V/0067/2011
Club Prinzipal Münster e. V. - Neubau eines Tanzsportzentrums -
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Beschlussvorlage
3219 Zeichen
V/0067/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Club Prinzipal Münster e. V. - Neubau eines Tanzsportzentrums - Förderung durch die Stadt Münster Beratungsfolge 09.02.2011 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Beschluss des Sportausschusses vom 06.07.2010 zur „Zustimmung zur Fördermaß- nahme Club Prinzipal - Neubau Tanzsportzentrum – wird aufgehoben. 2. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung dem Club Prinzipal bei der Suche nach einer neuen Sportstätte (Anmietung) behilflich ist. Ein städtischer Zuschuss für eventuelle Umbaumaßnahmen wird nach Kenntnis der genauen Kosten in einer separaten Beschlussvorlage beziffert. Begründung: Der Sportausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11.01.2011 umfassend mit der Fördermaßname Club Prinzipal Münster e. V. – Neubau eines Tanzsportzentrums – befasst und folgenden Be- schluss gefasst: „Der Sportausschuss nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass der Verein „Club Prinzipal Münster“ den vereinseigenen Finanzierungsanteil für den geplanten Neubau seines Tanzsportzentrums bis- lang nicht sicherstellen konnte. Die Verwaltung wird daher beauftragt: 1. eine Vorlage zur Aufhebung des Beschlusses vom 06.07.2010 – Zustimmung zur Förder- maßnahme Club Prinzipal (Neubau Tanzsportzentrum) – zur Sportausschusssitzung am 09.02.2011 zu erstellen, Vorlagen-Nr.: V/0067/2011 Auskunft erteilt: Herr Willnath Ruf: 492 52 10 E-Mail: Willnath@stadt-muenster.de Datum: 25.01.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0067/2011 2. dem Club Prinzipal bei der Suche nach ei ner neuen Sportstätte (Anmietung) behilflich zu sein. Ein städtischer Zuschuss für eventuelle Umbaumaßnahmen wird nach Kenntnis der genauen Kosten in einer separaten Vorlage beziffert, 3. vor diesem Hintergrund einen aktualisierten Maßnahmenkatalog für den 2 Mio.-Topf „Sportstättenförderung“ vorzulegen. Sollte der Verein bis zum 09.02.2011, 12.00 Uhr, den Finanzierungsnachweis für das Tanzsport- zentrum vorlegen, entfallen die o. g. Maßnahmen.“ Der Verwaltung liegt bis zum heutigen Tag von Seiten des Sportvereins Club Prinzipal Münster e. V., auch nach der vom Sportausschuss beschlossenen Fristsetzung, noch kein schlüssiges Finan- zierungskonzept vor. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, wie im Beschlussvorschlag zu verfahren. Gleichwohl verweist die Verwaltung auf die vom Sportausschuss ausgesprochene Fristsetzung 09.02.2011, 12.00 Uhr. Sollte der Sportverein noch bis zur gesetzten Frist ein umsetzbares Finan- zierungskonzept vorlegen, wird die Verwaltung dem Sportausschuss einen geänderten Beschluss- vorschlag unterbreiten. Sollte der Sportverein jedoch den festgesetzten Termin nicht einhalten, wird die Verwaltung dem Sportausschuss zeitnah eine Vorlage zur Umsetzung des vom Sportausschuss am 09.02.2011 gefassten Beschlusses bezüglich einer möglichen Förderung für den Umbau eines angemieteten Objektes vorlegen. Zum Förderantrag des Vereins wird auf die Öffentliche Beschlussvorlage V/0534/2010 vom 30.06.2010 und der öffentlichen Berichtsvorlage V/0925/2010 vom 03.01.2011 verwiesen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0067/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.01.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37