V/0121/2017
Förderung der Qualifizierungsmaßnahme zum Kulturmittler / Haus der Familie - Aufhebung des Sperrvermerkes
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Beschlussvorlage
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V/0121/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten Betrifft Förderung der Qualifizierungsmaßnahme zum Kulturmittler / Haus der Familie - Aufhebung des Sperrvermerkes Beratungsfolge 29.03.2017 Integrationsrat Anhörung 05.04.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauchersch utz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Zuschuss zur Förderung der Qualifizierungsmaßnahme zum Kulturmittler von 34.690 € wird freigegeben. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan 2017 wie folgt zur Verfügung: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0116 Migrations- und Integrat i- onsmanagement Zeile 15 Transferaufwendungen 2017 34.690 Aufhebung des Sperr- vermerks Vorlagen-Nr.: V/0121/2017 Auskunft erteilt: Frau Feike Ruf: 492-7055 E-Mail: Feike@stadt-muenster.de Datum: 10.02.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0121/2017 Begründung: Das Haus der Familie hat zum Haushalt 2017 beantragt (Anregung 2016-00123) für die Qualifizie- rungsmaßnahme zum Kulturmittler für 2017ff. einen Zuschuss von jährlich 34.690 € im städtischen Haushalt vorzusehen. Der Ausschuss für S oziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförd erung hat i n seiner Sitzung am 23.11.2016 empfohlen, für den beantragten Zweck in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 34.690 € im Haushalt bereitszustellen; der Ausschuss hat sich ferner dafür ausgesprochen, den Zuschuss nur dann auszuzahlen, wenn durch den Träger und die Verwaltung nachgewiesen wird, dass eine Finanzierung über Förderprogramme auf Landes- oder Bundesebene nicht möglich ist (Sperrvermerk). Im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2017 hat sich der Rat der Empfehlung des Ausschusses angeschlossen. Wie dem beiliegenden Schreiben des Trägers zu entnehmen ist, hat der Träger vielfältige Maßna h- men ergriffen, Landes- oder Bundesmittel zu akquirieren. Die Verwaltung hat ebenfalls entsprechen- de Förderlinien des Landes und Bundes gesichtet, die aber aufgrund entsprechender Fördervorau s- setzungen oder formaler Vorgaben nicht als alternative Finanzierungsmöglichkeiten in Frage ko m- men. Aufgrund der langjährigen Kooperation verschiedener Ämter mit dem Haus der Familie im Rahmen der bereits etablierten Maßnahme der Kulturmittlerin empfiehlt die Verwaltung, das bestehende A n- gebot im Sinne des Genderansatzes um die Gruppe der Männer mit ihre n eigenen kult urellen und geschlechterspezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten auszuweiten. Das Qualifizierungsangebot zum Kulturmittler und damit zum Multiplikator zwischen anderen Kulturen, Religionen und der hi esigen Gesellschaft ist ein wichtiger Baus tein für eine erfolgreiche Integration und dient der Stä rkung der kulturellen und religiösen Vielfalt der Stadt Münster. Die Verwaltung empfiehlt daher, den bestehenden Sperrvermerk aufzuheben. i.V. Cornelia Wilkens Anlagen: Bestätigungsschreiben Haus der Familie über die Akquise von Fördermöglichkeiten
Rückmeldung HdF Fördermittel
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Zertifizierte Bildungseinrichtung nach Gütesiegelverbund Weiterbildung o:ems. Hausder Familie Münster Bo Katholisches Bildungsforum o e Im Stadtdekanat Münster Haus der Familie Münster « 48143 Münster e Krummer Timpen 42 Edith Thier Herr Jochen Köhnke Geschäftsführerin und Leiterin Koordinierungsstelle für Migration und Tele Dos AREES Interkulturelle Angelegenheiten E-Mail: thier-e@bistum-muenster.de Stadthaus 2 Ludgeriplatz 4 D : 01.02.2017 48151 Münster sum Ratsantrag - Haus der Familie Münster Sehr geehrter Herr Köhnke, die nächste Sitzung des Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung findet am 08.03.2017 statt. Der vom Haus der Familie Münster gestellte Ratsantrag ist mit einem Haushaltssperrvermerk versehen, der über eine Beschlussvorlage mit positivem Entscheid in o.a. Ausschuss ausgeräumt werden kann. Erst dann kann der Zuschuss auf den Weg gebracht werden. Das Haus der Familie Münster hat, auch zur Entlastung des Haushaltes der Stadt Münster, für verschiedene Projekte im Themenfeld Integration, Interkulturelle Bildung, Sozialraumorientierung, Teilhabe durch Bildung über Stiftungen, Projektmittel, Landesprogramme finanzielle Mittel akquiriert. So werden aktuell ein Standort von Sure Start - Die Babyspielstunde (Angelmodde) komplett und der Standort Kinderhaus anteilig über die Einrichtung finanziert. Ebenfalls finanziert die Einrichtung einen Standort des Projektes „Mein Bildungspilot - Wir zwei entdecken die Welt!“. Im Bereich der Eltern- | Kind-Arbeit und der Sprachförderung werden über Förderprogramme vom Land NRW Niedrigschwellige Betreuungsangebote und Eltern-Kind-Angebote für Flüchtlingsfamilien durchgeführt und Landeszuwendungen im Bereich Sprachförderung eingesetzt. Für das Projekt „Lernhaus der Männer“ ist es leider nicht gelungen, finanzielle Mittel bei einem dieser Programme zu akquirieren. Dies liegt u.a. daran, dass sich die Qualifizierungsmaßnahme zum Kulturmittler nicht explizit an geflüchtete Männer wendet, sich nicht auf eine bestimmte Altersspanne erstreckt. Im Projekt sind Männer mit und ohne Migrationsgeschichte, unterschiedlichsten Alters, Religionszugehörigkeit, Lebenssituation angesiedelt. Haus der Familie Münster Krummer Timpen 42 Geschäftsführerin DKM . | Katholisches Bildungsforum 48143 Münster und Leiterin: IBAN: DE11 4006 0265 0003 6599 00 | im Stadtdekanat Münster e. V. Tel. 0251 41866-0 Edith Thier BIC: GENODEM1DKM | Fax 025141866-32 www.haus-der-familie-muenster.de Zertifizierte Bildungseinrichtung nach Gütesiegelverbund Weiterbildung Haus der Familie Münster Katholisches Bildungsforum So war eine Beantragung bei den verschiedenen Sprachförderprogrammen ebenso wenig möglich wie bei den beiden nachfolgend aufgeführten Programmen: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) „Förderung von Bildungsmaßnahmen für geflüchtete Junge Erwachsene: Kultur macht stark plus“, weil sich die Fördergelder an die Zielgruppe von Flüchtlingen im Alter von 18-26 Jahren richtet. Eine Antragstellung über KOMM-AN NRW Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen Programmteil Il Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort war nicht möglich, da in diesem Programmteil keine Personalausgaben, sondern ausschließlich Sachausgaben förderfähig sind. Wie bereits mitgeteilt, ist es über die Aktion „City-Advent“ gelungen eine Anschubfinanzierung in Höhe von € 10.000,- zu akquirieren. Dadurch wird deutlich, dass ein hohes Interesse an der Umsetzung dieser Projektidee besteht. Wir freuen uns sehr, wenn der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung den Beschluss fasst, den Haushaltssperrvermerk aufzuheben. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und stehen für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße DD: j Boa hope cc | Edith Thier Barbara Lipperheide Leiterin und Geschäftsführerin Pädagogische Mitarbeiterin, Projektverantwortliche Haus der Familie Münster Krummer Timpen 42 . Geschäftsführerin „ DKM . . Katholisches Bildungsforum 48143 Münster undLeiterin: IBAN: DE11 4006 0265 0003 6599 00 im Stadtdekanat Münster e.V. Tel. 0251 41866-0 Edith Thier BIC: GENODEM1DKM Fax 025141866-32 www.haus-der-familie-muenster.de
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Krummer Timpen 42
- Ludgeriplatz 4d
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0121/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.02.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37