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1135/2023

Status Quo-Bericht Sauberkeit

Mitteilung Ausschuss 26.04.2023

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 25.05.2023, TOP 5.1

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Status Quo-Bericht Sauberkeit

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Mitteilung Ausschuss

5331 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 26.04.2023 
 1135/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 27.04.2023 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 08.05.2023 
Status Quo-Bericht Sauberkeit 
Zuletzt informierte die Verwaltung über den Sachstand der Erarbeitung des Status Quo-
Berichts Sauberkeit und des Masterplans Sauberkeit in der Sitzung des Betriebsausschusses 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln am 09.03.2023 und in der Sitzung des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 13.03.2023 (Vorlage 
0740/2023). 
 
 
Masterplan Sauberkeit 
 
Der Kickoff zur Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit fand am 16.03.23 statt. 
 
Im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans ist in einer ersten Phase bis voraussichtlich Mai 
2023 vorgesehen, den Ist-Zustand der Sauberkeit zu bewerten und Stark- und Schwachstel-
len abzuleiten. 
 
In der zweiten Phase bis etwa August 2023 werden Bürger*innen und Stakeholder beteiligt, 
Leitsätze für die Stadtsauberkeit sowie ein erster Maßnahmenkatalog erarbeitet. 
 
In Phase drei werden bis voraussichtlich Dezember 2023 die Maßnahmen bewertet, konkret 
ausgearbeitet und Pilotprojekte definiert. 
 
Ziel ist es, in 2023 Leitsätze und Handlungsprogramm des Masterplans Sauberkeit im Entwurf 
vorzulegen. 
 
 
Sofortmaßnahmen zum Masterplan Sauberkeit 
 
Parallel zur Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit wurden Sofortmaßnahmen zur pilotwei-
sen Umsetzung entwickelt. Die Sofortmaßnahmen stellen Handlungsansätze dar, die auf-
grund von Beschwerden und Anregungen sowie deren eingeschätztes Potential zur Verbesse-
rung von Stadtsauberkeit testweise umgesetzt werden. Sie tragen zudem den Anliegen von 
Politik und Verwaltung Rechnung, parallel zur Erarbeitung des Masterplans möglichst zeitnah 
und konkret auf mögliche Verbesserungen der Stadtsauberkeit hinzuwirken. Die Sofortmaß-
nahmen sind: 
 
 Kampagne gegen Littering (als sogenannte Fokusthemenwoche auf den Stadtinforma-
tionsanlagen in Umsetzung);

2 
 
 
 Qualitätsverbesserung in Bezirken (in 2022 in Porz, in 2023 zusätzlich in Kalk und 
Mülheim auf ausgewählten öffentlichen Flächen und in Grünflächen) durch Zwischen-
leerung von Papierkörben und zusätzlichen Reinigungen an Hotspots sowie Kampag-
nen zur Aktivierung und Ansprache vor Ort (umgesetzt in Porz und für Kalk und Mül-
heim Umsetzung in Vorbereitung); 
 
 Optimierung der Reinigung des Straßenbegleitgrüns zur Verhinderung der Mahd von 
Müll (konzeptionelle Vorschläge derzeit in Abstimmung zur Vorbereitung der Umset-
zung). 
 
Die Erfahrungen aus der Umsetzung der Sofortmaßnahmen fließen in die Formulierung von 
Handlungsempfehlungen des Masterplans ein; sie werden extern gutachterlich bewertet. 
 
 
Status Quo-Bericht Sauberkeit 
 
In Anlage beigefügt ist der Status Quo-Bericht Sauberkeit, der die Grundlage zur Erstellung 
des Masterplans Sauberkeit ist. 
 
Der Status Quo-Bericht wurde durch die AWB GmbH in enger Zusammenarbeit mit dem Ab-
fallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln und dem Amt für Verkehrsmanagement erarbeitet. Ver-
schiedene Dienststellen waren an der Erarbeitung durch Zulieferung von Informationen betei-
ligt, insbesondere das Amt für öffentliche Ordnung, das Umwelt- und Verbraucherschutzamt, 
das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und das Stadtplanungsamt. 
 
Der Status Quo-Bericht betrachtet inhaltlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Orga-
nisation, Zuständigkeiten und das Zusammenspiel von beteiligten Akteuren, die an der Stadt-
sauberkeit maßgeblich mitwirken, die beauftragten Leistungen, die Erwartungen an die Stadt-
sauberkeit und damit verbundene Herausforderungen, die bislang geplanten Maßnahmen und 
Projekte sowie vorhandene Grundlagen zur Bewertung von Sauberkeit. 
 
Zusammenfassend macht der Status Quo-Bericht deutlich: 
 
 Sauberkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der viele Akteur*innen verantwortlich 
beitragen. Es gibt nicht nur den einen Akteur oder Faktor, der eine Stadt sauber 
macht. 
 Die Verantwortlichkeiten zur Reinigung und damit für die Sauberkeit sind kleinräumig 
teils sehr unterschiedlich und bedürfen daher eines funktionierenden und effizienten 
Austauschs zwischen den Verantwortlichen. 
 Innerhalb der Verwaltung der Stadt Köln wirkt eine große Zahl an Dienststellen an der 
Sauberkeit der Stadt mit. 
 Es gibt eine große Vielfalt an unterschiedlichen Anforderungen an die Sauberkeit je 
nach räumlicher Lage bzw. Problemausprägung und an entsprechenden Leistungsbil-
dern für die Reinigung. 
 Die jeweiligen gebühren- und haushaltsfinanzierten Beauftragungen zur Reinigung 
stehen in einem engen wechselseitigen Zusammenhang. 
 Der Zusammenhang zwischen Sauberkeit und Sicherheit lässt sich anhand der sog. 
Broken Window-Theorie beschreiben und wird durch entsprechende Handlungsansät-
ze und Maßnahme bereits bedacht. 
 Respekt und Wertschätzung für den öffentlichen Raum und das Verhalten jedes Ein-
zelnen bilden eine wesentliche Grundlage für eine saubere Stadt, ebenso wie bedarfs-
gerechte Abfallentsorgungsinfrastrukturen und Reinigungsleistungen. 
Anlage  
Status Quo-Bericht Sauberkeit 
(Die Anlage kann im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden.) 
gez. Wolfgramm

Anlage 1 Status Quo-Bericht Sauberkeit

188146 Zeichen

Masterplan Stadtsauberkeit der Stadt Köln 
Status Quo-Bericht  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herausgeber: AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
6. April 2023

Inhalt 
Abkürzungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .......... 5 
1 Einleitung ................................ ................................ ................................ ....................... 6 
2 Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Rahmenbedingungen ................................ ....... 7 
2.1 Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) und Straßenreinigungssatzung 
(StrReinS) ................................ ................................ ................................ .......................... 7 
2.1.1 Rahmenbedingungen der Zuständigkeit ................................ ........................... 7 
2.1.2 Satzungsgemäße Straßenreinigung ................................ ................................ . 8 
2.2 Radwege ................................ ................................ ................................ ................. 9 
2.2.1 Radwege auf Fahrbahnen für den Kraftverkehr ................................ ................ 9 
2.2.2 Radwege auf Gehwegen ................................ ................................ .................. 9 
2.2.3 Selbständige Radwege ................................ ................................ ...................10 
2.3 Bezug zur satzungsgemäßen Abfallsammlung und –entsorgung ...........................10 
2.4 Aktuelle Entwicklung des KrWG im Bund und NRW ................................ ...............11 
2.5 EU-Einwegkunststoffrichtlinie ................................ ................................ .................11 
2.6 Kommunale Festlegungen für die Sauberkeit ................................ .........................12 
2.6.1 Satzungen und Verträge ................................ ................................ .................12 
2.6.2 Gestaltungshandbuch ................................ ................................ .....................12 
2.6.3 Kölner Stadtordnung ................................ ................................ .......................15 
2.7 Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ .15 
3 Organisation der Aufgabe Stadtsauberkeit und deren Beauftragung .............................16 
3.1 Zuständigkeiten und Aufgaben ................................ ................................ ...............16 
3.1.1 Aufgaben und Zuständigkeiten der AWB ................................ .........................22 
3.1.2 Aufgaben und Zuständigkeiten der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln (VIII-3) ................................ .............................. 38 
3.1.3 Aufgaben und Zuständigkeiten des Amtes für Verkehrsmanagement (64) ......39 
3.1.4 Aufgaben und Zuständigkeiten weiterer städtischer Dienststellen und 
Stakeholder ................................ ................................ ................................ ...................44 
3.1.5 Anliegerverpflichtungen/ Zuständigkeiten und Beauftragung Dritter ................49 
3.1.6 Aufgaben und Zuständigkeiten in Klärung ................................ .......................50 
3.2 Zusammenspiel der Aufgaben und Zuständigkeiten der Akteur*innen ....................50 
4 Erwartungen an die Sauberkeit ................................ ................................ .....................51 
4.1 Aktuelle Entwicklungen ................................ ................................ ..........................51 
4.1.1 Verstärkte Nutzung des öffentlichen Raumes ................................ ..................51

4.1.2 Veränderte Mobilitäts(-Ansprüche) ................................ ................................ ..51 
4.1.3 Deutlicher Anstieg des Litterings ................................ ................................ .....52 
4.1.4 Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EU 2019/904) .........................53 
4.1.5 Zero-Waste-Konzept Köln ................................ ................................ ...............54 
4.2 Wechselwirkung zwischen Sauberkeit und Sicherheit ................................ ............55 
4.3 Anforderungen aus der Stadtgesellschaft und der Politik ................................ .......55 
4.3.1 Stärkerer Fokus auf ästhetische Reinigung ................................ .....................56 
4.3.2 „Open Air Reinigung“ ................................ ................................ .......................57 
4.3.3 Zusätzlicher Reinigungsbedarf und Papierkorbleerungen ............................... 58 
4.3.4 Plätze mit besonderem Handlungsbedarf ................................ ........................58 
4.3.5 Sauberkeit des Rheinufers / Gewässer ................................ ...........................58 
4.3.6 Sanktionierung ................................ ................................ ................................ 59 
4.3.7 Mehr Sauberkeit in den Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün ...................59 
4.3.8 Veranstaltungen ................................ ................................ .............................. 59 
4.3.9 Ausweitung KASA ................................ ................................ ...........................60 
4.3.10 weitere bekannte Bereiche mit Handlungsbedarf ................................ ............60 
5 Geplante Leistungen, Maßnahmen und Projekte ................................ ...........................61 
5.1 EU-Kunststoffrichtlinie (EU 2019/904) ................................ ................................ ....61 
5.2 Qualitätsverbesserung in den Bezirken ................................ ................................ ..61 
5.3 Plätze mit besonderem Handlungsbedarf ................................ ............................... 62 
5.4 Reinigung nach Veranstaltungen................................ ................................ ............62 
5.5 Betrieb und Ausbau des Toilettenkonzepts ................................ ............................62 
5.6 Sensibilisierungsmaßnahmen ................................ ................................ ................63 
5.7 Zero-Waste-Konzept Köln ................................ ................................ ......................63 
5.8 Pilotprojekt „Smart Fleet“ ................................ ................................ ........................63 
5.9 Optimierung der Reinigung des Straßenbegleitgrüns ................................ .............64 
6 Das digitale Reinigungskataster ................................ ................................ ....................64 
6.1 Projektstand ................................ ................................ ................................ ...........65 
6.2 Ausblick ................................ ................................ ................................ ..................65 
7 Bisherige Bewertungsgrundlagen zur Einschätzung der Sauberkeit .............................. 66 
7.1 Straßenreinigungskontrolle und Beschwerdemanagement VIII/3 ............................66 
7.2 Kontrollen durch das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 64) ................................ 68 
7.3 Ahndungsstatistik Amt 32, 57 ................................ ................................ .................69 
7.3.1 Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Amt 57): ................................ ................69 
7.3.2 Ahndungsstatistik des Amts für öffentliche Ordnung (Amt 32) .........................69

7.4 AWB-Beschwerden ................................ ................................ ................................ 71 
7.5 AWB-Benchmarking ................................ ................................ ............................... 71 
7.6 AWB-Qualitätssicherung ................................ ................................ ........................72 
7.7 Mülldetektive ................................ ................................ ................................ ..........74 
7.8 Gestaltungshandbuch Stadt Köln ................................ ................................ ...........74 
7.9 Kund*innenzufriedenheitsbefragung der privaten Haushalte in Köln ......................74 
7.10 Littering-Studie Grünanlagen Köln als Evaluationsgrundlage für das „Programm 
Littering“ ................................ ................................ ................................ ............................75 
8 Fazit ................................ ................................ ................................ .............................. 75 
9 Verzeichnisse ................................ ................................ ................................ ................77 
9.1 Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ............................77 
9.2 Tabellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ 78 
10 Anhang: Aufgrund von Dateigröße derzeit nicht enthalten ................................ .........79 
10.1 Beiblatt Gebührenbescheid zum Thema Abfall und Straßenreinigung ....................79

Abkürzungsverzeichnis 
 
AWB AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
AWK Abfallwirtschaftskonzept 
(Amt) 32 Amt für öffentliche Ordnung 
(Amt) 57 Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
(Amt) 61 Stadtplanungsamt 
(Amt) 64 Amt für Verkehrsmanagement 
(Amt) 67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
EWKL Einwegkunststoffrichtlinie 
GV-Abv Vertrag über die satzungsgemäße Abfall -/Wertstofferfassung und -
entsorgung (Grundvertrag Abfall) 
GV-Str Vertrag über die satzungsgemäße Straßenreinigung zwischen der Stadt 
Köln und der AWB (Grundvertrag Straßenreinigung) 
INFA Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH 
KASA Kölner Anti-Spray-Aktion 
KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz 
KSO Kölner Stadtordnung 
KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
StrReinG NRW Straßenreinigungsgesetzt NRW 
StrReinS Straßenreinigungssatzung 
StrReinverz Straßenreinigungsverzeichnis 
StVO Straßenverkehrsordnung 
VIII/3 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfall wirtschaftsbetrieb (Teil des 
Dezernats VIII: Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften)

6 
 
1 Einleitung 
Die beiden Themen Sicherheit und Sauberkeit sind für die Stadt Köln und die AWB 
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) eine zentrale Grundlage für das gesellschaftliche 
Zusammenleben und die Lebensqualität in unserer Stadt. Nicht erst seit der Corona-Pandemie 
gewinnt die Nutzung des öffentlichen Raums an Bedeutung. Die Plätze unserer Stadt sind 
beliebte Treffpunkte und die Grünanlagen werden zur Naherholung in einer verdichteten Stadt 
intensiv genutzt. Dies hat Auswirkungen auf die Stadtsauberkeit.  
So haben sich alleine die Meldungen an wildem Müll seit 2016 auf über 19.000 (2022) 
verdreifacht. Auf diese Entwicklung muss stetig reagiert und die Leistungen zur 
Stadtsauberkeit angepasst werden. 
Übergreifend wird in Köln bereits a uf verschiedenen Ebenen von Verwaltung, Politik und 
Öffentlichkeit an diesen Themen gearbeitet und werden Maßnahmen ergriffen bzw. gefordert. 
So wurde am 05.05.2023 vom Rat ein Masterplan Stadtsauberkeit und ein Masterplan 
Kommunale Sicherheit beschlossen (Vorlagennummer AN/0906/2022).  
Der Masterplan bietet die Chance, die vielfältigen Maßnahmen zu bündeln und optimiert 
auszugestalten. 
Als Grundlage des Projekts  Masterplan Stadtsauberkeit  soll der Status Quo-Bericht eine 
Darstellung der bisherigen Maßnahmen leisten. Ziel bei der Erstellung des Masterplans ist die 
Beteiligung der Öffentlichkeit und von wichtigen Interessengruppen und Verantwortlichen  
sowie die Erarbeitung von konkreten Empfehlungen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit 
und damit zur Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in Köln. 
Die finalen Zielsetzungen und Maßnahmen werden im Rahmen der Erstellung des 
Masterplanes erarbeitet, bewertet und detailliert beschrieben.

7 
 
2 Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Rahmenbedingungen  
Die rechtlichen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für die Ausgestaltung der 
Stadtsauberkeit in Köln.  
2.1 Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) und 
Straßenreinigungssatzung (StrReinS) 
2.1.1 Rahmenbedingungen der Zuständigkeit 
Die Reinigungszuständigkeiten sind de jure auf verschiedene Akteur*innen verteilt.   
2.1.1.1. Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen 
Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen (nicht: Ortsdurchfahrten nach StVO), werden 
gebührenfinanziert auf der G rundlage der Straßenreinigungssatzung (StrReinS) gereinigt. 
Grundlage hierfür ist eine Widmung, durch die Straßen, Wege und Plätze Eigenschaften einer 
öffentlichen Straße erhalten.  Bei geschlossenen Ortslagen handelt es sich um Gebiete mit 
zusammenhängender Bauweise. 
Laut Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW)1 kann die Stadt Köln die Reinigung 
dieser Straßen auf Anlieger*innen übertragen. Ob diese Pflichten eingehalten werden,  muss 
sie dann prüfen  und notfalls die Übertragung rückgängig machen . Der Winterdienst auf 
Gehwegen ist nach § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung pauschal auf die Anlieger*innen 
übertragen. Ist ein Anlieger nicht vorhanden, so verbleibt die Pflicht zur Reinigung und zur 
Winterwartung bei der Stadt Köln. 
Das Ausmaß der Verschm utzung wird durch die Festlegung bestimmter 
Reinigungshäufigkeiten im Straßenreinigungsverzeichnis (StrReinverz) auf Basis 
langjähriger Erfahrungswerte  berücksichtigt. In hoch fre quentierten Lagen (Innenstadt, 
Geschäftsstraßen, Ringe) ergeben sich daraus h ohe Reinigungshäufigkeiten (Höchstwert 
zurzeit: 16). Diese Straßen haben nicht nur eine Erschließungsfunktion für die 
Straßenanlieger*innen, sondern haben auch a) eine Transitfunktion und dienen b) 
ökonomischen Interessen (Handel, Gastrono mie, Beherb ergung). Diese beiden 
Gesichtspunkte werden über das sog enannte öffentliche Interesse berücksichtigt, das heißt, 
dass die Kosten für die Reinigung nicht nur von den Anlieger*innen mittels Gebühren zu tragen 
sind, sondern auch aus dem Haushalt der Stadt Köln (sog . „Kämmereranteil“: z.B. 
Hauptstraßen 38 %, Fußgängergeschäftsstraßen: 30 %) finanziert werden. 
Die Erhöhung von Reinigungshäufigkeiten geht damit immer auch zu Lasten des Haushalts, 
selbst wenn sie nicht vollständig aus ihm bestritten werden muss. Sauberkeit ist daher auch 
eine Sache der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel. 
2.1.1.2. Straßen außerhalb geschlossener Ortslagen 
Außerhalb geschlossener Ortslagen muss die Stadt Köln als Straßenbaulastträgerin nach dem 
Straßen- und Wegegesetz NRW  reinigen und winterwarten. Diese Leistung ist vollständig 
aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren. 
                                                
1 § 4 Abs. 1 Satz 1 StrReinG NRW

8 
 
2.1.1.3. Haushaltsfinanzierte Reinigung 
Aus rechtlichen Gründen ist  die Winterwartung auf den nach StrReinS zu reinigenden 
Straßen wie bereits beschrieben  aus dem allgemeine n Haushalt finanziert (nicht über 
Gebühren). 
Weitere Reinigungsleistungen sind a ußerhalb des Satzungsbereichs  auf Grundlage des 
Vertrags über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet,  welcher haushaltsfinanzierte 
Leistungen enthält, beauftragt. Näheres hierzu findet sich in Kapitel 3.1.1.2.  
2.1.1.4. Sonstige Reinigungsverpflichtete 
Neben der AWB Abfallwirtschaftsbetrieben Köln GmbH (AWB) und der Stadt Köln spielen als 
Straßenbaulastträger eine Vielzahl weiterer Akteur*innen eine wichtige Rolle (siehe Kapitel 3). 
Zu nennen sind Eigentümer*innen von Privatflächen (Privatstraßen, Flächen des öffentlichen 
Personennahverkehrs oder der Deutschen Bahn), die im Rahmen ihrer 
Verkehrssicherungspflicht reinigen müssen. 
Oft ist die Abgrenzung der Reinigungsverantwortlichkeiten  nicht immer hinreichend klar und 
aufwändig zu ermitteln. 
2.1.2 Satzungsgemäße Straßenreinigung  
Laut StrReinS ist der Zweck der Reinigung zum einen die Sicherheit des Verkehrs (z. B. Laub 
und Blüten), zum anderen die Beseitigung von Verschmutzungen, die die Hygiene und das 
Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen (siehe § 1 Abs. 2 Satz 1 StrReinS). Dies beinhaltet 
insbesondere die Beseitigung von Unrat, Verschmutzungen und Wildkräutern, tierischen 
Exkrementen, Papier, Zigarettenschachteln und Ansammlungen von Zigarettenkippen und 
Kaugummis. 
Eine ästhetische Reinigung wird nicht geschuldet. Nicht jeder Kaugummifleck muss beseitigt 
werden (das wäre eine ästhetische Reinigung), sondern erst Ansammlungen solcher Flecken, 
weil sie das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigten.  Dies bedeutet: alles, was über die 
Beseitigung von Verunreinigungen hinausgeht, die weder verkehrsgefährdend sind noch das 
Stadtbild erheblich beeinträchtigen, darf nicht aus Gebühren finanziert werden. 
Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen, Gehwege und Randstreifen.  
Fahrbahnen sind die dem Fahrverkehr dienenden Teile der Straße. Dazu gehören: 
 Fahrbahnen des Kraftverkehrs 
 selbständige Radwege mit erkennbarer baulicher Abgrenzung zum Gehweg und zur 
Fahrbahn  
 auf der Fahrbahn markierte Radwege  
 auf der Fahrbahn markierte Schutzstreifen für Radfahrer*innen 
 Parkplätze, Parkstreifen, Haltebuchten  
 Sicherheitsstreifen 
Gehwege sind definiert als Straßenteile, die der Benutzung durch Fußgänger*innen dienen. 
Dazu gehören: 
 selbständige Gehwege 
 auf dem Gehweg markierte Aufstellflächen für den ruhenden Verkehr 
 Platzflächen ohne Fahrverkehr

9 
 
 durch Farbmarkierungen auf den Gehwegen gekennzeichnete Radwege, die baulich 
zur Fahrbahn abgegrenzt sind und keine bauliche Abgrenzung zum Gehweg aufweisen 
 Randstreifen. 
Soweit Straßen keine erkennbare Abgrenzung zwischen Gehweg und Fahrbahn haben, ergibt 
sich ihre Zuordnung aus dem StrReinverz. Die Zuordnung richtet sich nach dem 
Gesamteindruck unter Berücksichtigung der Nutzung und der erforderlichen 
Reinigungsleistung.2 
Die satzungsgemäße Straßenreinigung wird nach Häufigkeit pro Woche festgelegt. Wenn 
außerturnusmäßig wegen besonders starker Verschmutzungen gereinigt werden muss  (sog. 
Zwischenreinigung), ist eine solche Leistung über die Leistungsentgelte des beauftr agten 
Unternehmens (in Köln die AWB ) abgedeckt . Treten solche Verschmutzungen jedoch 
regelmäßig auf, so muss die Reinigungshäufigkeit erhöht werden. 
2.2 Radwege 
Radwege gelten je nach Bauart als Fahrbahnen oder als Teile des Gehweges. Ihre Reinigung 
und Winterwartung unterscheidet sich je nach Zuordnung.  
2.2.1 Radwege auf Fahrbahnen für den Kraftverkehr 
Soweit Radwege sich auf den für den Kraftverkehr 
vorgesehen Strecken befinden (unselbständige 
Radwege), erfolgt die  Reinigung gemäß Satzung und 
der Winterdienst im Rahmen der üblichen 
Winterwartung mit, d.h. dass für die Winterwartung von 
unselbstständigen Radwegen kein Sonderaufwand 
betrieben wird. Dies gilt auch für Fahrradstraßen. 
Die Winterwartung auf Fahrbahnen für den 
Kraftverkehr wird nach Verkehrswichtigkeit in die 
Stufen 1 (hohe Priorität) bis 3 (niedrige Priorität) 
eingeteilt.  
2.2.2 Radwege auf Gehwegen 
Bei unselbständigen Radwege auf Gehwegen 
(Zeichen 241 der StVO), die lediglich durch 
Markierungen auf dem Gehweg gekennzeichnet sind,  
erfolgt die Reinigung gemäß 
Straßenreinigungssatzung. Ob die Reinigung bei den 
Anlieger*innen liegt, ist im Straßenreinigungs -
verzeichnis festgelegt. Bei der Winterwartung kommt 
es darauf an, ob die Stadt Köln dem/der Anlieger*in die 
Gehwegreinigung übertragen hat: 
                                                
2 § 1 Abs. 3 StrReinS 
Abbildung 4 
Zeichen 241 der 
StVO 
 
Abbildung 1: 
Beispiel für einen 
unselbstständigen 
Radweg 
Abbildung 2: 
Zeichen 240 der 
StVO 
Abbildung 3: 
Beispiel für 
einen Radweg 
auf Gehwegen

10 
 
 wenn ja, müssen Anliegende die Winterwartung durchführen (in einer Gesamtbreite 
von 2 Metern für Geh- und Radweg),  
 wenn nein, muss dies die Stadt Köln tun, das heißt, im Falle der Beauftragung die AWB 
leisten. 
Das bedeutet, dass wenn Radwege der Stadt Köln so wichtig sind, dass sie dessen Reinigung 
nicht auf die Anlieger*innen übertragen möchte, dann gilt dies erst recht für die Winterwartung. 
Es bleibt jedoch bei einer pauschalen Übertragung der Winterdienstwartung des Gehwegs auf 
die Anlieger. 
Gehwege, die zur gemeinsamen Nutzung von Radfahrenden und Fußgän ger*innen 
vorgesehen sind (Zeichen 240 der StVO), sind laut StrReinS keine Fahrbahnen. Somit werden 
sie nicht als Fahrbahnen wintergewartet, für sie gilt, wie auch auf Gehwegen ohne 
gemeinsame Nutzung,  dass die Winterwartung grundsätzlich auf die Anlieger*innen 
übertragen werden. 
Da die Stadt Köln die Winterwartung auf Geh wegen pauschal auf die Anlieger *innen 
übertragen hat, gilt dies auch im Hinblick auf den Radverkehr, d.h. eine selbständige 
Winterwartung durch die Stadt Köln  findet hier nicht statt. Die Winterwartungsbreite beträgt 
1,50 Meter. 
Aufgrund dieser Regelungen müssen Radfahrende mit sehr unterschiedliche n wie bereits 
beschrieben Ausführungen der Winterwartungspflicht rechnen. 
2.2.3 Selbständige Radwege 
Selbstständige Radwege  sind gegenüber der Fahrbahn für Kraftfah rzeuge, aber auch 
gegenüber Geh wegen baulich abgegrenzt, verfügen also über eine eigene Trasse.  Die 
Reinigung ist im  Vertrag über die satzungsg emäße Straßenreinigung (GV-StrR) zwischen 
Stadt Köln und der AWB  geregelt. Im Winterdienst werden sie zurzeit in den Stufen 1 und 3 
wintergewartet. 
2.3 Bezug zur satzungsgemäßen Abfallsammlung und –entsorgung 
Die geordnete Abfallentsorgung dient mittelbar der Stadtsauberkeit, z. B. durch Aufstellung 
ausreichend dimensionierter Abfallbehälter.  Relevant ist hierbei das in Köln gewählte 
Abfallgebührenmodell. Dieses besteht in der Quersubventionierung vieler Leistungen über die 
Restmüllgebühr und der Zuteilung eines Mindestbehältervolumens in Litern pro Einwohner*in 
und Woche. 
Weiter haben Grundstückeigentümer*innen gemäß AbfS ebenfalls die Pflicht, Standplätze 
ordnungsgemäß einzurichten und zu unterhalten (Pflicht zur Mitwirkung). Zur Erfüllung dieser 
Pflicht können sie die AWB beauftragen, z.B. mit der privatwirtschaftlichen Leistung des  
„Standort Service Plus“. 
Ein wesentlicher Teil der Leistungen, die unmittelbar der  Stadtsauberkeit dienen, wird aus 
Abfallgebühren finanziert. Dies sind zum einen die Sammlu ng und Entsorgung wilden Mülls 
und die Beseitigung von Abfällen in Grünanlagen und auf Spielplätzen, zum anderen die 
Aufstellung und Unterhaltung von Papierkörben im öffentlichen Straßenland und bei 
Grünanlagen und Spielplätzen.

11 
 
2.4 Aktuelle Entwicklung des KrWG im Bund und NRW  
Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LKrWG NRW) ist am 19. 
Februar 2022 in Kraft getreten. Es hat das alte Landesabfallgesetz abgelöst und zielt auf eine 
Entwicklung von einer linearen Abfallwirtschaft hin zu einer ressourcenschonenden 
Kreislaufwirtschaft. Hierbei werden im Wesentlichen die Regelungen des KrWG des Bundes 
übernommen. Der Landesgesetzgeber hat dabei die Möglichkeit, noch höhere Anforderungen 
als der Bund zu stellen. z.B. indem er die eigenen Dienststellen und Gemeinden zu bestimmten 
Maßnahmen verpflichtet (§ 2 LKrWG).  
In Bezug auf die Stadtsauberkeit sind hier die Ausweitung der kommunalen Abfallberatung3 
und die Vorgaben für die Umsetzung der Produktverantwortung zu nennen.  
So enthalten die Ausweitungen  einen umfangreichen Katalog an neuen Vorgaben für die 
Abfallvermeidungsmaßnahmen, die vor dem Hintergrund einer möglichen Vermeidung von 
Littering durch die Weiterverwendung mittelbar für die Stadtsauberkeit relevant sind 4. Diese 
Aspekte werden verstärkt zum Thema kommunaler Öffentlichkeitsarbeit werden.  
Die Vorgaben zur Umsetzung der Produktverantwortung von Inverkehrbringern schaffen 
unter anderem die Grundlage für konkrete Maßnahmen, wie beispielsweise die 
Einwegkunststoffverbotsverordnung und das Einwegkunststofffonds-Gesetz (siehe 
sogleich). 
2.5 EU-Einwegkunststoffrichtlinie 
Im Zusammenha ng mit Stadtsauberkeit ist weiterhin die EU -Einwegkunststoffrichtlinie (EU 
2019/904) zu nennen. Diese hat zum Ziel, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte 
auf die Umwelt zu mindern. Verschiedenste Maßnahmenpakete sollen die Vermüllung  des 
öffentlichen Raumes durch Einwegkunststoff möglichst stoppen. Die EU-Vorgaben wurden in 
deutsches Recht übertragen und sind teilweise schon in Kraft getreten. 
Die Einwegkunststoffverbotsverordnung beispielsweise, verbietet seit dem 3. Juli 2021 das 
Inverkehrbringen von bestimmten Einwegkunststoffprodukten 5 und von Produkten aus oxo -
abbaubaren Kunststoff. Bei Letzterem handelt es sich um Kunststoffe, die die Eigenschaft 
aufweisen, sich nach ihrer Nutzung schnell zu fragmentieren. Dabei handelt es sich jedoch 
nicht um eine biologische Abbaubarkeit. 
Außerdem kommt in der Richtlinie die erweiterte Herstellerverantwortung zum Tragen6. Die 
EU wendet hier das Verursacherprinzip an und sieht die Hersteller *innen in der Pflicht. 
Deutschland wird dies in Form eines Einwegkunststofffonds umsetzen und arbeitet derzeit 
am Einwegkunststofffon dsgesetz (EWKFondsG) . Hier werden  Hersteller*innen von 
Einwegplastik-Produkten, wie beispielsweise Zigarettenkippen oder Getränkebechern, künftig 
in einen staatlichen Fonds einzahlen und sich s omit an den kommunalen Reinigungskosten 
und den Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen beteiligen. Um von den Mitteln des Fonds 
zu partizipieren, wird es die Aufgabe der Kommune sein, ihre Reinigungskosten konkret zu 
                                                
3 § 46 KrWG 
4 § 33 KrWG 
5 Wattestäbchen, Besteck, Tellern, Trinkhalme, Rührstäbchen, Lebensmittelbehälter, Getränkebehälter,   
   -bechern aus Styropor (expandiertes Polystyrol). 
6 Artikel 8, Absatz 1 bis 7, EWKRL

12 
 
beziffern. Das Verfahren soll im Frühjahr 2023 abgeschlossen werden. Voraussichtlich am 1. 
Januar 2024 tritt die Abgabepflicht  in Kraft und die erste Kostenerstattung  erfolgt erstmals 
2025. Die Höhe der Abgabe bemisst sich je nach der vom Hersteller *innen in Verkehr 
gebrachter Art und Menge von Einwegkunststoffprodukten. 
Durch das im Januar 2023 in Kraft getretene Mehrweggesetz ist wurde das 
Verpackungsgesetz geändert.7 Es verpflichtet  „Letztvertreibende“ (Restaurants, Cafés, 
Bistros, etc.), Getränke und Essen zum Mitnehmen auch in Mehrweg verpackungen 
anzubieten. Der Preis für ein im Mehrwegbehältnis angebotenes Produkt darf nicht höher sein 
als das in Einweg verkaufte Äquivalent.  Sonderregelungen für kleinere Betriebe bestehen, 
aber auch diese müssen mindestens anbieten, die To -Go-Produkte in kundeneigenen 
Behältnissen abzufüllen.  Die Mehrwegpflicht gilt allerdings nicht bei Behältnissen aus 
Aluminium oder Pappe ( z. B.  Pizzakartons). Die Einhaltung der Pflicht soll von den 
Landesbehörden kontrolliert werden – die Länder entscheiden selbst, ob sie diese Aufgaben 
etwa an Kommunen abgeben.  Eine konsequente Kontrolle und Sanktionierung wäre ein 
wichtiger Beitrag zu mehr Stadtsauberkeit, wenn Littering durch Verpackungen im öffentlichen 
Raum beseitigt bzw. deutlich minimiert werden kann. 
2.6 Kommunale Festlegungen für die Sauberkeit 
Auch auf kommunaler Ebene gibt es Festlegungen in Bezug auf die Sauberkeit der Stadt Köln. 
Hierzu zählen: 
 Satzungen und Verträge  
 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 
 Kölner Stadtordnung 
2.6.1 Satzungen und Verträge 
Neben der  Straßenreinigungssatzung und dem  GV-StrR sind einige Leistungen in der 
Abfallsatzung und dem Vertrag über die satzungsgemäße Abfall -/ Wertstoffsammlung und –
entsorgung (GV-Abf) und dem Vertrag über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet 
festgelegt.  
Im Vertrag über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet werden Leistungen geregelt, 
die über die satzungsmäßige Reinigungsleistung hinausgehen  und insoweit mit diesen 
abgestimmt sind (z.B. bei den umfangreichen Reinigungsleistungen im Domumeld). Diese 
Leistungen werden über den Haushalt der Stadt Köln finanziert. Zur nachhaltigen 
Verbesserung der Sauberkeit und koordinierten Durchführung der Reinigungsleistungen, sind 
ab 2019 bis dato separat geregelte haushaltsfinanzierte Leistungen in diesem Vertrag 
zusammengefasst. Die Satzungen und Verträge sind näher in Kapitel 3.1.1 beschrieben.  
2.6.2 Gestaltungshandbuch 
Die Gestaltung bildet eine Grundlage für das Verhalte n der Me nschen in dem gestalteten 
Raum, inklusive ihres Sauberkeitsverhaltens. Auch die Materialvorgabe beeinflusst erheblich 
den Aufwand und die Möglichkeit der Reinigung . Beispielsweise bedarf ein Kopfsteinpflaster 
eines größeren Aufwandes als eine Asphaltdecke. Die Zugänglichkeit spielt auch bei der 
                                                
7 § 33, § 34 VerpackG

13 
 
Reinigung eine große Rolle, so kann der Boden um Fahrradabstellmöglichkeiten nicht 
maschinell gereinigt werden. 
Das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln8 ist eine Gesamtstrategie für den öffentlichen Raum 
der Stadt Köln. Das Ziel des Gestaltungshandbuches ist es, einen schnellen und umfassenden 
Überblick über die Anforderungen an die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung im 
öffentlichen Raum zu gewähren. Durch die aufgestellten Regeln sollen Arbeitsproz esse 
erleichtert und gleichzeitig die gestalterische Qualität des öffentlichen Raums verbessert 
werden. 
In dem Handbuch beschriebene Gestaltungsgrundsätze erklären die grundsätzlichen Regeln 
als Basis für alle (Neu -)Gestaltungen im öffentlichen Raum. Jedes  Element und jede 
stadträumliche Planung wird unter Berücksichtigung dieser Regeln Teil einer 
gesamtstädtischen Gestaltungshandschrift.  
Hauptbedeutungsstufen 
Im Gestaltungshandbuch werden die städtischen Räume  außerdem verschiedenen 
Bedeutungen zugeordnet. So gibt es Stadträume, die besonders stark von Fußgänger *innen 
frequentiert werden und in denen dadurch das Bedürfnis nach einer guten Aufenthaltsqualität 
höher ist als in anderen Räumen.  
Vor diesem Hintergrund wurden die öffentlichen Räume untersucht u nd nach fünf Haupt-
Bedeutungsstufen hierarchisiert. Eine Aktualisierung des Bedeutungsplans 9 erfolgt 
regelmäßig.  
Die fünf Hauptbedeutungsstufen sind: 
 Internationale Bedeutung 
 Stadtweite Bedeutung 
 Nachbarschaftliche Bedeutung 
 Verbindung der stadtweit bedeutenden Räume 
 Grünräume 
Nachfolgend werden diese Bedeutungsstufen näher erläutert. 
 Internationale Bedeutung 
Bei Räumen von internationaler Bedeutung  handelt es sich um sogenannte 
„Visitenkartenräume“ der Stadt. Sie sind die am häufigsten von  Fußgänger*innen 
frequentierten Stadträume, die Bereiche, in die jede*r Kölner*in seinen/ihren Besuch führt. 
Häufig sind sie der erste – und auch einzige – Eindruck, den Ortsfremde von der Stadt 
erhalten. Der Gestaltungs - und Instandhaltungsanspruch ist de mentsprechend besonders 
hoch. Beispiele für solche Orte sind das Domumfeld und das Rheinboulevard.  
 Stadtweite Bedeutung 
In Räumen mit stadtweiter Bedeutung spielt sich das öffentliche Leben der Bürger*innen ab. 
In den stadtweit bedeute nden Räumen  wird aus gegangen, eingekauft,  gearbeitet, 
                                                
8  https://www.stadt-koeln.de/artikel/62467/index.html 
9 https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bedeutungsplan/index.html

14 
 
gewirtschaftet und  gefeiert. Die Aufenthaltsqualität hat einen hohen Stellenwert, 
Fußgänger*innen aus dem gesamten Stadtgebiet können sich hier zu bestimmten Ereignissen 
aufhalten. Der Anspruch an die Gestaltung und die Instanthaltung ist hoch. 
 Nachbarschaftliche Bedeutung 
In Räumen mit nachbarschaftlicher Bedeutung halten sich vor allem Bürger*innen auf, die in 
der näheren Umgebung wohnen oder arbeiten. Die Fußgänger *innenfrequenz ist relativ 
gering. im Vergleich zur Innenstadt der Metropole Köln . Hier ist der Gestaltungs - und 
Instandhaltungsanspruch ein solider, gut gestalteter Grundstandard, der langfristig 
instandgehalten werden kann. 
 Verbindung der stadtweit bedeutenden Räume 
In Verbindungen der stadtweit bedeutenden Räume werden bestimmte Gestaltungsstandards 
ebenfalls fortgesetzt um zusammenhängende Bereiche gleicher Qualität zu schaffen. 
 Grünräume 
Ebenfalls eigene Standards ergeben sich in Grünräumen der Stadt.10 
Hier ein Beispiel für die Beschreibung der Sauberkeitszustände: Bänke im Stadtraum11: 
Tabelle 1: Reinigung und Sauberkeitsanspruch von Bänken im Stadtraum nach Bedeutungsraum  
(Quelle: Gestaltungshandbuch der Stadt Köln) 
Bedeutungsraum Reinigung und Sauberkeitsanspruch 
Internationaler Bereich Bedarfsgerechte, raumdeckende Reinigung mit dem Qualitätsziel, 
alle Stadtraumelemente und -flächen in einem sehr gut gepflegten, 
sauberen Zustand zu erhalten ( sehr kurzfristige Beseitigung von 
Reinigungsmängeln). 
Stadtweit Bedarfsgerechte, raumdeckende Reinigung mit dem Qualitätsziel, 
alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gut gepflegten 
Zustand zu erhalten ( kurzfristige Beseitigung von 
Reinigungsmängeln). 
Nachbarschaftlich & 
Verbindung Stadtweit 
Bedarfsgerechte, raumdeckende Reinigung mit dem Qualitätsziel, 
alle Stadtraumelemente und -flächen in einem gepflegten Zustand 
zu erhalten. 
 
Die Definition der Sauberkeitszustände ist bei anderem Mobiliar (Absperrelemente, 
Fahrradabstellanlage, Wegweiser, Straßenschilder etc.)  analog zu diesen 
Sauberkeitsbeschreibungen formuliert. 
Jegliches Mobiliar, das (neu) in bestehenden Stadträumen mit einer besonderen 
stadträumlichen Bedeutung aufgestellt werden soll, wird mit dem Stadtraummanagement bzw. 
dem Stadtplanungsamt abgestimmt. Dies bezieht sich auf Bänke, Fahrradabstellanlagen bis 
hin zu Zeitungskästen, technische Elemente, Abfallbehälter und Wertstoffcontainer. 
Das Gestaltungshandbuch beschreibt außerdem eine raumdeckende Reinigung. Statt nur 
die Bodenfläche oder die Reinigung einzelner Stadtraumelemente in den unterschiedlichen 
                                                
10 Aus dem Gestaltungshandbuch S. 7 
11 Aus dem Gestaltungshandbuch S. 78

15 
 
Verantwortungsbereichen soll vielmehr alles aus einer Hand, das heißt in einer Verantwortung, 
gereinigt werden. Mängel, wie Schmierereien, müssen zeitnah behoben werden12 
Die angestrebten Standards zu den Sauberkeitszuständen sind in dem Ratsbeschluss zum 
Gestaltungshandbuch (Session s-Vorlage 1120/2017) als perspektivisches Qualitätsziel 
aufgeführt. 
2.6.3 Kölner Stadtordnung 
Die Kölner Stadtordnung  ist die Satzung und ordnungsbehördliche Verordnung über die 
öffentliche Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt Köln. In ihr geht es um den Schutz 
des Stadtbildes, Schutz vor störendem Verhalten und Schutz vor Gefahr.  
Unter Schutz des Stadtbildes  fällt unter anderem die Vermeidung oder Beseitigung von 
Verunreinigungen und Verunstaltungen der öffentlichen Flächen (Littering, unbefugtes Lagern 
von Abfällen, Wildplakatierung und Schmierereien, etc.) und Verunreinigungen durch Tiere 
(Tierkot).  
Laut S tadtordnung sind an Imbissstuben, Kiosken, Trinkhallen, Schnellrestaurants, 
Backstuben und Ähnlichem vom Betreibenden Abfallbehälter in ausreichender Größe sichtbar 
aufzustellen und rechtzeitig zu leeren. Außerdem müssen die Betreiber Abfälle, die im Umkreis 
von 50 Metern um einen Gewerbebetrieb anfallen und diesem zuzuordnen sind, unverzüglich 
entfernen. Des Weiteren müssen Gewerbetreibende, die unter das Nichtraucherschutzgesetz 
NRW fallen, entsprechende Entsorgungsbehälter für Zigaretten aufstellen und r echtzeitig 
leeren13. 
2.7 Zusammenfassung 
Es lässt sich somit zusammenfassen, dass die satzungsfinanzierten Reinigungsleistungen die 
Basisleistungen bilden. Diese decken die Verkehrssicherungspflicht, den Anspruch an 
Hygiene und die Beseitigung nicht unerheblicher Beeinträchtigungen des Stadtbildes ab. Alles, 
was darüber hinausgeht, ist eine Zusatzleistung. Zusatzleistungen werden über den Haushalt 
finanziert und finden sich in haushaltsfinanzierten Verträgen wieder. 
Anlieger*innen müssen die ihnen übertragenen Reinigungs- und Winterwartungsleistungen 
auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung durchführen.  
                                                
12 Aus dem Gestaltungshandbuch S. 18 
13 Kölner Stadtordnung § 5

16 
 
3 Organisation der Aufgabe Stadtsauberkeit und deren 
Beauftragung 
3.1 Zuständigkeiten und Aufgaben 
 
Stadtsauberkeit wird durch sehr viele 
Faktoren beeinflusst. Die Gestaltung der 
öffentlichen Räume, das dazu verwendete 
Material, das Verhalten der Menschen in 
diesen Räumen und die Reinigung spielen 
dabei eine große Rolle . Diese Faktoren 
beeinflussen sich zudem gegenseitig . So 
beeinflusst die Materialvorgabe erheblich die 
Möglichkeit der Reinigung.  So können 
bestimmte Steine deutlich mehr 
Verunreinigungen (z.B. durch Geträ nke- 
oder Shisha -Rückstände) aufnehmen und 
hinterlassen Verfärbungen. Diese können 
nur durch intensive Reinigungen beseitigt 
oder vermindert werden (siehe 
Rheinboulevard. 
Die Vorgaben zur Gestaltung  sind im Gestaltungshandbuch durch das Stadtraum -
management festgelegt. Gestaltung wird  unter anderem  als Mittel zur Verringerung von 
Verschmutzungen genutzt, indem zum Beispiel Vorkehrungen zur Verhinderung von Graffiti 
getroffen werden.  
Das Verhalten soll durch Sanktionierungen und Hinwirken durch das Amt für öffentliche 
Ordnung und Öffentlichkeitsarbeit  (Information und Aufklärung ) zum Positiven verändert 
werden. 
Die Reinigung wird von der AWB oder von den Anlieger*innen durchgeführt. Die AWB wird 
für d ie satzungsgemäße Reinigung von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln (VIII/ 3) und für weitere Reinigungsleistungen  in der 
Regel vom Amt für Verkehrsmanagement (Amt 64)  beauftragt. Die Satzung  und das 
Straßenreinigungsverzeichnis legen fest, wer in welchem Fall für die Reinigung zuständig ist. 
Die genauen Leistungen sind in den Satzungen, den dazugehörigen Verträgen, den Verträgen 
zwischen der Stadt Köln und der AWB und in der Stadtordnung geregelt. 
Hierzu findet sich in Abbildung 9 eine prozentuale Aufteilung. 
Abbildung 5: Schaubild zur V eranschaulichung des 
Zusammenspiels von verschiedenen Faktoren für ein 
sauberes Köln

17 
 
Unten in der Übersicht aller Ämter der Stadt Köln sind jene mit Berührungspunkten zum Thema Stadtsauberkeit rot markiert und unterstrichen. Unter 
anderem handelt es sich um Kontrollen der Leistungen oder Sanktionierungen bei Verstößen, wie wilden Müllablagerungen.  
  
Abbildung 6: Geschäfts- und Dezernatsverteilungsplan auf dem städtische Ämter, die mit der Stadtsauberkeit Berührungspunkte haben, rot markiert und u nterstrichen sind. 
Das Amt für Verkehrsmanagement (64) und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft (VIII/3) sind durch einen Kasten gekennzeichnet.

18 
 
Die Reinigungszuständigkeiten im Allgemeinen sind de j ure auf verschiedene Akteur *innen 
verteilt, wie mit der nachstehenden Übersicht dargestellt. 
  
 
Abbildung 7: Schematische Darstellung der Zuständigkeiten der Straßenreinigung im öffentlichen Raum

19 
 
Tabelle 2: Aufgaben der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB), eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaft (VIII/3) und des Amtes für Verkehrsmanagement (64) 
AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
(AWB) 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb (VIII/3) 
Amt für Verkehrsmanagement (64) 
Umsetzung der städt . Aufgaben für die Bereiche 
Stadtbildpflege inklusive Straßenreinigung , 
Winterdienst und Kreislaufwirtschaft: 
• Umsetzung der Reinigungsleistungen nach 
• Straßenreinigungssatzung bzw. dem 
Vertrag über die satzungsgemäße 
Straßenreinigung 
• Abfallsatzung bzw. dem Vertrag zur 
satzungsgemäßen Abfall- und 
Wertstofferfassung und -entsorgung  
• Vertrag über haushaltsfinanzierte 
Reinigungsleistungen im Kölner 
Stadtgebiet 
• Über die Dienstleistungen hinausgehende 
Expertise rund um die Themen 
Stadtbildpflege und Kreislaufwirtschaft für 
die Stadt Köln inkl. Konzepte und Berichte 
(z.B. Sachstand AWK) 
• Unterstützung für behördliche Aufgaben, 
wie z. B. 
• Gebührenkalkulation für 
Straßenreinigung und Abfallwirtschaft 
• Vorbereitung der Gebühren-
bescheide für VIII/3  
• Umsetzung des Toilettenkonzeptes inkl. 
Errichtung und Betrieb 
• Umweltbildungsmaßnahmen  
• Aufklärungs-, Sensibilisierungs- und 
Präventivmaßnahmen 
• Bürger*innenberatung (z. B. 
Bürgervereine, Veranstaltungen, 
pädagogische Angebote) 
Auftraggeber der AWB für gebührenfinanzierte 
Abfallentsorgung und Straßenreinigung im Rahmen 
der Satzungen  als öffentlich -rechtlicher Entsorger 
(örE). Dies beinhaltet: 
• Behördliche Aufgaben als örE, die die 
AWB nicht durchführen können 
• Verantwortung für die Abstimmung mit den 
Dualen Systemen, d.h. 
• die Mitbenutzung der Papiertonne 
durch die Dualen Systeme,  
• die Mitbenutzung der gelben 
Tonne durch die Stadt Köln und 
• die Festlegung von Standorten für 
die Altglascontainer, die zugleich 
Standorte für Altkleidercontainer 
• Verantwortung für die Umsetzung des auf 
die AWB übertragenen Toilettenkonzepts 
und verantwortlich für das Finanzbudget 
• Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie 
Kampagnen zur Kampagnen zur 
Bewusstmachung und Aktivierung der 
Bürger*innen für mehr Sauberkeit 
• Beschwerdemanagement und Kontrolle 
der Leistungen der AWB 
 
Auftraggeber der AWB für die großen 
haushaltsfinanzierten Leistungen im Rahmen der 
Straßenreinigung: 
• Die Straßenreinigung erfolgt nach dem 
Leistungsbild der Satzung 
• Hierunter fallen z. B. 
• Reinigung außerhalb 
geschlossener Ortslage 
• Reinigung auf nicht gewidmeten 
Flächen 
• Übernahme von 
Anliegerreinigungen für städtische 
Dienststellen (insb. Ämter 51, 64 
und 67) 
• Reinigung von anliegerfreien 
Flächen 
• Über das Leistungsbild der Satzung 
hinausgehende Reinigungen, u.a. 
• Domumfeld 
• Rheinboulevard 
• KASA (Kölner Anti-Spray-Aktion) 
• Reinigung von Stadtmobiliar 
• Raumdeckende Reinigung 
• Leistungsausweitung im Rahmen der 
Möglichkeiten des Haushalts und gemäß 
politischer Beschlüsse möglich

20 
 
Die meisten Straßen und einen Teil der Gehwege reinigt die AWB. Stellenweise sind , wie 
dargelegt, jedoch oder Anlieger*innen für die Reinigung von Gehwegen und auch Fahrbahnen 
verantwortlich. 
In Abbildung 9  ist der Anteil der Anliegerreinigung, der gebühren- und der 
haushaltsfinanzierten Reinigung in Köln abgebildet. Die Informationen stammen aus dem 
Reinigungskataster, welches derzeit erstellt wird.  
In den einzelnen Stadtbezirken kann die Verteilung der Zuständigkeiten sehr unterschiedlich 
sein. So ist im Bezirk Innenstadt die AWB mit rund 98% (Anzahl Fahrbahnen) und rund 69% 
(Anzahl Gehwege) mit der Reinigung beauftragt. Im Bezirk Porz weicht dies stark ab: Hier sind 
die Anlieger*innen mit rund 59% ( Anzahl Fahrbahnen) und r und 91% ( Anzahl Gehwege) 
mehrheitlich verantwortlich. 
Ähnlich unterschiedlich sind die Zustände in den Bezirken Chorweile und Nippes geregelt.  In 
Chorweiler werden knapp 63 % der Anzahl der Fahrbahnen und rund 88% der Gehwege von 
Anlieger*innen gereinigt. In Nippes hingegen liegen nur 29% der Fahrbahnen und 31 % der 
Gehwege in der Zuständigkeit der Anlieger*innen. 
Diese Verteilung beruht auf der Anzahl der Straßen bzw. Gehwege im 
Straßenreinigungsverzeichnis. Zukünftig wir d man diese auch als Flächenanteile mit dem 
digitalen Reinigungskataster darstellen können. Derzeit werden die Straßen im Gegensatz zu 
den Gehwegen unterrepräsentiert, da ihre Fläche größer ist. Dennoch ist zu bedenken, dass 
Gehwege im Allgemeinen einen gr ößeren Reinigungsaufwand darstellen, da sie nur mit 
Kleinkehrmaschinen oder manuell (besonders bei Stadtmobiliar) gereinigt werden können.  
In Abbildung 9 ist der momentane Stand der erfassten Flächenanteile der verschiedenen 
Reinigungszuständigkeiten dargestellt (Stand November 2022).

21 
 
 
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass d er Großteil der Reinigungsleistung über die 
Satzung stadtweit durch die AWB gereinigt (ca. 63%)  wird, weitere 10 % werden durch die 
AWB haushaltsfinanziert, im Auftrag für Amt 64, erbracht. Hier ist zu beachten, dass ein Ort 
sowohl satzungsmäßig gereinigt werden und zusätzliche Reinigungsleistungen 
haushaltsfinanziert erhalten kann.  
 
Abbildung 8: Flächen-Anteil anlieger-, gebühren- und haushaltsfinanzierter Reinigung. Grundlage sind die Stand 
November 2022 erfassten Daten im digitalen Reinigungskataster. Vollständig erfasst sind die Stadtbezirke 1,2, 3, 
4, 8 und teilweise Bezirk 7. Somit sind zu diesem Zeitpunkt Köln -Nippes und Köln -Chorweiler nicht erfasst. Die 
gesichteten Daten lassen darauf schließen, dass die nichterfassten Bezirke an der Gesamtverteilung keine große 
Veränderung bewirken werden. 
 
64,1%
20,2%
1,3%
0,2%
10,0%
1,0% 4,7%
Flächen-Anteil Anliegerreinigung, gebühren- und 
haushaltsfinanzierter Reinigung in Köln
Gebührenfinanzierte Straßenreinigung
Anliegerreinigung
Satzungsgemäße Anliegerreinigung durch Amt 64
Anliegerreinigung in Fällen, in denen die Straße nicht im Straßenreinigungsverzeichnis
aufgeführt ist
Straßenreinigung außerhalb geschlossener Ortslage, und da wo kein Anlieger
herangezogen werden kann und andere Fälle
Andere Verträge
Ohne Zuordnung

22 
 
3.1.1 Aufgaben und Zuständigkeiten der AWB 
Die AWB erfüllt die Aufgaben der Stadt Köln und sorgt in dieser Rolle für die Umsetzung von 
Reinigungsleistungen. Darüber hinaus ist die AWB – in den Bereichen, in denen sie aus 
formalrechtlichen Gründen nicht selbst entscheiden darf - fachtechnischer Berater für 
Reinigungsthemen und bereitet sämtliche von der Stadt Köln im Rahmen der Straßenreinigung 
zu veranlassenden Maßnahmen, 
 insbesondere im Hinblick auf die jährlich  zu erlassenden  Satzungen inkl. 
Gebührenbedarfsberechnungen, 
 Erstellung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung, 
 Anträge auf Gebührenerstattung, Widersprüche gegen Gebührenbescheide und 
förmliche Widerspruchsbescheide der Stadt Köln nach der Straßenreinigungssatzung, 
 die Unterstützung der Stadt Köln im Rahmen von Klageverfahren gegen vorgena nnte 
Anträge / Bescheide und 
 Vorlagen der Stadt Köln an deren Gremien vor. 
 
Dies bedeutet, dass die AWB einen Großteil der Stadtreinigung (Die AWB reinigt 2023 jährlich 
456.163 Frontkilometer im Rahmen der StrReinS) und des Winterdienstes in Köln in operativer 
Umsetzung übernimmt. Dazu gehören unter anderem auch die Leerung der der rund 23.300 
öffentlichen Papierkörbe, die Beseitigung von wilden Müllkippen, der Abtransport von 
Laubhaufen im Herbst sowie die Reinigung der Toiletten  und der Altglas - und städtischen 
Altkleidercontainer-Standorten in der Stadt und in den Grünanlagen. Zudem stellt die AWB 
kostenlose Tüten zur Beseitigung von Hundekot an mehr als  1.900 Papierkörben zur 
Verfügung.  
Die AWB reinigt die meisten Straßen und einen Teil der Gehwege. Zu einem nicht geringen 
Teil sind jedoch Anlieger*innen für die Reinigung verantwortlich. Wer für die Reinigung 
zuständig ist, ist in der Straßenreinigungssatzung und im StrReinverz festgelegt.  
Die Satzungsreinigung dient insbesondere der Verkehrssicherung. Alles, was darüber 
hinausgeht, z. B. ästhetische Reinigung, wird über den Haushalt finanziert (siehe oben).  
Reinigungsleistungen (auch Satzungsleistungen), welche durch die Stadt als Anlieger in 
erbracht werden müssen un d mit deren Durchführung sie die die AWB beauftragt hat, sind 
ebenfalls haushaltsfinanziert.  
Der gebührenfinanzierte über die satzungsgemäße Straßenreinigung regelt die Leistungen der 
AWB zur Umsetzung der Satzung.

23 
 
3.1.1.1. Leistungen über gebührenfinanzierte Verträge   
3.1.1.1.1  Leistungen nach dem Vertrag über die satzungsgemäße Straßenreinigung 
Im Rahmen der S traßenreinigungssatzung reinigt die  AWB die öffentlichen Straßen, Wege 
und Plätze auf dem Gebiet der Stadt Köln innerhalb geschlossener Ortslagen . Bei Bundes-, 
und Landstraßen reinigt sie jedoch nur die Ortsdurchfahrten. 
Die Leistung erbringt die AWB nur, soweit die Stadt Köln die Reinigungs - und 
Winterwartungspflicht im Rahmen der Straßenreinigungssatzung nicht auf Dritte übertragen 
hat. 
Die satzungsgemäße Straßenreinigung umfasst 
zwar auch die  Beseitigung von Laub und Blüten, 
Exkrementen, Papier, Zigarettenschachteln und 
Wildkraut sowie Ansammlungen von 
Zigarettenkippen und Kaugummi , jedoch  ist hier 
keine ästhetische Reinigung geschuldet. Nicht jeder 
Kaugummifleck muss beseitigt werden, sondern erst 
Ansammlungen solcher Flecken, weil sie das 
Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigten.  Zu 
diesem Zweck ist die AWB vertraglich zur 
sogenannten Intensivreinigung verpflichtet. Diese ist 
über die Entgelte der AWB , gemäß dem GV -Str, 
finanziert. 
Außerhalb geschlossener Ort slagen muss die Stadt Köln  als Straßenbaulastträger reinigen 
und winterwarten. Da sich Abschnitte mit und ohne geschlossene Ortslage gerade in äußeren 
Stadtteilen häufig abwechseln, tauschen das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 64)  und 
AWB aus Effizienzgründen Straßenabschnitte (Vermeidung von Leerfahrten). Hierbei gilt der 
Tausch ausschließlich für Fahrbahnen. 
Winterdienst wird als Ersatzleistung durch die AWB durchgeführt. Der Winterdienst wird nach 
drei Prioritätsstufen durchgeführt. Wo Anlieger*innen für die Straßenreinigung zuständig sind, 
sind sie auch für den Winterdienst verantwortlich. 
Ersatzleistung bedeutet, dass anstelle der Straßenreinigung Winterdienst geleistet wird. Dies 
erfolgt nach drei Planstufen. Diese Planstufen sind hierarchisch geordnet – Vorrang hat 
Planstufe 1 –, so es unvermeidlich ist, dass Straßen der Planstufen 2 und 3 mitunter später  
bedient werden können oder, falls Tauwetter einsetzt, gar nicht mehr bedient werden müssen. 
Anliegende leisten ihren Winterdienst unabhängig von den Planstufen. 
Die rechtliche Verkehrs- und damit Winterwartungspflicht gilt für den Zeitraum von 7.00 Uhr 
(Schutz des morgendlichen Berufsverkehrs) bis 20.00 Uhr (Schutz des abendlichen 
Berufsverkehrs bzw. Verkehrsaufkommens nach Geschäftsschließung); danach besteht keine 
Verkehrssicherungs- und Winterwartungspflicht mehr. Außerhalb dieses Zeitraums kann zwar 
eine vorbeugende Winterwartung in der Planstufe 1 erbracht werden, jedoch dient diese dem 
Schutz des morgendlichen Berufsverkehrs; sie dient nicht dem Verkehr zwischen 20.00 Uhr 
und 7.00 Uhr. 
Ab 20.00 Uhr besteht keine Verkehrssicherungs- und Winterwartungspflicht mehr.  
Satzungsgemäße Reinigung: 
Laut Satzung beinhaltet die 
Reinigung die Beseitigung von 
Unrat, Verschmutzungen und 
Wildkräutern, die die Hygiene oder 
das Stadtbild nicht unerheblich 
beeinträchtigen oder die eine 
Gefährdung des Verkehrs 
darstellen (siehe § 1 Abs. 2 Satz 1 
StrReinS).  
 
Satzungsgemäße Reinigung: 
Laut Satzung beinhaltet die 
Reinigung die Beseitigung von 
Unrat, Verschmutzungen und 
Wildkräutern, die die Hygiene oder 
das Stadtbild nicht unerheblich 
beeinträchtigen oder die eine 
Gefährdung des Verkehrs 
darstellen (siehe § 1 Abs. 2 Satz 1 
StrReinS).

24 
 
Als Ausnahme hierzu erbringt die AWB bei sogenannten Extremwetterlagen in der Planstufe 1 
auch nach 20.00 Uhr Zeitpunkt Winterwartungsleistungen. 
Folgende Leistungsbausteine sind darüber hinaus im GV-Str enthalten: 
• Wildkrautbeseitigung 
• Sicherheitsstreifen 
• Schienenweggrundstücke (bestimmte Grundstücke, wie beispielsweise Flächen, die 
sich zwischen dem Gleiskörper und einer Fahrbahn bzw. einem Gehweg befinden, 
einzelne Zu - und Abfahrten von Gleisanlagen , deren Reinigung im Rahmen der 
Straßenreinigungssatzung in der Verantwortung der Stadt Köln liegen) 
• Zwischenreinigung (außerturnusmäßige Reinigung bei ungewöhnlich starken 
Verschmutzungen, einschließlich der Leistung „ Mehr Spaß ohne Glas“  im Kölner 
Karneval zur Minimierung von Glasbruch)  
• Intensivreinigung (punktueller Entfernung von hartnäckiger Verschmutzungen, wie 
zum Beispiel Ansammlungen von Kaugummiflecken, Vogelkot, Urin - und 
Getränkeflecke, Abfälle im Straßenmobiliar, Ginkoblüten)  
Die zu reinigende Flächen ergeben sich aus dem StrReinverz und den sonstigen Anlagen der 
Straßenreinigungssatzung. 
• Straßenbegleitgrün14 
• Mittelalleen15  
• Selbständige Radwege16 
 
 Reinigung des Straßenbegleitgrüns 
Bei der Reinigung des Straßenbegleitgrüns besteht die Gefahr des Schredderns von Müll, da 
Reinigungsleistungen der AWB und Grünpflegemaßnahmen des Amtes für Landschaftspflege 
und Grünflächen einer unterschiedlichen Herangehensweise unterliegen. Die AWB reinigt das 
Straßenbegleitgrün mit festgelegten Reinigungsrhythmen (6 x Jahr / 12 x Jahr). Das Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67) hingegen pflegt die zugewiesenen Grünflächen 
nach tatsächlichem und witterungsabhängigem Bedarf. 
Wie beschrieben, arbeiten AWB und Amt 67 mit  unterschiedlichen Systemen, die nicht zu 
100% harmonisieren. Das führt dazu, dass witterungsbedingt häufiger vom Amt 67 gepflegt 
als von der AWB gereinigt wird. 
Das Amt teilt der AWB mit , wann und wo eine Grünfläche gemäht werden soll, sodass die 
AWB im Vorfeld den Müll absammeln kann. Leider ist im Tagesgeschehen eine ideale 
Feinabstimmung nicht immer möglich, weswegen es dazu kommen kann, dass trotz erbrachter 
Reinigung durch die AWB in der Grünfläche vorhandener Müll durch die Mähfahrzeuge 
                                                
14 Straßenreinigungssatzung, Anhang 1 
15 Straßenreinigungssatzung, Anhang 4 
16 Straßenreinigungssatzung, Anhang 5

25 
 
zerkleinert wird. Diese problematischen Verunreinigungen sind danach nur mit viel Aufwand 
zu beseitigen.  
Als Ergebnis werden zusätzliche Reinigungen eingefordert. Diese zusätzlich geforderten 
Reinigungen sind im Vertrag nicht abgedeckt und damit nicht finanziert, werden aber oft 
trotzdem durch die AWB geleistet. 
3.1.1.1.2  Vertrag über die satzungsgemäße Abfall-/ Wertstofferfassung und –entsorgung (GV-Abf) 
Einige Leistungen sind im Vertrag über die satzungsgemäße Abfall-/ Wertstofferfassung und 
–entsorgung (GV-Abf) geregelt. Deren Finanzierung ergibt sich aus den Abfallgebühren.  
Hierzu zählen: 
 Bereitstellung, Unterhaltung und Entleerung der Papierkörbe  
Es handelt sich um Papierkörbe mit und ohne Hundekottütenspender und der Unterflurbehälter 
und Grillaschebehälter in Grünanlagen. Im Stadtgebiet gibt es rund 23.300 Papierkörbe, von 
denen 1.930 mit Hundekottütenspender ausgestattet sind. 
 Beseitigung von Littering 
Die Stadt Köln hat die Pflicht illegale Müllablagerungen (Zur Info: Illegale Müllablagerungen 
und Littering werden im Rahmen des Status Quo -Berichts synonym verwendet) auf den der 
Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken, sofern kein *e Verursacher*innen bekannt ist, zu 
beseitigen und hat die  AWB mit der Erfüllung dieser Pflicht beauftragt . Der Allgemeinheit 
zugänglich sind auch. Privatgrundstücke, bei denen nicht die Möglichkeit besteht, diese für die 
Öffentlichkeit abzugrenzen, fallen auch unter den Vertrag.  
Zum Thema Littering gibt es im Rahmen des GV-Abf unter anderem folgende Leistungen: 
o Ad-Hoc Beseitigung von illegalen Müllablagerungen (Littering) erfolgen aufgrund 
eingehender Meldungen, z.B. über den AWB-Kundenservice, der AWB App bzw. 
der städtischen „Sag’s Uns“ -App als auch über AWB -interne Meldungen . Die 
Beseitigung von illegal abgelagerten Sperrmüll und Schrotträder gehört ebenfalls 
zur Ad-Hoc Beseitigung.  
Pro Jahr finden über 19.000 Littering-Einsätze (Stand 2022) statt. 
o Die Entmüllung von Grünanlagen und auf Spielplätze n erfolgt über die 
Littering-Leistungen im Rahmen des GV-Abf. Die betreffenden Grünanlagen und 
Spielplätze sind  im GV -Abf aufgeführt. Sofern die Sammlung anderen obliegt  
(Forstamt innerhalb Wälder) , stellt die AWB Sammelgefäße zur Verfügung. Im 
Sommer findet die Erfassung einmal unter der Woche von Montag bis Freitag statt. 
Derzeit werden 926 Grünanlagen und 669 Spielplätze betreut. 
o Bei der Picknick-Reinigung werden derzeit 57 Flächen, die im GV-Abf definiert 
sind, immer am Wochenende (samstags, sonntags und feiertags) bei guter 
Witterung gereinigt.  
o Täglich zu entmüllende Flächen sind ebenfalls definiert, derzeit handelt es sich 
um vier Flächen (Grünanlage Kaiser-Wilhelm-Ring, Grünanlage Kennedy Ufer Süd 
Rheinboulevard, Spielplatz Im Stavenhof, Grünanlage Yitzhak-Rabin-Platz).

26 
 
o Ergänzend zu den oben definierten Flächen gibt es weitere Flächen, sogenannte 
„Sonstige Flächen“, welche im GV -Abf festgelegt sind . Hierbei handelt es  sich 
um Flächen,  zu denen gefahrlos hinzukommen ist  und wo eine regelmäßige 
Bedarfsreinigung unverhältnismäßig wäre. Stattdessen werden diese Orte 
regelmäßig abgefahren, um dann bei Bedarf eine Reinigung durchzuführen. Dabei 
können grundsätzlich alle Freiflächen gereinigt werden, deren Betreten Personen 
ungehindert, tatsächlich möglich und erlaubt  ist. Dazu gehör en durch 
Niedrigwasser freigegebene Flächen  des Rheinbetts, die praktisch die 
angrenzenden Grünflächen erweitern. Nicht dazu gehört jedoch die Reinigung 
nach Hochwasser, die über den Haushalt über das Amt 64 finanziert. 
o Das Handlungsprogramm Littering bündelt verschiedene Maßnahmen gegen 
Littering. Unter anderem zählen dazu: 
 Grafische Optimierung von Unterflurbehälter -Standorten zur Stärkung 
der Auffälligkeit (Pilotprojekt am Aachener Weiher) 
 Pädagogische Präventivarbeit in Kitas und Schulen 
 Flaggenaktion zur Sensibilisierung auf wilden Müll 
 Faktenbasierte Schockkampagne „Littering“ 
 Ausbau öffentlicher Papierkörbe 
 Vernetzungsplattform für ehrenamtliche Müll entsorgung („Kölle 
Putzmunter“-Web-Auftritt) 
 ... 
 Services der Mülldetektive 
Die Mülldetektive der AWB arbeiten eng mit verschiedenen städtischen Ämtern (z. B. Amt für 
öffentliche Ordnung, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, U mwelt- und 
Verbraucherschutzamt, allen Bürgerämter, Polizei) zusammen. Zu diesem Zweck wurde ein 
„Runder Tisch Littering“ gebildet.  
Sie betreiben Netzwerkpflege und leisten öffentlichkeitswirksam Präventivarbeit (durch 
gezielte Ansprache potenzieller Verursacher, Informationsstände) und initiieren das Einleiten 
von Ordnungswidrigkeitsverfahren.  
 Abfallberatung zu allen abfallwirtschaftlichen Belangen 
Kundenservice, Vertrieb , Unternehmenskommunikation  und pädagogische 
Beratungsangebote beraten auf verschiedenen Kanälen und in verschiedenen Formaten zu 
allen abfallwirtschaftlichen Belangen (Siehe auch Kapitel 3.1.1.3. ). 
Hierunter zählen unter anderem auch die Aktion „Kölle Putzmunter“ (Saubermachaktionen), 
die Grill -Scouts (Aufklärung und Unterstützung bei Pick -Nick- und Grillabfällen in 
Grünanlagen).

27 
 
 Sperrmüllabholung 
Die Sperrmüllabholung findet nach vorheriger Anmeldung im Holsystem statt;.die Abholung ist 
mit der Abfallgebühr abgegolten, d.h. für die Abholung fallen keine gesonderten Gebühren an. 
Zusätzlich kann Sperrmüll im Bringsystem kostenlos über die an den Wertstoff -Centern 
entsorgt abgegeben werden. Diese Möglichkeiten werden von den Kölner Bürger*innen stark 
genutzt. 
Dass für die Abholung bzw. Abgabe keine gesonderten Gebühren anfallen, stellt einen starken 
Anreiz dar, Sperrmüll der Stadt Köln bzw. der AWB zu überlassen, anstatt ihn illegal zu 
entsorgen.  
 Kostenlose Grünschnittabholung 
Die Grünschnittabholung  findet nach vorheriger Anmeldung zweimal jährlich  statt. Die 
Abholung ist mit der Gebühr abgegolten. 
 Weihnachtsbaumabholung 
Die Weihnachtsbaumabholung findet im Januar statt.  Die Abholung ist mit der Abfallgebühr 
abgegolten. Die Bäume werden mit zur Biomüllabholung gestellt, bzw. mit zum Restmüll, wenn 
keine Biotonn e vorhanden ist.  Zusätzlich gibt es im ganzen Stadtgebiet rund 130 
Sammelstellen, wo Bürger*innen die Weihnachtsbäume hinbringen können. 
 Qualitätsverbesserung in den Bezirken 
Das AWB-Pilotprojekt „Qualitätsverbesserung in den Bezirken: Porz“ im Jahr 2022 hatte zum 
Ziel, mit zusätzlichen Teams außerhalb beauftragter Leistungen zusätzlich flexibel 
Papierkörbe zu leeren und in definierten Hotspots zusätzliche und intensivere 
Reinigungsleistungen durchzuführen. Auch wurden Anlieger*innen über eine Plakat - und 
Flyer-Kampagne über ihre Verantwortung zur Sauberkeit und Reinigung informiert. 
Aufgrund der bisherigen Ergebnisse wird diese Aktivität 2023 durch die Stadt Köln finanziert 
fortgeführt. Die Maßnahme wird  dabei von Porz auf das rechtsrheinische Köln ausgewei tet 
und mit den gleichen Ressourcen durchgeführt. Die Leistungen sind ab 2023 
gebührenfinanziert. (Näheres zum Pilotprojekt in Kapitel 4.3.3) 
 Uferbereiche des Rheins 
Der Bereich unterhalb der Mittelwasserlinie gehört zum Gewässer und nicht zum Ufer, so dass 
er kein der Allgemeinheit zugängliches Grundstück darstellt. Die Uferbereiche des Rheins 
stellen ebenfalls zusätzliche Reinigungsanforderung en dar. Dementsprechend ist dieser 
Bereich dem Wasserschifffahrtsamt als Wasserstraße zuzurechnen. 
Die Stadt Köln hat im im (GV -Abf) mit der AWB vereinbart, dass die Beseitigung von 
Müllablagerungen bei Niedrigwasser dort erfolgt, wenn der Rhein und die fr eiwerdenden 
Bereiche an eine Grünanlage grenzen. Das bedeutet, dass die Grünflächenreinigung auf die 
Bereiche sukzessive ausgeweitet wird, die sicher (gemäß Arbeitsschutz) erreichbar sind und 
die nicht im Wasser liegen. 
Damit sind in der Regel die meisten Bereiche bei Niedrigwasser abgedeckt. AWB und das Amt 
64 prüfen derzeit, ob es weitere so genannte „Weiße Flecken“ in der bestehenden

28 
 
Beauftragung gibt. Für diesen Fall wird eine mögliche Lösung bei Niedrigwasser angestrebt, 
sofern diese Bereiche sicher durch die Mitarbeiter*innen der AWB erreicht werden können. 
3.1.1.1.3  Betrieb und Ausbau des Toilettenkonzepts 
Die Stadt Köln hat die AWB mit der Errichtung und dem Betrieb öffentlicher Toiletten außerhalb 
öffentlicher Gebäude und Friedhöfe haushaltsfinanziert beauftragt. Grundlage ist ein 
Ratsbeschluss vom 17. Dezember 2013 (2594/2013) über das vo n der AWB und der 
Stadtverwaltung erarbeitete „Strategiepapier für ein ganzheitliches Toilettenkonzept in Köln“. 
Im September 2014 erfolgte die Beauftragung der AWB über das Amt für Brücken und 
Stadtbahnbau (Amt 69). Heute ist VIII/3 Vertragspartnerin der AWB für das Toilettenkonzept. 
Ziel ist die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Toiletten auf öffentlichen Flächen im 
Stadtgebiet. Hierbei soll besonders auf eine barrierefreie und geschlechtergerechte 
Umsetzung geachtet werden. Die Bereitstellung von hochwertigen Toiletten im Stadtgebiet ist 
ein wichtiger Beitrag zur Stadtsauberkeit, da Wildurinieren und Fäkalien im öffentlichen Raum 
reduziert und vermieden werden können. 
Mit dem Stand 31. Dezember 2022 stehen insgesamt 121 von der Stadt Köln und der AWB 
betriebene öffentliche Toiletten zur Verfügung . Hiervon sind rund 90 Toiletten dem 
Toilettenkonzept zuzuordnen und davon mehr als 30 sind Toiletten in Gastronomie und 
Hotellerie, die auch für Nicht -Kund*innen durch das Toilettenkonzept geöffnet werden 
(HappyToilet). Das Angebot steigt stetig. 
  
0
20
40
60
80
100
120
140
Öffentliche Toiletten in Köln: Funktion
Gesamtzahl Toiletten, davon:
barrierefreie Toiletten
City WC mit kostenfreiem
Urinal
City WC mit kostenfreiem
Universal WC
24/7 geöffnet
generell kostenpflichtig bis auf
CBF Schlüsselnutzer
Abbildung 10: Öffentliche Toiletten in Köln nach ihrer Funktion. Stand: Januar 2023 
davon Gesamt

29 
 
3.1.1.2. Haushaltsfinanzierte Verträge, im Auftrag des Amtes für Verkehrsmanagement  
            (Amt 64) 
Zur nachhaltigen Verbesserung der Sauberkeit und koordinierten Durchführung der 
Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet sind ergänzende Leistungen, d ie zusätzlich zur 
satzungsgemäßen Straßenreinigung und Abfall-/ Wertstofferfassung und -entsorgung erbracht 
werden, im “Vertrag über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet” zusammengefasst.  
Die Stadt Köln und die AWB haben die se haushaltsfinanzierte Reinigung des öffentlichen 
Raumes unter dem Titel  „Sauberes Köln“ vereinbart. Raumdeckende Reinigungen werden 
ebenfalls durch die AWB durchgeführt.  
Sowohl die Stadt Köln als auch die AWB bringen laufend ihr Wissen ein und nehmen bei 
Bedarf Optimierungen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit vor. Hierzu gehört neben der 
Definition von Leistungsbereichen, der Weiterentwicklung eines Beschwerde - und 
Qualitätsmanagements sowie der operativen Leistungsdurchführung auch der Aufbau eines 
IT-gestützten Reinigungskataster bzw. Informationssystems, um den Bestrebungen der Stadt 
Köln hinsichtlich Digitalisierung Rechnung zu tragen (Siehe Kapitel 6).  
Die Reinigungsleistungen, für die die Stadt Köln (Amt 64) die AWB mit der Durchführung 
beauftragt hat, sind in den Anlagen des Vertrags aufgeführt: 
1. Entfernung von Graffiti und Farbschmierereien auf Objekten der Stadt Köln 
2. Raumdeckende Reinigung von öffentlichen Flächen 
3. Reinigung von Ingenieurbauwerken 
4. Reinigung von Veranstaltungen 
5. Einzelleistungen 
Im Folgenden werden diese Reinigungsleisten genauer ausgeführt. 
1. Entfernung von Graffiti und Farbschmierereien auf Objekten der Stadt Köln 
Die AWB übernimmt die re gelmäßige Entfernung von Graffiti und Farbschmierereien auf 
Flächen von städtischen Objekten. Hierzu zählen vor allem mechanische und chemische 
Reinigungsverfahren und das Überstreichen der verunreinigten Flächen. Bei besonders 
häufig besprühten Bereichen wird eine Prophylaxeschicht angebracht. Vorbereitende 
Maßnahmen, wie Freischneiden, Müll entfernen und benötigte Gerüste, werden ebenfalls 
durch die AWB erbracht. Laut Vertrag erfolgen die Meldungen über standardisierte 
Meldebögen an die KASA-Geschäftsstelle (Kölner Anti-Spray Aktion - Geschäftsstelle) der 
AWB. 
2. Raumdeckende Reinigung von öffentlichen Flächen 
 
a. Reinigung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätze 
Es gibt in Köln Straßen, Wege und Plätze, die nicht unter die 
Straßenreinigungssatzung und für die daher Reinigungspflicht beim Amt 64 liegt. 
Hierbei handelt es sich z.B. um Straßen, die nach dem Straßenreinigungsgesetz 
NRW nicht zu reinigen sind.  Ein Beispiel ist der Deutzer Ring von Deutz -Kalker-
Straße bis Severinsbrücke. Es handelt sich um eine Bundesstraße, die zwar als 
Ortsdurchfahrt festgesetzt ist, sich aber nicht innerhalb der geschlossenen Ortslage 
befindet. Daher ist im Umkehrschluss zu § 1 StrReinG NRW die Stadt Köln als

30 
 
Straßenbaulastträger zuständig, Die AWB führt die Reinigung dieser Flächen im 
Auftrag des Amtes 64 durch.  
b. Anliegerreinigung für städtische Dienststellen 
Die AWB führt die Anliegerreinigung für städtische Dienststellen durch, wie 
beispielsweise für das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen sowie für das 
Amt für Kinder, Jugend und Familie (z. B. Kitas). Winterdienstleistungen hingegen 
werden nicht übernommen. 
c. Reinigung von Sonderflächen 
Hierunter fallen Flächen, die nicht im StrReinverz aufgeführt sind und deren 
Reinigung trotzdem durch die AWB durchgeführt werden. Es handelt sich dabei 
i.d.R. um nicht gewidmete Platzflächen Die hier aufgeführten Flächen sind zum 
größten Teil im Innenstadtbereich, wie beispielsweise der Eisenmarkt. 
Winterdienstleistungen erfolgen als Ersatzleistungen. 
d. Reinigung des Internationalen Bereichs 
Zusätzlich zu der satzungsgemäßen Reinigung führt die AWB Maßnahmen zur 
Erhöhung der Sauberkeit in Bereichen von besonderem Interesse ( Siehe 
Bedeutungsplan im Gestaltungshandbuch der Stadt Köln Internationaler Bereich, 
Kapitel 2.6.2) durch. Hierunter fallen beispielsweise eine Permanentreinigung und 
Intensivreinigungen. Winterdienstleistungen erfolgen als Ersatzleistungen. 
 Reinigung im Umfeld des Kölner Doms 
Die AWB führt neben der satzungsgemäßen Reinigung Zusatzmaßnahmen zur 
Erhöhung der Sauberkeit im Umfeld des Kölner Domes durch , die über die 
satzungsmäßige Reinigungsleistung hinausgehen und mit diesen abgestimmt 
sind. Dies umfasst unter anderem eine tägliche erweiterte Permanentreinigung 
auf bestimmten Teilstücken des Domumfeldes, eine tägliche Nassre inigung in 
Schwerpunktbereichen und regelmäßige Intensivreinigungen.  
 
 Reinigung des Rheinboulevards 
Der Boulevard sowie der Panoramaweg befinden sich in der Zuständigkeit des 
Amtes für Straßen- und Radwegebau (Amt 66). Die Ufertreppe sowie der untere 
Uferweg werden vom Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69) 
betreut.  
Offiziell ist der Boulevard eine Grünfläche, wodurch das Aufsammeln von 
Streumüll über den GV-Abf abgedeckt ist. Von April bis Oktober wird 
haushaltsfinanziert täglich eine Permanentreinigung durchgeführt. Die Leistung 
findet auf dem unteren Uferweg, der Treppe, dem Panoram aweg und dem 
Boulevard sowie auf dessen Zuwegen statt. Regelmäßig wird zudem eine 
Intensivreinigung des unteren Uferweges und der Treppe statt. Zusätzliche 
Reinigungen werden nach Bedarf durchgeführt. 
 
 Reinigung der Ringe 
Die AWB führt auf definierten Fläc hen im Bereich der Kölner Ringe auf den 
Straßen Theodor -Heuss-Ring, Ebertplatz, Hansaring, Kaiser -Wilhelm-

31 
 
Ring,Hohenzollernring, Habsburgerring, Hohenstaufenring, Barbarossaplatz, 
Salierring, Sachsenring, Karolingerring sowie Ubierring über die 
Satzungsleistungen hinausgehende und darauf abgestimmte Leistungen  wie 
Nass- und Intensivreinigungen (insb. Kaugummientfernung), Nachtreinigung 
und die stetige Beseitigung von Aufklebern und Graffiti durch. Das Ziel ist es, in 
diesem hoch frequentierten Be reich durch die zusätzlichen Leistungen mehr 
Aufenthaltsqualität zu schaffen. Stand heute wird die Leistung in einem Bereich 
zwischen Rudolfplatz und Friesenplatz erbracht. 
 
 Reinigung Rathausumfeld 
Im Rathausumfeld werden von April bis Oktober täglich Nass reinigungen 
durchgeführt und von November bis März dreimal wöchentlich nach Bedarf, 
wovon eine Reinigung durch die Satzung abgedeckt ist. Monatliche 
Intensivreinigungen finden am Theo -Burauen-Platz, dem Rathausplatz, der 
Treppe Alter Markt und der Portalgasse statt.  
 
e. Städtisches Mobiliar  
Die AWB führt Reinigungen des städtischen Mobiliars durch. Hierbei werden 
insbesondere Aufkleber und Schmierereien entfernt.  In diesem Zusammenhang 
werden außerdem die entfernten Aufkleber und Schmierereien statistisch  
dokumentiert. 
f. Reinigung von Entwässerungseinrichtungen 
Aufgrund besonderer Umstände bzw. Bauweisen werden Entwässerungsrinnen 
der Stadtentwässerungsbetriebe teilweise von der AWB gereinigt. Hier handelt es 
sich um sogenannte Schlitzrinnen. Die Beauftragung erfolgt durch das Amt 64. 
3. Reinigung von Ingenieurbauwerken 
Die AWB reinigt die Wandflächen der Tunnelanlagen und Zufahrtsrampen. Die Reinigung 
erfolgt je Tunnel mindestens einmal jährlich, kann bei Bedarf und bei Nicht- Ausschöpfung 
des Budgets auch häufiger erfolgen. Die Reinigung wird in der Nachtschicht durchgeführt, 
jedoch nicht während des Winterdienstzeitraums vom 01. November bis 31.März. Die 
konkreten Termine werden im Vorfeld mit der Stadt abgestimmt, damit es keine 
Überschneidungen mit Veranstaltungen oder Bau- bzw. Wartungsarbeiten gibt. Im Vorfeld 
werden alle notwendigen Genehmigungen durch die AWB eingeholt. 
4. Reinigung nach Veranstaltungen 
Im Vertrag über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet ist die Reinigungsleistung 
nach bestimmten Veranstaltungen festgelegt: 
a. Karnevalsveranstaltungen 
Betreffende Karnevalsveranstaltungen sind im Vertrag aufgelistet. 
b. Reinigung der Wochenmärkte nach Wochenmarktveranstaltungen 
Bei bestimmten Wochenmärkten besteht trotz Reinigungspflicht der 
Marktbeschicker ein erhöhter Reinigungsbedarf.  Um diesem Bedarf gerecht zu

32 
 
werden, sind zusätzliche Reinigungsleistungen über diesen Vertrag beauftragt. Die 
Sammlung, der Transport und die Entsorgung der Marktabfälle ist nicht Teil der 
Leistung. 
c. Demonstrationen 
Die AWB reinigt im Nachgang von Demonstrationen und entsorgt den dabei 
aufkommenden Abfall. Hierbei werden alle von der Demonstration betrof fenen 
Bereiche (Laufstrecke, Zuwegungen und Kundgebungsfläche) gereinigt. 
5. Einzelleistungen 
Einzelleistungen sind Reinigungsleistungen , die zur Stadtsauberkeit beitragen und nicht 
bereits über die anderen Anlagen des Vertrags über die Reinigungsleistungen im Kölner 
Stadtgebiet oder über die Grundverträge abgedeckt sind. Sie betreffen immer den 
öffentlich zugänglichen Raum. Die Leistungen erfolgen auf Anforderung vom Amt 64. Vor 
Beauftragung durch das Amt 64 erfolgt ein separates Angebot inkl. einer Kostenschätzung. 
Die Abrechnung erfolgt anschließend nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der 
rabattierten und testierten Stundensätze. Leistungen, die private Flächen betreffen, 
bleiben weiterhin in Zuständigkeit der einzelnen Ämter. Dies betrifft z. B. Schulhöfe oder 
Betriebshöfe. 
Im Vertrag ist ebenfalls der Umfang und Inhalt der Leistung angegeben. Die Reinigung erfolgt 
grundsätzlich nach den Reinigungsstandards des GV-StrR und der StrRS. Soweit zutreffend, 
orientiert sich die Reinigungsleistung zusätzlich an dem Gestaltungshandbuch der Stadt Köln. 
 Reinigung nach Großveranstaltungen 
Die AWB betreut verschiedenste Veranstaltungen mit unterschiedlich komplexen 
Dienstleistungen. Sie reichen von der Bereitstellung von Eventtonnen bis zur Planung von 
komplexen Reinigungskonzepten. Die Kundschaft reicht von kleinen Straßenfesten bis hin zu 
Großveranstaltungen. Hier handelt es sich, je nach Veranstaltung, um haushaltsfinanzierte 
Leistungen oder um privatwirtschaftliche Dienstleistungen oder. 
Die größte n städtischen Veranstaltungen finden im Rahmen des  Kölner Karneval s statt. 
Darüber hinaus gibt es große private Events wie  der Marathon , die GamesCom,  der 
Christopher-Street-Day (CSD). 
Karnevalsveranstaltungen, die über den Haushalt finanziert werden, sind im Vert rag 
aufgelistet. Bei der haushaltsfinanzierten Leistung werden über den regulären 
Reinigungsauftrag hinaus durch das Amt für öffentliche Ordnung  Sonderreinigungen an den 
Hotspots in der Innenstadt beauftragt und im Rahmen des Karnevalskonzeptes der Stadt Köln 
ausgeweitet. Die Abrechnung erfolgt über das Amt 64. Zusätzliche Eventtonnen in den 
bekannten Feierbereichen (Zülpicher Straße und Innenstadt) werden aufgestellt und 
zusätzliches Personal kümmert sich um  die Leerungen während der 
Hauptveranstaltungszeiten. Außerdem werden zusätzliche mobile Toiletten aufgestellt. 
Darüber hinaus werden im Auftrag der Stadt Köln  für die Gemeinnützige Gesellschaft des 
Kölner Karnevals durch die AWB zusätzliche Reinigungsleistungen im Rahmen des Vertrags 
über Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet  durchgeführt (z. B.  Reinigungsleistungen 
nach Karnevalsumzügen, Sand für den Rosenmontagszug, Außerordentlicher

33 
 
Reinigungseinsatz auf dem Heumarkt an Weiberfastnacht, Reinigung u nd Winterdienst an 
bzw. auf Tribünen).  
Zusätzlich gibt es die Maßnahme „Mehr Spaß ohne Glas“, welche gebührenfinanziert wird und 
die Bereitstellung von Plastikbechern in bestimmten öffentlichen Bereichen (freiwillige und 
verpflichtende Glasverbotszonen) durch die AWB umfasst. 
Karnevalsleistungen finden sowohl am 11.11 als auch in der Woche des Straßenkarnevals  
statt und umfassen Straßen, Plätze Gehwege und Grünanlagen. 
Weiter gibt es zahlrieche große Events, die von der AWB betreut werden, die jedoch durch  
private Veranstalter finanziert sind. Die AWB arbeitet seit Jahren mit dem Marathon 
zusammen und unterstützt vor, während und nach der Veranstaltung mit einer Vielzahl an 
Reinigungsleistungen. Hierbei handelt es sich um privatwirtschaftliche Leistungen, bei denen 
jedoch auch ein großes städtisches Interesse besteht. Hierzu zählen u.a. die Vorreinigung des 
Startbereichs sowie die Reinigung der Laufstrecke und des Zielbereichs nach Beendigung der 
Veranstaltung. Des Weiteren stellt die AWB auf dem Neumarkt ei nen WC -Container zur 
Verfügung. Seit 2022 wurde besonderer Wert auf eine nachhaltige Veranstaltung gelegt, so 
dass neben der Trennung der Abfälle an den Entsorgungsstationen auch vorrangig 
Elektrofahrzeuge der AWB eingesetzt wurden. Insgesamt sind am Marathonwochenende 
knapp 40 Fahrzeuge und 50 S traßenreiniger*innen unterwegs, die gemeinsam für die 
Sauberkeit der Stadt im Einsatz sind. Gemeinsam mit den Veranstalter*innen des Marathons 
sollen die Themen Reinigung und Abfallentsorgung unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit 
weiter optimiert und zukunft sorientiert aufgestellt werden. Der Vert rag ist bis 2026 
abgeschlossen. 
Beim Christopher Street Day (CSD)  unterstützt die AWB die Stadt Köln sowie die 
Veranstaltenden bei der Reinigung der Demo - sowie Veranstaltungsfläche. Da der CSD 
sowohl aus einer Demo wie auch aus einem Straßenfest besteht, wird ein Teil der Leistung 
der AWB über  Vertrag den über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet 
(Demonstration) und ein Teil durch die Veranstaltenden (Straßenfest) finanziert.  
Für den Umzug werden im Vorfeld Fahrräder von der Strecke entfernt. Ebenfalls wird der 
Zugweg während der Demo begleitet und im Nachgang gereinigt. Die Reinigung des 
Neumarktes nach der Abschlusskundgebung und die Entsorgung der Abfälle gehört ebenfalls 
zum Leistungsumfang der AWB. 
Für das privatwirtschaftliche CSD-Straßenfest erbringt die AWB umfangreiche Reinigungs- 
und Entsorgungs leistungen im Vorfeld der Veranstaltung sowie Nachreinigungen an allen 
Veranstaltungstagen. Ebenfalls erfolgt die Endreinigung  der Veranstaltungsfläche sowie der 
Zuwege durch die AWB. Zur Unterstützung der Reinigung werden auf der 
Veranstaltungsfläche 100 Eventtonnen aufgestellt und von der AWB bewirtschaftet. 
Neben Leistungen der Reinigung und Abfallentsorgung werden für den CSD  
privatwirtschaftlich zusätzlich insgesamt 9 Toilettencontainer bzw. -anhänger und weitere 
Mobile Toiletten und Urinalsterne zur Verfügung gestellt. 
Die Zusammenarbeit ist bereits jetzt für die Zukunft ausgerichtet, so dass gemeinsam 
Optimierungen wie beispielsweise. die Entsorgung von Glas flaschen, für die kommenden 
Jahre geplant sind.

34 
 
3.1.1.3. Sensibilisierungsmaßnahmen 
Die AWB ist als  kommunales Unternehmen zur Aufklärungs -, Sensibilisierungs - und 
Präventivmaßnahmen verpflichtet. Die Abfallberatungspflicht ergibt  sich aus dem 
Kreislaufwirtschaftsgesetz17. Weiter sind Beratungs - und Serviceleistungen (sowohl für 
Bürger*innen und die Stadt) im GV-Abf festgelegt.  
Die AWB unterstützt außerdem die Stadt Köln bei ihren gesetzlichen Informations - und 
Unterrichtungspflichten. Sie berät außerdem in allen Belangen der Sauberkeit des Stadtbildes 
und übernimmt die Öffentlichkeitsarbeit. 
Die AWB sensibilisiert Kölner*innen aller Altersgruppen für Themen rund um Abfall und 
Stadtsauberkeit. Neben Abfallvermeidung und Wertstofftrennung liegt dabei ein Schwerpunkt 
auf den Themen Stadtsauberkeit und Littering. Um die verschiedenen Zielgruppen zu 
erreichen, werden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. 
Botschaften zur Stadtsauberkeit verbreitet die AWB über die Homepage, Posts und Stories 
auf Social-Media (Facebook18, Instagram 19, Twitter 20), Videos auf dem eigenen YouTube21-
Kanal sowie Pressemitteilungen. Außerdem wird das Thema in redaktionellen Beträgen in 
Vereins- und Veedelszeitungen aufgegriffen.  
 Pädagogische Beratungsangebote und Umweltbildungsaktionen 
Die AWB bietet für alle Kölner*innen pädagogische Beratungsangebote und 
Umweltbildungsaktionen an. Ziel der  Präventivarbeit und Sensibilisie rung ist es, durch 
zielgruppenspezifische Angebote zu den Themen Abf allvermeidung, Wertstofftrennung und 
Stadtsauberkeit das Umweltbewuss tsein und die Verantwortung  für das eigene direkte 
Lebensumfeld zu schärfen. Das Team ist im gesamten Kölner Stadtgebiet mit Vorträgen, Info-
Veranstaltungen, Diskussionsrunden und Beratungen in Kitas, Schu len, Ve reinen und 
Institutionen tätig. Zudem werden Führung en über die Betriebshöfe in Ehrenfeld und Kalk 
angeboten. Der persönliche Kontakt fördert soziales Engagement, Interesse für Umwelt- und 
Ressourcenschutz und umweltgerechtes Verhalten der jeweiligen Zielgruppe. Netzwerkarbeit 
in den einzelnen Veedeln und mit verschiedenen Institutionen und Vereinen ist wichtiger 
Bestandteil der Beratungsarbeit. 
Üblicherweise werden vom Beratungsteam  jährlich rund 680 Beratungen/ Aktionen und 280 
Betriebshofführungen durchg eführt und dabei rund 9.000 Erwachsene und 20.000 Kinder 
erreicht.  
 Kölle putzmunter 
Im Rahmen der Mitmach-Aktion „Kölle putzmunter“  haben alle Kölner*innen seit über 20 
Jahren die Möglichkeit, sich aktiv für ein sauberes Veedel einzusetzen. Die Aktion sol l das 
Thema Sauberkeit öffentlicher Flächen s tärker im Bewusstsein der  Bürger*innen verankern 
und aufzeigen, dass jede*r mitverantwortlich ist, das eigene Lebensumfeld sauber zu halten. 
Folgende Partner*innen unterstützen die Aktion : Stadt Köln, AWB Köln, AVG Köln, Kölner 
Express, Duale Systeme Deutschland – „Grüner Punkt“ GmbH & Co. KG. Die AWB übernimmt 
                                                
17 KrWG § 33 
18 https://www.facebook.com/awbkoeln 
19 https://www.instagram.com/awbkoeln 
20 https://twitter.com/awbkoeln_info 
21 https://www.youtube.com/user/AWBKoeln

35 
 
die Koordination und Logistik der ganzjährigen Aktion: Anmeldung, kostenfreie Ausgabe von 
Handschuhen und Abfallsäcken , Ausleihe von Müllzangen und die kostenlose Abfuhr und 
Entsorgung des gesammelten Abfalls. Die Teilnehmenden – ob Einzelpersonen, 
Nachbarschaften, Kitagruppen, Schulklassen oder Vereine, bestimmen selbst, wann, wo und 
wie lange eine Saubermachaktion stattfinden soll und melden sich über die  Homepage der 
AWB an. Dort können auch Mitmachende geworben und Bilder der Aktionen hochgeladen 
werden. In 2022 fanden mehr als 480 Sammelaktionen mit rund 16.600 Teilnehmenden statt. 
 Grill-Scouts 
In den Sommermonaten verlagern sich Freizeitaktivitäten imm er stärker in den öffentlichen 
Raum, insbesondere in die Grünanlagen. Seit dem Jahr 2011 setzt die AWB daher sogenannte 
„Grill-Scouts“ ein, die auf die fachgerechte Entsorgung von Abfällen hinweisen. Sie informieren 
die Besucher*innen über nächstgelegene Asche- und Abfallbehälter und verteilen Abfallsäcke 
für die Picknickabfälle, die „After -Grill-Bügel“. Die Menschen sollen hierdurch stärker 
eingebunden werden, die Parkanlagen sauber und attraktiv zu halten. Dabei stehen die 
Grünanlagen am Aachener und Decksteiner Weiher, der Beethovenpark, der Volksgarten, der 
Vorgebirgspark, die Poller Wiesen, die Rodenkirchener Riviera, der Klingelpützpark, der 
Blücherpark und der Olof-Palme-Park im Fokus der Aktivitäten. 
 Mülldetektive 
Die Mülldetektive der AWB sind besonders an Orten mit Littering-Problematik im Einsatz und 
versuchen die Verursacher*innen von wilden Müllablagerungen zu finden. Zudem gehen sie 
Meldungen von Bürger*innen zu Wildem Müll nach.  Sie arbeiten eng mit verschiedenen 
städtischen Ämtern (z. B. Amt für öffentliche Ordnung, Amt für Liegenschaften, Vermessung 
und Kataster, Umwelt - und Verbraucherschutzamt, allen Bürgerämtern, Polizei) zus ammen 
und nehmen am „Runder Tisch Littering“ teil.  
Der Schwerpunkt liegt aber  darin, präventiv auf die Entsorgungswege hinzuwiesen. Dazu 
führen die Mitarbeiter *innen Beratungsangebote durch, besuchen Veranstaltungen von 
Bürgervereinen und Nachbarschafts- und Stadtteilfeste und nehmen Kontakt zu den Vereinen 
und Institutionen in den verschiedenen Veedeln auf. 
 Pressemitteilungen 
Die AWB weißt regelmäßig in Pressemitteilung auf die jeweiligen Anliegerverpflichtungen 
hin. Beispielsweise zur Laubbeseitigung oder zum Winterdienst. 
 AWB-Webseite 
Auf der AWB-Webseite (www.awb-koeln.de) befinden sich viele Angebote und Informationen 
zur Stadtsauberkeit in Köln. Kölner Bürger*innen können z. B. einfach Wilde n Müll / Littering 
melden oder Informationen zur Reinigungszuständigkeit erhalten. Darüber hinaus informiert 
die Online-Abfrage über die durchgeführte Reinigungsleistung durch die AWB.  
Ein weiteres Angebot ist eine Übersichtskarte für Hundekottütenspender.  
Ebenso stehen für die Beseitigung von Laub und für den Winter zahlreiche Angebote, wie 
bspw. die Online -Abfrage zum Winterdienst, die Auskunft über die Räum - und 
Streuzuständigkeit, zur Verfügung.

36 
 
 AWB App 
Die AWB App22 bietet den Kölner Bürger*innen versc hiedene Services zur Stadtsauberkeit, 
so kann z. B. direkt aus der App heraus eine Wilde -Müll-Meldung an die AWB gesendet 
werden oder es können Standorte verschiedener Entsorgungsangebote mit direkter 
Routennavigation gesucht werden. Darüber hinaus werden Services wie Benachrichtigungen 
über Abfuhrtermine angeboten. 
 Social-Media-Kommunikation  
Im Zuge der Social-Media-Kommunikation informiert die AWB auf den Social-Media-Kanälen 
Instagram, Facebook und Twitter über Neuigkeiten sowie die Leistungen des Unternehmens, 
gibt Tipps für einen nachhaltigen Alltag und sensibilisiert zu Themen der Stadtsauberkeit. Im 
aktiven Bürgerdialog bietet die AWB eine Plattform zur Meldung von Littering -Missständen in 
Köln mit zeitnaher Bearbeitung. Zudem findet in Social-Media die Vernetzung und die 
Zusammenarbeit mit meinungsbildenden Kölner Bürger*innen, Vereinen und anderen 
Verwaltungen statt, die sich ebenfalls mit Themen der Sauberkeit beschäftigen. 
 Faktenbasierte Schockkampagne zum Thema Littering 
Im Frühjahr 2021 wurde von AWB und Stadt Köln eine faktenbasierte Schockkampagne im 
Rahmen des Handlungsprogramms Littering durchgeführt. Hierbei wurden rund 300 Citylight-
Plakate in ganz Köln veröffentlicht, um die Kosten, die Littering verursachen, in den Fokus zu 
nehmen. Flankiert wurde das Thema durch Mailings, Community -Kommunikation, Postings 
und Online-Kommunikation. 
 Aufklärungs- und Kommunikationskampagne zur Mülltrennung 
„Richtig Müll trennen“ ist die Kernaussage einer Aufklärungs- und Kommunikations-kampagne 
zur Müll trennung, bei der Mithilfe vo n einfach gestalteten Erklärvideos auf den richtigen 
Umgang mit Abfällen hingewiesen wurde. Ziel war es , die Sauberkeit an Müllstandorten vor 
allem in Großwohnanlagen (und Flüchtlingsunterkünften) zu reduzieren und leicht verständlich 
(bestenfalls ohne Worte) aufzuklären und zu sensibilisieren. 
 Coffee to go 
www.coffee-to-go.koeln ist die Internetseite der gemeinsamen Initiative aus Stadt Köln, AWB 
Köln, IHK Köln sowie Vertreter*innen aus Wirtschaft und Verbänden, mit dem Ziel, die Menge 
der weggeworfenen Einwegbecher in Köln zu reduzieren.  
Sie bietet Tipps, Infos und Adressen zu Mehrwegbechern und -systemen in Köln. Dank einer 
Kartenanwendung werden auf einen Klick alle Unternehmen in der Umgebung angezeigt, die 
Mehrwegbecher anbieten, auffüllen oder zurücknehmen. 
 Öffentliche Toiletten Köln 
Neben den Aufgaben, die mit dem Betreiben der öffentlichen Toiletten im Auftrag der Stadt 
Köln anfallen, stellt die AWB zudem eine Webseite zu die sem Thema  unter 
www.toiletten.koeln zur Verfügung. Kernfunktion dieser Webseite ist eine Karte, auf der eine 
Vielzahl der öffentlichen Toiletten in Köln zu finden sind. Ziel ist es, das Gesamtangebot an 
                                                
22 https://www.awbkoeln.de/die-awb-app/

37 
 
öffentlichen Toiletten im Stadtgebiet und die damit verbundene Sauberkeit (Stichwort 
Wildpinkeln) zu verbessern. 
 AWB-Tauschbörse 
Die AWB-Tauschbörse ist  ein Angebot für Kölner*innen zum Verschenken und Tauschen 
ausrangierter Gegenstände. Zum einen sollen durch das Angebot Abfall vermieden und noch 
brauchbare Gegenstände einer weiteren Verwendung zugeführt werden. Zum anderen sollen 
durch das Angebot  wilde Müllkippen oder die nicht fachgerechte Entsorgung dieser 
Gegenstände vermieden werden. 
 Anlagen zum Gebührenbescheid 
Das Verschicken  des Gebührenbescheids wird genutzt, um auch andere wichtige 
Informationen an Bürger*innen zu verteilen. So zum Beispiel ein Info -Blatt zum Thema 
Anliegerverpflichtungen dem Gebührenbescheid beigelegt (Abdruck der Anlage 2023 , siehe 
Anhang) 
 Plakatkampagne Porz zur Anliegerverpflichtungen 
Als Teil des AWB-Pilotprojekts „ Qualitäts-
verbesserungen in den Bezirken: Porz“ wurde eine 
Kampagne durchgeführt, in dessen Zuge u.a. der 
„Runde Tisch Müll“ mit Vertreter*innen der AWB und 
verschiedener Bürgervereine ins Leben gerufen 
wurde. 
Vorrangiges Ziel ist die effiziente  Bekämpfung der 
Vermüllung auf Straßen, Plätzen und Grünflächen, die 
rechtzeitige Leerung von überlaufenden Mülleimern 
sowie eine Verbesserung der Anliegerreinigung. 
Eine Reihe von Sofortmaßnahmen wie die Einrichtung 
einer Sonderschicht zur Leerung der Mülleimer, die 
Aufstellung zusätzlicher Behälter, eine gezielte 
Hotspotreinigung sowie eine Informationskampagne 
zur Anliegerreinigung konnten bereits umgesetzt und 
getestet werden. 
Bei der Evaluierung des Projekts und der 
Kommunikationsmaßnahmen wurden auch die 
beteiligten Bürgervereine beteiligt.  
 
 Nachhaltigkeitsguide der AWB 
In Zusammenarbeit mit der Stadt Köln verfasste die AWB 2021 einen Ratgeber, der sich an 
alle Menschen richtet, die sich für das Thema Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit Abfällen 
interessieren und ihren Alltag, ihr eigenes lokales Umfeld und die Stadt Köln nachhaltiger 
gestalten möchten. 
Abbildung 11: Plakat der Kampagne 
"Qualitätsverbesserungen in den Bezirken: 
Porz" mit der Botschaft "Machste nix, kostet 
es“

38 
 
Ziel ist die Stärkung lokaler Vernetzung und nachhaltigen Engagements. Als informativer und 
motivierender Wegweiser möchte er daher ein Bewusstsein für nachhaltige lokale Themen 
schaffen und zu neuen Ideen anregen. Er bietet lokalen Nachbarschaften, Vereinen und 
Initiativen die Möglichkeit, ihre nachhaltigen und inno vativen Ideen und Aktivitäten zur 
präsentieren und die Bekanntheit dieser zu steigern. Im Fokus stehen die Themen 
Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Lebensmittelrettung, Reparieren sowie 
Teilen und Tauschen.  
Impulsgeber für den Kölner Nachhaltigkeits-Guide war die Europäische Woche der 
Abfallvermeidung 2021, die den Fokus auf nachhaltige Gemeinschaften gelegt hatte. Der 
Ratgeber findet sich auf der AWB-Webseite: https://www.awbkoeln.de/abfall-vermeiden/ 
 Abfall- und Wertstoffkalender 
Der Abfall- und Wertstoffkalender enthält alle Informationen rund um die AWB. Mitunter bietet 
er eine Erläuterung zu den Anliegerverpflichtungen, Informationen zum Bußgeldkatalog, 
verschiedenen Sauberkeitsmaßnahmen („Kölle-putzmunter“, Grill-Scouts, Mülldetektive) und 
Informationen zum Winterdienst. Bildungsangeboten und Leistungen für 
Wohnungswirtschaften, Gewerbe und Veranstaltungen. 
3.1.2 Aufgaben und Zuständigkeiten  der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln (VIII-3) 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln“ (VIII/3) nimmt 
für die Stadt Köln die Aufgabe der Abfallentsorgung (sog. „öffentlich -rechtlicher 
Entsorgungsträger“) und der Str aßenreinigung und des Winterdienstes nach dem 
Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr. Weiterhin ist sie für die Abstimmung mit 
den Dualen Systemen nach dem Verpackungsgesetz verantwortlich, d.h. für die Mitbenutzung 
der Papiertonne durch die Dual en Systeme (Verpackungspapier), umgekehrt für die 
Mitbenutzung der gelben Tonne durch die Stadt Köln (sog. „stoffgleiche Nichtverpackungen“ / 
„Wertstofftonne“) und für die Festlegung von Standorten für die Altglascontainer, die zugleich 
Standorte für Altkleidercontainer sind. 
Weiterhin ist VIII/3 für die Umsetzung des Toilettenkonzepts verantwortlich und sorgt für das 
notwendige Finanzbudget für die Unterhaltung der öffentlichen Toilettenangebote sowie für 
den Ausbau neuer Anlagen, zu denen City -WC-Anlagen, Stein-auf-Stein-Anlagen, 
Brennpunkt-WC, Mobiltoiletten in der Umsetzung durch die AWB gehören als auch 
HappyToilet-Angebote in Kooperation mit Partnern. 
Mit der Erfüllung dieser Aufgaben hat VIII/3 die AWB beauftragt. Die AWB erbringt damit nicht 
nur das operative Geschäft, sondern auch vielfältige Beratungs - und Serviceleistungen wie 
z.B. die Erstellung der Satzungen, die Gebührenkalkulationen, die Konzeptionierung neuer 
Leistungen, des Abfallwirtschaftskonzepts einschließlich seiner Fortschreibung oder d ie 
fachliche Unterstützung bei der Abstimmung mit den Dualen Systemen. 
Im Rahmen der Presse - und Öffentlichkeitsarbeit stimmt die AWB Informationen und 
Kampagnen zur Bewusstmachung und Aktivierung der Bürger*innen für mehr Sauberkeit mit 
VIII/3 ab. VIII/3 ist Teil der Veranstaltergemeinschaft für die Reinigungsmitmachaktion „Kölle 
putzmunter“, unterstützt, begleitet und initiiert in diesem Rahmen eigene Reinigungsaktionen.

39 
 
Das Beschwerdemanagement bei VIII/3 geht Beschwerden nach und überprüft die Einhaltung 
der vereinbarten Leistungsverträge zur Abfallentsorgung und Straßenreinigung. Die 
Straßenreinigungskontrolle überprüft Beschwerden vor Ort und nimmt Befunde aus freien 
stadtweiten Kontrollen auf, welche darüber hinaus auch Mängel an und die den 
Sauberkeitszustand oder das Stadtbild beeinträchtigende weitere Befunde betreffen (z. B. 
Verwahrlosungen, Beschädigungen an Stadtmobiliar, Graffiti). Die Mängel werden an die 
zuständigen Dienststellen zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet (z. B. Amt für öffentlic he 
Ordnung (Amt 32), Umwelt- und Verbraucherschutz (Amt 57), Amt für Verkehrsmanagement 
(Amt 64), AWB Köln GmbH). 
3.1.3 Aufgaben und Zuständigkeiten des Amtes für Verkehrsmanagement (64)  
Aufgrund der zum 31.12.2018 auslaufenden haushaltsfinanzierten Reinigungsverträge mit den 
AWB wurde die Beauftragungssituation innerhalb der Stadtverwaltung gänzlich überprüft. Im 
Ergebnis wurde die Zuständigkeit für alle damaligen haushaltsfinanzierten Reinigungsverträge 
(Vertragsleistungen) zentral beim jetzigen Amt für Verkehrsmanagement (Amt 64) angesiedelt. 
Eine Zielstellung war u.a. die Beauftragungen mit den zugehörigen Leistungen systematischer 
überblicken zu können und somit einen effizienten Einsatz von Haushaltsmitteln dauerhaft zu 
gewährleisten. 
Das Amt  64 fungiert somit als zentrale Ansprechpartner in innerhalb der Stadt Köln für 
haushaltsfinanzierte Reinigungsleistungen. Die anderen Fachdienststellen der 
Stadtverwaltung können Reinigungsbedarfe beim Amt 64 anmelden, welches ein Leistungsbild 
erarbeitet und von der B eauftragung der Reinigungsleistung an die AWB, der Kontrolle und 
Evaluation der Umsetzung bis zur Abrechnung der Leistungen tätig wird. 
Dem Amt 64 obliegt somit die fachliche u nd organisatorische Verwaltung der 
haushaltsfinanzierten Verträge mit der AWB über: 
 Die Reinigung von öffentlichen Flächen, deren Reinigung nicht über die 
Straßenreinigungssatzung abgedeckt ist (z. B. nicht gewidmete Bereiche, Baustraßen, 
Straßen außerhalb geschossener Ortslage)  
 Die Reinigung von Flächen (Fahrbahnen und Gehwege), für die eine Dienststelle Ihre 
Aufgaben gemäß der Straßenreinigungssatzung an das Amt für Verkehrsmanagement 
abgegeben hat ( z. B.  Anliegerreinigung für die Grünflächen des Amtes für 
Landschaftspflege und Grünflächen)  bzw. für die  Satzungsleistungen keinem 
städtischen Anlieger direkt zugeordnet werden können.  
Leistungen, die über das Leistungsbild der Straßenreinigungssatzung hinausgehen werden 
ebenfalls abgedeckt. Dies sind insbesondere die Graffitientfernung (fachlich durch das Amt für 
öffentliche Ordnung  und operativ i.d.R. durch die AWB ), die Raumdeckende Reinigung 
(insbesondere die Beseitigung von Aufklebern und Kritzeleien auf Ampelmasten und 
nebenstehenden Schildermasten). 
Um den mit der Anbindung der haushaltsfinanzierten Reinigungsverträge verbundenen neuen 
Aufgaben auch organisatorisch gerecht zu werden, wurde in einem ersten Schritt durch das  
Amt 64 ein Umsetzungskonzept („Sauberes Köln“) erarbeitet, innerhalb der Stadtverwaltung 
abgestimmt und durch den Verwaltungsvorstand beschlossen.

40 
 
Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt erfolgte eine ganzheitliche Betrachtung der Leistungen mit 
dem Ziel Verbesserung der Stadtsauberkeit. Das komplexe Zusammenspiel zwischen den 
Hauptakteuren AWB, VIII/3 und der Fachdienststelle des Amtes 64 fand Eingang in  das 
Konzept. 
Grundsätzlich sah das Konzept drei Schritte vor, die zu einem sauberen Köln führen sollen: 
  
Aufbau eines Kompetenzteams: 
 Vertragsabschluss mit der AWB über haushaltsfinanzierte Leistungen 
 Erarbeitung eines Konzeptes für die organisatorische Umsetzung, der mit der 
Bündelung der Reinigungsverträge verbundenen Aufgaben (als dauerhafte Aufgabe) 
 Schaffung der erforderlichen Organisationsstrukturen  in Abstim mung mit den 
Entscheidungsträgern 
 
Aufbau eines Qualitätsmanagements 
 Verifizierung und Optimierung der Leistungspakete  
 Erarbeitung von Reinigungsstandards 
 Erarbeitung eines Konzeptes zur Qualitätssicherung – ressortübergreifend 
 Einbindung des städtischen Beschwerdemanagements 
 Optimierung der Organisationsstrukturen verbunden mit  der Etablierung einer 
zentralen Koordinationsstelle als Ansprechpartner für alle am Prozess Beteiligten 
  
Abbildung 12: die drei Schritte des Konzepts "Sauberes Köln"

41 
 
Programm „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ 
 Formulierung von Leitzielen zum  Thema Sauberkeit unter Berücksichtigung der 
Ergebnisse/Erfahrungen aus dem Bereich des Qualitätsmanagements 
 Gezielte Einbindung der Stakeholder der Stadtverwaltung (Ordnungsdienst, 
technische Fachdienststellen z. B. Bauhöfe etc.) 
 Einbindung aller für die Sauberkeit im öffentlichen Raum Verantwortlichen/Beteiligten 
(Öffentlichkeit, Konzessionsträger etc.) 
Zur Vertragserstellung wurden die bisher an die AWB beauftragten Leistungen ermittelt. Mit 
diesen Erkenntnissen und den Altverträgen als Ausgangsbasis, wurde der Vertragsentwurf 
gemeinsam zwischen de r AWB und der Stadt erstellt, in der Ratssitzung am 20.03.2018 
beschlossen (0442/2018) und ist seit dem 01.01.2019 gültig. Der Vertragsabschluss war 
Bestandteil des Reformprojektes #wirfürdiestadt. 
Im Weiteren wurden als Voraussetzung für eine fachlich kompetente Erfüllung der Aufgaben 
die organisatorischen Rahmenbedingungen ermittelt, die sich aus dem laufenden Vertrag 
sowie dessen Fortschreibung im Interesse einer Verbesserung der Stadtsauberkeit ergeben. 
Den Entscheidungsträger*innen innerhalb der Stadtverwaltung wurde ein entsprechendes 
Konzept für die organisatorische Umsetzung vorgelegt, welches bis dato noch nicht vollständig 
umgesetzt werden konnte. 
Seitdem werden Kontrollen der Reinigungsleistungen im R ahmen der Möglichkeiten des 
Amtes 64 durchgeführt; siehe auch Kapitel 7. Diese Kontrollen reichen jedoch nicht aus, um 
einen ausreichenden Einblick in die Reinigungsleistungen der AWB zu bekommen. 
 So müssen aktuell Einzelleistungen beauftragt  werden, die bei einer engmaschigen 
Begleitung durc h die Fachdienststelle und den AWB oder im Zuge der Optimierung von 
Prozessabläufen auch in Dauerleistungen überführt werden könnten.  
Einzelleistungen umfassen also zum einen einmalige Reinigungen , um besondere 
Verunreinigungen zu entfernen, für die zum T eil auch besondere Reinigungsverfahren 
Abbildung 13: Bei der Grundreinigung am Ebertplatz wurden auch 
die Waschbetonwände gereinigt.

42 
 
erforderlich sind (z. B. die Grundreinigung am Ebertplatz bei der auch die Waschbetonwände 
gereinigt wurden; siehe Abbildung 13: Bei der Grundreinigung am Ebertplatz wurden auch die 
Waschbetonwände gereinigt. ). Zum anderen sind dies regelmäßige Beauftragungen, die 
(noch) nicht über  die Systematik des Vertrages abgedeckt werden können ( z. B. Reinigung 
der Plateaus um die Bäume auf dem Karl-Küpper-Platz). 
Wenn Flächen, bei Kontrollen bzw. Ortsterminen oder durch Anfragen von Bürger*innen oder 
aus der Politik, erkannt werden, die noch in die Reinigung mit aufgenommen werden müssen, 
wird hier erforderlichenfalls eine Grundreinigung beauftragt  und die Reinigung in das 
Leistungsverzeichnis des Vertrages aufgenommen.  Hier wäre z. B.  eine Optimierung  und 
Verschlankung des Prozesses im Rahmen des Masterplans denkbar.  
 
  
Abbildung 14: Waschbetonwände am Ebertplatz nach 
der Reinigung 
 Abbildung 15: U-Bahn-Eingang am Ebertplatz vor der 
Reinigung. Die Waschbetonwände sind durch 
Ablagerungen verdunkelt 
Abbildung 16: Ebertplatz nach der Reinigung

43 
 
3.1.3.1. Erweiterte Aufgaben nach Vertragsabschluss 
Aufgrund eines überfluteten Kellers wurde das Themengebiet der Reinigung von 
Entwässerungsrinnen erkannt. Diese werden teilweise aufgrund besonderer Umstände  bzw. 
Bauweisen nicht durch die Stadtentwässerungsbertriebe (StEB) gereinigt. In diesem Kontext 
wurden die sogenannten Schlitzrinnen innerhalb der Verwaltung abgefragt, weitere gesucht 
und anschließend zusammengetragen und nach Erarbeitung der Reinigungsmöglichkeit zur 
Reinigung an die AWB durch das Amt 64 beauftragt. 
Als weitere größere neue Leistungspakete wurde die Anliegerreinigung der Kitas in der 
Zuständigkeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51) übernommen und die AWB 
mit der Reinigung für ausgewählten Kitas beauftragt. 
Mit den Winterwartungen für Objekte der Ämter für Wohnungswesen  (Amt 56)  und der 
Berufsfeuerwehr Köln  (Teil des Amts 37)  wurden auch die ersten Leistungen aus dem 
Themenfeld Winterreinigung im Aufgabenbereich aufgenommen.  
Zum Vertragsabschluss wurde die Anliegerreinigung an den Friedhöfen noch durch das Amt 
für Landschaftspflege und Grünflächen  (Amt 67)  selbst durchgeführt. Um die 
Sauberkeitszustände hier zu verbessern, wurde diese Aufgabe in Abstimmung mit dem Amt 
für Landschaftspflege und Grünflächen auch über das Leistungsverzeichnis des Vertrages an 
die AWB beauftragt. 
Derzeit liegen weitere Anfragen aus städtischen Dienststellen im Zusammenhang mit der 
Übernahme von Reinigungsleistungen (Anliegerreinigung und Winterdienst) vor. Aktuell 
können diese du rch das Amt 64 nicht zeitnah bearbeitet werden, sodass entgegen der 
Zielstellung bei Vertragsabschluss weiterhin unterschiedliche Dienststellen der 
Stadtverwaltung eigenständig Reinigungsleistungen sicherstellen müssen. 
3.1.3.2. Ausblick 
Eine Forcierung der praktischen Umsetzung des Vertrags mit dem Ziel einer wahrnehmbaren 
Verbesserung soll entsprechend der Beschlussfassung zum Antrag (AN/906/2022) und dem 
Beschluss zur Mittelfreigabe (Vorlagennummer 3695/2022) mit dem Masterplan Sauberkeit 
erreicht werden. In diesem sollen dann auch der adäquate und effiziente Ressourceneinsatz 
und Ressourcenbedarf zur Zielerreichung hinterfragt und qualifiziert dargestellt werden.

44 
 
3.1.4 Aufgaben und Zuständigkeiten weiterer städtischer Dienststellen und 
Stakeholder 
In Bezug auf die Sau berkeit sind viele verschiedene Akteur*innen beteiligt. U nten sind 
maßgeblich beteiligte  städtische Ämter und Dienststellen  neben AWB, VIII/3 und 64  
aufgelistet. 
 
  
Stakeholder für den Masterplan Stadtsauberkeit 
*= ebenfalls für Masterplan Sicherheit 
Verwaltungsintern  
01 Amt der Oberbürgermeisterin* 
I/3 Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit 
02 Bürgerämter  
11 Personal - und Verwaltungsmanagement  (Bereitstellung Personal für 
Aufgabenerledigung)* 
32 Amt für öffentliche Ordnung  (Ordnungsdienst, Veranstaltungen, Kölner Anti -Spray-
Aktion (KASA), Orts - und Wohnungshygiene (Kontrolle Anliegerreinigung und OWI wegen 
fehlender Anliegerreinigung)* 
37 Feuerwehr (erste mit Kenntnis über Ereignisse mit Verschmutzungsfolge)* 
20 Kämmerei (Bereitstellung Finanzmittel)* 
21 Steueramt 
62 Bauverwaltungsamt 
64 Amt für Verkehrsmanagement (haushaltsfinanzierte Reinigung, Beleuchtung )* 
66 Amt für Straßen und Radwegebau 
68 Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 
69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (Reinigung Bauwerke; teilweise durch 64) 
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie 
56 Amt für Wohnungswesen 
VI/4 Stadtbau im Quartier (Domumfeld, Rathausumfeld, …) 
26  Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (eigenbetriebsähnliche Einrichtung)  (u.a. 
Reinigung Schulgelände, Reinigung der Parkplätze nicht abschließend geklärt, Brunnen, 
Gebäude)* 
61 Stadtplanungsamt  (Gestaltungshandbuch, Verkehrsversuche mit zu Reinigenden 
Objekten, …) 
44 Historisches Archiv (nur 4513 Rautenstrauch-Joest-Museum) 
VIII/3 eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb (Erstellung Abfall- und 
Straßenreinigungssatzung mit zugehörigen Beauftragungen an AWB, Toilettenkonzept) 
23 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster  (Reinigung nach 
Marktveranstaltungen durch 64) 
57 Umwelt- und Verbraucherschutzamt* 
67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen  (Anliegerreinigung durch 64; Reinigung 
der Grünflächen gem. Vertrag mit VIII/3, …)

45 
 
Ergänzend finden sich unten Beispiele für verwaltungsexterne Akteur*innen. 
 
Von den oben genannten verwaltungsinternen Stakeholdern werden einige nun gesondert 
beleuchtet, da sie eine besondere Rolle im Zusammenhang mit Stadtsauberkeit einnehmen. 
3.1.4.1. Amt für öffentliche Ordnung (Amt 32) 
Die Sauberkeit im öffentlichen Raum ist ein wichtiger Aspekt der Arbeit des Amtes für 
öffentliche Ordnung der Stadt Köln. Es trägt zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung im 
Stadtgebiet bei. 
 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten  (322-40): Dieses Sachgebiet ist unter 
anderem für die Gefahrenabwehr bei Schädlingsbefall sowie für die Beseitigung von 
Schrottfahrzeugen und Wildplakatierungen zuständig. 
 Ordnungsdienst (323): Der Ordnungsdienst kontrolliert und ahndet verschiedene 
Ordnungswidrigkeiten (Erhebung eines Verwarnungsgeldes vor Ort oder Einleitung 
eines Bußgeldverfahrens), u.a. nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), dem 
Verpackungsgesetz (VerpackG) und der Kölner Stadtordnung (KSO). Zu diesen 
Ordnungswidrigkeiten zählen: weggeworfene Zigarettenkippen, Verpackungen, 
ausgespuckte Kaugummis, unzulässige Abfallentsorgung, Verteilen von Flyern, 
Liegenlassen von Hundekot, Grillen mit Einweggrills, Füttern von Tauben, Urinieren 
oder Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit u sw. Außerdem ermittelt der 
Ordnungsdienst zum Beispiel im öffentlichen Verkehrsraum Schrottfahrräder und 
Verwaltungsextern  
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) 
Versorgungsträger (Rheinenergie (RE), VG Rhein-Erft GmbH,  
Hürth (GVG), Telekom, NC, Unitymedia, Post, …) (Reinigung ihrer Anlagen im öffentlichen 
Raum) 
Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) (Reinigung Entwässerungsanlagen) 
Deutsche Bahn* (DB) 
Kölner Verkehrsbetriebe AG* (KVB) 
Landes/ Bundespolizei*  
Rat der Stadt Köln 
Bezirksvertretungen 
Immobilienbesitzer*innen 
Anlieger*innen (Anliegerreinigung)* 
Geschäftstreibende* 
Gastronom*innen, Imbisse (Reinigung nach Kölner Stadtordnung im Umfeld) 
Kleingartenvereine (Oft Müll an Zufahrten abgestellt) 
Bürger*innen, Besucher*innen* 
Künstler*innen (Kunst wider Kölner Stadtordnung) 
K.R.A.K.E.  
Kölner Stadtführer e.V. 
weitere Bürgervereine, Interessengemeinschaften* 
...

46 
 
lässt sie durch die AWB entfernen. Zu diesen ordnungsrechtlichen Themen finden 
auch regelmäßig Schwerpunktaktionen im Kölner Stadtgebiet statt. 
 Bußgeldstelle: (322-31): Die Bußgeldstelle ahndet festgestellte und ihr zugeleitete 
Verstöße im Rahmen eines Verwarnungs- bzw. Bußgeldverfahrens. 
 Straßen- und Grünflächennutzung (327): Bei Zusammenkünften im öffentlichen 
Raum, wie Silvester und Karneval, oder bei Großveranstaltungen, wie Kölner Lichter, 
beauftragt die Abteilung das Aufstellen von mobilen Toiletten, Urinalen und 
Toilettenwagen. Im Rahmen der Erlaubnisse für Verans taltungen wird die 
Verwendung von Mehrzweckgeschirr empfohlen. Bei der Ausschreibung der 
Weihnachtsmärkte auf den Innenstadtplätzen wird die Verwendung von 
Mehrzweckgeschirr sowie die Vermeidung von Einwegverpackungen (zum Beispiel 
Wurst im Brötchen statt in der Pappschale) gefordert.  
 Stabstelle Medien- und Öffentlichkeitsarbeit und Präventionsmanagement  
(32/0): Die Stadt Köln hat sich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs 2013 
verpflichtet, die Reinigung am Brüsseler Platz zu intensivieren. Seitdem wird der Platz 
zusätzlich zur normalen Straßenreinigung auch nächtlich an den Wochenenden in 
den Sommermonaten von der AWB im Auftrag von Amt 64 gereinigt. Der Brüsseler 
Platz wird dahingehend begleitet. Anliegen aus den Kölner Stadtbezirken und den 
Bezirksvertretungen werden durch die Stabsstelle ebenfalls betreut. 
 KASA / Kölner Anti Spray Aktion (Geschäftsstelle 32/0): Die Reinigung von jährlich 
über 20.000 Quadratmetern Graffiti an öffentlichen Objekten der Stadt, die über den 
haushaltsfinanzierten Vertrag von 64 aus an die AWB beauftragt ist, trägt erheblich 
zur Sauberkeit des öffentlichen Raums bei. Seitens Amt 32 wird für jedes Graffiti auf 
Objekten der Stadt eine Strafanzeige gestellt. Die KASA ist eine 
Ordnungspartnerschaft und vernetzt 39 Behörden und andere Institutionen und leistet 
durch öffentliche Kampagnen einen Beitrag zur Prävention von Verschmutzungen. 
3.1.4.2. Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67) 
Seit der Einführung des Grundsatzes „Reinigung aus einer Hand“ (umgesetzt durch Amt 64) 
hat auch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (Amt 67)  nicht mehr die Aufgabe, 
die Sauberkeit auf den eigenen Flächen herzustellen. 
In diversen Verträgen sind die Reinigungsleistungen der AWB festgelegt.  Die Befreiung der 
öffentlichen Grünflächen und Spielplätze von illegalem Müll erfolgt über den Abfallvertrag (GV-
Abf) im Auftrag von VIII/3. In diesem Vertrag ist auch die Aufstellung und Leerung von 
Papierkörben in Grünflächen geregelt. Seitens Amt 64 wird die Anliegerreinigung gemäß der 
Straßenreinigungssatzung von Grünflächen, Spielplätzen und Friedhöfen über den 
haushaltsfinanzierten Vertrag an die AWB beauftragt. 
Die Aufgaben von Amt 67 bestehen seitdem in erster Linie aus der  fachlichen Beauftragung 
der AWB für die Reinigung von Grünanlagen und Kinderspielplätzen.  
Im Rahmen der Bekämpfung von Littering werden durch Amt 67 aktuell Pläne erstellt und bei 
Bedarf aktualisiert, damit neue oder veränderte Flächen weiterhin bzw. künftig durch die AWB 
gereinigt werden.

47 
 
Auch in die Aufstel lung neuer bzw. zusätzlicher Abfalleimer in Grünanlagen ist Amt 67 
involviert. Durch Grünpflegepersonal und durch Meldungen aufmerksamer Bürger*innen 
werden neue Standorte für Abfalleimer ermittelt und an die AWB zur Aufstellung gemeldet. 
Auch die Ergänzung von Papierkörben durch HKTS  (Hundekottütenspender) trägt dazu bei, 
die Stadtsauberkeit zu verbessern. 
Im Bereich von Grünanlagen werden, über das Toilettenkonzept, in Auftrag von VIII/3 und in 
Abstimmung mit Amt 67 Toilettenangebote (Mobiltoiletten) umgesetzt. 
Die Reinigung von Wäldern obliegt weiterhin der Zuständigkeit des Amtes 67. Die AWB stellt 
lediglich Abfallbehälter zur Sammlung von Abfällen bereit und transportiert diese i.d.R. zur 
AVG Köln, sofern keine andere Entsorgungslösung (z.B. bei gefährlichen Abfällen) notwendig 
wird. 
Die Zuständigkeit von  Amt 67 in Sachen Sauberkeit liegt also darin, die Situationen und 
Entwicklungen zu beobachten und zu analysieren und dann gemei nsam mit den AWB 
nachzusteuern. 
3.1.4.3. Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Amt 57) 
Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde im Umwelt - und Verbraucherschutzamt überwacht die 
Gewerbebetriebe im Hinblick auf die Einhaltung der Betriebspflichten zum ordnungsgemäßen 
Umgang mit Abfällen. Die Überwachung bezieht sich dabei auf die ordnungsgemäße Lagerung 
und Entsorgung sowie auf die Abfallsituation innerhalb und außerhalb des jeweiligen 
Betriebsgeländes. Bei Verstößen werden Anordnungen getroffen oder Bußgeldverfahren 
eingeleitet.  
Zudem erstreckt sich die Überwachung einer ordnungsgemäßen Abf alllagerung und  -
entsorgung sowie auf privaten Grundstücke (insbesondere Industrie und Gewerbe).  
Bei gefährlichen Abfällen regelt der Umweltalarm der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde die 
umgehende ordnungsgemäße Entsorgung. 
Das Amt 57 ahndet ebenfalls wil de Müllablagerungen (Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüll, 
Bauschutt, Altreifen etc.) und nicht zugelassenen, verwilderte oder schrottreife Fahrzeuge auf 
öffentlichen städtischen Flächen. Die Anzeigen erhält das Amt für Umwelt - und 
Verbraucherschutz (Amt 57) vom Amt für öffentliche Ordnung (Amt 32), vo n der 
Marktverwaltung, von der AWB, von der Polizei oder von Bürger*innen. Eine Ahndung ist nur 
möglich, wenn die Verursacher *innen eindeutig zu identifizieren sind und ihnen der Verstoß 
nachgewiesen werden kann . Die Ahndung erfolgt je nach Menge und kann durch ein 
Verwarngeld, Bußgeld oder eine Ordnungsverfügung vorgenommen werden . Eine 
Ordnungsverfügung dient der Androhung von Zwangsmaßnahmen  bei wiederkehrenden 
Verstößen. 
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Amt 57) setzt das Projekt „Hallo Nachbar, danke 
schön“ um, das sich seit fast 15 Jahren für die Aktivierung von bürgerschaftlichem 
Engagement und die Förderung von nachbarschaftlichen Strukturen für mehr Sauberkeit und 
Lebensqualität im „Veedel“ einsetzt. Im Fokus steht das überdurchschnittliche Aufkommen von 
wildem Müll in sozial benachteiligten Quartieren. In 2021 wurde das Projekt in Bilderstöckchen-
Süd, in Bickendorf „Vitalishöfe“ und am Rochusplatz sowie in Neubrück (rund um den Ludwig-
Quidde-Platz) und Mülheim „Genovevahof“ durchgeführt.

48 
 
Seitens des Amtes 57 werden auch die Genehmigungen für die Nachtarbeit der AWB erteilt. 
Nächtliche Reinigungen erfolgen beispielsweise auf dem Brüsseler Platz (siehe auch bei 32) 
oder bei den Tunnelreinigungen, um Beeinträchtigungen des Verkehrs zu minimieren. 
3.1.4.4. Stadtplanungsamt (Amt 61) 
Das Amt 61 verantwortet das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln. In diesem sind Richtlinien 
zur Gestaltung im Straßenraum vorgegeben. Hier ist zum Beispiel festgelegt, welche 
Papierkörbe, welche Absperrungen und welche Fahrradabstellmöglichkeiten wo in der Stadt 
verwendet werden sollen. In dem Gestaltungshandbuch sind verschiedene Bedeutungsräume 
in der Stadt festgelegt und für diese Bedeutungsräume sind jeweils Sauberkeitsansprüche 
festgelegt. (siehe Kapitel 2.6.2). 
Ein praktisches Beispiel hierfür ist die  Stabstelle Stadtbau im Quartier (Teil des Dezernats 
Planen und Bauen), die sich um das Dom- und Ratshausumfeld kümmert und fungiert als erste 
Ansprechpartnerin für sämtliche Belange in diesem räumlichen Bereich. 
3.1.4.5. weitere Ämter  
Neben den oben genannten Ämtern, haben auch andere Berührungspunkte mit dem Thema 
Stadtsauberkeit.  
So beispielsweise die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln  (26), welche die Reinigung von 
Schulgeländen, Parkplätzen Brunnen und anderen Gebäuden beauftragt.  
Das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau  (Amt 69)  ist bei der Reinigung von 
Bauwerken involviert. D ie Marktverwaltung (236) hat durch die haushaltsfinanzierte 
Reinigung nach Wochenmärkten ebenfalls Berührungspunkte. 
Seitens 236 wird auf die Marktstandbetreiber*innen eingewirkt, dass diese den Auflagen zur 
Sauberkeit gemäß der Marktordnung nachkommen.  Die Feuerwehr hat als erste Kenntnis 
über Ereignisse mit Verschmutzungsfolge.  
Das Bauverwaltungsamt (Amt 62) weist die Reinigung in Erschließungsgebieten an den oder 
die Erschließer*in bis zur Übergabe des hergestellten Gebietes  zu. Auch werden Teilweise 
Auflagen zur Reinigung bei Sondernutzungserlaubnissen erteilt. Weiter weisen diese gemäß 
Vertrag die Straßenkategorien für das StrReinverz zu.

49 
 
3.1.5 Anliegerverpflichtungen/ Zuständigkeiten und Beauftragung Dritter 
 Sind An lieger*innen für die Reinigung der Gehwege, der Fahrradwege und/oder der 
Fahrbahnen zuständig, sind sie auch dafür verantwortlich, dass diese entlang der 
Grundstücksgrenze mindestens einmal pro Woche bis spätestens samstags um 19.00 Uhr 
gereinigt werden. Der dabei entstehende Kehricht muss im Anschluss an die Reinigung 
ordnungsgemäß in der Restmülltonne und nicht im Rinnstein entsorgt werden. Laub wird in 
die für Grünschnitt vorgesehenen Sammelsysteme entsorgt. 
Ob eine Straße oder ein Platz gewidmet ist, hat einen Einfluss auf die Zuständigkeit der 
Reinigung. Eine Widmung sorgt dafür, dass eine Straße, ein Platz oder ein Weg ein öffentlicher 
Ort wird. Ist eine Straße nicht gewidmet, sind grundsätzlich die Anlieger*innen für die 
Reinigung und Winterwartung zuständig. Ist die Straße hingegen gewidmet, liegt die 
Zuständigkeit nach der Straßenreinigungssatzung bei der Stadt Köln / der AWB, allerdings 
kann die Stadt Köln die Reinigungs - und Winterwartungspflicht auf die Anlieger*innen 
übertragen; dies ist dem StrReinverz entnehmen. Die Winterwartung auf Gehwegen ist 
pauschal auf alle Anlieger*innen übertragen. 
Die Stadt Köln als Anlieger in (z. B. Kitas in der Zuständigkeit von Amt 51) kann die AWB 
beauftragen, die Reinigung im Rahmen der Anliegerverpflichtungen durchzuführen . Dies ist 
wie bereits beschrieben für die Ämter 67, 51 und 64 erflogt.  
Gewerbetreibende hingegen können die AWB mit regelmäßigen Reinigung des 
Betriebsgeländes, Zuwegungen als auch mit der Anliegerreinigung auf privatwirtschaftlicher 
Basis beauftragen.23 
Bei Anliegerreinigungen bestehen Potenziale in Bezug auf die Stadtbildpflege, da einige ihren 
Verpflichtungen nicht nachkommen. Mit Bund und Land steht die AWB grundsätzl ich im 
Austausch.  
                                                
23 https://www.awbkoeln.de/gewerbekunden/leistungsangebot/entsorgungsleistungen/  
Abbildung 17: Beispiel für Reinigungszuständigkeiten. (Quelle: Reinigungskataster)

50 
 
AWB und dem Amt 64 tauschen die Reinigung und die Winterwartung von Fahrbahnen, um 
logistische Vorteile und Potenziale bei der Tourenplanung zu nutzen (siehe oben 3.1.1.1.1 ). 
diese Flächen werden einmal im Jahr aktualisiert.  
Bei illegalen Müllablagerungen mit gefährlichen Abfällen  (z. B. Asbest) übernimmt das 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt die Beseitigung und weitere Entsorgung. 
Veranstalter*innen können die AWB entgeltpflichtig für kleine bis große Veranstaltungen 
beauftragen. Von der Reinigung über Abfallsammelbehälter bis hin zu mobilen 
Toilettencontainern bietet die AWB Lösungen an. 
Für die Dualen Systeme übernimmt die AWB die Reinigung der Glascontainerstandorte und 
außerdem die zugehörigen Beratungspflichten.  
3.1.6 Aufgaben und Zuständigkeiten in Klärung 
Die AWB und die Stadt Köln arbeiten eng zusammen, um die verschiedensten 
Reinigungsleistungen und die Stadtbildpflege in Köln stetig zu optimieren. Dabei geht es z. B. 
darum, die 2019 neu geschaffene Vertragslage zu betrachten. Insbesondere die Schaffung 
gemeinsamer Leistungs- und Qualitätsverständnisse stehen hierbei im Vordergrund als auch 
veränderte Anforderungen der Stadtgesellschaft . Beispiele für aktuell zu bearbeitende 
Themen sind die Beseitigung von Wildkraut als auch die Reinigung von Fahrradwegen. 
3.2 Zusammenspiel der Aufgaben und Zuständigkeiten der Akteur*innen 
Die Aufgaben und Zuständigkeiten beim Thema Stadtsauberkeit sind wie bereits beschrieben 
auf mehrere Akteur *innen sowohl innerhalb der Stadtverwaltung (VIII/3 und Amt 64) und 
darüber hinaus auch bei der AWB verteilt. Diese Konstellation erfordert eine regelmäßige 
Abstimmung untereinander, welche die einzelnen Partner bereits seit Jahren leben.  
Das bedeutet, dass komplexe Themen und Initiativen einen intensiven Austausch hinsichtlich 
genauer Ziele, ihrer Umsetzung sowie eine konkrete und ausreichende Finanzierung bedürfen. 
Die Grundlage hierfür ist, dass alle Beteiligten über gesetzliche Rahmenbedingungen, 
bestehenden organisatorischen Strukturen und die Möglichkeiten und Grenzen von gebühren- 
und haushaltsfinanzierbaren Leistungen aufgeklärt sind. Dazu gehört auch ein gegenseitiges 
und transparentes Verständnis über die benötigten zeitlichen Vorläufe zur operativen 
Umsetzung von komplexen politischen Initiativen. 
Es ist also von entscheidender Bedeutung, dass diese Rahmenbedingungen berücksichtigt 
werden, um Initiativen erfolgreich umsetzen zu können. Um das gewährleisten zu können, 
sollten passende fachliche Verfahren hinsichtlich der Transparenz als auch geeignete Mittel, 
Wege und Instrumente entwickelt werden, um Ziele zur Verbesserung der Stadtsauberkeit zu 
erreichen. Dazu gehört auch, eine effiziente und zügige Abstimmung zwischen teils 
kleinräumig wechselnden Vera ntwortlichkeiten und damit unterschiedlich betroffenen 
Akteuren sicherzustellen.

51 
 
4 Erwartungen an die Sauberkeit 
4.1 Aktuelle Entwicklungen  
4.1.1 Verstärkte Nutzung des öffentlichen Raumes  
Bereits die so genannte „Mediterranisierung“ hat in den vergangenen Jahren daz u geführt, 
dass der öffentliche Raum immer stärker von den Bewohner*innen der Stadt genutzt wird. Die 
Corona-Pandemie, während der das soziale (Zusammen-)Leben zeitweise nur noch draußen 
stattfinden konnte, hat diesen Effekt noch weiter verstärkt. 
Dies füh rt gleichzeitig dazu, dass Verunreinigungen durch Fehlverhalten und mangelndes 
Bewusstsein ebenfalls zunehmen. Dabei ist zu beobachten, dass der Respekt und die 
Wertschätzung für den öffentlichen Raum bei weiten Teilen der Nutzer*innen fehlen. Zugleich 
ist und bleibt die Stadtsauberkeit eine Gemeinschaftsaufgabe, für die alle Akteure und 
Bürger*innen verantwortlich beitragen. 
Diese Entwicklung hat verdeutlicht, dass die bisherigen  Reinigungsleistungen an Grenzen 
stoßen oder es in manchen Bereichen punktuell  andere Bedarfe gibt. Klassische Beispiele 
hierfür sind die Leerung der Papierkörbe, die bisher an die Reinigungshäufigkeit geknüpft sind, 
oder auch stärkere Verunreinigung in Hotsports, die nicht über die bisherige Regelreinigung 
gelöst werden können . Ebe nfalls liegen Gebiete im Fokus , in denen die 
Reinigungsverantwortung bei den Grundstückseigentümer *innen liegt und der 
Reinigungszustand suboptimal ist. 
4.1.2 Veränderte Mobilitäts(-Ansprüche) 
Neben der immer stärkeren Nutzung des öffentlichen Raumes verändert sich auch die Art und 
Weise, wie er genutzt wird. Um die Klimaziele zu erreichen, steht eine Mobilitätswende bevor 
bzw. hat sogar schon begonnen . Eine verstärkte Fahrradnutzung, mehr Carsharing und 
ÖPNV-Nutzung oder auch E-Scooter verändern den Verkehr in unserer Stadt. Im Zuge dessen 
verändert sich auch der Anspruch an die Straßen und Wege in Köln.  
In der letzten Zeit konnte bereits festgestellt werden, dass sich die Ansprüche im Hinblick auf 
eine ganzjährige Benutzbarkeit eigens tändiger Radfahrstreifen bzw. –führungen verändern. 
Perspektivisch wird dies auch bei der Planung und Durchführung von Reinigungsleistungen 
(Winterwartung) noch intensiver Berücksichtigung finden müssen.  
Im Zuge der Mobilitätswende kann  mit einer weiteren Zunahme des Radverkehrs und somit 
auch mit veränderten Ansprüchen an Radwege im Allgemeinen gerechnet werden.  
Ebenfalls beobachtet werden konnte, dass Radfahrende auf andere Wege, wie beispielsweise 
Anliegerstraßen und durch Grünanlagen ausweichen, um de n Radverkehr vom Kraftverkehr 
zu entflechten. Somit weichen sie auf Straßen und Wege aus, die nicht in Stufe 1 
wintergewartet werden. Hier ist zu überlegen, ob diese Wege im Hinblick auf den Radverkehr 
als verkehrswichtig eingestuft werden sollten  und welche Folgen dies für die W interwartung 
haben sollte. 
Mit der Mobilitätswende werden auch städtebaulichen Veränderungen verbunden sein, welche 
wiederum einen Einfluss auf die technische Umsetzung der Reinigung nach sich ziehen wird, 
beispielsweise auf die Möglichkeit der maschinellen Reinigung durch Kehrmaschinen. Je nach

52 
 
Gestaltung des öffentlichen Raumes ist der Reinigungsaufwand unterschiedlich hoch. So 
unterscheidet sich die Reinigung eines asphaltierten Weges von der eines unbefestigten 
Weges. Das gilt ebenfalls für bauliche Abgrenzungen zwischen Fahrrad- und Kraftfahrweg. So 
können auch nicht dieselben Reinigungsfahrzeuge auf selbstständigen Radwegen eingesetzt 
werden wie auf Straßen des Kraftverkehrs. 
Allerdings müssen solche Maßnahmen immer vor dem Hint ergrund der Finanzierbarkeit 
betrachtet werden. Denn die aktuellen Bemühungen der Politik, Bürger*innen in der Krise zu 
entlasten, die anstehende CO 2-Bepreisung für die Abfallverbrennung ab 2024 und andere 
Faktoren, die die öffentlichen Haushalte beeinflus sen (z. B. Treibstoffkosten), können dazu 
führen, dass die finanziellen Spielräume kleiner werden. 
4.1.3 Deutlicher Anstieg des Litterings  
Als Littering wird das Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen oder Sperrmüll  im 
öffentlichen Raum  bezeichnet. Die Folgen sind sowohl ökonomisch als auch ökologisch 
beträchtlich: z. B. betrugen die Sammel - und Entsorgungskosten für Litteringmüll in Köln in 
2022 über. 12 Mio. €. Diese Kosten tragen die Gebührenzahler*innen. Tiere verwechseln 
darüber hinaus insbesondere Kunststoffabfälle mit Nahrung. Bei herumliegenden Bioabfällen 
besteht die Gefahr eines Schädlingsbefalls. Kunststoffabfälle führen auch zu den 
Mikroplastikeinträgen in die Umwelt. Bei Zigaretten oder auch Bauschutt kommt die 
unkontrollierte Verbreitung von schädlichen Inhaltsstoffen in der Umwelt dazu. Letztendlich 
werden Litteringabfälle dem Materialkreislauf entzogen. 
Insgesamt ist festzustellen, dass es zu immer mehr Litteringablagerung und –meldungen 
kommt. Diese illegalen Abfälle werden durch einen  hohen Kunststoffanteil jedoch immer 
leichter und sind schwieriger zu beseitigen. Jedoch bleiben die reinen Gewichtsmengen stabil. 
Tabelle 3: Entwicklung der Mengen in Tonnen an Straßenkehricht und Littering (Sperrmüll) in Köln 
 2017 2018 2019 2020 2021 2022 
Straßenkehricht 5.525 4.983 4.672 4.374 4.945 3.981 
Littering  
(davon Sperrmüll) 
2.137 2.281 2.343 2.769 2.512 2.358 
 
Am 11.11.2022 verzeichnet e die AWB ein besonders hohes Müllaufkommen.  Die Stadt 
entwickelt neue Konzepte, um die Menschenmassen an den Karnevalsfeiertagen zu lenken 
und zu kontrollieren und auf diese Weise den Eintrag an Müll in Grünanlagen zu verringern.

53 
 
4.1.4 Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EU 2019/904)  
Single-Use-Plastics, sprich Einwegkunststoffe, wie zum Beispiel To -Go-Becher, finden sich 
häufig im Streumüll. Laut der Studie „Ermittlung von Aufwand und Kosten für die Entsorgung 
von Einweg-Kunststoffprodukten im öffentlichen Bereich“ aus dem Jahr 2020 vom Institut für 
Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA), besteht der Kölner Streumüll 
auf Straßen aus 11 Gewichtsprozent bzw. zu ca. 35 Volumenprozent aus Einwegplastik. In 
Grünanlagen ist der Anteil etwas geringer ( ca. 8 Gewichtsprozent bzw. ca. 33  
Volumenprozent). Da Einwegkunststoffe häufig leicht und voluminös (Becher, Tüten, 
Schachteln) sind, haben sie einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf das Stadtbild. 
Im Rahmen der Studie wurden Kosten in Höhe von 18,5 Mio. Euro pro Jahr für Köln ermittelt, 
die zur Beseitigung und Entsorgung dieser Einwegkunststoffartikel aufgewendet werden. 
Sowohl das neue Mehrweggesetz als auch das voraussichtlich im Januar 2024 in Kraft 
tretende Einwegkunststofffonds -Gesetz sollen einen positiven Einfluss auf dieses 
Litteringproblem haben, welches nicht zuletzt die Umwelt schädigt.  
Das Mehrweggesetz verpflichtet „Letztvertreibende“ (z. B. Restaurants und Cafés) Getränke 
und Essen zum Mitne hmen auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Im Zuge des 
Gesetzes soll der Mehrweg dem Einweg f inanziell gelichgestellt werden. D ie Nutzung von 
Einweg ist aufgrund fehlender Leih - und Rü ckgabeprozesse jedoch weiterhin  
niederschwelliger. In welchem Maße dieses Gesetz das Littering-Aufkommen durch 
Einwegplastikverpackungen verringern und somit die Stadtsauberkeit beeinflussen wird, kann 
derzeit noch nicht abgesehen werden. 
Abbildung 18: Zusammensetzung der Abfälle im öffentlichen Raum in Gewichts -% und Volumen -% differenziert 
nach Erfassungssystem für die Stadt Köln. Quelle: INFA (2020)

54 
 
Laut des  Einwegkunststofffonds-Gesetzes sollen Hersteller*innen von Einwegplastik -
Produkten, wie b eispielsweise Zigarettenkippen oder Getränkebecher, künftig in einen 
staatlichen Fonds einzahlen und sich somit an den kommunalen Reinigungskosten und die 
Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen beteiligen. Kommunen sollen sich daraufhin für Mittel 
aus dem Fonds bewerben können.  
Ein weiterer Teil der EU-Kunststoffrichtlinie tritt 2024 in Kraft: Der Deckel bzw. Verschluss von 
Getränkebehältern aus Einwegkunststoff (Füllvolumen bis 3 Litern) muss ab diesem Zeitpunkt 
fest mit der Flasche verbunden sein. Das soll verhindern, dass die Deckel aus Unachtsamkeit 
in die Umwelt gelangen.  
Inwieweit diese neuen Regelungen das Littering-Aufkommen im Stadtgebiet verringern und 
somit zum Sauberkeitsbild beitragen werden, ist abzuwarten. Ebenfalls ist die Überwachung 
der gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen, denn erfahrungsgemäß geht die Einführung 
neuer Gesetze in der Regel nicht direkt mit der Einhaltung dieser einher. 
4.1.5 Zero-Waste-Konzept Köln  
Der Rat der Stadt Köln hat im Mai 2021 beschlossen, dass ein  Zero-Waste-Konzept für Köln 
entwickelt werden soll. Mit „Zero Waste“ wird ein richtungsweisendes Signal und Handeln 
verbunden, verstärkt Abfälle zu vermeiden, Wertstoffe noch besser zu trennen, Ressourcen 
zu schonen und Recycling  zu fördern. Dabei geht es nicht darum, überhaupt keine Abfälle 
mehr zu verursachen – engagiertes Ziel ist vielmehr eine Lebens - und Wirtschaftsweise, die 
möglichst wenig Abfall produziert, keine Rohstoffe vergeudet und Nachhaltigkeit 
verantwortungsbewusst, konsequent und verbindlich umgesetzt in den Vordergrund stellt. 
Die Verwaltung legte dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaft als dem zuständigen 
Fachausschuss am 25. November 2021 eine Planung zur Erstellung des  Zero-Waste-
Konzepts bis Ende 2022 vor. Der Erstellungsprozess des Konzepts hat sich im Laufe des 
Jahres 2022 verzögert, weswegen die Fertigstellung des Zero -Waste-Konzepts nun in 2023 
vorgesehen ist.  
In 2022 waren die Kölner*innen und Akteur*innen der Stadtgesellschaft über das städtische 
Beteiligungsportal „Meinung für Köln“ eingeladen, auf die Fragen „Was tun Sie, um Abfälle zu 
vermeiden? Wie könnte Köln mehr Abfälle vermeiden? Welche Ziele sollte Köln sich setzen?“ 
zu antworten. Mit 433 Vorschlägen war die Resonanz sehr groß. Zahlreiche Beteiligte aus 
lokalen Vereinen, Verbänden, Initiativen, Unternehmen, der  Kölner Stadtverwaltung und 
verschiedenen Institutionen der Stadtgesellschaft erarbeiteten in insgesamt vier Workshops 
Ideen zur Abfallvermeidung.  
Die bei der AWB bereits bestehenden umfangreichen Maßnahmen – wie Bildungsarbeit zur 
Abfalltrennung, Aufklärungskampagnen zur richtigen Entsorgung, Bewerbung der Nutzung der 
Wertstoffbehälter oder der Schadstoffmobile, die Online -Plattform zur Vermeidung von 
Einweg-To-Go-Bechern, ein Müll -ABC, der Nachhaltigkeitsguide oder die regelmäßige 
Teilnahme an der Europä ischen Woche der Abfallvermeidung (EWAV) – werden im zu 
erstellenden Maßnahmenkatalog berücksichtigt.  
Mit der Konzepterstellung wurde nach öffentlicher Ausschreibung das Wuppertal Institut für 
Klima, Umwelt, Energie gGmbH mit den Konsortialpartnern INFA (Institut für Abfall, Abwasser 
und Infrastruktur -Management GmbH), Zero Waste Germany  e. V. und circulatemore

55 
 
beauftragt. Den Zero Waste -Prozess steuert die Stadt Köln , unterstützt von AWB und AVG 
Köln. 
4.2 Wechselwirkung zwischen Sauberkeit und Sicherheit 
Sauberkeit und Sicherheit haben einen engen Bezug zueinander. Ein offensichtlicher 
Zusammenhang besteht in der Verkehrssicherheit. Wilder Müll, der Wege und Zugänge 
versperrt, gefährliche Abfälle, Schnee, Eis und rutschiges Laub sind nur einige Beispiele.  
Glasscherben können zu Verletzungen oder Sachbeschädigung (z.  B. platte Fahrradreifen) 
führen. Zigarettenkippen enthalten Giftstoffe,  eine einzelne von ihnen kann bis zu 60 Liter 
Grundwasser verunreinigen. 
Ist ein Ort verschmutzt, wirkt er verwahrlost und erscheint weniger unter sozialer Kontrolle. 
Der Eindruck entsteht, als bestünde kein Interesse an öffentlicher Ordnung und Gesetzen. 
Erste Zeichen der Verwahrlosung können eine Abwärtsspirale auslösen, da erste 
offensichtliche Regelverstöße den Schritt in die Kriminalität kleiner erscheinen lassen 
(sogenannter „Broken-Window“-Effekt).  
Deswegen sind Sauberkeit und Gepflegtheit wichtig für die Sicherheit eines Ortes, aber auch 
das Sicherheitsempfinden von Passanten: Orte, die eng, dunkel und oder mit wenig E insicht 
gestaltet sind, schüren Angst vor Kriminalität (so genannte Angsträume). Wenn Passanten 
solche Flächen deshalb zunehmend meiden, scheiden diese aus dem frei nutzbaren 
öffentlichen Raum aus. Die soziale Kontrolle schwindet, und dies kann zur weitere n 
Verwahrlosung dieser Flächen, z.B. durch Graffiti und wilden Müll führen. 
Umgekehrt bedeutet dies, das helle, weitläufig gestaltete, saubere Orte einen positiven 
Einfluss auf die tatsächliche und subjektive Wahrnehmung von Sicherheit haben. Das gilt auch 
für die Gestaltung von Orten. So können diese zwar sauber sein und dennoch ein Unbehagen 
aufgrund einer engen Bebauung auslösen. Auch eine schlechte Beleuchtung kann negative 
Auswirkungen auf das Sicherheits- und Sauberkeitsempfinden haben. 
4.3 Anforderungen aus der Stadtgesellschaft und der Politik  
Das Thema Stadtsauberkeit hat einen Einfluss auf verschiedene Aspekte, wie das 
Wohlbefinden der Bürger*innen und Besucher*innen, die Kriminalitätsrate, den Umweltschutz 
und das Image der Stadt. Somit überrascht es nicht, dass verschiedene Akteur*innen aus der 
Stadtgesellschaft und Politik Anforderungen an die Sauberkeit stellen. Die 
Basisanforderungen sind in Gesetzen, Verträgen und Satzungen (Siehe Kapitel 2) festgelegt. 
Die Anforderungen aus Stadtgesellschaft und Politik decken sich mit den Basisanforderungen 
und gehen mitunter darüber hinaus.  
Zu nennen sind: 
 Der Ausbau des Angebots öffentlicher Toiletten soll beschleunigt werden (größeres 
Angebot schaffen). 
 Private Veranstalter*innen setzen ihre Verpflichtungen im Rahmen der Genehmigung 
konsequent um, die genutzte öffentliche Flächen (inklusive Zuwege) zeitnah nach der 
Veranstaltung so zu reinigen, dass sie für ihren eigentlichen Zweck ohne  
Einschränkungen wieder genutzt werden kann und setzen  Abfallvermeidungs-
maßnahmen (z. B. Mehrwegkonzepte) um.

56 
 
 Die Kölner Stadtordnung soll konsequent umgesetzt und kontrolliert werden. 
 Anlieger*innen (Privathaushalte und Gewerbe) sollen stärker über ihre 
Reinigungsverpflichtungen aufgeklärt werden und bei Nichtbeachtung sanktioniert 
werden. 
 Bürger*innen und Besucher sollen bewegt werden, ihr Verhalten bei der 
Müllentsorgung zu ändern (kein Littering, kein Missbrauch von öffentlichen 
Papierkörben, etc.). 
 Fehlverhalten von Bürger*innen soll kontrolliert und erforderlichenfalls konsequent 
ordnungsrechtlich geahndet werden. 
 Es sollen mehr und größere Papierkörbe aufgestellt werden; die Leerungsintervalle 
sollen überprüft und ggfs. angepasst werden. 
 Vereinzelter Streumüll soll im Rahmen der Reinigung ebenfalls beseitigt werden. 
 Die Reinigungsleistungen sollen flexibel an den Bedarf angepasst werden. 
 Die Durchführung der Reinigungsleistungen soll nachvollziehbar, nachweisbar und 
kontrollierbar sein. 
 Es soll mehr u nd zeitnah Transparenz über die erbrachten Reinigungsleistungen der 
beauftragten bzw. zuständigen Stellen (AWB, Ämter/Behörden, Unternehmen) 
geschaffen werden. 
 
4.3.1 Stärkerer Fokus auf ästhetische Reinigung  
Durch die weiter steigende und sich verändernde 
Nutzung des öffentlichen Raumes wächst der 
Anspruch an die Sauberkeit und die 
Aufenthaltsqualität. Gleichzeitig nimmt die 
Verschmutzung aufgrund der höheren 
Frequentierung der Plätze  und Fehlverhalten stetig 
zu. 
Über die Satzung soll eine verkehrssichernde 
Reinigung gewährleistet werden. Hierbei handelt es 
sich jedoch nicht um eine ästhetische Reinigung. Die 
Grenze, ab wann etwas als ästhetische Reinigung zu 
verstehen ist, ist teilweise nicht trennscharf definiert 
und sorgt für unterschiedliches Verständnis bei 
beteiligten Akteur*innen. So  zum Beispiel, ab 
welcher Anzahl Kaugummiflecken das Stadtbild 
nicht unerheblich beeinträchtigt wird.  
Es gibt Bereiche im Stadtgebiet, in denen ein Bedarf an einer intensiveren oder ästhetischen 
Reinigung notwendig und wünschenswert wird. Um diesem gerech t zu werden, sind sowohl 
gebühren- (intensive Reinigungen) als auch haushaltsfinanzierte Leistungen  (ästhetische 
Reinigung) über die AWB beauftragt. So gibt es gebührenfinanziert zum Beispiel die so 
genannte Intensivreinigung  als auch Nassreinigungen in Fu ßgängergeschäftsstraßen. 
Satzungsgemäße Reinigung: 
Laut Satzung beinhaltet die 
Reinigung die Beseitigung von 
Unrat, Verschmutzungen und 
Wildkräutern, die die Hygiene oder 
das Stadtbild nicht unerheblich 
beeinträchtigen oder die eine 
Gefährdung des Verkehrs 
darstellen (siehe § 1 Abs. 2 Satz 1 
StrReinS). Somit geht die 
Reinigung über die reine 
Verkehrssicherung hinaus. 
 
Satzungsgemäße Reinigung: 
Laut Satzung beinhaltet die 
Reinigung die Beseitigung von 
Unrat, Verschmutzungen und 
Wildkräutern, die die Hygiene oder 
das Stadtbild nicht unerheblich 
beeinträchtigen oder die eine 
Gefährdung des Verkehrs 
darstellen (siehe § 1 Abs. 2 Satz 1 
StrReinS). Somit geht die

57 
 
Haushaltsfinanziert sind zusätzliche Nass- und Intensivreinigungen als auch Reinigungen mit 
höheren Frequenzen zu nennen. Diese finden beispielsweise regelmäßig an Orten mit 
internationaler Bedeutung (z. B. Domumfeld, Rheinboulevar d, siehe Gestaltungshandbuch, 
Kapitel 2.6.2) statt. Das beinhaltet die punktuelle Entfernung hartnäckiger Verschmutzungen, 
die mit Besen - und Nassreinigung nicht e ntfernt werden können, wie Ansammlungen von 
Kaugummiflecken, Urin- und Getränkeflecken 
Der Großteil der Reinigungsleistungen in den 
Satzungen und in den Verträgen ist durch 
Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsintensität 
festgelegt. Diese Struktur kann schwankenden 
Nutzungsintensitäten, wie Schönwetterlagen oder 
spontanen Feiern, nur bedingt Rechnung tragen. 
Über die Satzung sin d außerturnusmäßig bei 
besonders starker Verschmutzung sogenannte 
Zwischenreinigungen möglich, die über die 
Nutzungsentgelte der AWB abgedeckt sind. Dies 
gilt insbesondere für besondere 
Verunreinigungen, die zwar so vereinzelt auftreten, dass die Erhöhung der 
Reinigungshäufigkeit zu deren Beseitigung nicht erforderlich ist, aber ungewöhnlich stark sind, 
dass ein Zuwarten bis zur nächsten Regelreinigung nicht zugemutet werden kann. Beispiele 
sind z. B. verkaufsoffene Sonntage, die Adventszeit oder die Silvester- und Neujahrsreinigung. 
Treten diese Verschmutzungen allerdings häufiger auf, muss eine andere Lösung gefunden 
werden, wie beispielsweise eine Erhöhung der Reinigungshäufigkeit oder gezielte Ansprache 
bei Fehlverhalten. Bei einigen Orten, die bereits ü ber den haushaltsfinanzierten Vertrag 
weitere Reinigungsleistungen erfahren, können Reinigungsleistungen „nach Bedarf“ 
zusätzlich durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um regelmäßige 
Reinigungsleistungen, die nach täglich wechselnde m Bedarf innerhalb des definierten Ortes 
in einem definierten Umfang durchgeführt werden. 
Diese finden sich im Vertrag über die Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet. Da der 
öffentliche Raum durch die Mediterranisierung mehr und mehr an Bedeutung gewinnt und 
durch die  steigende Nutzungsfrequenz mehr Leistung gebraucht wird , um den 
Sauberkeitsanspruch zu halten, steigt der Bedarf an flexiblen Reinigungsleistungen 
zunehmend und kann häufig nicht mehr durch den bisher beauftragten Leistung sumfang 
abgedeckt werden. 
Gleichzeitig werden Verunreinigungen im öffentlichen Raum auch durch Fehlverhalten und 
mangelndes Bewusstsein verursacht. Sauberkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe, sodass 
jede*r für die Sauberkeit in der Stadt auch mitverantwortlich ist. Um dies zu gewährleisten , 
sind neben Sensibilisierungsmaßnahmen und Umweltbildung auch Kontrollen und Sanktionen 
ein wichtiger Baustein. 
4.3.2  „Open Air Reinigung“ 
Der öffentliche Raum wurde in den vergangenen Jahren immer stärker von den Menschen in 
Köln beansprucht, wodurch zusätzlic he Verunreinigungen und Herausforderungen für die 
Stadt entstehen. Der Rat der Stadt Köln hat am 24.06.2021 die Stadtverwaltung beauftragt, 
zusätzliche Reinigungsleistungen über die AWB während der Open -Air-Saison auf 
Intensivreinigung laut Vertrag über 
Reinigungsleistungen im Kölner 
Stadtgebiet: 
Punktuelle Entfernung hartnäckiger 
Verschmutzungen wie z.B. 
Ansammlungen von 
Kaugummiflecken, Vogelkot, Urinal- 
und Getränkeflecken, Abfälle im 
Straßenmobiliar und Ginkoblüten. 
 
Abbildung 19: Das 
Reinigungskataster wird eine 
gemeinsame Datenbasis für Stadt 
und AWB 
schaffen.Intensivreinigung laut 
Vertrag über Reinigungsleistungen im 
Kölner Stadtgebiet: 
Punktuelle Entfernung hartnäckiger 
Verschmutzungen wie z.B. 
Ansammlungen von 
Kaugummiflecken, Vogelkot, Urinal- 
und Getränkeflecken, Abfälle im 
Straßenmobiliar und Ginkoblüten.

58 
 
ausgewählten Grünflächen und öffentlic hen P lätzen auf den Weg zu bringen , welche 
ausdrücklich haushaltsfinanziert erbracht werden sollen . Dabei sind ebenso 
Handlungsansätze zu berücksichtigen, die auf mehr Eigenverantwortung und Aufklärung über 
Fehlverhalten abzielen, sowie an der konsequenten  Umsetzung der Kölner Stadtordnung 
ansetzen. 
Die AWB Köln hat zur Umsetzung des Ratsbeschlusses verschiedene Vorschläge auf Basis 
eines Konzepts vorgelegt. Einige Bereiche wurden  bereits mit Anpassungen über die 
Straßenreinigungssatzung und das ganzheitlic he Toilettenkonzepts umgesetzt. Auch das 
Pilotprojekt „Qualitätsverbesserung in den Bezirken“, welches 2022 im Stadtbezirk Porz 
durchgeführt und 2023 im rechtsrheinischen Köln fortgesetzt werden soll, greift die Thematik 
mit Leistungen auf. 
Im Rahmen des Masterplans Sauberkeit wird die Sauberkeit während der „Open Air -Saison“ 
ebenfalls betrachtet. 
4.3.3 Zusätzlicher Reinigungsbedarf und Papierkorbleerungen 
In den letzten Jahren entstand ein höherer Anspruch an die Leerung der öffentlichen 
Papierkörbe sowie zusätzliche Reinigungen, die über bestehende Reinigungsaufträge 
hinausgehen. Das betrifft auch Anliegerbereiche.  
So erscheint es beispielsweise sinnvoll, Papierkorbleerungen während der Open Air -Saison 
von der regulären Straßenreinigung mit ihren festen Touren zu entkoppeln. 
Diese Entwicklung die Anforderung aus der Stadtgesellschaft wurden im bereits erwähnten 
AWB-Pilotprojekt zur Qualitätsverbesserung in den Bezirken aufgegriffen.  
4.3.4 Plätze mit besonderem Handlungsbedarf 
In Köln gibt es verschiedene Plätze  mit besonderem Handlungsbedarf. Eine Identifizierung 
dieser Plätze erfolgt regelmäßig, angestoßen durch verschiedenste Maßnahmenpakete und 
Projekte. Durch diese Projekte und Maßnahmen wird dann eine Verbess erung der Situation 
angestrebt. 
Die „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ werden durch städtische Arbeitskreise  
thematisiert. An den entsprechenden Orten kommen verschiedene Problemlagen in 
besonderer Ausprägung zusammen, die ein besonders eng und sorgfältig abgestimmtes 
Vorgehen in den Bereichen Sauberkeit, Sicherheit und Gestaltung usw. notwendig machen. 
Beispiele für solche Plätze sind der Neumarkt, die Zülpicher Straße, der Hansaring oder der 
Ebertplatz.  
Aus diesen Arbeitskreisen ergeben sich neue Reinigungsleistungen, wie beispiel sweise am 
Neumarkt, die durch Einzelbeauftragungen über den haushaltsfinanzierten Vertrag finanziert 
werden wie auch neue Toilettenangebote. 
4.3.5 Sauberkeit des Rheinufers / Gewässer 
Der Klima- und Umweltschutz genießt in der Gesellschaft einen immer höheren St ellenwert. 
Insbesondere der Schutz des Rheinufers und des Rheins sowie der kleineren Gewässer ist 
für die Kölner*Innen in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden. Dem steht eine 
deutlich stärkere Freizeitnutzung in Ufernähe gegenüber , die zu Verunreinigungen in diesen

59 
 
Bereichen und auch zu mehr (Kunststoff)-Abfällen im Gewässer und damit auch in den Meeren 
führt. 
Seit einigen Jahren ist die ehrenamtliche Initiative K.R.A.K.E. ( Kölner Rhein-Aufräum-
Kommando-Einheit) eine wichtige Partnerin von Stadt und AWB, die durch das Engagement 
von Freiwilligen zu mehr Sauberkeit im Rhein beitragen kann. Wie erwähnt, entmüllt die AWB 
die durch Niedrigwasser trocken gefallenen Teile des Flussbettes. 
Der Anspruch an saubere Rheinufer steigt in der Öffentlichkeit stetig, so dass zusätzliche 
Maßnahmen aus den Bereichen Ordnungsrecht und Reinigung in den Fokus zu diskutieren 
sind, die die bisherigen Leistungen der Grünflächenreinigungen sinnvoll ergänzen können. 
4.3.6 Sanktionierung 
Bereits heute gibt es viele Leistungen der AWB für die Sauberkeit und die Stärkung der  
Aufenthaltsqualität. Dennoch kommt es zu Verunreinigungen, die auf ein falsches Verhalten 
und einer Verunreinigung durch die Bewohner*innen und Gäste der Stadt zurückzuführen sind. 
Die AWB kann jedoch stets nur im Nachgang Verunreinigungen beseitigen. 
In der Stadtgesellschaft und der Politik sind daher ordnungsrechtliche Maßnahmen von großer 
Bedeutung, die in Form von verstärkten Kontrollen und stärkeren Sanktionen imm er 
vehementer gefordert werden. 
4.3.7 Mehr Sauberkeit in den Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün 
Mit der verstärkten Nutzung des öffentlichen Raums steigt gleichzeitig nicht nur das Maß an 
Verunreinigung. Auch der Anspruch an mehr Sauberkeit steigt kontinuierlich, was 
insbesondere für die Kölner Grünanlagen gilt.  
Dieser Anspruch ist mit den bisherigen  beauftragten Leistungen in den Kölner Grünanlagen  
und Straßenbegleitgrün (definierte Flächen mit definierter Leistungshäufigkeit) bei steigenden 
Bedarfen kaum angemessen zu begegnen , zumal neben einer bedarfsgerechten 
Entsorgungsinfrastruktur für Abfälle das Verhalten der Menschen im bewussten Umgang mit 
Abfällen, welche die Grünanlagen intensiv nutzen, ebenfalls ausschlaggebend ist. Ein Beispiel 
hierfür ist z. B. der Bedarf an Abfallbeseitigung nach dem 11.11. oder dem Straßenkarneval 
im Grüngürtel und den Uniwiesen. 
4.3.8 Veranstaltungen 
Köln ist als Großstadt eine attraktive Adresse für Events. Das gilt für kleinere Veedels - und 
Straßenfeste bis hin zu Großveranstaltungen wie CSD, Gamescom oder auch die Kölner 
Lichter. Die AWB ist bei vielen dieser Events bereits ein wichtiger Partner für Entsorgungs - 
und Reinigungsleistungen. Viele Organisator *innen kommen ihrer Reinigungsverantwortung 
nach und übergeben Veranstaltungsflächen wieder ordnungsgemäß an die Stadt Köln. 
In den vergangenen Jahren jedoch ist der Anteil an Veranstaltungen, nach denen nicht 
gereinigt wurde und bei denen starke Verunreinigungen im Stadtgebiet hinterlassen werden , 
stark gestiegen. Dies führt zu einem schlechten Stadtbild un d einer geringeren 
Aufenthaltsqualität und am Ende auch zu einer hohen Beschwerdequote. 
Letztlich müssen diese Verunreinigungen auf Kosten der Allgemeinheit beseitigt werden, was 
nicht verursachergerecht ist und diejenigen bestraft, die sich an Regeln halt en und ihrer

60 
 
Verantwortung gerecht werden. Für ein sauberes Stadtbild sind daher Maßnahmen ( z. B.  
Kontrollen, Sanktionen und Weitergabe an Reinigungskosten) zu prüfen und umzusetzen mit 
denen Fehlverhalten entsprechender Veranstalter*innen überprüft und auch ahndet wird. 
4.3.9 Ausweitung KASA 
Die derzeit beauftragten 20.000 m² Graffitientfernung reichen nicht aus , um die bekannten 
Graffiti vollständig und zeitnah zu beseitigen. Teilweise werden im Rahmen der finanziellen 
Möglichkeiten 2.000 m² pro Jahr zusätzli ch durch Amt 64 beauftragt. Mit dieser zusätzlichen 
Beauftragung stößt das KASA -Team der AWB jedoch an seine Auslastungsgrenze. Für 
weitere Beauftragungen müsste seitens der AWB ein weiteres Team eingerichtet werden, 
wozu die AWB eine verlässliche, langfristige Beauftragung benötigen. 
4.3.10 weitere bekannte Bereiche mit Handlungsbedarf 
 Anschluss von Schreber- und Kleingärten 
Bisher sind die Schrebergärten im Stadtgebiet nicht an die satzungsgemäße Abfallentsorgung 
angeschlossen und es herrscht kein Anschlusszwang . Die Rahmenbedingungen der 
Entsorgung ist über die Kleingartenverordnung der Stadt Köln geregelt 24. Viele Nutzer*innen 
nehmen ihren Müll mit nach Hause und entsorgen ihn dort, allerdings kommt es auch zu wilden 
Müllablagerungen im Umfeld oder Entsorgungen in öffentlichen Papierkörben. Auch eine 
separate Erfassung von Bio- und Grünabfällen erfolgt ohne Restmüllanschluss nicht, was beim 
Anfall vor Ort jedoch sinnvoll wäre. Aufgrund der bestehenden Problematiken ist die derzeitige 
Entsorgung nicht ausreichend geregelt.  
 Ungeklärte Zuständigkeiten 
Es gibt Flächen im Stadtgebiet, für die bisher keine Reinigung definiert oder beauftragt ist. Im 
Zuge des Aufbaus des digitalen Reinigungskatasters konnten diese größtenteils identifiziert 
werden. 
Das kommt bei einigen Wänden, Hochbeeten und Böschungen, aber auch bei Parkplätzen in 
Schulnähe oder anderen kleinteiligeren (Teil-)Flächen im Stadtgebiet vor. 
 Anliegerreinigungen, die nicht umgesetzt werden 
Bei Anliegerreinigungen bestehen Potenziale in Bezug auf die Stadtbildpflege, da einige ihren 
Verpflichtungen nicht nachkommen . Dies gilt vermehrt auch für Flächen, die in der 
Zuständigkeit der deutschen Bahn, dem Land NRW (Landstraßen wie z. B. der Militärring) und 
der Autobahn GmbH zu reinigen sind. 
  
 Missbräuchliche Verwendung der öffentlichen Papierkörbe  
Öffentliche Papierkörbe werden immer wieder missbräuchlich verwendet. So wird zum Beispiel 
Hausmüll in ihnen entsorgt, was zu Überfüllung und Littering um den Standort führt. 
Abfallerzeuger stehlen sich so aus i hrer Verantwortung und wälzen die Kosten auf die 
Allgemeinheit ab. Außerdem fehlen die Restmüllmengen dem Gebührenhaushalt als 
Einnahmen und der AWB an Entleerungsentgelten. In einem Praxisprojekt 2020 wurden an 
                                                
24 Kleingartenverordnung § 5

61 
 
prädestinierten Orten die missbräuchliche Ve rwendung dokumentiert. Dies führte zu dem 
Ergebnis, dass in den besonders auffälligen Bereichen ein erheblicher Teil der 
Papierkorbinhalte aus privatem Hausmüll oder Gewerbemüll besteht. Das Aufarbeiten der 
Fälle durch Mülldetektive und/oder das Ordnungsdi enst ist nicht ausreichend, um spürbare 
Erfolge zu erzielen. Zudem steht der Aufwand im Verhältnis zum Ertrag in keinem sinnvollen 
Verhältnis.  
5 Geplante Leistungen, Maßnahmen und Projekte 
5.1 EU-Kunststoffrichtlinie (EU 2019/904) 
Wie in Kapitel  2.5 beschrieben, wird die EU -Einwegkunststoffrichtlinie in deutsches Recht 
umgesetzt. Im Zuge dessen arbeiten die AWB, AVG Köln und die Stadt, wie auch bei anderen 
Gesetzesentwürfen, im Vorfeld an der Gesetzgebung mit, indem sie zum Beispiel an Umfragen 
und Stellungnahmen  des Verbundes Kommunaler Unternehmen (VKU), des Deutschen 
Städtetags teilnehmen. Die jeweiligen Umsetzungen werden verfolgt und auf diese wird 
reagiert. 
Im Zusammenhang mit der Richtlinie hat sich die AWB im Auftrag der Stadt im Vorfeld an einer 
bundesweiten Litteringstsudie (20 teilnehmende Städte) zu Single-Use-Plastics beteiligt.  
Diese hatte zum Ziel, eine Grundlage für die Umsetzung der Kunststoffrichtlinie zu schaffen. 
Die Umsetzung  der EU -Kunststoffrichtlinie ist bisher erst in Teilen  geschehen, u.a. ist die 
Einrichtung eines entsprechenden Fonds zur Mitfinanzierung der höheren Aufwendungen 
durch die Einwegkunststoffe im öffentlichen Raum für die kommunalen Entsorger geplant.  
5.2 Qualitätsverbesserung in den Bezirken 
Die Nutzung des öffentlichen Raums ist in den vergangenen 20 Jahre deutlich angewachsen. 
Der bekannte Effekt der so genannten „Mediterranisierung“ ist in Köln in vielen Bereichen der 
Stadt spür - und erlebbar. Die Corona -Pandemie hat diese Entwicklung weiter forciert, da 
während der Lockdowns Spaziergänge  und andere Aktivitäten im öffentlichen Raum stark 
zugenommen haben. 
Dies hat verdeutlicht, dass bisher ige Reinigungsleistung an Grenzen  stoßen oder es in 
manchen Bereichen punktuell andere Bedarfe gibt. Klassische Beispiele hierfür sind die 
Leerung der Papierkörbe, die bisher an die Reinigungshäufigkeit geknüpft ist, oder auch 
stärkere Verunreinigung in Hotsports, die über die bisherige R egelreinigung hinausgehen. 
Ebenfalls Gebiete, in denen die Reinigungsverantwortung bei den Grundstücks -
eigentümer*innen liegt und der Reinigungszustand suboptimal ist, liegen im Fokus. 
Als Lösung hat die AWB in 2022 , wie in Kapitel 3.1.1.1.2  beschrieben mit Eigenmitteln ein 
Pilotprojekt in Abstimmung mit der Stadt Köln  (VIII/3) und in Zusammenarbeit mit lokalen 
Bürgervereinen im Stadtbezirk P orz durchgeführt. Ziel war es mit zusätzlichen 
Reinigungsteams außerhalb beauftragter Reinigungsleistungen zusätzlich Papierkörbe zu 
leeren und in definierten Hotspots zusätzliche und intensivere Reinigungsleistungen 
durchzuführen. Auch wurden Anlieger*innen über eine Plakat- und Flyer-Kampagne über ihre 
Verantwortung zur Sauberkeit informiert. 
Aufgrund der Erkenntnisse des Piloten werden Aktivität in 2023 fortgeführt und künftig durch 
die Stadt Köln (VIII/3) gebührenfinanziert getragen. Das Ziel der AWB is t es, das Projekt in

62 
 
weiteren Stadteilen und sozialen Strukturen zu vertiefen, was nun in ausgewählten Bereichen 
der Stadtbezirke Kalk, Mülheim, Porz sowie dem Stadtteil Deutz geschieht.  
Für Mitte 2023 soll eine erste Bewertung dieser Leistung erarbeitet und eine 
Entscheidungsvorlage für das Jahr 2024 ff. und eine künftige Umsetzung vorgelegt werden. 
5.3 Plätze mit besonderem Handlungsbedarf 
Seit 2020 wurden zwei Fachkreise für die Bereiche Neumarkt und Zülpicher Straße 
eingerichtet, die fachübergreifende Maßn ahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und 
Sicherheit erarbeiten und umsetzen (siehe Kapitel 4.3.4).  
Es ist vorgesehen, die Arbeit des Fachkr eises für Plätze mit besonderem Handlungsbedarf 
weiter auszubauen. Hierfür sind auch Bereiche im Fokus, in denen bereits Aktivitäten 
stattfinden und die durch die bisher erfolgreiche Arbeit des Gremiums weiter gebündelt und 
Synergien genutzt werden können.  Beispielhaft sind der Ebertplatz, der Hansaring und der 
Wiener Platz. 
5.4 Reinigung nach Veranstaltungen 
Die Eventstadt Köln sorgt für ein attraktives Angebot an großen und kleineren Events in der 
Stadt. Jedoch kommt nicht alle Organisator*innen ihrer Verantwortung nach und reinigen die 
Veranstaltungsflächen und beseitigen Abfälle. Dies ist in den vergangenen Jahren zu einem 
größeren Problem geworden und die AWB muss  immer wieder ohne Aufträge Flächen 
reinigen, so dass die Kosten von der Allgemeinheit getragen werden müssen. 
AWB und VIII/3 haben die Situation nach Abschluss des Eventjahres  2022 bewertet. VIII/3 
wird in 2023 frühzeitig mit dem Ordnungsamt Lösungen besprechen, in welcher Form bereits 
bei der Genehmigung von Veranstaltungen der Entwicklung Rechnung getragen werden kann. 
Eine Lösung wäre z. B., dass bei Ausbleiben einer Abschlussreinigung nach Events, z. B. die 
AWB als Beauftragter Dritter die Reinigung im Auftrag der Stadt durchführt und die Stadt Köln 
die K osten den Veranstalter *innen in Rechnung stellt. Eine solche Lösung wird bereits 
erfolgreich in Hamburg praktiziert und könnte als Best -Practices aus der vergleichbar en 
Großstadt übernommen werden. 
5.5 Betrieb und Ausbau des Toilettenkonzepts 
Auch die Anforderungen an das Angebot der öffentlichen To iletten im Stadtgebiet wachsen 
zunehmend. Wird der öffentliche Raum stärker genutzt, steigt auch der Bedarf an öffentlichen 
Toiletten. Wildpinkeln birgt neben einer starken Verschlechterung des Stadtbildes auch 
Hygienerisiken. Urin kann zudem einige Bausubstanzen (z. B. Sandstein) schädigen, da es 
Säuren und Salze enthält.  
AWB und Stadt Köln haben mit dem Evaluations- und Sachstandsbericht einen Plan vorgelegt, 
wie das Angebot weiter ausgebaut werden  sollte. Hier ist die Prämisse, dass Planungs - und 
Genehmigungsverfahren zügig durchgeführt werden können und die Finanzierung der 
Schaffung von mehr Toilettenangeboten gesichert ist und ausreichend personelle Kapazitäten 
vorhanden sind. Bei ausgewählten Standorten der Stein -auf-Stein-Toiletten wird zusätzlich 
Personal zur Betreuung während der Öffnungszeiten benötigt. 
Für 2023 wird ein neuer Toil ettentyp geprüft, der bekannten Problemen, wie der auf 
Drogenkonsum basierende Missbrauch von Toiletten, entgegenwirkt. Etliche Standorte mit

63 
 
eigentlich hohem Bedarf an öffentlichen Toiletten konnten wegen der Problematik nicht 
realisiert werden. Nun soll ein in Hamburg sehr positiv beurteilter neuartiger Toilettentyp 
(Brennpunkt-WC) in Mülheim am Wiener Platz als auch in Porz einem intensiven Test 
unterzogen werden. Sollten sich auch positive Erfahrungen in Köln einstellen, ermöglichen 
diese Toiletten ein niederschwelliges Toilettenangebot für alle Geschlechter. Es ist kostenfrei, 
genderneutral und rund um die U hr geöffnet. Jedoch ist es nicht barrierefrei. Eine Lösung 
hierfür könnte ein normales und somit barrierefreies City WC sein, welches nur mit einem CBF-
Schlüssel (ein spezieller Schlüssel, der ausschließlich an Menschen ausgehändigt  wird, die 
auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind ) oder durch bargeldloser Bezahlung 
betreten werden kann. 
5.6 Sensibilisierungsmaßnahmen 
Die Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema Sauberkeit aus Kapitel 3 werden weitergeführt.  
Neu für 2023 ist derzeit eine Littering und Zero -Waste-Kampagne in Planung , die sich an 
Kölner Bürger*innen und Besucher*innen richtet.  Die Kampagne findet auf dem gesa mten 
Stadtgebiet verteilt statt und ist für die KW 16 geplant. Hier handelt es sich um Plakate auf 
„City Light“- und „Mega Light“- Werbeflächen. 
Für die Karnevals -Saison 2023 entstand eine Respekt -Kampagne, die Feiernde für die 
Themen Sauberkeit und Sicherheit sensibilisieren soll te. Hier wurden unter anderem die 
Probleme Littering, Wildpinkeln und das Behindern von Sicherheits - und Rettungskräften 
adressiert. 
5.7 Zero-Waste-Konzept Köln 
Die Finalisierung des Zero-Waste-Konzeptes und die darin beinhalteten Maßnahmen befinden 
sich derzeit in der Abstimmung. Das Konzept soll im Frühjahr 2023 der Politik vorgestellt und 
anschließend vom Rat der Stadt Köln, inklusive der Mittelfreigabe, beschlossen und in de r 
Gebührenkalkulation berücksichtigt werden. Die Maßnahmenumsetzung soll nach der 
Beschlussfassung starten. 
Der Abfall, der gar nicht erst entsteht und nicht gelittert werden kann, führt im Endergebnis zu 
mehr Sauberkeit, sodass das Zero -Waste-Konzept hierfür auch von großer Bedeutung sein 
kann.  
Beispiele für Maßnahmen, die auf dieses Ziel eingehen , sind die Mehrwegpflicht bei 
Veranstaltungen, wiederverwendbare To -Go-Verpackungen oder auch die 
Wiederverwendung von alten Fahrrädern zur Vermeidung von Schrottfahrrädern.   
5.8 Pilotprojekt „Smart Fleet“ 
KVB, RheinEnergie, Feuerwehr und AWB verfügen über eine Fahrzeugflotte, die täglich im 
gesamten Stadtgebiet unterwegs ist. Im Rahmen eines Piloten testet die AWB 
unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten von Sensortechnik und künstlicher Intelligenz an den 
Fahrzeugen. In einem ersten Piloten wurde getestet, ob Straßenschäden und verstopfte 
Gullideckel mit Sensoren, Bilderkennung und künstlicher Intelligenz analysiert werden können. 
Derzeit werden weitere Einsatzgebiete, wie beispielsweise die Erkennung von Nebenständen 
an Containern, getestet. Die Vision des Projektes ist es, eine Stadtkarte mit aktuellen Daten 
zu Straßen- und Stadtzuständen für Partner im SWK (Stadtwerkekonzern) und der Stadt Köln

64 
 
zu erstellen. So kann auch zur Verbesserung der Stadtsauberkeit beigetragen werden. Bei 
Bedarf sollen auch andere Anwendungsfälle identifiziert und ergänzt werden.  
 
5.9 Optimierung der Reinigung des Straßenbegleitgrüns  
Wie in Kapitel  3.1.1.1.1 beschrieben, kommt es bisweilen dazu, dass bei der Pflege des 
Straßenbegleitgrüns Müll zerkleinert wird. Um eine bessere Sauberkeit des 
Straßenbegleitgrüns zu erreichen, erarbeiten AWB, VIII/3 und das Amt für Landschaftspflege 
und Grünflächen (Amt 67) derzeit Möglichkeiten, dies zukünftig zu verhindern.  
6 Das digitale Reinigungskataster 
Das Projekt „Sauberes Köln – Digital“ ist ein 
Kooperationsprojekt zwischen der Stadt 
Köln und der AWB mit dem Ziel , die 
Sauberkeit im Stadtgebiet nachhaltig zu 
verbessern. Federführend ist hier das Amt 
64 in Zusammenarbeit mit VIII/3. 
Anhand eines gemeinsamen 
georeferenzierten Informationssystems 
sollen gezielt Reinigungsflächen, 
Reinigungsobjekte und das städtische 
Mobiliar im gesamten Stadtgebiet erfasst 
und mit Sachdaten hinterlegt werden. 
Neben den erf assten 
Vertragsinformationen zur Zuständigkeit, 
Reinigungsart und den Häufigkeiten sollen 
auch Instrumente für eine strategische, 
operative und vor allem zukunftsorientierte 
Betriebsplanung entwickelt und in Betrieb 
genommen werden.  
Die Anwendung bietet K ennzahlen und eine visuelle Übersicht. Durch die Einführung des 
digitalen Reinigungskatasters soll nicht nur mehr Transparenz über 
Reinigungsverantwortlichkeiten und –häufigkeiten geschaffen und Leistungskontrollen 
optimiert werden, sondern es können auch „Weiße Flecken“ ohne Zuständigkeiten ermittelt 
und Reinigungsleistungen auf den Weg gebracht werden. 
  
Abbildung 20: Das Reinigungskataster wird eine 
gemeinsame Datenbasis für Stadt und AWB schaffen.

65 
 
So wird ein Werkzeug geschaffen, welches Klarheit über die Vertragssituatio nen schafft, die 
Zusammenarbeit verbessert und somit die Sauberkeit im Stadtgebiet nachhaltig steigert. Dies 
schafft eine gemeinsame Datenbasis für Stadt und AWB. In der Anwendung werden  
Reinigungsflächen im Stadtgebiet auf einer Karte visuell angezeigt und durch Anklicken kann 
die zugehörige Vertragslage eingesehen werden.  
6.1 Projektstand 
Derzeit befindet sich das Kataster im Aufbau. Während der Erfassung der Daten wird eine 
mehrstufige Qualitätssiche rung durchgeführt. Somit können ungeklärte 
Zuständigkeitsverhältnisse aufgedeckt und geklärt werden.  
Zum Jahreswechsel 2022 / 2023 wurden bereits 86.000 Reinigungsflächen durch die Stadt 
Köln erfasst und die Stadtbezirke Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenth al, Ehrenfeld und Kalk 
wurden dabei schon vollständig digitalisiert.  
6.2 Ausblick 
Zukünftig soll es eine mobile Anwendung für die Mitarbeitenden der Stadt und der AWB geben, 
die im ersten Schritt die Zuständigkeiten darstellen wird. Diese Anwendung würde es den 
Mitarbeitenden ermöglichen, unterwegs eine Zuständigkeitsübersicht einzusehen. Vor allem 
ermöglicht dies eine umfangreiche Erfassung von Reinigungszuständen. Es ermöglicht die 
Erfassung und Recherche im Straßenland (z. B. erhöhter Reinigungsbedarf, ver änderte 
bauliche Gegebenheiten, wie der Bau eines Radweges, etc.).  
Die mobile Anwendung unterstützt zudem die Straßenreinigungskontrolleur*innen vor Ort. 
Abbildung 21: Das IT-gestützte Reinigungskataster veranschaulicht die Zuständigkeiten und Gegebenheiten.

66 
 
7 Bisherige Bewertungsg rundlagen zur Einschätzung der 
Sauberkeit 
Es gibt mannigfaltige Systeme zur Le istungskontrolle und Qualitätskontrolle sowohl bei der 
Stadtverwaltung als auch bei der AWB. Diese werden im Folgenden dargestellt. Diese sollten 
im Rahmen des Masterplans Sauberkeit genutzt werden, um gemeinsame Qualitätsstandards 
zu entwickeln. Darüber h inaus wird das digitale Reinigungskataster künftig die bestehenden 
Systeme unterstützen. 
7.1 Straßenreinigungskontrolle und Beschwerdemanagement VIII/3 
Das Beschwerdemanagement des Eigenbetriebs VIII/3 geht Beschwerden von Bürger*innen 
nach, die an die Stadt K öln gerichtet werden, und überprüft die Einhaltung der vereinbarten 
Leistungsverträge zur Abfallentsorgung und Straßenreinigung. Die Straßenreinigungskontrolle 
überprüft Beschwerden vor Ort und nimmt Befunde aus freien stadtweiten Kontrollen auf, 
welche da rüber hinaus auch Mängel an Abfallentsorgungsinfrastrukturen und die den 
Sauberkeitszustand oder das Stadtbild beeinträchtigende weitere Befunde betreffen (z. B. 
Verwahrlosungen, Beschädigungen, Graffiti). Die Mängel werden an die zuständigen 
Dienststellen zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet (z. B. des Ordnungsamtes (Amt 32), des 
Umwelt- und Verbraucherschutzamtes (Amt 57) und des Amts für Amt 64). Darüber hinaus 
werden auch Satzungskontrollen durchgeführt. Dies bedeutet, dass Straßen und Wege, die 
für Änderungen des StrReinverz in Rede stehen, begutachtet werden. Beschwerden und 
Kontrollen sollen in 80 % der Fälle möglichst innerhalb von 14 Tagen abschließend bearbeitet 
sein. 
Untenstehend ist die Anzahl der Beschwerden im Vergleich 2021 und 2022 aufgeführt. 
Tabelle 4: Anzahl eingegangener Beschwerden beim Beschwerdemanagement VIII/3, gefiltert nach Bezirk 
Anzahl Beschwerden 2021 2022 
Innenstadt 157 139 
Rodenkirchen 222 92 
Lindenthal 157 121 
Ehrenfeld 105 99 
Nippes 139 71 
Chorweiler 55 44 
Porz 138 123 
Kalk 100 111 
Mülheim 111 132 
Summe 1184 932 
 
Tabelle 5: Anzahl eingegangener Beschwerden beim Beschwerdemanagement VIII/3, sortiert nach 
Hauptbeschwerdeanlass 
Anzahl Beschwerden 2021 2022 
Gebührenklärung 71 96 
Sperrmüll/ Wilder Müll 486 53 
Abfallwirtschaft 25 50

67 
 
Straßenreinigung 305 175 
Littering 163 41 
Füllstand/ Umfeldreinigung AK u. Glas 490 430 
Summe 1.469 845 
 
Bei den oben beschriebenen Straß enreinigungskontrollen durch VIII/3  wird die Anzahl der 
Beanstandungen erfasst. In 2022 betrug der Anteil der Beanstandungen über 2 .600, wovon 
rund 80% auf Littering zurückzuführen sind.  
Tabelle 6: Anzahl der freien Kontrollen mit Beanstandungen 
Anzahl freie Straßenreinigungskontrollen mit 
Beanstandungen 
2021 2022 
2.428 2.637 
Häufigste Beanstandungen: Littering, wilder Müll, Reinigungsmissstände oder -ausfall

68 
 
 
7.2 Kontrollen durch das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 64)  
Seitens des Amtes für Verkehrsmanagement werden die beauftragten haushaltsfinanzierten 
Reinigungsleistungen k ontrolliert. Bei den Kontrollen werden in den meisten Fällen die 
Reinigungen aus dem Leistungsverzeichnis und von Einzelleistungen kontrolliert. Be i diesen 
Kontrollen wird überprüft, ob die Reinigungen das beauftragte Leistungsbild abgedeckt haben; 
bei den Reinigungen aus dem Leistungsverzeichnis entspricht dies dem der 
satzungsgemäßen Reinigung. Bei den festgestellten Mängeln werden insbesondere nic ht 
entfernte Wildkräuter und nicht gereinigte Ränder der Wege festgestellt, an denen sich dann 
Material sammelt. 
In der untenstehenden Tabelle ist die Anzahl der durchgeführten Kontrollen dargestellt. 
Tabelle 7: Kontrolle der haushaltsfinanzierten Reinigungsleistungen 
Jahr 2019 2020 2021 2022 
Kontrollen 280 720 758 770 
mit Mangelfeststellung 95 147 159 141 
% 34% 20% 21% 18% 
 
  
Abbildung 22: Beispiele für einen festgestellten Mangel

69 
 
7.3 Ahndungsstatistik Amt 32, 57  
7.3.1 Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Amt 57): 
Das Amt für Umwelt - und Verbraucherschutzamt (Amt 57) nimmt Ahndungen für wilde 
Müllablagerungen und nicht zugelassene, verwilderte oder schrottr eife Fahrzeuge auf 
öffentlichen Flächen vor. Die Anzeigen hierfür erhält das Amt von verschiedenen Stellen, wie 
beispielsweise dem Amt für öffentliche Ordnung, der AWB, Bürger*innen oder der Polizei. Um 
Ordnungswidrigkeits-Verfahren, einzuleiten ist das Amt auf konkrete Hinweise auf die 
Verursacher*innen angewiesen.  
Tabelle 8: Anzahl der Verfahren wegen Müllverstößen durch das Amt 57 
  2021 2022 
Verfahren wegen Müllverstößen 323 319 
wilder Müll 261 220 
davon: Verwarnungen mit Verwarnungsgeld 39 9 
davon: Bußgeldverfahren (OWiG-Verfahren) 39 123 
Schrottreife Fahrzeuge 62 99 
davon: Bußgeldverfahren (OWiG-Verfahren) 51 86 
 
Die erhöhte Anzahl an Bußgeldverfahren  zum wilden Müll  2022 beruht auf verschiedenen 
Komponenten. Mitunter handelt es sich um die deutliche Abnahme der Kontrollen im Rahmen 
der Corona -Schutzverordnung, wodurch wieder ein größeres Augenmerk auf Müllverstöße 
gelegt werden konnte . Aber auch Abstimmungen zwischen dem Umwelt - und 
Verbraucherschutzamt, dem Amt für öffentliche Ordnung, der AWB und anderen städtischen 
Dienststellen führte zu besseren Daten in den Anzeigen und somit einer besseren Verfolgung.   
7.3.2 Ahndungsstatistik des Amts für öffentliche Ordnung (Amt 32) 
Das Amt für öffentliche Ordnung führt Statistiken über die Maßnahmen, die in Zusammenhang 
mit dem Thema Sauberkeit durchgeführt werden. Außerdem werden Statistiken über 
entsprechende Eingänge bei der Bußgeldstelle geführt.  
Die Statistiken über Maßnahmen im Zusammenhang Sauberkeit werden anhand Ihrer Themen 
sortiert erfasst.

70 
 
Tabelle 9: Anzahl der Maßnahmen des Ordnungsdienstes im Zusammenhang mit dem Thema Sauberkeit der Jahre 
2021 und 2022 (bis 30.11.2022) 
Sauberkeit 2021 2022 
(bis 30.11.2022) 
Zigarettenkippen 374 803 
Wegwerfen von anderen Abfällen 63 69 
Spucken 28 29 
Wilder Müll 890 1.353 
Hundekot 3 16 
Fütterungsverbot (Tauben etc.) 131 205 
Schrott-Kfz beklebt 3.895 3.116 
Schrottfahrrad beklebt 6.535 7.486 
Verrichten der Notdurft (Urinierer) 717 2.219 
Sonstige 418 706 
Summe 13.054 16.002 
 
Die Maßnahmen wurden auf unterschiedliche Art und Weise abgeschlossen – angefangen mit 
einer mündlichen Verwarnung (nur bei kleineren Vergehen), über Verwarnungsgeld, Bußgeld 
bis hin zu einer Beauftragung der Beseitigung. 
Bei wildem Müll ist es davon abhängig, ob eine verursachende Person ermittelt werden kann. 
Ist dies der Fall, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ansonsten erfolgt eine Meldung an die 
AWB.  
Bei Eingängen bei de r Bußgeldstelle handelt es sich um Anzeigen der Polizei, Anzeigen 
anderer Dienststellen und um sogenannte Fremdanzeigen (Anzeigen von Privatpersonen). 
Hier werden die Zahlen nach Ihrer Rechtsgrundlage und ob sie von der Polizei angezeigt 
wurden, erfasst: 
Tabelle 10: Eingänge bei der Bußgeldstelle 
2021 
Rechtsgrundlage des 
Anzeigeerstattenden 
Polizei 
Fremdanzeigen und 
andere 
Dienststellen 
Kölner Stadtordnung (KSO) 456 11 
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 71 41 
Gesamt 527 52 
2022 
Rechtsgrundlage des 
Anzeigenerstattenden 
Polizei 
Fremdanzeigen und 
andere 
Dienststellen 
Kölner Stadtordnung (KSO) 358 9 
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 44 9 
Gesamt 402 18

71 
 
Zu beachten ist, dass eine statistische Auswertung nach einzelnen Verstoßarten bei der 
Bußgeldstelle nicht möglich ist. Hier  erfolgt lediglich eine händische Erfassung nach 
unterschiedlichen Rechtsgebieten. Dadurch ist eine Spezifizierung nach Fällen, die speziell 
unter der Überschrift „Sauberkeit“ gefasst werden können, nur bedingt möglich. Allerdings hat 
eine qualifizierte Schätzung ergeben, dass etwa 70 % der angezeigten bzw. oben 
angegebenen KSO-Verstöße dem Oberbegriff „Sauberkeit“ untergeordnet werden können. Bei 
den KrWG-Verstößen handelt es sich ausschließlich um weggeworfene Zigarettenkippen. 
7.4 AWB-Beschwerden  
Beschwerden und Meldungen laufen über verschiedene Kanäle (Telefon, Mail, Post, Fax, App, 
Sag’s-uns-Webseite) im Kundenservice der AWB zusammen. Diese werden einmal im Monat 
bezüglich des Kommunikationsmediums, des betreffenden Themas (Kundenberatung, Wilder 
Müll, Sperrmüll inkl. Grünschnitt) und der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ausgewertet. 
Das Controlling der Beschwerden ist ebenfalls im Kundenservice veranlagt.  
7.5 AWB-Benchmarking  
Im zweijährigen Rhythmus findet ein Benchmarking der Müllabfuhr und der Straßenreinigung 
durch einen externen Gutachter statt. Für das Berichtsjahr 2020 fand der sechster Durchgang 
statt.  
In diesem s tädteübergreifenden Benchmarking werden die Leistungen  der AWB in Köln  mit 
zehn Großstädten in Bezug auf die Leistung der Müllabfuhr und mit denen in 14 Großstädten 
in Bezug auf die Leistungen der Straßenreinigung verglichen. Hierbei steht die objektive 
Bemessung der Leistungsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungen und die Qualität 
der erbrachten Dienstleistung im Fokus. Besondere Beachtung wird außerdem auf das Thema 
Kund*innenorientierung gelegt.  Der Ansatz, qualitätsorientierende Kennzahlen zum 
Kund*innenurteil und Kennzahlen zum Fachurteil zu ermitteln und zu bewerten, ist laut INFA 
(Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH) einzigartig in der Branche. 
Die Ergebnisse des o.g. genannten Benchmarkings fließt außerdem in das AWB -
Benchmarking der Stadt Köln ein. 
Im letzten Berichtszyklus weißt die AWB Köln weiterhin ein überdurchschnittlich gutes 
Ergebnis aus. In Bezug auf die Straßenreinigung sind folgende Erkenntnisse anzumerken: Es 
gab eine deutliche Verbesserung der Beschwerdesituation und das Stimmungsbild bleibt wie 
in den vorherigen Bench markings im durchschnittlichen Bereich. Die Qualitätsnote im 
Großstädtevergleich hat sich deutlich verbessert, ist im Vergleich allerdings weiter 
durchschnittlich. Die Leistung wird als sehr gut bewertet und die Kostensituation sei im 
Vergleich eher günstig.  
Gegenüber 2018 gab es allerdings eine auffällige Verschlechterung der Einsatzquote des 
Personals und die Einsatzquote der Fahrzeuge sei weiterhin unterdurchschnittlich.

72 
 
7.6 AWB-Qualitätssicherung 
Die AWB führt eine softwareunterstützte Qualitätssicherung  durch. Folgende Software -
Lösungen der Fa. INFA werden benutzt: 
 DSQS (Datenbanksystem zur Qualitätssicherung bei der Stadtreinigung) 
 DSQG (Datenbanksystem zur Qualitätssicherung bei Grünanlagen/Spielplätze) 
 DSQS (Datenbanksystem zur Qualitätssicherung für Anliegerreinigung) 
Hierbei handelt es sich um standardisierte und systematische Bewertungsverfahren. Dadurch 
können nachvollziehbare und aussagekräftige Ergebnisse vorgelegt werden, die auch mit 
anderen Städten vergleichbar sind.  
Ziel ist es, die Sauberkeit und den Pflegezustand im öffentlichen Raum darzustellen. Anhand 
der Ergebnisse können zum einen Anpassungen von Pflegeintensitäten vorgenommen 
werden, wie beispielsweise die He rauf- und Herabstufung von Straß en im Rahmen der 
Straßenreinigungssatzung. Die Auswertungen (Kennzahlen) liefern zum anderen die Basis für 
regelmäßige Qualitätsbesprechungen und ermöglichen es der Stadtreinigung , Ressourcen 
gezielt zu lenken oder qualitätsverbessernde Maßnahme einzuleiten. 
Die Qualitätssicherung ermöglicht eine offensive Darstellung eines professionellen 
Reinigungsbetriebes und eine hohe Transparenz für den Kunden. 
Köln muss sich, wie andere Großstädte auch, in den letzten Jahren den spürbaren 
Veränderungen in Bezug auf die Reinigung des öffentlichen Raums s tellen. Getränke und 
Speisen werden nicht mehr nur Zuhause oder im Restaurant konsumiert, sondern immer öfter 
im öffentlichen Straßenland oder in den Parkanlagen. Öffentliche Flächen, wie z. B.  
Parkanlagen werden zum Treffpunkt, dort wird gegrillt und gefeiert. 
Durch die stärkere Nutzung steigen auch die Anforderungen an die Reinigung, insbesondere 
bei schönem Wetter und am Wochenende. Hierfür braucht es vergleichbare Messkriterien oder 
Grundlagen, welche die AWB-Qualitätssicherung bietet. 
Im Bereich der St adtreinigung wird durch INFA alle zwei Jahre ein Großstädtevergleich 
durchgeführt. 
Der letzte Vergleich fand 2020 statt.

73 
 
  
Die oben dargestellte  Abbildung (Abbildung 23: Ergebnis des Großstädtevergleichs zur 
Qualitäts- und Produktivitätsvergleichs in der Straßenreinigung (2020); Köln ist als Stadt C 
dargestellt (Quelle: INFA)  zeigt die Reinigungsqualität im Großstädtevergleich 2020, wobei 
eine Punktzahl unter 8 für ein überdurchschnittlich gutes Sauberkeitsergebnis u nd eine 
Punktzahl über 12 für ein unzureichendes Sauberkeitsergebnis steht. In der Abbildung ist Köln 
als Stadt „C“ dargestellt und es ist ersichtlich, dass die Qualität der Reinigung in Köln seit 
Jahren im Durchschnitt der Großstädte liegt und zuletzt besser geworden ist. 
Ein Großstädtevergleich wird bisher noch nicht für Parkanlagen und Spielplätze durchgeführt- 
Dies ist jedoch in Zukunft angestrebt.  Die Qualität der erbrachten L eistungen wird daher 
anhand der gemessenen Jahresergebnisse dargestellt. 
Bei der Gegenüberstellung der Ergebnisse ist ersichtlich, dass sich die Qualität, trotz 
gestiegenen Anforderungen, auf einem gleich bleibenden guten Niveau bewegt. 
  
Abbildung 23: Ergebnis des Großstädtevergleichs zur Qualitäts - und Produktivitätsvergleichs in der 
Straßenreinigung (2020); Köln ist als Stadt C dargestellt (Quelle: INFA)

74 
 
7.7 Mülldetektive 
Die AWB setzt seit vielen Jahren  Mülldetektive ein, die neben präventiver Arbeit  und 
Sensibilisierungsmaßnahmen gezielt den Verursacher*innen von wilden Müllablagerungen auf 
den Grund gehen.  
Tabelle 11 Statistik der Tätigkeiten der Mülldetektive (2021) 
Tätigkeit Anzahl 
Bearbeitung Bürger*innen-Meldungen 62 
Erstellung Littering-Meldungen 418 
Meldungen an die Gruppenleiter 216 
Einleitung Ordnungswidrigkeitsverfahren 
(geschickt an das Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt zur 
Weiterbearbeitung) 
7 
Meldungen zur Abholung von Schadstoffen 
aus dem öffentlich Straßenland (an Umwelt- 
und Verbraucherschutzamt) 
19 
Meldungen an die Stadt Köln (z. B. KFZ 
ohne Kennzeichen) und an die Polizei 
26 
Durchführung Kontrollen 189 
 
7.8 Gestaltungshandbuch Stadt Köln 
Das Gestaltungshandbuch gibt über die Einteilung in Bedeutungsräume (Siehe Kapitel 2.6.2) 
unterschiedliche Sauberkeitsanforderungen vor. Darin ist derzeit allerdings keine inhaltliche 
Vorgabe definiert, sondern nur eine grobe Einteilung in „sehr gut gepflegter, sauberer Zustand 
[…] sehr kurzfristige Beseitigung von Reinigungsmängeln“ bis „gepflegter Zustand“ . Genaue 
Sauberkeitsansprüche, die diese Zustände definieren, sind derzeit nicht näher ausgeführt. Hier 
soll der Masterplan Stad tsauberkeit Abhilfe schaffen und die Sauberkeitsansprüche  auf 
Grundlage des Gestaltungshandbuchs inhaltlich spezifizieren. 
7.9 Kund*innenzufriedenheitsbefragung der privaten Haushalte in Köln 
Die Akzeptanz bei den Bürger *innen und ihre Mitwirkungsbereitschaft bilden die Basis für 
erfolgreiche Maßnahmen in Stadtsauberkeit und Entsorgung. Informationen darüber werden 
über repräsentative Bürgerbefragung erlangt, die von einem externen Dienstleister 
durchgeführt und analysiert wir d. Bisher fanden Bürgerbefragungen 2005, 2008, 2014 und 
2017 statt. Die Befragungen basieren auf einer standardisierten telefonischen Befragung einer 
repräsentativen Bevölkerungsstichprobe. Themen der Befragung sind die Wahrnehmung der 
Marke AWB, die Entso rgung und Müllabfuhr, Stadtsauberkeit und Stadtreinigung und 
Kommunikation und Inf ormation. Zudem schaltet die Kölner Lokalpresse regelmäßig 
Umfragen. Die Ergebnisse zeigen, dass Saubereit ein Top-Thema unter den Befragten ist.

75 
 
7.10 Littering-Studie Grünanlagen Köln als Evaluationsgrundlage für das 
„Programm Littering“  
Die Littering-Studie, die 2019/ 2020 vom INFA durchgeführt wurde, hat die Ist -Situation des 
Litterings in Köln aufgezeigt und erlaubt einen Vergleich mit anderen Städten. Der Fokus liegt 
auf dem Anteil an Einwegkunststoffprodukten und den Verpackungsanteilen. Hintergrund der 
Studie ist die EU -Einwegkunststoffrichtlinie (2019/904), die den Verbrauch und in Folge das 
Littering von Einwegkunststoffen verringern soll.  
8 Fazit  
Der Status Quo-Bericht verdeutlicht, dass die Themen Stadtsauberkeit und Stadtbildpflege in 
Köln in der Stadtverwaltung und der AWB gut verankert sind . Die unterschiedlichen 
Zuständigkeiten sind auf verschiedene Akteur*innen verteilt und es gibt schon heute eine 
Vielzahl an Leist ungen, die sich auf verschiedene Verträge – ob gebühren - oder 
haushaltsfinanziert – verteilen. Dieser Bericht stellt jedoch auch dar, dass die bestehende 
Struktur sehr komplex ist. 
Neben komplexen Strukturen stellen veränderte Rahmenbedingungen die Stadtsauberkeit vor 
Herausforderungen. Die Nutzung des öffentlichen Raums hat sich in den vergangenen 
Jahrzehnten spürbar verändert. Die Mediterranisierung und auch die Corona-Pandemie haben 
zu einer verstärkten Nutzung durch die Menschen in der Stadt geführt. Das Leben findet immer 
häufiger auf der Straße statt, was zu mehr Verunreinigungen und auch Fehlverhalten führt. 
Das kann man beispielsweise an der Entwicklung der Litteringzahlen erkennen. Schließlich ist 
Sauberkeit eine Frage des Respekts und der Wertschät zung für den öffentlichen Raum. 
Gleichzeitig steigen die Anforderungen in der Stadtgesellschaft. Es wird mehr Sauberkeit und 
eine verbesserte Aufenthaltsqualität in der Stadt eingefordert, für die  bestehende 
Leistungsvereinbarungen möglicherweise nicht mehr ausreichen oder deren Ausrichtung bzw. 
Schwerpunkte ggf. nicht mehr zeitgemäß sind. 
Auf Grundlage dieses Status Quo-Berichts wird es die Aufgabe des Masterplans Sauberkeit 
sein, die bestehenden Strukturen, Verantwortlichkeiten und Reinigungsleistungen au f den 
Prüfstand und den Anforderungen aus der Stadtgesellschaft gegenüber zu stellen.  
Der Masterplan Stadtsauberkeit hat zum Ziel die Stadtsauberkeit zu verbessern, insbesondere 
in den Bereichen von Verschmutzungshotspots und hoch frequentierten Gebieten u. a. auch 
durch Identifikation von Synergien  mit dem Masterplan Sicherheit. Außerdem soll das 
Bewusstsein innerhalb der Bevölkerung  geschärft und das Fehlverhalten in Bezug auf die 
richtige Entsorgung von Abfällen verringert werden. 
Ein weiteres Ziel ist die Definition eines zu erfüllenden Qualitätsniveaus und Festlegung von 
Maßnahmen zur Qualitätssicherung  unter der Berücksichtig der bereits mannigfaltig 
existierenden Instrumente.  
Es gilt zu hinterfragen, ob es Lücken im Leistungsspektrum gibt und es ist zu prüfen, ob es bei 
der Erstellung einer Vision Stadtsauberkeit erfolgreiche „Best Practice“-Lösungen aus anderen 
vergleichbaren Großstädten wie zum Beispiel Berlin, Hamburg, München oder auch Dortmund 
gibt, die auf Köln übertragbar sind.

76 
 
Es wird das Ziel sein, mehr Transparenz bei den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, 
(zum Beispiel bei Anliegerverpflichtungen) zu schaffen und einheitliches Verständnis von 
Qualitätskriterien zu erarbeiten. Darüber hinaus sind auch  Kontrollen und Sanktionen bei 
Fehlverhalten verstärkt in den Blick zu nehmen . Denn Stadtsauberkeit ist und bleibt eine 
Gemeinschaftsaufgabe, zu der alle Akteure und die Bürger*innen verantwortlich beitragen. 
Als Startpunkt hierfür dient der vorliegende Status Quo-Bericht.

77 
 
9 Verzeichnisse 
9.1 Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Beispiel für einen unselbstständigen Radweg _________________________________ 9 
Abbildung 2: Zeichen 240 der StVO ___________________________________________________ 9 
Abbildung 3: Beispiel für einen Radweg auf Gehwegen ____________________________________ 9 
Abbildung 4 Zeichen 241 der StVO ____________________________________________________ 9 
Abbildung 5: Schaubild zur V eranschaulichung des Zusammenspiels von verschiedenen Faktoren für 
ein sauberes Köln ________________________________________________________________ 16 
Abbildung 6: Geschäfts - und Dezernatsverteilungsplan auf dem städtische Ämter, die mit der 
Stadtsauberkeit Berührungspunkte haben, rot markiert und unterstrichen  sind. Das Amt für 
Verkehrsmanagement (64) und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft (VIII/3) sind durch 
einen Kasten gekennzeichnet. ______________________________________________________ 17 
Abbildung 7: Schematische Darstellung der Zuständigkeiten der Straßenreinigung im öffentlichen Raum
 _______________________________________________________________________________ 18 
Abbildung 8: Flächen-Anteil anlieger-, gebühren- und haushaltsfinanzierter Reinigung. Grundlage sind 
die Stand November 2022 erfassten Daten im digitalen Reinigungskataster. Vollständig erfasst sind die 
Stadtbezirke 1,2, 3, 4, 8 und teilweise Bezirk 7. Somit sind zu diesem Zeitpunkt Köln -Nippes und Köln-
Chorweiler nicht erfasst. Die gesichteten Daten lassen darauf schließen, dass die nichterfassten Bezirke 
an der Gesamtverteilung keine große Veränderung bewirken werden. _______________________ 21 
Abbildung 9 Flächen -Anteil anlieger-, gebühren- und haushaltsfinanzierter Reinigung. Grundlage sind 
die Stand November 2022 erfassten Daten im digitalen Reinigungskataster. Vollständig erfasst sind die 
Stadtbezirke 1,2, 3, 4, 8 und teilweise Bezirk 7. Somit sind zu diesem Zeitpunkt Köln -Nippes und Köln-
Chorweiler nicht erfasst. Die gesichteten Daten lassen darauf schließen, dass die nichterfassten Bezirke 
an der Gesamtverteilung keine große Veränderung bewirken werden. _______________________ 21 
Abbildung 10: Öffentliche Toiletten in Köln nach ihrer Funktion. Stand: Januar 2023  ____________ 28 
Abbildung 11: Plakat der Kampagne "Qualitätsverbesserungen in den Bezirken: Porz" mit der Botschaft 
"Machste nix, kostet es“____________________________________________________________ 37 
Abbildung 12: die drei Schritte des Konzepts "Sauberes Köln" _____________________________ 40 
Abbildung 13: Bei der Grundreinigung am Ebertplatz wurden auch die Waschbetonwände gereinigt.  41 
Abbildung 14: Waschbetonwände am Ebertplatz nach der Reinigung ________________________ 42 
Abbildung 15: U -Bahn-Eingang am Ebertplatz vor der Reinigung. Die Waschbetonwände sind durch 
Ablagerungen verdunkelt ___________________________________________________________ 42 
Abbildung 16: Ebertplatz nach der Reinigung ___________________________________________ 42 
Abbildung 17: Beispiel für Reinigungszuständigkeiten. (Quelle: Reinigungskataster) ____________ 49 
Abbildung 18: Zusammensetzung der Abfälle im öffentlichen Raum in Gewichts -% und Volumen -% 
differenziert nach Erfassungssystem für die Stadt Köln. Quelle: INFA (2020) __________________ 53 
Abbildung 22: Das Reinigungskataster wird eine gemeinsame Daten basis für Stadt und AWB 
schaffen.Intensivreinigung laut Vertrag über Reinigungsleistungen im Kölner Stadtgebiet: ______ 57 
Abbildung 20: Das Reinigungskataster wird eine gemeinsame Datenbasis für Stadt und AWB schaffen.
 _______________________________________________________________________________ 64 
Abbildung 21: Das I T-gestützte Reinigungskataster veranschaulicht die Zuständigkeiten und 
Gegebenheiten. __________________________________________________________________ 65 
Abbildung 22: Beispiele für einen festgestellten Mangel ___________________________________ 68 
Abbildung 23: Ergebnis des Großstädtevergleichs zur Qualitäts - und Produktivitätsvergleichs in der 
Straßenreinigung (2020); Köln ist als Stadt C dargestellt (Quelle: INFA) ______________________ 73 
Abbildung 24: Aktuelles Beiblatt (2023) im Gebührenbescheid, Seite 1  _______________________ 79 
Abbildung 25: Aktuelles Beiblatt (2023) im Gebührenbescheid, Seite 2 _______________________ 80

78 
 
9.2 Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Reinigung und Sauberkeitsanspruch von Bänken im Stadtraum nach Bedeutungsraum  
(Quelle: Gestaltungshandbuch der Stadt Köln) __________________________________________ 14 
Tabelle 2: Aufgaben der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB), eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung Abfallwirtschaft (VIII/3) und des Amtes für Verkehrsmanagement (64)  ______________ 19 
Tabelle 3: Entwicklung der Mengen in Tonnen an Straßenkehricht und Littering (Sperrmüll) in Köln  52 
Tabelle 4: Anzahl eingegangener Beschwerden beim Beschwerdemanagement VIII/3, gefiltert nach 
Bezirk __________________________________________________________________________ 66 
Tabelle 5: Anzahl eingegangener Beschwerden beim Beschwerdemanagement VIII/3, sortiert nach 
Hauptbeschwerdeanlass ___________________________________________________________ 66 
Tabelle 6: Anzahl der freien Kontrollen mit Beanstandungen _______________________________ 67 
Tabelle 7: Kontrolle der haushaltsfinanzierten Reinigungsleistungen ________________________ 68 
Tabelle 8: Anzahl der Verfahren wegen Müllverstößen durch das Amt 57 _____________________ 69 
Tabelle 9: Anzahl der Maßnahmen des Ordnungsdienstes im Zusammenhang mit dem Thema 
Sauberkeit der Jahre 2021 und 2022 (bis 30.11.2022) ____________________________________ 70 
Tabelle 10: Eingänge bei der Bußgeldstelle ____________________________________________ 70 
Tabelle 11 Statistik der Tätigkeiten der Mülldetektive (2021) _______________________________ 74

79 
 
10 Anhang: Aufgrund von Dateigröße derzeit nicht enthalten 
10.1 Beiblatt Gebührenbescheid zum Thema Abfall und Straßenreinigung 
 
  
Abbildung 24: Aktuelles Beiblatt (2023) im Gebührenbescheid, Seite 1

80 
 
 
Abbildung 25: Aktuelles Beiblatt (2023) im Gebührenbescheid, Seite 2

Beratungsverlauf (2)

08.05.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.05.2023 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1135/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.04.2023
Erstellt
04.04.2023 11:31