum anderen die Aufstellung und Unterhaltung von Papierkörben im öffentlichen Straßenland und bei Grünanlagen und Spielplätzen. 11 2.4 Aktuelle Entwicklung des KrWG im Bund und NRW Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LKrWG NRW) ist am 19. Februar 2022 in Kraft getreten. Es hat das alte Landesabfallgesetz abgelöst und zielt auf eine Entwicklung von einer linearen Abfallwirtschaft hin zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft. Hierbei werden im Wesentlichen die Regelungen des KrWG des Bundes übernommen. Der Landesgesetzgeber hat dabei die Möglichkeit, noch höhere Anforderungen als der Bund zu stellen. z.B. indem er die eigenen Dienststellen und Gemeinden zu bestimmten Maßnahmen verpflichtet (§ 2 LKrWG). In Bezug auf die Stadtsauberkeit sind hier die Ausweitung der kommunalen Abfallberatung3 und die Vorgaben für die Umsetzung der Produktverantwortung zu nennen. So enthalten die Ausweitungen einen umfangreichen Katalog an neuen Vorgaben für die Abfallvermeidungsmaßnahmen, die vor dem Hintergrund einer möglichen Vermeidung von Littering durch die Weiterverwendung mittelbar für die Stadtsauberkeit relevant sind 4. Diese Aspekte werden verstärkt zum Thema kommunaler Öffentlichkeitsarbeit werden. Die Vorgaben zur Umsetzung der Produktverantwortung von Inverkehrbringern schaffen unter anderem die Grundlage für konkrete Maßnahmen, wie beispielsweise die Einwegkunststoffverbotsverordnung und das Einwegkunststofffonds-Gesetz (siehe sogleich). 2.5 EU-Einwegkunststoffrichtlinie Im Zusammenha ng mit Stadtsauberkeit ist weiterhin die EU -Einwegkunststoffrichtlinie (EU 2019/904) zu nennen. Diese hat zum Ziel, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu mindern. Verschiedenste Maßnahmenpakete sollen die Vermüllung des öffentlichen Raumes durch Einwegkunststoff möglichst stoppen. Die EU-Vorgaben wurden in deutsches Recht übertragen und sind teilweise schon in Kraft getreten. Die Einwegkunststoffverbotsverordnung beispielsweise, verbietet seit dem 3. Juli 2021 das Inverkehrbringen von bestimmten Einwegkunststoffprodukten 5 und von Produkten aus oxo - abbaubaren Kunststoff. Bei Letzterem handelt es sich um Kunststoffe, die die Eigenschaft aufweisen, sich nach ihrer Nutzung schnell zu fragmentieren. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine biologische Abbaubarkeit. Außerdem kommt in der Richtlinie die erweiterte Herstellerverantwortung zum Tragen6. Die EU wendet hier das Verursacherprinzip an und sieht die Hersteller *innen in der Pflicht. Deutschland wird dies in Form eines Einwegkunststofffonds umsetzen und arbeitet derzeit am Einwegkunststofffon dsgesetz (EWKFondsG) . Hier werden Hersteller*innen von Einwegplastik-Produkten, wie beispielsweise Zigarettenkippen oder Getränkebechern, künftig in einen staatlichen Fonds einzahlen und sich s omit an den kommunalen Reinigungskosten und den Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen beteiligen. Um von den Mitteln des Fonds zu partizipieren, wird es die Aufgabe der Kommune sein, ihre Reinigungskosten konkret zu 3 § 46 KrWG 4 § 33 KrWG 5 Wattestäbchen, Besteck, Tellern, Trinkhalme, Rührstäbchen, Lebensmittelbehälter, Getränkebehälter, -bechern aus Styropor (expandiertes Polystyrol). 6 Artikel 8, Absatz 1 bis 7, EWKRL 12 beziffern. Das Verfahren soll im Frühjahr 2023 abgeschlossen werden. Voraussichtlich am 1. Januar 2024 tritt die Abgabepflicht in Kraft und die erste Kostenerstattung erfolgt erstmals 2025. Die Höhe der Abgabe bemisst sich je nach der vom Hersteller *innen in Verkehr gebrachter Art und Menge von Einwegkunststoffprodukten. Durch das im Januar 2023 in Kraft getretene Mehrweggesetz ist wurde das Verpackungsgesetz geändert.7 Es verpflichtet „Letztvertreibende“ (Restaurants, Cafés, Bistros, etc.), Getränke und Essen zum Mitnehmen auch in Mehrweg verpackungen anzubieten. Der Preis für ein im Mehrwegbehältnis angebotenes Produkt darf nicht höher sein als das in Einweg verkaufte Äquivalent. Sonderregelungen für kleinere Betriebe bestehen, aber auch diese müssen mindestens anbieten, die To -Go-Produkte in kundeneigenen Behältnissen abzufüllen. Die Mehrwegpflicht gilt allerdings nicht bei Behältnissen aus Aluminium oder Pappe ( z. B. Pizzakartons). Die Einhaltung der Pflicht soll von den Landesbehörden kontrolliert werden – die Länder entscheiden selbst, ob sie diese Aufgaben etwa an Kommunen abgeben. Eine konsequente Kontrolle und Sanktionierung wäre ein wichtiger Beitrag zu mehr Stadtsauberkeit, wenn Littering durch Verpackungen im öffentlichen Raum beseitigt bzw. deutlich minimiert werden kann. 2.6 Kommunale Festlegungen für die Sauberkeit Auch auf kommunaler Ebene gibt es Festlegungen in Bezug auf die Sauberkeit der Stadt Köln. Hierzu zählen:  Satzungen und Verträge  Gestaltungshandbuch der Stadt Köln  Kölner Stadtordnung 2.6.1 Satzungen und Verträge Neben der Straßenreinigungssatzung und dem GV-StrR sind einige Leistungen in der Abfallsatzung und dem Vertrag über die satzungsgemäße Abfall -/ Wertstoffsammlung und – entsorgung (GV-Abf) und dem Vertrag über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet festgelegt. Im Vertrag über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet werden Leistungen geregelt, die über die satzungsmäßige Reinigungsleistung hinausgehen und insoweit mit diesen abgestimmt sind (z.B. bei den umfangreichen Reinigungsleistungen im Domumeld). Diese Leistungen werden über den Haushalt der Stadt Köln finanziert. Zur nachhaltigen Verbesserung der Sauberkeit und koordinierten Durchführung der Reinigungsleistungen, sind ab 2019 bis dato separat geregelte haushaltsfinanzierte Leistungen in diesem Vertrag zusammengefasst. Die Satzungen und Verträge sind näher in Kapitel 3.1.1 beschrieben. 2.6.2 Gestaltungshandbuch Die Gestaltung bildet eine Grundlage für das Verhalte n der Me nschen in dem gestalteten Raum, inklusive ihres Sauberkeitsverhaltens. Auch die Materialvorgabe beeinflusst erheblich den Aufwand und die Möglichkeit der Reinigung . Beispielsweise bedarf ein Kopfsteinpflaster eines größeren Aufwandes als eine Asphaltdecke. Die Zugänglichkeit spielt auch bei der 7 § 33, § 34 VerpackG 13 Reinigung eine große Rolle, so kann der Boden um Fahrradabstellmöglichkeiten nicht maschinell gereinigt werden. Das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln8 ist eine Gesamtstrategie für den öffentlichen Raum der Stadt Köln. Das Ziel des Gestaltungshandbuches ist es, einen schnellen und umfassenden Überblick über die Anforderungen an die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung im öffentlichen Raum zu gewähren. Durch die aufgestellten Regeln sollen Arbeitsproz esse erleichtert und gleichzeitig die gestalterische Qualität des öffentlichen Raums verbessert werden. In dem Handbuch beschriebene Gestaltungsgrundsätze erklären die grundsätzlichen Regeln als Basis für alle (Neu -)Gestaltungen im öffentlichen Raum. Jedes Element und jede stadträumliche Planung wird unter Berücksichtigung dieser Regeln Teil einer gesamtstädtischen Gestaltungshandschrift. Hauptbedeutungsstufen Im Gestaltungshandbuch werden die städtischen Räume außerdem verschiedenen Bedeutungen zugeordnet. So gibt es Stadträume, die besonders stark von Fußgänger *innen frequentiert werden und in denen dadurch das Bedürfnis nach einer guten Aufenthaltsqualität höher ist als in anderen Räumen. Vor diesem Hintergrund wurden die öffentlichen Räume untersucht u nd nach fünf Haupt- Bedeutungsstufen hierarchisiert. Eine Aktualisierung des Bedeutungsplans 9 erfolgt regelmäßig. Die fünf Hauptbedeutungsstufen sind:  Internationale Bedeutung  Stadtweite Bedeutung  Nachbarschaftliche Bedeutung  Verbindung der stadtweit bedeutenden Räume  Grünräume Nachfolgend werden diese Bedeutungsstufen näher erläutert.  Internationale Bedeutung Bei Räumen von internationaler Bedeutung handelt es sich um sogenannte „Visitenkartenräume“ der Stadt. Sie sind die am häufigsten von Fußgänger*innen frequentierten Stadträume, die Bereiche, in die jede*r Kölner*in seinen/ihren Besuch führt. Häufig sind sie der erste – und auch einzige – Eindruck, den Ortsfremde von der Stadt erhalten. Der Gestaltungs - und Instandhaltungsanspruch ist de mentsprechend besonders hoch. Beispiele für solche Orte sind das Domumfeld und das Rheinboulevard.  Stadtweite Bedeutung In Räumen mit stadtweiter Bedeutung spielt sich das öffentliche Leben der Bürger*innen ab. In den stadtweit bedeute nden Räumen wird aus gegangen, eingekauft, gearbeitet, 8 https://www.stadt-koeln.de/artikel/62467/index.html 9 https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bedeutungsplan/index.html 14 gewirtschaftet und gefeiert. Die Aufenthaltsqualität hat einen hohen Stellenwert, Fußgänger*innen aus dem gesamten Stadtgebiet können sich hier zu bestimmten Ereignissen aufhalten. Der Anspruch an die Gestaltung und die Instanthaltung ist hoch.  Nachbarschaftliche Bedeutung In Räumen mit nachbarschaftlicher Bedeutung halten sich vor allem Bürger*innen auf, die in der näheren Umgebung wohnen oder arbeiten. Die Fußgänger *innenfrequenz ist relativ gering. im Vergleich zur Innenstadt der Metropole Köln . Hier ist der Gestaltungs - und Instandhaltungsanspruch ein solider, gut gestalteter Grundstandard, der langfristig instandgehalten werden kann.  Verbindung der stadtweit bedeutenden Räume In Verbindungen der stadtweit bedeutenden Räume werden bestimmte Gestaltungsstandards ebenfalls fortgesetzt um zusammenhängende Bereiche gleicher Qualität zu schaffen.  Grünräume Ebenfalls eigene Standards ergeben sich in Grünräumen der Stadt.10 Hier ein Beispiel für die Beschreibung der Sauberkeitszustände: Bänke im Stadtraum11: Tabelle 1: Reinigung und Sauberkeitsanspruch von Bänken im Stadtraum nach Bedeutungsraum (Quelle: Gestaltungshandbuch der Stadt Köln) Bedeutungsraum Reinigung und Sauberkeitsanspruch Internationaler Bereich Bedarfsgerechte, raumdeckende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, sauberen Zustand zu erhalten ( sehr kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Stadtweit Bedarfsgerechte, raumdeckende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten Zustand zu erhalten ( kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln). Nachbarschaftlich & Verbindung Stadtweit Bedarfsgerechte, raumdeckende Reinigung mit dem Qualitätsziel, alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Die Definition der Sauberkeitszustände ist bei anderem Mobiliar (Absperrelemente, Fahrradabstellanlage, Wegweiser, Straßenschilder etc.) analog zu diesen Sauberkeitsbeschreibungen formuliert. Jegliches Mobiliar, das (neu) in bestehenden Stadträumen mit einer besonderen stadträumlichen Bedeutung aufgestellt werden soll, wird mit dem Stadtraummanagement bzw. dem Stadtplanungsamt abgestimmt. Dies bezieht sich auf Bänke, Fahrradabstellanlagen bis hin zu Zeitungskästen, technische Elemente, Abfallbehälter und Wertstoffcontainer. Das Gestaltungshandbuch beschreibt außerdem eine raumdeckende Reinigung. Statt nur die Bodenfläche oder die Reinigung einzelner Stadtraumelemente in den unterschiedlichen 10 Aus dem Gestaltungshandbuch S. 7 11 Aus dem Gestaltungshandbuch S. 78 15 Verantwortungsbereichen soll vielmehr alles aus einer Hand, das heißt in einer Verantwortung, gereinigt werden. Mängel, wie Schmierereien, müssen zeitnah behoben werden12 Die angestrebten Standards zu den Sauberkeitszuständen sind in dem Ratsbeschluss zum Gestaltungshandbuch (Session s-Vorlage 1120/2017) als perspektivisches Qualitätsziel aufgeführt. 2.6.3 Kölner Stadtordnung Die Kölner Stadtordnung ist die Satzung und ordnungsbehördliche Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt Köln. In ihr geht es um den Schutz des Stadtbildes, Schutz vor störendem Verhalten und Schutz vor Gefahr. Unter Schutz des Stadtbildes fällt unter anderem die Vermeidung oder Beseitigung von Verunreinigungen und Verunstaltungen der öffentlichen Flächen (Littering, unbefugtes Lagern von Abfällen, Wildplakatierung und Schmierereien, etc.) und Verunreinigungen durch Tiere (Tierkot). Laut S tadtordnung sind an Imbissstuben, Kiosken, Trinkhallen, Schnellrestaurants, Backstuben und Ähnlichem vom Betreibenden Abfallbehälter in ausreichender Größe sichtbar aufzustellen und rechtzeitig zu leeren. Außerdem müssen die Betreiber Abfälle, die im Umkreis von 50 Metern um einen Gewerbebetrieb anfallen und diesem zuzuordnen sind, unverzüglich entfernen. Des Weiteren müssen Gewerbetreibende, die unter das Nichtraucherschutzgesetz NRW fallen, entsprechende Entsorgungsbehälter für Zigaretten aufstellen und r echtzeitig leeren13. 2.7 Zusammenfassung Es lässt sich somit zusammenfassen, dass die satzungsfinanzierten Reinigungsleistungen die Basisleistungen bilden. Diese decken die Verkehrssicherungspflicht, den Anspruch an Hygiene und die Beseitigung nicht unerheblicher Beeinträchtigungen des Stadtbildes ab. Alles, was darüber hinausgeht, ist eine Zusatzleistung. Zusatzleistungen werden über den Haushalt finanziert und finden sich in haushaltsfinanzierten Verträgen wieder. Anlieger*innen müssen die ihnen übertragenen Reinigungs- und Winterwartungsleistungen auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung durchführen. 12 Aus dem Gestaltungshandbuch S. 18 13 Kölner Stadtordnung § 5 16 3 Organisation der Aufgabe Stadtsauberkeit und deren Beauftragung 3.1 Zuständigkeiten und Aufgaben Stadtsauberkeit wird durch sehr viele Faktoren beeinflusst. Die Gestaltung der öffentlichen Räume, das dazu verwendete Material, das Verhalten der Menschen in diesen Räumen und die Reinigung spielen dabei eine große Rolle . Diese Faktoren beeinflussen sich zudem gegenseitig . So beeinflusst die Materialvorgabe erheblich die Möglichkeit der Reinigung. So können bestimmte Steine deutlich mehr Verunreinigungen (z.B. durch Geträ nke- oder Shisha -Rückstände) aufnehmen und hinterlassen Verfärbungen. Diese können nur durch intensive Reinigungen beseitigt oder vermindert werden (siehe Rheinboulevard. Die Vorgaben zur Gestaltung sind im Gestaltungshandbuch durch das Stadtraum - management festgelegt. Gestaltung wird unter anderem als Mittel zur Verringerung von Verschmutzungen genutzt, indem zum Beispiel Vorkehrungen zur Verhinderung von Graffiti getroffen werden. Das Verhalten soll durch Sanktionierungen und Hinwirken durch das Amt für öffentliche Ordnung und Öffentlichkeitsarbeit (Information und Aufklärung ) zum Positiven verändert werden. Die Reinigung wird von der AWB oder von den Anlieger*innen durchgeführt. Die AWB wird für d ie satzungsgemäße Reinigung von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln (VIII/ 3) und für weitere Reinigungsleistungen in der Regel vom Amt für Verkehrsmanagement (Amt 64) beauftragt. Die Satzung und das Straßenreinigungsverzeichnis legen fest, wer in welchem Fall für die Reinigung zuständig ist. Die genauen Leistungen sind in den Satzungen, den dazugehörigen Verträgen, den Verträgen zwischen der Stadt Köln und der AWB und in der Stadtordnung geregelt. Hierzu findet sich in Abbildung 9 eine prozentuale Aufteilung. Abbildung 5: Schaubild zur V eranschaulichung des Zusammenspiels von verschiedenen Faktoren für ein sauberes Köln 17 Unten in der Übersicht aller Ämter der Stadt Köln sind jene mit Berührungspunkten zum Thema Stadtsauberkeit rot markiert und unterstrichen. Unter anderem handelt es sich um Kontrollen der Leistungen oder Sanktionierungen bei Verstößen, wie wilden Müllablagerungen. Abbildung 6: Geschäfts- und Dezernatsverteilungsplan auf dem städtische Ämter, die mit der Stadtsauberkeit Berührungspunkte haben, rot markiert und u nterstrichen sind. Das Amt für Verkehrsmanagement (64) und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft (VIII/3) sind durch einen Kasten gekennzeichnet. 18 Die Reinigungszuständigkeiten im Allgemeinen sind de j ure auf verschiedene Akteur *innen verteilt, wie mit der nachstehenden Übersicht dargestellt. Abbildung 7: Schematische Darstellung der Zuständigkeiten der Straßenreinigung im öffentlichen Raum 19 Tabelle 2: Aufgaben der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB), eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaft (VIII/3) und des Amtes für Verkehrsmanagement (64) AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb (VIII/3) Amt für Verkehrsmanagement (64) Umsetzung der städt . Aufgaben für die Bereiche Stadtbildpflege inklusive Straßenreinigung , Winterdienst und Kreislaufwirtschaft: • Umsetzung der Reinigungsleistungen nach • Straßenreinigungssatzung bzw. dem Vertrag über die satzungsgemäße Straßenreinigung • Abfallsatzung bzw. dem Vertrag zur satzungsgemäßen Abfall- und Wertstofferfassung und -entsorgung • Vertrag über haushaltsfinanzierte Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet • Über die Dienstleistungen hinausgehende Expertise rund um die Themen Stadtbildpflege und Kreislaufwirtschaft für die Stadt Köln inkl. Konzepte und Berichte (z.B. Sachstand AWK) • Unterstützung für behördliche Aufgaben, wie z. B. • Gebührenkalkulation für Straßenreinigung und Abfallwirtschaft • Vorbereitung der Gebühren- bescheide für VIII/3 • Umsetzung des Toilettenkonzeptes inkl. Errichtung und Betrieb • Umweltbildungsmaßnahmen • Aufklärungs-, Sensibilisierungs- und Präventivmaßnahmen • Bürger*innenberatung (z. B. Bürgervereine, Veranstaltungen, pädagogische Angebote) Auftraggeber der AWB für gebührenfinanzierte Abfallentsorgung und Straßenreinigung im Rahmen der Satzungen als öffentlich -rechtlicher Entsorger (örE). Dies beinhaltet: • Behördliche Aufgaben als örE, die die AWB nicht durchführen können • Verantwortung für die Abstimmung mit den Dualen Systemen, d.h. • die Mitbenutzung der Papiertonne durch die Dualen Systeme, • die Mitbenutzung der gelben Tonne durch die Stadt Köln und • die Festlegung von Standorten für die Altglascontainer, die zugleich Standorte für Altkleidercontainer • Verantwortung für die Umsetzung des auf die AWB übertragenen Toilettenkonzepts und verantwortlich für das Finanzbudget • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Kampagnen zur Kampagnen zur Bewusstmachung und Aktivierung der Bürger*innen für mehr Sauberkeit • Beschwerdemanagement und Kontrolle der Leistungen der AWB Auftraggeber der AWB für die großen haushaltsfinanzierten Leistungen im Rahmen der Straßenreinigung: • Die Straßenreinigung erfolgt nach dem Leistungsbild der Satzung • Hierunter fallen z. B. • Reinigung außerhalb geschlossener Ortslage • Reinigung auf nicht gewidmeten Flächen • Übernahme von Anliegerreinigungen für städtische Dienststellen (insb. Ämter 51, 64 und 67) • Reinigung von anliegerfreien Flächen • Über das Leistungsbild der Satzung hinausgehende Reinigungen, u.a. • Domumfeld • Rheinboulevard • KASA (Kölner Anti-Spray-Aktion) • Reinigung von Stadtmobiliar • Raumdeckende Reinigung • Leistungsausweitung im Rahmen der Möglichkeiten des Haushalts und gemäß politischer Beschlüsse möglich 20 Die meisten Straßen und einen Teil der Gehwege reinigt die AWB. Stellenweise sind , wie dargelegt, jedoch oder Anlieger*innen für die Reinigung von Gehwegen und auch Fahrbahnen verantwortlich. In Abbildung 9 ist der Anteil der Anliegerreinigung, der gebühren- und der haushaltsfinanzierten Reinigung in Köln abgebildet. Die Informationen stammen aus dem Reinigungskataster, welches derzeit erstellt wird. In den einzelnen Stadtbezirken kann die Verteilung der Zuständigkeiten sehr unterschiedlich sein. So ist im Bezirk Innenstadt die AWB mit rund 98% (Anzahl Fahrbahnen) und rund 69% (Anzahl Gehwege) mit der Reinigung beauftragt. Im Bezirk Porz weicht dies stark ab: Hier sind die Anlieger*innen mit rund 59% ( Anzahl Fahrbahnen) und r und 91% ( Anzahl Gehwege) mehrheitlich verantwortlich. Ähnlich unterschiedlich sind die Zustände in den Bezirken Chorweile und Nippes geregelt. In Chorweiler werden knapp 63 % der Anzahl der Fahrbahnen und rund 88% der Gehwege von Anlieger*innen gereinigt. In Nippes hingegen liegen nur 29% der Fahrbahnen und 31 % der Gehwege in der Zuständigkeit der Anlieger*innen. Diese Verteilung beruht auf der Anzahl der Straßen bzw. Gehwege im Straßenreinigungsverzeichnis. Zukünftig wir d man diese auch als Flächenanteile mit dem digitalen Reinigungskataster darstellen können. Derzeit werden die Straßen im Gegensatz zu den Gehwegen unterrepräsentiert, da ihre Fläche größer ist. Dennoch ist zu bedenken, dass Gehwege im Allgemeinen einen gr ößeren Reinigungsaufwand darstellen, da sie nur mit Kleinkehrmaschinen oder manuell (besonders bei Stadtmobiliar) gereinigt werden können. In Abbildung 9 ist der momentane Stand der erfassten Flächenanteile der verschiedenen Reinigungszuständigkeiten dargestellt (Stand November 2022). 21 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass d er Großteil der Reinigungsleistung über die Satzung stadtweit durch die AWB gereinigt (ca. 63%) wird, weitere 10 % werden durch die AWB haushaltsfinanziert, im Auftrag für Amt 64, erbracht. Hier ist zu beachten, dass ein Ort sowohl satzungsmäßig gereinigt werden und zusätzliche Reinigungsleistungen haushaltsfinanziert erhalten kann. Abbildung 8: Flächen-Anteil anlieger-, gebühren- und haushaltsfinanzierter Reinigung. Grundlage sind die Stand November 2022 erfassten Daten im digitalen Reinigungskataster. Vollständig erfasst sind die Stadtbezirke 1,2, 3, 4, 8 und teilweise Bezirk 7. Somit sind zu diesem Zeitpunkt Köln -Nippes und Köln -Chorweiler nicht erfasst. Die gesichteten Daten lassen darauf schließen, dass die nichterfassten Bezirke an der Gesamtverteilung keine große Veränderung bewirken werden. 64,1% 20,2% 1,3% 0,2% 10,0% 1,0% 4,7% Flächen-Anteil Anliegerreinigung, gebühren- und haushaltsfinanzierter Reinigung in Köln Gebührenfinanzierte Straßenreinigung Anliegerreinigung Satzungsgemäße Anliegerreinigung durch Amt 64 Anliegerreinigung in Fällen, in denen die Straße nicht im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführt ist Straßenreinigung außerhalb geschlossener Ortslage, und da wo kein Anlieger herangezogen werden kann und andere Fälle Andere Verträge Ohne Zuordnung 22 3.1.1 Aufgaben und Zuständigkeiten der AWB Die AWB erfüllt die Aufgaben der Stadt Köln und sorgt in dieser Rolle für die Umsetzung von Reinigungsleistungen. Darüber hinaus ist die AWB – in den Bereichen, in denen sie aus formalrechtlichen Gründen nicht selbst entscheiden darf - fachtechnischer Berater für Reinigungsthemen und bereitet sämtliche von der Stadt Köln im Rahmen der Straßenreinigung zu veranlassenden Maßnahmen,  insbesondere im Hinblick auf die jährlich zu erlassenden Satzungen inkl. Gebührenbedarfsberechnungen,  Erstellung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung,  Anträge auf Gebührenerstattung, Widersprüche gegen Gebührenbescheide und förmliche Widerspruchsbescheide der Stadt Köln nach der Straßenreinigungssatzung,  die Unterstützung der Stadt Köln im Rahmen von Klageverfahren gegen vorgena nnte Anträge / Bescheide und  Vorlagen der Stadt Köln an deren Gremien vor. Dies bedeutet, dass die AWB einen Großteil der Stadtreinigung (Die AWB reinigt 2023 jährlich 456.163 Frontkilometer im Rahmen der StrReinS) und des Winterdienstes in Köln in operativer Umsetzung übernimmt. Dazu gehören unter anderem auch die Leerung der der rund 23.300 öffentlichen Papierkörbe, die Beseitigung von wilden Müllkippen, der Abtransport von Laubhaufen im Herbst sowie die Reinigung der Toiletten und der Altglas - und städtischen Altkleidercontainer-Standorten in der Stadt und in den Grünanlagen. Zudem stellt die AWB kostenlose Tüten zur Beseitigung von Hundekot an mehr als 1.900 Papierkörben zur Verfügung. Die AWB reinigt die meisten Straßen und einen Teil der Gehwege. Zu einem nicht geringen Teil sind jedoch Anlieger*innen für die Reinigung verantwortlich. Wer für die Reinigung zuständig ist, ist in der Straßenreinigungssatzung und im StrReinverz festgelegt. Die Satzungsreinigung dient insbesondere der Verkehrssicherung. Alles, was darüber hinausgeht, z. B. ästhetische Reinigung, wird über den Haushalt finanziert (siehe oben). Reinigungsleistungen (auch Satzungsleistungen), welche durch die Stadt als Anlieger in erbracht werden müssen un d mit deren Durchführung sie die die AWB beauftragt hat, sind ebenfalls haushaltsfinanziert. Der gebührenfinanzierte über die satzungsgemäße Straßenreinigung regelt die Leistungen der AWB zur Umsetzung der Satzung. 23 3.1.1.1. Leistungen über gebührenfinanzierte Verträge 3.1.1.1.1 Leistungen nach dem Vertrag über die satzungsgemäße Straßenreinigung Im Rahmen der S traßenreinigungssatzung reinigt die AWB die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze auf dem Gebiet der Stadt Köln innerhalb geschlossener Ortslagen . Bei Bundes-, und Landstraßen reinigt sie jedoch nur die Ortsdurchfahrten. Die Leistung erbringt die AWB nur, soweit die Stadt Köln die Reinigungs - und Winterwartungspflicht im Rahmen der Straßenreinigungssatzung nicht auf Dritte übertragen hat. Die satzungsgemäße Straßenreinigung umfasst zwar auch die Beseitigung von Laub und Blüten, Exkrementen, Papier, Zigarettenschachteln und Wildkraut sowie Ansammlungen von Zigarettenkippen und Kaugummi , jedoch ist hier keine ästhetische Reinigung geschuldet. Nicht jeder Kaugummifleck muss beseitigt werden, sondern erst Ansammlungen solcher Flecken, weil sie das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigten. Zu diesem Zweck ist die AWB vertraglich zur sogenannten Intensivreinigung verpflichtet. Diese ist über die Entgelte der AWB , gemäß dem GV -Str, finanziert. Außerhalb geschlossener Ort slagen muss die Stadt Köln als Straßenbaulastträger reinigen und winterwarten. Da sich Abschnitte mit und ohne geschlossene Ortslage gerade in äußeren Stadtteilen häufig abwechseln, tauschen das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 64) und AWB aus Effizienzgründen Straßenabschnitte (Vermeidung von Leerfahrten). Hierbei gilt der Tausch ausschließlich für Fahrbahnen. Winterdienst wird als Ersatzleistung durch die AWB durchgeführt. Der Winterdienst wird nach drei Prioritätsstufen durchgeführt. Wo Anlieger*innen für die Straßenreinigung zuständig sind, sind sie auch für den Winterdienst verantwortlich. Ersatzleistung bedeutet, dass anstelle der Straßenreinigung Winterdienst geleistet wird. Dies erfolgt nach drei Planstufen. Diese Planstufen sind hierarchisch geordnet – Vorrang hat Planstufe 1 –, so es unvermeidlich ist, dass Straßen der Planstufen 2 und 3 mitunter später bedient werden können oder, falls Tauwetter einsetzt, gar nicht mehr bedient werden müssen. Anliegende leisten ihren Winterdienst unabhängig von den Planstufen. Die rechtliche Verkehrs- und damit Winterwartungspflicht gilt für den Zeitraum von 7.00 Uhr (Schutz des morgendlichen Berufsverkehrs) bis 20.00 Uhr (Schutz des abendlichen Berufsverkehrs bzw. Verkehrsaufkommens nach Geschäftsschließung); danach besteht keine Verkehrssicherungs- und Winterwartungspflicht mehr. Außerhalb dieses Zeitraums kann zwar eine vorbeugende Winterwartung in der Planstufe 1 erbracht werden, jedoch dient diese dem Schutz des morgendlichen Berufsverkehrs; sie dient nicht dem Verkehr zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr. Ab 20.00 Uhr besteht keine Verkehrssicherungs- und Winterwartungspflicht mehr. Satzungsgemäße Reinigung: Laut Satzung beinhaltet die Reinigung die Beseitigung von Unrat, Verschmutzungen und Wildkräutern, die die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen oder die eine Gefährdung des Verkehrs darstellen (siehe § 1 Abs. 2 Satz 1 StrReinS). Satzungsgemäße Reinigung: Laut Satzung beinhaltet die Reinigung die Beseitigung von Unrat, Verschmutzungen und Wildkräutern, die die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen oder die eine Gefährdung des Verkehrs darstellen (siehe § 1 Abs. 2 Satz 1 StrReinS). 24 Als Ausnahme hierzu erbringt die AWB bei sogenannten Extremwetterlagen in der Planstufe 1 auch nach 20.00 Uhr Zeitpunkt Winterwartungsleistungen. Folgende Leistungsbausteine sind darüber hinaus im GV-Str enthalten: • Wildkrautbeseitigung • Sicherheitsstreifen • Schienenweggrundstücke (bestimmte Grundstücke, wie beispielsweise Flächen, die sich zwischen dem Gleiskörper und einer Fahrbahn bzw. einem Gehweg befinden, einzelne Zu - und Abfahrten von Gleisanlagen , deren Reinigung im Rahmen der Straßenreinigungssatzung in der Verantwortung der Stadt Köln liegen) • Zwischenreinigung (außerturnusmäßige Reinigung bei ungewöhnlich starken Verschmutzungen, einschließlich der Leistung „ Mehr Spaß ohne Glas“ im Kölner Karneval zur Minimierung von Glasbruch) • Intensivreinigung (punktueller Entfernung von hartnäckiger Verschmutzungen, wie zum Beispiel Ansammlungen von Kaugummiflecken, Vogelkot, Urin - und Getränkeflecke, Abfälle im Straßenmobiliar, Ginkoblüten) Die zu reinigende Flächen ergeben sich aus dem StrReinverz und den sonstigen Anlagen der Straßenreinigungssatzung. • Straßenbegleitgrün14 • Mittelalleen15 • Selbständige Radwege16  Reinigung des Straßenbegleitgrüns Bei der Reinigung des Straßenbegleitgrüns besteht die Gefahr des Schredderns von Müll, da Reinigungsleistungen der AWB und Grünpflegemaßnahmen des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen einer unterschiedlichen Herangehensweise unterliegen. Die AWB reinigt das Straßenbegleitgrün mit festgelegten Reinigungsrhythmen (6 x Jahr / 12 x Jahr). Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67) hingegen pflegt die zugewiesenen Grünflächen nach tatsächlichem und witterungsabhängigem Bedarf. Wie beschrieben, arbeiten AWB und Amt 67 mit unterschiedlichen Systemen, die nicht zu 100% harmonisieren. Das führt dazu, dass witterungsbedingt häufiger vom Amt 67 gepflegt als von der AWB gereinigt wird. Das Amt teilt der AWB mit , wann und wo eine Grünfläche gemäht werden soll, sodass die AWB im Vorfeld den Müll absammeln kann. Leider ist im Tagesgeschehen eine ideale Feinabstimmung nicht immer möglich, weswegen es dazu kommen kann, dass trotz erbrachter Reinigung durch die AWB in der Grünfläche vorhandener Müll durch die Mähfahrzeuge 14 Straßenreinigungssatzung, Anhang 1 15 Straßenreinigungssatzung, Anhang 4 16 Straßenreinigungssatzung, Anhang 5 25 zerkleinert wird. Diese problematischen Verunreinigungen sind danach nur mit viel Aufwand zu beseitigen. Als Ergebnis werden zusätzliche Reinigungen eingefordert. Diese zusätzlich geforderten Reinigungen sind im Vertrag nicht abgedeckt und damit nicht finanziert, werden aber oft trotzdem durch die AWB geleistet. 3.1.1.1.2 Vertrag über die satzungsgemäße Abfall-/ Wertstofferfassung und –entsorgung (GV-Abf) Einige Leistungen sind im Vertrag über die satzungsgemäße Abfall-/ Wertstofferfassung und –entsorgung (GV-Abf) geregelt. Deren Finanzierung ergibt sich aus den Abfallgebühren. Hierzu zählen:  Bereitstellung, Unterhaltung und Entleerung der Papierkörbe Es handelt sich um Papierkörbe mit und ohne Hundekottütenspender und der Unterflurbehälter und Grillaschebehälter in Grünanlagen. Im Stadtgebiet gibt es rund 23.300 Papierkörbe, von denen 1.930 mit Hundekottütenspender ausgestattet sind.  Beseitigung von Littering Die Stadt Köln hat die Pflicht illegale Müllablagerungen (Zur Info: Illegale Müllablagerungen und Littering werden im Rahmen des Status Quo -Berichts synonym verwendet) auf den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken, sofern kein *e Verursacher*innen bekannt ist, zu beseitigen und hat die AWB mit der Erfüllung dieser Pflicht beauftragt . Der Allgemeinheit zugänglich sind auch. Privatgrundstücke, bei denen nicht die Möglichkeit besteht, diese für die Öffentlichkeit abzugrenzen, fallen auch unter den Vertrag. Zum Thema Littering gibt es im Rahmen des GV-Abf unter anderem folgende Leistungen: o Ad-Hoc Beseitigung von illegalen Müllablagerungen (Littering) erfolgen aufgrund eingehender Meldungen, z.B. über den AWB-Kundenservice, der AWB App bzw. der städtischen „Sag’s Uns“ -App als auch über AWB -interne Meldungen . Die Beseitigung von illegal abgelagerten Sperrmüll und Schrotträder gehört ebenfalls zur Ad-Hoc Beseitigung. Pro Jahr finden über 19.000 Littering-Einsätze (Stand 2022) statt. o Die Entmüllung von Grünanlagen und auf Spielplätze n erfolgt über die Littering-Leistungen im Rahmen des GV-Abf. Die betreffenden Grünanlagen und Spielplätze sind im GV -Abf aufgeführt. Sofern die Sammlung anderen obliegt (Forstamt innerhalb Wälder) , stellt die AWB Sammelgefäße zur Verfügung. Im Sommer findet die Erfassung einmal unter der Woche von Montag bis Freitag statt. Derzeit werden 926 Grünanlagen und 669 Spielplätze betreut. o Bei der Picknick-Reinigung werden derzeit 57 Flächen, die im GV-Abf definiert sind, immer am Wochenende (samstags, sonntags und feiertags) bei guter Witterung gereinigt. o Täglich zu entmüllende Flächen sind ebenfalls definiert, derzeit handelt es sich um vier Flächen (Grünanlage Kaiser-Wilhelm-Ring, Grünanlage Kennedy Ufer Süd Rheinboulevard, Spielplatz Im Stavenhof, Grünanlage Yitzhak-Rabin-Platz). 26 o Ergänzend zu den oben definierten Flächen gibt es weitere Flächen, sogenannte „Sonstige Flächen“, welche im GV -Abf festgelegt sind . Hierbei handelt es sich um Flächen, zu denen gefahrlos hinzukommen ist und wo eine regelmäßige Bedarfsreinigung unverhältnismäßig wäre. Stattdessen werden diese Orte regelmäßig abgefahren, um dann bei Bedarf eine Reinigung durchzuführen. Dabei können grundsätzlich alle Freiflächen gereinigt werden, deren Betreten Personen ungehindert, tatsächlich möglich und erlaubt ist. Dazu gehör en durch Niedrigwasser freigegebene Flächen des Rheinbetts, die praktisch die angrenzenden Grünflächen erweitern. Nicht dazu gehört jedoch die Reinigung nach Hochwasser, die über den Haushalt über das Amt 64 finanziert. o Das Handlungsprogramm Littering bündelt verschiedene Maßnahmen gegen Littering. Unter anderem zählen dazu:  Grafische Optimierung von Unterflurbehälter -Standorten zur Stärkung der Auffälligkeit (Pilotprojekt am Aachener Weiher)  Pädagogische Präventivarbeit in Kitas und Schulen  Flaggenaktion zur Sensibilisierung auf wilden Müll  Faktenbasierte Schockkampagne „Littering“  Ausbau öffentlicher Papierkörbe  Vernetzungsplattform für ehrenamtliche Müll entsorgung („Kölle Putzmunter“-Web-Auftritt)  ...  Services der Mülldetektive Die Mülldetektive der AWB arbeiten eng mit verschiedenen städtischen Ämtern (z. B. Amt für öffentliche Ordnung, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, U mwelt- und Verbraucherschutzamt, allen Bürgerämter, Polizei) zusammen. Zu diesem Zweck wurde ein „Runder Tisch Littering“ gebildet. Sie betreiben Netzwerkpflege und leisten öffentlichkeitswirksam Präventivarbeit (durch gezielte Ansprache potenzieller Verursacher, Informationsstände) und initiieren das Einleiten von Ordnungswidrigkeitsverfahren.  Abfallberatung zu allen abfallwirtschaftlichen Belangen Kundenservice, Vertrieb , Unternehmenskommunikation und pädagogische Beratungsangebote beraten auf verschiedenen Kanälen und in verschiedenen Formaten zu allen abfallwirtschaftlichen Belangen (Siehe auch Kapitel 3.1.1.3. ). Hierunter zählen unter anderem auch die Aktion „Kölle Putzmunter“ (Saubermachaktionen), die Grill -Scouts (Aufklärung und Unterstützung bei Pick -Nick- und Grillabfällen in Grünanlagen). 27  Sperrmüllabholung Die Sperrmüllabholung findet nach vorheriger Anmeldung im Holsystem statt;.die Abholung ist mit der Abfallgebühr abgegolten, d.h. für die Abholung fallen keine gesonderten Gebühren an. Zusätzlich kann Sperrmüll im Bringsystem kostenlos über die an den Wertstoff -Centern entsorgt abgegeben werden. Diese Möglichkeiten werden von den Kölner Bürger*innen stark genutzt. Dass für die Abholung bzw. Abgabe keine gesonderten Gebühren anfallen, stellt einen starken Anreiz dar, Sperrmüll der Stadt Köln bzw. der AWB zu überlassen, anstatt ihn illegal zu entsorgen.  Kostenlose Grünschnittabholung Die Grünschnittabholung findet nach vorheriger Anmeldung zweimal jährlich statt. Die Abholung ist mit der Gebühr abgegolten.  Weihnachtsbaumabholung Die Weihnachtsbaumabholung findet im Januar statt. Die Abholung ist mit der Abfallgebühr abgegolten. Die Bäume werden mit zur Biomüllabholung gestellt, bzw. mit zum Restmüll, wenn keine Biotonn e vorhanden ist. Zusätzlich gibt es im ganzen Stadtgebiet rund 130 Sammelstellen, wo Bürger*innen die Weihnachtsbäume hinbringen können.  Qualitätsverbesserung in den Bezirken Das AWB-Pilotprojekt „Qualitätsverbesserung in den Bezirken: Porz“ im Jahr 2022 hatte zum Ziel, mit zusätzlichen Teams außerhalb beauftragter Leistungen zusätzlich flexibel Papierkörbe zu leeren und in definierten Hotspots zusätzliche und intensivere Reinigungsleistungen durchzuführen. Auch wurden Anlieger*innen über eine Plakat - und Flyer-Kampagne über ihre Verantwortung zur Sauberkeit und Reinigung informiert. Aufgrund der bisherigen Ergebnisse wird diese Aktivität 2023 durch die Stadt Köln finanziert fortgeführt. Die Maßnahme wird dabei von Porz auf das rechtsrheinische Köln ausgewei tet und mit den gleichen Ressourcen durchgeführt. Die Leistungen sind ab 2023 gebührenfinanziert. (Näheres zum Pilotprojekt in Kapitel 4.3.3)  Uferbereiche des Rheins Der Bereich unterhalb der Mittelwasserlinie gehört zum Gewässer und nicht zum Ufer, so dass er kein der Allgemeinheit zugängliches Grundstück darstellt. Die Uferbereiche des Rheins stellen ebenfalls zusätzliche Reinigungsanforderung en dar. Dementsprechend ist dieser Bereich dem Wasserschifffahrtsamt als Wasserstraße zuzurechnen. Die Stadt Köln hat im im (GV -Abf) mit der AWB vereinbart, dass die Beseitigung von Müllablagerungen bei Niedrigwasser dort erfolgt, wenn der Rhein und die fr eiwerdenden Bereiche an eine Grünanlage grenzen. Das bedeutet, dass die Grünflächenreinigung auf die Bereiche sukzessive ausgeweitet wird, die sicher (gemäß Arbeitsschutz) erreichbar sind und die nicht im Wasser liegen. Damit sind in der Regel die meisten Bereiche bei Niedrigwasser abgedeckt. AWB und das Amt 64 prüfen derzeit, ob es weitere so genannte „Weiße Flecken“ in der bestehenden 28 Beauftragung gibt. Für diesen Fall wird eine mögliche Lösung bei Niedrigwasser angestrebt, sofern diese Bereiche sicher durch die Mitarbeiter*innen der AWB erreicht werden können. 3.1.1.1.3 Betrieb und Ausbau des Toilettenkonzepts Die Stadt Köln hat die AWB mit der Errichtung und dem Betrieb öffentlicher Toiletten außerhalb öffentlicher Gebäude und Friedhöfe haushaltsfinanziert beauftragt. Grundlage ist ein Ratsbeschluss vom 17. Dezember 2013 (2594/2013) über das vo n der AWB und der Stadtverwaltung erarbeitete „Strategiepapier für ein ganzheitliches Toilettenkonzept in Köln“. Im September 2014 erfolgte die Beauftragung der AWB über das Amt für Brücken und Stadtbahnbau (Amt 69). Heute ist VIII/3 Vertragspartnerin der AWB für das Toilettenkonzept. Ziel ist die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Toiletten auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet. Hierbei soll besonders auf eine barrierefreie und geschlechtergerechte Umsetzung geachtet werden. Die Bereitstellung von hochwertigen Toiletten im Stadtgebiet ist ein wichtiger Beitrag zur Stadtsauberkeit, da Wildurinieren und Fäkalien im öffentlichen Raum reduziert und vermieden werden können. Mit dem Stand 31. Dezember 2022 stehen insgesamt 121 von der Stadt Köln und der AWB betriebene öffentliche Toiletten zur Verfügung . Hiervon sind rund 90 Toiletten dem Toilettenkonzept zuzuordnen und davon mehr als 30 sind Toiletten in Gastronomie und Hotellerie, die auch für Nicht -Kund*innen durch das Toilettenkonzept geöffnet werden (HappyToilet). Das Angebot steigt stetig. 0 20 40 60 80 100 120 140 Öffentliche Toiletten in Köln: Funktion Gesamtzahl Toiletten, davon: barrierefreie Toiletten City WC mit kostenfreiem Urinal City WC mit kostenfreiem Universal WC 24/7 geöffnet generell kostenpflichtig bis auf CBF Schlüsselnutzer Abbildung 10: Öffentliche Toiletten in Köln nach ihrer Funktion. Stand: Januar 2023 davon Gesamt 29 3.1.1.2. Haushaltsfinanzierte Verträge, im Auftrag des Amtes für Verkehrsmanagement (Amt 64) Zur nachhaltigen Verbesserung der Sauberkeit und koordinierten Durchführung der Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet sind ergänzende Leistungen, d ie zusätzlich zur satzungsgemäßen Straßenreinigung und Abfall-/ Wertstofferfassung und -entsorgung erbracht werden, im “Vertrag über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet” zusammengefasst. Die Stadt Köln und die AWB haben die se haushaltsfinanzierte Reinigung des öffentlichen Raumes unter dem Titel „Sauberes Köln“ vereinbart. Raumdeckende Reinigungen werden ebenfalls durch die AWB durchgeführt. Sowohl die Stadt Köln als auch die AWB bringen laufend ihr Wissen ein und nehmen bei Bedarf Optimierungen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit vor. Hierzu gehört neben der Definition von Leistungsbereichen, der Weiterentwicklung eines Beschwerde - und Qualitätsmanagements sowie der operativen Leistungsdurchführung auch der Aufbau eines IT-gestützten Reinigungskataster bzw. Informationssystems, um den Bestrebungen der Stadt Köln hinsichtlich Digitalisierung Rechnung zu tragen (Siehe Kapitel 6). Die Reinigungsleistungen, für die die Stadt Köln (Amt 64) die AWB mit der Durchführung beauftragt hat, sind in den Anlagen des Vertrags aufgeführt: 1. Entfernung von Graffiti und Farbschmierereien auf Objekten der Stadt Köln 2. Raumdeckende Reinigung von öffentlichen Flächen 3. Reinigung von Ingenieurbauwerken 4. Reinigung von Veranstaltungen 5. Einzelleistungen Im Folgenden werden diese Reinigungsleisten genauer ausgeführt. 1. Entfernung von Graffiti und Farbschmierereien auf Objekten der Stadt Köln Die AWB übernimmt die re gelmäßige Entfernung von Graffiti und Farbschmierereien auf Flächen von städtischen Objekten. Hierzu zählen vor allem mechanische und chemische Reinigungsverfahren und das Überstreichen der verunreinigten Flächen. Bei besonders häufig besprühten Bereichen wird eine Prophylaxeschicht angebracht. Vorbereitende Maßnahmen, wie Freischneiden, Müll entfernen und benötigte Gerüste, werden ebenfalls durch die AWB erbracht. Laut Vertrag erfolgen die Meldungen über standardisierte Meldebögen an die KASA-Geschäftsstelle (Kölner Anti-Spray Aktion - Geschäftsstelle) der AWB. 2. Raumdeckende Reinigung von öffentlichen Flächen a. Reinigung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätze Es gibt in Köln Straßen, Wege und Plätze, die nicht unter die Straßenreinigungssatzung und für die daher Reinigungspflicht beim Amt 64 liegt. Hierbei handelt es sich z.B. um Straßen, die nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW nicht zu reinigen sind. Ein Beispiel ist der Deutzer Ring von Deutz -Kalker- Straße bis Severinsbrücke. Es handelt sich um eine Bundesstraße, die zwar als Ortsdurchfahrt festgesetzt ist, sich aber nicht innerhalb der geschlossenen Ortslage befindet. Daher ist im Umkehrschluss zu § 1 StrReinG NRW die Stadt Köln als 30 Straßenbaulastträger zuständig, Die AWB führt die Reinigung dieser Flächen im Auftrag des Amtes 64 durch. b. Anliegerreinigung für städtische Dienststellen Die AWB führt die Anliegerreinigung für städtische Dienststellen durch, wie beispielsweise für das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen sowie für das Amt für Kinder, Jugend und Familie (z. B. Kitas). Winterdienstleistungen hingegen werden nicht übernommen. c. Reinigung von Sonderflächen Hierunter fallen Flächen, die nicht im StrReinverz aufgeführt sind und deren Reinigung trotzdem durch die AWB durchgeführt werden. Es handelt sich dabei i.d.R. um nicht gewidmete Platzflächen Die hier aufgeführten Flächen sind zum größten Teil im Innenstadtbereich, wie beispielsweise der Eisenmarkt. Winterdienstleistungen erfolgen als Ersatzleistungen. d. Reinigung des Internationalen Bereichs Zusätzlich zu der satzungsgemäßen Reinigung führt die AWB Maßnahmen zur Erhöhung der Sauberkeit in Bereichen von besonderem Interesse ( Siehe Bedeutungsplan im Gestaltungshandbuch der Stadt Köln Internationaler Bereich, Kapitel 2.6.2) durch. Hierunter fallen beispielsweise eine Permanentreinigung und Intensivreinigungen. Winterdienstleistungen erfolgen als Ersatzleistungen.  Reinigung im Umfeld des Kölner Doms Die AWB führt neben der satzungsgemäßen Reinigung Zusatzmaßnahmen zur Erhöhung der Sauberkeit im Umfeld des Kölner Domes durch , die über die satzungsmäßige Reinigungsleistung hinausgehen und mit diesen abgestimmt sind. Dies umfasst unter anderem eine tägliche erweiterte Permanentreinigung auf bestimmten Teilstücken des Domumfeldes, eine tägliche Nassre inigung in Schwerpunktbereichen und regelmäßige Intensivreinigungen.  Reinigung des Rheinboulevards Der Boulevard sowie der Panoramaweg befinden sich in der Zuständigkeit des Amtes für Straßen- und Radwegebau (Amt 66). Die Ufertreppe sowie der untere Uferweg werden vom Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69) betreut. Offiziell ist der Boulevard eine Grünfläche, wodurch das Aufsammeln von Streumüll über den GV-Abf abgedeckt ist. Von April bis Oktober wird haushaltsfinanziert täglich eine Permanentreinigung durchgeführt. Die Leistung findet auf dem unteren Uferweg, der Treppe, dem Panoram aweg und dem Boulevard sowie auf dessen Zuwegen statt. Regelmäßig wird zudem eine Intensivreinigung des unteren Uferweges und der Treppe statt. Zusätzliche Reinigungen werden nach Bedarf durchgeführt.  Reinigung der Ringe Die AWB führt auf definierten Fläc hen im Bereich der Kölner Ringe auf den Straßen Theodor -Heuss-Ring, Ebertplatz, Hansaring, Kaiser -Wilhelm- 31 Ring,Hohenzollernring, Habsburgerring, Hohenstaufenring, Barbarossaplatz, Salierring, Sachsenring, Karolingerring sowie Ubierring über die Satzungsleistungen hinausgehende und darauf abgestimmte Leistungen wie Nass- und Intensivreinigungen (insb. Kaugummientfernung), Nachtreinigung und die stetige Beseitigung von Aufklebern und Graffiti durch. Das Ziel ist es, in diesem hoch frequentierten Be reich durch die zusätzlichen Leistungen mehr Aufenthaltsqualität zu schaffen. Stand heute wird die Leistung in einem Bereich zwischen Rudolfplatz und Friesenplatz erbracht.  Reinigung Rathausumfeld Im Rathausumfeld werden von April bis Oktober täglich Nass reinigungen durchgeführt und von November bis März dreimal wöchentlich nach Bedarf, wovon eine Reinigung durch die Satzung abgedeckt ist. Monatliche Intensivreinigungen finden am Theo -Burauen-Platz, dem Rathausplatz, der Treppe Alter Markt und der Portalgasse statt. e. Städtisches Mobiliar Die AWB führt Reinigungen des städtischen Mobiliars durch. Hierbei werden insbesondere Aufkleber und Schmierereien entfernt. In diesem Zusammenhang werden außerdem die entfernten Aufkleber und Schmierereien statistisch dokumentiert. f. Reinigung von Entwässerungseinrichtungen Aufgrund besonderer Umstände bzw. Bauweisen werden Entwässerungsrinnen der Stadtentwässerungsbetriebe teilweise von der AWB gereinigt. Hier handelt es sich um sogenannte Schlitzrinnen. Die Beauftragung erfolgt durch das Amt 64. 3. Reinigung von Ingenieurbauwerken Die AWB reinigt die Wandflächen der Tunnelanlagen und Zufahrtsrampen. Die Reinigung erfolgt je Tunnel mindestens einmal jährlich, kann bei Bedarf und bei Nicht- Ausschöpfung des Budgets auch häufiger erfolgen. Die Reinigung wird in der Nachtschicht durchgeführt, jedoch nicht während des Winterdienstzeitraums vom 01. November bis 31.März. Die konkreten Termine werden im Vorfeld mit der Stadt abgestimmt, damit es keine Überschneidungen mit Veranstaltungen oder Bau- bzw. Wartungsarbeiten gibt. Im Vorfeld werden alle notwendigen Genehmigungen durch die AWB eingeholt. 4. Reinigung nach Veranstaltungen Im Vertrag über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet ist die Reinigungsleistung nach bestimmten Veranstaltungen festgelegt: a. Karnevalsveranstaltungen Betreffende Karnevalsveranstaltungen sind im Vertrag aufgelistet. b. Reinigung der Wochenmärkte nach Wochenmarktveranstaltungen Bei bestimmten Wochenmärkten besteht trotz Reinigungspflicht der Marktbeschicker ein erhöhter Reinigungsbedarf. Um diesem Bedarf gerecht zu 32 werden, sind zusätzliche Reinigungsleistungen über diesen Vertrag beauftragt. Die Sammlung, der Transport und die Entsorgung der Marktabfälle ist nicht Teil der Leistung. c. Demonstrationen Die AWB reinigt im Nachgang von Demonstrationen und entsorgt den dabei aufkommenden Abfall. Hierbei werden alle von der Demonstration betrof fenen Bereiche (Laufstrecke, Zuwegungen und Kundgebungsfläche) gereinigt. 5. Einzelleistungen Einzelleistungen sind Reinigungsleistungen , die zur Stadtsauberkeit beitragen und nicht bereits über die anderen Anlagen des Vertrags über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet oder über die Grundverträge abgedeckt sind. Sie betreffen immer den öffentlich zugänglichen Raum. Die Leistungen erfolgen auf Anforderung vom Amt 64. Vor Beauftragung durch das Amt 64 erfolgt ein separates Angebot inkl. einer Kostenschätzung. Die Abrechnung erfolgt anschließend nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der rabattierten und testierten Stundensätze. Leistungen, die private Flächen betreffen, bleiben weiterhin in Zuständigkeit der einzelnen Ämter. Dies betrifft z. B. Schulhöfe oder Betriebshöfe. Im Vertrag ist ebenfalls der Umfang und Inhalt der Leistung angegeben. Die Reinigung erfolgt grundsätzlich nach den Reinigungsstandards des GV-StrR und der StrRS. Soweit zutreffend, orientiert sich die Reinigungsleistung zusätzlich an dem Gestaltungshandbuch der Stadt Köln.  Reinigung nach Großveranstaltungen Die AWB betreut verschiedenste Veranstaltungen mit unterschiedlich komplexen Dienstleistungen. Sie reichen von der Bereitstellung von Eventtonnen bis zur Planung von komplexen Reinigungskonzepten. Die Kundschaft reicht von kleinen Straßenfesten bis hin zu Großveranstaltungen. Hier handelt es sich, je nach Veranstaltung, um haushaltsfinanzierte Leistungen oder um privatwirtschaftliche Dienstleistungen oder. Die größte n städtischen Veranstaltungen finden im Rahmen des Kölner Karneval s statt. Darüber hinaus gibt es große private Events wie der Marathon , die GamesCom, der Christopher-Street-Day (CSD). Karnevalsveranstaltungen, die über den Haushalt finanziert werden, sind im Vert rag aufgelistet. Bei der haushaltsfinanzierten Leistung werden über den regulären Reinigungsauftrag hinaus durch das Amt für öffentliche Ordnung Sonderreinigungen an den Hotspots in der Innenstadt beauftragt und im Rahmen des Karnevalskonzeptes der Stadt Köln ausgeweitet. Die Abrechnung erfolgt über das Amt 64. Zusätzliche Eventtonnen in den bekannten Feierbereichen (Zülpicher Straße und Innenstadt) werden aufgestellt und zusätzliches Personal kümmert sich um die Leerungen während der Hauptveranstaltungszeiten. Außerdem werden zusätzliche mobile Toiletten aufgestellt. Darüber hinaus werden im Auftrag der Stadt Köln für die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals durch die AWB zusätzliche Reinigungsleistungen im Rahmen des Vertrags über Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet durchgeführt (z. B. Reinigungsleistungen nach Karnevalsumzügen, Sand für den Rosenmontagszug, Außerordentlicher 33 Reinigungseinsatz auf dem Heumarkt an Weiberfastnacht, Reinigung u nd Winterdienst an bzw. auf Tribünen). Zusätzlich gibt es die Maßnahme „Mehr Spaß ohne Glas“, welche gebührenfinanziert wird und die Bereitstellung von Plastikbechern in bestimmten öffentlichen Bereichen (freiwillige und verpflichtende Glasverbotszonen) durch die AWB umfasst. Karnevalsleistungen finden sowohl am 11.11 als auch in der Woche des Straßenkarnevals statt und umfassen Straßen, Plätze Gehwege und Grünanlagen. Weiter gibt es zahlrieche große Events, die von der AWB betreut werden, die jedoch durch private Veranstalter finanziert sind. Die AWB arbeitet seit Jahren mit dem Marathon zusammen und unterstützt vor, während und nach der Veranstaltung mit einer Vielzahl an Reinigungsleistungen. Hierbei handelt es sich um privatwirtschaftliche Leistungen, bei denen jedoch auch ein großes städtisches Interesse besteht. Hierzu zählen u.a. die Vorreinigung des Startbereichs sowie die Reinigung der Laufstrecke und des Zielbereichs nach Beendigung der Veranstaltung. Des Weiteren stellt die AWB auf dem Neumarkt ei nen WC -Container zur Verfügung. Seit 2022 wurde besonderer Wert auf eine nachhaltige Veranstaltung gelegt, so dass neben der Trennung der Abfälle an den Entsorgungsstationen auch vorrangig Elektrofahrzeuge der AWB eingesetzt wurden. Insgesamt sind am Marathonwochenende knapp 40 Fahrzeuge und 50 S traßenreiniger*innen unterwegs, die gemeinsam für die Sauberkeit der Stadt im Einsatz sind. Gemeinsam mit den Veranstalter*innen des Marathons sollen die Themen Reinigung und Abfallentsorgung unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit weiter optimiert und zukunft sorientiert aufgestellt werden. Der Vert rag ist bis 2026 abgeschlossen. Beim Christopher Street Day (CSD) unterstützt die AWB die Stadt Köln sowie die Veranstaltenden bei der Reinigung der Demo - sowie Veranstaltungsfläche. Da der CSD sowohl aus einer Demo wie auch aus einem Straßenfest besteht, wird ein Teil der Leistung der AWB über Vertrag den über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet (Demonstration) und ein Teil durch die Veranstaltenden (Straßenfest) finanziert. Für den Umzug werden im Vorfeld Fahrräder von der Strecke entfernt. Ebenfalls wird der Zugweg während der Demo begleitet und im Nachgang gereinigt. Die Reinigung des Neumarktes nach der Abschlusskundgebung und die Entsorgung der Abfälle gehört ebenfalls zum Leistungsumfang der AWB. Für das privatwirtschaftliche CSD-Straßenfest erbringt die AWB umfangreiche Reinigungs- und Entsorgungs leistungen im Vorfeld der Veranstaltung sowie Nachreinigungen an allen Veranstaltungstagen. Ebenfalls erfolgt die Endreinigung der Veranstaltungsfläche sowie der Zuwege durch die AWB. Zur Unterstützung der Reinigung werden auf der Veranstaltungsfläche 100 Eventtonnen aufgestellt und von der AWB bewirtschaftet. Neben Leistungen der Reinigung und Abfallentsorgung werden für den CSD privatwirtschaftlich zusätzlich insgesamt 9 Toilettencontainer bzw. -anhänger und weitere Mobile Toiletten und Urinalsterne zur Verfügung gestellt. Die Zusammenarbeit ist bereits jetzt für die Zukunft ausgerichtet, so dass gemeinsam Optimierungen wie beispielsweise. die Entsorgung von Glas flaschen, für die kommenden Jahre geplant sind. 34 3.1.1.3. Sensibilisierungsmaßnahmen Die AWB ist als kommunales Unternehmen zur Aufklärungs -, Sensibilisierungs - und Präventivmaßnahmen verpflichtet. Die Abfallberatungspflicht ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz17. Weiter sind Beratungs - und Serviceleistungen (sowohl für Bürger*innen und die Stadt) im GV-Abf festgelegt. Die AWB unterstützt außerdem die Stadt Köln bei ihren gesetzlichen Informations - und Unterrichtungspflichten. Sie berät außerdem in allen Belangen der Sauberkeit des Stadtbildes und übernimmt die Öffentlichkeitsarbeit. Die AWB sensibilisiert Kölner*innen aller Altersgruppen für Themen rund um Abfall und Stadtsauberkeit. Neben Abfallvermeidung und Wertstofftrennung liegt dabei ein Schwerpunkt auf den Themen Stadtsauberkeit und Littering. Um die verschiedenen Zielgruppen zu erreichen, werden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Botschaften zur Stadtsauberkeit verbreitet die AWB über die Homepage, Posts und Stories auf Social-Media (Facebook18, Instagram 19, Twitter 20), Videos auf dem eigenen YouTube21- Kanal sowie Pressemitteilungen. Außerdem wird das Thema in redaktionellen Beträgen in Vereins- und Veedelszeitungen aufgegriffen.  Pädagogische Beratungsangebote und Umweltbildungsaktionen Die AWB bietet für alle Kölner*innen pädagogische Beratungsangebote und Umweltbildungsaktionen an. Ziel der Präventivarbeit und Sensibilisie rung ist es, durch zielgruppenspezifische Angebote zu den Themen Abf allvermeidung, Wertstofftrennung und Stadtsauberkeit das Umweltbewuss tsein und die Verantwortung für das eigene direkte Lebensumfeld zu schärfen. Das Team ist im gesamten Kölner Stadtgebiet mit Vorträgen, Info- Veranstaltungen, Diskussionsrunden und Beratungen in Kitas, Schu len, Ve reinen und Institutionen tätig. Zudem werden Führung en über die Betriebshöfe in Ehrenfeld und Kalk angeboten. Der persönliche Kontakt fördert soziales Engagement, Interesse für Umwelt- und Ressourcenschutz und umweltgerechtes Verhalten der jeweiligen Zielgruppe. Netzwerkarbeit in den einzelnen Veedeln und mit verschiedenen Institutionen und Vereinen ist wichtiger Bestandteil der Beratungsarbeit. Üblicherweise werden vom Beratungsteam jährlich rund 680 Beratungen/ Aktionen und 280 Betriebshofführungen durchg eführt und dabei rund 9.000 Erwachsene und 20.000 Kinder erreicht.  Kölle putzmunter Im Rahmen der Mitmach-Aktion „Kölle putzmunter“ haben alle Kölner*innen seit über 20 Jahren die Möglichkeit, sich aktiv für ein sauberes Veedel einzusetzen. Die Aktion sol l das Thema Sauberkeit öffentlicher Flächen s tärker im Bewusstsein der Bürger*innen verankern und aufzeigen, dass jede*r mitverantwortlich ist, das eigene Lebensumfeld sauber zu halten. Folgende Partner*innen unterstützen die Aktion : Stadt Köln, AWB Köln, AVG Köln, Kölner Express, Duale Systeme Deutschland – „Grüner Punkt“ GmbH & Co. KG. Die AWB übernimmt 17 KrWG § 33 18 https://www.facebook.com/awbkoeln 19 https://www.instagram.com/awbkoeln 20 https://twitter.com/awbkoeln_info 21 https://www.youtube.com/user/AWBKoeln 35 die Koordination und Logistik der ganzjährigen Aktion: Anmeldung, kostenfreie Ausgabe von Handschuhen und Abfallsäcken , Ausleihe von Müllzangen und die kostenlose Abfuhr und Entsorgung des gesammelten Abfalls. Die Teilnehmenden – ob Einzelpersonen, Nachbarschaften, Kitagruppen, Schulklassen oder Vereine, bestimmen selbst, wann, wo und wie lange eine Saubermachaktion stattfinden soll und melden sich über die Homepage der AWB an. Dort können auch Mitmachende geworben und Bilder der Aktionen hochgeladen werden. In 2022 fanden mehr als 480 Sammelaktionen mit rund 16.600 Teilnehmenden statt.  Grill-Scouts In den Sommermonaten verlagern sich Freizeitaktivitäten imm er stärker in den öffentlichen Raum, insbesondere in die Grünanlagen. Seit dem Jahr 2011 setzt die AWB daher sogenannte „Grill-Scouts“ ein, die auf die fachgerechte Entsorgung von Abfällen hinweisen. Sie informieren die Besucher*innen über nächstgelegene Asche- und Abfallbehälter und verteilen Abfallsäcke für die Picknickabfälle, die „After -Grill-Bügel“. Die Menschen sollen hierdurch stärker eingebunden werden, die Parkanlagen sauber und attraktiv zu halten. Dabei stehen die Grünanlagen am Aachener und Decksteiner Weiher, der Beethovenpark, der Volksgarten, der Vorgebirgspark, die Poller Wiesen, die Rodenkirchener Riviera, der Klingelpützpark, der Blücherpark und der Olof-Palme-Park im Fokus der Aktivitäten.  Mülldetektive Die Mülldetektive der AWB sind besonders an Orten mit Littering-Problematik im Einsatz und versuchen die Verursacher*innen von wilden Müllablagerungen zu finden. Zudem gehen sie Meldungen von Bürger*innen zu Wildem Müll nach. Sie arbeiten eng mit verschiedenen städtischen Ämtern (z. B. Amt für öffentliche Ordnung, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Umwelt - und Verbraucherschutzamt, allen Bürgerämtern, Polizei) zus ammen und nehmen am „Runder Tisch Littering“ teil. Der Schwerpunkt liegt aber darin, präventiv auf die Entsorgungswege hinzuwiesen. Dazu führen die Mitarbeiter *innen Beratungsangebote durch, besuchen Veranstaltungen von Bürgervereinen und Nachbarschafts- und Stadtteilfeste und nehmen Kontakt zu den Vereinen und Institutionen in den verschiedenen Veedeln auf.  Pressemitteilungen Die AWB weißt regelmäßig in Pressemitteilung auf die jeweiligen Anliegerverpflichtungen hin. Beispielsweise zur Laubbeseitigung oder zum Winterdienst.  AWB-Webseite Auf der AWB-Webseite (www.awb-koeln.de) befinden sich viele Angebote und Informationen zur Stadtsauberkeit in Köln. Kölner Bürger*innen können z. B. einfach Wilde n Müll / Littering melden oder Informationen zur Reinigungszuständigkeit erhalten. Darüber hinaus informiert die Online-Abfrage über die durchgeführte Reinigungsleistung durch die AWB. Ein weiteres Angebot ist eine Übersichtskarte für Hundekottütenspender. Ebenso stehen für die Beseitigung von Laub und für den Winter zahlreiche Angebote, wie bspw. die Online -Abfrage zum Winterdienst, die Auskunft über die Räum - und Streuzuständigkeit, zur Verfügung. 36  AWB App Die AWB App22 bietet den Kölner Bürger*innen versc hiedene Services zur Stadtsauberkeit, so kann z. B. direkt aus der App heraus eine Wilde -Müll-Meldung an die AWB gesendet werden oder es können Standorte verschiedener Entsorgungsangebote mit direkter Routennavigation gesucht werden. Darüber hinaus werden Services wie Benachrichtigungen über Abfuhrtermine angeboten.  Social-Media-Kommunikation Im Zuge der Social-Media-Kommunikation informiert die AWB auf den Social-Media-Kanälen Instagram, Facebook und Twitter über Neuigkeiten sowie die Leistungen des Unternehmens, gibt Tipps für einen nachhaltigen Alltag und sensibilisiert zu Themen der Stadtsauberkeit. Im aktiven Bürgerdialog bietet die AWB eine Plattform zur Meldung von Littering -Missständen in Köln mit zeitnaher Bearbeitung. Zudem findet in Social-Media die Vernetzung und die Zusammenarbeit mit meinungsbildenden Kölner Bürger*innen, Vereinen und anderen Verwaltungen statt, die sich ebenfalls mit Themen der Sauberkeit beschäftigen.  Faktenbasierte Schockkampagne zum Thema Littering Im Frühjahr 2021 wurde von AWB und Stadt Köln eine faktenbasierte Schockkampagne im Rahmen des Handlungsprogramms Littering durchgeführt. Hierbei wurden rund 300 Citylight- Plakate in ganz Köln veröffentlicht, um die Kosten, die Littering verursachen, in den Fokus zu nehmen. Flankiert wurde das Thema durch Mailings, Community -Kommunikation, Postings und Online-Kommunikation.  Aufklärungs- und Kommunikationskampagne zur Mülltrennung „Richtig Müll trennen“ ist die Kernaussage einer Aufklärungs- und Kommunikations-kampagne zur Müll trennung, bei der Mithilfe vo n einfach gestalteten Erklärvideos auf den richtigen Umgang mit Abfällen hingewiesen wurde. Ziel war es , die Sauberkeit an Müllstandorten vor allem in Großwohnanlagen (und Flüchtlingsunterkünften) zu reduzieren und leicht verständlich (bestenfalls ohne Worte) aufzuklären und zu sensibilisieren.  Coffee to go www.coffee-to-go.koeln ist die Internetseite der gemeinsamen Initiative aus Stadt Köln, AWB Köln, IHK Köln sowie Vertreter*innen aus Wirtschaft und Verbänden, mit dem Ziel, die Menge der weggeworfenen Einwegbecher in Köln zu reduzieren. Sie bietet Tipps, Infos und Adressen zu Mehrwegbechern und -systemen in Köln. Dank einer Kartenanwendung werden auf einen Klick alle Unternehmen in der Umgebung angezeigt, die Mehrwegbecher anbieten, auffüllen oder zurücknehmen.  Öffentliche Toiletten Köln Neben den Aufgaben, die mit dem Betreiben der öffentlichen Toiletten im Auftrag der Stadt Köln anfallen, stellt die AWB zudem eine Webseite zu die sem Thema unter www.toiletten.koeln zur Verfügung. Kernfunktion dieser Webseite ist eine Karte, auf der eine Vielzahl der öffentlichen Toiletten in Köln zu finden sind. Ziel ist es, das Gesamtangebot an 22 https://www.awbkoeln.de/die-awb-app/ 37 öffentlichen Toiletten im Stadtgebiet und die damit verbundene Sauberkeit (Stichwort Wildpinkeln) zu verbessern.  AWB-Tauschbörse Die AWB-Tauschbörse ist ein Angebot für Kölner*innen zum Verschenken und Tauschen ausrangierter Gegenstände. Zum einen sollen durch das Angebot Abfall vermieden und noch brauchbare Gegenstände einer weiteren Verwendung zugeführt werden. Zum anderen sollen durch das Angebot wilde Müllkippen oder die nicht fachgerechte Entsorgung dieser Gegenstände vermieden werden.  Anlagen zum Gebührenbescheid Das Verschicken des Gebührenbescheids wird genutzt, um auch andere wichtige Informationen an Bürger*innen zu verteilen. So zum Beispiel ein Info -Blatt zum Thema Anliegerverpflichtungen dem Gebührenbescheid beigelegt (Abdruck der Anlage 2023 , siehe Anhang)  Plakatkampagne Porz zur Anliegerverpflichtungen Als Teil des AWB-Pilotprojekts „ Qualitäts- verbesserungen in den Bezirken: Porz“ wurde eine Kampagne durchgeführt, in dessen Zuge u.a. der „Runde Tisch Müll“ mit Vertreter*innen der AWB und verschiedener Bürgervereine ins Leben gerufen wurde. Vorrangiges Ziel ist die effiziente Bekämpfung der Vermüllung auf Straßen, Plätzen und Grünflächen, die rechtzeitige Leerung von überlaufenden Mülleimern sowie eine Verbesserung der Anliegerreinigung. Eine Reihe von Sofortmaßnahmen wie die Einrichtung einer Sonderschicht zur Leerung der Mülleimer, die Aufstellung zusätzlicher Behälter, eine gezielte Hotspotreinigung sowie eine Informationskampagne zur Anliegerreinigung konnten bereits umgesetzt und getestet werden. Bei der Evaluierung des Projekts und der Kommunikationsmaßnahmen wurden auch die beteiligten Bürgervereine beteiligt.  Nachhaltigkeitsguide der AWB In Zusammenarbeit mit der Stadt Köln verfasste die AWB 2021 einen Ratgeber, der sich an alle Menschen richtet, die sich für das Thema Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit Abfällen interessieren und ihren Alltag, ihr eigenes lokales Umfeld und die Stadt Köln nachhaltiger gestalten möchten. Abbildung 11: Plakat der Kampagne "Qualitätsverbesserungen in den Bezirken: Porz" mit der Botschaft "Machste nix, kostet es“ 38 Ziel ist die Stärkung lokaler Vernetzung und nachhaltigen Engagements. Als informativer und motivierender Wegweiser möchte er daher ein Bewusstsein für nachhaltige lokale Themen schaffen und zu neuen Ideen anregen. Er bietet lokalen Nachbarschaften, Vereinen und Initiativen die Möglichkeit, ihre nachhaltigen und inno vativen Ideen und Aktivitäten zur präsentieren und die Bekanntheit dieser zu steigern. Im Fokus stehen die Themen Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Lebensmittelrettung, Reparieren sowie Teilen und Tauschen. Impulsgeber für den Kölner Nachhaltigkeits-Guide war die Europäische Woche der Abfallvermeidung 2021, die den Fokus auf nachhaltige Gemeinschaften gelegt hatte. Der Ratgeber findet sich auf der AWB-Webseite: https://www.awbkoeln.de/abfall-vermeiden/  Abfall- und Wertstoffkalender Der Abfall- und Wertstoffkalender enthält alle Informationen rund um die AWB. Mitunter bietet er eine Erläuterung zu den Anliegerverpflichtungen, Informationen zum Bußgeldkatalog, verschiedenen Sauberkeitsmaßnahmen („Kölle-putzmunter“, Grill-Scouts, Mülldetektive) und Informationen zum Winterdienst. Bildungsangeboten und Leistungen für Wohnungswirtschaften, Gewerbe und Veranstaltungen. 3.1.2 Aufgaben und Zuständigkeiten der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln (VIII-3) Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln“ (VIII/3) nimmt für die Stadt Köln die Aufgabe der Abfallentsorgung (sog. „öffentlich -rechtlicher Entsorgungsträger“) und der Str aßenreinigung und des Winterdienstes nach dem Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr. Weiterhin ist sie für die Abstimmung mit den Dualen Systemen nach dem Verpackungsgesetz verantwortlich, d.h. für die Mitbenutzung der Papiertonne durch die Dual en Systeme (Verpackungspapier), umgekehrt für die Mitbenutzung der gelben Tonne durch die Stadt Köln (sog. „stoffgleiche Nichtverpackungen“ / „Wertstofftonne“) und für die Festlegung von Standorten für die Altglascontainer, die zugleich Standorte für Altkleidercontainer sind. Weiterhin ist VIII/3 für die Umsetzung des Toilettenkonzepts verantwortlich und sorgt für das notwendige Finanzbudget für die Unterhaltung der öffentlichen Toilettenangebote sowie für den Ausbau neuer Anlagen, zu denen City -WC-Anlagen, Stein-auf-Stein-Anlagen, Brennpunkt-WC, Mobiltoiletten in der Umsetzung durch die AWB gehören als auch HappyToilet-Angebote in Kooperation mit Partnern. Mit der Erfüllung dieser Aufgaben hat VIII/3 die AWB beauftragt. Die AWB erbringt damit nicht nur das operative Geschäft, sondern auch vielfältige Beratungs - und Serviceleistungen wie z.B. die Erstellung der Satzungen, die Gebührenkalkulationen, die Konzeptionierung neuer Leistungen, des Abfallwirtschaftskonzepts einschließlich seiner Fortschreibung oder d ie fachliche Unterstützung bei der Abstimmung mit den Dualen Systemen. Im Rahmen der Presse - und Öffentlichkeitsarbeit stimmt die AWB Informationen und Kampagnen zur Bewusstmachung und Aktivierung der Bürger*innen für mehr Sauberkeit mit VIII/3 ab. VIII/3 ist Teil der Veranstaltergemeinschaft für die Reinigungsmitmachaktion „Kölle putzmunter“, unterstützt, begleitet und initiiert in diesem Rahmen eigene Reinigungsaktionen. 39 Das Beschwerdemanagement bei VIII/3 geht Beschwerden nach und überprüft die Einhaltung der vereinbarten Leistungsverträge zur Abfallentsorgung und Straßenreinigung. Die Straßenreinigungskontrolle überprüft Beschwerden vor Ort und nimmt Befunde aus freien stadtweiten Kontrollen auf, welche darüber hinaus auch Mängel an und die den Sauberkeitszustand oder das Stadtbild beeinträchtigende weitere Befunde betreffen (z. B. Verwahrlosungen, Beschädigungen an Stadtmobiliar, Graffiti). Die Mängel werden an die zuständigen Dienststellen zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet (z. B. Amt für öffentlic he Ordnung (Amt 32), Umwelt- und Verbraucherschutz (Amt 57), Amt für Verkehrsmanagement (Amt 64), AWB Köln GmbH). 3.1.3 Aufgaben und Zuständigkeiten des Amtes für Verkehrsmanagement (64) Aufgrund der zum 31.12.2018 auslaufenden haushaltsfinanzierten Reinigungsverträge mit den AWB wurde die Beauftragungssituation innerhalb der Stadtverwaltung gänzlich überprüft. Im Ergebnis wurde die Zuständigkeit für alle damaligen haushaltsfinanzierten Reinigungsverträge (Vertragsleistungen) zentral beim jetzigen Amt für Verkehrsmanagement (Amt 64) angesiedelt. Eine Zielstellung war u.a. die Beauftragungen mit den zugehörigen Leistungen systematischer überblicken zu können und somit einen effizienten Einsatz von Haushaltsmitteln dauerhaft zu gewährleisten. Das Amt 64 fungiert somit als zentrale Ansprechpartner in innerhalb der Stadt Köln für haushaltsfinanzierte Reinigungsleistungen. Die anderen Fachdienststellen der Stadtverwaltung können Reinigungsbedarfe beim Amt 64 anmelden, welches ein Leistungsbild erarbeitet und von der B eauftragung der Reinigungsleistung an die AWB, der Kontrolle und Evaluation der Umsetzung bis zur Abrechnung der Leistungen tätig wird. Dem Amt 64 obliegt somit die fachliche u nd organisatorische Verwaltung der haushaltsfinanzierten Verträge mit der AWB über:  Die Reinigung von öffentlichen Flächen, deren Reinigung nicht über die Straßenreinigungssatzung abgedeckt ist (z. B. nicht gewidmete Bereiche, Baustraßen, Straßen außerhalb geschossener Ortslage)  Die Reinigung von Flächen (Fahrbahnen und Gehwege), für die eine Dienststelle Ihre Aufgaben gemäß der Straßenreinigungssatzung an das Amt für Verkehrsmanagement abgegeben hat ( z. B. Anliegerreinigung für die Grünflächen des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen) bzw. für die Satzungsleistungen keinem städtischen Anlieger direkt zugeordnet werden können. Leistungen, die über das Leistungsbild der Straßenreinigungssatzung hinausgehen werden ebenfalls abgedeckt. Dies sind insbesondere die Graffitientfernung (fachlich durch das Amt für öffentliche Ordnung und operativ i.d.R. durch die AWB ), die Raumdeckende Reinigung (insbesondere die Beseitigung von Aufklebern und Kritzeleien auf Ampelmasten und nebenstehenden Schildermasten). Um den mit der Anbindung der haushaltsfinanzierten Reinigungsverträge verbundenen neuen Aufgaben auch organisatorisch gerecht zu werden, wurde in einem ersten Schritt durch das Amt 64 ein Umsetzungskonzept („Sauberes Köln“) erarbeitet, innerhalb der Stadtverwaltung abgestimmt und durch den Verwaltungsvorstand beschlossen. 40 Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt erfolgte eine ganzheitliche Betrachtung der Leistungen mit dem Ziel Verbesserung der Stadtsauberkeit. Das komplexe Zusammenspiel zwischen den Hauptakteuren AWB, VIII/3 und der Fachdienststelle des Amtes 64 fand Eingang in das Konzept. Grundsätzlich sah das Konzept drei Schritte vor, die zu einem sauberen Köln führen sollen: Aufbau eines Kompetenzteams:  Vertragsabschluss mit der AWB über haushaltsfinanzierte Leistungen  Erarbeitung eines Konzeptes für die organisatorische Umsetzung, der mit der Bündelung der Reinigungsverträge verbundenen Aufgaben (als dauerhafte Aufgabe)  Schaffung der erforderlichen Organisationsstrukturen in Abstim mung mit den Entscheidungsträgern Aufbau eines Qualitätsmanagements  Verifizierung und Optimierung der Leistungspakete  Erarbeitung von Reinigungsstandards  Erarbeitung eines Konzeptes zur Qualitätssicherung – ressortübergreifend  Einbindung des städtischen Beschwerdemanagements  Optimierung der Organisationsstrukturen verbunden mit der Etablierung einer zentralen Koordinationsstelle als Ansprechpartner für alle am Prozess Beteiligten Abbildung 12: die drei Schritte des Konzepts "Sauberes Köln" 41 Programm „Sauberkeit im öffentlichen Raum“  Formulierung von Leitzielen zum Thema Sauberkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse/Erfahrungen aus dem Bereich des Qualitätsmanagements  Gezielte Einbindung der Stakeholder der Stadtverwaltung (Ordnungsdienst, technische Fachdienststellen z. B. Bauhöfe etc.)  Einbindung aller für die Sauberkeit im öffentlichen Raum Verantwortlichen/Beteiligten (Öffentlichkeit, Konzessionsträger etc.) Zur Vertragserstellung wurden die bisher an die AWB beauftragten Leistungen ermittelt. Mit diesen Erkenntnissen und den Altverträgen als Ausgangsbasis, wurde der Vertragsentwurf gemeinsam zwischen de r AWB und der Stadt erstellt, in der Ratssitzung am 20.03.2018 beschlossen (0442/2018) und ist seit dem 01.01.2019 gültig. Der Vertragsabschluss war Bestandteil des Reformprojektes #wirfürdiestadt. Im Weiteren wurden als Voraussetzung für eine fachlich kompetente Erfüllung der Aufgaben die organisatorischen Rahmenbedingungen ermittelt, die sich aus dem laufenden Vertrag sowie dessen Fortschreibung im Interesse einer Verbesserung der Stadtsauberkeit ergeben. Den Entscheidungsträger*innen innerhalb der Stadtverwaltung wurde ein entsprechendes Konzept für die organisatorische Umsetzung vorgelegt, welches bis dato noch nicht vollständig umgesetzt werden konnte. Seitdem werden Kontrollen der Reinigungsleistungen im R ahmen der Möglichkeiten des Amtes 64 durchgeführt; siehe auch Kapitel 7. Diese Kontrollen reichen jedoch nicht aus, um einen ausreichenden Einblick in die Reinigungsleistungen der AWB zu bekommen. So müssen aktuell Einzelleistungen beauftragt werden, die bei einer engmaschigen Begleitung durc h die Fachdienststelle und den AWB oder im Zuge der Optimierung von Prozessabläufen auch in Dauerleistungen überführt werden könnten. Einzelleistungen umfassen also zum einen einmalige Reinigungen , um besondere Verunreinigungen zu entfernen, für die zum T eil auch besondere Reinigungsverfahren Abbildung 13: Bei der Grundreinigung am Ebertplatz wurden auch die Waschbetonwände gereinigt. 42 erforderlich sind (z. B. die Grundreinigung am Ebertplatz bei der auch die Waschbetonwände gereinigt wurden; siehe Abbildung 13: Bei der Grundreinigung am Ebertplatz wurden auch die Waschbetonwände gereinigt. ). Zum anderen sind dies regelmäßige Beauftragungen, die (noch) nicht über die Systematik des Vertrages abgedeckt werden können ( z. B. Reinigung der Plateaus um die Bäume auf dem Karl-Küpper-Platz). Wenn Flächen, bei Kontrollen bzw. Ortsterminen oder durch Anfragen von Bürger*innen oder aus der Politik, erkannt werden, die noch in die Reinigung mit aufgenommen werden müssen, wird hier erforderlichenfalls eine Grundreinigung beauftragt und die Reinigung in das Leistungsverzeichnis des Vertrages aufgenommen. Hier wäre z. B. eine Optimierung und Verschlankung des Prozesses im Rahmen des Masterplans denkbar. Abbildung 14: Waschbetonwände am Ebertplatz nach der Reinigung Abbildung 15: U-Bahn-Eingang am Ebertplatz vor der Reinigung. Die Waschbetonwände sind durch Ablagerungen verdunkelt Abbildung 16: Ebertplatz nach der Reinigung 43 3.1.3.1. Erweiterte Aufgaben nach Vertragsabschluss Aufgrund eines überfluteten Kellers wurde das Themengebiet der Reinigung von Entwässerungsrinnen erkannt. Diese werden teilweise aufgrund besonderer Umstände bzw. Bauweisen nicht durch die Stadtentwässerungsbertriebe (StEB) gereinigt. In diesem Kontext wurden die sogenannten Schlitzrinnen innerhalb der Verwaltung abgefragt, weitere gesucht und anschließend zusammengetragen und nach Erarbeitung der Reinigungsmöglichkeit zur Reinigung an die AWB durch das Amt 64 beauftragt. Als weitere größere neue Leistungspakete wurde die Anliegerreinigung der Kitas in der Zuständigkeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51) übernommen und die AWB mit der Reinigung für ausgewählten Kitas beauftragt. Mit den Winterwartungen für Objekte der Ämter für Wohnungswesen (Amt 56) und der Berufsfeuerwehr Köln (Teil des Amts 37) wurden auch die ersten Leistungen aus dem Themenfeld Winterreinigung im Aufgabenbereich aufgenommen. Zum Vertragsabschluss wurde die Anliegerreinigung an den Friedhöfen noch durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67) selbst durchgeführt. Um die Sauberkeitszustände hier zu verbessern, wurde diese Aufgabe in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen auch über das Leistungsverzeichnis des Vertrages an die AWB beauftragt. Derzeit liegen weitere Anfragen aus städtischen Dienststellen im Zusammenhang mit der Übernahme von Reinigungsleistungen (Anliegerreinigung und Winterdienst) vor. Aktuell können diese du rch das Amt 64 nicht zeitnah bearbeitet werden, sodass entgegen der Zielstellung bei Vertragsabschluss weiterhin unterschiedliche Dienststellen der Stadtverwaltung eigenständig Reinigungsleistungen sicherstellen müssen. 3.1.3.2. Ausblick Eine Forcierung der praktischen Umsetzung des Vertrags mit dem Ziel einer wahrnehmbaren Verbesserung soll entsprechend der Beschlussfassung zum Antrag (AN/906/2022) und dem Beschluss zur Mittelfreigabe (Vorlagennummer 3695/2022) mit dem Masterplan Sauberkeit erreicht werden. In diesem sollen dann auch der adäquate und effiziente Ressourceneinsatz und Ressourcenbedarf zur Zielerreichung hinterfragt und qualifiziert dargestellt werden. 44 3.1.4 Aufgaben und Zuständigkeiten weiterer städtischer Dienststellen und Stakeholder In Bezug auf die Sau berkeit sind viele verschiedene Akteur*innen beteiligt. U nten sind maßgeblich beteiligte städtische Ämter und Dienststellen neben AWB, VIII/3 und 64 aufgelistet. Stakeholder für den Masterplan Stadtsauberkeit *= ebenfalls für Masterplan Sicherheit Verwaltungsintern 01 Amt der Oberbürgermeisterin* I/3 Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit 02 Bürgerämter 11 Personal - und Verwaltungsmanagement (Bereitstellung Personal für Aufgabenerledigung)* 32 Amt für öffentliche Ordnung (Ordnungsdienst, Veranstaltungen, Kölner Anti -Spray- Aktion (KASA), Orts - und Wohnungshygiene (Kontrolle Anliegerreinigung und OWI wegen fehlender Anliegerreinigung)* 37 Feuerwehr (erste mit Kenntnis über Ereignisse mit Verschmutzungsfolge)* 20 Kämmerei (Bereitstellung Finanzmittel)* 21 Steueramt 62 Bauverwaltungsamt 64 Amt für Verkehrsmanagement (haushaltsfinanzierte Reinigung, Beleuchtung )* 66 Amt für Straßen und Radwegebau 68 Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (Reinigung Bauwerke; teilweise durch 64) 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie 56 Amt für Wohnungswesen VI/4 Stadtbau im Quartier (Domumfeld, Rathausumfeld, …) 26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (eigenbetriebsähnliche Einrichtung) (u.a. Reinigung Schulgelände, Reinigung der Parkplätze nicht abschließend geklärt, Brunnen, Gebäude)* 61 Stadtplanungsamt (Gestaltungshandbuch, Verkehrsversuche mit zu Reinigenden Objekten, …) 44 Historisches Archiv (nur 4513 Rautenstrauch-Joest-Museum) VIII/3 eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb (Erstellung Abfall- und Straßenreinigungssatzung mit zugehörigen Beauftragungen an AWB, Toilettenkonzept) 23 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster (Reinigung nach Marktveranstaltungen durch 64) 57 Umwelt- und Verbraucherschutzamt* 67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Anliegerreinigung durch 64; Reinigung der Grünflächen gem. Vertrag mit VIII/3, …) 45 Ergänzend finden sich unten Beispiele für verwaltungsexterne Akteur*innen. Von den oben genannten verwaltungsinternen Stakeholdern werden einige nun gesondert beleuchtet, da sie eine besondere Rolle im Zusammenhang mit Stadtsauberkeit einnehmen. 3.1.4.1. Amt für öffentliche Ordnung (Amt 32) Die Sauberkeit im öffentlichen Raum ist ein wichtiger Aspekt der Arbeit des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Köln. Es trägt zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet bei.  Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (322-40): Dieses Sachgebiet ist unter anderem für die Gefahrenabwehr bei Schädlingsbefall sowie für die Beseitigung von Schrottfahrzeugen und Wildplakatierungen zuständig.  Ordnungsdienst (323): Der Ordnungsdienst kontrolliert und ahndet verschiedene Ordnungswidrigkeiten (Erhebung eines Verwarnungsgeldes vor Ort oder Einleitung eines Bußgeldverfahrens), u.a. nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), dem Verpackungsgesetz (VerpackG) und der Kölner Stadtordnung (KSO). Zu diesen Ordnungswidrigkeiten zählen: weggeworfene Zigarettenkippen, Verpackungen, ausgespuckte Kaugummis, unzulässige Abfallentsorgung, Verteilen von Flyern, Liegenlassen von Hundekot, Grillen mit Einweggrills, Füttern von Tauben, Urinieren oder Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit u sw. Außerdem ermittelt der Ordnungsdienst zum Beispiel im öffentlichen Verkehrsraum Schrottfahrräder und Verwaltungsextern Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) Versorgungsträger (Rheinenergie (RE), VG Rhein-Erft GmbH, Hürth (GVG), Telekom, NC, Unitymedia, Post, …) (Reinigung ihrer Anlagen im öffentlichen Raum) Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) (Reinigung Entwässerungsanlagen) Deutsche Bahn* (DB) Kölner Verkehrsbetriebe AG* (KVB) Landes/ Bundespolizei* Rat der Stadt Köln Bezirksvertretungen Immobilienbesitzer*innen Anlieger*innen (Anliegerreinigung)* Geschäftstreibende* Gastronom*innen, Imbisse (Reinigung nach Kölner Stadtordnung im Umfeld) Kleingartenvereine (Oft Müll an Zufahrten abgestellt) Bürger*innen, Besucher*innen* Künstler*innen (Kunst wider Kölner Stadtordnung) K.R.A.K.E. Kölner Stadtführer e.V. weitere Bürgervereine, Interessengemeinschaften* ... 46 lässt sie durch die AWB entfernen. Zu diesen ordnungsrechtlichen Themen finden auch regelmäßig Schwerpunktaktionen im Kölner Stadtgebiet statt.  Bußgeldstelle: (322-31): Die Bußgeldstelle ahndet festgestellte und ihr zugeleitete Verstöße im Rahmen eines Verwarnungs- bzw. Bußgeldverfahrens.  Straßen- und Grünflächennutzung (327): Bei Zusammenkünften im öffentlichen Raum, wie Silvester und Karneval, oder bei Großveranstaltungen, wie Kölner Lichter, beauftragt die Abteilung das Aufstellen von mobilen Toiletten, Urinalen und Toilettenwagen. Im Rahmen der Erlaubnisse für Verans taltungen wird die Verwendung von Mehrzweckgeschirr empfohlen. Bei der Ausschreibung der Weihnachtsmärkte auf den Innenstadtplätzen wird die Verwendung von Mehrzweckgeschirr sowie die Vermeidung von Einwegverpackungen (zum Beispiel Wurst im Brötchen statt in der Pappschale) gefordert.  Stabstelle Medien- und Öffentlichkeitsarbeit und Präventionsmanagement (32/0): Die Stadt Köln hat sich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs 2013 verpflichtet, die Reinigung am Brüsseler Platz zu intensivieren. Seitdem wird der Platz zusätzlich zur normalen Straßenreinigung auch nächtlich an den Wochenenden in den Sommermonaten von der AWB im Auftrag von Amt 64 gereinigt. Der Brüsseler Platz wird dahingehend begleitet. Anliegen aus den Kölner Stadtbezirken und den Bezirksvertretungen werden durch die Stabsstelle ebenfalls betreut.  KASA / Kölner Anti Spray Aktion (Geschäftsstelle 32/0): Die Reinigung von jährlich über 20.000 Quadratmetern Graffiti an öffentlichen Objekten der Stadt, die über den haushaltsfinanzierten Vertrag von 64 aus an die AWB beauftragt ist, trägt erheblich zur Sauberkeit des öffentlichen Raums bei. Seitens Amt 32 wird für jedes Graffiti auf Objekten der Stadt eine Strafanzeige gestellt. Die KASA ist eine Ordnungspartnerschaft und vernetzt 39 Behörden und andere Institutionen und leistet durch öffentliche Kampagnen einen Beitrag zur Prävention von Verschmutzungen. 3.1.4.2. Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67) Seit der Einführung des Grundsatzes „Reinigung aus einer Hand“ (umgesetzt durch Amt 64) hat auch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67) nicht mehr die Aufgabe, die Sauberkeit auf den eigenen Flächen herzustellen. In diversen Verträgen sind die Reinigungsleistungen der AWB festgelegt. Die Befreiung der öffentlichen Grünflächen und Spielplätze von illegalem Müll erfolgt über den Abfallvertrag (GV- Abf) im Auftrag von VIII/3. In diesem Vertrag ist auch die Aufstellung und Leerung von Papierkörben in Grünflächen geregelt. Seitens Amt 64 wird die Anliegerreinigung gemäß der Straßenreinigungssatzung von Grünflächen, Spielplätzen und Friedhöfen über den haushaltsfinanzierten Vertrag an die AWB beauftragt. Die Aufgaben von Amt 67 bestehen seitdem in erster Linie aus der fachlichen Beauftragung der AWB für die Reinigung von Grünanlagen und Kinderspielplätzen. Im Rahmen der Bekämpfung von Littering werden durch Amt 67 aktuell Pläne erstellt und bei Bedarf aktualisiert, damit neue oder veränderte Flächen weiterhin bzw. künftig durch die AWB gereinigt werden. 47 Auch in die Aufstel lung neuer bzw. zusätzlicher Abfalleimer in Grünanlagen ist Amt 67 involviert. Durch Grünpflegepersonal und durch Meldungen aufmerksamer Bürger*innen werden neue Standorte für Abfalleimer ermittelt und an die AWB zur Aufstellung gemeldet. Auch die Ergänzung von Papierkörben durch HKTS (Hundekottütenspender) trägt dazu bei, die Stadtsauberkeit zu verbessern. Im Bereich von Grünanlagen werden, über das Toilettenkonzept, in Auftrag von VIII/3 und in Abstimmung mit Amt 67 Toilettenangebote (Mobiltoiletten) umgesetzt. Die Reinigung von Wäldern obliegt weiterhin der Zuständigkeit des Amtes 67. Die AWB stellt lediglich Abfallbehälter zur Sammlung von Abfällen bereit und transportiert diese i.d.R. zur AVG Köln, sofern keine andere Entsorgungslösung (z.B. bei gefährlichen Abfällen) notwendig wird. Die Zuständigkeit von Amt 67 in Sachen Sauberkeit liegt also darin, die Situationen und Entwicklungen zu beobachten und zu analysieren und dann gemei nsam mit den AWB nachzusteuern. 3.1.4.3. Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Amt 57) Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde im Umwelt - und Verbraucherschutzamt überwacht die Gewerbebetriebe im Hinblick auf die Einhaltung der Betriebspflichten zum ordnungsgemäßen Umgang mit Abfällen. Die Überwachung bezieht sich dabei auf die ordnungsgemäße Lagerung und Entsorgung sowie auf die Abfallsituation innerhalb und außerhalb des jeweiligen Betriebsgeländes. Bei Verstößen werden Anordnungen getroffen oder Bußgeldverfahren eingeleitet. Zudem erstreckt sich die Überwachung einer ordnungsgemäßen Abf alllagerung und - entsorgung sowie auf privaten Grundstücke (insbesondere Industrie und Gewerbe). Bei gefährlichen Abfällen regelt der Umweltalarm der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde die umgehende ordnungsgemäße Entsorgung. Das Amt 57 ahndet ebenfalls wil de Müllablagerungen (Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüll, Bauschutt, Altreifen etc.) und nicht zugelassenen, verwilderte oder schrottreife Fahrzeuge auf öffentlichen städtischen Flächen. Die Anzeigen erhält das Amt für Umwelt - und Verbraucherschutz (Amt 57) vom Amt für öffentliche Ordnung (Amt 32), vo n der Marktverwaltung, von der AWB, von der Polizei oder von Bürger*innen. Eine Ahndung ist nur möglich, wenn die Verursacher *innen eindeutig zu identifizieren sind und ihnen der Verstoß nachgewiesen werden kann . Die Ahndung erfolgt je nach Menge und kann durch ein Verwarngeld, Bußgeld oder eine Ordnungsverfügung vorgenommen werden . Eine Ordnungsverfügung dient der Androhung von Zwangsmaßnahmen bei wiederkehrenden Verstößen. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Amt 57) setzt das Projekt „Hallo Nachbar, danke schön“ um, das sich seit fast 15 Jahren für die Aktivierung von bürgerschaftlichem Engagement und die Förderung von nachbarschaftlichen Strukturen für mehr Sauberkeit und Lebensqualität im „Veedel“ einsetzt. Im Fokus steht das überdurchschnittliche Aufkommen von wildem Müll in sozial benachteiligten Quartieren. In 2021 wurde das Projekt in Bilderstöckchen- Süd, in Bickendorf „Vitalishöfe“ und am Rochusplatz sowie in Neubrück (rund um den Ludwig- Quidde-Platz) und Mülheim „Genovevahof“ durchgeführt. 48 Seitens des Amtes 57 werden auch die Genehmigungen für die Nachtarbeit der AWB erteilt. Nächtliche Reinigungen erfolgen beispielsweise auf dem Brüsseler Platz (siehe auch bei 32) oder bei den Tunnelreinigungen, um Beeinträchtigungen des Verkehrs zu minimieren. 3.1.4.4. Stadtplanungsamt (Amt 61) Das Amt 61 verantwortet das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln. In diesem sind Richtlinien zur Gestaltung im Straßenraum vorgegeben. Hier ist zum Beispiel festgelegt, welche Papierkörbe, welche Absperrungen und welche Fahrradabstellmöglichkeiten wo in der Stadt verwendet werden sollen. In dem Gestaltungshandbuch sind verschiedene Bedeutungsräume in der Stadt festgelegt und für diese Bedeutungsräume sind jeweils Sauberkeitsansprüche festgelegt. (siehe Kapitel 2.6.2). Ein praktisches Beispiel hierfür ist die Stabstelle Stadtbau im Quartier (Teil des Dezernats Planen und Bauen), die sich um das Dom- und Ratshausumfeld kümmert und fungiert als erste Ansprechpartnerin für sämtliche Belange in diesem räumlichen Bereich. 3.1.4.5. weitere Ämter Neben den oben genannten Ämtern, haben auch andere Berührungspunkte mit dem Thema Stadtsauberkeit. So beispielsweise die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (26), welche die Reinigung von Schulgeländen, Parkplätzen Brunnen und anderen Gebäuden beauftragt. Das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69) ist bei der Reinigung von Bauwerken involviert. D ie Marktverwaltung (236) hat durch die haushaltsfinanzierte Reinigung nach Wochenmärkten ebenfalls Berührungspunkte. Seitens 236 wird auf die Marktstandbetreiber*innen eingewirkt, dass diese den Auflagen zur Sauberkeit gemäß der Marktordnung nachkommen. Die Feuerwehr hat als erste Kenntnis über Ereignisse mit Verschmutzungsfolge. Das Bauverwaltungsamt (Amt 62) weist die Reinigung in Erschließungsgebieten an den oder die Erschließer*in bis zur Übergabe des hergestellten Gebietes zu. Auch werden Teilweise Auflagen zur Reinigung bei Sondernutzungserlaubnissen erteilt. Weiter weisen diese gemäß Vertrag die Straßenkategorien für das StrReinverz zu. 49 3.1.5 Anliegerverpflichtungen/ Zuständigkeiten und Beauftragung Dritter Sind An lieger*innen für die Reinigung der Gehwege, der Fahrradwege und/oder der Fahrbahnen zuständig, sind sie auch dafür verantwortlich, dass diese entlang der Grundstücksgrenze mindestens einmal pro Woche bis spätestens samstags um 19.00 Uhr gereinigt werden. Der dabei entstehende Kehricht muss im Anschluss an die Reinigung ordnungsgemäß in der Restmülltonne und nicht im Rinnstein entsorgt werden. Laub wird in die für Grünschnitt vorgesehenen Sammelsysteme entsorgt. Ob eine Straße oder ein Platz gewidmet ist, hat einen Einfluss auf die Zuständigkeit der Reinigung. Eine Widmung sorgt dafür, dass eine Straße, ein Platz oder ein Weg ein öffentlicher Ort wird. Ist eine Straße nicht gewidmet, sind grundsätzlich die Anlieger*innen für die Reinigung und Winterwartung zuständig. Ist die Straße hingegen gewidmet, liegt die Zuständigkeit nach der Straßenreinigungssatzung bei der Stadt Köln / der AWB, allerdings kann die Stadt Köln die Reinigungs - und Winterwartungspflicht auf die Anlieger*innen übertragen; dies ist dem StrReinverz entnehmen. Die Winterwartung auf Gehwegen ist pauschal auf alle Anlieger*innen übertragen. Die Stadt Köln als Anlieger in (z. B. Kitas in der Zuständigkeit von Amt 51) kann die AWB beauftragen, die Reinigung im Rahmen der Anliegerverpflichtungen durchzuführen . Dies ist wie bereits beschrieben für die Ämter 67, 51 und 64 erflogt. Gewerbetreibende hingegen können die AWB mit regelmäßigen Reinigung des Betriebsgeländes, Zuwegungen als auch mit der Anliegerreinigung auf privatwirtschaftlicher Basis beauftragen.23 Bei Anliegerreinigungen bestehen Potenziale in Bezug auf die Stadtbildpflege, da einige ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Mit Bund und Land steht die AWB grundsätzl ich im Austausch. 23 https://www.awbkoeln.de/gewerbekunden/leistungsangebot/entsorgungsleistungen/ Abbildung 17: Beispiel für Reinigungszuständigkeiten. (Quelle: Reinigungskataster) 50 AWB und dem Amt 64 tauschen die Reinigung und die Winterwartung von Fahrbahnen, um logistische Vorteile und Potenziale bei der Tourenplanung zu nutzen (siehe oben 3.1.1.1.1 ). diese Flächen werden einmal im Jahr aktualisiert. Bei illegalen Müllablagerungen mit gefährlichen Abfällen (z. B. Asbest) übernimmt das Umwelt- und Verbraucherschutzamt die Beseitigung und weitere Entsorgung. Veranstalter*innen können die AWB entgeltpflichtig für kleine bis große Veranstaltungen beauftragen. Von der Reinigung über Abfallsammelbehälter bis hin zu mobilen Toilettencontainern bietet die AWB Lösungen an. Für die Dualen Systeme übernimmt die AWB die Reinigung der Glascontainerstandorte und außerdem die zugehörigen Beratungspflichten. 3.1.6 Aufgaben und Zuständigkeiten in Klärung Die AWB und die Stadt Köln arbeiten eng zusammen, um die verschiedensten Reinigungsleistungen und die Stadtbildpflege in Köln stetig zu optimieren. Dabei geht es z. B. darum, die 2019 neu geschaffene Vertragslage zu betrachten. Insbesondere die Schaffung gemeinsamer Leistungs- und Qualitätsverständnisse stehen hierbei im Vordergrund als auch veränderte Anforderungen der Stadtgesellschaft . Beispiele für aktuell zu bearbeitende Themen sind die Beseitigung von Wildkraut als auch die Reinigung von Fahrradwegen. 3.2 Zusammenspiel der Aufgaben und Zuständigkeiten der Akteur*innen Die Aufgaben und Zuständigkeiten beim Thema Stadtsauberkeit sind wie bereits beschrieben auf mehrere Akteur *innen sowohl innerhalb der Stadtverwaltung (VIII/3 und Amt 64) und darüber hinaus auch bei der AWB verteilt. Diese Konstellation erfordert eine regelmäßige Abstimmung untereinander, welche die einzelnen Partner bereits seit Jahren leben. Das bedeutet, dass komplexe Themen und Initiativen einen intensiven Austausch hinsichtlich genauer Ziele, ihrer Umsetzung sowie eine konkrete und ausreichende Finanzierung bedürfen. Die Grundlage hierfür ist, dass alle Beteiligten über gesetzliche Rahmenbedingungen, bestehenden organisatorischen Strukturen und die Möglichkeiten und Grenzen von gebühren- und haushaltsfinanzierbaren Leistungen aufgeklärt sind. Dazu gehört auch ein gegenseitiges und transparentes Verständnis über die benötigten zeitlichen Vorläufe zur operativen Umsetzung von komplexen politischen Initiativen. Es ist also von entscheidender Bedeutung, dass diese Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, um Initiativen erfolgreich umsetzen zu können. Um das gewährleisten zu können, sollten passende fachliche Verfahren hinsichtlich der Transparenz als auch geeignete Mittel, Wege und Instrumente entwickelt werden, um Ziele zur Verbesserung der Stadtsauberkeit zu erreichen. Dazu gehört auch, eine effiziente und zügige Abstimmung zwischen teils kleinräumig wechselnden Vera ntwortlichkeiten und damit unterschiedlich betroffenen Akteuren sicherzustellen. 51 4 Erwartungen an die Sauberkeit 4.1 Aktuelle Entwicklungen 4.1.1 Verstärkte Nutzung des öffentlichen Raumes Bereits die so genannte „Mediterranisierung“ hat in den vergangenen Jahren daz u geführt, dass der öffentliche Raum immer stärker von den Bewohner*innen der Stadt genutzt wird. Die Corona-Pandemie, während der das soziale (Zusammen-)Leben zeitweise nur noch draußen stattfinden konnte, hat diesen Effekt noch weiter verstärkt. Dies füh rt gleichzeitig dazu, dass Verunreinigungen durch Fehlverhalten und mangelndes Bewusstsein ebenfalls zunehmen. Dabei ist zu beobachten, dass der Respekt und die Wertschätzung für den öffentlichen Raum bei weiten Teilen der Nutzer*innen fehlen. Zugleich ist und bleibt die Stadtsauberkeit eine Gemeinschaftsaufgabe, für die alle Akteure und Bürger*innen verantwortlich beitragen. Diese Entwicklung hat verdeutlicht, dass die bisherigen Reinigungsleistungen an Grenzen stoßen oder es in manchen Bereichen punktuell andere Bedarfe gibt. Klassische Beispiele hierfür sind die Leerung der Papierkörbe, die bisher an die Reinigungshäufigkeit geknüpft sind, oder auch stärkere Verunreinigung in Hotsports, die nicht über die bisherige Regelreinigung gelöst werden können . Ebe nfalls liegen Gebiete im Fokus , in denen die Reinigungsverantwortung bei den Grundstückseigentümer *innen liegt und der Reinigungszustand suboptimal ist. 4.1.2 Veränderte Mobilitäts(-Ansprüche) Neben der immer stärkeren Nutzung des öffentlichen Raumes verändert sich auch die Art und Weise, wie er genutzt wird. Um die Klimaziele zu erreichen, steht eine Mobilitätswende bevor bzw. hat sogar schon begonnen . Eine verstärkte Fahrradnutzung, mehr Carsharing und ÖPNV-Nutzung oder auch E-Scooter verändern den Verkehr in unserer Stadt. Im Zuge dessen verändert sich auch der Anspruch an die Straßen und Wege in Köln. In der letzten Zeit konnte bereits festgestellt werden, dass sich die Ansprüche im Hinblick auf eine ganzjährige Benutzbarkeit eigens tändiger Radfahrstreifen bzw. –führungen verändern. Perspektivisch wird dies auch bei der Planung und Durchführung von Reinigungsleistungen (Winterwartung) noch intensiver Berücksichtigung finden müssen. Im Zuge der Mobilitätswende kann mit einer weiteren Zunahme des Radverkehrs und somit auch mit veränderten Ansprüchen an Radwege im Allgemeinen gerechnet werden. Ebenfalls beobachtet werden konnte, dass Radfahrende auf andere Wege, wie beispielsweise Anliegerstraßen und durch Grünanlagen ausweichen, um de n Radverkehr vom Kraftverkehr zu entflechten. Somit weichen sie auf Straßen und Wege aus, die nicht in Stufe 1 wintergewartet werden. Hier ist zu überlegen, ob diese Wege im Hinblick auf den Radverkehr als verkehrswichtig eingestuft werden sollten und welche Folgen dies für die W interwartung haben sollte. Mit der Mobilitätswende werden auch städtebaulichen Veränderungen verbunden sein, welche wiederum einen Einfluss auf die technische Umsetzung der Reinigung nach sich ziehen wird, beispielsweise auf die Möglichkeit der maschinellen Reinigung durch Kehrmaschinen. Je nach 52 Gestaltung des öffentlichen Raumes ist der Reinigungsaufwand unterschiedlich hoch. So unterscheidet sich die Reinigung eines asphaltierten Weges von der eines unbefestigten Weges. Das gilt ebenfalls für bauliche Abgrenzungen zwischen Fahrrad- und Kraftfahrweg. So können auch nicht dieselben Reinigungsfahrzeuge auf selbstständigen Radwegen eingesetzt werden wie auf Straßen des Kraftverkehrs. Allerdings müssen solche Maßnahmen immer vor dem Hint ergrund der Finanzierbarkeit betrachtet werden. Denn die aktuellen Bemühungen der Politik, Bürger*innen in der Krise zu entlasten, die anstehende CO 2-Bepreisung für die Abfallverbrennung ab 2024 und andere Faktoren, die die öffentlichen Haushalte beeinflus sen (z. B. Treibstoffkosten), können dazu führen, dass die finanziellen Spielräume kleiner werden. 4.1.3 Deutlicher Anstieg des Litterings Als Littering wird das Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen oder Sperrmüll im öffentlichen Raum bezeichnet. Die Folgen sind sowohl ökonomisch als auch ökologisch beträchtlich: z. B. betrugen die Sammel - und Entsorgungskosten für Litteringmüll in Köln in 2022 über. 12 Mio. €. Diese Kosten tragen die Gebührenzahler*innen. Tiere verwechseln darüber hinaus insbesondere Kunststoffabfälle mit Nahrung. Bei herumliegenden Bioabfällen besteht die Gefahr eines Schädlingsbefalls. Kunststoffabfälle führen auch zu den Mikroplastikeinträgen in die Umwelt. Bei Zigaretten oder auch Bauschutt kommt die unkontrollierte Verbreitung von schädlichen Inhaltsstoffen in der Umwelt dazu. Letztendlich werden Litteringabfälle dem Materialkreislauf entzogen. Insgesamt ist festzustellen, dass es zu immer mehr Litteringablagerung und –meldungen kommt. Diese illegalen Abfälle werden durch einen hohen Kunststoffanteil jedoch immer leichter und sind schwieriger zu beseitigen. Jedoch bleiben die reinen Gewichtsmengen stabil. Tabelle 3: Entwicklung der Mengen in Tonnen an Straßenkehricht und Littering (Sperrmüll) in Köln 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Straßenkehricht 5.525 4.983 4.672 4.374 4.945 3.981 Littering (davon Sperrmüll) 2.137 2.281 2.343 2.769 2.512 2.358 Am 11.11.2022 verzeichnet e die AWB ein besonders hohes Müllaufkommen. Die Stadt entwickelt neue Konzepte, um die Menschenmassen an den Karnevalsfeiertagen zu lenken und zu kontrollieren und auf diese Weise den Eintrag an Müll in Grünanlagen zu verringern. 53 4.1.4 Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EU 2019/904) Single-Use-Plastics, sprich Einwegkunststoffe, wie zum Beispiel To -Go-Becher, finden sich häufig im Streumüll. Laut der Studie „Ermittlung von Aufwand und Kosten für die Entsorgung von Einweg-Kunststoffprodukten im öffentlichen Bereich“ aus dem Jahr 2020 vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA), besteht der Kölner Streumüll auf Straßen aus 11 Gewichtsprozent bzw. zu ca. 35 Volumenprozent aus Einwegplastik. In Grünanlagen ist der Anteil etwas geringer ( ca. 8 Gewichtsprozent bzw. ca. 33 Volumenprozent). Da Einwegkunststoffe häufig leicht und voluminös (Becher, Tüten, Schachteln) sind, haben sie einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf das Stadtbild. Im Rahmen der Studie wurden Kosten in Höhe von 18,5 Mio. Euro pro Jahr für Köln ermittelt, die zur Beseitigung und Entsorgung dieser Einwegkunststoffartikel aufgewendet werden. Sowohl das neue Mehrweggesetz als auch das voraussichtlich im Januar 2024 in Kraft tretende Einwegkunststofffonds -Gesetz sollen einen positiven Einfluss auf dieses Litteringproblem haben, welches nicht zuletzt die Umwelt schädigt. Das Mehrweggesetz verpflichtet „Letztvertreibende“ (z. B. Restaurants und Cafés) Getränke und Essen zum Mitne hmen auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Im Zuge des Gesetzes soll der Mehrweg dem Einweg f inanziell gelichgestellt werden. D ie Nutzung von Einweg ist aufgrund fehlender Leih - und Rü ckgabeprozesse jedoch weiterhin niederschwelliger. In welchem Maße dieses Gesetz das Littering-Aufkommen durch Einwegplastikverpackungen verringern und somit die Stadtsauberkeit beeinflussen wird, kann derzeit noch nicht abgesehen werden. Abbildung 18: Zusammensetzung der Abfälle im öffentlichen Raum in Gewichts -% und Volumen -% differenziert nach Erfassungssystem für die Stadt Köln. Quelle: INFA (2020) 54 Laut des Einwegkunststofffonds-Gesetzes sollen Hersteller*innen von Einwegplastik - Produkten, wie b eispielsweise Zigarettenkippen oder Getränkebecher, künftig in einen staatlichen Fonds einzahlen und sich somit an den kommunalen Reinigungskosten und die Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen beteiligen. Kommunen sollen sich daraufhin für Mittel aus dem Fonds bewerben können. Ein weiterer Teil der EU-Kunststoffrichtlinie tritt 2024 in Kraft: Der Deckel bzw. Verschluss von Getränkebehältern aus Einwegkunststoff (Füllvolumen bis 3 Litern) muss ab diesem Zeitpunkt fest mit der Flasche verbunden sein. Das soll verhindern, dass die Deckel aus Unachtsamkeit in die Umwelt gelangen. Inwieweit diese neuen Regelungen das Littering-Aufkommen im Stadtgebiet verringern und somit zum Sauberkeitsbild beitragen werden, ist abzuwarten. Ebenfalls ist die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen, denn erfahrungsgemäß geht die Einführung neuer Gesetze in der Regel nicht direkt mit der Einhaltung dieser einher. 4.1.5 Zero-Waste-Konzept Köln Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2021 beschlossen, dass ein Zero-Waste-Konzept für Köln entwickelt werden soll. Mit „Zero Waste“ wird ein richtungsweisendes Signal und Handeln verbunden, verstärkt Abfälle zu vermeiden, Wertstoffe noch besser zu trennen, Ressourcen zu schonen und Recycling zu fördern. Dabei geht es nicht darum, überhaupt keine Abfälle mehr zu verursachen – engagiertes Ziel ist vielmehr eine Lebens - und Wirtschaftsweise, die möglichst wenig Abfall produziert, keine Rohstoffe vergeudet und Nachhaltigkeit verantwortungsbewusst, konsequent und verbindlich umgesetzt in den Vordergrund stellt. Die Verwaltung legte dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaft als dem zuständigen Fachausschuss am 25. November 2021 eine Planung zur Erstellung des Zero-Waste- Konzepts bis Ende 2022 vor. Der Erstellungsprozess des Konzepts hat sich im Laufe des Jahres 2022 verzögert, weswegen die Fertigstellung des Zero -Waste-Konzepts nun in 2023 vorgesehen ist. In 2022 waren die Kölner*innen und Akteur*innen der Stadtgesellschaft über das städtische Beteiligungsportal „Meinung für Köln“ eingeladen, auf die Fragen „Was tun Sie, um Abfälle zu vermeiden? Wie könnte Köln mehr Abfälle vermeiden? Welche Ziele sollte Köln sich setzen?“ zu antworten. Mit 433 Vorschlägen war die Resonanz sehr groß. Zahlreiche Beteiligte aus lokalen Vereinen, Verbänden, Initiativen, Unternehmen, der Kölner Stadtverwaltung und verschiedenen Institutionen der Stadtgesellschaft erarbeiteten in insgesamt vier Workshops Ideen zur Abfallvermeidung. Die bei der AWB bereits bestehenden umfangreichen Maßnahmen – wie Bildungsarbeit zur Abfalltrennung, Aufklärungskampagnen zur richtigen Entsorgung, Bewerbung der Nutzung der Wertstoffbehälter oder der Schadstoffmobile, die Online -Plattform zur Vermeidung von Einweg-To-Go-Bechern, ein Müll -ABC, der Nachhaltigkeitsguide oder die regelmäßige Teilnahme an der Europä ischen Woche der Abfallvermeidung (EWAV) – werden im zu erstellenden Maßnahmenkatalog berücksichtigt. Mit der Konzepterstellung wurde nach öffentlicher Ausschreibung das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH mit den Konsortialpartnern INFA (Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur -Management GmbH), Zero Waste Germany e. V. und circulatemore 55 beauftragt. Den Zero Waste -Prozess steuert die Stadt Köln , unterstützt von AWB und AVG Köln. 4.2 Wechselwirkung zwischen Sauberkeit und Sicherheit Sauberkeit und Sicherheit haben einen engen Bezug zueinander. Ein offensichtlicher Zusammenhang besteht in der Verkehrssicherheit. Wilder Müll, der Wege und Zugänge versperrt, gefährliche Abfälle, Schnee, Eis und rutschiges Laub sind nur einige Beispiele. Glasscherben können zu Verletzungen oder Sachbeschädigung (z. B. platte Fahrradreifen) führen. Zigarettenkippen enthalten Giftstoffe, eine einzelne von ihnen kann bis zu 60 Liter Grundwasser verunreinigen. Ist ein Ort verschmutzt, wirkt er verwahrlost und erscheint weniger unter sozialer Kontrolle. Der Eindruck entsteht, als bestünde kein Interesse an öffentlicher Ordnung und Gesetzen. Erste Zeichen der Verwahrlosung können eine Abwärtsspirale auslösen, da erste offensichtliche Regelverstöße den Schritt in die Kriminalität kleiner erscheinen lassen (sogenannter „Broken-Window“-Effekt). Deswegen sind Sauberkeit und Gepflegtheit wichtig für die Sicherheit eines Ortes, aber auch das Sicherheitsempfinden von Passanten: Orte, die eng, dunkel und oder mit wenig E insicht gestaltet sind, schüren Angst vor Kriminalität (so genannte Angsträume). Wenn Passanten solche Flächen deshalb zunehmend meiden, scheiden diese aus dem frei nutzbaren öffentlichen Raum aus. Die soziale Kontrolle schwindet, und dies kann zur weitere n Verwahrlosung dieser Flächen, z.B. durch Graffiti und wilden Müll führen. Umgekehrt bedeutet dies, das helle, weitläufig gestaltete, saubere Orte einen positiven Einfluss auf die tatsächliche und subjektive Wahrnehmung von Sicherheit haben. Das gilt auch für die Gestaltung von Orten. So können diese zwar sauber sein und dennoch ein Unbehagen aufgrund einer engen Bebauung auslösen. Auch eine schlechte Beleuchtung kann negative Auswirkungen auf das Sicherheits- und Sauberkeitsempfinden haben. 4.3 Anforderungen aus der Stadtgesellschaft und der Politik Das Thema Stadtsauberkeit hat einen Einfluss auf verschiedene Aspekte, wie das Wohlbefinden der Bürger*innen und Besucher*innen, die Kriminalitätsrate, den Umweltschutz und das Image der Stadt. Somit überrascht es nicht, dass verschiedene Akteur*innen aus der Stadtgesellschaft und Politik Anforderungen an die Sauberkeit stellen. Die Basisanforderungen sind in Gesetzen, Verträgen und Satzungen (Siehe Kapitel 2) festgelegt. Die Anforderungen aus Stadtgesellschaft und Politik decken sich mit den Basisanforderungen und gehen mitunter darüber hinaus. Zu nennen sind:  Der Ausbau des Angebots öffentlicher Toiletten soll beschleunigt werden (größeres Angebot schaffen).  Private Veranstalter*innen setzen ihre Verpflichtungen im Rahmen der Genehmigung konsequent um, die genutzte öffentliche Flächen (inklusive Zuwege) zeitnah nach der Veranstaltung so zu reinigen, dass sie für ihren eigentlichen Zweck ohne Einschränkungen wieder genutzt werden kann und setzen Abfallvermeidungs- maßnahmen (z. B. Mehrwegkonzepte) um. 56  Die Kölner Stadtordnung soll konsequent umgesetzt und kontrolliert werden.  Anlieger*innen (Privathaushalte und Gewerbe) sollen stärker über ihre Reinigungsverpflichtungen aufgeklärt werden und bei Nichtbeachtung sanktioniert werden.  Bürger*innen und Besucher sollen bewegt werden, ihr Verhalten bei der Müllentsorgung zu ändern (kein Littering, kein Missbrauch von öffentlichen Papierkörben, etc.).  Fehlverhalten von Bürger*innen soll kontrolliert und erforderlichenfalls konsequent ordnungsrechtlich geahndet werden.  Es sollen mehr und größere Papierkörbe aufgestellt werden; die Leerungsintervalle sollen überprüft und ggfs. angepasst werden.  Vereinzelter Streumüll soll im Rahmen der Reinigung ebenfalls beseitigt werden.  Die Reinigungsleistungen sollen flexibel an den Bedarf angepasst werden.  Die Durchführung der Reinigungsleistungen soll nachvollziehbar, nachweisbar und kontrollierbar sein.  Es soll mehr u nd zeitnah Transparenz über die erbrachten Reinigungsleistungen der beauftragten bzw. zuständigen Stellen (AWB, Ämter/Behörden, Unternehmen) geschaffen werden. 4.3.1 Stärkerer Fokus auf ästhetische Reinigung Durch die weiter steigende und sich verändernde Nutzung des öffentlichen Raumes wächst der Anspruch an die Sauberkeit und die Aufenthaltsqualität. Gleichzeitig nimmt die Verschmutzung aufgrund der höheren Frequentierung der Plätze und Fehlverhalten stetig zu. Über die Satzung soll eine verkehrssichernde Reinigung gewährleistet werden. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine ästhetische Reinigung. Die Grenze, ab wann etwas als ästhetische Reinigung zu verstehen ist, ist teilweise nicht trennscharf definiert und sorgt für unterschiedliches Verständnis bei beteiligten Akteur*innen. So zum Beispiel, ab welcher Anzahl Kaugummiflecken das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigt wird. Es gibt Bereiche im Stadtgebiet, in denen ein Bedarf an einer intensiveren oder ästhetischen Reinigung notwendig und wünschenswert wird. Um diesem gerech t zu werden, sind sowohl gebühren- (intensive Reinigungen) als auch haushaltsfinanzierte Leistungen (ästhetische Reinigung) über die AWB beauftragt. So gibt es gebührenfinanziert zum Beispiel die so genannte Intensivreinigung als auch Nassreinigungen in Fu ßgängergeschäftsstraßen. Satzungsgemäße Reinigung: Laut Satzung beinhaltet die Reinigung die Beseitigung von Unrat, Verschmutzungen und Wildkräutern, die die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen oder die eine Gefährdung des Verkehrs darstellen (siehe § 1 Abs. 2 Satz 1 StrReinS). Somit geht die Reinigung über die reine Verkehrssicherung hinaus. Satzungsgemäße Reinigung: Laut Satzung beinhaltet die Reinigung die Beseitigung von Unrat, Verschmutzungen und Wildkräutern, die die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen oder die eine Gefährdung des Verkehrs darstellen (siehe § 1 Abs. 2 Satz 1 StrReinS). Somit geht die 57 Haushaltsfinanziert sind zusätzliche Nass- und Intensivreinigungen als auch Reinigungen mit höheren Frequenzen zu nennen. Diese finden beispielsweise regelmäßig an Orten mit internationaler Bedeutung (z. B. Domumfeld, Rheinboulevar d, siehe Gestaltungshandbuch, Kapitel 2.6.2) statt. Das beinhaltet die punktuelle Entfernung hartnäckiger Verschmutzungen, die mit Besen - und Nassreinigung nicht e ntfernt werden können, wie Ansammlungen von Kaugummiflecken, Urin- und Getränkeflecken Der Großteil der Reinigungsleistungen in den Satzungen und in den Verträgen ist durch Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsintensität festgelegt. Diese Struktur kann schwankenden Nutzungsintensitäten, wie Schönwetterlagen oder spontanen Feiern, nur bedingt Rechnung tragen. Über die Satzung sin d außerturnusmäßig bei besonders starker Verschmutzung sogenannte Zwischenreinigungen möglich, die über die Nutzungsentgelte der AWB abgedeckt sind. Dies gilt insbesondere für besondere Verunreinigungen, die zwar so vereinzelt auftreten, dass die Erhöhung der Reinigungshäufigkeit zu deren Beseitigung nicht erforderlich ist, aber ungewöhnlich stark sind, dass ein Zuwarten bis zur nächsten Regelreinigung nicht zugemutet werden kann. Beispiele sind z. B. verkaufsoffene Sonntage, die Adventszeit oder die Silvester- und Neujahrsreinigung. Treten diese Verschmutzungen allerdings häufiger auf, muss eine andere Lösung gefunden werden, wie beispielsweise eine Erhöhung der Reinigungshäufigkeit oder gezielte Ansprache bei Fehlverhalten. Bei einigen Orten, die bereits ü ber den haushaltsfinanzierten Vertrag weitere Reinigungsleistungen erfahren, können Reinigungsleistungen „nach Bedarf“ zusätzlich durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um regelmäßige Reinigungsleistungen, die nach täglich wechselnde m Bedarf innerhalb des definierten Ortes in einem definierten Umfang durchgeführt werden. Diese finden sich im Vertrag über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet. Da der öffentliche Raum durch die Mediterranisierung mehr und mehr an Bedeutung gewinnt und durch die steigende Nutzungsfrequenz mehr Leistung gebraucht wird , um den Sauberkeitsanspruch zu halten, steigt der Bedarf an flexiblen Reinigungsleistungen zunehmend und kann häufig nicht mehr durch den bisher beauftragten Leistung sumfang abgedeckt werden. Gleichzeitig werden Verunreinigungen im öffentlichen Raum auch durch Fehlverhalten und mangelndes Bewusstsein verursacht. Sauberkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe, sodass jede*r für die Sauberkeit in der Stadt auch mitverantwortlich ist. Um dies zu gewährleisten , sind neben Sensibilisierungsmaßnahmen und Umweltbildung auch Kontrollen und Sanktionen ein wichtiger Baustein. 4.3.2 „Open Air Reinigung“ Der öffentliche Raum wurde in den vergangenen Jahren immer stärker von den Menschen in Köln beansprucht, wodurch zusätzlic he Verunreinigungen und Herausforderungen für die Stadt entstehen. Der Rat der Stadt Köln hat am 24.06.2021 die Stadtverwaltung beauftragt, zusätzliche Reinigungsleistungen über die AWB während der Open -Air-Saison auf Intensivreinigung laut Vertrag über Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet: Punktuelle Entfernung hartnäckiger Verschmutzungen wie z.B. Ansammlungen von Kaugummiflecken, Vogelkot, Urinal- und Getränkeflecken, Abfälle im Straßenmobiliar und Ginkoblüten. Abbildung 19: Das Reinigungskataster wird eine gemeinsame Datenbasis für Stadt und AWB schaffen.Intensivreinigung laut Vertrag über Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet: Punktuelle Entfernung hartnäckiger Verschmutzungen wie z.B. Ansammlungen von Kaugummiflecken, Vogelkot, Urinal- und Getränkeflecken, Abfälle im Straßenmobiliar und Ginkoblüten. 58 ausgewählten Grünflächen und öffentlic hen P lätzen auf den Weg zu bringen , welche ausdrücklich haushaltsfinanziert erbracht werden sollen . Dabei sind ebenso Handlungsansätze zu berücksichtigen, die auf mehr Eigenverantwortung und Aufklärung über Fehlverhalten abzielen, sowie an der konsequenten Umsetzung der Kölner Stadtordnung ansetzen. Die AWB Köln hat zur Umsetzung des Ratsbeschlusses verschiedene Vorschläge auf Basis eines Konzepts vorgelegt. Einige Bereiche wurden bereits mit Anpassungen über die Straßenreinigungssatzung und das ganzheitlic he Toilettenkonzepts umgesetzt. Auch das Pilotprojekt „Qualitätsverbesserung in den Bezirken“, welches 2022 im Stadtbezirk Porz durchgeführt und 2023 im rechtsrheinischen Köln fortgesetzt werden soll, greift die Thematik mit Leistungen auf. Im Rahmen des Masterplans Sauberkeit wird die Sauberkeit während der „Open Air -Saison“ ebenfalls betrachtet. 4.3.3 Zusätzlicher Reinigungsbedarf und Papierkorbleerungen In den letzten Jahren entstand ein höherer Anspruch an die Leerung der öffentlichen Papierkörbe sowie zusätzliche Reinigungen, die über bestehende Reinigungsaufträge hinausgehen. Das betrifft auch Anliegerbereiche. So erscheint es beispielsweise sinnvoll, Papierkorbleerungen während der Open Air -Saison von der regulären Straßenreinigung mit ihren festen Touren zu entkoppeln. Diese Entwicklung die Anforderung aus der Stadtgesellschaft wurden im bereits erwähnten AWB-Pilotprojekt zur Qualitätsverbesserung in den Bezirken aufgegriffen. 4.3.4 Plätze mit besonderem Handlungsbedarf In Köln gibt es verschiedene Plätze mit besonderem Handlungsbedarf. Eine Identifizierung dieser Plätze erfolgt regelmäßig, angestoßen durch verschiedenste Maßnahmenpakete und Projekte. Durch diese Projekte und Maßnahmen wird dann eine Verbess erung der Situation angestrebt. Die „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ werden durch städtische Arbeitskreise thematisiert. An den entsprechenden Orten kommen verschiedene Problemlagen in besonderer Ausprägung zusammen, die ein besonders eng und sorgfältig abgestimmtes Vorgehen in den Bereichen Sauberkeit, Sicherheit und Gestaltung usw. notwendig machen. Beispiele für solche Plätze sind der Neumarkt, die Zülpicher Straße, der Hansaring oder der Ebertplatz. Aus diesen Arbeitskreisen ergeben sich neue Reinigungsleistungen, wie beispiel sweise am Neumarkt, die durch Einzelbeauftragungen über den haushaltsfinanzierten Vertrag finanziert werden wie auch neue Toilettenangebote. 4.3.5 Sauberkeit des Rheinufers / Gewässer Der Klima- und Umweltschutz genießt in der Gesellschaft einen immer höheren St ellenwert. Insbesondere der Schutz des Rheinufers und des Rheins sowie der kleineren Gewässer ist für die Kölner*Innen in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden. Dem steht eine deutlich stärkere Freizeitnutzung in Ufernähe gegenüber , die zu Verunreinigungen in diesen 59 Bereichen und auch zu mehr (Kunststoff)-Abfällen im Gewässer und damit auch in den Meeren führt. Seit einigen Jahren ist die ehrenamtliche Initiative K.R.A.K.E. ( Kölner Rhein-Aufräum- Kommando-Einheit) eine wichtige Partnerin von Stadt und AWB, die durch das Engagement von Freiwilligen zu mehr Sauberkeit im Rhein beitragen kann. Wie erwähnt, entmüllt die AWB die durch Niedrigwasser trocken gefallenen Teile des Flussbettes. Der Anspruch an saubere Rheinufer steigt in der Öffentlichkeit stetig, so dass zusätzliche Maßnahmen aus den Bereichen Ordnungsrecht und Reinigung in den Fokus zu diskutieren sind, die die bisherigen Leistungen der Grünflächenreinigungen sinnvoll ergänzen können. 4.3.6 Sanktionierung Bereits heute gibt es viele Leistungen der AWB für die Sauberkeit und die Stärkung der Aufenthaltsqualität. Dennoch kommt es zu Verunreinigungen, die auf ein falsches Verhalten und einer Verunreinigung durch die Bewohner*innen und Gäste der Stadt zurückzuführen sind. Die AWB kann jedoch stets nur im Nachgang Verunreinigungen beseitigen. In der Stadtgesellschaft und der Politik sind daher ordnungsrechtliche Maßnahmen von großer Bedeutung, die in Form von verstärkten Kontrollen und stärkeren Sanktionen imm er vehementer gefordert werden. 4.3.7 Mehr Sauberkeit in den Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün Mit der verstärkten Nutzung des öffentlichen Raums steigt gleichzeitig nicht nur das Maß an Verunreinigung. Auch der Anspruch an mehr Sauberkeit steigt kontinuierlich, was insbesondere für die Kölner Grünanlagen gilt. Dieser Anspruch ist mit den bisherigen beauftragten Leistungen in den Kölner Grünanlagen und Straßenbegleitgrün (definierte Flächen mit definierter Leistungshäufigkeit) bei steigenden Bedarfen kaum angemessen zu begegnen , zumal neben einer bedarfsgerechten Entsorgungsinfrastruktur für Abfälle das Verhalten der Menschen im bewussten Umgang mit Abfällen, welche die Grünanlagen intensiv nutzen, ebenfalls ausschlaggebend ist. Ein Beispiel hierfür ist z. B. der Bedarf an Abfallbeseitigung nach dem 11.11. oder dem Straßenkarneval im Grüngürtel und den Uniwiesen. 4.3.8 Veranstaltungen Köln ist als Großstadt eine attraktive Adresse für Events. Das gilt für kleinere Veedels - und Straßenfeste bis hin zu Großveranstaltungen wie CSD, Gamescom oder auch die Kölner Lichter. Die AWB ist bei vielen dieser Events bereits ein wichtiger Partner für Entsorgungs - und Reinigungsleistungen. Viele Organisator *innen kommen ihrer Reinigungsverantwortung nach und übergeben Veranstaltungsflächen wieder ordnungsgemäß an die Stadt Köln. In den vergangenen Jahren jedoch ist der Anteil an Veranstaltungen, nach denen nicht gereinigt wurde und bei denen starke Verunreinigungen im Stadtgebiet hinterlassen werden , stark gestiegen. Dies führt zu einem schlechten Stadtbild un d einer geringeren Aufenthaltsqualität und am Ende auch zu einer hohen Beschwerdequote. Letztlich müssen diese Verunreinigungen auf Kosten der Allgemeinheit beseitigt werden, was nicht verursachergerecht ist und diejenigen bestraft, die sich an Regeln halt en und ihrer 60 Verantwortung gerecht werden. Für ein sauberes Stadtbild sind daher Maßnahmen ( z. B. Kontrollen, Sanktionen und Weitergabe an Reinigungskosten) zu prüfen und umzusetzen mit denen Fehlverhalten entsprechender Veranstalter*innen überprüft und auch ahndet wird. 4.3.9 Ausweitung KASA Die derzeit beauftragten 20.000 m² Graffitientfernung reichen nicht aus , um die bekannten Graffiti vollständig und zeitnah zu beseitigen. Teilweise werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten 2.000 m² pro Jahr zusätzli ch durch Amt 64 beauftragt. Mit dieser zusätzlichen Beauftragung stößt das KASA -Team der AWB jedoch an seine Auslastungsgrenze. Für weitere Beauftragungen müsste seitens der AWB ein weiteres Team eingerichtet werden, wozu die AWB eine verlässliche, langfristige Beauftragung benötigen. 4.3.10 weitere bekannte Bereiche mit Handlungsbedarf  Anschluss von Schreber- und Kleingärten Bisher sind die Schrebergärten im Stadtgebiet nicht an die satzungsgemäße Abfallentsorgung angeschlossen und es herrscht kein Anschlusszwang . Die Rahmenbedingungen der Entsorgung ist über die Kleingartenverordnung der Stadt Köln geregelt 24. Viele Nutzer*innen nehmen ihren Müll mit nach Hause und entsorgen ihn dort, allerdings kommt es auch zu wilden Müllablagerungen im Umfeld oder Entsorgungen in öffentlichen Papierkörben. Auch eine separate Erfassung von Bio- und Grünabfällen erfolgt ohne Restmüllanschluss nicht, was beim Anfall vor Ort jedoch sinnvoll wäre. Aufgrund der bestehenden Problematiken ist die derzeitige Entsorgung nicht ausreichend geregelt.  Ungeklärte Zuständigkeiten Es gibt Flächen im Stadtgebiet, für die bisher keine Reinigung definiert oder beauftragt ist. Im Zuge des Aufbaus des digitalen Reinigungskatasters konnten diese größtenteils identifiziert werden. Das kommt bei einigen Wänden, Hochbeeten und Böschungen, aber auch bei Parkplätzen in Schulnähe oder anderen kleinteiligeren (Teil-)Flächen im Stadtgebiet vor.  Anliegerreinigungen, die nicht umgesetzt werden Bei Anliegerreinigungen bestehen Potenziale in Bezug auf die Stadtbildpflege, da einige ihren Verpflichtungen nicht nachkommen . Dies gilt vermehrt auch für Flächen, die in der Zuständigkeit der deutschen Bahn, dem Land NRW (Landstraßen wie z. B. der Militärring) und der Autobahn GmbH zu reinigen sind.  Missbräuchliche Verwendung der öffentlichen Papierkörbe Öffentliche Papierkörbe werden immer wieder missbräuchlich verwendet. So wird zum Beispiel Hausmüll in ihnen entsorgt, was zu Überfüllung und Littering um den Standort führt. Abfallerzeuger stehlen sich so aus i hrer Verantwortung und wälzen die Kosten auf die Allgemeinheit ab. Außerdem fehlen die Restmüllmengen dem Gebührenhaushalt als Einnahmen und der AWB an Entleerungsentgelten. In einem Praxisprojekt 2020 wurden an 24 Kleingartenverordnung § 5 61 prädestinierten Orten die missbräuchliche Ve rwendung dokumentiert. Dies führte zu dem Ergebnis, dass in den besonders auffälligen Bereichen ein erheblicher Teil der Papierkorbinhalte aus privatem Hausmüll oder Gewerbemüll besteht. Das Aufarbeiten der Fälle durch Mülldetektive und/oder das Ordnungsdi enst ist nicht ausreichend, um spürbare Erfolge zu erzielen. Zudem steht der Aufwand im Verhältnis zum Ertrag in keinem sinnvollen Verhältnis. 5 Geplante Leistungen, Maßnahmen und Projekte 5.1 EU-Kunststoffrichtlinie (EU 2019/904) Wie in Kapitel 2.5 beschrieben, wird die EU -Einwegkunststoffrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Im Zuge dessen arbeiten die AWB, AVG Köln und die Stadt, wie auch bei anderen Gesetzesentwürfen, im Vorfeld an der Gesetzgebung mit, indem sie zum Beispiel an Umfragen und Stellungnahmen des Verbundes Kommunaler Unternehmen (VKU), des Deutschen Städtetags teilnehmen. Die jeweiligen Umsetzungen werden verfolgt und auf diese wird reagiert. Im Zusammenhang mit der Richtlinie hat sich die AWB im Auftrag der Stadt im Vorfeld an einer bundesweiten Litteringstsudie (20 teilnehmende Städte) zu Single-Use-Plastics beteiligt. Diese hatte zum Ziel, eine Grundlage für die Umsetzung der Kunststoffrichtlinie zu schaffen. Die Umsetzung der EU -Kunststoffrichtlinie ist bisher erst in Teilen geschehen, u.a. ist die Einrichtung eines entsprechenden Fonds zur Mitfinanzierung der höheren Aufwendungen durch die Einwegkunststoffe im öffentlichen Raum für die kommunalen Entsorger geplant. 5.2 Qualitätsverbesserung in den Bezirken Die Nutzung des öffentlichen Raums ist in den vergangenen 20 Jahre deutlich angewachsen. Der bekannte Effekt der so genannten „Mediterranisierung“ ist in Köln in vielen Bereichen der Stadt spür - und erlebbar. Die Corona -Pandemie hat diese Entwicklung weiter forciert, da während der Lockdowns Spaziergänge und andere Aktivitäten im öffentlichen Raum stark zugenommen haben. Dies hat verdeutlicht, dass bisher ige Reinigungsleistung an Grenzen stoßen oder es in manchen Bereichen punktuell andere Bedarfe gibt. Klassische Beispiele hierfür sind die Leerung der Papierkörbe, die bisher an die Reinigungshäufigkeit geknüpft ist, oder auch stärkere Verunreinigung in Hotsports, die über die bisherige R egelreinigung hinausgehen. Ebenfalls Gebiete, in denen die Reinigungsverantwortung bei den Grundstücks - eigentümer*innen liegt und der Reinigungszustand suboptimal ist, liegen im Fokus. Als Lösung hat die AWB in 2022 , wie in Kapitel 3.1.1.1.2 beschrieben mit Eigenmitteln ein Pilotprojekt in Abstimmung mit der Stadt Köln (VIII/3) und in Zusammenarbeit mit lokalen Bürgervereinen im Stadtbezirk P orz durchgeführt. Ziel war es mit zusätzlichen Reinigungsteams außerhalb beauftragter Reinigungsleistungen zusätzlich Papierkörbe zu leeren und in definierten Hotspots zusätzliche und intensivere Reinigungsleistungen durchzuführen. Auch wurden Anlieger*innen über eine Plakat- und Flyer-Kampagne über ihre Verantwortung zur Sauberkeit informiert. Aufgrund der Erkenntnisse des Piloten werden Aktivität in 2023 fortgeführt und künftig durch die Stadt Köln (VIII/3) gebührenfinanziert getragen. Das Ziel der AWB is t es, das Projekt in 62 weiteren Stadteilen und sozialen Strukturen zu vertiefen, was nun in ausgewählten Bereichen der Stadtbezirke Kalk, Mülheim, Porz sowie dem Stadtteil Deutz geschieht. Für Mitte 2023 soll eine erste Bewertung dieser Leistung erarbeitet und eine Entscheidungsvorlage für das Jahr 2024 ff. und eine künftige Umsetzung vorgelegt werden. 5.3 Plätze mit besonderem Handlungsbedarf Seit 2020 wurden zwei Fachkreise für die Bereiche Neumarkt und Zülpicher Straße eingerichtet, die fachübergreifende Maßn ahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und Sicherheit erarbeiten und umsetzen (siehe Kapitel 4.3.4). Es ist vorgesehen, die Arbeit des Fachkr eises für Plätze mit besonderem Handlungsbedarf weiter auszubauen. Hierfür sind auch Bereiche im Fokus, in denen bereits Aktivitäten stattfinden und die durch die bisher erfolgreiche Arbeit des Gremiums weiter gebündelt und Synergien genutzt werden können. Beispielhaft sind der Ebertplatz, der Hansaring und der Wiener Platz. 5.4 Reinigung nach Veranstaltungen Die Eventstadt Köln sorgt für ein attraktives Angebot an großen und kleineren Events in der Stadt. Jedoch kommt nicht alle Organisator*innen ihrer Verantwortung nach und reinigen die Veranstaltungsflächen und beseitigen Abfälle. Dies ist in den vergangenen Jahren zu einem größeren Problem geworden und die AWB muss immer wieder ohne Aufträge Flächen reinigen, so dass die Kosten von der Allgemeinheit getragen werden müssen. AWB und VIII/3 haben die Situation nach Abschluss des Eventjahres 2022 bewertet. VIII/3 wird in 2023 frühzeitig mit dem Ordnungsamt Lösungen besprechen, in welcher Form bereits bei der Genehmigung von Veranstaltungen der Entwicklung Rechnung getragen werden kann. Eine Lösung wäre z. B., dass bei Ausbleiben einer Abschlussreinigung nach Events, z. B. die AWB als Beauftragter Dritter die Reinigung im Auftrag der Stadt durchführt und die Stadt Köln die K osten den Veranstalter *innen in Rechnung stellt. Eine solche Lösung wird bereits erfolgreich in Hamburg praktiziert und könnte als Best -Practices aus der vergleichbar en Großstadt übernommen werden. 5.5 Betrieb und Ausbau des Toilettenkonzepts Auch die Anforderungen an das Angebot der öffentlichen To iletten im Stadtgebiet wachsen zunehmend. Wird der öffentliche Raum stärker genutzt, steigt auch der Bedarf an öffentlichen Toiletten. Wildpinkeln birgt neben einer starken Verschlechterung des Stadtbildes auch Hygienerisiken. Urin kann zudem einige Bausubstanzen (z. B. Sandstein) schädigen, da es Säuren und Salze enthält. AWB und Stadt Köln haben mit dem Evaluations- und Sachstandsbericht einen Plan vorgelegt, wie das Angebot weiter ausgebaut werden sollte. Hier ist die Prämisse, dass Planungs - und Genehmigungsverfahren zügig durchgeführt werden können und die Finanzierung der Schaffung von mehr Toilettenangeboten gesichert ist und ausreichend personelle Kapazitäten vorhanden sind. Bei ausgewählten Standorten der Stein -auf-Stein-Toiletten wird zusätzlich Personal zur Betreuung während der Öffnungszeiten benötigt. Für 2023 wird ein neuer Toil ettentyp geprüft, der bekannten Problemen, wie der auf Drogenkonsum basierende Missbrauch von Toiletten, entgegenwirkt. Etliche Standorte mit 63 eigentlich hohem Bedarf an öffentlichen Toiletten konnten wegen der Problematik nicht realisiert werden. Nun soll ein in Hamburg sehr positiv beurteilter neuartiger Toilettentyp (Brennpunkt-WC) in Mülheim am Wiener Platz als auch in Porz einem intensiven Test unterzogen werden. Sollten sich auch positive Erfahrungen in Köln einstellen, ermöglichen diese Toiletten ein niederschwelliges Toilettenangebot für alle Geschlechter. Es ist kostenfrei, genderneutral und rund um die U hr geöffnet. Jedoch ist es nicht barrierefrei. Eine Lösung hierfür könnte ein normales und somit barrierefreies City WC sein, welches nur mit einem CBF- Schlüssel (ein spezieller Schlüssel, der ausschließlich an Menschen ausgehändigt wird, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind ) oder durch bargeldloser Bezahlung betreten werden kann. 5.6 Sensibilisierungsmaßnahmen Die Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema Sauberkeit aus Kapitel 3 werden weitergeführt. Neu für 2023 ist derzeit eine Littering und Zero -Waste-Kampagne in Planung , die sich an Kölner Bürger*innen und Besucher*innen richtet. Die Kampagne findet auf dem gesa mten Stadtgebiet verteilt statt und ist für die KW 16 geplant. Hier handelt es sich um Plakate auf „City Light“- und „Mega Light“- Werbeflächen. Für die Karnevals -Saison 2023 entstand eine Respekt -Kampagne, die Feiernde für die Themen Sauberkeit und Sicherheit sensibilisieren soll te. Hier wurden unter anderem die Probleme Littering, Wildpinkeln und das Behindern von Sicherheits - und Rettungskräften adressiert. 5.7 Zero-Waste-Konzept Köln Die Finalisierung des Zero-Waste-Konzeptes und die darin beinhalteten Maßnahmen befinden sich derzeit in der Abstimmung. Das Konzept soll im Frühjahr 2023 der Politik vorgestellt und anschließend vom Rat der Stadt Köln, inklusive der Mittelfreigabe, beschlossen und in de r Gebührenkalkulation berücksichtigt werden. Die Maßnahmenumsetzung soll nach der Beschlussfassung starten. Der Abfall, der gar nicht erst entsteht und nicht gelittert werden kann, führt im Endergebnis zu mehr Sauberkeit, sodass das Zero -Waste-Konzept hierfür auch von großer Bedeutung sein kann. Beispiele für Maßnahmen, die auf dieses Ziel eingehen , sind die Mehrwegpflicht bei Veranstaltungen, wiederverwendbare To -Go-Verpackungen oder auch die Wiederverwendung von alten Fahrrädern zur Vermeidung von Schrottfahrrädern. 5.8 Pilotprojekt „Smart Fleet“ KVB, RheinEnergie, Feuerwehr und AWB verfügen über eine Fahrzeugflotte, die täglich im gesamten Stadtgebiet unterwegs ist. Im Rahmen eines Piloten testet die AWB unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten von Sensortechnik und künstlicher Intelligenz an den Fahrzeugen. In einem ersten Piloten wurde getestet, ob Straßenschäden und verstopfte Gullideckel mit Sensoren, Bilderkennung und künstlicher Intelligenz analysiert werden können. Derzeit werden weitere Einsatzgebiete, wie beispielsweise die Erkennung von Nebenständen an Containern, getestet. Die Vision des Projektes ist es, eine Stadtkarte mit aktuellen Daten zu Straßen- und Stadtzuständen für Partner im SWK (Stadtwerkekonzern) und der Stadt Köln 64 zu erstellen. So kann auch zur Verbesserung der Stadtsauberkeit beigetragen werden. Bei Bedarf sollen auch andere Anwendungsfälle identifiziert und ergänzt werden. 5.9 Optimierung der Reinigung des Straßenbegleitgrüns Wie in Kapitel 3.1.1.1.1 beschrieben, kommt es bisweilen dazu, dass bei der Pflege des Straßenbegleitgrüns Müll zerkleinert wird. Um eine bessere Sauberkeit des Straßenbegleitgrüns zu erreichen, erarbeiten AWB, VIII/3 und das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67) derzeit Möglichkeiten, dies zukünftig zu verhindern. 6 Das digitale Reinigungskataster Das Projekt „Sauberes Köln – Digital“ ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Stadt Köln und der AWB mit dem Ziel , die Sauberkeit im Stadtgebiet nachhaltig zu verbessern. Federführend ist hier das Amt 64 in Zusammenarbeit mit VIII/3. Anhand eines gemeinsamen georeferenzierten Informationssystems sollen gezielt Reinigungsflächen, Reinigungsobjekte und das städtische Mobiliar im gesamten Stadtgebiet erfasst und mit Sachdaten hinterlegt werden. Neben den erf assten Vertragsinformationen zur Zuständigkeit, Reinigungsart und den Häufigkeiten sollen auch Instrumente für eine strategische, operative und vor allem zukunftsorientierte Betriebsplanung entwickelt und in Betrieb genommen werden. Die Anwendung bietet K ennzahlen und eine visuelle Übersicht. Durch die Einführung des digitalen Reinigungskatasters soll nicht nur mehr Transparenz über Reinigungsverantwortlichkeiten und –häufigkeiten geschaffen und Leistungskontrollen optimiert werden, sondern es können auch „Weiße Flecken“ ohne Zuständigkeiten ermittelt und Reinigungsleistungen auf den Weg gebracht werden. Abbildung 20: Das Reinigungskataster wird eine gemeinsame Datenbasis für Stadt und AWB schaffen. 65 So wird ein Werkzeug geschaffen, welches Klarheit über die Vertragssituatio nen schafft, die Zusammenarbeit verbessert und somit die Sauberkeit im Stadtgebiet nachhaltig steigert. Dies schafft eine gemeinsame Datenbasis für Stadt und AWB. In der Anwendung werden Reinigungsflächen im Stadtgebiet auf einer Karte visuell angezeigt und durch Anklicken kann die zugehörige Vertragslage eingesehen werden. 6.1 Projektstand Derzeit befindet sich das Kataster im Aufbau. Während der Erfassung der Daten wird eine mehrstufige Qualitätssiche rung durchgeführt. Somit können ungeklärte Zuständigkeitsverhältnisse aufgedeckt und geklärt werden. Zum Jahreswechsel 2022 / 2023 wurden bereits 86.000 Reinigungsflächen durch die Stadt Köln erfasst und die Stadtbezirke Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenth al, Ehrenfeld und Kalk wurden dabei schon vollständig digitalisiert. 6.2 Ausblick Zukünftig soll es eine mobile Anwendung für die Mitarbeitenden der Stadt und der AWB geben, die im ersten Schritt die Zuständigkeiten darstellen wird. Diese Anwendung würde es den Mitarbeitenden ermöglichen, unterwegs eine Zuständigkeitsübersicht einzusehen. Vor allem ermöglicht dies eine umfangreiche Erfassung von Reinigungszuständen. Es ermöglicht die Erfassung und Recherche im Straßenland (z. B. erhöhter Reinigungsbedarf, ver änderte bauliche Gegebenheiten, wie der Bau eines Radweges, etc.). Die mobile Anwendung unterstützt zudem die Straßenreinigungskontrolleur*innen vor Ort. Abbildung 21: Das IT-gestützte Reinigungskataster veranschaulicht die Zuständigkeiten und Gegebenheiten. 66 7 Bisherige Bewertungsg rundlagen zur Einschätzung der Sauberkeit Es gibt mannigfaltige Systeme zur Le istungskontrolle und Qualitätskontrolle sowohl bei der Stadtverwaltung als auch bei der AWB. Diese werden im Folgenden dargestellt. Diese sollten im Rahmen des Masterplans Sauberkeit genutzt werden, um gemeinsame Qualitätsstandards zu entwickeln. Darüber h inaus wird das digitale Reinigungskataster künftig die bestehenden Systeme unterstützen. 7.1 Straßenreinigungskontrolle und Beschwerdemanagement VIII/3 Das Beschwerdemanagement des Eigenbetriebs VIII/3 geht Beschwerden von Bürger*innen nach, die an die Stadt K öln gerichtet werden, und überprüft die Einhaltung der vereinbarten Leistungsverträge zur Abfallentsorgung und Straßenreinigung. Die Straßenreinigungskontrolle überprüft Beschwerden vor Ort und nimmt Befunde aus freien stadtweiten Kontrollen auf, welche da rüber hinaus auch Mängel an Abfallentsorgungsinfrastrukturen und die den Sauberkeitszustand oder das Stadtbild beeinträchtigende weitere Befunde betreffen (z. B. Verwahrlosungen, Beschädigungen, Graffiti). Die Mängel werden an die zuständigen Dienststellen zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet (z. B. des Ordnungsamtes (Amt 32), des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes (Amt 57) und des Amts für Amt 64). Darüber hinaus werden auch Satzungskontrollen durchgeführt. Dies bedeutet, dass Straßen und Wege, die für Änderungen des StrReinverz in Rede stehen, begutachtet werden. Beschwerden und Kontrollen sollen in 80 % der Fälle möglichst innerhalb von 14 Tagen abschließend bearbeitet sein. Untenstehend ist die Anzahl der Beschwerden im Vergleich 2021 und 2022 aufgeführt. Tabelle 4: Anzahl eingegangener Beschwerden beim Beschwerdemanagement VIII/3, gefiltert nach Bezirk Anzahl Beschwerden 2021 2022 Innenstadt 157 139 Rodenkirchen 222 92 Lindenthal 157 121 Ehrenfeld 105 99 Nippes 139 71 Chorweiler 55 44 Porz 138 123 Kalk 100 111 Mülheim 111 132 Summe 1184 932 Tabelle 5: Anzahl eingegangener Beschwerden beim Beschwerdemanagement VIII/3, sortiert nach Hauptbeschwerdeanlass Anzahl Beschwerden 2021 2022 Gebührenklärung 71 96 Sperrmüll/ Wilder Müll 486 53 Abfallwirtschaft 25 50 67 Straßenreinigung 305 175 Littering 163 41 Füllstand/ Umfeldreinigung AK u. Glas 490 430 Summe 1.469 845 Bei den oben beschriebenen Straß enreinigungskontrollen durch VIII/3 wird die Anzahl der Beanstandungen erfasst. In 2022 betrug der Anteil der Beanstandungen über 2 .600, wovon rund 80% auf Littering zurückzuführen sind. Tabelle 6: Anzahl der freien Kontrollen mit Beanstandungen Anzahl freie Straßenreinigungskontrollen mit Beanstandungen 2021 2022 2.428 2.637 Häufigste Beanstandungen: Littering, wilder Müll, Reinigungsmissstände oder -ausfall 68 7.2 Kontrollen durch das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 64) Seitens des Amtes für Verkehrsmanagement werden die beauftragten haushaltsfinanzierten Reinigungsleistungen k ontrolliert. Bei den Kontrollen werden in den meisten Fällen die Reinigungen aus dem Leistungsverzeichnis und von Einzelleistungen kontrolliert. Be i diesen Kontrollen wird überprüft, ob die Reinigungen das beauftragte Leistungsbild abgedeckt haben; bei den Reinigungen aus dem Leistungsverzeichnis entspricht dies dem der satzungsgemäßen Reinigung. Bei den festgestellten Mängeln werden insbesondere nic ht entfernte Wildkräuter und nicht gereinigte Ränder der Wege festgestellt, an denen sich dann Material sammelt. In der untenstehenden Tabelle ist die Anzahl der durchgeführten Kontrollen dargestellt. Tabelle 7: Kontrolle der haushaltsfinanzierten Reinigungsleistungen Jahr 2019 2020 2021 2022 Kontrollen 280 720 758 770 mit Mangelfeststellung 95 147 159 141 % 34% 20% 21% 18% Abbildung 22: Beispiele für einen festgestellten Mangel 69 7.3 Ahndungsstatistik Amt 32, 57 7.3.1 Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Amt 57): Das Amt für Umwelt - und Verbraucherschutzamt (Amt 57) nimmt Ahndungen für wilde Müllablagerungen und nicht zugelassene, verwilderte oder schrottr eife Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen vor. Die Anzeigen hierfür erhält das Amt von verschiedenen Stellen, wie beispielsweise dem Amt für öffentliche Ordnung, der AWB, Bürger*innen oder der Polizei. Um Ordnungswidrigkeits-Verfahren, einzuleiten ist das Amt auf konkrete Hinweise auf die Verursacher*innen angewiesen. Tabelle 8: Anzahl der Verfahren wegen Müllverstößen durch das Amt 57 2021 2022 Verfahren wegen Müllverstößen 323 319 wilder Müll 261 220 davon: Verwarnungen mit Verwarnungsgeld 39 9 davon: Bußgeldverfahren (OWiG-Verfahren) 39 123 Schrottreife Fahrzeuge 62 99 davon: Bußgeldverfahren (OWiG-Verfahren) 51 86 Die erhöhte Anzahl an Bußgeldverfahren zum wilden Müll 2022 beruht auf verschiedenen Komponenten. Mitunter handelt es sich um die deutliche Abnahme der Kontrollen im Rahmen der Corona -Schutzverordnung, wodurch wieder ein größeres Augenmerk auf Müllverstöße gelegt werden konnte . Aber auch Abstimmungen zwischen dem Umwelt - und Verbraucherschutzamt, dem Amt für öffentliche Ordnung, der AWB und anderen städtischen Dienststellen führte zu besseren Daten in den Anzeigen und somit einer besseren Verfolgung. 7.3.2 Ahndungsstatistik des Amts für öffentliche Ordnung (Amt 32) Das Amt für öffentliche Ordnung führt Statistiken über die Maßnahmen, die in Zusammenhang mit dem Thema Sauberkeit durchgeführt werden. Außerdem werden Statistiken über entsprechende Eingänge bei der Bußgeldstelle geführt. Die Statistiken über Maßnahmen im Zusammenhang Sauberkeit werden anhand Ihrer Themen sortiert erfasst. 70 Tabelle 9: Anzahl der Maßnahmen des Ordnungsdienstes im Zusammenhang mit dem Thema Sauberkeit der Jahre 2021 und 2022 (bis 30.11.2022) Sauberkeit 2021 2022 (bis 30.11.2022) Zigarettenkippen 374 803 Wegwerfen von anderen Abfällen 63 69 Spucken 28 29 Wilder Müll 890 1.353 Hundekot 3 16 Fütterungsverbot (Tauben etc.) 131 205 Schrott-Kfz beklebt 3.895 3.116 Schrottfahrrad beklebt 6.535 7.486 Verrichten der Notdurft (Urinierer) 717 2.219 Sonstige 418 706 Summe 13.054 16.002 Die Maßnahmen wurden auf unterschiedliche Art und Weise abgeschlossen – angefangen mit einer mündlichen Verwarnung (nur bei kleineren Vergehen), über Verwarnungsgeld, Bußgeld bis hin zu einer Beauftragung der Beseitigung. Bei wildem Müll ist es davon abhängig, ob eine verursachende Person ermittelt werden kann. Ist dies der Fall, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ansonsten erfolgt eine Meldung an die AWB. Bei Eingängen bei de r Bußgeldstelle handelt es sich um Anzeigen der Polizei, Anzeigen anderer Dienststellen und um sogenannte Fremdanzeigen (Anzeigen von Privatpersonen). Hier werden die Zahlen nach Ihrer Rechtsgrundlage und ob sie von der Polizei angezeigt wurden, erfasst: Tabelle 10: Eingänge bei der Bußgeldstelle 2021 Rechtsgrundlage des Anzeigeerstattenden Polizei Fremdanzeigen und andere Dienststellen Kölner Stadtordnung (KSO) 456 11 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 71 41 Gesamt 527 52 2022 Rechtsgrundlage des Anzeigenerstattenden Polizei Fremdanzeigen und andere Dienststellen Kölner Stadtordnung (KSO) 358 9 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 44 9 Gesamt 402 18 71 Zu beachten ist, dass eine statistische Auswertung nach einzelnen Verstoßarten bei der Bußgeldstelle nicht möglich ist. Hier erfolgt lediglich eine händische Erfassung nach unterschiedlichen Rechtsgebieten. Dadurch ist eine Spezifizierung nach Fällen, die speziell unter der Überschrift „Sauberkeit“ gefasst werden können, nur bedingt möglich. Allerdings hat eine qualifizierte Schätzung ergeben, dass etwa 70 % der angezeigten bzw. oben angegebenen KSO-Verstöße dem Oberbegriff „Sauberkeit“ untergeordnet werden können. Bei den KrWG-Verstößen handelt es sich ausschließlich um weggeworfene Zigarettenkippen. 7.4 AWB-Beschwerden Beschwerden und Meldungen laufen über verschiedene Kanäle (Telefon, Mail, Post, Fax, App, Sag’s-uns-Webseite) im Kundenservice der AWB zusammen. Diese werden einmal im Monat bezüglich des Kommunikationsmediums, des betreffenden Themas (Kundenberatung, Wilder Müll, Sperrmüll inkl. Grünschnitt) und der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ausgewertet. Das Controlling der Beschwerden ist ebenfalls im Kundenservice veranlagt. 7.5 AWB-Benchmarking Im zweijährigen Rhythmus findet ein Benchmarking der Müllabfuhr und der Straßenreinigung durch einen externen Gutachter statt. Für das Berichtsjahr 2020 fand der sechster Durchgang statt. In diesem s tädteübergreifenden Benchmarking werden die Leistungen der AWB in Köln mit zehn Großstädten in Bezug auf die Leistung der Müllabfuhr und mit denen in 14 Großstädten in Bezug auf die Leistungen der Straßenreinigung verglichen. Hierbei steht die objektive Bemessung der Leistungsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungen und die Qualität der erbrachten Dienstleistung im Fokus. Besondere Beachtung wird außerdem auf das Thema Kund*innenorientierung gelegt. Der Ansatz, qualitätsorientierende Kennzahlen zum Kund*innenurteil und Kennzahlen zum Fachurteil zu ermitteln und zu bewerten, ist laut INFA (Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH) einzigartig in der Branche. Die Ergebnisse des o.g. genannten Benchmarkings fließt außerdem in das AWB - Benchmarking der Stadt Köln ein. Im letzten Berichtszyklus weißt die AWB Köln weiterhin ein überdurchschnittlich gutes Ergebnis aus. In Bezug auf die Straßenreinigung sind folgende Erkenntnisse anzumerken: Es gab eine deutliche Verbesserung der Beschwerdesituation und das Stimmungsbild bleibt wie in den vorherigen Bench markings im durchschnittlichen Bereich. Die Qualitätsnote im Großstädtevergleich hat sich deutlich verbessert, ist im Vergleich allerdings weiter durchschnittlich. Die Leistung wird als sehr gut bewertet und die Kostensituation sei im Vergleich eher günstig. Gegenüber 2018 gab es allerdings eine auffällige Verschlechterung der Einsatzquote des Personals und die Einsatzquote der Fahrzeuge sei weiterhin unterdurchschnittlich. 72 7.6 AWB-Qualitätssicherung Die AWB führt eine softwareunterstützte Qualitätssicherung durch. Folgende Software - Lösungen der Fa. INFA werden benutzt:  DSQS (Datenbanksystem zur Qualitätssicherung bei der Stadtreinigung)  DSQG (Datenbanksystem zur Qualitätssicherung bei Grünanlagen/Spielplätze)  DSQS (Datenbanksystem zur Qualitätssicherung für Anliegerreinigung) Hierbei handelt es sich um standardisierte und systematische Bewertungsverfahren. Dadurch können nachvollziehbare und aussagekräftige Ergebnisse vorgelegt werden, die auch mit anderen Städten vergleichbar sind. Ziel ist es, die Sauberkeit und den Pflegezustand im öffentlichen Raum darzustellen. Anhand der Ergebnisse können zum einen Anpassungen von Pflegeintensitäten vorgenommen werden, wie beispielsweise die He rauf- und Herabstufung von Straß en im Rahmen der Straßenreinigungssatzung. Die Auswertungen (Kennzahlen) liefern zum anderen die Basis für regelmäßige Qualitätsbesprechungen und ermöglichen es der Stadtreinigung , Ressourcen gezielt zu lenken oder qualitätsverbessernde Maßnahme einzuleiten. Die Qualitätssicherung ermöglicht eine offensive Darstellung eines professionellen Reinigungsbetriebes und eine hohe Transparenz für den Kunden. Köln muss sich, wie andere Großstädte auch, in den letzten Jahren den spürbaren Veränderungen in Bezug auf die Reinigung des öffentlichen Raums s tellen. Getränke und Speisen werden nicht mehr nur Zuhause oder im Restaurant konsumiert, sondern immer öfter im öffentlichen Straßenland oder in den Parkanlagen. Öffentliche Flächen, wie z. B. Parkanlagen werden zum Treffpunkt, dort wird gegrillt und gefeiert. Durch die stärkere Nutzung steigen auch die Anforderungen an die Reinigung, insbesondere bei schönem Wetter und am Wochenende. Hierfür braucht es vergleichbare Messkriterien oder Grundlagen, welche die AWB-Qualitätssicherung bietet. Im Bereich der St adtreinigung wird durch INFA alle zwei Jahre ein Großstädtevergleich durchgeführt. Der letzte Vergleich fand 2020 statt. 73 Die oben dargestellte Abbildung (Abbildung 23: Ergebnis des Großstädtevergleichs zur Qualitäts- und Produktivitätsvergleichs in der Straßenreinigung (2020); Köln ist als Stadt C dargestellt (Quelle: INFA) zeigt die Reinigungsqualität im Großstädtevergleich 2020, wobei eine Punktzahl unter 8 für ein überdurchschnittlich gutes Sauberkeitsergebnis u nd eine Punktzahl über 12 für ein unzureichendes Sauberkeitsergebnis steht. In der Abbildung ist Köln als Stadt „C“ dargestellt und es ist ersichtlich, dass die Qualität der Reinigung in Köln seit Jahren im Durchschnitt der Großstädte liegt und zuletzt besser geworden ist. Ein Großstädtevergleich wird bisher noch nicht für Parkanlagen und Spielplätze durchgeführt- Dies ist jedoch in Zukunft angestrebt. Die Qualität der erbrachten L eistungen wird daher anhand der gemessenen Jahresergebnisse dargestellt. Bei der Gegenüberstellung der Ergebnisse ist ersichtlich, dass sich die Qualität, trotz gestiegenen Anforderungen, auf einem gleich bleibenden guten Niveau bewegt. Abbildung 23: Ergebnis des Großstädtevergleichs zur Qualitäts - und Produktivitätsvergleichs in der Straßenreinigung (2020); Köln ist als Stadt C dargestellt (Quelle: INFA) 74 7.7 Mülldetektive Die AWB setzt seit vielen Jahren Mülldetektive ein, die neben präventiver Arbeit und Sensibilisierungsmaßnahmen gezielt den Verursacher*innen von wilden Müllablagerungen auf den Grund gehen. Tabelle 11 Statistik der Tätigkeiten der Mülldetektive (2021) Tätigkeit Anzahl Bearbeitung Bürger*innen-Meldungen 62 Erstellung Littering-Meldungen 418 Meldungen an die Gruppenleiter 216 Einleitung Ordnungswidrigkeitsverfahren (geschickt an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt zur Weiterbearbeitung) 7 Meldungen zur Abholung von Schadstoffen aus dem öffentlich Straßenland (an Umwelt- und Verbraucherschutzamt) 19 Meldungen an die Stadt Köln (z. B. KFZ ohne Kennzeichen) und an die Polizei 26 Durchführung Kontrollen 189 7.8 Gestaltungshandbuch Stadt Köln Das Gestaltungshandbuch gibt über die Einteilung in Bedeutungsräume (Siehe Kapitel 2.6.2) unterschiedliche Sauberkeitsanforderungen vor. Darin ist derzeit allerdings keine inhaltliche Vorgabe definiert, sondern nur eine grobe Einteilung in „sehr gut gepflegter, sauberer Zustand […] sehr kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln“ bis „gepflegter Zustand“ . Genaue Sauberkeitsansprüche, die diese Zustände definieren, sind derzeit nicht näher ausgeführt. Hier soll der Masterplan Stad tsauberkeit Abhilfe schaffen und die Sauberkeitsansprüche auf Grundlage des Gestaltungshandbuchs inhaltlich spezifizieren. 7.9 Kund*innenzufriedenheitsbefragung der privaten Haushalte in Köln Die Akzeptanz bei den Bürger *innen und ihre Mitwirkungsbereitschaft bilden die Basis für erfolgreiche Maßnahmen in Stadtsauberkeit und Entsorgung. Informationen darüber werden über repräsentative Bürgerbefragung erlangt, die von einem externen Dienstleister durchgeführt und analysiert wir d. Bisher fanden Bürgerbefragungen 2005, 2008, 2014 und 2017 statt. Die Befragungen basieren auf einer standardisierten telefonischen Befragung einer repräsentativen Bevölkerungsstichprobe. Themen der Befragung sind die Wahrnehmung der Marke AWB, die Entso rgung und Müllabfuhr, Stadtsauberkeit und Stadtreinigung und Kommunikation und Inf ormation. Zudem schaltet die Kölner Lokalpresse regelmäßig Umfragen. Die Ergebnisse zeigen, dass Saubereit ein Top-Thema unter den Befragten ist. 75 7.10 Littering-Studie Grünanlagen Köln als Evaluationsgrundlage für das „Programm Littering“ Die Littering-Studie, die 2019/ 2020 vom INFA durchgeführt wurde, hat die Ist -Situation des Litterings in Köln aufgezeigt und erlaubt einen Vergleich mit anderen Städten. Der Fokus liegt auf dem Anteil an Einwegkunststoffprodukten und den Verpackungsanteilen. Hintergrund der Studie ist die EU -Einwegkunststoffrichtlinie (2019/904), die den Verbrauch und in Folge das Littering von Einwegkunststoffen verringern soll. 8 Fazit Der Status Quo-Bericht verdeutlicht, dass die Themen Stadtsauberkeit und Stadtbildpflege in Köln in der Stadtverwaltung und der AWB gut verankert sind . Die unterschiedlichen Zuständigkeiten sind auf verschiedene Akteur*innen verteilt und es gibt schon heute eine Vielzahl an Leist ungen, die sich auf verschiedene Verträge – ob gebühren - oder haushaltsfinanziert – verteilen. Dieser Bericht stellt jedoch auch dar, dass die bestehende Struktur sehr komplex ist. Neben komplexen Strukturen stellen veränderte Rahmenbedingungen die Stadtsauberkeit vor Herausforderungen. Die Nutzung des öffentlichen Raums hat sich in den vergangenen Jahrzehnten spürbar verändert. Die Mediterranisierung und auch die Corona-Pandemie haben zu einer verstärkten Nutzung durch die Menschen in der Stadt geführt. Das Leben findet immer häufiger auf der Straße statt, was zu mehr Verunreinigungen und auch Fehlverhalten führt. Das kann man beispielsweise an der Entwicklung der Litteringzahlen erkennen. Schließlich ist Sauberkeit eine Frage des Respekts und der Wertschät zung für den öffentlichen Raum. Gleichzeitig steigen die Anforderungen in der Stadtgesellschaft. Es wird mehr Sauberkeit und eine verbesserte Aufenthaltsqualität in der Stadt eingefordert, für die bestehende Leistungsvereinbarungen möglicherweise nicht mehr ausreichen oder deren Ausrichtung bzw. Schwerpunkte ggf. nicht mehr zeitgemäß sind. Auf Grundlage dieses Status Quo-Berichts wird es die Aufgabe des Masterplans Sauberkeit sein, die bestehenden Strukturen, Verantwortlichkeiten und Reinigungsleistungen au f den Prüfstand und den Anforderungen aus der Stadtgesellschaft gegenüber zu stellen. Der Masterplan Stadtsauberkeit hat zum Ziel die Stadtsauberkeit zu verbessern, insbesondere in den Bereichen von Verschmutzungshotspots und hoch frequentierten Gebieten u. a. auch durch Identifikation von Synergien mit dem Masterplan Sicherheit. Außerdem soll das Bewusstsein innerhalb der Bevölkerung geschärft und das Fehlverhalten in Bezug auf die richtige Entsorgung von Abfällen verringert werden. Ein weiteres Ziel ist die Definition eines zu erfüllenden Qualitätsniveaus und Festlegung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung unter der Berücksichtig der bereits mannigfaltig existierenden Instrumente. Es gilt zu hinterfragen, ob es Lücken im Leistungsspektrum gibt und es ist zu prüfen, ob es bei der Erstellung einer Vision Stadtsauberkeit erfolgreiche „Best Practice“-Lösungen aus anderen vergleichbaren Großstädten wie zum Beispiel Berlin, Hamburg, München oder auch Dortmund gibt, die auf Köln übertragbar sind. 76 Es wird das Ziel sein, mehr Transparenz bei den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, (zum Beispiel bei Anliegerverpflichtungen) zu schaffen und einheitliches Verständnis von Qualitätskriterien zu erarbeiten. Darüber hinaus sind auch Kontrollen und Sanktionen bei Fehlverhalten verstärkt in den Blick zu nehmen . Denn Stadtsauberkeit ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der alle Akteure und die Bürger*innen verantwortlich beitragen. Als Startpunkt hierfür dient der vorliegende Status Quo-Bericht. 77 9 Verzeichnisse 9.1 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Beispiel für einen unselbstständigen Radweg _________________________________ 9 Abbildung 2: Zeichen 240 der StVO ___________________________________________________ 9 Abbildung 3: Beispiel für einen Radweg auf Gehwegen ____________________________________ 9 Abbildung 4 Zeichen 241 der StVO ____________________________________________________ 9 Abbildung 5: Schaubild zur V eranschaulichung des Zusammenspiels von verschiedenen Faktoren für ein sauberes Köln ________________________________________________________________ 16 Abbildung 6: Geschäfts - und Dezernatsverteilungsplan auf dem städtische Ämter, die mit der Stadtsauberkeit Berührungspunkte haben, rot markiert und unterstrichen sind. Das Amt für Verkehrsmanagement (64) und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft (VIII/3) sind durch einen Kasten gekennzeichnet. ______________________________________________________ 17 Abbildung 7: Schematische Darstellung der Zuständigkeiten der Straßenreinigung im öffentlichen Raum _______________________________________________________________________________ 18 Abbildung 8: Flächen-Anteil anlieger-, gebühren- und haushaltsfinanzierter Reinigung. Grundlage sind die Stand November 2022 erfassten Daten im digitalen Reinigungskataster. Vollständig erfasst sind die Stadtbezirke 1,2, 3, 4, 8 und teilweise Bezirk 7. Somit sind zu diesem Zeitpunkt Köln -Nippes und Köln- Chorweiler nicht erfasst. Die gesichteten Daten lassen darauf schließen, dass die nichterfassten Bezirke an der Gesamtverteilung keine große Veränderung bewirken werden. _______________________ 21 Abbildung 9 Flächen -Anteil anlieger-, gebühren- und haushaltsfinanzierter Reinigung. Grundlage sind die Stand November 2022 erfassten Daten im digitalen Reinigungskataster. Vollständig erfasst sind die Stadtbezirke 1,2, 3, 4, 8 und teilweise Bezirk 7. Somit sind zu diesem Zeitpunkt Köln -Nippes und Köln- Chorweiler nicht erfasst. Die gesichteten Daten lassen darauf schließen, dass die nichterfassten Bezirke an der Gesamtverteilung keine große Veränderung bewirken werden. _______________________ 21 Abbildung 10: Öffentliche Toiletten in Köln nach ihrer Funktion. Stand: Januar 2023 ____________ 28 Abbildung 11: Plakat der Kampagne "Qualitätsverbesserungen in den Bezirken: Porz" mit der Botschaft "Machste nix, kostet es“____________________________________________________________ 37 Abbildung 12: die drei Schritte des Konzepts "Sauberes Köln" _____________________________ 40 Abbildung 13: Bei der Grundreinigung am Ebertplatz wurden auch die Waschbetonwände gereinigt. 41 Abbildung 14: Waschbetonwände am Ebertplatz nach der Reinigung ________________________ 42 Abbildung 15: U -Bahn-Eingang am Ebertplatz vor der Reinigung. Die Waschbetonwände sind durch Ablagerungen verdunkelt ___________________________________________________________ 42 Abbildung 16: Ebertplatz nach der Reinigung ___________________________________________ 42 Abbildung 17: Beispiel für Reinigungszuständigkeiten. (Quelle: Reinigungskataster) ____________ 49 Abbildung 18: Zusammensetzung der Abfälle im öffentlichen Raum in Gewichts -% und Volumen -% differenziert nach Erfassungssystem für die Stadt Köln. Quelle: INFA (2020) __________________ 53 Abbildung 22: Das Reinigungskataster wird eine gemeinsame Daten basis für Stadt und AWB schaffen.Intensivreinigung laut Vertrag über Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet: ______ 57 Abbildung 20: Das Reinigungskataster wird eine gemeinsame Datenbasis für Stadt und AWB schaffen. _______________________________________________________________________________ 64 Abbildung 21: Das I T-gestützte Reinigungskataster veranschaulicht die Zuständigkeiten und Gegebenheiten. __________________________________________________________________ 65 Abbildung 22: Beispiele für einen festgestellten Mangel ___________________________________ 68 Abbildung 23: Ergebnis des Großstädtevergleichs zur Qualitäts - und Produktivitätsvergleichs in der Straßenreinigung (2020); Köln ist als Stadt C dargestellt (Quelle: INFA) ______________________ 73 Abbildung 24: Aktuelles Beiblatt (2023) im Gebührenbescheid, Seite 1 _______________________ 79 Abbildung 25: Aktuelles Beiblatt (2023) im Gebührenbescheid, Seite 2 _______________________ 80 78 9.2 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Reinigung und Sauberkeitsanspruch von Bänken im Stadtraum nach Bedeutungsraum (Quelle: Gestaltungshandbuch der Stadt Köln) __________________________________________ 14 Tabelle 2: Aufgaben der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB), eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaft (VIII/3) und des Amtes für Verkehrsmanagement (64) ______________ 19 Tabelle 3: Entwicklung der Mengen in Tonnen an Straßenkehricht und Littering (Sperrmüll) in Köln 52 Tabelle 4: Anzahl eingegangener Beschwerden beim Beschwerdemanagement VIII/3, gefiltert nach Bezirk __________________________________________________________________________ 66 Tabelle 5: Anzahl eingegangener Beschwerden beim Beschwerdemanagement VIII/3, sortiert nach Hauptbeschwerdeanlass ___________________________________________________________ 66 Tabelle 6: Anzahl der freien Kontrollen mit Beanstandungen _______________________________ 67 Tabelle 7: Kontrolle der haushaltsfinanzierten Reinigungsleistungen ________________________ 68 Tabelle 8: Anzahl der Verfahren wegen Müllverstößen durch das Amt 57 _____________________ 69 Tabelle 9: Anzahl der Maßnahmen des Ordnungsdienstes im Zusammenhang mit dem Thema Sauberkeit der Jahre 2021 und 2022 (bis 30.11.2022) ____________________________________ 70 Tabelle 10: Eingänge bei der Bußgeldstelle ____________________________________________ 70 Tabelle 11 Statistik der Tätigkeiten der Mülldetektive (2021) _______________________________ 74 79 10 Anhang: Aufgrund von Dateigröße derzeit nicht enthalten 10.1 Beiblatt Gebührenbescheid zum Thema Abfall und Straßenreinigung Abbildung 24: Aktuelles Beiblatt (2023) im Gebührenbescheid, Seite 1 80 Abbildung 25: Aktuelles Beiblatt (2023) im Gebührenbescheid, Seite 2

Beratungsverlauf

  1. 08.05.2023

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 4.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 25.05.2023 zuletzt

    Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

    TOP 5.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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